Baumann / Sikora, Hand- und Formularbuch des
Vereinsrechts, 2. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und
Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg

Nachdem erst im
Jahr 2015 die erste Auflage des von Dr. Thomas Baumann – Notar in Würzburg –
und Dr. Markus Sikora – Notar in München – herausgegebenen Werkes erschien,
schloss sich Ende 2017 bereits die zweite Auflage an. Grund hierfür war zum
einen die erfreuliche Aufnahme des Werkes in der Praxis sowie die
Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur im Vereinsrecht. Das
vorliegende Werk ist diesbezüglich auf dem Stand von Mai 2017 und wurde neben
den beiden Herausgebern von weiteren zwölf spezialisierten AutorInnen
bearbeitet. Diese sind Sabine Axmann – Dipl.-Rechtspflegerin in Würzburg; Sonja
Fabritius – Dipl. Wirtschaftsjuristin in Köln; Dr. Ulrich Gößl – Notar in Hof;
Johannes F. Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg;
Boris Pulyer – Notar in Pappenheim; Michael Reinhart – Rechtsanwalt in München;
Claus Peter Scheucher – Steuerberater in München; Eliane Schuller, LL.M. –
Notarin in Vilshofen; Hans-Ulrich Sorge – Notar in Würzburg, Dr. Heike Stiebitz
– Notarin in Gunzenhausen; Prof. Dr. Sebastian Unger – Professor für
Öffentliches Recht, Ruhr-Universität Bochum und Bernhard Weiß – Notar in Dingolfing.
Bezüglich der
Fortentwicklung der Rechtsprechung nennen die Herausgeber explizit nach sich
widersprechenden Entscheidungen von Oberlandesgerichten die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes vom 16.05.2017 (Az. II ZB 7/16) zur Einordnung von
Kindertagesstätten sowie europarechtliche Einflüsse, u.a. im Zusammenhang mit
der Einordnung des Deutschen Fußballbundes als Unternehmensvereinigung i.S.d.
Art. 101 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) durch das OLG Frankfurt a.M. So ist der Bereich der Formulare auch um
die Satzung eines Fußballvereines sowie einer Fußball-AG erweitert worden, so
dass das Werk vollständige Satzungsformulare eines Fußballvereines mit in eine
Kapitalgesellschaft ausgelagertem Profi-Spielbetrieb enthält.
Besonders macht
das 1000-seitige Werk nach wie vor, dass es neben dem Zivilrecht auch die
Themenbereiche „Der Verein im Steuer-, Arbeits- und Strafrecht“,
„Verfahrensfragen, Kosten“ und „Der Verein im Verfassungs- und
Verwaltungsrecht“ ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt. Im erstgenannten
Themenbereich stellen die Autoren Fabritius, Scheucher, Link und Reinhart in
drei Unterkapiteln zu Gemeinnützigkeit, Steuerarten sowie Spenden,
Mitgliedsbeiträge und Sponsoring im Steuerrecht über Arbeitsrecht
einschließlich lohn- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen bis zur
strafrechtlichen Verantwortung von Organen und Mitgliedern weit mehr dar als
andere Werke zum Thema Vereinsrecht enthalten.
Ebenso die
Autoren Axmann, Sorge und Sikora im zweiten Themenbereich in den Unterkapiteln
„Registerpraktische Fragestellungen und Kosten“ sowie „Rechtsschutz“, welches
nicht nur den Verein im Prozess, in der Zwangsvollstreckung sowie in der
Insolvenz behandelt, sondern auch die Themen „Klagen der Mitglieder gegen den
Verein“ und „Vereinsgerichtsbarkeit“.
Im
letztgenannten Themenbereich, der von Unger bearbeitet wurde, sticht das sehr
lesenswerte Unterkapitel zum Versammlungsrecht hervor, das auch durch umfang-
und hilfreiche Vertiefungs- und Rechtsprechungshinweise beeindruckt. Für die
Zukunft wären zu diesem Themengebiet Formulierungsbeispiele und Formulare
wünschenswert, da diesem Thema mehr und mehr Praxisrelevanz zukommt.
Auch das Thema
Datenschutz kommt im Werk zu kurz. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der
EU-Datenschutzgrundverordnung und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes am
25.05. diesen Jahres und der großen Unsicherheit in vielen Vereinen ob dieses
Themas wäre ein Unterkapitel zu diesem Themenbereich und zur praktikablen
Umsetzung im Verein wünschenswert gewesen und sollte in Zukunft aufgenommen
werden. Dies soll aber nicht den hervorragenden Gesamteindruck des Werkes
schmälern.
Layout,
Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Sachregister des Werkes
und dessen Vertiefungshinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung
lassen überhaupt keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch
Fettdruck hervorgehoben, sodass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit
gewährleistet sind. Ebenso sind zahlreiche Formulierungsbeispiele und Hinweise
im Fließtext besonders gekennzeichnet. Für die Formulierungsbeispiele enthält
das Werk zusätzlich ein Verzeichnis der Formularbeispiele und ein Verzeichnis
der Formulare, welche eine weitere Arbeitserleichterung darstellen. Neben
vollständigen Mustersatzungen für diverse Vereinsformen findet man im Werk für
fast jedes Thema Formulare und Formulierungsbeispiele von „Anmeldung und
Neugründung“ bis „Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss“, sogar Arbeitsverträge und
Beispiele für Stellenausschreibung und Ablehnungsschreiben nach
Vorstellungsgespräch für den Verein als Arbeitgeber. Alle
Formulierungsbeispiele und Formulare können online heruntergeladen werden.
Hierfür stehen insgesamt 21 ZIP-Dateien zu den einzelnen Kapiteln zur
Verfügung. Hier wäre eine einfachere Lösung, die einen Online-Zugriff auf die
einzelnen Textverarbeitungsdateien zulässt, für die Zukunft wünschenswert.
Fazit:
Das Hand- und
Formularbuch kann allen mit dem Vereinsrecht befassten Spezialisten, aber auch
dem ambitionierten vereinsrechtlichen Laien, der erste oder tiefere Einblicke
gewinnen möchte, uneingeschränkt empfohlen werden. Der Baumann/Sikora ist auf
einem sehr guten Weg zum Standardwerk im Vereinsrecht. Dem Rezensenten selbst
hat es bei der Überarbeitung verschiedener Vereinssatzungen und -ordnungen und
bei der Lösung zahlreicher Fragestellungen wertvolle Dienste geleistet, ohne
dass ein weiteres Werk aufgeschlagen werden musste. Die durchdachte Struktur
und die lückenlose Verweisung des Werkes auf sich beeinflussende Themen und
Fragen ermöglichen ein schnelles und systematisches Arbeiten. Die klare und
verständliche Sprache sowie die zahlreichen praxisbezogenen Beispiele, Muster
und Hinweise machen es auch für Nicht-Juristen hervorragend nutzbar. Auch wenn
die Herausgeber und Autoren die kurze Zeitspanne von zwei Jahren zwischen der
vorliegenden zweiten Auflage und der Erstauflage nicht bezüglich aller weiteren
Auflagen einhalten können werden, freut sich der Rezensent jetzt schon auf
weitere, insbesondere um Themenbereiche, weitere Formulare und
Formulierungsbeispiele erweiterte Auflagen.