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Mittwoch, 24. Juli 2019

Rezension: Vereinsrecht

Burhoff, Vereinsrecht, 10. Auflage, nwb 2018

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken


Schon der Untertitel „Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder“ zeigt die Zielrichtung des Buches an: der juristische Laie, der, typisch in Deutschland, zugleich Mitglied in einem oder mehreren Vereinen ist, soll sich anhand der Darstellung des Vereinsrechts in der Satzungs- und Gremienarbeit zurechtfinden und rechtliche Zweifelsfragen beantworten können. Dieser Impetus ist sehr zu begrüßen, denn die klassisch diskutierten gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die Haftung von Organen oder die Haftungszurechnung im Verein tangieren rechtliche Alltagsfragen des herkömmlichen gemeinnützigen Vereins eher selten. Auf über 500 Seiten legt Burhoff die Materie in verständlicher Sprache und sinnvoller Struktur dar.

Auch wenn ein juristisches Lehrbuch nicht ohne lange Textpassagen auskommt, wird durch die Gestaltung des vorliegenden Buches die durchgehende Lektüre erheblich erleichtert, indem viele erläuternde Elemente eingefügt wurden, die die Rezeption des Stoffes befördern. Genutzt werden bspw. graphisch abgesetzte Hinweise, fettgedruckte Schlagwörter, Beispiel(sfäll)e und Aufzählungen bzw. Checklisten. Der umfangreiche Anhang bietet 22 verschiedene Muster, von einer Satzung über eine Einladung zur Mitgliederversammlung über eine Schiedsgerichtsordnung bis hin zu einer Datenschutzerklärung.

Die inhaltliche Darstellung beginnt mit einer Vorstellung des eingetragenen Vereins, seiner Rechtsstellung und Entstehung sowie sehr ausführlich den Regelungen der Satzung des Vereins. Dies umfasst die mindestens notwendigen Aspekte, aber auch Empfehlungen für weitere Regelungen, etwa zum Ausschluss von Mitgliedern. Den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder sowie der Mitgliederversammlung widmen sich weitere große Unterkapitel. Naturgemäß wird der Vereinsvorstand mit einem ebenfalls ausführlichen Unterkapitel präsentiert, wobei man selbst als juristischer Laie hier nicht um Details zur Haftung der geschäftsführenden Personen herumkommt, was dann später im Unterkapitel zur Vereins- und Organhaftung noch vervollständigt wird. Abrundende Bereiche finden sich noch zum Zusammenschluss von Vereinen, zum Betreuungsverein oder zum Vereinsregister. Nach einem Zwischenkapitel zum nicht eingetragenen Verein kommt dann am Ende das Steuerrecht zur Sprache, eine große gedankliche Hürde für viele Vereinsfunktionäre. Dass Burhoff hier sehr detailliert auf die Gemeinnützigkeit, die verschiedenen Steuerarten und die Behandlung von Zuwendungen an den Verein eingeht, dürfte für viele Leser schon eine große Hilfe im Vereinsalltag sein, sodass sich das Buch schon allein wegen dieser Informationen „lohnt“.

Recht muss begreifbar sein. Diesem Anspruch wird das vorliegende Lehrbuch voll gerecht, gerade weil das Alltagsverständnis von Nichtjuristen mit klarer Sprache, aber doch den wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Verweisen und Argumentationslinien sinnvoll begründet und gefördert wird. Die zahlreichen Hilfestellungen für den laufenden Vereinsbetrieb sind hervorragend und sorgen für die dringend nötige Unterstützung der Vereinsarbeit für Organe, Gremien und Mitglieder.

Dienstag, 8. Januar 2019

Rezension: Vereins- und Verbandsrecht

Reichert, Vereins- und Verbandsrecht, 14. Auflage, Luchterhand 2018

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken


Das einst von Reichert begründete Handbuch zum Vereins- und Verbandsrecht ist eine Institution in diesem Rechtsgebiet. Dennoch können sich die Autoren auf dem Status als Klassiker nicht ausruhen, sondern müssen dieses sich insbesondere durch die Rechtsprechung ständig in Bewegung befindliche Rechtsgebiet aktuell halten, sodass schon drei Jahre nach der Vorauflage die neue, 14. Auflage auf den Markt kommt.

Es warten dabei aber nicht nur inzwischen mehr als 1600 Buchseiten inklusive Verzeichnissen auf die Leser und Rechtsanwender. Die Autoren haben auch inhaltliche Änderungen vorgenommen: nach einem quasi vor die Klammer gezogenen Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen folgen eigene Abschnitte zum privaten, dann zum öffentlichen Vereinsrecht, zum internationalen Privatrecht sowie zur Besteuerung. Leider wurden auch die Randnummern ganz neu vergeben und beginnen in jedem der fünf Kapitel von vorne, was die Zitierung, insbesondere auflagenübergreifend etwas erschwert. Erfreulich ist die hohe Nachweisdichte in einem echten Fußnotenapparat, der konsequent Datum und Aktenzeichen der ausgesuchten Entscheidungen vorhält, was die Nachsuche in Datenbanken enorm erleichtert und dazu die Fehlerquote bei Zitaten absenkt. Die Gestaltung des Werks selbst ist lesefreundlich, wenngleich textlastig. Durch seitliche Abstände, sinnvolle Absatzuntergliederungen, fett gedruckte Leitworte, Aufzählungen und teilweise Formulierungen wird die durchgehende Lektüre leicht gemacht.

Trotz der systematischen Unterteilung der Materie in fünf Kapitel darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Buch klare Schwerpunkte setzt: das private Vereinsrecht stellt mit 1200 Seiten Umfang das absolute Schwergewicht innerhalb des Werks dar. Dies entspricht natürlich auch dem Beratungsbedürfnis der Praxis. Positiv auffällig ist dabei, dass die Vereinsgeschäfte und rechtlichen Probleme sowohl für die Interna wie auch nach außen berücksichtigt werden. Auf diese Weise ergibt sich ein angenehm vollständiges Gesamtbild. So werden Schritte wie die Eintragung im Vereinsregister (wobei das gerichtliche Verfahren im weiteren Verlauf noch ein eigenes Unterkapitel erhält) oder die Benennung des Vereins samt Namensschutz ebenso ausführlich aufbereitet wie etwa das Verfahren zur Durchsetzung der Vereinsordnung oder die Mitgliederversammlung. Ebenso werden Stadien des Vereins benannt, die zu rechtlichen Schwierigkeiten führen können, etwa das Insolvenzverfahren, die Liquidierung oder auch die Umwandlung eines Vereins. Lesenswert ist auch das Unterkapitel zur Vereinsschiedsgerichtsbarkeit, gerade was die Besetzung oder auch die Grundzüge des Verfahrens angeht.

Mit großem Interesse gelesen habe ich zudem das Unterkapitel zum Verbot eines Vereins nach dem VereinsG, das von der Verfügung bis zum Vollzug samt Rechtsschutzmöglichkeiten alle wichtigen Themen aufgreift. Ebenso habe ich im Kapitel 5 die Ausführungen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen durchgesehen. Die dortigen Erläuterungen sind auch für juristische Laien ein guter Leitfaden, um die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Vereins im Hinblick auf die AO zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Insbesondere die Darstellung zum Sponsoring ist mit Blick auf Verein und Sponsoren ausgestaltet worden und trotz ihrer Kürze sehr lehrreich.

Das Werk wird seinem Ruf als belastbares Kompendium auch in der Neuauflage mehr als gerecht. Wer sich mit Vereinen befassen muss, sei es als Jurist oder „nur“ als engagierter Funktionär, wird in dem Handbuch Wissen und Hinweise in einer Reichhaltigkeit vorfinden, die Maßstäbe setzen. Sowohl was rein formale Vorgänge, aber auch was rechtliche Detailfragen angeht, findet man Antworten und Lösungsvorschläge.

Donnerstag, 8. November 2018

Rezension: Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts

Baumann / Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 2. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Nachdem erst im Jahr 2015 die erste Auflage des von Dr. Thomas Baumann – Notar in Würzburg – und Dr. Markus Sikora – Notar in München – herausgegebenen Werkes erschien, schloss sich Ende 2017 bereits die zweite Auflage an. Grund hierfür war zum einen die erfreuliche Aufnahme des Werkes in der Praxis sowie die Fortentwicklung von Rechtsprechung und Literatur im Vereinsrecht. Das vorliegende Werk ist diesbezüglich auf dem Stand von Mai 2017 und wurde neben den beiden Herausgebern von weiteren zwölf spezialisierten AutorInnen bearbeitet. Diese sind Sabine Axmann – Dipl.-Rechtspflegerin in Würzburg; Sonja Fabritius – Dipl. Wirtschaftsjuristin in Köln; Dr. Ulrich Gößl – Notar in Hof; Johannes F. Link – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg; Boris Pulyer – Notar in Pappenheim; Michael Reinhart – Rechtsanwalt in München; Claus Peter Scheucher – Steuerberater in München; Eliane Schuller, LL.M. – Notarin in Vilshofen; Hans-Ulrich Sorge – Notar in Würzburg, Dr. Heike Stiebitz – Notarin in Gunzenhausen; Prof. Dr. Sebastian Unger – Professor für Öffentliches Recht, Ruhr-Universität Bochum und Bernhard Weiß – Notar in Dingolfing.

Bezüglich der Fortentwicklung der Rechtsprechung nennen die Herausgeber explizit nach sich widersprechenden Entscheidungen von Oberlandesgerichten die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.05.2017 (Az. II ZB 7/16) zur Einordnung von Kindertagesstätten sowie europarechtliche Einflüsse, u.a. im Zusammenhang mit der Einordnung des Deutschen Fußballbundes als Unternehmensvereinigung i.S.d. Art. 101 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) durch das OLG Frankfurt a.M. So ist der Bereich der Formulare auch um die Satzung eines Fußballvereines sowie einer Fußball-AG erweitert worden, so dass das Werk vollständige Satzungsformulare eines Fußballvereines mit in eine Kapitalgesellschaft ausgelagertem Profi-Spielbetrieb enthält.

Besonders macht das 1000-seitige Werk nach wie vor, dass es neben dem Zivilrecht auch die Themenbereiche „Der Verein im Steuer-, Arbeits- und Strafrecht“, „Verfahrensfragen, Kosten“ und „Der Verein im Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt. Im erstgenannten Themenbereich stellen die Autoren Fabritius, Scheucher, Link und Reinhart in drei Unterkapiteln zu Gemeinnützigkeit, Steuerarten sowie Spenden, Mitgliedsbeiträge und Sponsoring im Steuerrecht über Arbeitsrecht einschließlich lohn- und sozialversicherungsrechtlicher Fragestellungen bis zur strafrechtlichen Verantwortung von Organen und Mitgliedern weit mehr dar als andere Werke zum Thema Vereinsrecht enthalten.

Ebenso die Autoren Axmann, Sorge und Sikora im zweiten Themenbereich in den Unterkapiteln „Registerpraktische Fragestellungen und Kosten“ sowie „Rechtsschutz“, welches nicht nur den Verein im Prozess, in der Zwangsvollstreckung sowie in der Insolvenz behandelt, sondern auch die Themen „Klagen der Mitglieder gegen den Verein“ und „Vereinsgerichtsbarkeit“.

Im letztgenannten Themenbereich, der von Unger bearbeitet wurde, sticht das sehr lesenswerte Unterkapitel zum Versammlungsrecht hervor, das auch durch umfang- und hilfreiche Vertiefungs- und Rechtsprechungshinweise beeindruckt. Für die Zukunft wären zu diesem Themengebiet Formulierungsbeispiele und Formulare wünschenswert, da diesem Thema mehr und mehr Praxisrelevanz zukommt.

Auch das Thema Datenschutz kommt im Werk zu kurz. Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung und des angepassten Bundesdatenschutzgesetzes am 25.05. diesen Jahres und der großen Unsicherheit in vielen Vereinen ob dieses Themas wäre ein Unterkapitel zu diesem Themenbereich und zur praktikablen Umsetzung im Verein wünschenswert gewesen und sollte in Zukunft aufgenommen werden. Dies soll aber nicht den hervorragenden Gesamteindruck des Werkes schmälern.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Sachregister des Werkes und dessen Vertiefungshinweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung lassen überhaupt keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, sodass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Ebenso sind zahlreiche Formulierungsbeispiele und Hinweise im Fließtext besonders gekennzeichnet. Für die Formulierungsbeispiele enthält das Werk zusätzlich ein Verzeichnis der Formularbeispiele und ein Verzeichnis der Formulare, welche eine weitere Arbeitserleichterung darstellen. Neben vollständigen Mustersatzungen für diverse Vereinsformen findet man im Werk für fast jedes Thema Formulare und Formulierungsbeispiele von „Anmeldung und Neugründung“ bis „Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss“, sogar Arbeitsverträge und Beispiele für Stellenausschreibung und Ablehnungsschreiben nach Vorstellungsgespräch für den Verein als Arbeitgeber. Alle Formulierungsbeispiele und Formulare können online heruntergeladen werden. Hierfür stehen insgesamt 21 ZIP-Dateien zu den einzelnen Kapiteln zur Verfügung. Hier wäre eine einfachere Lösung, die einen Online-Zugriff auf die einzelnen Textverarbeitungsdateien zulässt, für die Zukunft wünschenswert.

Fazit:
Das Hand- und Formularbuch kann allen mit dem Vereinsrecht befassten Spezialisten, aber auch dem ambitionierten vereinsrechtlichen Laien, der erste oder tiefere Einblicke gewinnen möchte, uneingeschränkt empfohlen werden. Der Baumann/Sikora ist auf einem sehr guten Weg zum Standardwerk im Vereinsrecht. Dem Rezensenten selbst hat es bei der Überarbeitung verschiedener Vereinssatzungen und -ordnungen und bei der Lösung zahlreicher Fragestellungen wertvolle Dienste geleistet, ohne dass ein weiteres Werk aufgeschlagen werden musste. Die durchdachte Struktur und die lückenlose Verweisung des Werkes auf sich beeinflussende Themen und Fragen ermöglichen ein schnelles und systematisches Arbeiten. Die klare und verständliche Sprache sowie die zahlreichen praxisbezogenen Beispiele, Muster und Hinweise machen es auch für Nicht-Juristen hervorragend nutzbar. Auch wenn die Herausgeber und Autoren die kurze Zeitspanne von zwei Jahren zwischen der vorliegenden zweiten Auflage und der Erstauflage nicht bezüglich aller weiteren Auflagen einhalten können werden, freut sich der Rezensent jetzt schon auf weitere, insbesondere um Themenbereiche, weitere Formulare und Formulierungsbeispiele erweiterte Auflagen.

Samstag, 15. Juli 2017

Rezension: Handbuch zum Vereinsrecht

Stöber / Otto, Handbuch zum Vereinsrecht, 11. Auflage, Otto Schmidt 2016

Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Das von Kurt Stöber – Regierungsdirektor a.D. in Rothenburg ob der Tauber – begründete Handbuch wird seit der 10. Auflage aus 2012 von Dr. Dirk-Ulrich Otto – Notarassessor in Leipzig – fortgeführt, der somit mit der 11. Auflage aus 2016 die erste Überarbeitung seiner „ersten Auflage“ vorlegt.

Die Schwierigkeit, ein immer noch übersichtliches und praktisch nutzbares Handbuch für diesen Rechtsbereich zu verfassen, liegt u.a. darin, dass Anzahl, Unterschiedlichkeit sowie Zweckrichtungen von Vereinen schier unüberschaubar sind. Es gibt wohl kaum einen Menschen in unserem Land, der nicht zeit seines Lebens wenigstens zeitweise Mitglied eines oder meist mehrerer Vereine war. Hierneben bilden Vereine den sicher häufigsten und wichtigsten Faktor im Bereich der Bündelung von gemeinsamen Interessen und Aktivitäten in kleiner sowie großer Form jedweder Art.

Trotz dieser Schwierigkeit gelingt es dem Autor, vollumfänglich die zivilrechtlichen und in gebotenem Maße die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des Vereinsrechts in seinem Handbuch so darzustellen, dass der Nutzer schnell einen Überblick über das vereinsrechtlich und –strukturell Wichtige erhält und alle Grundsatz- und Standardfragen allein mit dem vorliegen Werk klären und lösen kann.

Der etwas über 700 Seiten starke Hauptteil des Werkes umfasst von der Vereinsgründung bis zur Auflösung alles was Vereinsleben und Vereinsrecht bestimmen kann. Weiter wird dem Nutzer insbesondere deutlich vor Augen geführt was davon je nach Vereinszweck aus rechtlicher und struktureller Sicht auch zwingend erforderlich ist. Die anschauliche Darstellung der Rechte, Pflichten und Funktionen von Mitgliedern, Vorstand und Mitgliederversammlung, etc. sowie fakultativer und obligatorischer Abläufe für Vorgenannte und im Vereinsleben überhaupt ermöglichen, sich mit dem Werk auf Vereinsarbeit insgesamt vorzubereiten und sich bei dieser einfach und schnell zu informieren. Hervorgehobene Beispiele sowie zahlreiche Muster und Formulierungsvorschläge für Klauseln und Vereinsdokumente machen das Werk noch besser verständlich und erleichtern die praktische Umsetzung der behandelten Themen für die jeweiligen eigenen Vereinszwecke.

Hierbei ist auch der weitere knapp 170 Seiten umfassende Anhang des Werkes äußerst hilfreich, der weitere Satzungsbeispiele, eine Übersicht der zuständigen Gerichte und Behörden für Vereine in den einzelnen Bundesländern, auszugsweise die vereinsrechtlich relevanten Paragraphen verschiedener Gesetze, Verordnungen und Erlasse sowie Muster für Zuwendungsbestätigungen mit Hinweisen des Bundesministeriums der Finanzen enthält. Besonders vorbildlich sind hierbei die ausführlichen Rück-Verweisungen in den Satzungsbeispielen auf die jeweiligen Randnummern des Hauptteiles, so dass jederzeit schnell im Werk die entsprechenden Passagen im Hauptteil aufgefunden werden können.

Gegenüber der Vorauflage behandelt das Werk alle relevanten Rechtsänderung, zum Beispiel die durch § 31b BGB eingeführten eigenen Haftungsregeln für Vereinsmitglieder untereinander, gegenüber dem Verein sowie Dritten bei Erfüllung von Vereinsaufgaben, den Ausbau der dortigen Haftungserleichterungen und auch den Ausbau solcher für Vorstände und andere Organmitglieder in § 31a BGB, die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die vielen Helfer im Vereinsleben, die Änderung in der Abgabenordnung rund um die Fragen der Gemeinnützigkeit und die kostenrechtlichen Neuerungen durch das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Sachregister des Werkes lassen keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Neben der bereits oben erwähnten vorbildlichen Rück-Verweisung des Anhanges auf den Hauptteil sind die Querverweise zwischen den Themengebiete des Hauptteiles untereinander, die Hinweise auf die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und die enthaltenen weiterführenden Literatur- und Rechtssprechungshinweise ebenso vorbildlich.


Fazit: Das Handbuch kann allen mit dem Vereinsrecht befassten Spezialisten aber auch dem ambitionierten vereinsrechtlichen Laien, der erste oder tiefere Einblicke gewinnen möchte, uneingeschränkt empfohlen werden. Dem Rezensenten selbst hat es bei der Überarbeitung verschiedener Vereinssatzungen und -ordnungen wertvolle Dienste geleistet, ohne dass ein weiteres Werk aufgeschlagen werden musste. Die durchdachte Struktur und die lückenlose Verweisung des Werkes auf sich beeinflussende Themen und Fragen ermöglichen ein schnelles und systematisches Arbeiten. Die klare und verständliche Sprache sowie die zahlreichen praxisbezogenen Beispiele, Muster und Hinweise machen es auch für Nicht-Juristen hervorragend nutzbar.

Freitag, 4. November 2016

Rezension: Der eingetragene Verein

Sauter / Schweyer / Waldner, Der eingetragene Verein, 20. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken



Die „Gemeinverständliche Erläuterung des Vereinsrechts unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung“, wird in der 20. Auflage innerhalb von 70 Jahren zwischenzeitlich allein von Waldner – unter Mithilfe von Wörle-Himmel bezüglich der Hinweise zum Steuerrecht – bearbeitet und herausgegeben. Es stellt immer noch „das Standardwerk“ im Vereinsrecht dar, ohne welches kein in diesem Rechtsgebiet tätiger Berater ernstlich auskommen möchte.

Waldner hat es, wie es laut dem Vorwort zur jetzigen Auflage auch seine Absicht war, in der Tat geschafft - trotz der notwendigen Aktualisierungen und Hinzufügung aktueller Rechtsprechung sowie aktueller Literaturbelege seit der Vorauflage - den Umfang des Werkes von bisher schon knapp 400 Seiten nicht zu vergrößern. Das Werk ist weiterhin handlich, deckt doch aber gleichzeitig alle wesentlichen Bereiche des Vereinsrechtes ab.

Das Werk besticht, Waldner führt hier bewusst die von Sauter und Schweyer begründete und über Jahrzehnte erfolgreiche Tradition fort, nach wie vor mit seinem klaren Aufbau. Der erste Teil widmet sich dem Vereinsrecht per se. Der zweite Teil enthält Muster für Satzungen, Anträge, Protokolle und gerichtliche Verfügungen. Der dritte Teil gibt Auszüge aus den wesentlichen Gesetzespassagen des BGB, der Vereinsregisterverordnung sowie der Abgabenordnung wider. Der erste Teil ist naturgemäß der umfangreichste der drei. Er untergliedert sich in Ausführungen zum Vereinsbegriff, der Entstehung des eingetragenen Vereins, der Vereinssatzung, den Organen des Vereins, den Vereins- und Schiedsgerichten, dem Vereinsverband und Gesamtverein, den Vereinsmitgliedern, dem Ende des Vereins, den Verkehr mit dem Amtsgericht, der Eintragung des Vereins in das Handelsregister, Hinweise zum Steuerrecht sowie zu Gerichts und Notarkosten und Erläuterungen zum nicht eingetragenen Verein. Will ein Berater etwa das Ende eines Vereins begleiten, so findet er Informationen zu den hier bestehenden Problempunkten komprimiert auf den Seiten 237-252, wo von der Auflösung des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung bis zur Nachtragsliquidation alle wesentlichen Punkte beschrieben sind. Dies wie üblich inklusive Verweisungen auf Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des BGH sowie auf die einschlägige Literatur. Selbst wenn also die Antwort auf die konkrete Frage einmal nicht im Sauter/Schweyer/Waldner zu finden wäre, so wird sich die Lösung für den zu bearbeitenden Fall spätestens durch Nachforschung in den zitierten Quellen erarbeiten lassen.


35 EUR stellen im Grunde einen Spottpreis für ein Werk mit diesen Qualitäten dar. 

Mittwoch, 16. September 2015

Rezension Zivilrecht: Hand-und Formularbuch des Vereinsrechts


Baumann / Sikora, Hand-und Formularbuch des Vereinsrechts, 1. Auflage, C.H. Beck 2015

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken



Es ist eines der wenigen seiner Art, ein Werk, das sich ausschließlich mit dem Vereinsrecht befasst und dieses nicht für den Laien sondern für den praktisch im Vereinsrecht tätigen Juristen aufbereitet, dabei insbesondere nicht nur allgemeine rechtliche Ausführungen sondern auch praxistaugliche Formulare anbietet.

Von einer Einleitung und kurzen Darstellung der Rechtsgrundlagen auf gerade einmal 28 Seiten ausgehend, enthält das Werk Kapitel zur Stellung des Vereins im Zivilrecht, zum Verein im Kontext von Steuer-, Arbeits- und Strafrecht, zu Verfahrensfragen und Kosten sowie einen Abschnitt zu den verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen rund um den Verein. In Kapitel Nummer 6 finden sich dann ab Seite 797 bis Seite 916 die im Titel angekündigten Formulare.

Die Herausgeber und Autoren setzen sich zusammen aus einer ganzen Reihe von Notaren, einer Diplom Wirtschaftsjuristin, einem Diplom Rechtspfleger, zwei Rechtsanwälten, einem Steuerberater und einem Privatdozenten und konnten damit sowohl die Sicht der Lehre als auch die Sicht der Praxis aus den verschiedensten Blickwinkeln mit einbringen.

Das Werk zeichnet sich durch eine klare und feine Untergliederung aus, wie man es von einem Handbuch erwartet. Durch die Gliederung wird ein schneller Zugriff auf das jeweils zu lösende Problem ermöglicht. Will man zum Beispiel wissen, welche Rechte und Pflichten aus der Stellung als Mitglied eines Vereins erwachsen, wird man sich im Kapitel zum Verein im Zivilrecht danach umschauen unter § 10 die Überschrift Mitglieder des Vereins und dort einen Unterabschnitt B. Zu genau der gesuchten Thematik finden. Auf den Seiten 316 bis 343 werden jene Rechte und Pflichten dann dargestellt. Es wird dabei unterschieden zwischen Mitgliedschaftsrechten und etwa Drittgläubigerrechten. Bei den Mitgliedschaftsrechten wird dargelegt, welche hiervon absolut und nicht entziehbar sind, welche relativ und nicht entziehbar sind und welche sonstigen Mitgliedschaftsrechte in Betracht kommen. Die Darstellung wird regelmäßig unterbrochen durch mittels grauer Hinterlegung hervorgehobene Formulierungsbeispiele, so etwa unter der Überschrift „Organschaftsrechte“, wenn es um die Formulierung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung geht. All diese Formulierungsbeispiele, wie auch die Formulare in Kapitel 6 sind zudem nicht nur abgedruckt sondern finden sich auch in digitaler Form auf der mitgelieferten CD.

Kapitel 6 selbst enthält dann längere Formulare, wie zum Beispiel die Satzung eines Verbandes, eine Jugendordnung oder eine Finanzordnung. Diese Formulare sind nicht, wie man es aus anderen Formularbüchern kennt, für sich genommen in einer Reihe von Fußnoten kommentiert. Es gibt aber durchaus Fußnotenverweise zu nahezu jeder Formulierung, welche dann auf den Handbuch-Teil des Gesamtwerkes an der entsprechenden Stelle verweisen, so dass der Hintergrund der Regelung dort nachgeschlagen werden kann. Geht man zum Beispiel das Muster der Satzung eines mittelgroßen Vereins ab Seite 797 durch und stößt auf die Klausel § 13 zur Auflösung des Vereins, so wird man über eine Fußnote zu den Ausführungen in § 13 Rn. 234 ff. des Buches verwiesen. Die Auflösung des Vereins wird hier bereits ab Rn. 230 dargestellt. Unter Rn. 234 finden sich konkret die Ausführungen zur Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung, der Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, den sonstigen Voraussetzungen eines wirksamen Auflösungsbeschlusses inklusive dort wiederum Formulierungsbeispielen für die Formulierung der Satzungsklausel. Es werden hierfür gleich drei Alternativen dargestellt und somit eine Abweichung vom Gesamtsatzungsmuster (ab Seite 797) bzw. dessen Anpassung ermöglicht.

Das Werk deckt durch seine Vorgehensweise sicherlich den größten Teil der auftauchenden Probleme und notwendigen Gestaltungsvarianten in der Kautelararbeit ab und ist durch seine Struktur und Verweistechnik zielsicher und zügig in der Praxis nutzbar. Unterstützt wird dies durch ein umfangreiches Sachverzeichnis, in dem auch etwas randständigere Stichworte wie etwa die Lotteriesteuer, das Hausrecht oder auch die Gastmitgliedschaft auftauchen.

Mit knapp 1000 Seiten, dem vorstehend dargelegten Inhalt und einem Preis von 134 EUR ist das Werk eindeutig sein Geld für jeden Juristen wert, der sich mit dem Vereinsrecht befasst. Es ist ein kaum zu ersetzender Bestandteil einer jeden vereinsrechtlichen Bibliothek.