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Freitag, 3. Februar 2017

Rezension: Umweltrecht

Kloepfer, Umweltrecht, 4. Auflage, C. H. Beck 2016

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Kreuztal



Zwölf Jahre sind seit dem Erscheinen der letzten Auflage bereits vergangen, nun ist die langerwartete Neuauflage des vermutlich umfangreichsten deutschen Lehrbuchs zum Umweltrecht endlich veröffentlich worden. Seinem bisherigen Konzept treu bleibend, verfolgt der Autor auch dieses Mal wieder einen ganzheitlichen Ansatz und stellt die gesamte umweltrechtlich relevante Materie in einem einzigen Werk zusammengefasst dar. Dabei will er es aber nicht an inhaltlicher Tiefe mangeln lassen, so dass das vorliegende Werk seinem Umfang von über 1.900 Seiten nach weitaus mehr einem Handbuch oder Kommentar ähnelt, denn einem studientauglichen Lehrbuch.

Die Ausführungen des Werkes befinden sich auf dem Stand vom Juli 2015. Dennoch hat es sich der Autor nicht nehmen lassen, auch spätere wichtige Entwicklungen noch mit aufzunehmen, so dass insbesondere das Pariser Klimaschutzabkommen trotz seines Abschlusses erst im Dezember 2015 mitberücksichtigt worden ist. Der Textteil des Werkes umfasst 1.935 Seiten, hinzu kommt noch ein fast 50-seitiges Sachverzeichnis, welches das Auffinden der jeweils relevanten Abschnitte erleichtert. Ergänzend hinzu tritt die sehr feine Gliederung des Textes mittels vieler Randnummern. Dies ist angesichts des Umfangs des Werkes auch dringend notwendig. Wichtige Schlagworte werden im laufenden Text zudem noch durch Fettdruck hervorgehoben, wobei dessen Nutzen an mancher Stelle durch seine fast schon inflationäre Verwendung doch stark abnimmt. Das Buch kommt als Hardcover, das dementsprechend langlebig ist und mit dem man wunderbar arbeiten kann. Die Seiten sind aber aus äußerst feinem Papier, da nur so eine Aufteilung auf mehrere Bände vermieden werden konnte. Dieses neigt leider insbesondere bei schnellem Durchblättern, aber auch der normalen Arbeit, zu leichtem Einreißen. Zudem sind Markierungen nicht ohne Durchscheinen auf der Rückseite vorzunehmen, was bei einem Lehrbuch sehr schade ist.

Das Werk gliedert sich in zwei „Bücher“, wobei sich das erste mit dem allgemeinen Umweltrecht befasst, bevor im zweiten die einzelnen Teilbereiche des Rechtsgebiets detailliert dargestellt werden. Die einzelnen Bücher sind dann jeweils nochmal in Paragraphen untergliedert, die ihrerseits nochmal in Kapitel aufgeteilt sind. Eine allgemeines, dem Textteil vorangestelltes Literaturverzeichnis fehlt. Zu Beginn eines jeden Paragraphen findet sich aber eine sehr ausführliche und umfangreiche Liste der verwendeten Literatur, teilweise auch noch aufgegliedert nach den einzelnen Kapiteln innerhalb des jeweiligen Paragraphen. Hier erhält der interessierte Leser eine große Auswahl an hochwertigen Aufsätzen, Monografien und sonstigen Werken, die er zur weiteren Vertiefung der Materie z.B. im Rahmen einer Seminararbeit heranziehen und auswerten kann.

Das erste Buch zum allgemeinen Umweltrecht widmet sich den themenkomplexübergreifenden Fragen des Umweltschutzrechts. So wird zunächst einmal erläutert, was überhaupt unter Umweltschutz zu verstehen ist und wodurch sich das Umweltrecht als gesondertes Rechtsgebiet abgrenzen lässt; zudem wird die Entstehung des Umweltrechts nachgezeichnet. In diesem Abschnitt werden auch die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Grundlagen des Umweltschutzes dargestellt. Darüber hinaus werden die Grundprinzipien und Verhaltenssteuerungsinstrumente des Umweltrechts erläutert, die über alle spezialgesetzlichen Bestimmungen hinweg immer wieder zur Anwendung kommen. Auch die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und Sanktionierung von Rechtsverstößen werden hier vorgestellt, ebenso das Umweltprivatrecht. Diese Ausführungen sind besonders interessant, da in vergleichbaren Lehrbüchern zumeist nur die öffentlich-rechtlichen Regelungen als Kernstück des Umweltrechts vorgestellt werden und die Tatsache, dass es daneben auch privatrechtliche Ansprüche der Betroffenen geben kann, häufig unerwähnt bleibt. Auch die Fragen der Verbandsklage verdienen die ihnen zukommende vertiefte Betrachtung, wurde in jüngster Zeit doch häufiger vom EuGH festgestellt, dass die deutschen Regelungen nicht den europäischen Vorgaben entsprachen.

Das zweite Buch behandelt dann die klassischen Regelungsmaterien des besonderen Umweltrechts. Hier werden zunächst die fünf „großen“ umweltrechtlichen Komplexe des Natur-, Boden-, Gewässer- und Immissionsschutzrechtes sowie das Abfallrecht (heute: Kreislaufwirtschaftsrecht) dargestellt. Dazu kommen aber auch noch die ergänzenden Regelungen des Baurechts und die in der universitären Ausbildung eher untergeordneten Bereiche des Atom-, Klima-, Stoff-, Umweltenergie- und Gentechnikrechts. Hier werden nach einer kurzen Zusammenfassung der Problematik und der Entwicklung des jeweiligen Rechtsgebiets insbesondere die einschlägigen Vorgaben des europäischen und nationalen Rechts dargestellt und die Kernnormen der diese umsetzenden nationalen Gesetze ausgiebig erläutert. Soweit vorhanden, wird zudem auch nochmals vertieft auf Besonderheiten bei der Rechtsdurchsetzung eingegangen. Diese Vertiefung findet auch bei der Vorstellung entsprechend bedeutender Urteile insbesondere des BVerwG und des EuGH zu bestimmten Problematiken statt.


Insgesamt überzeugt das Werk. Es stellt das gesamte Gebiet des Umweltrechts in einer selten zu findenden Vollständigkeit und Detailliertheit dar, an die andere Lehrbücher nicht einmal annähernd herankommen. Mit seiner Unterteilung in die allgemeinen, spezialgesetzübergreifenden Grundlagen und Instrumente sowie die einzelnen Felder vermag es ein sehr gutes Verständnis für das komplette Rechtsgebiet zu schaffen. Allerdings stellt diese Vollständigkeit und Tiefe auch den größten Makel des Werkes dar: Mit über 1.900 Seiten und einem Preis von mehr als 200 Euro wird es den Weg in die wenigsten studentischen Lehrbuchsammlungen finden. Selbst für die Vorbereitung auf die Prüfungen in einem umweltrechtlichen Schwerpunktbereich ist das Werk zu umfänglich, als dass es ein Student jemals vollständig lesen würde und zu teuer, um es sich privat anzuschaffen. Dies ist sehr bedauerlich, ist doch das Feld guter umweltrechtlicher Lehrbücher sehr rar bestellt. Vielmehr eignet es sich eher als Alternative zu einem Kommentar oder Handbuch für die universitären Bibliotheken. Dies gilt selbstverständlich auch für die Handbibliotheken im Umweltrecht forschender bzw. tätiger Lehrstühle und Kanzleien. Sowohl von seinem Aufbau als auch seiner inhaltlichen und didaktischen Aufbereitung des Stoffes her ist das Werk nämlich kaum zu übertreffen und somit eine große Bereicherung für jeden Bibliothekskatalog.

Montag, 21. Dezember 2015

Rezension Öffentliches Recht: Tierschutzrecht


Jäger, Tierschutzrecht, 1. Auflage, Boorberg 2015

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken



Jäger, „Tierschutzrecht: Eine Einführung für die praktische Anwendung aus amtstierärztlicher Sicht“ ist als Erstauflage (Stand 2015) erschienen. Das Werk soll als Leitfaden dienen und Grundkenntnisse im Tierschutzrecht vermitteln.

Nach einer kurzen Einleitung, die eine Übersicht über die Rechtsquellen des Tierschutzes gibt, folgen Ausführungen zu den einzelnen Vorschriften des Tierschutzgesetzes aus tierärztlicher Sicht.

Das zweite Kapitel beinhaltet das „Tierschutzrecht nach den Tierarten“, wobei die Autorin zunächst die Haltebedingungen der landwirtschaftlich genutzten Tierarten ausführlich erörtert. Daran schließen sich Erläuterungen zu der Hunde-, Katzen- und Pferdehaltung an. Im Rahmen der Erläuterung der Haltungsbedingungen wildlebender Tierarten widmet sich die Autorin auch dem Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Nicht unerwähnt blieben die Ausführungen zur Gatterwild-, Heimtieren-, Pelztieren-, Versuchstieren- und Stadttaubenhaltung.

Im dritten Kapitel setzt sich die Autorin mit dem Tierschutzrecht im Zusammenhang mit Zucht und Handel, Transport, Schlachten bzw. Töten und den Tierversuchen auseinander. Jäger nimmt hierbei Bezug auf die die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) und gibt diese auszugsweise wieder. Im Unterabschnitt „Transportieren von Tieren“ geht die Autorin auf die Verordnung EG Nr. 1/2005 ein, die die allgemeinen Bedingungen für den Tiertransport beinhaltet. Das Kapitel endet mit Ausführungen zur Tierhaltung in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, dem zur Schaustellen von Tieren in Zoologischen Gärten und Tierparks sowie im Zirkus und bei mobilen Tierschauen, wobei die Autorin kurz die Greifvogelschauen und den Jagd- und Angelsport darstellt.

Im vierten Teil finden sich Anhänge in Form eines Glossars sowie Definitionen zentraler Begriffe, schließlich Hinweise auf Rechtstexte, Empfehlungen, Gutachten und Leitlinien, weiterführende Literatur sowie das Literaturverzeichnis und im Werk erwähnte Gerichtsurteile.

Der Leitfaden ist übersichtlich gestaltet. Textpassagen werden kursiv wiedergegeben, wenn es sich um wörtlich übernommene Formulierungen aus den im unmittelbaren Zusammenhang genannten Rechtstexten, amtlichen Begründungen, Gutachten oder Leitlinien handelt. Wichtige Schlagworte sind fett markiert oder unterstrichen, was das Arbeiten mit dem Buch einfach gestaltet.

Auch wenn die Autorin eine abschließende juristische Darstellung mit dem Buch nicht anstrebt, so ist es durchaus für Juristen als Basiswerk zu empfehlen. Im Rahmen einer Fallbearbeitung dürfte allerdings ein Blick in weitere Kommentare zum Tierschutzrecht notwendig sein.

Mittwoch, 26. November 2014

Rezension Strafrecht: Umweltstrafrecht


Kloepfer / Heger, Umweltstrafrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2014

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt


Hat man im Studium und Referendariat in der Regel wenig mit dem Umweltstrafrecht zu tun, begegnet es einem in der Praxis durchaus öfter. Grund genug, sich auch in diesem Bereich durch Lektüre eines Buches weiter zu bilden.

Ich habe in der letzten Zeit tatsächlich häufiger in Umweltstrafsachen verteidigen müssen und war deshalb auf der Suche nach einem Buch, dass mir das Umweltstrafrecht kurz, knapp und für die Praxis geeignet näher bringt. Hierbei bin ich auf das vorliegende Werk aus der Reihe „NJW Praxis“ gestoßen, welches das Rechtsgebiet auf 167 Seiten dem Leser darstellt. Das Werk wendet sich vornehmlich an Praktiker, vor allem Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter, eignet sich aus meiner Sicht aber auch sehr gut für Studierende, die beispielsweise als Schwerpunkt „Umweltrecht“ oder „Strafrecht“ gewählt haben. Zwar ist das Buch in der Reihe „NJW Praxis“ geschrieben, die Autoren haben es jedoch – was keinesfalls negativ gemeint ist – lehrbuchartig verfasst.

Die Autoren sind beide ordentliche Professoren an der Humboldt-Universität zu Berlin. Heger ersetzt seit der 3. Auflage Vierhaus.

Seit der Vorauflage waren 12 Jahre vergangen. Grund genug also für eine Neuauflage, da auch im Bereich des Umweltstrafrechts die Rechtsprechung neuere Entscheidungen gefällt hat.

Das Buch setzt sich aus insgesamt sechs Teilen zusammen. Nach einer Einführung erläutern die Autoren den Allgemeinen Teil. Hier geht es u.a. um die Fahrlässigkeits-  und Versuchsstrafbarkeit. Es versteht sich von selbst, dass hier der Blickpunkt auf das Umweltstrafrecht gerichtet ist, z.B. als Folge der Pflichtwidrigkeit die Wasserqualität negativ verändert wurde (§ 324 Abs. 3 StGB).

Kernstück, schon alleine vom Umfang, ist aber der dritte, nämlich der Besondere Teil. In einer angenehmen und gut lesbaren Art und Weise erklären die Autoren etwa das Bodenschutzstrafrecht oder das Abfallstrafrecht. Jeweils wird der Tatbestand besprochen, hier vor allem das Tatobjekt (z.B. „Boden“ gem. § 324a StGB) sowie die Tathandlungen (beispielshalber „Befördern“ gem. § 326 Abs. StGB). Knapp aber sehr präzise führen die Autoren durch die einzelnen Delikte.

Für mich als Praktiker von Interesse war auch der 4. Teil, in dem es um strafprozessuale Probleme von Umweltstrafsachen geht. Hier gefielen mir insbesondere die Ausführungen zur Einstellung (Rn. 406 ff.) gut.

Insgesamt hat mich dieses kurze Buch zum Umweltstrafrecht überzeugt. Es bietet eine sehr gute Möglichkeit, sich in das Rechtsgebiet einzuarbeiten, hat mir bei der Bearbeitung meiner einschlägigen Mandate auch stets geholfen. Aus diesem Grund spreche ich eine klare Kaufempfehlung für diejenigen aus, die sich in einer vergleichbaren Situation wie ich befinden. Praktiker (und Studenten), die schon über ein größeres Wissen verfügen, werden wohl auf umfangreichere Bücher zurückgreifen.