Kloepfer, Umweltrecht, 4. Auflage, C.
H. Beck 2016
Von Wirtschaftsjurist Christian Paul
Starke, LL.M., Kreuztal
Zwölf
Jahre sind seit dem Erscheinen der letzten Auflage bereits vergangen, nun ist
die langerwartete Neuauflage des vermutlich umfangreichsten deutschen Lehrbuchs
zum Umweltrecht endlich veröffentlich worden. Seinem bisherigen Konzept treu
bleibend, verfolgt der Autor auch dieses Mal wieder einen ganzheitlichen Ansatz
und stellt die gesamte umweltrechtlich relevante Materie in einem einzigen Werk
zusammengefasst dar. Dabei will er es aber nicht an inhaltlicher Tiefe mangeln
lassen, so dass das vorliegende Werk seinem Umfang von über 1.900 Seiten nach
weitaus mehr einem Handbuch oder Kommentar ähnelt, denn einem studientauglichen
Lehrbuch.
Die
Ausführungen des Werkes befinden sich auf dem Stand vom Juli 2015. Dennoch hat
es sich der Autor nicht nehmen lassen, auch spätere wichtige Entwicklungen noch
mit aufzunehmen, so dass insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen trotz
seines Abschlusses erst im Dezember 2015 mitberücksichtigt worden ist. Der
Textteil des Werkes umfasst 1.935 Seiten, hinzu kommt noch ein fast 50-seitiges
Sachverzeichnis, welches das Auffinden der jeweils relevanten Abschnitte
erleichtert. Ergänzend hinzu tritt die sehr feine Gliederung des Textes mittels
vieler Randnummern. Dies ist angesichts des Umfangs des Werkes auch dringend
notwendig. Wichtige Schlagworte werden im laufenden Text zudem noch durch Fettdruck
hervorgehoben, wobei dessen Nutzen an mancher Stelle durch seine fast schon
inflationäre Verwendung doch stark abnimmt. Das Buch kommt als Hardcover, das
dementsprechend langlebig ist und mit dem man wunderbar arbeiten kann. Die
Seiten sind aber aus äußerst feinem Papier, da nur so eine Aufteilung auf
mehrere Bände vermieden werden konnte. Dieses neigt leider insbesondere bei
schnellem Durchblättern, aber auch der normalen Arbeit, zu leichtem Einreißen.
Zudem sind Markierungen nicht ohne Durchscheinen auf der Rückseite vorzunehmen,
was bei einem Lehrbuch sehr schade ist.
Das Werk
gliedert sich in zwei „Bücher“, wobei sich das erste mit dem allgemeinen Umweltrecht
befasst, bevor im zweiten die einzelnen Teilbereiche des Rechtsgebiets detailliert
dargestellt werden. Die einzelnen Bücher sind dann jeweils nochmal in
Paragraphen untergliedert, die ihrerseits nochmal in Kapitel aufgeteilt sind. Eine
allgemeines, dem Textteil vorangestelltes Literaturverzeichnis fehlt. Zu Beginn
eines jeden Paragraphen findet sich aber eine sehr ausführliche und umfangreiche
Liste der verwendeten Literatur, teilweise auch noch aufgegliedert nach den
einzelnen Kapiteln innerhalb des jeweiligen Paragraphen. Hier erhält der
interessierte Leser eine große Auswahl an hochwertigen Aufsätzen, Monografien
und sonstigen Werken, die er zur weiteren Vertiefung der Materie z.B. im Rahmen
einer Seminararbeit heranziehen und auswerten kann.
Das
erste Buch zum allgemeinen Umweltrecht widmet sich den themenkomplexübergreifenden
Fragen des Umweltschutzrechts. So wird zunächst einmal erläutert, was überhaupt
unter Umweltschutz zu verstehen ist und wodurch sich das Umweltrecht als gesondertes
Rechtsgebiet abgrenzen lässt; zudem wird die Entstehung des Umweltrechts
nachgezeichnet. In diesem Abschnitt werden auch die verfassungs-, europa- und
völkerrechtlichen Grundlagen des Umweltschutzes dargestellt. Darüber hinaus
werden die Grundprinzipien und Verhaltenssteuerungsinstrumente des Umweltrechts
erläutert, die über alle spezialgesetzlichen Bestimmungen hinweg immer wieder
zur Anwendung kommen. Auch die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und
Sanktionierung von Rechtsverstößen werden hier vorgestellt, ebenso das Umweltprivatrecht.
Diese Ausführungen sind besonders interessant, da in vergleichbaren Lehrbüchern
zumeist nur die öffentlich-rechtlichen Regelungen als Kernstück des
Umweltrechts vorgestellt werden und die Tatsache, dass es daneben auch
privatrechtliche Ansprüche der Betroffenen geben kann, häufig unerwähnt bleibt.
Auch die Fragen der Verbandsklage verdienen die ihnen zukommende vertiefte
Betrachtung, wurde in jüngster Zeit doch häufiger vom EuGH festgestellt, dass
die deutschen Regelungen nicht den europäischen Vorgaben entsprachen.
Das
zweite Buch behandelt dann die klassischen Regelungsmaterien des besonderen
Umweltrechts. Hier werden zunächst die fünf „großen“ umweltrechtlichen Komplexe
des Natur-, Boden-, Gewässer- und Immissionsschutzrechtes sowie das Abfallrecht
(heute: Kreislaufwirtschaftsrecht) dargestellt. Dazu kommen aber auch noch die
ergänzenden Regelungen des Baurechts und die in der universitären Ausbildung
eher untergeordneten Bereiche des Atom-, Klima-, Stoff-, Umweltenergie- und
Gentechnikrechts. Hier werden nach einer kurzen Zusammenfassung der Problematik
und der Entwicklung des jeweiligen Rechtsgebiets insbesondere die einschlägigen
Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts dargestellt und die Kernnormen
der diese umsetzenden nationalen Gesetze ausgiebig erläutert. Soweit vorhanden,
wird zudem auch nochmals vertieft auf Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung
eingegangen. Diese Vertiefung findet auch bei der Vorstellung entsprechend
bedeutender Urteile insbesondere des BVerwG und des EuGH zu bestimmten
Problematiken statt.
Insgesamt
überzeugt das Werk. Es stellt das gesamte Gebiet des Umweltrechts in einer
selten zu findenden Vollständigkeit und Detailliertheit dar, an die andere
Lehrbücher nicht einmal annähernd herankommen. Mit seiner Unterteilung in die
allgemeinen, spezialgesetzübergreifenden Grundlagen und Instrumente sowie die
einzelnen Felder vermag es ein sehr gutes Verständnis für das komplette
Rechtsgebiet zu schaffen. Allerdings stellt diese Vollständigkeit und Tiefe
auch den größten Makel des Werkes dar: Mit über 1.900 Seiten und einem Preis
von mehr als 200 Euro wird es den Weg in die wenigsten studentischen
Lehrbuchsammlungen finden. Selbst für die Vorbereitung auf die Prüfungen in
einem umweltrechtlichen Schwerpunktbereich ist das Werk zu umfänglich, als dass
es ein Student jemals vollständig lesen würde und zu teuer, um es sich privat
anzuschaffen. Dies ist sehr bedauerlich, ist doch das Feld guter
umweltrechtlicher Lehrbücher sehr rar bestellt. Vielmehr eignet es sich eher
als Alternative zu einem Kommentar oder Handbuch für die universitären
Bibliotheken. Dies gilt selbstverständlich auch für die Handbibliotheken im
Umweltrecht forschender bzw. tätiger Lehrstühle und Kanzleien. Sowohl von
seinem Aufbau als auch seiner inhaltlichen und didaktischen Aufbereitung des
Stoffes her ist das Werk nämlich kaum zu übertreffen und somit eine große
Bereicherung für jeden Bibliothekskatalog.

