Bohnert / Bülte, Ordnungswidrigkeitenrecht,
5. Auflage, C.H. Beck 2016
Von Richter am Amtsgericht
Carsten Krumm, Lüdinghausen
„Höchste Zeit war es für die Neuauflage“, habe ich mir sofort gedacht, als
ich den Bohnert/Bülte in Händen hielt.
6 Jahre liegt nämlich bereits die letzte Auflage zurück, damals noch von
Bohnert verfasst. Bülte, Professor
aus Mannheim hat sich nun einer Aktualisierung der Texte angenommen. Das Buch
ist ein schmales Bändchen und in der Beck`schen Reihe „Grundrisse des Rechts“
erschienen. Bülte hat die Texte
aktualisiert und ergänzt, ohne jedoch das Buch zu überfrachten. Nur 174 Seiten
umfasst das Werk. Es ist damit eine kostengünstige und schnell zu erfassende
Einführung in eine Thematik, die den meisten Studentinnen und Studenten im
Vergleich zum „Großen Bruder“, dem Strafprozessrecht eher fremd und ungeliebt
erscheint. Auch ich erinnere mich selbst noch an eine Vorlesung zum OWiG im
Studium, die ich nach nur einem Vorlesungstag dann auch nicht mehr besucht
habe, weil ich dieses Thema nicht für relevant hielt. Tatsächlich ist das
Ordnungswidrigkeitenrecht (ohne es überbewerten zu wollen) in der Praxis doch sehr
wichtig.
Inhaltlich ist das Buch als eine Art vertiefte Einführung in das OWi-Recht
zu verstehen und ist in 5 Teile untergliedert. Es findet sich so
erwartungsgemäß zunächst eine Einführung, die gesetzliche Situation,
europäische Zusammenhänge und auch den Begriff der Ordnungswidrigkeit in der
gebotenen Kürze darstellt. Auch die Problematik der „Opportunität“, die in der
Regel erst in der Praxis mit Leben gefüllt wird, wird dargestellt.
Anschließend ist – wie eigentlich immer in derartigen
Einführungslehrbüchern - ein „Allgemeiner Teil“ enthalten. Bülte erklärt hier ausgehend von dem Grundsatz „Keine Ahndung ohne
Gesetz“ und von dem Geltungsbereich des OWiG das System des
Ordnungswidrigkeitenrechts. Dargestellt werden etwa Vorsatz, Fahrlässigkeit,
Rechtswidrigkeit, Verantwortlichkeit, Beteiligung (Stichwort „Einheitstäter“)
und auch die Aufsichtspflichtverletzung. Zudem finden sich noch Konkurrenzen
und Rechtsfolgen. Schade an dieser Stelle ist, dass das hochgradig
praxisrelevante Fahrverbot nicht dargestellt wird – wenigstens ein kleiner
Abschnitt hätte hier für die Einführung für Studentinnen und Studenten sicher
ausgereicht. Vielleicht eine Anregung für die zweifellos kommende Auflage. Auch
die Systematik der Verjährung findet sich noch im allgemeinen Teil.
Die dann folgende Darstellung des Bußgeldverfahrens ist der dickste
Buchteil mit etwa 80 Seiten. Bülte
führt den Leser nach Darstellung der möglichen Beteiligten durch Vor-,
Zwischen-, Haupt- und auch das Rechtsbeschwerdeverfahren. In diesem Bereich ist
mir das Buch am stärksten und auch am meisten praxisorientiert. Bülte erklärt hier wirklich gut, „wie
Bußgeldverfahren geht“.
In den letzten beiden kleineren Buchteilen geht es dann zum einen um
Verschränkungen des OWiG mit dem StGB, die auch Praktikern regelmäßig Probleme
bereiten. Zum anderen werden kurz Kostenprobleme dargestellt.
Für mich ist das Buch eine wirklich gute, praxisnahe und so auch
empfehlenswerte Einführung in die Thematik. Rechtsprechung und Literatur werden
sparsam zitiert – in der Regel OLG/BGH-Rechtsprechung und Standardkommentare.
Für ein schmales Buch wie das Vorliegende ist das zur Einführung in die Materie
vollkommen in Ordnung.
Einziger echter Negativpunkt des Buches sind die zwei im Buchanhang zu
findenden Beispielsdokumente: Eine schriftliche Verwarnung und ein
Bußgeldbescheid. Beides eher rechtshistorischer Natur, stammen die Dokumente
noch aus 1995 und sind sogar noch mit DM-Beträgen versehen. Hier sollte Bülte sicher etwas Aktuelleres finden.
Zudem wäre für Studenten sicher wünschenswert, ein typisches OWi-Urteil,
vielleicht auch einen Beschluss über eine Rechtsbeschwerde aufzunehmen, damit
man auch in der Ausbildung eine Ahnung von dem bekommt, was sich im
gerichtlichen Verfahren in typischen/einfachen Fällen so tut.
Trotzdem kann das Buch uneingeschränkt empfohlen werden - nicht nur Studentinnen und Studenten, sondern
auch Referendaren, jungen Richtern oder Mitarbeitern von Verwaltungsbehörden
wird das Buch den Einstieg in die Materie auf angenehme und knappe Art
erleichtern.





