Boos / Fischer / Schulte-Mattler,
Kreditwesengesetz, 4. Auflage, C.H. Beck 2012
Von ref. iur. David Eckner,
Düsseldorf/Vaduz
Die
Begriffe „Bankenkrise“ und „Kreditinstitut“ dürften neuerdings häufiger in der
Tagespresse zu finden sein, als der Name eines Sportclubs oder eine
Schneefallwarnung. Seit dem Ausbruch der Finanzmarktkrise ist das globale,
europäische und nationale Kreditwesen nicht nur Spielwiese des Journalismus,
sondern auch der Fachwelt, vor allem in den Rechtswissenschaften. Einerseits
geht es um die Rückführung von Strukturen und die Sicherung finanzieller
Stabilität, andererseits um die Verantwortlichmachung von Geschäftsleitern oder
gleich des Systems in Gänze. Obschon seiner täglichen Bedeutung hat das Recht
des Kreditwesens mit seinem Herz, dem Kreditwesengesetz (KWG), keine oder
allenfalls geringe Bedeutung in der juristischen Ausbildung erlangt. Bedauerlich,
da es auf der einen Seite einen Ballungspunkt für Überschneidungen zahlreicher
Rechtsmaterien bietet, auf der anderen Seite mit großartigen Kommentierungen
gesegnet ist. Eines dieser Kommentierungen ist die vorliegende, herausgegeben
von Karl-Heinz Boos, Reinfried Fischer und Prof. Hermann Schulte-Mattler, allesamt
ausgewiesene Experten des Bankwesens.
Der
nunmehr in vierter Auflage erschienene Kommentar zu KWG und
Ausführungsbestimmungen aus der renommierten Beck’schen Kurzkommentare-Reihe
bietet auf fast 3000 Seiten alles, was für die tägliche Praxis und Wissenschaft
im deutschen Finanzmarktrecht erforderlich ist. Neben den drei Herausgebern
widmen sich 26 Kommentatoren den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes, dem
Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz, dem Restrukturierungsfondsgesetz mitsamt
Verordnung, der komplexen und umfangreichen Solvabilitätsverordnung, der
Großkredit- und Millionenkreditverordnung und Liquiditätsverordnung, der
Konzernabschlussüberleitungsverordnung sowie der Verordnung über die Anzeigen
und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz. Dabei bietet der
Kommentar nicht nur punktgenaue Antworten auf praktisch relevante Sachverhalte
und Fragen, sondern auch die erforderliche wissenschaftliche Tiefe. Mit
letzterem ist der Boos/Fischer/Schulte-Mattler
zweifelsohne das Standardwerk für jeden Wissenschaftler, der schwerpunktmäßig
die Umsetzung europäischer (Stichwort: CRD IV) und transnationaler (Stichwort:
Basel III) Regulierung in der deutschen Rechtsordnung erforscht.
Der
Kommentar besticht durch seine Prägnanz und das gewohnt hervorragende Layout
der Beck’schen Reihe. Die tägliche Arbeit wird durch den ordentlichen
Fußnotenapparat, die Hervorhebung wichtiger Schlüsselbegriffe, zahlreiche
Grafiken und Tabellen sowie die klare Struktur der einzelnen Kommentierungen
erheblich erleichtert. Der Kommentar brilliert als praktisches Werkzeug, bleibt
jedoch nicht bei dieser Funktion stehen. Zur Freude des Rezensenten, der auf
dem Gebiet des europäischen und deutschen Finanzmarktrechts forscht, wurde
stets auch der rechtshistorische, durchaus auf praktische Konstellationen
durchschlagende Kontext beachtet und sorgfältig im Kommentar verarbeitet. Die
ausführlichen Literaturnachweise rücken das Recht des Kreditwesens ohne Zweifel
von der geglaubten Praktikeralchemie in die etablierte Rechtswissenschaft. Der
Prägnanz und vor allem verständlichen Formulierungen der Kommentatoren sowie
deren gelungenem Entwirren komplexer Strukturen – es ist etwa an die Hürden bei
der Einordnung von Verbriefungsstrukturen erinnert – sei es gedankt. Aufgrund
des hohen Komplexitätsgrades vieler finanzmarktrechtlicher Fragestellungen
sehen sich Kommentare häufig dem Vorwurf ausgesetzt, die Materie nicht
zielführend an den Praktiker zu bringen oder gar denjenigen, der nur hin und
wieder Konsultation benötigt, ordentlich vorzubereiten. Mit Blick auf den Boos/Fischer/Schulte-Mattler besteht weder
Kritik noch Sorge – der Kommentar lässt keinen Finanzmarktrechtler mit Fragen
zurück. Wer nur in irgendeiner Weise Berührung mit dem Recht des deutschen
Kreditwesens hat, kommt um diesen Kommentar – weder in der Praxis noch in der
Wissenschaft – umhin. Mit großer Zufriedenheit und Zuversicht dürfte zu
konstatieren sein: der Boss/Fischer/Schulte-Mattler
ist der Palandt des Bankrechts.