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Mittwoch, 19. Juni 2019

Rezension: Vergaberecht

Pünder / Schellenberg, Vergaberecht, 3. Auflage, Nomos 2019

Von Rechtsanwalt Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken



4 Jahre nach der 2. Auflage (2015) erscheint nun die aktuelle Version des Handkommentars von Pünder/Schellenberg (Hrsg.) zum Vergaberecht, der einen beachtlichen Tiefgang (3611 Seiten) hat und sich sowohl mit den einschlägigen Normen im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich beschäftigt.

Die bekannte Problematik des Vergaberechts ist seit jeher die Fülle der unter Umständen relevanten Normen, Richtlinien, Verordnungen und sonstigen Regelwerken. Vor diesem Hintergrund haben die Herausgeber in den abgedruckten Vorworten der ersten beiden Auflagen bereits die Zielsetzung des Kommentars deutlich zum Ausdruck gebracht, nämlich der „Unübersichtlichkeit des Vergaberechts mit einer Analyse aller bundesweit geltenden Vergaberechtsnomen in einem Band entgegenwirken.“. Das Vergaberecht soll „handhabbarer“ werden.

Diese Zielsetzung hatte wohl auch die 3. Auflage noch, auch wenn die Autoren in dem Vorwort zu der aktuellen Fassung die gesetzlichen Änderungen und Novellierungsvorgänge der letzten Jahre positiv herausstellen. Die Umsetzung dieses Vorhabens ist durchaus positiv zu bewerten. Das Werk bietet einen guten Überblick und schnellen Zugriff zu in der Praxis auftretenden vergaberechtlichen Problemen, da versucht wurde die für das Vergaberecht wichtigsten und grundlegenden Regelungen  in einem Buch kompakt zusammenzufassen,

Kommentiert werden der für das Vergaberecht relevante 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die Unterschwellenvergabeverordnung (UvgO), § 55 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und daneben auch die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53).

Die Kommentierung zu der VO PR Nr. 30/53 legt dabei großen Wert auf die Querverbindungen zwischen Vergaberecht und Preisrecht, was bereits in einer ausführlichen Einleitung zu diesem Komplex aufgearbeitet wird.

Generell ist dem Kommentar zunächst eine Einführung in das Vergaberecht für den ersten Überblick u.a. zum Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der Rechtsschutzmöglichkeiten vorangestellt.

Gut gelungen ist, dass auch Grundlagenkenntnisse vermittelt werden z.B. werden ab S. 3358 ff im Rahmen der Kommentierung von § 55 BHO zunächst die europäischen und sodann die nationalen Rechtsquellen und Vorgaben für das Vergaberecht im Unterschwellen- und  Oberschwellenvergaberecht sehr ausführlich erläutert.

Den einzelnen Kommentierungen sind zur besseren Orientierung jeweils Inhaltsverzeichnisse mit einer Übersicht über die wesentlichen Probleme der Norm vorangestellt. Im Fließtext sind sodann Schlagworte fett hervorgehoben, was ein Zurechtfinden sehr erleichtert. Positiv erscheint auch, dass viele aktuelle Entscheidungen und Literaturhinweise eingearbeitet wurden. Beides wird der besseren Übersichtlichkeit halber nicht im Fließtext zitiert, sondern als Fußnote, was das Lesen der Kommentierung und die Auffindbarkeit entsprechender Verweise sehr erleichtert.

Die in den vergangenen Jahren immer wieder stattgefundenen grundlegenden Umgestaltungen der vergaberechtlichen Vorschriften werden gut dargestellt. Auch ganz neue Regelungen, wie z.B. die überarbeiteten Abschnitte 1-3 der Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) vom 19.02.2019, die bei Redaktionsschluss noch nicht in Kraft gesetzt waren, sind in der Kommentierung zur VOB/A jeweils am Ende der jeweiligen Kommentierung noch mit abgedruckt. So ist jeweils ein Vergleich zwischen neuer und alter Rechtslage möglich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vorliegende Werk seinem Anspruch gerecht wird und einen praxistauglichen Überblick über viele für das Vergaberecht relevante Normen und Problemstellungen bietet. Ohne Einzelkommentare zu jedem einschlägigen Gesetz oder jeden einzelnen Verordnung zu Rate ziehen zu müssen, lassen sich viele praktische Fragestellungen auch aufgrund der Querverweise alleine mit diesem Werk gut und schnell lösen.

Aber nicht nur ein erster Überblick wird geliefert. Viele Probleme sind sehr detailreich und umfassend erörtert. Die Ausführungen zu den einzelnen Normen sind z.T. sehr umfangreich. Es sei z.B. auf die Kommentierung zu § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) verwiesen, die 88 Seiten umfasst und der u.a. § 55 aller Landeshaushaltsordnungen beigefügt sind.

Montag, 22. April 2019

Rezension: Vergaberechtsschutz

Chen, Vergaberechtsschutz im Spannungsfeld zwischen Beschleunigungsgebot und Gewährung effektiven Rechtsschutzes, 1. Auflage, Nomos 2018

Von RA Marco Junk, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Saarbrücken


Das Werk, ursprünglich als Dissertation entstanden, beschäftigt sich sehr umfangreich auf 626 Seiten mit der im Vergaberecht sehr spannenden und vielfach diskutierten Frage zum Verhältnis zwischen Beschleunigungsgrundsatz und dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes.

Gerade vor dem Hintergrund der effektiven Erledigung öffentlicher Aufgaben und der bedarfsgerechten Beschaffung sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, wegen der Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel gab es von jeher in vielen europäischen Ländern starke Einschränkungen im gerichtlichen Individualrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen. Die damit verbundene Furcht vor Verzögerung und deren Folgen für die effektive Aufgabenerfüllung des Staates war hierfür ausschlaggebend.

Demgegenüber zielt das europäische Vergaberecht (auch) auf faire und chancengleiche Wettbewerbsteilnahme aller Marktteilnehmer, wofür vor allem auch effektive Rechtsschutzmöglichkeiten eminent wichtig sind, was u.a. auch in Deutschland zu tiefgreifenden Änderungen im Vergaberecht geführt hat.

Gerade in diesem Spannungsfeld zwischen staatlichen Interessen auf raschen Abschluss des Vergabeverfahrens und dem Gebot der wirksamen und effektiven Nachprüfung bewegt sich dieses Buch. Speziell die Frage des Primärrechtsschutzes (Aussetzung der Zuschlagserteilung, Zurücksetzung und Wiederholung des Verfahrens) wird umfassend beleuchtet.

Das Buch ist übersichtlich gestaltet und auch für die Praxis geeignet. Unter anderem wird konkret die aktuelle Rechtslage auf europäischer Ebene und in nationalem Recht dargestellt.

Im 1. Teil wird das Vergabeprimärrecht auf europäischer Ebene beleuchtet und zwar zunächst abgeleitet aus den Grundfreiheiten. Daneben werden u.a. Fragen des Rechtsschutzes und des Anwendungsbereiches erörtert.

Im 2. Teil werden dann die unionsrechtlichen Anforderungen an den nationalen Vergaberechtsschutz besprochen, also vor allem die RL 89/665 und 92/13 sog. Rechtsmittelrichtlinien (RMRL). Daneben werden vorvertragliche Sicherungsinstrumentarien wie Transparenz der Zuschlagsentscheidung und Aussetzung des Vertragsschlusses sowie Eilrechtsschutz und z.B. die Möglichkeit zur Setzung von Ausschlussfristen dargestellt.

Im 3. Teil werden die Auswirkungen des Europarechts auf nationales deutsches Recht und wesentliche damit verbundene Änderungen dargelegt. Viele relevante Gesichtspunkte des deutschen Vergaberechts werden besprochen, sowohl im vorvertraglichen als auch im nachvertraglichen Nachprüfungsverfahren. In einem letzten Kapitel werden sodann einzelne Fragen des nationalen Vergabeverfahrens unter die Lupe genommen z.B. Rügeobliegenheiten oder Nachprüfungsfristen. Aber auch Fragen des Vergabenachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer werden betrachtet, also die Fünf-Wochen-Regelfrist von § 167 Abs. 1 S. 1 GWB, Ablehnungsfiktion, Verfahrensförderungspflichten der Beteiligten oder das Beschwerdeverfahren etc.

Gerade der letzte Teil ist für die Praxis nützlich, da viele aktuelle Probleme im deutschen Vergaberecht angesprochen und Lösungsmöglichkeiten erörtert werden. Neben abstrakten Ausführungen kann man in dem Buch hilfreiche Denkansätze zu konkreten vergaberechtlichen Fragestellungen finden.

Außerdem sind, wie bei einer Dissertation üblich, sehr viele Fußnoten mit weiterführender Literatur und insbesondere (aktuellen) gerichtlichen Entscheidungen auch zu deutschen Vergabeverfahren aufgeführt, die in der täglichen Arbeit dienlich sind.

Sonntag, 3. Februar 2019

Rezension: Beck'scher Vergaberechtskommentar

Burgi / Dreher (Hrsg.), Beck’scher Vergaberechtskommentar, Band 2, 3. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Ref. iur Konstantin Georg Manus, LL.M. (Stellenbosch), Frankfurt am Main


Der von Martin Burgi und Meinrad Dreher herausgegebene Vergaberechtskommentar Band 2 erschien nun auch schon in der dritten Auflage Mitte Dezember 2018. Er berücksichtigt nunmehr die Vergaberechtsreform vom 18. April 2016, welche das gesamte Vergaberecht modernisierte und so beispielsweise den öffentlichen Auftraggebern eine größere Bandbreite an sozialen und ökologischen Kriterien zuteilwerden lässt. Auch die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 2. Februar 2017 hat Einzug in die dritte Auflage erhalten. Der vierte Teil der GWB (§§ 97-186), welcher die anzuwendenden Normen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen regelt, wird weiterhin in Band 1 kommentiert.

Das Rechtsgebiet verändert sich, nicht zuletzt durch die angesprochene Reform, immer schneller und bei kaum einem anderen Rechtsgebiet ist es so wichtig, stets soziale und ökologische Aspekte mit solchen zu verknüpfen, welche streng den Gesetzen der Wirtschaft folgen. Der Kommentar schafft es, diese Aspekte in ihrer Gesamtheit zu würdigen und auf höchstem Niveau zu bearbeiten.

Der Kommentar gliedert sich in der dritten Auflage in sechs Abschnitte: die VgV, die SektVO, die KonzVgV, die VOB/A-EU, die VSVgV und die VS-VOB/A.

Die Autorenschaft setzt sich neben den bekannten und herausragenden Experten Martin Burgi aus München und Meinrad Dreher aus Mainz aus renommierten Dozenten, Rechtsanwälten und Richtern zusammen, welche sich allesamt in ihrem Alltag mit dem Vergaberecht auseinandersetzen. Diese Zusammensetzung ermöglicht es, das Vergaberecht von wissenschaftlicher als auch praxisnaher Seite aus zu beleuchten. Hier sei allerdings angemerkt, dass es sich bei dem Werk immer noch um einen Kommentar handelt und nicht um ein Praxishandbuch. Trotz der tiefgehenden und detaillierten Analyse der Rechtsprechung sowie der kritischen Auseinandersetzung der Autoren mit Rechtsprechung und Literatur, stehen das Aufzeigen von Zusammenhängen und die Dogmatik im Vordergrund, was von einem Kommentar mit namhaften Autoren auch erwartet werden kann und der Eigenschaft „Kommentar“ auch gerecht wird.

Es ist begrüßenswert, dass die Gesetze und auch einzelnen Paragraphen mit stets mit der Entstehungsgeschichte und den rechtlichen Vorgaben im EU-Recht beginnen, oft gefolgt von einer systematischen Einordnung. Damit ist trotz der unterschiedlichen Autoren gewährleistet, dass der Kommentar eine gewisse Stringenz im Aufbau aufweist. Darüber hinaus ist es in einem Rechtsgebiet wie dem Vergaberecht, welches von starker Internationalisierung, Harmonisierung und auch Veränderung betroffen ist, unerlässlich, Entstehung und Zusammenhänge im Blick zu behalten.

Trotz der durchaus engen Bedruckung, ist der Kommentar dennoch, nicht zuletzt dank der Hervorhebung einzelner Wörter, übersichtlich gestaltet und man verliert nicht den Überblick.

Auf den fast 2.600 Seiten wäre es noch wünschenswert gewesen, dass auch ein wenig auf den politischen Kontext, insbesondere TTIP und CETA eingegangen wird, was das deutsche Vergaberecht in den nächsten Jahren noch nachhaltig prägen wird. So fehlt meines Erachtens eine gewisse Gesamtschau des Vergaberechts in einem internationalen oder vielleicht auch rechtsvergleichenden Bereich. Dies hätte beispielsweise zu Beginn der Kommentierung eines Gesetzes kurz erfolgen können.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass der Kommentar höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wird. Aufgrund des einheitlichen Aufbaus und der vielen Zwischenüberschriften verliert man bei der Lektüre nie den Überblick. Von meiner Seite aus ist das Werk absolut empfehlenswert, wobei es mit 269 € sicherlich kein Schnäppchen ist.

Montag, 23. Juli 2018

Rezension: Das neue Vergaberecht

Dobmann, Das neue Vergaberecht, 2. Auflage, Nomos 2018

Von Ass. iur. Elena Genne

 
Dr. Volker Dobmann - Fachanwalt für Vergaberecht in Berlin - verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Bietern im Vergabeverfahren sowie bei der Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten. „Das neue Vergaberecht“ gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen durch die Vergaberechtsmodernisierungsreform und zugleich eine Einführung in die Struktur und die wichtigsten Inhalte des Vergaberechts im Oberschwellenbereich. Das Werk ist bereits in der 2. Auflage erschienen und berücksichtigt im 13. Teil des Buchs die Neuerungen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Es ist sowohl für Vergaberechtsjuristen als auch für Praktiker in öffentlichen Beschaffungsstellen und Unternehmen geeignet, die einen schnellen Zugang zu der Materie finden wollen.

Das Werk besteht aus insgesamt 13 Teilen auf 220 Seiten. Die übersichtliche Aufteilung der Kapitel wird durch ein ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis begleitet. Die jeweiligen Absätze im Text sind mit Randnummern markiert. Das Literaturverzeichnis und die zahlreichen Fußnotenverweise ermöglichen das Nachschlagen für die Vertiefung in die Thematik.

Im ersten Teil des Werks gibt der Autor eine Einführung in das neue Vergaberecht nach der Vergaberechtsmodernisierungsreform, basierend auf den Vorgaben des EU-Richtlinienpakets zum Vergaberecht. Die neue Struktur des Vergaberechts im Oberschwellenbereich wird anhand von mehreren Grafiken dargestellt, die die Sicht der jeweiligen Auftraggeber auf die jeweils auf sie einschlägigen Vorschriften anzeigen (Seite 26f.) Es werden die neuen Vorschriften des GWB, VgV, SektVO, KonzVgV und VOB/A-EU in gut gegliederter und übersichtlicher Weise  angesprochen. Teil 2 behandelt die Grundsätze und Definitionen des Vergaberechts. Das Werk erläutert kurz und präzise die wichtigsten Grundsätze des Vergabeverfahrens und geht explizit auch auf die nach der Vergaberechtsmodernisierungsreform neuen Definitionen ein und kennzeichnet diese für die schnelle Auffindbarkeit als „neu“ (z.B. politisch-strategische Beschaffung Seite 37 oder die neue Verpflichtung zur e-Vergabe gem. § 97 Abs. 5 GWB auf Seite 55).

Teil 3 thematisiert den persönlichen, sachlichen Anwendungsbereich der vergaberechtlichen Vorschriften sowie die Schwellenwerte. Teil 4 folgt dem klassischen Aufbau und behandelt die Ausnahmen von dem Anwendungsbereich des Vergaberechts, unterteilt nach Ausnahmen im Sinne des § 98 GWB (allgemeine Ausnahmen gem. § 107 GWB, Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit gem. § 108 GWB sowie Ausnahmen bei der Vergabe auf der Grundlage internationaler Vorschriften gem. § 109 GWB) und den besonderen Ausnahmen (öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber, Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen). Im Teil 5 geht der Autor auf die Sozialen und Besonderen Dienstleistungen nach § 130 GWB ein, die zwar dem Vergaberecht unterliegen, für die aber erleichterte Regelungen gelten.

Mit dem 6. Teil geht der Autor zu den Verfahrensarten und der Zentralen Beschaffungsstelle über. Die jeweiligen Verfahrensarten werden sodann nach den unterschiedlichen Kategorien der Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber, Konzessionsgeber) ausführlich dargestellt. Zum Schluss des Kapitels geht der Autor auf die Zentrale Beschaffungsstelle, die erstmals im GWB definiert ist und die Einkaufsgemeinschaften gem. § 120 GWB ein. Gegenstand des 7. Teils des Werks ist der Ablauf des Vergabeverfahrens und die allgemeinen Verfahrensgrundsätze (Wahrung der Vertraulichkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten, Vorbefasstheit, Dokumentation und Vergabevermerk). Des Weiteren widmet sich der Autor der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, angefangen bei der Markterkundung, Erstellung der Vergabeunterlagen bis hin zu den Nebenangeboten und Unteraufträgen. Weiterhin ist die Erstellung einer Leistungsbeschreibung nach § 121 GWB Gegenstand der Betrachtung sowie die von der Vergaberechtsmodernisierungsreform mitgebrachten Änderungen im Bereich der Eignungskriterien und der Ausschlusskriterien. Teil 7 ist insgesamt der Großteil des Werks und enthält wichtige Informationen für die Praxis.

Regelungen für die Auftragsausführung werden sodann im Teil 8 behandelt. Teile 9 und 10 sind für die Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieursleistungen sowie Planungswettbewerbe und Personenverkehrsleistungen im Eisenbahnverkehr vorbehalten. Nachprüfungsverfahren und Monitoring in den Teilen 11 und 12 runden das Bild ab.

Der neue 13. Teil des Werks ist neues Vergaberecht im Unterschwellenbereich (UVgO). Die UVgO soll die VOL/A 1. Abschnitt ersetzen, bedarf aber für die Rechtsverbindlichkeit der Anwendungserlasse des Bundes und der Länder. Zu Beginn des 13. Teils liefert der Autor eine Übersicht der wichtigsten Änderungen durch die UVgO gegenüber der VOL/A im Überblick. Im Verlauf des Kapitels folgt der Autor dem auch im gesamten Werk verwendeten klassischen Aufbau, angefangen mit den Grundsätzen, dem persönlichen und dem sachlichen Anwendungsbereich der UVgO, bis hin zu dem Verfahren.

Das Werk liefert insgesamt einen besonders präzisen Rundumschlag des Vergaberechts, inklusive der neuen Regelungen im Unterschwellenbereich. Es beschäftigt sich mit allen wesentlichen Neuerungen der Vergaberechtsmodernisierungsreform sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und gibt einen kompakten Überblick über das gesamte Vergaberecht, sodass es für Profis als auch für Neueinsteiger im Vergaberecht gleichermaßen gut geeignet ist. Es ist sehr empfehlenswert, insbesondere für einen ersten und schnellen Einstieg in das Vergaberecht.

Donnerstag, 19. April 2018

Rezension: UVgO

Schaller, Unterschwellenvergabeordnung UVgO, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Elena Genne, Münster

  
Der Autor, Hans Schaller, ist Diplom-Verwaltungswirt (FH) und Lehrbeauftragter an den Hochschulen Hof und Osnabrück. Er ist Leiter der Abteilung Wirtschaftsförderung, Industrieansiedlung und Recht einer großen Kreisstadt, viele Jahre Prüfer im kommunalen und staatlichen Bereich, unter anderem für Vergaben und Zuwendungen öffentlicher Institutionen.

Bei dem Werk handelt es sich um eine Kommentierung zu der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und dem Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B). Die neue UVgO ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die öffentliche Verwaltung muss die Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich gemäß der UVgO abwickeln.

Die neuen Regelungen betreffen vor allem die Vergabe von freiberuflichen Leistungen und Planungswettbewerben, Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung, die Vergabeverfahrensarten; sie enthalten umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung und neue Regelungen zum Zuschlag und den Zuschlagskriterien sowie zur Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen und Regelungen zu Auftragsänderungen.

Der Autor hat sich zur Aufgabe genommen, explizit nur auf die jeweiligen Änderungen durch die neuen vergaberechtlichen Vorschriften einzugehen. Das vergleichsweise knappe Werk besteht aus insgesamt 348 Seiten im DIN A5-Format und enthält ein Abkürzungsverzeichnis sowie ein Stichwortverzeichnis. Die Texte sind durchgehend mit Randnummern versehen.
Das Werk gliedert sich in 3 Teile, wobei der erste Teil die Synopse zur Unterschwellenvergabeordnung darstellt (Seiten 1-12). Teil 2 ist die Kommentierung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO), auf Seiten 13-274. Teil 3 ist eine Kommentierung der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL Teil B), auf Seiten 275-339.

Die Synopse zur UVgO im ersten Teil ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der Regelungsinhalte in Tabellenform, wobei jedem Stichpunkt (Bezeichnung des Paragrafen der UVgO) die jeweiligen einschlägigen Paragrafen der VOL/A, VgV und der GWB zugeordnet sind.

Der zweite Teil des Werks enthält eine Kommentierung der Unterschwellenvergabeordnung – UVgO und damit den Hauptteil des Werks. Vor der jeweiligen Kommentierung ist - wie üblich - der Text des jeweiligen Paragrafen vollständig abgedruckt. Darauf folgt -  in kursiver Schrift - eine Auflistung der Bezüge und der Verweise der Regelungen in GWB, VgV und VOL/A.

Der Autor macht den Übergang von der VOL/A zu der UVgO so leicht wie möglich und untermalt die Ausführungen zu den Regelungen der UVgO mit den Verweisen auf die Vorschriften der VgV und der ehemaligen VOL/A. Es gelingt dem Autor eine gewisse Übersichtlichkeit in den Dschungel der neuen Vorschriften mit knappen Ausführungen in Tabellenform zu bringen, wie z.B. die tabellarische Darstellung der Ausnahmetatbestände des § 8 UVgO (Seite 59).

Trotz der übersichtlichen Darstellungsweise legt der Autor Wert auf die vergaberechtlichen Grundlagen und erläutert ausführlich Grundsätze des Wettbewerbs und der Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgebot, die Mittelstandsklausel sowie Preise bei öffentlichen Aufträgen.

Die neue Unterschwellenvergabeordnung verweist mancherorts an altbekannte Vorschriften des GWB und des VgV, die ergänzend hinzugezogen werden müssen. Zum Beispiel in den Rn. 1-3 der Kommentierung zum § 31 Abs. 1 UVgO werden die Inhalte des neuen § 31 Abs. 1 UVgO kurz dargestellt, ab Rn. 4 geht der Autor zu der Darstellung der Vorschriften zum zwingenden und fakultativen Ausschluss vom Vergabeverfahren i. V m. §§ 123 und 124 GWB über, da die Zuverlässigkeit als eigenständiges Eignungskriterium ersatzlos gestrichen wurde und aus diesem Grund auf die Vorschriften des GWB zurückgegriffen werden muss.

Der Umfang der Darstellung der einschlägigen Anspruchsgrundlagen erfolgt teilweise in verkürzter Form. So stützt der Autor den Schadensersatzanspruch des Bieters nach Aufhebung des Vergabeverfahrens im Sinne des § 48 UVgO allein auf § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB (siehe Seite 259), statt auf die §§ 280 Abs. 2, 241 Abs. 2, 311 Abs. 1 Nr. 1 BGB.

Der dritte Teil des Werks (Seiten 275 bis 339) widmet sich der VOL Teil B (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen), deren Einbeziehung in der Regel der § 21 Abs. 1 UVgO voraussetzt. Die Vertragsbedingungen werden praxisgerecht erläutert und teilweise um nicht von der VOL/B erfasste Möglichkeiten vertraglicher oder außervertraglicher Vertragsabwicklung ergänzt.

Aus formaler Sicht ist die stellenweise missglückte Textformatierung des Werks zu beanstanden: der Einzug der Absätze fällt mitunter unterschiedlich aus (z.B. S. 43 und S.  241) oder die Angabe der Absatznummerierung wird komplett vergessen (§ 53 auf S. 274). Insgesamt mussten die Texte unter der scheinbar schnellen Übertragung in das Werk häufiger leiden, sodass die Aufzählung der Paragrafen verschiedener Rechtsvorschriften und deren Absätze durcheinander geraten, so z.B. die Anmerkung zu § 39 UVgO in kursiver Schrift auf Seite 204. Auf Seite 24 (in der Kommentierung zu dem § 2 UVgO) vertauscht der Autor die Aufzählung der Absätze. Der Kommentierungsabschnitt zu dem § 2 Abs. 3 der Rn. 26 sollte § 2 Abs. 4 heißen, der nachfolgende Kommentierungsabschnitt nicht § 2 Abs. 4, sondern § 2 Abs. 5. Teilweise verwechselt der Autor leider auch die gesetzlichen Vorschriften, wenn es dann in der Rn. 6 zu der Kommentierung des § 33 UVgO heißt: § 44 Abs. 1 Satz 1 UVgO anstatt § 44 Abs. 1 VgV. Textpassagen werden versehentlich doppelt abgedruckt (Seite 69 Rn. 2 und Rn. 4).

Das Abkürzungsverzeichnis sollte konsequent vervollständigt werden. So finden sich teilweise die Abkürzungen aus dem Werk und dem Stichwortverzeichnis nicht in dem Abkürzungsverzeichnis wieder, wie zum Beispiel die Abkürzung „Syn.“ aus dem Stichwortverzeichnis, „Ziff.“ in der Fußnote 108 oder AG für Amtsgericht in der Fußnote 86 etc., manche Abkürzungen werden nicht wie im Abkürzungsverzeichnis angegeben verwendet (für „so genannt“ S. 22 Rn. 12 „sogen.“ und „sog.“ im Abkürzungsverzeichnis). Eine Bereinigung dieser redaktionellen Versehen ist wohl in der nächsten Auflage zu erwarten.

Inhaltlich bietet das Werk eine kompakte und praxisnahe Darstellung der Regelungen des UVgO und der VOL/B. Durch seine präzise Konzentration auf Neuerungen und die Verknüpfungen zu anderen vergaberechtlichen Vorschriften ermöglicht es dem Leser, sich einen schnellen Überblick über die Rechtsänderungen der UVgO und der VOL/B zu verschaffen.

Sonntag, 5. November 2017

Rezension: Planen und Bauen im Bestand

Kemper, Planen und Bauen im Bestand, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Sebastian Leppla, Kaiserslautern

  
Im handlichen Kleinformat gedruckt, soll dieses Werk auf 220 Seiten dem Nichtjuristen einen kursorischen Überblick über das Thema „Bauen und Planen im Bestand“ verschaffen, ohne dass der Autor einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Das Werk gliedert sich nach der Einleitung in 6 weitere Teile, welche die Themenbereiche „Planung von Baumaßnahmen und sonstige Planungs- und Ingenieurleistungen“, „Baumaßnahmen und andere Werkleistungen am Denkmal“, „Abgrenzung Kauf- und Werkrecht“, „Kauf und Verkauf“, „Öffentlich-rechtliche Anforderungen“ und „Ansprüche der Nachbarn“ umfassen.

Auf dem rückseitigen Kladdentext behauptet der Autor, das Werk verschaffe Auftraggebern wie Auftragnehmern einen Überblick über diese komplexe Materie und helfe, eventuelle Probleme und Fallstricke frühzeitig zu erkennen. Dieser Behauptung sollte der aufmerksame Leser allerdings mit gewisser Vorsicht begegnen. Für das gesamte Werk kann diese Aussage nicht uneingeschränkt gelten. Vielmehr lässt dessen Inhalt vermuten, dass sich der Autor in seiner Praxis schwerpunktmäßig eher mit öffentlich-rechtlich geprägten Fragestellungen befasst. So sind beispielsweise die Ausführungen zu vergaberechtlichen Problempunkten bei der Auswahl eines für die geplante Baumaßnahme geeigneten Unternehmens auf den Seiten 83 bis 92 relativ ausführlich und instruktiv. Die Grundsätze des Vergabeverfahrens und die Vergabearten werden dort mit Bezug auf die Besonderheiten und Risiken bei (ggf. denkmalgeschützten) Bestandsbauten für das Laienpublikum sehr ausführlich erläutert. Insbesondere wird zutreffend auf das Problem hingewiesen, dass auch nach gründlichen Voruntersuchungen der vorhandenen Bausubstanz u. U. die durchzuführenden Arbeiten nicht so in einer vertraglichen Leistungsbeschreibung beschrieben werden können, dass alle Unwägbarkeiten und insbesondere alle denkmalpflegerischen Erfordernisse erfasst sind.

Auch die Teile des Werkes, die sich mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen bzw. den nachbarrechtlichen Problemstellungen befassen, sind ausführlich und informativ ausgearbeitet. Positiv hervorzuheben ist auch das Kapitel 6. in Teil E., dass sich in einem kurzen Abriss mit den im Falle eines Verkaufes einer Bestandsimmobilie durchzuführenden Vorprüfungen zu den rechtlichen und technischen baulichen Gegebenheiten, insbesondere mit Fragen der formellen Baurechtskonformität durch Baugenehmigung oder Bestandsschutz, befasst. Diese Passagen werden dem Informationsbedarf des angesprochenen Laienpublikums absolut gerecht.

Soweit es die zivilrechtlich geprägten Inhalte der übrigen Teile angeht, vermittelt das Werk allerdings den Eindruck einer inhaltlichen Distanz des Autors bzw. einer fachlich nicht gleichrangig qualifizierten Co-Autorenschaft. Dabei werden Erinnerungen an die Studienzeit und das Bemühen geweckt, in Klausuren bei jeder realen oder auch nur vermeintlichen Gelegenheit juristisches Wissen auszubreiten, auch wenn es nicht das Kernproblem betrifft. Abschweife dieser Art finden sich beispielsweise bei den Ausführungen zu Form und Inhalt von Architektenverträgen. Unter dem Stichwort „Leistungsbestimmung“ sind hier zunächst  Ausführungen zur Anfechtbarkeit des Vertrages wegen Vorspiegelung einer falschen Qualifikation im Bereich denkmalgerechter Planung etc. zu finden, bevor dann auf die Herausforderungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Architektenverträgen hingewiesen wird. In der Folge werden dann die einschlägigen Leistungsphasen der HOAI erwähnt und wird auf die Möglichkeit einer ggf. stufenweise Beauftragung derselben hingewiesen, bevor dann lange und breit vorgetragen wird, was der Architekt in den einzelnen Leistungsphasen zu tun und zu beachten hat. Freilich ist dies alles zutreffend und wichtig - wenn dann aber nichts dazu ausgeführt wird, wie dies alles bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen und umzusetzen ist, fehlt es letztlich an dem erforderlichen Bezug zum eigentlichen Thema. All dies hätte in einem gesonderten Kapitel seine absolute Berechtigung. Sobald dies alles aber unter der Überschrift „Leistungsbestimmung“ im Zusammenhang mit der inhaltlichen Ausgestaltung von Architektenverträgen ausgeführt wird, muss sich der Autor die Korrekturanmerkung „Schwerpunktsetzung!“ gefallen lassen.

Gerade in den zivilrechtlich geprägten Teilen des Werkes, die leider die Masse des Inhaltes ausmachen, scheint auch das Lektorat eine gelinde gesagt unterdurchschnittliche, wenn nicht gar unterirdische Leistung abgeliefert zu haben. Stellenweise erinnert der Text an den üblichen Inhalt von Betriebsanleitungen für technische Billiggeräte aus dem Asialaden. Das weitaus gravierendste Beispiel findet sich in Randnummer 471 und ist eine wörtliche Wiedergabe wert. Es findet sich folgende Formulierung zum Thema Gewährleistungsausschluss bei notariellen Immobilienkaufverträgen:

„So sind insbesondere solche Menge zugegangen, die im Wege eines gerichtlichen Verfahrens bitte Sachverständigengutachten oder etwa wegen eines behördlichen achtens vier eines Gutachtens durch einen Denkmalfachbehörde festgestellt wurden. Weiterhin ist auf solche Menge hinzuweisen, die dem Verkäufer offensichtlich ein solches Auge springen müssen. Diesen etwa nicht nur feuchte Keller oder Bauteile, die ihre Funktion wegen Beschädigung verloren haben, sondern auch jene, die die Offensichtlichkeit üblich vorausgesetzte Verwendung einschränken, wie etwa das vorhanden sein von Bodendenkmälern Grundstücken.“

Angesichts dieser Ausführungen bleibt auch der mit der Materie vertraute Fachmann ratlos zurück und ist versucht, sich Hilfe suchend an die in derselben Randnummer erwähnte „Denkschutzbehörde“ zu wenden.

Leider handelt es sich bei dem vorstehenden Zitat nicht um einen bedauerlichen Einzelfall. Hinzu kommen eine Fülle von Schreib- und Flüchtigkeitsfehlern auf einer Vielzahl von Seiten. Diese führen dann teilweise auch zu falschen Inhalten. Beispielsweise wird in Randnummer 83 die gängige Abkürzung für die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) erwähnt, obwohl die Ausführungen augenscheinlich das Thema Haftpflichtversicherung des Architekten betreffen und deshalb nur die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) betreffen können.

Aber auch inhaltlich weisen die zivilrechtlichen Teile Schwächen und Fehler auf. Wenn es beispielsweise in Randnummer 306 heißt: „Ein weiteres Augenmerk ist darauf zu legen, dass diverse Regelungen der VOB/B grundsätzlich als AGB-widrig gemäß einer AGB-rechtlichen Prüfung nach §§ 305 ff. BGB angesehen werden müssen, weil sie isoliert betrachtet gegen im BGB geregelte gesetzliche Leitbilder verstoßen und Verbraucher zum Teil (übermäßig) benachteiligen. Dies ist jedoch dann unschädlich, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart und wirksam in den Vertrag einbezogen wurde; in diesem Fall gilt das VOB/B-Privileg, …“, ist dies schlicht falsch. Das frühere VOB-Privileg gilt seit vielen Jahren schon nicht mehr bei einer Verwendung der VOB/B gegenüber Verbrauchern.

Auch wenn der Autor bei seiner Darstellung keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit erhebt, ist am Ende auch zu bemängeln, dass er einen wesentlicher Kernbereich seines Themas, das jedoch hohe Praxisrelevanz besitzt, nämlich die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Vermarktung zu sanierender Altbausubstanz im Rahmen von Bauträgerverträgen, verbunden mit der Begründung von Wohnungseigentümergemeinschaften (und den sich insoweit ergebenden speziellen Rechtsfragen) nur in einer Randbemerkung anspricht. Zwar hat der Autor dem Thema „Abgrenzung Kauf- und Werkrecht“ sogar einen eigenen Teil seines Werkes gewidmet. Dieser besteht aber lediglich aus knapp einer Seite, auf welcher der Bauträgervertrag, der schließlich die Schnittstelle der thematisierten Vertragsarten darstellt, jedoch noch nicht einmal namentlich erwähnt wird.

Eine positive Empfehlung für das Werk kann nach dem vorliegenden Gesamteindruck leider nicht ausgesprochen werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Autor die im Januar 2018 in Kraft tretenden Neuregelungen zum Bau- und Werkvertragsrecht als Anlass für eine wünschenswerte Komplettüberarbeitung nutzt. 

Montag, 26. Juni 2017

Rezension: Beck’scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB

Burgi / Dreher (Hrsg.), Beck’scher Vergaberechtskommentar, Band 1: GWB 4. Teil, 3. Auflage, C. H. Beck 2017

Von RA Dr. Peter Gussone, Berlin



Die Beck’schen Großkommentare finden sich mittlerweile für viele wichtige Rechtsgebiete und seit einigen Jahren auch für das immer wichtiger werdende Vergaberecht. Sie folgen einem einheitlichen Aufbau und geben in der Regel einen ganz umfassenden und sehr detaillierten Blick auf das Rechtsgebiet frei. Im Vergaberecht hat sich aufgrund der 2014 erfolgten Novellierung von der EU-Vergaberichtlinie, der Sektorenrichtlinie sowie der Neueinführung der EU-Konzessionsrichtlinie ein erheblicher Änderungsbedarf ergeben. Mit der umfassenden Reform des deutschen Vergaberechts zum 18. April 2016 müssen folglich auch sämtliche Kommentare und Leitwerke einer Aktualisierung unterzogen werden.

Der schnell erschienene, hier zu besprechende Teil 1 des Beck’schen Vergaberechtskommentars widmet sich den im GWB verankerten vergaberechtlichen Grundregeln der §§ 97-186 GWB. Jede Vorschrift erhält eine ausführliche Kommentierung von Autoren aus Wissenschaft, Verwaltung, Justiz und Anwaltschaft. Im Vergleich zur Vorauflage sind nicht nur der Herausgeber Motzke ausgeschieden, sondern auch zahlreiche Kommentatoren.

Deutlich vertiefter als ein Palandt, von der Stoffdichte den Münchener Kommentaren zum Zivilrecht vergleichbar, ist dieser Kommentar weniger für die Praxis als für Wissenschaft und Lehre geeignet. Wer einen Einstieg in das Vergaberecht sucht, wird zu einem Lehrbuch greifen, wer aber einen vergaberechtlichen Schwerpunkt in Studium oder Beruf hat, wird nicht nur aufgrund der Aktualität den Blick hierauf wenden. Häufig übersehen wird bei Großkommentaren, dass die, wie auch hier, exzellenten Einleitungen ein Lehrbuch sogar ersetzen können. So gibt auch im vorliegenden Kommentar Prof. Dörr aus Osnabrück einen umfassenden, gleichwohl komprimierten Überblick über Begriff und Entwicklung des Deutschen wie Europäischen Vergaberechts mit einem Ausblick auf das internationale Vergaberecht der WTO, des GATT und GATS und Regelungen der Vereinten Nationen.

An der Qualität der Autoren und der einzelnen Kommentierungen besteht kein Zweifel, Fallgruppen und Streitigkeiten werden dargestellt und im umfangreichen Fußnotenapparat die notwendigen Hinweise auf Rechtsprechung oder weiterführende Aufsätze gegeben. Gleichwohl soll der Blick des Rezensenten ein kritischer sein, der bei einem Werk von 1.762 Seiten allein für den 1. Teil notwendigerweise nur partiell schärfer ausfällt und nur in Teilen genauer hinschaut. So fällt ein leichter Widerspruch zum in der Praxis wichtigen Recht der Konzessionsvergaben für Energienetze. Dies mag der sehr kurzen Darstellung des Themas, sowohl in der Einleitung (Rn. 88 f.) als auch an der systematisch richtigen Stelle im § 105 (Rn. 112). geschuldet sein. Während aber Dörr in der Einleitung von einer grundsätzlichen Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts ausgeht, ist die Einschätzung von Wollenschläger wohl treffender, dass nicht zuletzt aufgrund der gesetzgeberischen Entwicklungen die Vergabe von Energiekonzessionen rechtlich durch §§ 46 ff. EnWG und nicht durch die §§ 97 ff. GWB geregelt wird. Etwas erstaunt wird der Leser auch sein, dass bei den Übergangsbestimmungen in § 186 GWB jeglicher Kommentar zu § 186 Abs. 1 GWB fehlt. Die Vorschrift ist zwar kein Kartellvergaberecht, aber ein erläuternder Satz könnte erwartet werden.

Es bleibt den steten Spagat eines Großkommentars zu kommentieren, die Fülle an Wissen aufs Papier zu bringen. Keiner wird die dünnen, seidenartigen Seiten schätzen, die leicht einreißen. Auch die gedrängte Darstellung des Textes, bei der nur ein gelegentlicher Fettdruck neben der Gliederung die Übersichtlichkeit erleichtert, ist eine Herausforderung; erst recht im Fußnotenapparat, wo bei mehreren Einträgen in einer Fußnote die einzelne Quelle nicht mit einem Blick zu erfassen ist. Nicht immer einleuchtend ist schließlich der Literaturapparat am Anfang jeder Kommentierung. So erfasst dieser bei § 97 Abs. 3 GWB hunderte von Quellen auf 3 Seiten, bei den meisten anderen Kommentierungen erheblich weniger und teilweise auch ganz fehlend. Für den Leser ist es besser, am Anfang nur die wichtigsten Quellen auf einen Blick zu haben. Wer mehr Hinweise benötigt, kann in die Fußnoten schauen.

Donnerstag, 1. Juni 2017

Rezension: Basiswissen Vergaberecht

Rechten / Röbke, Basiswissen Vergaberecht, 2. Auflage, Bundesanzeiger 2017

Von RA Dr. Peter Gussone, Berlin



Die umfassende Reform des deutschen Vergaberechts zum 18. April 2016 aufgrund der 2014 erfolgten Novellierung von der EU Vergaberichtlinie, der Sektorenrichtlinie sowie der Neueinführung der EU-Konzessionsrichtlinie hat nach zwei Jahren eine grundlegende Aktualisierung mit der 2. Auflage des Buches „Basiswissen Vergaberecht“ von den beiden Beiten Burkhardt Rechtsanwälten Stefan Rechten und Dr. Marc Röbke erforderlich gemacht. Mit dem Buch soll nach Aussagen der Autoren eine Lücke bei den vorhandenen Publikationen zum Vergaberecht geschlossen werden, wobei das Basiswissen Vergaberecht zwischen einem Kurzeinstieg in das Rechtsgebiet und umfassenden Abhandlungen und Kommentaren angesiedelt ist.

So finden wir auf 282 der insgesamt 307 Seiten langen Publikation in zehn Kapiteln die wesentlichen Grundlagen des Vergaberechts nach seiner umfassenden Reform im Jahr 2016. Das letzte und elfte Kapitel ist als Service-Teil ausgestaltet und enthält wichtige Adressen der Nachprüfungsinstanzen (Vergabekammer, Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten sowie Adressen weiterer relevanter Gerichte), Adressen der Auftragsberatungsstellen und Checklisten, Leitfäden sowie Musterunterlagen. Ob in Zeiten der allgemeinen Internet-Recherche die Angaben von Adressen sowie Kontaktdaten dieser Stellen in einer schriftlichen Publikation noch sinnvoll ist, mag dahinstehen. Nützlich erscheinen in jedem Fall die Hinweise zu Checklisten, Leitfäden und Musterunterlagen, die online bei den verschiedensten Stellen abrufbar sind. Auch die Hinweise einschließlich der Internetadressen zu beispielsweise den Vergabeportalen der Länder sowie den zentralen Institutionen der europäischen Union sind mindestens für den Praktiker in der Verwaltung, der sich nicht als Fachmann auf diesem Gebiet bezeichnen kann, sicherlich nützlich.

Gliederung, Aufbau und Struktur des Basiswissen Vergaberecht sind grundsätzlich stringent und stellen alle wesentliche Aspekte des aktuellen Vergaberechts dar. An zahlreichen Stellen und in sämtlichen Kapiteln sind optisch hervorgehobenen Praxistipps enthalten, die wesentliche Punkte des in dem Kapitel behandelten Bereichs noch einmal hervorheben. Auch zahlreiche Grafiken, Tabellen und Organigramm finden sich, wobei der durchgehende schwarz-weiß-Druck des Buches an sich die Darstellung an dieser Stelle nicht so gelingen lässt.

Positiv ist zu bewerten, dass trotz der Kompaktheit und damit Kürze des Buches die Autoren zu für die Praxis wichtigen Bereichen ausführliche Darstellungen aufgenommen haben. So beschäftigt sich das Unterkapitel 4.2.1 mit den für die Praxis wichtigen Inhouse-Geschäften. Darunter versteht man Verträge über die Erbringung von Bau-oder Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren, die eine öffentliche Auftraggeber ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens an ihn zuzuordnende juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben kann. Die Ausführungen beschränken sich allerdings auf die aktuelle Rechtslage und sind damit für die rechtsanwaltliche Praxis wegen den fehlenden Erläuterungen zur früheren, durchaus umstrittenen Rechtslage nur teilweise geeignet. Der Ansatz des Buches liegt sicherlich darin, dem Leser einen kompakten Überblick auf Basis der aktuellen Rechtslage zu geben. Dadurch werden Lücken in Kauf genommen, zum Beispiel die fehlenden Ausführungen zu energierechtlichen Konzessionsverfahren, die in der Beratungspraxis aber erhebliche Relevanz haben.


Insgesamt ist das Buch als gelungener Kurzeinstieg in die durchaus komplexe, auf zahlreiche Rechtsnormen stützende Materie des Vergaberechts zu bewerten. Im Rahmen der Ausbildung lässt sich so ein kompaktes Grundwissen erwerben und auch der Praktiker kann einen schnellen, strukturierten Überblick über das Vergaberecht erhalten. Für die rechtsanwaltliche Praxis ist Basiswissen Vergaberecht zu kompakt und zu wenig vertiefend.

Dienstag, 3. Januar 2017

Rezension: Vergaberecht



Burgi, Vergaberecht, Systematische Darstellung für Praxis und Ausbildung. 1. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Ref. iur. Antonia Otto, Hamburg



Das im Jahr 2016 erstmals erschienene Werk befasst sich mit einer für die Praxis enorm wichtigen Rechtsmaterie. So macht die Vergabe von öffentlichen Aufträgen rund 20 % des Bruttoinlandsprodukts aus. Dies hat zur Folge, dass auch ein breiter Adressatenkreis mit dem Vergaberecht in Berührung kommt: neben der Rechtsprechung, Rechtsanwälten, Studierenden, Referendaren und Wissenschaftlern vor allem auch die Verantwortlichen in den Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand und den interessierten Unternehmen. An all jene richtet sich das vorliegende Werk.

Inhaltlich beginnt das Werk mit einer Einführung in die Grundlagen des Vergaberechts und dessen Rechtsrahmen. Der Hauptteil widmet sich dem GWB-Vergaberecht, das im Wesentlichen in die Teile Anwendungsvoraussetzungen, Vergabeverfahren und Rechtsschutz untergliedert ist. Ein weiteres Kapitel stellt die vergaberechtlichen Sonderregimes im Überblick dar. Das letzte Kapitel behandelt das Haushaltsvergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte. Den Abschluss der insgesamt rund 300 Seiten bilden 16 kleine Übungsfälle mit Lösungen, die vor allem an Studierende gerichtet sind.

Bereits auf den ersten Blick überzeugt das Werk durch seine Übersichtlichkeit. Die vier Kapitel sind in Unterabschnitte mit einzelnen Paragraphen unterteilt. Zu Beginn eines jeden Paragraphen erhält der Leser eine Übersicht über die folgenden Überschriften mit Randnummern. Wichtige Schlagworte sind fett gedruckt, vertiefende Hinweise kleiner geschrieben, unnötige Kästchen und Pfeile weggelassen. Zahlreiche Fußnoten und Literaturhinweise am Ende jedes Paragraphen ermöglichen einen vertieften Zugriff auf die einzelnen Themen.

Insgesamt ist das Werk eine große Bereicherung für die vergaberechtliche Literatur. Denn diesem Rechtsgebiet ist zuweilen in der Rechtswissenschaft nicht die gleiche Aufmerksamkeit zugekommen wie in der Praxis. Daher gibt es auf dem Markt zwar zahlreiche vergaberechtliche Darstellungen und Handbücher. Gerade nach Umsetzung der umfassenden EU-Vergaberechtsreform in deutsches Recht im April 2016 ist in kurzer Zeit eine fast unübersehbare Vielzahl hinzugekommen. Doch handelt es sich meistens um verschiedene Werke zu einzelnen vergaberechtlichen Themen von unterschiedlichen Autoren. Dadurch fehlt der Blick auf die Gesamtheit der Rechtsmaterie. Auch beschränken sich die Werke häufig auf eine reine Darstellung der Rechtslage. Einen vertieften Einblick konnte der interessierte Leser bisher dagegen nur durch Lektüre der vergaberechtlichen Kommentare gewinnen. Diese Lücke schließt das vorliegende Werk. Der Autor kann nämlich auf jahrelange Erfahrung aus Wissenschaft und Praxis zurückgreifen. Er lehrt das Vergaberecht nicht nur als ordentlicher Professor an der Ludwig-Maximilian-Universität in München, sondern konnte durch zahlreiche Stationen und Veranstaltungen auf nationaler und europäischer Ebene auch einen Einblick in die Praxis gewinnen. Dieser Hintergrund unterscheidet seine Ausführungen wesentlich von den übrigen Werken.

Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, wissenschaftliche Ambition mit einem Nutzwert für Praxis und Ausbildung zu verbinden. Dies ist ihm auf jeden Fall gelungen: herausgekommen ist das erste vergaberechtliche Lehrbuch, das leicht verständlich und zugleich wissenschaftlich fundiert ist. Es liefert nicht nur einen guten Überblick, sondern ermöglicht auch vertiefte Einblicke in das Rechtsgebiet. Zum angemessenen Preis von 39,80 Euro wird es sich sicherlich zu einem vergaberechtlichen Standardwerk entwickeln. Es ist allen interessierten Lesern uneingeschränkt zu empfehlen.