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Donnerstag, 24. November 2016

Rezension: Handbuch der Patentverletzung


Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Auflage, Carl Heymanns 2016

Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf



Der Tatbestand der Patentverletzung wird von vielen patentrechtlichen Kommentatoren zu Recht als mitunter schwierigste Materie des Patentrechts beschrieben. Die Verzahnung rechtlicher und technischer Fragestellungen fordert vom Rechtsanwender in der Tat nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern ebenso einen Sinn für technische Zusammenhänge. Eine umfassende Behandlung dieser Thematik bietet Dr. Thomas Kühnen, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, nunmehr in der 8. Auflage seines Handbuchs der Patentverletzung, welches 2016 erschien. Den Hauptgrund für das Erscheinen der Neuauflage beschreibt der Autor im Vorwort mit dem Erlass des EuGH-Urteils in der Rechtssache Huawei Technologies/ZTE, bei dem das Gericht die kartellrechtliche Zwangslizenz für standartessentielle Patente von Grund auf neu ordnete. Neben der standardgemäßen Aktualisierung der Rechtsprechung auf den Stand bis einschließlich September 2015 wurden zusätzliche Ausführungen im Hinblick auf die Höhe von FRAND-Lizenzen sowie Darlegungen zum Schutze von Ersatz- und Zubehörteilen in das Werk mit aufgenommen. Grob gliedert sich das Handbuch in zehn Abschnitte auf insgesamt rund 920 Seiten und kann mittels zusätzlichen Freischaltcodes über das Jurion-Portal auch online abgerufen werden.

Direkt der erste Abschnitt widmet sich dem Kern des patentrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts, seiner Schutzbereichsbestimmung. Hierbei kommt es für den Patentrechtsinhaber auf die wesentliche Frage an, ob die Verwendung einer technischen Lehre durch einen Dritten eine (potentielle) Verletzung des eigenen Schutzrechts darstellt, oder aber eine legitime und damit hinzunehmende Ausübungshandlung ist. Zur Veranschaulichung der Materie arbeitet der Autor mit vielen Beispielen aus der Praxis und stellt eine Vielzahl von Gerichtsverfahren mit den dazugehörigen streitgegenständlichen Patenten dar. Hierdurch wird gerade fachfremden Nutzern ein erstes Gefühl für die Verquickung technischer und rechtlicher Fragen vermittelt, da sich der Schutzbereich des Patents aus dessen Patentansprüchen ergibt, welche anhand der Patentbeschreibung und Patentzeichnung im Wege der Auslegung ermittelt werden müssen. Zusätzlich werden dem Praktiker im gesamten Werk sowohl Praxistipps, als auch Formulierungsbeispiele an die Hand gegeben, was den primären Adressatenkreis des Rechtsanwenders zusätzlich unterstreicht. Des Weiteren widmet sich dieser Abschnitt zunächst ausführlich den unterschiedlichen patentrechtlichen Benutzungshandlungen, wie etwa der äquivalenten Benutzungsform, um sodann dezidiert auf die Möglichkeit der mittelbaren Patentverletzung einzugehen. Sowohl hier, als auch im weiteren Verlauf des gesamten Handbuchs wissen die Ausführungen durch eine klare Sprache zu überzeugen und kommen ohne einen überladenen Fußnotenapparat aus.

Im zweiten Abschnitt stellt das Handbuch ausführlich die patentrechtliche Sachverhaltsermittlung dar, um den konkreten Verletzungstatbestand festzulegen. Eine solche kann insbesondere dann Schwierigkeiten aufweisen, wenn kein hinreichendes Muster der angegriffenen Ausführungsformen am Markt erhältlich und der Patentinhaber auf Besichtigungs- und Vorlageverpflichtungsansprüche zur Beweissicherung und Sachaufklärung angewiesen ist. Für die Praxis ebenso relevant sind Fragen im Zusammenhang mit Grenzbeschlagnahmen oder Testkäufen, die gleichsam im Rahmen dieses Abschnittes dargelegt werden. Beschlossen wird dieser Teil mit einer Auseinandersetzung mit äußerst praxisrelevanten Vorüberlegungen, die vom Rechtsanwender im Vorfeld eines Prozesses häufig vernachlässigt werden und im Extremfall zu einem regelrechten Prozesshindernis führen können. Hierunter fallen insbesondere Kostenfragen, zusätzliche Voraussetzungen der Prozessführung im Ausland etc.

Bevor sich mit dem konkreten Patentverletzungsverfahren beschäftigt wird, werden im dritten Abschnitt einige vorprozessuale Handlungsmöglichkeiten erörtert. Vor allem wird auf die im gewerblichen Rechtsschutz wichtige Möglichkeit der Abmahnung eingegangen, die in der Praxis von großer Bedeutung ist und eine wichtige Alternative zum Klageverfahren darstellt. Die Ausführungen werden durch hilfreiche Formulierungstipps angereichert und behandeln die Thematik in ausreichendem Umfang. Sodann knüpft der Verfasser an das eigentliche Klageverfahren an, bei dem zunächst auf die praktisch sehr relevante Frage der gerichtlichen Zuständigkeit eingegangen wird. Die Internationalisierung des Patentrechts gepaart mit der Tatsache, dass häufig grenzüberschreitende Sachverhalte auftreten, macht die Berücksichtigung dieser Thematik unerlässlich. Das Gleiche gilt für die Frage der Aktivlegitimation des Klägers und der Passivlegitimation des Beklagten, bei der sich gerade im Falle patentrechtlicher Lizenzerteilungen und mittelbaren Patentverletzungen praktisch relevante Fragen stellen. Systematisch werden sodann die vielfältigen Abwehransprüche, die dem Patentinhaber aus §§ 139 ff. PatG und dem allgemeinen Zivilrecht zustehen, in angemessenem Umfang erörtert und mit einer Checkliste für Kläger beschlossen.

Ein umfangreiches Handbuch muss sich zwangsläufig auch mit den Verteidigungsmöglichkeiten des Beklagten befassen. Der Verfasser erörtert ausführlich verschiedene Strategien, die sich ein potentieller Patentverletzer im Falle eines drohenden Verfahrens zunutze machen kann. Auch die zumindest diskussionswürdige Praktik der „Torpedoklage“ als Verteidigungsmittel, also der Anstrengung einer negativen Feststellungsklage mit dem Ziel ein in Deutschland rechtshängiges Verfahren erheblich zu verzögern, wird hier angesprochen. Wie eingangs angeführt, sind die Ausführungen zum kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand komplett überarbeitet. Sie werden unter Einbeziehung der neuen EuGH-Rechtsprechung hinreichend behandelt. Auch wie im vorherigen Abschnitt wird dieser Teil mit einer Checkliste für den Beklagten beschlossen und bietet für den Rechtsanwender wertvolle Hinweise.

Erwähnung finden sodann mehrere weitere Verfahrensarten, wie das Rechtsmittelverfahren, die einstweilige Verfügung, die negative Feststellungsklage, die Vollstreckungsabwehrklage/Restitutionsklage sowie die Nebenintervention. Angenehmerweise werden die Ausführungen in gebotener Kürze gehalten und nicht unnötig in die Länge gezogen. Auch die anschließenden Erläuterungen im Zusammenhang mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren lesen sich flüssig und beschränken sich auf wesentliche Ausführungen zum Ordnungsmittel- und Zwangsmittelverfahren. Abschließend kommt dem Schadensersatzanspruch noch eine besondere Bedeutung in Form eines eigenen Abschnitts zu, da sich vor allem die Schadensberechnung bei einer festgestellten Patentrechtsverletzung nicht immer einfach gestaltet und im gewerblichen Rechtsschutz einigen Besonderheiten unterworfen ist. Endgültig abgeschlossen wir das Handbuch mit einem Abschnitt über Sonstiges, was vorliegend Fragen zum Sachverständigenbeweise, dem Streitwert und letztlich der Prozesskostenhilfe bedeutet.

Im Ergebnis ist das Handbuch mit 209,- EUR preislich moderat veranschlagt und kann nach wie vor als absolutes Standardnachschlagewerk für Fragen rund um die Patentverletzung gewertet werden, da alle Phasen des Verletzungsverfahrens behandelt werden. Die Expertise des Autors als Fachmann auf diesem Gebiet ist unverkennbar und bietet jedem Rechtsanwender, der sich mit Fragen der Schutzrechtsverletzung auseinandersetzen muss, einen guten Einblick in die Materie. Insbesondere die Praxistipps und Formulierungshinweise können gewinnbringend verwendet werden und werten das Werk durchaus auf.

Donnerstag, 9. Mai 2013

Rezension Zivilrecht: Gewerbliches Miet- und Pachtrecht


Geber / Eckert / Günter, Gewerbliches Miet- und Pachtrecht, 8. Auflage, RWS 2013

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


Die Zusammenstellung der relevanten Rechtsprechung des BGH zu Miet- und Pachtsachen gehört mittlerweile schon zu den Standardwerken der RWS-Reihe „Wirtschaftsrecht aktuell“. Die in den letzten beiden Jahren seit der Vorauflage ergangene Judikatur wurde eingearbeitet, wobei der ohnehin schon lesefreundliche Umfang des Werks von deutlich unter 200 Seiten weiterhin eingehalten wurde. Die Gründungsautoren haben allerdings die Verantwortung des Werks nunmehr in die Hände von RiBGH Dr. Günter gelegt, der selbst Mitglied des für das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH ist.

Die Aufmachung dieses Skripts ist für den Erstleser zunächst gewöhnungsbedürftig: man findet keinen Fließtext mit Hervorhebungen und Fußnoten vor, sondern eher einen nach Stichworten bzw. Unterkapiteln geordneten Text, der Entscheidungen des BGH zusammenträgt und diese wie in einer Art Fließtext verknüpft. Das ist aber nach kurzer Anlaufphase für den Praktiker eine ganz angenehme Leseweise, denn man nimmt ein solches Skript natürlich nicht ohne Grundkenntnisse im Miet- und Pachtrecht zur Hand. Auf diese Weise bekommt man kanz konzentriert die Aussagen des BGH präsentiert und vor allem die wichtigen Entscheidungen miteinander verknüpft. Außerdem wird an passender Stelle auf gängige Lehrbücher, Aufsätze und Kommentare verwiesen. Man kann sich somit ohne Effizienverlust dafür entscheiden, ganze Kapitel durchzulesen, um einen Gesamteindruck der BGH-Rechtsprechung zu gewinnen, oder die punktuelle Nachschau zu wählen. Dafür sorgt auch das im Vergleich zum Gesamtumfang des Buches sehr gut sortierte Stichwortverzeichnis.

Inhaltlich wird zunächst kurz die Geschäftsraummiete von der Wohnraummiete sowie der Pacht abgegrenzt. Danach wird der Schriftform eines langfristigen Immobilienvertrags gleich ein umfangreiches Kapitel gewidmet, dabei sind der Inhalt des Vertrages sowie Formmängel, deren Behebung und Rechtsfolgen (S. 21) wesentliche Unterthemen des Abschnitts. Nach einem Kapitel zur Miete selbst kommen Pflichten und Ansprüche der Parteien zur Sprache. Leistungshindernisse vor Übergabe, die Gewährleistung des Vermieters sowie die unvermeidlichen Schönheitsreparaturen sind Themen der einzelnen Abschnitte. Wie auch im Wohnraummietrecht spielen dabei Klauseln eine wesentliche Rolle und deren Behandlung durch den BGH wird entsprechend ausführlich abgebildet (S. 73 ff.). Ebenfalls einen guten Eindruck hinterlässt das praktisch wichtige Unterkapitel zum Regress der Versicherung gegen den Mieter bei Beschädigung des Vertragsobjekts (S. 86 ff.): mögliche Haftungserleichterungen und die Übertragung von Rechtsprechung zur Wohnraummiete auf die gewerbliche Miete werden instruktiv dargestellt.

Weitere Kapitel erörten die Sicherheitsleistung, v.a. die durch Bürgschaft, sowie die Vertragsdauer und die Verlängerung des Vertrages, wobei das Wesen und die Nutzung der Option zur Verlängerung des Vertrages gut beschrieben wird (S. 113). Ebenfalls große Abschnitte befassen den Leser mit der Kündigung und der Abwicklung des Mietverhältnisses, etwa mit dem Handeln durch einen Stellvertreter oder dem ausfüllungsbedürftigen Begriff der schwerwiegenden Vertragsverletzung als Kündigungsgrund. Im Anschluss erfährt man noch Wissenswertes zu den Rechtsfolgen der Veräußerung des Mietgrundstücks sowie zum Institut der Untermiete, bevor ausgewählte gesellschaftsrechtliche Fragen in einem eigenen Kapitel aufgeworfen und beantwortet werden (S. 153): die Rolle der GbR ist in Grundstücksgeschäften nach wie vor beschreibungsbedürftig und die Entwicklung seit der Grundsatzentscheidung des II. Zivilsenats aus dem Jahr 2001 wird pragmatisch nachgezeichnet. Das Schlusskapitel ist Verfahrensfragen vorbehalten.

Die hier erfolgte Zusammenstellung ist für den Praktiker ein angenehmes und effektives Hilfsmittel. Die Fokussierung ganz auf das gewerbliche Recht sowie die pragmatische Aufbereitung der Themen sorgen bei einschlägigen Fällen für viel Zeitersparnis.

Donnerstag, 16. August 2012

Rezension Zivilrecht: Pachtrecht


Kern, Pachtrecht, 1. Auflage, Erich Schmidt 2012

Von RA, FA für IT-Recht und FA für Verwaltungsrecht Christian Stücke, Helmstedt


Das Pachtrecht ist nach gängigem Verständnis schlicht Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für gewöhnlich wird damit primär die Landpacht assoziiert, daneben möglicherweise noch die Gaststättenpacht. So fristet das Pachtrecht in der Praxis eines Generalisten schon fast ein Schattendasein. Spezialisierte Kommentarliteratur ist Mangelware, wird doch das Pachtrecht als Teil des BGB auch im Rahmen der gängigen Kommentare mit abgehandelt.

Bei näherer Betrachtung zeigt sich das Pachtrecht hingegen vielfältig. Man denke nur an Jagdpacht, Kleingartenpacht, Apothekenpacht oder auch korrespondierende verfahrensrechtliche Besonderheiten, wie sie im Falle der Landpacht insbesondere dem LwVG oder dem LPachtVG zu entnehmen sind. Das vorliegende, knapp 1.000 Seiten starke Werk versucht, die sich daraus ergebenden vielschichtigen Probleme umfassend zu behandeln.

Der Kern kann dabei auf den aktuellen Rechtsstand bis zum Februar 2012 zurückgreifen. Das Pachtrecht wird systematisch anhand des relevanten Gesetzeswortlautes aufbereitet. Zunächst werden die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte (BGB, BetrKV, II. BV, ApoG, BKleingG, BJagdG, MilchQuotV) in Auszügen wiedergegeben. Danach schließt sich der Kommentarteil an, in dem neben den Bestimmungen der §§ 581 - 597 BGB auch kurz auf Besonderheiten im LPachtVG und LwVG eingegangen wird. Der dortige Kommentarteil bleibt jedoch mit jeweils rund 20 Seiten knapp.

Den Löwenanteil des Werkes macht somit die Kommentierung der §§ 581 - 597 BGB aus. Mit einem Umfang von allein 300 Druckseiten liegt hier wiederum ein Schwerpunkt auf der Kommentierung des § 581 BGB. Die vertragstypischen Pflichten beim Pachtvertrag werden in bemerkenswerter Tiefe behandelt. Franchisevertrag, Apothekenpachtvertrag, Kleingartenpachtvertrag, Jagdpacht- und schließlich Gaststättenpachtvertrag werden in eigenständigen Komplexen unterhalb dieses Komplexes in gebotener Ausführlichkeit behandelt.

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Betrachtung des Pachtrechts muss - naturgemäß - auf dem Gebiet des Landpachtvertrages liegen. Dieser Vertragstypus ist für sich genommen aufgrund der Verzahnung mit der Landwirtschaftspraxis bis hin zu europarechtlichen Aspekten derart komplex, dass für sich genommen schon Bände gefüllt werden könnten. Auch hier gibt der Kern wertvolle Anregungen. Spezialisten werden möglicherweise einige Teilbereiche, etwa zu Besonderheiten der sog. "eisernen Verpachtung" vermissen, oder aber zu höferechtlichen Aspekten des Landpachtrechts. Deren Behandlung muss aber sicherlich gemessen an ihrer Bedeutung einer späteren Auflage vorbehalten bleiben. Bemerkenswert bleibt in diesem Zusammenhang die im Rahmen der Gesamtkommentierung recht ausführliche Behandlung des Milchquotenrechts, der ein eigener, immerhin rund dreißigseitiger Anhang gewidmet ist.

Für ein als "Kommentar" bezeichnetes Werk ist das Angebot praxisorientierter Hilfen herausragend. Neben mannigfaltigen Hinweisen zur Vertragsgestaltung werden dem Anwender hier auch Checklisten für die Rechtspraxis an die Hand gegeben. Eine ausführliche Checkliste zur Gestaltung eines Landpachtvertrages findet sich etwa in der Kommentierung zu § 585 BGB. An bereiter Stelle werden zudem auch prozessuale Hinweise oder Anmerkungen zu Vollstreckungsmöglichkeiten, etwa im Hinblick auf Liefer-/Quotenrechte, gegeben.

So werden dogmatische Grundlagen insgesamt in der gebotenen Fülle behandelt, insgesamt richtet sich das Werk aber eher auf die Bedürfnisse der Rechtspraxis aus. Gegenüber den "klassischen" BGB-Kommentaren hat der Kern den Vorteil der systematischen Behandlung auch verzahnter Rechtsgebiete, etwa des Milchquotenrechts. Hinzu tritt die stärker ausgeprägte Praxisorientierung.

Es bleibt dem Werk zu wünschen, dass der gute Ansatz in weiteren Auflagen fortgeführt wird. In diesen könnten dann auch noch fehlende Teilbereiche wie etwa die der Domainpacht behandelt werden, die zeigen, dass das Pachtrecht auch in der "modernen Zeit" angekommen ist. Schon jetzt hat der Kern aber seinen Platz im Handapparat der zivilrechtlich ausgerichteten Praktiker verdient.