Gebele / Scholz u.a., Beck‘sches Formularbuch, Bürgerliches, Handels – und Wirtschaftsrecht, 14. Auflage, C.H.Beck 2022
Von
Rechtsanwalt Florian Decker, Rechtsanwälte Dr Schultheiss,
Saarbrücken
Seit seiner ersten Auflage im Jahre
1978 hat sich dieses Werk als fester Bestandteil im Bücherschrank deutscher
Ziviljuristen etabliert. Irgendeine Auflage (im Zweifel auch mehrere) des
Werkes wird sich bei fast jeder deutschen Anwaltskanzlei finden lassen.
Aktualität ist auch und gerade bei
den hier enthaltenen Vertragsmustern etc. von höchster Wichtigkeit. Daher ist
es sehr zu begrüßen, dass nach drei Jahren, seit der letzten Auflage, nun
wieder Aktualität geschaffen wurde. Es wurden insbesondere die recht
einschneidenden Änderungen der „Digitalgesetzgebung“ der EU beziehungsweise der
Bundesregierung berücksichtigt, aber auch die Änderungen im Wohnungseigentümergesetz,
im Personengesellschaftsrecht und im Stiftungsrecht. Auch die COVID Pandemie
wurde reflektiert. Dies bis zum Redaktionsschluss zum 1. September 2021.
Das Werk deckt wiederum die
bekannten Teilbereiche ab, sortiert zunächst nach den einzelnen Büchern des BGB
über das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht (Letzteres in sehr großem
Umfang) bis hin zum Schiedsverfahrensrecht. Auf fast 2900 Seiten werden dutzende
umfangreich ausformulierte und kommentierte Muster dargeboten, von etwa dem
Mietvertrag über Wohnraum, über das etwas obskurere Muster einer Vereinbarung
zur Entgeltumwandlung (Arbeitsrecht) werden zum Beispiel auch Vorlagen für Factoring-Verträge,
für die Vereinbarung im Vorfeld einer heterologen Insemination (Familienrecht),
verschiedene Muster für Verschmelzungsverträge und schließlich auch
Schiedsklauseln in verschiedener Ausfertigung angeboten, und vieles mehr. Dies
geschieht teils sogar in zwei Sprachen (Deutsch und Englisch), wie etwa bei den
allgemeinen Lieferbedingungen für Internetverkäufe.
In bekannter Manier sind die
einzelnen Musterklauseln mit Fußnoten versehen, in denen sich viele Hinweise zu
den Regelungshintergründen, gegebenenfalls bestehenden Problemen bei der
Wirksamkeit oder zur abgewandelten Formulierungen entnehmen lassen. Diese
Fußnoten ersetzen zwar keine Gesetzeskommentierung, bieten aber den notwendigen
Kontext zur vertraglichen Regelung in der Regel in einer nicht unerheblichen
Tiefe an, sodass gegebenenfalls von hier an auch weitere Recherche betrieben
werden kann, wenn Alternativlösungen gesucht werden müssen, die Quellverweise
in den Fußnoten helfen dabei häufig weiter. Allerdings darf man nicht annehmen
– was aber auch von einem Formularbuch nicht erwartet werden kann – eine
kommentarartige Darstellung zu erhalten.
Die Reflektion der COVID-Pandemie
zeichnet sich etwa – dies als Beispiel für die Aktualität des Werkes – darin
ab, dass „Covid“ als eigenes Stichwort im Verzeichnis am Ende des Werks zu
finden ist. Aber auch darin, dass z.B. im in der Pandemie heftig diskutierten
Geschäftsraummietrecht umfangreiche Ausführungen ergänzt worden (III.D.14.3),
was die Lock-Down-Wirkungen angeht, also die Frage betrifft, wie der
Mietvertrag zu behandeln ist, wenn dessen vertragsgemäße Nutzung von Behörden
untersagt wird. Hier holt die „Kommentierung“ der Vertragsklauseln
ausnahmsweise so weit aus, wie es auch in einem BGB-Kommentar zu finden sein
könnte, allerdings bezogen auf den Vertragsgestaltungskontext und daher mit
anderer, zum Werk aber eben sehr gut passender, Zielrichtung.
Für die meisten Fälle des täglichen
Juristenlebens insbesondere bei Rechtsanwält*innen wird sich in diesem Werk ein
Vertragsmuster finden lassen, das eine gute „Ausgangsmasse“ für die mandatsbezogene,
kautelarjuristische Arbeit darstellt.
Mit einem Preis von 149 € ist dieses
Werk nicht überteuert, insbesondere bedenkend, dass auch hier, wie bei C.H.Beck
üblich, über einen mit der Printausgabe gelieferten Code auch online die Word-Versionen
der Formulare abgerufen werden können.
Auch in dieser Auflage kann das Werk
insgesamt nur empfohlen werden.
