Lindner-Figura / Oprée / Stellmann, Handbuch Geschäftsraummiete, 5. Auflage, C.H. Beck 2023
Von
RAin Jennifer Schäfer-Jasinski, Frankfurt am Main
Nach
gewohnter Manier erschien nach knapp über fünf Jahren die 5. Auflage des
„Handbuch Geschäftsraummiete“ von Lindner-Figura/Oprée/Stellmann mit 1202
Seiten. Seit der letzten Auflage 2017 hat sich einiges getan. Zwischen den
Auflagen liegt die COVID-19 Pandemie, die auch die Rechtsprechung im Hinblick
auf die Immobilienwirtschaft auf Trab gehalten hat. Dies vorweggenommen,
bereiten die Herausgeber bereits im Vorwort auf den überarbeiteten § 313 BGB
(Wegfall der Geschäftsgrundlage) in § 8 des Handbuchs vor. Ein Novum in der
Neuauflage ist auch das neu hinzugekommene 24. Kapitel über „Green Leases“ auf
den letzten knapp 20 Seiten.
Die
Bearbeitenden des Handbuchs kommen wie gewohnt alle aus der juristischen
Rechtspraxis. Bis auf Dr. Kai Zehelein, Richter am AG, sind es
Rechtsanwälte/Notare und eine Rechtsanwältin.
Als
Nachschlagwerk eignet sich das Handbuch hervorragend, um insbesondere einzelne
Punkte gezielt nachzulesen, Verbindungen herzustellen und mithilfe der Fußnoten
weiter in der jeweiligen Materie Fuß zu fassen oder sich den Details zu widmen.
Das umfängliche (Sach-)Register kann zuverlässig zu Rate gezogen werden, um sich
im Buch zurecht zu finden. Andernfalls dient für die grobe Orientierung auch
die Inhaltsübersicht am Anfang des Buches (1. Teil: Der Mietvertrag, 2. Teil:
Durchführung des Mietverhältnisses, 3. Teil: Beendigung des Mietverhältnisses
und 4. Teil: Sonderthemen). Das Inhaltsverzeichnis, das sich bis in drei
Unterebenen unterteilt, bietet den Lesenden wiederum eine detaillierte
Übersicht des Buchinhalts. Die Kapitel werden dabei auch als Paragraphen (§)
dargestellt und bezeichnet.
Das
Handbuch lässt sich sehr gut lesen. Das liegt nicht nur an dem durchgängig angenehmen
und verständlichen Schreibstil, sondern auch ganz pragmatisch an der Seitendicke.
Im Gegensatz zu anderen Werken scheinen hier glücklicherweise keine Buchstaben
aus den nachfolgenden Seiten durch.
Bemerkenswert
ist die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit, in der auch komplexere Themen
dargestellt werden. Für die Lesenden höchst hilfreich sind die regelmäßigen
Fettungen im Fließtext, sodass ein angenehmes Springen bis hin zum gesuchten
Thema einfach möglich ist.
Auffallend
sind die an verschiedenen Stellen auftauchenden Einrahmungen von
Textabschnitten. Diese enthalten hilfreiche Hinweise für die Praxis, worauf
unabhängig von der im Fließtext beschriebenen Theorie konkret zu achten ist.
Bspw. wird zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten empfohlen, die
Konkretisierung der allgemeinen Begrifflichkeiten „Instandhaltung“ und „Instandsetzung“
innerhalb einer detaillierten Tabelle mit jeweiliger Vermieter- oder
Mieterzuständigkeit darzustellen, § 14 Rn 204. An manchen Stellen stehen die
Praxishinweise unmittelbar hintereinander, was zwei Rechtecke zur Folge hat.
Dies kann irritieren, weshalb es wünschenswert wäre, dass auf einen Blick
erkennbar ist, welches Thema der jeweilige Praxishinweis behandelt und wie er
sich vom angrenzenden Hinweis unterscheidet (zB § 12 Rn 221f.: Im unteren Praxishinweis
wäre es angenehm, auch „Insolvenz“ fett zu markieren, um den direkten
Unterschied zum oberen Rechteck „Vollstreckung“ zügig zu erkennen). Generell
wäre auch innerhalb der rechteckigen Praxishinweise erstrebenswert, darin jeweils
ein bis zwei Wörter fett zu markieren, um beim ersten Überfliegen des Textes zu
erkennen, welches konkrete Thema der Praxishinweis behandelt (zB bei § 6 Rn 61
oder § 16 Rn 258). Ebenfalls hilfreich wäre eine besondere Kenntlichmachung der
angebotenen Vertragsklauseln, die im Fließtext ansonsten – zu Unrecht – nicht
die notwendige Aufmerksamkeit erhalten (bspw. § 23 Rn 50).
Das
Handbuch behandelt nicht nur alle denkbaren Lebensabschnitte einer
Gewerbeimmobilie. Es berücksichtigt auch vorhandene Besonderheiten einzelner
Immobilienarten. Dass Gewerberaum nicht gleich Gewerberaum ist, ist in einem
speziellen Kapitel kenntlich gemacht. Kapitel 23 befasst sich mit gerne als „Spezialimmobilien“
beschriebenen Immobilienarten, wie bspw. Factory Outlet Centern, Hotels und
Flughäfen. Auf den knapp 55 Seiten wird auf die Besonderheiten der einzelnen Immobilienarten
eingegangen.
Etwas
ungünstig ist der Verweis auf das dem Handbuch beiliegende Lesezeichen, § 1 Rn
8. Wobei „Lesezeichen“ in dem Textabschnitt durch die Fettung an besonderer
Bedeutung gewinnt. Das gelbe Lesezeichen mit der Überschrift „Allgemeine und
besondere Vorschriften des BGB für die Geschäftsraummiete“ besteht aus
einfachem Papier und kann schnell verloren gehen. Vor allem dann, wenn das Handbuch
nicht für den Alleingebrauch bestimmt ist, sondern mit anderen geteilt wird.
Sinn und Zweck des Lesezeichens ist die Differenzierung, „welche
mietrechtlichen Vorschriften für die Geschäftsraummiete im Sinne dieses Buches
gelten und welche nicht“. Ein an sich erstrebenswerter Ansatz für einen
übersichtlichen Überblick, jedoch mit dem viel größeren Risiko verbunden, das geordnete
Lesezeichen zu verlieren. Alternativ ließe sich diese Übersicht auf einer Seite
mit Verweis auf das Ende des Buches vor das Sachregister platzieren oder eben
direkt an Ort und Stelle.
Für
das letzte – erstmalig erschienene – Kapitel des Handbuchs „Green Leases – Der
grüne Mietvertrag“, konnte Silvio Sittner, Rechtsanwalt, Notar und Partner der
Wirtschaftskanzlei Görg aus Berlin gewonnen werden. Sittner schafft es, den
Lesenden einen Überblick über die Materie zu verschaffen, die rechtlichen
Stellschrauben aufzuzeigen und anschließend die konkreten Regelungsbereiche zu
erläutern. Die Green Lease-Vorgaben sind ständigen Gesetzesänderungen auf
nationaler und internationaler Ebene unterworfen. Die Vorfreude diese
Entwicklung und Dynamik in Zukunft mitzuerleben, ist bereits jetzt sehr
zugegen. Insbesondere in Hinblick auf dieses Kapitel kann die Neuauflage mit
Spannung erwartet werden.
Vollständigkeitshalber
soll auf die Möglichkeit der gänzlichen Einsicht des Werks bei Beck-online (mit
entsprechendem Abo) informiert werden.
Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass das Handbuch ein sehr guter Begleiter im Berufsalltag
ist. Als Nachschlagewerk bietet es den Rechtsanwendern eine beachtenswerte
Unterstützung.


