Jeromin / Klose / Ring / Schulte Beerbühl, StichwortKommentar Nachbarrecht, 1. Auflage, Nomos 2021
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Im Nomos-Verlag
erscheinen seit einiger Zeit zu ausgewählten Rechtsgebieten
Stichwort-Kommentare und bieten den Rechtsanwendern einen ganz eigenen Zugriff
auf die jeweilige Materie. Schon von den roten Handkommentaren des Verlags ist
der Blick über den Tellerrand bekannt und bewährt als assoziative Annäherung an
das Rechtsgebiet. Die Stichwortkommentare erweitern diesen Horizont noch
einmal, indem sie losgelöst von konkreten Gesetzen unter einem Überbegriff die
praktisch relevanten Inhalte zusammentragen und auf knappem Raum erläutern.
Das vorliegende
Werk thematisiert das Nachbarrecht und bietet folglich einen Blick in mehrere
Rechtsbereiche: Zivilrecht, öffentliches Recht und Strafrecht müssen
durchforstet werden, um dem Bereich gerecht zu werden. Aus Sicht der
forensischen Praxis ist das nur logisch, da man, gerade am Amtsgericht, mit
einer Vielzahl von Fallgestaltungen konfrontiert wird, die einen
nachbarrechtlichen Bezug haben und sich eben nicht nur um Hecken und Zäune
drehen, sondern auch um Mensch und Tier, um Hausrecht, Überbau oder
Wegerechte.
Insgesamt 134
Stichworte harren der Lektüre, wobei natürlich der Vorteil eines solchen
Kommentars ist, dass man gezielt zu einer Problematik direkt in ein Stichwort
springen kann und nicht wie sonst eine Kommentierung nach fett gedruckten
Schlagworten durchforsten muss. Die Stichworte sind dabei in ihrer Konkretheit
von unterschiedlicher Beschaffenheit, sodass demgemäß auch der Umfang der
Bearbeitungen variiert. Dennoch überraschen auf den ersten Blick einige
Begriffe angesichts der Erläuterungsgröße wie z.B. die „Dunstabzugshaube“ mit 8
Seiten, der „Gartenzwerg“ mit 11 Seiten oder der „Samenflug“ mit 8 Seiten,
wohingegen andere Stichworte kürzer ausgestaltet sind, bei denen man mehr
Umfang vermutet hätte. Dennoch zeigt auch der Blick in die genannten
Stichworte, dass die jeweiligen Autoren das Sujet umfassend betrachten und,
bspw. bei der Dunstabzugshaube, die rechtliche Zulässigkeit der entstehenden
Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf WEG- und Mietrecht und denkbare
Schadensersatzansprüche sowie öffentlich-rechtliche Aspekte insbesondere bei
gewerblicher Nutzung in den Blick nehmen. So hat man als Leser einen netten
Aha-Effekt nach erster Verwunderung und auch das macht einen guten Kommentar
aus.
Ein klarer
Schwerpunkt wird bei Lärm-Immissionen gesetzt, da der „Lärm“ an sich in
mehreren Stichworten erörtert wird, aber auch damit zusammenhängende Begriffe
eine gesonderte Betrachtung erfahren haben und dann dort (meistens jedenfalls)
auf die „Lärm“-Stichworte intern verwiesen wird: „Bauarbeiten“, „Kind“ (im
Kontext auch zu lesen „Swimmingpool“), „Musik“, „Party“ oder „Volksfest“.
Erfreulich ist aber auch, dass neuere Erscheinungsformen möglicher
Beeinträchtigungen durch menschliches Tun ausführlich zur Sprache gebracht
werden. Dies betrifft z.B. die Nutzung von Dashcam, Drohne oder auch die Elektromagnetische
Strahlung, etwa durch Mobilfunksendeanlagen.
Ganz „klassisches“
Nachbarstreitrecht findet natürlich auch die gebotene Beachtung, sei es bei den
„Anpflanzungen an der Grundstücksgrenze“, beim „Überbau“ oder beim „Zaun“. Nur
wenige Rechtsanwälte und Richter können solchen Nachbarschaftsverfahren
Positives abgewinnen, finden dann aber in diesem Kommentar rasch wichtige
Informationen zu den Rechtsgrundlagen und zu möglichen prozessualen
Besonderheiten. Schön zu sehen ist dies im Stichwort „Wurzeln“, wo das
Selbsthilferecht nach § 910 BGB ausführlich erläutert und anschließend in den
prozessualen, aber auch den öffentlich-rechtlichen Kontext gestellt wird (kein
vorbeugender Rechtsschutz; Verjährungsfristen gegen Beseitigungsverlangen;
Anspruchsmehrheit gegen den Störer etc.).
Die Stichworte
selbst werden durch ein erfreulich umfangreiches Sachverzeichnis ergänzt,
sodass man notfalls auch darüber gezielt für den eigenen Fall zu einem
Suchergebnis gelangen wird.
Schon der
Stichwortkommentar zum Familienrecht hat mir gut gefallen und auch andere Werke
sind positiv aufgenommen worden (Besprechung der Werke zum Behindertenrecht oder auch zum Wohnungseigentumsrecht).
Natürlich ist es sinnvoll, mit einem Grundlagenwissen zur Materie mit diesem
Werk zu arbeiten, da dann das gezielte Suchen und Finden wesentlich effektiver
vorangeht. Dennoch ist durch die vorausschauende Bearbeitung der Stichworte
auch eine interessierte Erstlektüre möglich und erhellend. Insgesamt also ein
sehr gutes Werk und ein erfreulicher Einstieg in die erste Auflage.
Was mir
persönlich fehlt, sind Stichworte (sowohl insgesamt als auch im Sachverzeichnis)
zum Gewaltschutz, bspw. zu Beleidigung, Stalking, Körperverletzung, den daraus
resultierenden Ansprüchen und möglichen prozessualen Auswirkungen. Da darf die
zweite Auflage gerne nachlegen.

