Kleffmann / Klein / Weinreich [Hrsg.], Das
familienrechtliche Mandat - Unterhaltsrecht, 1. Auflage, Anwaltsverlag 2015
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm,
Lüdinghausen
Sieben Autoren
(sechs Anwältinnen und Anwälte, ein Richter) haben dieses neue in erster
Auflage erschienene Buch geschultert: Eder,
Horndasch, Kubik, Kuckenburg, Perleberg-Kölbel, Roßmann und Viefhues. Ganze 1296 Seiten bringt es
auf die Waage und ist damit auch inhaltlich ein Schwergewicht zum
Unterhaltsrecht. Im Mittelpunkt steht – dies zeigen bereits der Buchtitel und
Autorenauswahl – die anwaltliche Tätigkeit im familienrechtlichen Verfahren.
Los geht es
dabei mit der Einkommensermittlung. 300 Seiten gönnen die Autoren diesem Thema
– wer Anfänger im Bereich des Familienrechts ist, wird nicht umhin kommen
diesen Abschnitt einmal in Gänze durchzuarbeiten. Er erfährt hier nämlich alles
zu den Einkommensarten, den abzuführenden Steuern, Abschreibungen, in betrieblichen
Zusammenhängen anzutreffenden Besonderheiten, Gewinn- und Verlustrechnungen,
EÜR, Vorsorgeaufwendungen und sogar Schwarzeinkünften. Diese bei weitem nicht
abschließende Themenaufstellung zeigt schon, wie unerfreulich in rechtlicher
und tatsächlicher Hinsicht die Bearbeitung von Unterhaltsverfahren im
Einzelfall sein kann. Ein guter Ratgeber, wie das vorliegende „Unterhaltsrecht“
ist dabei unverzichtbar.
Weiter geht es
dann mit dem erheblich griffigeren Thema „Kindesunterhalt“. Insbesondere wird
hier richtigerweise zunächst der „Dreiklang“
Bedarf-Bedürftigkeit-Leistungsfähigkeit dargestellt, der sich dann auch in den
weiteren Erläuterungen immer wieder findet. Sodann wird zwischen minderjährigen
und volljährigen Kindern differenziert und die jeweilige Lage ausführlich
dargestellt. Einen besonderen Schwerpunkt bildet natürlich die verschärfte / gesteigerte
Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB. Während man derartige Themen zu Recht
in einem Buch wie dem vorliegenden erwartet, ist man besonders positiv
überrascht, wenn man auch ausführliche Erörterungen zu Sonderfragen findet, wie
etwa zu der Großelternhaftung (S. 445 ff.) und zu dem familienrechtlichen
Ausgleichsanspruch (S. 450 ff.). Auch Fragen des Kindergeldbezugs und der
Berücksichtigung von UVG-Leistungen werden erörtert.
Im dritten
Buchteil befassen sich die Autoren mit dem Ehegattenunterhalt und zwar getrennt
nach Familienunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Die
ehespezifischen Fragen der Bedarfsbestimmung nehmen dann auch einen erheblichen
Buchanteil von allein 70 Seiten ein. Schließlich geht es auch um den
Vorsorgeunterhalt und weitere Fragen von Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit,
Rangfolge und Mangelfall. Für die anwaltliche Beratung ist hier von besonderer
Bedeutung, dass auch 40 Seiten zum Thema „Vereinbarungen zum
Ehegattenunterhalt“ zu finden sind.
Der praktischen
Bedeutung angemessen wird der sich anschließende Elternunterhalt deutlich
kürzer, gleichwohl ausreichend ausführlich abgehandelt. Immer wichtiger werden
aber die Fragen rund um den Unterhalt nicht verheirateter Eltern (§ 1615l BGB)
und eingetragener Lebenspartner. Das Buch bietet auch an diesen Stellen
das nötige Know-How für die tägliche
Arbeit.
Sehr angenehm
für die Arbeit mit dem Buch ist sodann ein eigenes Kapitel, dass sich mit
typischen Einwendungen gegen Unterhaltsforderungen befasst: Verwirkung,
Befristung, Herabsetzung, Verjährung. Etwas überraschend findet sich in diesem
Kapitel auch das Thema Verzug.
Einen
abschließenden großen Textblock von 120 Seiten haben die Autoren dann dem
Unterhaltsverfahrensrecht gegönnt. Hier findet sich also die Übersetzung des
Materiellen Rechts in die Praxis. Typische Fragen wie die VKH-Bewilligung
finden sich hier natürlich, aber auch andere prozessuale Standards wie der
Stufenantrag, der Unterhalt im Scheidungsverbund, die immer wieder schwierige
Unterhaltsabänderung und auch das vereinfachte Unterhaltsverfahren.
Hervorragend sind zudem die Darstellungen zur einstweiligen Anordnung und zur
Beschwerde. Selbst die Kostenentscheidung im Unterhaltsverfahren ist mit einem
eigenen Gliederungspunkt vertreten.
Nun geht es dem
Leser eines Buches für Anwälte nicht nur um das in dem Werk vermittelte
positive Wissen zum materiellen und prozessualen Unterhaltsrecht. Die Praxistauglichkeit
eines Buches für die Anwaltschaft zeigt sich vornehmlich in einer leichten
Lesbarkeit, einem angenehmen Schriftbild und vielen Hinweisen, Tipps und
Beispielen. Genau hier spielen die Autoren ihre Stärken und Erfahrung aus: Die Lesbarkeit des Buches ist
hervorragend – einzig das Dünndruckpapier empfinde ich als etwas störend, vor
allem, wenn es darum geht, ggf. noch eigene Notizen in dem Buch anzubringen. Im
Gegenzug ist das Buch trotz der vielen Seiten noch recht schmal und daher gut
transportabel. Bei den Texten wurden lange Bleiwüsten vermieden. Vielmehr wurde
Wert gelegt auf ausreichende Zwischenüberschriften, leichte Fettungen wichtiger
Stichwörter im Text und auch auf andere Formatierungsbesonderheiten. Zahlreiche
als solche benannte „Hinweise“ finden sich mit einer grauen Markierung etwas
eingerückt im Text. Zudem gibt es auch immer wieder an geeigneten Stellen
Beispiele, wie etwa im Rahmen der Abschreibungen bei beweglichen
Anlagegütern (S. 222) oder auch bei dem Vorsorgeunterhalt (S. 845). Auch
einzelne Muster sind vorhanden. Hier ist aber noch deutlich Luft nach oben. Nur
12 Muster reichen bei einem Buch dieses Umfangs und dieser Thematik wohl eher
nicht aus.
Beeindruckend an
dem Buch sind die bereits in der vorliegenden ersten Auflage ausführlich
gepflegten Verzeichnisse. Neben einer kurzen 2-seitigen Inhaltsübersicht finden
sich ein etwa 40-seitiges Inhaltsverzeichnis am Buchanfang und ein ebenfalls fast
40 Seiten umfassendes Stichwortverzeichnis. Ein Literatur- und sogar auch ein Musterverzeichnis
sind ebenso vorhanden. Für den Anwalt mit familienrechtlichem Schwerpunkt oder
den „Gelegenheitsfamilienrechtler“ ist das Buch so auch klar zu empfehlen und
ein Gewinn für jede Handbibliothek.










