Montag, 27. März 2023

Rezension: Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht

Buck / Gieg, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 3. Auflage, Nomos 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Praxishandbuch zum Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht erscheint nach fast 10 Jahren in einer überarbeiteten Neuauflage (Link zur Besprechung der Vorauflage) und soll als Schnittstelle zwischen empirischer Wissenschaft und juristischer Umsetzung in rechtlich verwertbare Erkenntnisse dienen. Die Hinzuziehung von Sachverständigen muss in immer mehr Fallkonstellationen erfolgen und ebenso häufig sind dann auch die Versuche der jeweils vom Ergebnis des Gutachtens nachteilig betroffenen Partei, die Herangehensweise, die Ergebnisse oder manchmal schlicht den guten Ruf des Gutachters anzugreifen. Die Tätigkeit im forensischen Bereich erfordert also auf Sachverständigenseite nicht nur profunde Fachkenntnisse, sondern auch manchmal ein dickes Fell (nur als Beispiel: Befangenheitsanträge gegen den Sachverständigen, S. 293 ff.).

Das Bearbeiterteam wurde im juristischen Bereich (Gieg und Luckey), aber auch im bei den Wissenschaftlern ergänzt. Inhaltlich ist das Werk dem bewährten Konzept treu geblieben und vereint eine Vielzahl möglicher Teilgebiete des Verkehrsrechts, in welchen gutachterlich aufzuklärende Fragestellungen zur Sprache kommen können. Dabei gibt es technisch durchaus Überschneidungen zwischen dem Zivilrecht und dem Strafrecht, wenngleich die rechtlichen Vorgaben für das erkennende Gericht natürlich unterschiedlichen Grenzen unterliegen. Hier gilt es dann vor allem seitens des Gerichts, den Sachverständigen in tatsächlich Hinsicht nicht einmal ansatzweise in die Unannehmlichkeit zu bringen, sich mit möglichen rechtlichen Erwägungen auseinandersetzen zu müssen.

Die Erläuterungen beginnen mit der Unfallanalytik in Teil 1, führen dann über in Teil 2 mit der morphologischen Identifikation von Personen und weiter zu Teil 3, der Verkehrsmesstechnik. Anschließend werden in Teil 4 Alkohol und andere berauschende Mittel im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit betrachtet. Im letzten Teil 5 geht es dann um die Unfallflucht.

Was auffällig ist: ein riesiges aktuelles Thema der vergangenen Jahre ist im Buch nur rudimentär bzw. gar nicht enthalten: die Auslese der Datenspeicher von Fahrzeugen. Es wird zwar als Möglichkeit in § 1 Rn. 26 kurz erwähnt, aber weder erklärt noch als (verpflichtendes) Aufklärungselement des Sachverständigen in die Waagschale geworden. Dies mag bei Verkehrsunfällen, die im zivilrechtlichen Bereich zu begutachten sind, noch verzeihbar sein, da man dort mit der herkömmlichen Spurenanalyse die erforderlichen Tatsachen ermitteln kann. Jedoch vergibt das Handbuch sich des Weiteren im strafrechtlichen Bereich die Analyse der illegalen Straßenrennen, die inzwischen nahezu ausschließlich mit der Auslese der gesammelten Fahrzeugdaten erfolgt. Weder gibt es technische Ausführungen dazu, welches Datenmaterial die Fahrzeuge vorhalten (Unfallspeicher, GPS-Daten, Videoaufzeichnungen etc.), noch gibt es juristische Kapitel zur Frage, wie man an diese Daten gelangt und wie gut die Zusammenarbeit mit den Autokonzernen dabei ist. 

Was darüber hinaus fehlt, ist die Frage, ob bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten der Fahrer das Tatopfer überhaupt wahrnehmen konnte. Dies muss gerade bei Unfällen bei Nacht oft durch ein lichttechnisches Gutachten aufgeklärt werden.

Schließlich vermisse ich in § 2 auch einen Abschnitt zur medizinischen Begutachtung von Unfallverletzungsfolgen, die ich als Tatrichter ja parallel zur biomechanischen Einwirkung auf den Geschädigten in Auftrag geben muss. Die Notwendigkeit wird bspw. auf S. 252 angedeutet und weit vorher werden einige Grundlagen zu Art und Aufbau der von einem Unfall betroffenen Gliedmaßen und Gelenke erörtert. Aber es wird im Ergebnis nichts dazu gesagt, dass und wie der Tatrichter darauf zu achten hat, ob z.B. degenerative Prozesse als alternative oder gar einzige Kausalität vorhanden waren, die eine Verantwortlichkeit des Schädigers insoweit ausschließt. Dies wäre das Gebiet eines Mediziners, der im Kapitel jedenfalls nicht zu Wort kommt. Im juristischen Kapitel wird das Thema natürlich kurz aufgegriffen (S. 275), aber eher als vorausgesetztes Wissen.

Die Gestaltung des Werks ist erwartungsgemäß lebendig und verknüpft, jedenfalls im technischen Teil, den Fließtext mit Graphiken, Lichtbildern, Skizzen und Schaubildern. Manche Elemente sind zwar in ihrer Sinnlosigkeit befremdlich (Auflistung von Urteilen/Verfahren zur Unfallflucht auf S. 688 ohne jede nähere Erläuterung), bleiben aber zum Glück singulär. In den juristischen Teilen gibt es zwar weniger bildliche Variationsmöglichkeiten, aber die Autoren bieten Aufzählungen, Beispiele und Praxistipps und ermöglichen so eine rasche Rezeption des Gelesenen. Es gibt ein echtes Fußnotensystem.

Die technischen Ausführungen kann ich nicht bewerten. Es ist jedoch erfreulich zu sehen, mit welcher Detaildichte gerade die forensische Biomechanik oder die anthropologische Vergleichsbegutachtung ausgeführt worden sind. Ebenfalls zu loben ist, dass in § 7 nicht mehr alle antiken Messverfahren heruntergebetet werden, sondern eine Auswahl für aktuell gebräuchliche Messgeräte getroffen wurde. Im zivilrechtlichen Teil überzeugt die klare Sprache von Luckey, der als Zielgruppe eben nicht nur Juristen, sondern auch Sachverständige adressiert und seine Praxishinweise entsprechend breit variiert. Im strafrechtlichen Bereich präsentiert Gieg gewohnt präzise und detailreich viele problematische Aspekte der Begutachtung. So widmet er sich zu Recht ausführlich (S. 415 ff.) der Beweisantragstellung für die Frage der Fahrereigenschaft bzw. des Alternativfahrers, aber auch für die standardisierten Messverfahren (S. 537 ff.). Ebenso erörtert er zutreffend die weiterhin zu befürchtenden Uneinheitlichkeit der OLG-Rechtsprechung zur erweiterten Akteneinsicht (v.a. S. 556/7).

Was bleibt als Fazit? Wer als Jurist ein Gutachten verstehen und ggf. angreifen möchte, muss die Herangehensweise des jeweiligen Sachverständigen nachvollziehen können. Dies wird mit dem vorliegenden Werk ermöglicht und zwar gut verständlich. Die begleitenden juristischen Kapitel sind notwendig und ebenfalls gut zu rezipieren. Die oben beschriebenen Auslassungen des Handbuchs sind jedoch bedauerlich und man möchte hoffen, dass die Folgeauflage im strafrechtlichen Bereich entsprechend zulegt.

Samstag, 25. März 2023

Rezension: Der Erbprozess

Bonefeld / Kroiß / Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage, Nomos 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Nachdem die Vorauflage 2017 noch im zerb-Verlag erschienen war, kommt nach knapp sechs Jahren die aktualisierte Neuauflage des bewährten Prozesshandbuchs auf den Markt. Die Herausgeber sind seit Jahren bekannte Größen in der erbrechtlichen Literatur und haben das Autorenteam mit nur einem Wechsel erhalten können. Die bisherige positive Einstufung des Werks in der Praxis zeigt, dass sich das Konzept des Buches bewährt hat. Daran ändert sich auch mit der sechsten Auflage nichts.

Dennoch achten die Herausgeber weiterhin auf die Bedürfnisse der Praxis und haben nunmehr neu etliche Erläuterungen zum Sachverständigengutachten im Nachlassverfahren ergänzt. Da Gutachten zur Testierfähigkeit in der Regel posthum erstellt werden, bedarf es einer umso kritischeren Rezeption dieser Gutachten durch die Gerichte hinsichtlich der Befundtatsachen und der Schlussfolgerungen des jeweils beauftragten Gutachters. Dies stellt Bonefeld mit vielen Bezügen auf zu diesem Thema ergangene Rechtsprechung ausführlich dar (S. 106 ff.).

Trotz der althergebrachten Wurzeln des Erbrechts bis hinein die Zeiten des Römischen Rechts gehört das Rechtsgebiet zu den beratungsintensivsten und deshalb auch kreativsten Betätigungsfeldern für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Gerichte. Wenn es um das Erbe geht, ist aber nicht immer der Millionennachlass Streitgegenstand, sondern auch um kleine Beträge, die vor dem Amtsgericht eingeklagt werden können, wird nach Herzenslust gestritten - bis hin zu den Beerdigungskosten. Das Handbuch zum Erbprozess ist insoweit ein bewährter Helfer im Rechtsalltag und zwar nicht nur inhaltlich, sondern auch aufgrund seiner erfreulich abwechslungsreichen Gestaltung: in den Fließtext eingeflochtene Zitate der Rechtsprechung, praktische Hinweise, Musterformulierungen, Beispiele, Berechnungen und Checklisten sorgen stets dafür, dass sich die Erläuterungen effektiv und zugleich pragmatisch in den Rechtsalltag des Lesers einfügen lassen. Die beigegebenen Muster lassen sich über das Musterverzeichnis direkt ansteuern. Der Umfang des Werks hat ein wenig abgenommen, sodass noch knapp über 1100 Seiten inklusive Verzeichnissen der punktuellen oder sukzessiven Bearbeitung harren.

Was erwartet die Nutzer inhaltlich? Insgesamt 15 Abschnitte („§“) fassen den Erbprozess unter verschiedenen Gesichtspunkten zusammen. Es beginnt mit Verfahren nach der ZPO, die mit erbrechtlichen Ansprüchen zu tun haben, wohingegen das Erbscheinsverfahren nach dem FamFG später in Kapitel 12 zu finden sein wird. Dennoch wird das FamFG sinnvoll in das erste Kapitel integriert, etwa wenn es um einstweiligen Rechtsschutz geht (§ 1, Rn. 197). Im Folgenden wird unterschieden nach der Erbenstellung, sodass zunächst die Durchsetzung der Ansprüche des Alleinerben und danach des Miterben, dann des Vorerben und schließlich des Nacherben erläutert wird. Sodann kommen Vermächtnis und Pflichtteil zur Sprache sowie im Anschluss der Testamentsvollstrecker. Weitere Kapitel widmen sich der Erbenhaftung, den Kosten in Erbsachen, der Zwangsvollstreckung und der Teilungsversteigerung. Abgerundet wird das Werk mit Abschnitten zum internationalen Erbrecht sowie zur Prozessfinanzierung. Das Nachlassinsolvenzverfahren hat kein eigenes Kapitel erhalten, sondern wird inzident in § 9, Erbenhaftung, mit behandelt.

Neben der inhaltlich präzisen Aufbereitung der Materie ist wie schon in der Vorauflage zu loben, dass die Autoren eine assoziative Herangehensweise für die Leserschaft ermöglichen, indem materielles Recht und Verfahrensrecht verbunden werden, aber immer wieder auch steuerrechtliche Hinweise mit einfließen. Ebenfalls sehr erfreulich ist der durchweg durchgehaltene Blick der Autoren auf die einvernehmliche Klärung der Angelegenheiten neben bzw. vor der streitigen Lösung von erbrechtlichen Problemen. Dies zeigt klar auf, welche Strategien bei der Beratung des Mandanten bzw. auch für den Richter im Hinblick auf Vergleichsmöglichkeiten denkbar sind. Zu nennen wäre pars pro toto die Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft, die zuerst, § 3, Rn. 322 ff., als einvernehmliche Lösung präsentiert wird, um anschließend, § 3, Rn. 413 ff., beim Scheitern der Verhandlungen in die Erbteilungsklage überzugehen. Schließlich überzeugt (mich) auch die konsequente Heranführung des Lesers an die vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten für die behaupteten Ansprüche, indem gerade die Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes immer wieder aufgegriffen und ggf. auch mit eigener Einschätzung bewertet werden, schön zu sehen etwa in § 6, Rn. 133 ff., bei der einstweiligen Sicherung des Anspruchs aus einem Vermächtnis.

Das Fazit zu diesem Handbuch bleibt für mich gleich wie für die Vorauflage: Man sollte sich dieses Werk als prozessualen Begleiter nicht entgehen lassen. Aufbau, Konzeption und die Ausführungen im Detail überzeugen von vorne bis hinten und die Lektüre ist selbst für den prozesserfahrenen Juristen eine Bereicherung.


Freitag, 17. März 2023

Rezension: European Energy Law

Pirstner-Ebner, European Energy Law - Market System for Electricity and Gas – Energy Supply Security – Green Energy System of the Future (Green Smart Grid), 1st Edition, Nomos 2022

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Europäisches Energierecht gewinnt immer mehr Bedeutung in der juristischen Betrachtung, formt es doch in bedeutendem Maße die Leitlinien nationaler Energiepolitik. Diese Umkehr der Regelungsdynamik findet nunmehr Widerhall in der juristischen Fachliteratur: Wurde die europäische Perspektive des Energierechts in Werken dem „Recht der Energiewirtschaft“ mit nationalem Fokus mitbehandelt, kommen inzwischen immer mehr alleinstehende Schriften auf den Markt. Im vorletzten Jahr das erste Studienbuch zum Europäischen Energierecht. Ende 2022 das hier besprochene englischsprachige Werk zur European Energy Law von Renate Pirstner-Ebner.

Das Werk kommt im Nomos typischen schlicht-schicken Gewand daher und überzeugt in seiner Verarbeitung. Textgestaltung und Gliederung sind übersichtlich. Der Fußnotenapparat ist kompakt gehalten. Das englischsprachige Werk liest sich flüssig. Die Lesbarkeit des Fließtexts wird zudem gesteigert, da Normen in den Fußnoten zitiert werden.

Gegliedert ist das Werk in 15 Teile und beginnt mit einer Einführung in das europäische Energierecht, zu seinen europäischen Rechtsquellen (Primär und Sekundär), sowie den wesentlichen Akteuren mit der Energie Union und Koordinierungsgruppen um die ENTSO, Aufsichtsbehörden wie ACER, aber auch konkreten Akteuren wie den Übertragungsnetzbetreibern. Anschließend widmet sich die Autorin Einzelfragen - Versorgungssicherheit, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Dezentralisierung, Digitalisierung, Speicherung und dem Energiesystem der Zukunft.

Unter dem Eindruck der gegenwärtigen geopolitischen Lage ist das Kapital zur Versorgungssicherheit von besonderem Interesse. So wird dem Leser vor Augen geführt, dass Fragen der Versorgungssicherheit nicht erst jüngst die politischen Akteure beschäftigen. Bereits 2006 sorgten Konflikte zwischen der Ukraine und Russland zu Gaslieferstopps. Gleichermaßen gefährlich sind Angriffe auf die digitale Energieinfrastruktur durch Hacker-Gruppen. Allerdings destabilisieren nicht nur politische Konflikte die Versorgungslagen, sondern auch Naturereignisse haben erheblichen Einfluss, wie besonders kalte Winter oder besonders heiße Sommer - bspw. letztes Jahr mit niedrigen Wassererständen und hohem Verbrauch durch Kühltechnik. Allein diese kurze Einführung in die potenziellen Herausforderungen an die Versorgungssicherheit veranschaulichen die Multidimensionalität des Begriffs. Deshalb widmet sich Pirstner-Ebner zuvorderst einer Begriffsdefinition anhand der gängigen Primärrechtsquellen. Anschließend stellt Pirstner-Ebner dezidiert die einschlägigen Rechtsakte (Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung), Krisenszenarien und Kompetenzen für die Sektoren Elektrizität und Gas vor. Kompetenzen liegen maßgeblich bei den nationalen Behörden und werden über die ENTSO europäisch unter Mitwirkung von ACER gesteuert. Das deskriptive Kapitel gibt insgesamt einen guten Einblick in den europäischen Rechtsrahmen zur Versorgungssicherheit. Die vielen Kurzfristmaßnahmen jüngster Zeit konnten vor Drucklegung nicht berücksichtigt werden. Mit Spannung kann erwartet werden, wie Pirstner-Ebner diese in einer Folgeauflage an ihrer Beschreibung des Idealzustands misst.

Ein wesentlicher Garant der Versorgungssicherheit sind Speicherkapazitäten, weshalb sich die Autorin anschließend diesem Kapitel zugewandt hat. Die Speicherung erzeugter Energie ist eine der großen Herausforderungen der Energiewende: Überschüsse der Erzeugung durch erneuerbare Energiequellen effizient und übertragungsnetzschonend für den späteren Verbrauch zu speichern, wirft nicht nur technisch, sondern auch juristisch einige spannende Fragen auf. Strom- und Gasspeicherkapazitäten werden an dieser Stelle verwoben (sog. power-to-gas Technologien). Pirstner-Ebner gibt einen kompakten Einblick in die aufgeworfenen Fragen.

Im letzten Kapital widmet sich Pirstner-Ebner den Energiesystemen der Zukunft. In ihrer Vorstellung sind diese geprägt von der Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Mit anderen Worten lässt sich das Energiesystem der Zukunft als „grünes Energiesystem“ bezeichnen, wenngleich die EU diesen Begriff zum Bedauern von Pirstner-Ebner nicht selbst verwendet. Am nächsten kommt dem vorgeschlagenen Begriff die Definition des Art. 2 Nr. 7 der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur zu intelligenten Stromnetzen. Schließlich sind die Ziele eines intelligenten Stromnetzes der Zukunft eben jene der grünen Energiewende: Nutzung erneuerbarer Energien, sektorale Verknüpfung und Energieeffizienz durch Dezentralisierung, Digitalisierung und Speicherung, was schlussendlich zu innovativen Technologien, Kostenreduktion und Versorgungssicherheit führt. Das gesamte Werk Pirstner-Ebners kulminiert nun in der Bestätigung ihrer Thesen zum grünen Stromnetz der Zukunft, der Anforderungen an es, seiner Aufgaben und wie diese bislang europarechtlich verwirklicht wurden. Alle vorausgehenden Spezialthemen schaffen die Grundlage, um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren und die Tektonik der europäischen Regulierung zu verstehen.

Insofern ist das Werk nicht lediglich die proklamierte Einführung in des europäische Energierecht und Darstellung „ausgewählter“ Spezialthemen, sondern verfolgt klar die Agenda, den Weg für ein grünes Energiesystem der Zukunft zu ebnen. In diesem Kapitel verlässt Pirstner-Ebner erstmals ihren deskriptiven Duktus und stellt potenzielle Innovationen hin zum Energiesystem der Zukunft vor. Und das Potpourri der vorgeschlagen Maßnahmen ist wahrlich facettenreich. Der Weg ist nach Pirstner-Ebners Ansicht juristisch gut vorbereitet; nun muss er gegangen werden.

Mit Recht kann man das Werk, wie Pirstner-Ebner selbst im Vorwort vorschlägt, einem breiten Publikum empfehlen. Die einführenden Kapitel zum europäischen Energierecht lohnen für Universitätsangehörige aller Semester und Mitgliedstaaten. Mit den Spezialthemen erschließt sie sich die professionelle Leserschaft rechtlicher und technischer Couleur. Mit ihrem Ausblick auf das Energiesystem der Zukunft lohnt der Griff zum Werk gleichermaßen für die Policy Maker von heute und morgen.