Kühnen,
Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Carl Heymanns 2016
Von
Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf
Der Tatbestand der Patentverletzung wird
von vielen patentrechtlichen Kommentatoren zu Recht als mitunter schwierigste
Materie des Patentrechts beschrieben. Die Verzahnung rechtlicher und
technischer Fragestellungen fordert vom Rechtsanwender in der Tat nicht nur
juristische Fachkenntnisse, sondern ebenso einen Sinn für technische
Zusammenhänge. Eine umfassende Behandlung dieser Thematik bietet Dr. Thomas Kühnen, Vorsitzender Richter
am OLG Düsseldorf, nunmehr in der 8. Auflage seines Handbuchs der
Patentverletzung, welches 2016 erschien. Den Hauptgrund für das Erscheinen der
Neuauflage beschreibt der Autor im Vorwort mit dem Erlass des EuGH-Urteils in
der Rechtssache Huawei Technologies/ZTE, bei
dem das Gericht die kartellrechtliche Zwangslizenz für standartessentielle
Patente von Grund auf neu ordnete. Neben der standardgemäßen Aktualisierung der
Rechtsprechung auf den Stand bis einschließlich September 2015 wurden
zusätzliche Ausführungen im Hinblick auf die Höhe von FRAND-Lizenzen sowie
Darlegungen zum Schutze von Ersatz- und Zubehörteilen in das Werk mit
aufgenommen. Grob gliedert sich das Handbuch in zehn Abschnitte auf insgesamt
rund 920 Seiten und kann mittels zusätzlichen Freischaltcodes über das
Jurion-Portal auch online abgerufen werden.
Direkt der erste Abschnitt widmet sich
dem Kern des patentrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts, seiner Schutzbereichsbestimmung.
Hierbei kommt es für den Patentrechtsinhaber auf die wesentliche Frage an, ob
die Verwendung einer technischen Lehre durch einen Dritten eine (potentielle)
Verletzung des eigenen Schutzrechts darstellt, oder aber eine legitime und
damit hinzunehmende Ausübungshandlung ist. Zur Veranschaulichung der Materie
arbeitet der Autor mit vielen Beispielen aus der Praxis und stellt eine
Vielzahl von Gerichtsverfahren mit den dazugehörigen streitgegenständlichen
Patenten dar. Hierdurch wird gerade fachfremden Nutzern ein erstes Gefühl für
die Verquickung technischer und rechtlicher Fragen vermittelt, da sich der
Schutzbereich des Patents aus dessen Patentansprüchen ergibt, welche anhand der
Patentbeschreibung und Patentzeichnung im Wege der Auslegung ermittelt werden
müssen. Zusätzlich werden dem Praktiker im gesamten Werk sowohl Praxistipps,
als auch Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben, was den primären
Adressatenkreis des Rechtsanwenders zusätzlich unterstreicht. Des Weiteren
widmet sich dieser Abschnitt zunächst ausführlich den unterschiedlichen
patentrechtlichen Benutzungshandlungen, wie etwa der äquivalenten
Benutzungsform, um sodann dezidiert auf die Möglichkeit der mittelbaren
Patentverletzung einzugehen. Sowohl hier, als auch im weiteren Verlauf des
gesamten Handbuchs wissen die Ausführungen durch eine klare Sprache zu
überzeugen und kommen ohne einen überladenen Fußnotenapparat aus.
Im zweiten Abschnitt stellt das Handbuch
ausführlich die patentrechtliche Sachverhaltsermittlung dar, um den konkreten
Verletzungstatbestand festzulegen. Eine solche kann insbesondere dann
Schwierigkeiten aufweisen, wenn kein hinreichendes Muster der angegriffenen
Ausführungsformen am Markt erhältlich und der Patentinhaber auf Besichtigungs-
und Vorlageverpflichtungsansprüche zur Beweissicherung und Sachaufklärung
angewiesen ist. Für die Praxis ebenso relevant sind Fragen im Zusammenhang mit
Grenzbeschlagnahmen oder Testkäufen, die gleichsam im Rahmen dieses Abschnittes
dargelegt werden. Beschlossen wird dieser Teil mit einer Auseinandersetzung mit
äußerst praxisrelevanten Vorüberlegungen, die vom Rechtsanwender im Vorfeld
eines Prozesses häufig vernachlässigt werden und im Extremfall zu einem
regelrechten Prozesshindernis führen können. Hierunter fallen insbesondere
Kostenfragen, zusätzliche Voraussetzungen der Prozessführung im Ausland etc.
Bevor sich mit dem konkreten
Patentverletzungsverfahren beschäftigt wird, werden im dritten Abschnitt einige
vorprozessuale Handlungsmöglichkeiten erörtert. Vor allem wird auf die im
gewerblichen Rechtsschutz wichtige Möglichkeit der Abmahnung eingegangen, die
in der Praxis von großer Bedeutung ist und eine wichtige Alternative zum
Klageverfahren darstellt. Die Ausführungen werden durch hilfreiche
Formulierungstipps angereichert und behandeln die Thematik in ausreichendem
Umfang. Sodann knüpft der Verfasser an das eigentliche Klageverfahren an, bei
dem zunächst auf die praktisch sehr relevante Frage der gerichtlichen Zuständigkeit
eingegangen wird. Die Internationalisierung des Patentrechts gepaart mit der Tatsache,
dass häufig grenzüberschreitende Sachverhalte auftreten, macht die
Berücksichtigung dieser Thematik unerlässlich. Das Gleiche gilt für die Frage
der Aktivlegitimation des Klägers und der Passivlegitimation des Beklagten, bei
der sich gerade im Falle patentrechtlicher Lizenzerteilungen und mittelbaren
Patentverletzungen praktisch relevante Fragen stellen. Systematisch werden
sodann die vielfältigen Abwehransprüche, die dem Patentinhaber aus §§ 139 ff.
PatG und dem allgemeinen Zivilrecht zustehen, in angemessenem Umfang erörtert
und mit einer Checkliste für Kläger beschlossen.
Ein umfangreiches Handbuch muss sich
zwangsläufig auch mit den Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten befassen.
Der Verfasser erörtert ausführlich verschiedene Strategien, die sich ein
potentieller Patentverletzer im Falle eines drohenden Verfahrens zunutze machen
kann. Auch die zumindest diskussionswürdige Praktik der „Torpedoklage“ als
Verteidigungsmittel, also der Anstrengung einer negativen Feststellungsklage
mit dem Ziel ein in Deutschland rechtshängiges Verfahren erheblich zu
verzögern, wird hier angesprochen. Wie eingangs angeführt, sind die
Ausführungen zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand komplett überarbeitet.
Sie werden unter Einbeziehung der neuen EuGH-Rechtsprechung hinreichend
behandelt. Auch wie im vorherigen Abschnitt wird dieser Teil mit einer
Checkliste für den Beklagten beschlossen und bietet für den Rechtsanwender
wertvolle Hinweise.
Erwähnung finden sodann mehrere weitere Verfahrensarten,
wie das Rechtsmittelverfahren, die einstweilige Verfügung, die negative
Feststellungsklage, die Vollstreckungsabwehrklage/Restitutionsklage sowie die
Nebenintervention. Angenehmerweise werden die Ausführungen in gebotener Kürze
gehalten und nicht unnötig in die Länge gezogen. Auch die anschließenden
Erläuterungen im Zusammenhang mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren lesen sich
flüssig und beschränken sich auf wesentliche Ausführungen zum Ordnungsmittel-
und Zwangsmittelverfahren. Abschließend kommt dem Schadensersatzanspruch noch
eine besondere Bedeutung in Form eines eigenen Abschnitts zu, da sich vor allem
die Schadensberechnung bei einer festgestellten Patentrechtsverletzung nicht
immer einfach gestaltet und im gewerblichen Rechtsschutz einigen Besonderheiten
unterworfen ist. Endgültig abgeschlossen wir das Handbuch mit einem Abschnitt
über Sonstiges, was vorliegend Fragen zum Sachverständigenbeweise, dem
Streitwert und letztlich der Prozesskostenhilfe bedeutet.
Im Ergebnis ist das Handbuch mit 209,-
EUR preislich moderat veranschlagt und kann nach wie vor als absolutes
Standardnachschlagewerk für Fragen rund um die Patentverletzung gewertet
werden, da alle Phasen des Verletzungsverfahrens behandelt werden. Die
Expertise des Autors als Fachmann auf diesem Gebiet ist unverkennbar und bietet
jedem Rechtsanwender, der sich mit Fragen der Schutzrechtsverletzung
auseinandersetzen muss, einen guten Einblick in die Materie. Insbesondere die
Praxistipps und Formulierungshinweise können gewinnbringend verwendet werden
und werten das Werk durchaus auf.
