Von
Rechtsanwältin Marion Andrae, Saarbrücken
Nachdem der Begründer des Werkes, Rechtsanwalt
Dr. Rosbach verstorben ist, wird das Handbuch zum Pferderecht in zweiter
Auflage von Rechtsanwalt Christian Weiß und der Pferdewirtschaftsmeisterin
Katrin Meyer fortgeführt. Dem Autorenteam gehört daneben der Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater Christoph Hillebrand an. Das rund 300 Seiten umfassende Werk
hat den Anspruch, allen Personen, die mit Pferden und dem Reitsport befasst
sind, als rechtlicher Ratgeber zu dienen. Die steuerlichen Aspekte wurden
aktualisiert und erweitert und neu ist das Kapitel zur Betriebsoptimierung,
Sanierung und Insolvenz von Pferdebetrieben. Einen Schwerpunkt in der
Darstellung bildet nach wie vor der Pferdekauf. Das Werk berücksichtigt die
Entwicklungen in der kaufrechtlichen Mängelhaftung, die LPO 2018 und den neuen
Röntgen-Leitfaden 2018 der Gesellschaft für Pferdemedizin.
Das Handbuch besteht aus 12 Kapiteln und
beginnt mit der Darstellung des Pferdekaufs. Im Rahmen der Sachmängelprüfung
befasst sich der Autor noch ausführlich mit dem inzwischen abgeschafften
Röntgenleitfaden, der vier Klassifizierungen bei der Beurteilung von
Röntgenaufnahmen enthielt. Daher dürften zahlreiche Beispielsfälle aus der
Rechtsprechung als mittlerweile überholt gelten, so dass der juristischen Laie
sozusagen auf das „falsche Pferd“ setzen könnte. Der fundamentalen Änderungen
aufgrund des neuen Röntgenleitfadens 2018 durch die Abschaffung der
Röntgenklassen und der „Schulnoten“ wird in diesem Zusammenhang nicht
erläutert, obwohl der Leitfaden Grundlage der gesundheitlichen Beurteilung des
Pferdes im Rahmen der Ankaufsuntersuchung beim Pferdekauf ist. Nach dem neuen
Röntgenleitfaden werden die Röntgenbefunde nicht mehr schulnotenähnlichen
Röntgenklassen zugeordnet, sondern der Tierarzt hat Abweichungen von der
normalen Röntgenanatomie zu beschreiben. Statt bisher 12 werden nunmehr 18
Standardaufnahmen empfohlen. Bei den Befunden wird nun zwischen solchen
unterschieden, die mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind und solchen, bei
denen das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden
kann. Im Rahmen der Darstellung des Verbrauchsgüterkaufs begrüßt der Autor die
Entscheidung des BGH vom 18.10.17, die einen Reitlehrer beim Verkauf eines selbst
ausgebildeten, hochpreisigen Dressurpferdes nicht als Unternehmer einstuft, da
der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nur „äußerlich“ sei. Die
Verfasserin hätte sich an dieser Stelle eine kritische Würdigung dieser doch
überraschenden Entscheidung gewünscht, da Reitlehrer in der Praxis häufig als
Verkäufer oder Vermittler beim Pferdekauf auftreten.
Das zweite Kapitel zum Deckvertrag
umfasst gerade einmal eineinhalb Seiten und verweist auf weiterführende
Literatur der Autoren. Das dritte Kapitel ist den Rechtsfragen im Reitverein
und den Vereinsmitgliedern gewidmet. Im folgenden Kapitel „Reitstall“ werden die
Themen Einstellvertrag, Reitunterricht, Vermietung eines Pferdes sowie
Haftungsfragen beim Weidegang und beim Pferdetransport dargestellt. Im fünften
Kapitel „Tierarzt“ findet der Röntgenleitfaden 2018 zwar Erwähnung, eine
ausführliche Erläuterung der fundamentalen Änderungen fehlt jedoch. Das 6.
Kapitel umreißt auf wenigen Seiten die Pflichten und die Haftung eines
Hufschmiedes. Das wieder ausführlichere Kapitel 7 stellt die Haftung im
Zusammenhang mit dem Umgang von Pferden dar. Dabei sind insbesondere die
Stichworte Gefährdungshaftung des Tierhalters und die Haftung des Tierhüters
(Tieraufsehers) zu nennen. Hier findet der Leser auch eine praktisch nützliche
Auflistung von Haftungsfällen in alphabetischer Reihenfolge, Beispielsfälle aus
dem Verkehrsunfallrecht sowie eine nach Beträgen gestaffelte
Schmerzensgeldtabelle. Im 8. Kapitel sind Pferdemängel und Pferdekrankheiten
alphabetisch mit Rechtsprechungsnachweisen aufgelistet. Auch in diesem Zusammenhang
ist kritisch anzumerken, dass zahlreiche Fälle aus der Rechtsprechung als
überholt angesehen werden müssen, da sie sich noch mit den abgeschafften
Röntgenklassifizierungen des Röntgenleitfadens 2007 befassen. Das nachfolgende
9. Kapitel behandelt die Sportgerichtsbarkeit und gibt einen Überblick über die
neue LPO. Das neu aufgenommene Kapitel 10 zur Betriebsoptimierung, Sanierung
und Insolvenz besteht nur aus dürren drei Seiten und ein paar Zeilen und
beschränkt sich im Wesentlichen auf den Verweis auf weiterführende
Veröffentlichungen des Autors. Die im Vorwort erwähnte Erweiterung des
steuerrechtlichen Parts im 11. Kapitel fällt ähnlich knapp aus. Ob mit diesen
beiden Kapiteln Pferdeprofis und Pferdebetriebe, die damit gezielt angesprochen
werden sollen, erreicht werden können, erscheint im Hinblick auf die spärlichen
Ausführungen sehr fraglich.
Im abschließenden 12. Kapitel findet der
Leser praktisch nützliche Muster zu wichtigen Verträgen, ein Muster zum
Haftungsausschluss bei einem Pferdetransport und ein Musterarbeitszeugnis.
Das Werk ist übersichtlich gestaltet und
verständlich geschrieben. Das Konzept des Handbuchs, alle Rechtsfragen rund um
das Pferd und den Pferdesport in einem Werk zu bündeln, ist eindeutig zu
begrüßen. Insbesondere der juristische Laie macht sich oftmals keine
Vorstellung davon, wie haftungsträchtig der Umgang mit einem Pferd ist. Daneben
beinhaltet der Pferdekauf viele Besonderheiten und Herausforderungen, da Pferde
nach dem Willen des Gesetzgebers zwar keine Sachen mehr sind, aber eben wie
Sachen gehandelt werden. Das Kapitel 8, das die Pferdemängel und
Pferdekrankheiten behandelt, hängt thematisch etwas in der Luft und wäre
sinnvollerweise im Abschnitt über den Pferdekauf oder jedenfalls im Anschluss
daran anzusiedeln. Leider wird der praktische Wert des Handbuchs durch die
unzulängliche Einarbeitung des neuen Röntgenleitfadens 2018 geschmälert. Der
Erscheinungszeitpunkt ist unglücklich gewählt worden. Da das Werk noch im
veralteten Schulnotensystem verhaftet ist, kann es selbst nur mit einer 3 minus
bewertet werden. Da die Versetzung aber nicht gefährdet ist, wäre es
wünschenswert, wenn die Überarbeitung und Erweiterung des Werkes nicht allzu
lange auf sich warten ließe.