Posts mit dem Label Staatshaftungsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Staatshaftungsrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 19. Mai 2019

Rezension: Staatshaftungsrecht

Will / Quarch, Staatshaftungsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsreferendarin Patricia M. Popp, M.A., Darmstadt


Da das Staatshaftungsrecht für Studenten und Examenskandidaten eine meist unbekannte und bisweilen gefürchtete Materie darstellt, wird es bei der Vorbereitung oftmals stiefmütterlich behandelt. Viele Examenskandidaten stellen ihre Vorbereitung im öffentlichen Recht daher unter die Prämisse: „Staatshaftungsrecht? Kommt schon nicht dran, ich lerne lieber Grundrechte.“ Obwohl Staatshaftungsrecht nunmehr zu den Exoten im Examen zählen dürfte, ist es eine viel zu unterschätzte Examensmaterie. Die Vorbereitung hierauf lohnt deshalb sich in jedem Fall! Wird Staatshaftungsrecht im Ernstfall in einer öffentlich-rechtlichen Klausur thematisiert, so sollten wichtige Punkte aus diesem Bereich nicht liegen gelassen werden.

Aus dem Hause Beck kommt nunmehr druckfrisch ein völlig neu konzipiertes Studienbuch zum Staatshaftungsrecht aus der Reihe „juristischer Studienkreis“ daher. Dr. iur. Dr. phil. Martin Will, M.A., LL.M. (Cambridge) seines Zeichens Professor für öffentliches Recht an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden, hat sich gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Benedikt Quarch, LL.B., M.A. der staathaftungsrechtlichen Materie angenommen und diese in einer völlig neuen Art und Weise aufbereitet. Es sei bereits vorweggenommen: Dieses Werk war längst überfällig, denn es gab bisher einfach kein vergleichbares Lehrbuch zum Staatshaftungsrecht auf dem Markt.

Bereits die optische Aufmachung des Lehrbuchs besticht durch das auffällige DIN A4 Format, welches zunächst an ein Skript erinnern dürfte. Allerdings gehen die knapp 350 Seiten weit über den Inhalt und Umfang eines Skripts hinaus. Das Layout ist dank der zahlreichen Gliederungspunkte und Absätze sehr übersichtlich gestaltet, weshalb sich der Leser innerhalb der  einzelnen Textabschnitte gut orientieren kann. Auch die großzügigen Zeilenabstände ermöglichen einen angenehmen Lesefluss, da die Absätze hierdurch nicht so gedrungen wirken, wie bei manch anderen Lehrbüchern. Ein breiter Rand bietet dem Leser zudem Platz für eigene Notizen und Anmerkungen.

Da das Staathaftungsrecht wenig kodifiziert ist und überwiegend auf Rechtsprechung basiert, ist auch das vorliegende Lehrbuch als detaillierte Fallsammlung konzipiert. Die Sammlung gliedert sich in 16 Fälle auf, die alle auf aktueller Rechtsprechung basieren. Den staatshaftungsrechtlichen Nebengebieten (Aufopferungsanspruch oder Polizei- und ordnungsrechtliche Haftung) ist jeweils ein Fall gewidmet. Zu den drei Schwerpunkten des Staatshaftungsrechts (Amtshaftungsanspruch, Folgenbeseitigungsanspruch und öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch) finden sich hingegen je ein Grundfall, gefolgt von zwei weiteren Vertiefungsfällen. Mittels des Grundfalls erleichtern es die Autoren dem Leser ungemein, sich zunächst in die staathaftungsrechtlichen Materie einzudenken oder das bereits vorhandene Wissen erneut aufzufrischen. Anhand der Vertiefungsfälle kann der Leser dann Schritt für Schritt auf das Wissen aufbauen und dieses vertiefen – ein didaktisch durchdachter und sehr gelungener Aufbau!

Die konkreten Falldarstellungen erfolgen dann stets nach demselben einprägsamen Schema: Zu Beginn werden zunächst die Schwerpunkte des jeweiligen Falls in einem grau hinterlegten Kasten aufgezeigt. Sodann folgt die gerichtliche Entscheidung mit entsprechender Fundstelle, auf welcher der Fall basiert. Die Sachverhalte erstrecken sich dann meist auf eine halbe bis ganze Seite – sind also nicht zu ausladend – gefolgt von meist einer oder zwei Fallabwandlungen. Teilweise wurden relevante Normen (so beispielsweise das SGB VIII bei Fall 4) ergänzend abgedruckt. Bevor die Autoren auf die eigentliche Lösungsskizze eingehen, wird zunächst eine Gliederung der Lösungsskizze vorangestellt. Diese ermöglicht es dem Leser bereits vorab, den eigenen Lösungsvorschlag kurz abzugleichen. Die Lösungsskizzen enthalten dann stets weiterführende Hinweise zu der besprochenen Thematiken (beispielweise die wörtliche Formulierung des BVerfG zum Betreuungsgeld oder die Auffassung des BVerwG zum Wegfall der Bereicherung auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch), die am Seitenrand mit einem grauen Balken gekennzeichnet sind. Hierdurch kann der Leser diese einfach erkennen und bei Bedarf „überspringen“, etwa dann wenn er lediglich den reinen Lösungsvorschlag des Falls erfassen möchte.

Das Durcharbeiten der Fälle gestaltet sich aufgrund der übersichtlichen Gliederungspunkte mit entsprechenden Überschriften als sehr angenehm. Die Lösungen sind präzise formuliert und beinhalten alles Wesentliche. Trotzdem wirken sie nicht überladen. Anhand der Zwischenergebnisse wird das zuvor Dargestellte in regelmäßigen Abständen zusammengefasst. Die Autoren verwenden zudem wiederkehrende Formulierungen, welche sehr einprägsam sind. Alles in allem wird ein guter Lesefluss ermöglicht, sodass die Fallsammlung in einem angemessenen Tempo durchgearbeitet werden kann.

Lobend seien auch die kreativen Titel der Fälle, wie „Demo mit Biss“, „Beamtin auf Raten“ oder „Feindliches Grün“ erwähnt. Diese erwecken gekonnt das Interesse des Lesers, regen zum Schmunzeln an und geben jeweils einen kleinen Vorgeschmack auf die dem Fall zugrundeliegende Materie (im ersten Beispielsfall etwa die Tierhalterhaftung).

Dank Will / Quarchs neuem Lehrbuch zum Staatshaftungsrecht gehören Ausreden für die Vorbereitung zum Staatshaftungsrecht fortan der Vergangenheit an. Für jeden Kandidaten lohnt sich bereits ein kurzer Blick ins Buch. Die einprägsame Aufmachung hilft Jedermann dabei, sich mindestens einen guten Überblick zum Staatshaftungsrecht zu verschaffen. Die Autoren nehmen dem Leser fast spielerisch die Angst vor der Materie und beim Durcharbeiten erschließt sich diese dem Leser mehr und mehr. Mit dem Werk ist daher jeder (angehende) Jurist sicher aufgestellt und für den staatshaftungsrechtlichen Klausur-Ernstfall absolut gerüstet. Dieses Lehrbuch hätte es viel früher geben sollen.

Freitag, 16. August 2013

Rezension Zivilrecht: Amtshaftungsprozess


Tremml / Karger / Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Auflage, Vahlen 2013

Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
 

Nach 2009 geht das Werk von Tremml/Karger/Luber in die vierte Auflage, wobei der Seitenumfang ein wenig rückläufig ist im Vergleich zur Vorauflage. Die Schrift wird in der überarbeiteten Fassung in erster Linie auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht, die sich in den letzten vier Jahren angesammelt hat. Aber auch gesetzgeberische Neuerungen wie etwa die Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren mussten eingearbeitet werden. Das Staatshaftungsrecht gilt, wohl gerade bei Studierenden und Referendaren, als kompliziert und unübersichtlich, obgleich die reine Anzahl der möglichen Anspruchsgrundlagen doch überschaubar ist. Es fehlt eben an einer einheitlichen Kodifizierung und die Vermengung von öffentlich-rechtlichen Fragen mit zivilrechtlichen Normen und Verfahren trägt ebenfalls hierzu bei. Das vorliegende Lehrbuch macht es sich zur Aufgabe, Licht und Ordnung ins Dunkel zu bringen, wenn auch der Titel des Buchs diesem Anliegen nicht ganz gerecht wird bzw. den unbedarften Leser ein wenig in die Irre führt. Denn das Buch stellt ganz ausgiebig zunächst einmal die materiell-rechtlichen Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen dar, bevor es zu den prozessualen Aspekten kommt.

Untergliedert ist das Ganze in insgesamt 7 Teile, beginnend mit einem sehr knappen allgemeinen Überblick über den Amtshaftungsprozess. Dann geht es im zweiten, umfangreichen Teil auch schon los mit den materiell-rechtlichen Voraussetzung des Amtshaftungsprozesses. Hier wird die Anspruchsnorm des § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG seziert und in ihre Einzelteile zerlegt und Tatbestandsvoraussetzung um Tatbestandsvoraussetzung durchgearbeitet. Das Buch arbeitet dabei mit sehr vielen Rechtsprechungsverweisen (in Fußnoten verlagert). Die Autoren folgen streng dem dogmatischen Aufbau, den der Gesetzeswortlaut vorgibt und man findet sich gut zurecht. Das Buch beschränkt sich natürlich nicht auf den Amtshaftungsanspruch, sondern es werden die weiteren staatshaftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen (enteignungsgleicher Eingriff, aufopferungsgleicher Eingriff etc.) materiell-rechtlich ebenso intensiv erörtert. Erst der dritte Teil des Buchs widmet sich dann der prozessualen Durchsetzung dieser Ansprüche und folgt hierbei, den Anforderungen von Klausuren und Prüfungen gerecht werdend, dem Aufbau Zulässigkeit und Begründetheit der Amtshaftungsklage. Ein besonderes Kapitel ist dem äußerst praxisrelevanten Thema der Beweislast gewidmet. Als Kernstück des Buches sozusagen kann der vierte Teil angesehen werden, in welchem besonders praxis- (und damit auch klausur-) relevante, typische Fallkonstellationen herausgearbeitet  werden. Diese sind unterschiedlichen Rechtsgebieten entnommen (öffentliches Baurecht, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, öffentliches Informationsrecht, Wirtschaftsaufsicht, Steuerrecht, Rechtspflege, Vertragsbeziehungen und Truppenschäden). Hier bieten die Autoren einen breiten Fundus. Teil fünf befasst sich mit dem wichtiger werdenden Europäischen Amtshaftungsprozess, also Fragen der unionsrechtlichen Haftung. Teil sechs beschäftigt sich mit dem Regressprozess, insbesondere im Bereich der Beamtenhaftung. Der siebte und letzte Teil stellt dann gesondert die Amtshaftung des Notars dar, ebenfalls sowohl materiell- als auch prozessrechtlich.

Den Autoren gelingt es, dieses komplexe Rechtsgebiet inhaltlich kompakt, aber umfassend und verständlich darzustellen. Die Gestaltung der Seiten ist sehr aufgeräumt und drucktechnisch reduziert, die Kapitel nicht zu lang. Der Leser kann leicht folgen. Umfang und Tiefe sind eher für Studierende/Referendare konzipiert. Ein gelungenes Lehrbuch.

Montag, 11. März 2013

Rezension Zivilrecht: Staatshaftungsrecht


Ossenbühl / Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
 

Nach sehr langen 14 Jahren wird das umfangreiche Lehrbuch zum Staatshaftungsrecht wieder neu aufgelegt und dabei einer gründlichen Überarbeitung unterzogen. Noch bis zur Vorauflage ist das Werk von seinem Gründer Dr. Fritz Ossenbühl allein verfasst worden, nun hat er mit Dr. Matthias Cornils einen Co-Autor zur Seite. Einige der insgesamt 19 Teile, in die das Buch aufgegliedert ist, wurden grundlegend novelliert, insbesondere die Teile zur Darstellung der Enteignung und enteignungsgleichem Eingriff. Komplett neu eingefügt ist ein neuer Teil, der sich mit den Fällen der verschuldensunabhängigen Staatshaftung befasst (Anlagenhaftung, Strafverfolgungsmaßnahmen, polizeiliche Maßnahmen, überlange Gerichtsverfahren, Tumultschäden und Opferentschädigung). Die speziellen Fragen und Probleme der Haftung des Staates im Polizei- und Ordnungsrecht werden dann nochmals intensiver in einem zusätzlichen Kapitel erörtert. Einen gegenüber der Vorauflage  deutlich größeren Umfang nehmen jetzt die gemeinschaftsrechtlichen Bezüge unter Darstellung des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs und der Staatshaftung für Verletzungen der EMRK ein. Eine klare Verbesserung im Vergleich zu Auflage 5.

In der langen Pause zur Vorauflage sind natürlich zahlreiche Entscheidungen ergangen, die in das Werk eingearbeitet werden mussten. Dies ist umso bedeutender, da es für die Staatshaftung nur eine rudimentär positivrechtliche Kodifizierung gibt und das Staatshaftungsrecht weitgehend den Richtern und Gerichten überlassen ist, was zur Entwicklung eines ausgeprägten case law geführt hat. In der überholten Version ist das Buch quantitativ folglich ebenfalls angewachsen, von 697 auf 821 Seiten.

Der Ossenbühl/Cornils ist ein sehr umfangreiches, ins Detail gehende Lehrbuch zum gesamten Staatshaftungsrecht und kein Werk aus einer Grundrissreihe. Für Studienanfänger, die etwa nur vorlesungsbegleitend einen ersten Einstieg und Überblick über das Rechtsgebiet suchen, ist das Buch daher eher nicht geeignet, denn das Werk hat einen anderen Anspruch. Wer sich jedoch als Fortgeschrittener (z.B. als Student im höheren Semester bzw. als Examenskandidat, Referendar oder Doktorand) mit dem Staatshaftungsrecht auseinandersetzen will (oder muss), der kommt an diesem Standardwerk im Grunde nicht vorbei. Es eignet sich aufgrund seines vertieften dogmatischen Ansatzes hervorragend zur intensiven Beschäftigung mit der Materie und ist daher gerade für Hausarbeiten unabdingbar. Die mannigfaltigen weiterführenden Literaturhinweise und die nicht mehr zu zählenden Rechtsprechungsnachweise machen das Buch zugleich zu einem wertvollen Nachschlagewerk und Arbeitsfundus. Der Schwerpunkt des Werks liegt zwar eindeutig im wissenschaftlich-theoretischen Bereich, aber auch der Haftungspraktiker wird hier bedient. Die Auswertung der Urteile zeigt dem Bearbeiter, was in der Rechtsprechung anerkannt und möglich ist, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welchen Anforderungen genüge getan sein muss. Für den forensisch Tätigen, gleich ob Anwalt oder Richter, gibt es hier ein umfangreiches Rechtsprechungs-Update. Die letzten Details müssen selbstverständlich in der Kommentarliteratur gesucht werden. Der Ossenbühl/Cornils bleibt auch in der Neuauflage unmissverständlich ein wegweisendes  wissenschaftliches Lehrbuch mit hohem Niveau.

Samstag, 10. November 2012

Rezension Zivilrecht: Amts- und Staatshaftungsrecht

Stein / Itzel / Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Auflage, Springer 2012

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Gute acht Jahre seit der Erstauflage erscheint nunmehr die zweite erneuerte Auflage eines der wenigen Singulärwerke zum Staatshaftungsrecht, mittlerweile nur noch bearbeitet durch VRiOLG Dr. Itzel und RAin Schwall. Die angenehm kompakte Aufmachung des Handbuchs konnte beibehalten werden, sodass auf knapp über 500 Seiten die Essentialia des Staatshaftungsrechts zur Sprache kommen und mit allerlei ergänzenden Informationen abgerundet werden können.

Die Gestaltung des Handbuchs ist wie schon bei der ersten Auflage gelungen und unterstreicht den Ansatz, dem Rechtsanwender schnell und unkompliziert Zugang zur Materie zu verschaffen. Der Fließtext ist übersichtlich untergliedert, Hervorhebungen und Beispiele leiten den Leser, Praxistipps sorgen für kurze retardierende Momente und etliche Übersichten oder Schaubilder komplettieren das abwechslungsreiche Erscheinungsbild. Sowohl das Literaturverzeichnis als auch die umfangreichen Fußnoten ermöglichen dem Leser eine Vertiefung der Materie, ebenso die Auflistung wichtiger BGH-Entscheidungen am Ende des Buches.

Im ersten Abschnitt werden die Grundlagen der Amts- und Staatshaftung vorgestellt, wobei die Ausführungen zur Rechtsgeschichte und zur heutigen Rechtslage pragmatisch kurz sind, sodass gleich die wichtigen Begriffe erläutert werden können, etwa das hoheitliche Handeln und die verschiedenen Amtspflichten mitsamt der wesentlichen Frage der Drittbezogenheit. Ebenfalls angesprochen werden das Problem der Passivlegitimation sowie im Anschluss die weiteren Anspruchsvoraussetzungen Verschulden, Kausalität und Schaden. Im Folgenden wird die Einschränkung der Amtshaftung thematisiert und dabei die Inanspruchnahme von Primärrechtsschutz zu Recht ausführlich behandelt (S. 100 ff.). Ebenso wichtig erscheint mir aber auch das weitere Unterkapitel zur Darlegungs- und Beweislast, denn dort weisen die Autoren konsequent darauf hin, dass es Erleichterungen für den Kläger nur in engen Grenzen gibt, etwa wenn ihm der Anscheinsbeweis zugutekommt oder Normen wie § 287 ZPO (S. 121, S. 130).

Danach wird in einem eigenen Abschnitt der Eingriff in das Eigentum und in sonstige Rechtspositionen erläutert. Dazu gehören natürlich die schon aus den ersten Semestern des Studiums bekannten Institute wie die Enteignung, der enteignungsgleiche Eingriff oder die ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, aber auch der Aufopferungsanspruch. Diverse Gesetze regeln Ansprüche des Betroffenen, wovon die Autoren einige zur näheren Vorstellung ausgewählt haben, so nach dem Polizeirecht, nach der EMRK, dem StrEG oder dem VwVfG, jeweils natürlich nur zur kurzen Präsentation mit Verweisung auf einschlägige Kommentare und Lehrbücher zur Vertiefung. Ausführungen zu sonstigen Anspruchsgrundlagen wie dem Folgenbeseitigungsanspruch, dieser auch in verschiedenen Ausprägungen, etwa in Form des Unterlassungsanspruchs (S. 195), zu den Ansprüchen aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen, aus Gefährdungshaftung oder aus nachbarrechtlichen Normen, Stichwort Fluglärm (S. 215), ergänzen dieses Thema passend.

Nachdem aber der „moderne“ Leser nicht nur aus der Dogmatik schöpfen, sondern am liebsten den eigenen Fall bereits entschieden dargestellt sehen möchte, haben die Autoren sinnvollerweise verschiedene Fallgruppen zusammengestellt, anhand derer man sich die Details des Haftungsrechts vergegenwärtigen kann. Die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und noch mehr von Straßenverkehrssicherungspflichten gehört dabei zu den Dauerbrennern vor den Landgerichten. Angesprochen werden bspw. die Haftungsmöglichkeiten im Schwimmbad (S. 232), bei sog. Skate-Nights (S. 236), in öffentlichen Gebäuden (S. 247, Stichwort nasse Böden), oder entlang der Straße (S. 270, Baumbewuchs). Problematisiert werden auch die oft streitige Verantwortlichkeit für die Straßenreinigung (S. 279) und die Streu- und Räumpflicht (S. 283). Weitere Unterkapitel betreffen die Haftung bei Planungsfehlern (rechtswidrig erteilte Baugenehmigung, S. 300) und im öffentlichen Gesundheitswesen (psychiatrische Behandlung während der Unterbringung, S. 324), die Haftung des Richters (normiertes und auch sonst angenommenes Richterprivileg, S. 344) und des Sachverständigen (altes und neues Recht, § 839a BGB) sowie die Amtshaftung in der Wasserwirtschaft. In Kürze zusammengefasst werden noch sonstige Fallgruppen, so aus dem Beamtenrecht (S. 409) oder beim TÜV und anderen Verwaltungshelfern (S. 433), wobei selbst selten gewordene Fälle wie Ansprüche gegen vom NATO-Truppenstatut privilegierte Personen skizziert sind, natürlich samt Hinweisen zum richtigen Anspruchsgegner (S. 445).

Recht kurz ist der Abschnitt zum Staatshaftungsrecht in Europa, wobei man hierfür sicherlich ohnehin Spezialliteratur benötigt. Neu wurde die Köbler-Rechtsprechung des EuGH zum judikativen Unrecht mit Folgeproblemen in die vorher bestehenden Kapitel eingefügt (S. 460). Nachdem schon bei der Erstauflage innerhalb der Darstellung zum Europarecht die Rechtsprechung zur gemeinschaftsrechtlichen Modifizierung des nationalen Staatshaftungsanspruchs nicht wirklich zur Geltung kam, hat sich dieses kleine Detailversäumnis immer noch hartnäckig gehalten: als „dogmatisch interessant“ wird da z.B. eine Entscheidung des OLG Düsseldorf bezeichnet (S. 464), die eben diese Modifizierung vornimmt – was völlig im Einklang mit Gemeinschaftsrechtsprinzipien, u.a. Subsidiarität steht und dogmatisch eben richtig ist, nicht nur „interessant“. Warum bei den wirklich sehr kurzen Beschreibungen zum Staatshaftungsrecht anderer Staaten gerade diese ausgewählt wurden (in Europa: England, Frankreich, Österreich, Polen; sonst: Brasilien, Kanada, China und (!) Costa Rica), bleibt ein wenig unklar und die Inhalte sind in ihrem geringen Umfang auch wenig nützlich, gerade wenn als Bezugsquelle „internet“ angegeben wird (S. 471). Abgeschlossen wird das Handbuch mit Kapiteln zu besonderen Fragen, so zum Schmerzensgeld, zur Verjährung und zu Konkurrenzen, sowie mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick durch die Autoren selbst.

Der Anspruch der Autoren an sich selbst wird voll erfüllt: der Leser erhält einen guten und breiten Überblick über das Staatshaftungsrecht und kann viele Dinge sofort in die Praxis umsetzen. Manches muss man naturgemäß vertieft im Kommentar nachschlagen, aber das schmälert den Nutzen dieses Werks nicht. Eine gelungene Neuauflage.