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Freitag, 18. Juni 2021

Rezension: Unionsrechtliche Rahmenbedingungen der Restrukturierung von Staatsschulden

Pfleger, Unionsrechtliche Rahmenbedingungen der Restrukturierung von Staatsschulden, 1. Auflage, Duncker & Humblot 2018

Von Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Berlin

Das hier vorzustellende Buch ist aus einer Magisterarbeit (sic!) hervorgegangen und behandelt ein Thema, dessen Relevanz durch die gegenwärtige pandemiebedingte Krisensituation durchaus erhöhte Aufmerksamkeit bekommen könnte und sollte. Da nämlich die präventive Insolvenzvermeidungshilfe des Staates zu Gunsten der Realwirtschaft auch und vielfach in Gestalt von später einmal zurückzuzahlenden Darlehen geleistet wurde, ist im Grunde genommen jetzt schon abzusehen, dass der Umfang notleidender Kredite noch einmal stark zunehmen wird (und damit den auch unionsweiten Versuchen einer Reduzierung diametral entgegenwirkt wird). Soweit diese NPLs bei den Banken zu verbuchen sein werden, geraten diese in Insolvenznähe (in Italien kennt man diesen Zusammenhang schon seit mindestens vier Jahren), was seinerseits katastrophal für die Staaten ist; denn das Gefährliche an Bankenpleiten ist, dass sie nur einen Funkenschlag von Staatspleiten entfernt sind. Diese Zusammenhänge haben alle Europäer vor gut 10 Jahren an den Beispielen von Island, Irland, Portugal, Zypern, etc. studieren können.

Da die vergangenen gut 30 Jahre unbeschadet der Bemühungen von UNCTAD („Principles on Responsible Sovereign Lending and Borrowing“) sowie der UN selbst (Resolution on Sovereign Debt Restructuring) gezeigt haben, dass der Versuch, ein juristisch tragfähiges Verfahren zur Restrukturierung von Staatsschulden zu schaffen, auf globaler Ebene ungleich schwieriger ist als eines auf regionaler Ebene (bzw. regionalen Ebenen), ist es hoch verdienstvoll, dass Pflegers Buch einen wohltuend knappen, gleichwohl aber kompetenten Überblick über die gegenwärtig in der EU bestehenden einschlägigen Institutionen gibt.

In dem ersten, dem Grundlagenkapitel klärt er die Zentralbegriffe „Restrukturierung“, „Staatsschulden“ und „Staatsschuldenkrise“, schildert er die bisherige Restrukturierungspraxis (die sich freilich noch ungleich weiter in historische Tiefen verlängern ließe, s. nur Heimbeck, Die Abwicklung von Staatsbankrotten im Völkerrecht – Verrechtlichung und Rechtsvermeidung zwischen 1824 und 1907, 2013), um sodann die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion vorzustellen.

Der zweite Teil trägt den überraschenden Titel „Europäisches Staateninsolvenzrecht“, um freilich sogleich klarzustellen, dass es Derartiges eben gerade nicht gibt, sehr wohl aber Vorschläge bzw. Regelungen, die eine Reaktion auf eine Staateninsolvenz bilden könnten; das betrifft in erster Linie ein Ausscheiden aus der Union bzw. ein Vertragsverletzungsverfahren. Von den unterbreiteten Vorschlägen wählt Verf. den des IWF sowie den European Crisis Resolution Mechanism, der 2010 vorgestellt und vom Bruegel-Institut initiiert worden war. Die Praxis hat sich aber demgegenüber für eine vertragliche Lösung entschieden, die als Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses, CACs) obligatorisch in nahezu allen seit 2013 begebenen Anleihen vorzusehen sind. Verf. hätte hier darauf verweisen können, dass Deutschland diesem im ESM-Vertrag enthaltenen Gebot mehr als halbherzig entsprochen hat, indem es aus dem dortigen „shall“ im Bundesschuldenwesengesetz ein „kann“ gemacht hat. Die CACs werden derzeitig als state of the art gehandelt und sind erst jüngst wieder durch Erfahrungen mit der Argentinien- und der Krise von Ecuador nachgebessert worden (dazu etwa Buchheit/Gulati, The Argentine Collective Action Clause Controversy, abrufbar unter: https://ssrn.com/abstract=3656833).

Die Schlussfolgerung, dass es mit Ausnahme der CACs gerade kein, und schon gar nicht ein effektives Staateninsolvenzrecht in der Union gibt, leitet zum dritten Kapitel über, das die Insolvenzvermeidungsstrategien zum Gegenstand hat. Hier spielt gewissermaßen die gesetzgeberische bzw. juristische Musik, und die Kategorisierung der Mechanismen in solche der „Eigenverantwortlichkeit und Stabilität“ sowie solche von „Beistand und Solidarität“ durch den Verf. ist hilfreich. Zum ersteren Mechanismus gehören etwa die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken wie die Fiskalregeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie das ganze Arsenal der Fiskalunion. Zu letzterem Mechanismus zählt insbesondere der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), dessen Rolle allerdings gegenwärtig neu definiert werden soll, was jedoch durch die gegenwärtige Pandemie (vorläufig) unterbunden wurde.

Das vierte Kapitel beschreibt die Rolle der EZB im Kontext mit Staatspleiten und geht dabei von der Rechtslage aus bis hin zu Draghis „whatever it takes“, dabei die multidimensionale Diskussion um Zulässigkeit dieser außerordentlichen Maßnahme wiedergebend. Das anschließende resümierende Kapitel gipfelt in einem Aufruf zum Mut für Reformen.

Wenn Magisterarbeiten an deutschen Universitäten ein solches Niveau haben, braucht man sich um die akademische Ausbildung keine Sorgen zu machen. Das Buch bietet einen kompetenten Überblick über das von den europäischen Institutionen errichtete Netzwerk von Schutzvorkehrungen vor Staateninsolvenzen – mit all seinen Schwächen und Defiziten wie auch seinen Stärken. Ein lesenswertes Buch!

Mittwoch, 1. Januar 2020

Rezension: German Insolvency Code

Braun, German Insolvency Code, 2. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln


Der von Eberhard Braun herausgegebene Beck-Kommentar zur Insolvenzordnung ist einer der Standard-Kommentare zur Insolvenzordnung. Der Herausgeber dieses Kommentars gibt auch einen Kommentar zur Insolvenzordnung in englischer Sprache heraus. Der „Braun – German Insolvency Code“ war im Jahr 2006 in der ersten Auflage erschienen. Zuletzt war dieser daher durch einige insolvenzrechtliche Gesetzesänderungen, wie vor allem dem ESUG, nicht mehr auf der Höhe der Zeit, weshalb er auch in der Praxis keine große Rolle mehr gespielt hat. Nun ist dieser Kommentar im Jahr 2019 in zweiter Auflage erschienen. Dadurch steht international tätigen Insolvenzanwälten wieder ein verlässliches Standardwerk zur Verfügung, welches die Konzepte des deutschen Insolvenzrechts in englische Sprache abhandelt. Der Kommentar hat somit einen doppelten Wert: Zum einen steht mit dem Braun eine zuverlässige und in sich schlüssige Übersetzung der Insolvenzordnung zur Verfügung, welche die offiziöse Übersetzung unter „Gesetze im Internet“ bei weitem übertrifft. Zum anderen sind die einzelnen Vorschriften wie bei einem gewohnten Kommentar weiter erläutert; nachdem diese Erläuterung hier in englischer Sprache erfolgt, erleichtert der Kommentar es, die insolvenzrechtlichen Probleme englischsprachigen Mandanten wie Gegnern einfacher erläutern zu können, als wenn man erst gedanklich vom Deutschen ins Englische übersetzen muss. Auch für nicht-deutschsprechende Personen, die regelmäßig mit dem deutschen Insolvenzrecht zu tun haben, ist das Werk geeignet. Die Kommentierung ist nicht zu umfangreich und (jedenfalls für juristisch gebildete Personen) leicht verständlich. Zum Vergleich für deutsche Leser: Die Kommentierung ist in etwa halb so umfangreich als die des deutschen Braun InsO-Kommentars.

Eine Neuerung der zweiten Auflage sind die Länderberichte zu den entsprechenden insolvenzrechtlichen Regelungen in Großbritannien, den USA, Holland, Frankreich, Italien, Polen und Japan. Diese Länderberichte sind grundsätzlich hilfreich, jedoch leidet die Benutzbarkeit des Kommentars durch die Anordnung dieser Länderberichte sehr. Denn die Länderberichte stehen jeweils am Ende jedes Abschnitts der Insolvenzordnung, wodurch es bisweilen etwas dauern kann, die Kommentierung zu einem deutschen InsO-Paragraphen zu finden. Besser wäre es, wenn die Länderberichte gesammelt am Ende des Werkes stehen würden. Nicht ganz erschließt sich der umfangreiche Länderbericht für Japan, der vollständig in Japanischer Sprache gehalten ist – im Gegensatz zu den übrigen, englischsprachigen Länderberichten. Hier wird nicht klar, an wen sich diese Kapitel richten sollen, denn Japanisch werden wohl nur die wenigsten der Käufer dieses Werkes verstehen.

Positiv zu erwähnen ist noch die umfangreiche Liste der insolvenzrechtlichen Fachbegriffe in Deutsch, Englisch, Holländisch, Französisch, Italienisch, Polnisch und Japanisch. Alles in allem ist zum Kauf dieses Buches zu raten, sofern man öfter in englische Sprache zum deutschen Insolvenzrecht berät. Für die nächste Auflage sei dem Herausgeber jedoch geraten, die Kommentierung und die Länderberichte zu trennen und alles in englischer Sprache abzufassen.

Rezension: Münchener Kommentar GmbHG Band 3

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG, Band 3, 3. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln


Die Neuauflage des Münchener Kommentars zum GmbHG ist 2018 in Neuauflage erschienen – wie gewohnt in drei Bänden. Der vorliegend behandelte 3. Band beinhaltet die §§ 35 bis 88. Dominierend ist hier naturgemäß die Vorschrift zur Geschäftsführerhaftung in § 64 GmbHG, die hier beispielhaft herangezogen werden soll. Die Kommentierung dieser Vorschrift behandelt aufgrund der Verzahnung mit dem Insolvenzrecht nicht nur die Vorschrift selbst, sondern auch die insolvenzrechtlichen Vorschriften zu Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO), zum Insolvenzantragsrecht (§ 15 InsO) und der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) sowie generell zur Insolvenzfähigkeit.

Weil es sich um einen Kommentar zum GmbHG handelt, sind diese Normen stets auf die Besonderheiten bei der GmbH ausgerichtet. Dies macht diese Kommentierung sehr hilfreich, betreffen doch die meisten Unternehmensinsolvenzen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zunächst wird zudem grundlegend die GmbH im Insolvenzverfahren beleuchtet. Hier werden auch Themen wie die Stellung von Geschäftsführung, Gesellschaftern und Aufsichtsrat oder die insolvenzrechtliche Rechnungslegung behandelt. Auch zur GmbH & Co. KG gibt es ein eigenes Kapitel, das grundlegende Fragen, wie die eigenständige Insolvenzfähigkeit der GmbH & Co. KG, erläutert.

Natürlich kommt auch die Kommentierung des § 64 GmbHG nicht zu kurz. Ausführlich wird zum Beispiel erläutert, worin eine Zahlung im Sinne des § 64 S. 1 GmbHG zu sehen ist und welche Zahlungen trotzdem als erlaubt anzusehen sind. Auch die Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 S. 3 GmbHG wird breit dargestellt und dogmatisch eingeordnet. Zuletzt werden noch die weiteren Haftungsnormen, allen voran § 15a InsO in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB, in der gebotenen Kürze behandelt.

Am Beispiel der Kommentierung des § 64 GmbHG wird klar, dass es sich beim Münchener Kommentar zum GmbHG um eine sehr ausführliche Kommentierung des Rechts der Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, die alle in der anwaltlichen Beratung relevanten Aspekte beachtet.

Rezension: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht

Schmidt, Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 7. Auflage, Carl Heymanns 2019

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln


Der Hamburger Kommentar zur Insolvenzordnung wird oft als „Insolvenzverwalterkommentar“ bezeichnet, sind doch ein Großteil der Kommentatoren Insolvenzverwalter aus Hamburg – neben ein paar Insolvenzrichtern. Dies führt dazu, dass der Hamburger Kommentar sehr praxisorientiert und auf die Abwicklung des Insolvenzverfahrens ausgerichtet. Dies macht den Kommentar nicht nur für Insolvenzverwalter interessant. Auch im Rahmen der Beratung von Gläubigern in Insolvenzverfahren gibt der Hamburger Kommentar dem Rechtsanwalt den richtigen Blick auf die wesentlichen Aspekte.

Die Vorschriften zur Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO) sind umfangreich und enthalten auch Vorlagen mit Beispielsrechnungen. Die Kommentierung der Insolvenzanfechtungsvorschriften (§§ 129 ff. InsO) sind ebenso umfangreich und praxisnah. Insbesondere die von der Rechtsprechung entwickelten Beweisanzeichen sind vollständig dargestellt und gut belegt. Immer wieder gibt es auch Praxishinweise (für Insolvenzverwalter), wie eine Anfechtungslage ermittelt werden kann.

Die Praxisnähe zeigt sich auch dadurch, dass die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV), die die Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Sachwalters sowie die Vergütung des Gläubigerausschusses regelt, ausführlich kommentiert sind. Als Beispiel sei hier die Kommentierung von § 17 InsVV genannt, in der die Vergütung der Mitglieder Gläubigerausschusses normiert ist. Die Vergütung des Gläubigerausschusses ist in der Praxis wesentlich differenzierter, als es die einfache Regelung in § 17 InsVV nahelegt. Der Hamburger Kommentar erläutert auf mehreren Seiten die gängige Marktpraxis, stets versehen mit entsprechenden Gerichtsentscheidungen.

Ein großer Verlust ist die Kommentierung zur EuInsVO, die ab dieser Auflage nicht mehr im Hamburger Kommentar enthalten ist. Die Kommentierung zur EuInsVO wurde erweitert und erscheint nun ab 2020 als separates Werk des Herausgebers Andreas Schmidt in derselben Reihe. Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung des europäischen Insolvenzrechts ist diese Entscheidung sicher richtig, dennoch war die im Hamburger Kommentar vorhandene Kommentierung der EuInsVO bisher für den Nutzer stets ein großer Vorteil.

Insgesamt ist der Hamburger Kommentar für praktisch orientierte Insolvenzrechtler von großem Nutzen und darf daher in seinem Handapparat nicht fehlen.


Rezension: InsO

Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, Band I, 15. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln



Erstmals erscheint der neue „Uhlenbruck“ in zwei Bänden: Der erste Band beinhaltet die gewohnte Kommentierung der Insolvenzordnung, während in den zweiten Band die Kommentierung zur Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) ausgelagert wurde, die wohl deutlich umfangreicher ausfallen wird. Der zweite Band des Uhlenbruck ist für Februar 2020 angekündigt.

Die InsO-Kommentierung ist von der Struktur her unverändert geblieben, im Umfang jedoch leicht erweitert und um die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. So wurde im Rahmen der Kommentierung zu § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit) das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Berücksichtigung der Passiva II im Rahmen der Liquiditätsbilanz (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 – II ZR 88/16) ausführlich berücksichtigt. Anhand der Kommentierung zu § 17 InsO lässt sich auch eine der Besonderheiten des Uhlenbruck aufzeigen, nämlich die Verzahnung mit anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Gesellschaftsrecht. So sind bei den Zahlungsmitteln sowie den Zahlungspflichten des Schuldners die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten ausführlich erläutert, unter anderem Zahlungsverpflichtungen und -ansprüche im Konzern sowie die Besonderheiten bei cash-Pooling-Systemen.

Zudem wurden die seit der 14. Auflage 2015 vorgenommenen Gesetzesänderungen berücksichtigt. Insbesondere die Regelungen zum neuen Konzerninsolvenzrecht sind ausführlich kommentiert, insbesondere in den §§ 3a bis 3e InsO.

Die Kommentierung des Insolvenzanfechtungsrechts ist wie gewohnt auf einem sehr hohen Niveau. Auch hier werden in der Kommentierung zu § 129 InsO zunächst die Verhältnisse zu anderen Rechtsgebieten, wie dem allgemeinen Schuldrecht, dem Bereicherungsrecht, dem Deliktsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Gesellschaftsrecht, dargestellt. Die verschiedenen Arten der Rechtshandlungen werden in § 129 InsO dogmatisch sauber und gründlich aufgearbeitet, sodass sich der Uhlenbruck gerade für die Lösung unbekannter Probleme im Anfechtungsrecht eine gute Grundlage bildet.

Der Uhlenbruck zeichnet sich auch allgemein durch sein hohes akademisches Niveau aus, was durch die hochkarätigen Bearbeiter unterstrichen wird. Dennoch – oder auch gerade wegen dieses hohen Niveaus – eignet sich der Uhlenbruck sehr gut für die praktische Arbeit an komplexen Insolvenzverfahren, sei es als Insolvenzverwalter oder als anwaltlicher Berater.



Samstag, 13. April 2019

Rezension: Praxishandbuch Insolvenzstrafrecht

Bittmann (Hrsg.), Praxishandbuch Insolvenzstrafrecht, 2. Auflage, De Gruyter 2017




„Dieses Buch ist ein Experiment! Soweit ersichtlich, gibt es kein strafrechtlich ausgerichtetes Werk, welches neben der Darstellung des Insolvenzstrafrechts im engeren und weiteren Sinne auch noch das prozessuale Geschehen in theoretischer wie praktischer Weise sowie die Grundlagen des Insolvenz- und Gesellschaftsrechts erläutert“, mit diesen Worten präsentierte Folker Bittmann seine Erstauflage, die bereits 2004 erschien (Bittmann [Hrsg.], „Insolvenzstrafrecht, Handbuch für die Praxis“, de Gruyter, Vorwort, V). Spätestens mit der nun vorliegenden zweiten Auflage wird man feststellen müssen: Das Experiment ist nicht nur gelungen – es ist zugleich der „Goldstandard“.

Bittmann, Leitender Oberstaatsanwalt a.D. (Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau), einer der profiliertesten Insolvenzstrafrechtler der Republik und nunmehr als Rechtsanwalt bei einer Boutique für Wirtschaftsstrafrecht tätig, hat sein Bearbeiterteam gegenüber der Vorauflage deutlich erweitert: Inklusive des Herausgebers beteiligen sich nun neunzehn statt dreizehn Autoren am „Praxishandbuch Insolvenzstrafrecht“. Ein Autor, Professor Dr. Wolfgang Joecks (Universität Greifswald, Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Wirtschafts- und Steuerstrafrecht), konnte zwar noch sein Manuskript vollständig erstellen, durfte das Erscheinen des Werks jedoch leider nicht mehr erleben, da er im August 2016 im Alter von 63 Jahren verstarb (zu seinen Ehren ist kürzlich im Verlag C.H. Beck die Gedächtnisschrift „Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht“, herausgegeben von Dünkel/Fahl/Hardtke/Harrendorf/Regge/Sowada, erschienen; Rezension folgt).

Das Handbuch bleibt seiner ursprünglichen Ausrichtung treu, dazu beitragen zu wollen, der Praxis „die Orientierung im beruflichen Alltag zu erleichtern“. Dargestellt werden neben den spezifischen insolvenzstrafrechtlichen Anknüpfungspunkten insbesondere insolvenz-, gesellschafts- handels- und steuerrechtliche sowie strafrechtliche und strafprozessuale Grundlagen. Konsequent den aktuellen Entwicklungen folgend, wurde auch ein eigenständiger Abschnitt zum Thema „Compliance“ integriert (Bock/Brackmann, § 22). Neu eingebunden wurden ferner Abschnitte zu „Auslandsgesellschaften“ (C. Brand/M. Brand, § 5), zum Bauforderungssicherungsgesetz (Sperling, § 13) und zur Vergütung des Insolvenzverwalters (Büttner, § 31).

Spiegelbildlich zu diesen Themenfeldern setzt sich das Bearbeiterteam aus Vertretern aus Wissenschaft, Insolvenzverwaltung, Justiz und Anwaltschaft zusammen; das ist gegenüber anderen, ebenfalls erfolgreich im Markt platzierten Werken (zB Weyand/Diversy, „Insolvenzdelikte – Unternehmenszusammenbruch und Strafrecht, 10. Aufl., Erich Schmidt Verlag 2016, Rezension hier verfügbar: Link; Dannecker/Knierim, „Insolvenzstrafrecht“, 3. Aufl., C.F. Müller 2018, Rezension hier verfügbar: Link), ein erstes Alleinstellungmerkmal des Praxishandbuchs.

Das Werk ist in sechs Hauptblöcke unterteilt, die sich, gewissermaßen der Dramaturgie eines Insolvenzstrafrechtsfalles folgend, der Informationsbeschaffung (1.), den gesellschaftsrechtlichen Funktionsträgern (2.), der Strafbarkeit nach verschiedenen Strafvorschriften (3.), besonderen strafrechtlichen Risiken (4.) und besonderen Verfahrensfragen (5.) sowie dem Zwischen- und Hauptverfahren (6.) widmen. Abschließend ist ein gut 40 Seiten umfassendes Stichwortverzeichnis enthalten, welches dem Anwender einen schnellen Zugang erlaubt, unter anderem zu recht neuen Stichworten wie „Chief Restructuring Officer“ oder „debt-to-equity swap“; eine Besonderheit ist zudem, dass zentrale BGH-Entscheidungen als Stichwort zu finden sind, z.B. „Bremer Vulkan“, „GAMMA“, „TBB“, oder „Trihotel“. Hervorzuheben ist auch das Literaturverzeichnis, das kaum vollständiger sein könnte, da neben Standardwerken aus den Bereichen Insolvenz-, Handels- und Gesellschaftsrecht, (Wirtschafts- und Steuer-)Strafrecht und Strafprozessrecht (u.a.), beispielsweise zahlreiche Festgaben bzw. Festschriften sowie Dissertationen Eingang gefunden haben.

Da zwischen dem Zeitpunkt des Erscheinens der vorliegenden zweiten Auflage und der ersten bereits 13 Jahre vergangen waren, wäre es nicht sinnvoll, hier die in der Zwischenzeit umgesetzten Reformwerke bzw. Neuerungen in Rechtsprechung & Co. nachzuzeichnen. Erwähnt sei allerdings, dass die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die neuen europäischen Gesellschaftsformen (SE, SUP, Limited) eingebunden wurden. Unklar bleibt m.E., weshalb sich Herausgeber und Verlag nicht dazu entschieden haben, die Neuauflage um wenige Monate aufzuschieben, um damals bevorstehende – zT gravierende – Reformwerke vollständig würdigen zu können, beispielweise im (Insolvenz-)Anfechtungsrecht (vgl. BGBl. I 2017, 654), im Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (vgl. BGBl. I 2017, 872), Neuerungen durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (BGBl. I 2017, 866) oder durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens (BGBl. I 2017, 3202). Der Vollständigkeit halber soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass jeweils Bezugnahmen auf – zum Zeitpunkt der Bearbeitung – aktuelle Gesetzentwürfe erfolgt sind (vgl. zB Smid, § 10 Rn. 136 [Insolvenzanfechtungsrecht]; Goos, § 33 Rn. 98 [Vermögensabschöpfung]; Gerloff, § 26 Rn. 97 [Konzerninsolvenzrecht]).

Blickt man nur auf die Inhaltsübersicht, werden bereits die Praxisausrichtung und die Breite des Bearbeiterspektrums deutlich: Das Werk beginnt mit der zentralen Frage der „Informationsbeschaffung“ (1.), und stellt hierbei zunächst die übliche Ermittlerperspektive bzw. die Gestaltung des Ermittlungsverfahrens vor (Bittmann; Trück; Joecks; Schulze; Reck), beschränkt sich dann jedoch nicht auf diesen Blickwinkel, sondern bindet darüber hinaus auch die gerichtliche (Schmidt) und anwaltliche Dimension (Gehrmann/Püschel) – jeweils im Brennpunkt Ermittlungsverfahren – ein. Diese Perspektiven werden später auch für das Zwischen- und Hauptverfahren (6.) umgesetzt (Bittmann; Schmidt; Joecks; Gehrmann/Püschel). Eine solche multidimensionale Betrachtung bietet damit nicht nur einen einzigartigen Rundumblick, sondern ist auch geeignet, das Verständnis der Beteiligten untereinander – insbesondere Staatsanwaltschaft – Richterschaft – Anwaltschaft – zu fördern, indem die Notwendigkeiten und faktischen Möglichkeiten bzw. Begrenzungen der jeweils anderen Seite erkannt werden können.

Nachfolgend sollen nun einzelne Bearbeitungen herausgegriffen werden, um einen ersten Eindruck zu vermitteln:

Bittmann verweist im Kapitel „Informationsbeschaffung“ (1.) zutreffend darauf hin, dass das in § 97 Abs. 1 S. 3 InsO normierte Verwendungsverbot „durchaus erfolgversprechendes Verteidigungspotential birgt“ (§ 1 Rn. 33). Dies führe, so Rückmeldungen von Verteidigerseite an ihn, vielfach zu einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO, mithin dazu, dass der Vorwurf einfach „weggedealt“ werde. Etwas ketzerisch, insofern die Rolle eines Staatsanwalts einnehmend, stellt Bittmann anschließend die Frage „Wenn das Ergebnis so einfach wäre, warum sollten sich Beschuldigte/Angeklagte und (renommierte) Verteidiger darauf einlassen[,] anstatt einen Freispruch mitzunehmen?“. Zwar mag, so Bittmann weiter, eine Einstellung nach § 153a StPO in Fällen, in denen langes Procedieren drohe oder andere Vorwürfe im Raum stünden, derentwegen eine Verurteilung naheliege, ein probater Ausweg sein. Gleichwohl sei informierten Verteidigern die begrenzte Wirkung dieser Verteidigungsstrategie bewusst (a.a.O., Rn. 34). Da allerdings zu einem „Wegdealen“ mindestens zwei Akteure gehören, darf man die Gegenfrage stellen, weshalb sich Staatsanwaltschaften trotz der begrenzten Wirkung auf einen solchen Abschluss des Verfahrens einlassen? Wie auch immer: Die Ausführungen treffen den Kern der Ermittlungs- bzw. Verteidigungspraxis und geben auch einen wertvollen Einblick in die Wertungsspielräume des jeweiligen Akteurs (hier: Staatsanwaltschaft und Verteidigung).

Eine herausgehobene Rolle in Insolvenzstrafverfahren nehmen – idR ab einer bestimmten Größe bzw. Bedeutung des Verfahrens – Wirtschaftssachverständige ein, die regelmäßig als Wirtschaftsprüfgruppe, bestehend aus Wirtschaftsreferenten und (Bilanz-)Buchhaltern, bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität angesiedelt sind. Bittmann behandelt dieses Thema daher zu Recht ausführlich (vgl. § 1 Rn. 292 ff.), verweist in diesem Kontext sogar auf eine einschlägige Dissertation (vgl. Meding, Der Wirtschaftsreferent bei der Staatanwaltschaft, 2012; ergänzend: Emrich-Katzin, Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Wirtschaftsstrafrecht und die Stellung der Wirtschaftsreferenten, 2013). Von zentraler Bedeutung ist sein Hinweis an die Staatsanwaltschaft, bei Einschaltung der Prüfgruppe genau zu unterscheiden, ob ein Mitglied zu Ermittlungszwecken oder als echter Sachverständiger herangezogen werden soll; beides sei, so Bittmann zutreffend weiter, zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht in einem Verfahren (Rn. 295). Bittmann beschränkt sich jedoch nicht auf diesen wichtigen Hinweis, sondern stellt zudem ein mögliches Regelwerk für eine hausinterne Verfügung vor, um damit – im Falle einer fehlenden Allgemeinverfügung des Justizministeriums bzw. einer Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft – „Unklarheiten und unnötige Komplikationen“ zu vermeiden bzw. deutlich zu mindern (Rn. 304 ff.). Während bereits mit den vorgenannten Ausführungen zugleich mögliche Einfallstore für die Verteidigung dargestellt werden, zeichnet die Bearbeitung von Bittmann darüber hinaus aus, auch kritische Betrachtungen nicht auszublenden, vgl. Fn. 921 „distanziert Gehrmann/Püschel unten 4/129 ff.“).

Eine weitere zentrale Rolle in Insolvenzstrafrechtsfällen kommt der „Buchhaltung als wesentliche Informationsquelle“ (1. Kapitel, § 2) zu. Dieser Teil wird von Steuerberater Hon.-Prof. Dr. Reinhard Reck (Braunschweig) auf rd. 30 Seiten dargestellt. Es lässt sich als konzentrierte und kundige Einführung in die Themen betriebliches Rechnungswesen im Allgemeinen und Finanzbuchführung im Besonderen – unterteilt nach Handels- und Steuerrecht – lesen. Damit ist dieser Teil insbesondere für Juristen sehr gut geeignet, die mit dem Terrain Finanzbuchführung (und Bilanz) traditionell wenig vertraut sind. Ergänzend können, wenngleich im speziellen Brennpunkt „Buchführungsdelikte“ (§§ 283 Abs. 1 Nr. 5-7, 283b StGB - neben der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) die wohl praxisrelevantesten Vorschriften des Insolvenzstrafrechts), die Ausführungen von Dr. Christian Brand (Universität Konstanz), herangezogen werden (vgl. insbesondere § 12 Rn. 123 ff.).

Ein letzter Blick: RiOLG Univ.-Prof. Dr. Dennis Bock (Universität Kiel, Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht) und Rechtsanwältin Dr. Susann Brackmann (Hamburg) betreuen den neu eingeführten Abschnitt zum Thema „Compliance“ (3. Kapitel, § 22). Erfahrungen aus der Unternehmens- und Beratungspraxis zeigen, dass die Etablierung einer Compliance-Kultur bzw. die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems heute faktisch keine Frage des „Ob“ mehr ist. Dass in der Praxis dennoch Unternehmen ohne ein solches System am Markt agieren, ist dem Umstand geschuldet, dass nach h.M. bislang (wie Bock/Brackmann zutreffend anführen) keine allgemeine Compliance-Pflicht oder gar die Annahme einer ungeschriebenen Verpflichtung hierzu existiert (Rn. 3); soweit Rechtspflichten der Unternehmensleitung zur Durchführung von Compliance-Maßnahmen bestehen, sind diese an spezifische Felder geknüpft (vgl. zB §§ 80 WpHG, 25a Abs. 1 und 25e KWG; § 91 Abs. 2 AktG). Die besondere Leistung von Bock/Brackmann ist, neben den Grundlagen auch spezifische Anforderungen und Bausteine im Sonderbereich „Insolvency Compliance“ vorzustellen (vgl. „zum Problem der Beachtung insolvenzrechtlicher Spezifika“ Rn. 55 ff.), die derzeit in anderen Handbüchern bzw. (Praxis-)Kommentaren in dieser umfassenden Weise nicht verfügbar sind (vgl. insbesondere Rn. 59 ff.).

Zusammenfassung: Die Neuauflage des von Ltd. OStA a.D. Folker Bittmann herausgegebenen „Praxishandbuch Insolvenzstrafrecht“ ist der Goldstandard im Bereich der insolvenzstrafrechtlichen Literatur. Es liefert auf rund 1670 Seiten nicht nur wertvolle Einblicke in die Ermittlungspraxis, sondern verfolgt vielmehr einen 360-Grad-Ansatz, der sämtliche Perspektiven auf ein Insolvenzstrafverfahren aufzeigt. Soweit wissenschaftliche Dimensionen auf die Praxis wirken, werden auch sie behandelt. Gewähr für diesen Ansatz steht ein Bearbeiterteam, das sich aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Steuerberatung zusammensetzt – ein in diesem Monographie-Feld einzigartiges Spektrum. Exzellent ist auch der neue Abschnitt zum Thema „Compliance“, der neben allgemeinen Grundlagen auch spezifische Anforderungen und Bausteine im Sonderbereich „Insolvency Compliance“ vorstellt, und damit zugleich eine wertvolle Konturierung für ein im deutschsprachigen Raum bislang nur wenig erschlossenes Teilgebiet von Compliance bietet.

Donnerstag, 31. Januar 2019

Rezension: Grundriss des Insolvenzrechts

Zimmermann, Grundriss des Insolvenzrechts, 11. Auflage, C.F. Müller 2018

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, LL.M. (Edinburgh), Hamburg


Das Insolvenzrecht und vor allem seine praktische Relevanz werden oft unterschätzt. Wie Zimmermann in seinem Vorwort zur 11. Auflage des Lehrbuches „Grundriss des Insolvenzrechts“ erklärt, gab es im Jahr 2017 etwa 72.000 Verbraucherinsolvenzen und ca. 25.000 Unternehmensinsolvenzen. Das Insolvenzrecht spielt also eine große Rolle in der Praxis. Leider ist dieses Rechtsgebiet im Studium nicht sonderlich populär und nur (verhältnismäßig) wenige Studenten beschäftigen sich mit dem Insolvenzrecht. Das vorliegende Lehrbuch „Grundriss des Insolvenzrechts“ ist ein guter Einstieg in das Insolvenzrecht und ist insofern aktualisiert, als das neue Insolvenzanfechtungsrecht berücksichtigt wurde und die neuen Änderungen, u.a. zum Gruppeninsolvenzverfahren, sowie aktuelle Rechtsprechung in der neuen Auflage zu finden sind.

Das Lehrbuch ist in 20 Abschnitte unterteilt und behandelt unter anderem das Insolvenzverfahren, die Insolvenzmasse, die am Insolvenzverfahren Beteiligten und die Insolvenzanfechtung.

Die Einleitung („Erster Abschnitt: Allgemeiner Überblick“) schafft es in bemerkenswerter Weise auf 1,5 Seiten (Rn. 1-7) einen kompakten und prägnanten Einblick in das Insolvenzrecht zu geben und einen Vorgeschmack auf die in diesem Lehrbuch behandelten Themen zu geben. Didaktisch sinnvoll folgt der Einleitung ein Abschnitt über die „Eröffnung des Insolvenzverfahrens“ und ein Abschnitt über die „Insolvenzmasse“, die den wirtschaftlichen Kern im Insolvenzverfahren ausmacht. Zimmermann vermeidet lange Ausführungen zu einzelnen Punkten und schafft mit einer übersichtlichen Untergliederung die doch etwas „zähe“ Rechtsmaterie des Insolvenzrecht plausibel und interessant darzustellen. Untermalt wird dies durch viele kleine Beispiele (z.B. Rn. 9, 217, 337, 588(!)) und ein paar Musterfällen (z.B. Rn. 234). Die von Zimmermann integrierte Rechtsprechung zu wichtigen Punkten gibt dem Lehrbuch eine gewisse wissenschaftliche Tiefe. Positiv fällt ebenfalls auf, dass sich viele hilfreiche und anschauliche Darstellungen durch das Lehrbuch wie ein roter Faden ziehen (z.B. Rn. 39, 43, 110, 354, 580).

Wie anfangs erwähnt, sind in dieser neuen Auflage viele Neuerungen im Insolvenzrecht integriert. Als Beispiel ist die neugefasste Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO zu nennen, die im Lehrbuch auf ca. 1,5 Seiten gut dargestellt ist (Rn. 423 ff.) und mit all ihren Neuerungen erklärt wird.

Das rezensierte Lehrbuch gibt einen hervorragenden Einstieg in das Insolvenzrecht und reiht sich deswegen sehr passende in die Buchreihe „Start ins Rechtsgebiet“ ein. Den Anspruch eines umfassenden Kommentars wird es nicht erfüllen können, wobei es darauf auch nicht angelegt sein wird. Mit einem Kaufpreis von 20,99 Euro ist es sehr erschwinglich und für Studenten noch im finanzierbaren Rahmen, ohne in die Privatinsolvenz geraten zu müssen. Vor dem Hintergrund der didaktischen Auswirkung, des inhaltlichen Umfangs und des Preis-Leistungs-Verhältnisses wird dieses Lehrbuch mit Nachdruck allen Interessierten im Insolvenzrecht, und insbesondere allen Neulingen im Insolvenzrecht, empfohlen.

Mittwoch, 30. Januar 2019

Rezension: Konzerninsolvenzrecht

Flöther, Handbuch Konzerninsolvenzrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Oliver Köhler, Berlin


Nachdem das neue Konzerninsolvenzrecht (Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen, BGBl. I 2017, 866) am 21. April 2018 in Kraft getreten ist, wundert es zunächst, dass der Flöther 2018 bereits in zweiter Auflage erscheint. Die erste Auflage beschäftigte sich jedoch noch mit der ungeregelten Konzerninsolvenz sowie dem seinerzeit diskutierten Gesetzentwurf, während die nunmehr erschienene Neuauflage nun das „real existierende“ Konzerninsolvenzrecht für Theorie und Praxis ausgiebig darstellt und erhellt. Somit kommt dem Flöther schon jetzt in diesem neuen Teilrechtsgebiet des Insolvenzrechts eine Rolle als Standardwerk zu. Hierbei kommt dem Werk die hochkarätige Autorenbesetzung sehr zu gute. Neben dem in Konzerninsolvenzverfahren sehr erfahrenen Herausgeber Prof. Dr. Lucas Flöther, der zuletzt als Insolvenzverwalter von Air Berlin in Erscheinung trat, besteht das Autorenteam aus zahlreichen renommierten Insolvenzverwaltern (z.b. Michael Frege, u.a. Lehman Brothers Deutschland), Restrukturierungsexperten (u.a. Lars Westphal) und Professoren (u.a. Prof. Dr. Christoph Thole).

Inhaltlich behandelt das Werk alle im Zusammenhang mit Konzerninsolvenzen auftretenden Fragestellungen. Zuächst werden die handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen des Konzerns aufgezeigt und auf den insolvenzrechtlichen Konzernbegriff bezogen. Dann werden alle in der Unternehmenskrise, d.h. im Vorfeld der Insolvenz, relevanten Fragen konzerninsolvenzspezifisch behandelt, wobei auf besondere Gefahren und Risiken bei der Konzerninsolvenz hingewiesen wird. Insbesondere werden auch die richtige Vorbereitung einer Konzerninsolvenz (u.a. Auflösung von Cash-Pool-Systemen, M&A-Prozess, Krisenkommunikation) dargestellt. Sodann folgt die Behandlung des Konzerns im eröffneten Insolvenzverfahren (u.a. Konzerngerichtsstand, Gruppen-Gläubigerausschuss, Eigenverwaltung im Konzernverbund, Insolvenzanfechtung bei Konzerninsolvenzen). Auch der Konzern-Insolvenzplan sowie steuerliche und strafrechtliche Aspekte der Konzerninsolvenz sowie die Besonderheiten bei regulierten Konzernen (insbesondere Banken und Versicherungskonzerne) werden mit einem eigenen Kapitel bedacht. Besonders hervorzuheben ist das hervorragende Kapitel zum internationalen Konzerninsolvenzrecht. Hier werden die Regelungen der EuInsVO 2015 ausführlich erläutert, weiterhin die Konzerninsolvenz im Verhältnis zu Drittstaaten als auch die UNCITRAL-Regelungen.

Der Flöther ist stets sachlich fundiert und mit vielen Nachweisen, insbesondere relevanter Rechtsprechung, versehen. Wie bei den Verfassern zu erwarten ist das Werk bei aller wissenschaftlichen Fundiertheit stets praxisnah. Die Fragestellungen werden ausführlich behandelt, dennoch ist das Buch angenehm knapp gehalten. Ich empfehle allen, die mit Konzerninsolvenzen zu tun haben, den Kauf dieses Standardwerkes.

Dienstag, 30. Oktober 2018

Rezension: Insolvenzrecht für die familienrechtliche Praxis

Janlewing, Insolvenzrecht für die familienrechtliche Praxis, 2. Auflage, Gieseking 2018

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

  
In der Reihe „FamRZ-Buch“ erscheinen neben den Titeln zu den Kernbereichen des Familienrechts auch immer wieder Spezialtitel, die sich mit Schnittmengen anderer Rechtsgebiete und dem Familienrecht befassen. Zuletzt war bspw. das Werk zum Steuerrecht erschienen, nun ist in zweiter Auflage das mit knapp über 160 Seiten angenehm überschaubare Buch zum Insolvenzrecht auf den Markt gekommen.

Die Gestaltung des Werks ist sehr lesefreundlich. Der Fließtext wird in gut untergliederte Pakete unterteilt. Ergänzt werden die Ausführungen durch grau hinterlegte Praxistipps sowie an der Rechtsprechung angelehnte Beispiele. Ergänzt werden die Texte durch einzelne Schaubilder, Musteranträge sowie einen echten Fußnotenapparat.

Was erwartet den Leser inhaltlich? Nach einer obligatorischen, aber kurzen Einleitung werden zunächst Grundlagen des Regelinsolvenzverfahrens und des Verbraucherinsolvenzverfahrens referiert. Danach werden familienrechtliche Ansprüche als Bestandteil der Insolvenzmasse, der familienrechtliche Insolvenzgläubiger und die Anmeldung einer familienrechtlichen Insolvenzforderung aufgegriffen. Anschließend geht es um familienrechtliche Neu- und Massegläubiger sowie solche im Insolvenzplanverfahren. Ebenfalls thematisiert werden die Konsequenzen der Insolvenzeröffnung für das materielle Recht und den laufenden Prozess.

Zutreffend wird das Auseinanderfallen der ehelichen Lebens- und Wirtschaftseinheit als Ausgangspunkt einer finanziellen Schieflage detektiert, die dann zu einem Insolvenzverfahren führen kann. Die Beratung des Unterhaltsschuldners ist dabei durchaus komplex, gerade wenn es um die Sicherung des Existenzminimums Selbständiger geht, der im Gegensatz zum angestellten Arbeitnehmer nicht das unpfändbare Einkommen nach § 850c ZPO für sich beanspruchen kann. Auch die Abwägung der Vor- und Nachteile eines Einbezugs unterhaltsrechtlicher Rückstände in die Restschuldbefreiung wird schön herausgearbeitet. Die Pflicht des Ehepartners, mittels eines Verfahrenskostenvorschusses das Insolvenzverfahren sicherzustellen ist auch ein Aspekt, der in seiner Tragweite nicht jedem Familienrechtler bewusst ist. Gleichermaßen können Obliegenheiten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase mit den Interessen der Familie bzw. des Ehepartners kollidieren. Dass auch etwa der Insolvenzverwalter in die Frage, ob steuerrechtlich eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung durchzuführen ist, eingreifen kann, stellt eine weitere wissenswerte Besonderheit dar. Ein weiteres Feld wird im Kapitel zu deliktischen Forderungen nach § 302 InsO insoweit eröffnet, da Verstöße gegen § 170 StGB ebenfalls hierunter zu zählen sind und inzident die unterhaltsrechtliche Prüfung vorzunehmen ist. Sehr schön wird innerhalb der Kapitel – sofern geboten – zwischen dem selbständigen und dem nicht selbständigen Schuldner differenziert, sodass Auswirkungen auf die verschiedenen Berechnungen schnell transparent werden. Besteht eine streitige rechtliche Situation wie etwa bezüglich der Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf das familiengerichtliche Verfahren, speziell den Unterhaltsprozess §§ 95 FamFG, 240 ZPO, wird auf knappem Raum das Wesentliche dargestellt.

Es ist erstaunlich, wie ein Buch zum Schmökern einladen kann. Natürlich sollte man, um dies hier tatsächlich tun zu können, mit beiden Rechtsgebieten schon einmal in Berührung gekommen sein, um von der Terminologie nicht irritiert zu werden. Sind solche Vorkenntnisse aber vorhanden, ist die Lektüre nicht nur interessant, sondern auch eine Bereicherung.

Sonntag, 19. August 2018

Rezension: Insolvenzstrafrecht

Dannecker / Knierim, Praxis der Strafverteidigung - Insolvenzstrafrecht, 3. Auflage, C.F. Müller 2018


  
Das Insolvenzstrafrecht ist in der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts, aber auch in der umfassenden wirtschaftsrechtlichen Beratung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Auch wenn die Insolvenzen in den letzten Jahren immer mehr zurückgehen (Rn. 2), verliert das Insolvenzstrafrecht nicht an seiner Bedeutung. In der wirtschaftlichen Krise gilt es nicht wegen zivilrechtlicher Haftungsfragen, die gesetzlichen Vorgaben gewissenhaft einzuhalten. Vielmehr sind die insolvenzstrafrechtlichen Regelungen, mit seinen nicht immer einfach zu verstehenden Tatbestandsvoraussetzungen, die Grundlage für strafrechtlichen Folgen, die es als anwaltlicher Berater oder Verteidiger in der Krise zu vermeiden oder nach Eintritt der Insolvenz(reife) zu verteidigen gilt.

Die Herausforderung begründet sich auch darin, dass sich das Insolvenzstrafrecht als Schnittmenge aus dem Handels-, dem Gesellschafts-, dem Insolvenz- und dem Strafrecht speist. Ohne umfassende Kenntnisse in diesen Bereichen ist eine strafrechtlichen Krisenberatung oder Verteidigung nicht möglich. Dies berücksichtigend ist es keine Überraschung, dass das Werk Insolvenzstrafrecht von Prof. Dr. Dannecker und Rechtsanwalt Knierim aus der Reihe Praxis der Strafverteidigung eine dritte Auflage erhält, die hier zur Rezension vorliegt.

In vier Teilen wird das Insolvenzstrafrecht von verschiedenen Seiten beleuchtet. Während der erste Teil die Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts betrifft, fokussiert der zweite Teil die Verteidigung des Gemeinschuldners wegen Straftaten in der Unternehmenskrise, dem schließt sich mit dem dritten Teil die Verteidigung im Insolvenzstudium an, ehe der vierte Teil die Verteidigung von professionell an der Sanierung und Insolvenz Beteiligten beleuchtet.

In der Gesamtschau fällt auf, dass alle Autoren unterschiedliche Schreibstile haben und ihre Erläuterungen anders konzipieren. Damit wirkt das Buch nicht ganz aus einem Guss. Das ist aber kein Nachteil. Im Gegenteil: Der gewählte Aufbau führt zur Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven. Unterschiedliche Darstellungen und Formulierungen schärfen insoweit das Verständnis für Probleme und Zusammenhänge. Konsequent werden daher neben dem Fokus auf das Insolvenzstrafrecht auch die praktisch wichtigen Nebengebiete und Randbereiche in einem gewinnbringenden Umfang dargestellt. Dies ist eine Stärke des Buches. So bekommt etwa der Ablauf des (zivilrechtlichen) Insolvenzverfahrens als solchem ein mehr als 20-seitiges Kapitel (Rn. 98 ff.). Das ist eine gute Basis, um darauf aufbauend fundiert zur Verzahnung zwischen Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht auszuführen. Denn im Insolvenzstrafrecht sind Kenntnisse von wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Grundlagen für die Strafverfolgung wie die Strafverteidigung unabdingbar.

Gerade weil im Insolvenzstrafrecht regelmäßig Vertreter verschiedener Disziplinen mitwirken, sind die fundierten Ausführungen im Teil 1, Kapitel G zu den prozessualen Besonderheiten (Rn. 224 ff.) hervorzuheben. Dabei werden auch die Themen Durchsuchung und Beschlagnahme, Beweissicherung im EDV-Bereich sowie Telekommunikationsüberwachung berücksichtigt. Während der Strafrechtler hier nichts Neues, wohl aber das für das Insolvenzstrafrecht Relevantes erfährt, ist es gerade für Insolvenzverwalter, Steuerberater oder auch Gläubigervertreter, die mit dem (Insolvenz-)Strafrecht nicht regelmäßig in Kontakt geraten, nur vorteilhaft, wenn sie sich schnell und fundiert über strafprozessuale Besonderheiten informieren können, wie es das Buch ermöglicht.

Von hohem praktischen Nutzen für den Verteidiger sind die Checklisten und Übersichten (Rn 552, 559 ff.), die Smok im zweiten Teil erarbeitet hat. Damit können quasi ad hoc die wirtschaftliche Situation des Unternehmens in der Krise und die typischen strafrechtlichen Risiken herausgearbeitet werden. Darauf lässt sich eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Hervorzuheben sind auch die Ausführungen zum anspruchsvollen § 283 StGB. Insbesondere die objektiven Strafbarkeitsbedingungen sind für den Einsteiger in das Insolvenzstrafrecht eine echte Herausforderung. Insoweit sind die verständlichen und an der Praxis orientierten Darstellungen des tatsächlichen Zusammenhangs (Rn. 883) lesenswert und für das weitere Verständnis eine echte Grundlage.

Ebenso positiv erwähnenswert ist der Umgang mit der Änderung der Rechtsprechung durch Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH, Urteil vom 29.11.2011 - 3 StR 118/11. Die Entscheidung konnte in der 2. Auflage noch nicht berücksichtigt werden. Nunmehr wird sie sowohl von Smok in dem von ihm betreuten zweiten Teil (Rn. 594 ff.) besprochen wie von Dannecker/Hegameier im dritten Teil (Rn. 888 ff). Gerade in diesem Abschnitt werden die Problemlage, die Lösung des BGH, die Kritik (etwa bei faktischem Handeln) und die praktischen Folgen gut verständlich dargestellt.

Schließlich bietet auch der von Knierim bearbeitete vierte Teil einen ganz entscheidenden Mehrwert mit Blick auf die strafrechtliche Situation der Berater, Sanierer und Verwalter. Aus der Perspektive der Verteidigung werden die typischen strafrechtlichen Problemlagen für Insolvenzverwalter, Sanierungsberater und Rechts- und Steuerberater dargestellt. Gerade die strafrechtlichen Risiken von Insolvenzverwaltern oder auch das Problem der Beihilfe durch berufstypische Handlungen von Rechts- und Steuerberatern (Rn. 1346 ff.) werden fundiert abgehandelt.

Nach alledem kann festgestellt werden: Wer auch nur in den Dunstkreis des Insolvenzstrafrechts kommt, sollte auf dieses Werk zurückgreifen können. Auch in der 3. Auflage ist das Werk in die Kategorie must-have einzuordnen. Von dem Buch können Verteidiger genauso profitieren, wie beratende Anwälte und Steuerberater. Selbst die Strafverfolgungsbehörden und Insolvenzverwalter werden in diesem Werk eine sinnvolle Arbeitshilfe finden. Nicht nur deshalb gilt, dass das Buch mit 69,99 € seinen Preis absolut wert ist.

Sonntag, 22. Juli 2018

Rezension: Handbuch Unternehmensrestrukturierung

Knecht / Hommel / Wohlenberg, Handbuch Unternehmensrestrukturierung, Grundlagen – Konzepte – Maßnahmen, 2. Auflage, Springer Gabler 2018

Von Ass. iur. Oliver Köhler, Berlin


Das 2006 erstmals erschienene „Handbuch Unternehmensrestrukturierung“ wurde für die 2. Auflage umfassend überarbeitet und erweitert, sodass es nunmehr in zwei Bänden mit insgesamt über 2.000 Seiten erscheint. Das Team der 111 namhaften Autoren besteht aus Rechtsanwälten, Insolvenzverwaltern, Wirtschaftsprüfern, Professoren, Unternehmensberatern sowie Managern von Kreditinstituten und Kreditversicherern, was sowohl eine hohe juristische und betriebswirtschaftliche Qualität wie auch die nötige Praxisnähe des Handbuchs gewährleistet. Die Autorenliste liest sich fast wie ein Who Is Who der deutschen Insolvenz-Szene. Aufgrund der hohen Anzahl von Autoren besteht das Handbuch aus vielen längeren Aufsätzen, die thematisch gut geordnet sind und die gesamte Bandbreite der Restrukturierung abdecken. Der Gefahr, dabei zu viele „Liebhaberthemen“ abzuhandeln, ist dieses Handbuch glücklicherweise nicht erlegen.

Die einzelnen Aufsätze beleuchten jeweils einen wichtigen Aspekt der Restrukturierung, viele der Aufsätze bieten einen guten Überblick über allgemein relevante Themen, wie beispielsweise „Die doppelnützige Treuhand als Sanierungsinstrument“, „Sanierungsinstrument Debt for Equity Swap“, „Insolvenzplanverfahren“ oder „Haftungsrisiken für das Management in der Unternehmenskrise“. Insbesondere werden alle wichtigen Restrukturierungsinstrumente in je einem Aufsatz dargestellt. Es werden jedoch auch Themen behandelt wie „Bedeutung des Unternehmenswerts für das Restrukturierungsmanagement“, „Controlling und Reportingsysteme in der Unternehmensrestrukturierung“, aber auch „Bedeutung und Renditeverteilung von Hedgefonds“ oder „Stundung, Verzicht, Fresh Money und Bankenbeiträge“. Behandelt wer-den sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Restrukturierung, wobei der Schwerpunkt bei der außergerichtlichen Restrukturierung liegt.

Naturgemäß eignet sich das Handbuch Unternehmensrestrukturierung aufgrund der Aufsatz-Struktur nicht unbedingt dazu, von vorn bis hinten „durchgearbeitet“ zu werden. Ich empfinde dies jedoch nicht als Nachteil. Vielmehr garantieren die einzelnen Aufsätze jeweils eine abgeschlossene Betrachtung eines Themas, was das Lesen etwas kurzweiliger macht. Querverweise sucht man daher jedoch auch vergebens, was Vor- und Nachteile hat.

Am Anfang jedes Aufsatzes stehen eine kurze Zusammenfassung sowie eine Liste von Schlüsselwörtern, wodurch man schnell herausfinden kann, ob der entsprechende Aufsatz das gewünschte Thema wirklich enthält. Dies ist sehr angenehm, erspart es doch viel zeitraubendes Querlesen mehrerer Kapitel. Auch hat jeder Aufsatz ein eigenes kleines Inhaltsverzeichnis sowie am Ende ein Literaturverzeichnis und teilweise sogar eine Rechtsprechungsübersicht.

Wie bei SpringerGabler üblich, ist das Buch auf dem bei juristischen Fachbüchern ungewohnten Hochglanzpapier gedruckt. Mir persönlich gefällt sowohl die Haptik als auch der optische Lesekomfort dieses Papiers nicht, andererseits ermöglicht es wohl erst die rund 240 farbigen Abbildungen und Tabellen, die größtenteils sehr gelungen sind. Woran ich mich wohl nie gewöhnen werde, sind Werbeanzeigen in einem Buch für € 200.

Alles in allem empfehle ich dieses Buch allen mit Unternehmensrestrukturierungen beschäftigten Beratern als zuverlässiges Nachschlagewerk zur Vertiefung einzelner Themen.


Mittwoch, 18. Juli 2018

Rezension: Insolvenzarbeitsrecht

Röger [Hrsg.], Insolvenzarbeitsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwalt Marc Becker, Leipzig


Das „Insolvenzarbeitsrecht“ ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern – wie der Name schon sagt – eine Schnittstellenmaterie zwischen Arbeits- und Insolvenzrecht. Neben dem hier vorliegenden Werk sind bereits zwei weitere Werke erschienen, die sich explizit diesem Thema widmen. Das ist zum einen das „Beck'sche Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz“ und zum anderen das Praxishandbuch zum Insolvenzarbeitsrecht von Schrader/Straube. Das Mandatshandbuch liegt bereits in 2. Auflage (2015) vor, das Praxishandbuch erschien 2008. Das hier vorliegende Werk ist deshalb vor allem – wie jede Erstauflage - daran zu messen, inwiefern es für dieses sehr spezielle Thema einen weiteren hilfreichen Beitrag leisten kann.

Das Autorenteam besteht neben dem Herausgeber aus sieben weiteren Rechtsanwälten, zwei RichterInnen und einem Diplomkaufmann. Bis wann Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt sind, ist leider nicht genannt, das Vorwort datiert allerdings aus Februar 2018 sodass der Rechtsstand kurz davor liegen dürfte.

Das Buch gliedert sich in insgesamt 9 Kapitel: § 1 Einführung, § 2 Grundzüge des Insolvenzverfahrens, § 3 Ansprüche der Arbeitnehmer in der Insolvenz, § 4 Arbeitsrecht im Insolvenzeröffnungsverfahren, § 5 Arbeitsrecht im Insolvenzverfahren, § 6 Sozialversicherung und Lohnsteuer, § 7 Arbeitsgerichtsverfahren in der Insolvenz, § 8 Handlungsschwerpunkte, § 9 Muster. Jedem Kapitel ist jeweils eine Inhaltsübersicht mit den jeweiligen Randnummern sowie eine Übersicht über das Schrifttum vorangestellt.

Angenehm kurz gehalten sind die Grundzüge des Insolvenzverfahrens, wo die Darstellung auf das zum Verständnis des übrigen Buches Notwendigste beschränkt wurde. Eine umfassende Erläuterung des Insolvenzrechts im Allgemeinen kann und soll ein solches Werk auch gar nicht leisten. Umso mehr ist hervorzuheben, dass die Zusammenfassung überaus prägnant und überzeugend gelingt.

Bereits ein erstes Highlight findet sich ab S. 75, wo in tabellarischer Auflistung typische Arbeitnehmeransprüche in einem sog. „Anspruchs-ABC“ aufgelistet werden. Dort sind zu verschiedenen Stichworten – von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis – die typischsten Ansprüche von Arbeitnehmern aufgelistet und kurz deren insolvenzrechtlicher Rang, die Insolvenzgeldfähigkeit und Nachweise zu Rechtsprechung und Literatur zu finden. Bereits an dieser Stelle zeigt sich eine Stärke des Werkes, die sich durch das ganze Buch zieht. Die Autoren scheuen nicht davor zurück, auch für die juristische Literatur ungewöhnliche Darstellungsweisen wie diese Übersicht oder an anderer Stelle kleine grafische Schaubilder einzusetzen. Dabei sind diese niemals nur Selbstzweck, sondern stellen überwiegend einen klaren Gewinn für das Verständnis des Stoffs und dessen Verankerung im Gedächtnis dar.

Anders als der Rest des Handbuchs zeigt sich das Kapitel § 5 als nahezu klassischer Kommentar. Ab Rn. 31 werden sämtliche arbeitsrechtlichen Sonderregelungen der Insolvenzordnung einzeln erläutert. Dabei ist den jeweiligen Ausführungen der entsprechende Normtext zum besseren Verständnis vorangestellt. Dies ist für ein Handbuch eine durchaus interessante Lösung, die das ansonsten notwendige Hinzuziehen des Gesetzestextes überflüssig macht und das konzentrierte Lesen und Erfassen fördert. Inhaltlich bewegt sich dieser Abschnitt eng an der einschlägigen Kommentarliteratur zum Insolvenzrecht, sodass es auch hier nichts auszusetzen gibt.

Ein ausdrückliches Lob verdient das Kapitel mit den Mustertexten (§ 9). Interessant ist bereits das erste Muster mit sog. „FAQ“. Röger hat hier einer Auswahl von häufig vorkommenden Fragen von Arbeitnehmern („Kann ich jetzt ein Zeugnis bekommen? Wann erhalte ich das Insolvenzgeld?“) jeweils einen kurzen erläuternden Antworttext beigefügt. Der (insolvente) Arbeitgeber soll so in die Lage versetzt werden, zeitnah nach Einleitung des Insolvenzverfahrens die Mitarbeiter (etwa durch Verbreitung der FAQ als Rundschreiben) umfassend zu informieren. Danach folgen noch weitere 16 umfangreiche Muster, darunter auch für eine Mustersammlung Exostisches wie ein Sanierungstarifvertrag. Vor den jeweiligen Mustern wird auf die entsprechende (erklärende) Fundstelle im Handbuch verwiesen. Wünschenswert wäre, dass die Muster künftig für alle Erwerber des Buches auch digital zur Verfügung stehen, gerade um Arbeitgebern den raschen Zugriff auf die FAQ zu geben und auch für die anderen Nutzer die praktische Verwendung der einen oder anderen Klausel einfacher zu ermöglichen. Die Gesamtzahl der Muster und deren Qualität ist auch ein klarer Mehrwert gegenüber dem Werk von Schrader/Straube, die lediglich vier Muster zur Verfügung stellen.

Was mir persönlich fehlt, ist ein allgemeines Literaturverzeichnis, das zumindest die wichtigsten verwendeten Standardwerke auflistet. Zwar bietet die Übersicht über das Schrifttum am Anfang eines jeden Kapitels einen sehr guten Überblick über die einschlägigen Veröffentlichungen. Jedoch ist ein Buch aus meiner Sicht erst mit einem Literaturverzeichnis vollständig. Dies gilt schon deshalb, um die jeweilige Auflage der zitierten Kommentare und Handbücher kenntlich zu machen und so etwaige Änderungen in der Kommentierung durch Neuauflagen zu erklären. Auch bietet ein Literaturverzeichnis stets einen guten Überblick für die eigene, weitergehende Recherche.

Insgesamt haben die Autoren ein wirklich beeindruckendes Werk vorgelegt. Für alle Stadien eines Insolvenzverfahrens bietet das Buch eine überzeugende Hilfestellung. Besonders gut gefällt die großzügige Arbeit mit Beispielen, Mustern, Grafiken und Übersichten. Dadurch ist auch ein qualitativ hochwertiger Schnellzugriff bei vielen Fragen gewährleistet. Daneben findet eine fundierte und vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur statt. Um auf die eingangs aufgeworfene Frage zurückzukommen: diese Erstauflage ist eine echte Bereicherung der Literatur zum Insolvenzarbeitsrecht und daher uneingeschränkt zu empfehlen.

Donnerstag, 17. Mai 2018

Rezension: Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis


Reul / Heckschen / Wienberg, Insolvenzrecht in der Gestaltungspraxis – Immobilien-, Gesellschafts-, Erb-, und Familienrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Ass. iur. Oliver Köhler, Berlin

  
Dieses Hand- und Formularbuch richtet sich nach Angaben des Verlags an Vertragsjuristen (damit sind wohl Juristen, die sich viel mit dem Vertragsrecht beschäftigen gemeint) und Insolvenzverwalter. Für jene Juristen ist die Einführung ins Insolvenzrecht (Seiten 1- 35) sicher hilfreich, für Insolvenzverwalter (und Insolvenzrechtskundige) sind diese ersten Seiten dieses Buches jedoch überflüssig. Auch sonst ist vieles in diesem Buch eher an Juristen mit keiner oder weniger Erfahrung im Insolvenzrecht gerichtet. Ich halte dieses Buch für ein gutes Nachschlagewerk, jedoch hätte es noch mehr vertragsspezifischer Erläuterungen für Insolvenzrechtler zu einer Kaufentscheidung bedurft. Vor allem für Notare, die regelmäßig mit insolvenzrechtlichen Themen zu tun haben, ist dieses Buch jedoch sehr zu empfehlen. So beschäftigt sich beispielsweise das gesamte 10. Kapitel mit den Pflichten des Notares im Rahmen von Verträgen mit Insolvenzbezug (S. 859-887) und behandelt dort auch ausführlich die notariellen Belehrungspflichten.

Das zweite Kapitel 2 (37-144) ist ein für beratende Juristen bei der Vertragsgestaltung außerordentlich nützliches Kapitel. Sehr gut werden dort vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten mit Rücksicht auf eine potentielle Insolvenz aufgezeigt. So z.B. dingliche Sicherungen, Vormerkungseintragungen, aber auch das immer wieder vorkommende Thema Lösungsklauseln. Auch die Themen Anfechtungsrisiko, Wohnrechte etc. werden behandelt. Zu allen Themen sind Formulierungsbeispiele enthalten.

Das 3. Kapitel behandelt im Einzelnen das Immobilienrecht. Im 4. Kapitel werden die gesellschaftsrechtlichen Aspekte der Vertragsgestaltung erläutert. Hier wird auch umfassend auf mögliche Haftungsansprüche gegen Gesellschafter und Geschäftsführer eingegangen. Dabei fehlte mir jedoch leider eine konkrete Anbindung an die Vertragsgestaltung. Intensiv werden gesellschaftsrechtliche Sanierungsinstrumente behandelt, so die verschiedenen Varianten des Debt-Equity-Swap, aber auch Umwandlungsmaßnahmen, Gesellschafterdarlehen oder die übertragende Sanierung vor und nach Verfahrenseröffnung.

Das 5. Kapitel hilft bei der erbrechtlichen Testamentsgestaltung bei überschuldeten Erben und berücksichtigt vor allem auch die Anfechtbarkeit der Regelungen. Im familienrechtlichen 6. Kapitel wird auf die Anfechtbarkeit ehevertraglicher Vereinbarungen, ehelicher Zuwendungen und Güterstandsvereinbarungen eingegangen, was auch für Insolvenzverwalter interessant sein könnte. Das sehr kurze 7. Kapitel (S. 733-743) beschäftigt sich nur mit Vollmachten in der Insolvenz (Vollmacht für und durch Insolvenzverwalter, Notarvollmacht etc.). Das 8. Kapitel behandelt dann vor allem für alle, die Verträge mit einem Insolvenzverwaltern zu schließen beabsichtigen, dessen Aufgaben, so vor allem die Verfügungsbefugnis und deren Nachweis, den Zustimmungsvorbehalt der Gläubigerversammlung und die insolvenzrechtliche Freigabeerklärung. Das 9. Kapitel stellt die Problematik der Insolvenzanfechtung kurz und präzise dar. Leider fehlt hier wiederum eine konkrete Anbindung an die Vertragsgestaltung. Hier wären Beispiele für anfechtbare und nicht anfechtbare Formulierungen wünschenswert gewesen.

Das 11. Kapitel (S. 889-964) bietet insgesamt 14 Vertragsmuster, die alle in deutscher Sprache gehalten sind. Diese beinhalten Muster für die Bestellung eines Dauerwohnrechts, einen Kapitalschnitt zur Unternehmenssanierung, die Verpfändung eines Geschäftsanteils, Verschmelzungen, die Abspaltung eines Teilbetriebs, Formwechsel, Asset Deal und Share Deal eines Insolvenzverwalters, die Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter während eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Leider wurde auf eine Kommentierung der Vertragsmuster verzichtet, sodass hierzu im Textteil des Buches nachgeschaut werden muss. Hier hätten wenigstens Verweise auf die relevanten Seiten im Buch die Verwendung der Vertragsmuster erleichtert. Im Text jedoch wird an den relevanten Stellen auf die Vertragsmuster verwiesen. Auch in den einzelnen Kapiteln finden sich viele hilfreiche Formulierungsbeispiele. Positiv anzumerken ist zudem noch, dass jedes Kapitel auch einen Abschnitt mit steuerrechtlichen Hinweisen hat.