Baumann / Weber / Mitsch / Eisele, Strafrecht Allgemeiner Teil, 13. Auflage, Gieseking 2021
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Dieses seit über
60 Jahren bestehende Werk zum Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches könnte man
durchaus als "Tübinger Lehrbuch" bezeichnen, stammt die Erstauflage doch aus der
Feder des dortigen Ordinarius Baumann, die dann von Prof. Weber, Prof. Mitsch
und Prof. Eisele fortgeführt wurde. Zwischen den Neuauflagen lagen bzw. liegen
durchaus längere Zeiträume, was die Autoren im Vorwort aber markant erläutern: „Das
Ausmaß wirklicher inhaltlicher Innovation und qualitativen Fortschritts ist
überschaubar.“ Wohl wahr. Man braucht also zu Studienbeginn nicht zwingend die tagesaktuelleste
Neuauflage eines AT-Werks, sondern ein belastbares Lehrbuch, das die Grundlagen
und Zusammenhänge verständlich erläutert. Das leistet das immer noch unter den
Titel „Baumann/Weber“ bekannte Lehrbuch in vorzüglicher Weise und das seit
Jahrzehnten. Dass das Werk neben seinem Status als Ausbildungswerk auch für die
Wissenschaft eine wichtige Erkenntnisquelle ist, zeigt die hohe Anzahl von
Zitierungen in anderen Grundlagenwerken, Kommentaren und Aufsätzen.
Das Werk ist über
800 Seiten stark, ist dank relativ dünner Seiten noch handlich, bringt aber
gerade wegen der dünnen Seiten Nachteile mit sich, da die Schrift der nächsten
Seite durchscheint und die Lektüre unangenehm hindert. Das Lehrbuch ist
textlastig, zwar mit verschiedenen Elementen wie abgesetzten Beispielen,
Fettdruck, echten Fußnoten oder kleiner gedruckten vertiefenden Einschüben.
Aber moderne Erscheinungen wie Grafiken, Schaubilder, Schemata oder Ähnliches
sucht man vergeblich. Die Randnummern beginnen in den einzelnen Kapiteln
jeweils neu, sodass man für das Auffinden von Fundstellen aus dem
Sachverzeichnis manchmal ein bisschen mehr Zeit als nötig für das Blättern einplanen
muss. Ein Online-Zugriff auf das Werk wird nicht angeboten.
Das Werk ist in
mehrere Teile untergliedert, die wiederum in Kapitel (§) sortiert sind.
Eingangs erhält man allgemeines Wissen, etwa zu Straftheorien, zum Wesen des
Strafrechts, zu Systematik und Geschichte des StGB sowie zur Strafgerichtsbarkeit
inklusive Erläuterungen zum Europäischen Strafrecht sowie zum Völkerstrafrecht.
Sodann wird das Strafgesetz vorgestellt, der Aufbau der Normen, die
verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen sowie Auslegungsmethoden.
Nunmehr folgt ein erster Schwerpunkt der Darstellung, nämlich die Straftat an
sich mit den Prüfungsvoraussetzungen, mit gängigen Diskussionen und
Ansatzpunkten sowie mit einzelnen Unterkapiteln zu besonderen
Problemkonstellationen, etwa zum Dazwischentreten des Opfers (S. 186 ff.) oder
zu den Einschränkungen des Notwehrrechts (S. 343 ff.), jeweils samt der dazu
ergangenen Judikatur sowie gut gesetzten internen Verweisen. Auch in der Praxis
immer wieder virulente Problemkonstellationen wie die (notwendige, aber
fehlende bzw. die erteilte, aber fehlerhafte) behördliche Genehmigung werden
aufgegriffen und in der gebotenen Kürze präsentiert (S. 391 ff.).
Im nächsten
großen Abschnitt kommen dann besondere Erscheinungsformen der Straftat zur
Sprache. Hier finden sich dann Unterlassung, Versuch, Beteiligung, aber auch
Konkurrenzen, Zweifelsgrundsatz und Wahlfeststellung. Gerade im Bereich der
Teilnahme kommen viele durchaus komplizierte Fragen auf den Tisch, die aber
sehr pragmatisch aufbereitet und beantwortet werden, sodass die
Grundproblematik erkannt wird und man sich bei entsprechendem Bedarf vertiefend
anhand der angegebenen Fundstellen einlesen kann. Dies betrifft z.B. den
Zusammenhang zwischen § 28 und §§ 211, 212 StGB, der in erfreulicher Knappheit
gut verständlich erfasst wird (S. 714 bzw. 716) oder die auch in der Praxis immer
wieder schwierige Behandlung von Abweichungen des Haupttäters bei der
Tatausführung im Vergleich zum Anstiftervorsatz (S. 695). Auch hier wird anhand
der einschlägigen BGH-Zitate schnell eine sichere Basis für den Wissenserwerb
geschaffen, die dann ggf. erweitert werden kann. Der letzte, insgesamt recht
kleine Abschnitt ist den Rechtsfolgen der Straftat vorbehalten und
unterscheidet in Grundzügen zwischen den Strafen und sonstigen Sanktionen.
Das Lehrbuch
bietet, wie oben schon erwähnt, für Studierende einen guten Ersteinstieg in die
Materie und kann als Begleitung bis zum ersten Staatsexamen dienen. Dies liegt
am gut strukturierten Aufbau, an der wohltuend klaren Sprache, an der
pragmatischen Herangehensweise und der gut dosierten Aufnahme von Streitfragen
und Diskussionsansätzen. Die vielen Beispiele im Text und in den
hervorgehobenen Passagen fördern die Rezeption der Theorie. Die interne
Zitierung sowie die Querverweise in das korrelierende Lehrbuch zum Besonderen
Teil des StGB ermöglichen zudem ein effektives Arbeiten, was während des
Studiums ein unschätzbarer Vorteil ist. Das Lehrbuch ersetzt keine praktischen
Anwendungskurse an der Universität, aber das wäre auch gar nicht der Zweck
eines solchen Grundlagenwerks. Das Werk ist ein Evergreen und wird noch
Generationen von Studierenden das notwendige Wissen zum StGB vermitteln.