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Freitag, 17. März 2023

Rezension: European Energy Law

Pirstner-Ebner, European Energy Law - Market System for Electricity and Gas – Energy Supply Security – Green Energy System of the Future (Green Smart Grid), 1st Edition, Nomos 2022

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Europäisches Energierecht gewinnt immer mehr Bedeutung in der juristischen Betrachtung, formt es doch in bedeutendem Maße die Leitlinien nationaler Energiepolitik. Diese Umkehr der Regelungsdynamik findet nunmehr Widerhall in der juristischen Fachliteratur: Wurde die europäische Perspektive des Energierechts in Werken dem „Recht der Energiewirtschaft“ mit nationalem Fokus mitbehandelt, kommen inzwischen immer mehr alleinstehende Schriften auf den Markt. Im vorletzten Jahr das erste Studienbuch zum Europäischen Energierecht. Ende 2022 das hier besprochene englischsprachige Werk zur European Energy Law von Renate Pirstner-Ebner.

Das Werk kommt im Nomos typischen schlicht-schicken Gewand daher und überzeugt in seiner Verarbeitung. Textgestaltung und Gliederung sind übersichtlich. Der Fußnotenapparat ist kompakt gehalten. Das englischsprachige Werk liest sich flüssig. Die Lesbarkeit des Fließtexts wird zudem gesteigert, da Normen in den Fußnoten zitiert werden.

Gegliedert ist das Werk in 15 Teile und beginnt mit einer Einführung in das europäische Energierecht, zu seinen europäischen Rechtsquellen (Primär und Sekundär), sowie den wesentlichen Akteuren mit der Energie Union und Koordinierungsgruppen um die ENTSO, Aufsichtsbehörden wie ACER, aber auch konkreten Akteuren wie den Übertragungsnetzbetreibern. Anschließend widmet sich die Autorin Einzelfragen - Versorgungssicherheit, Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Dezentralisierung, Digitalisierung, Speicherung und dem Energiesystem der Zukunft.

Unter dem Eindruck der gegenwärtigen geopolitischen Lage ist das Kapital zur Versorgungssicherheit von besonderem Interesse. So wird dem Leser vor Augen geführt, dass Fragen der Versorgungssicherheit nicht erst jüngst die politischen Akteure beschäftigen. Bereits 2006 sorgten Konflikte zwischen der Ukraine und Russland zu Gaslieferstopps. Gleichermaßen gefährlich sind Angriffe auf die digitale Energieinfrastruktur durch Hacker-Gruppen. Allerdings destabilisieren nicht nur politische Konflikte die Versorgungslagen, sondern auch Naturereignisse haben erheblichen Einfluss, wie besonders kalte Winter oder besonders heiße Sommer - bspw. letztes Jahr mit niedrigen Wassererständen und hohem Verbrauch durch Kühltechnik. Allein diese kurze Einführung in die potenziellen Herausforderungen an die Versorgungssicherheit veranschaulichen die Multidimensionalität des Begriffs. Deshalb widmet sich Pirstner-Ebner zuvorderst einer Begriffsdefinition anhand der gängigen Primärrechtsquellen. Anschließend stellt Pirstner-Ebner dezidiert die einschlägigen Rechtsakte (Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung), Krisenszenarien und Kompetenzen für die Sektoren Elektrizität und Gas vor. Kompetenzen liegen maßgeblich bei den nationalen Behörden und werden über die ENTSO europäisch unter Mitwirkung von ACER gesteuert. Das deskriptive Kapitel gibt insgesamt einen guten Einblick in den europäischen Rechtsrahmen zur Versorgungssicherheit. Die vielen Kurzfristmaßnahmen jüngster Zeit konnten vor Drucklegung nicht berücksichtigt werden. Mit Spannung kann erwartet werden, wie Pirstner-Ebner diese in einer Folgeauflage an ihrer Beschreibung des Idealzustands misst.

Ein wesentlicher Garant der Versorgungssicherheit sind Speicherkapazitäten, weshalb sich die Autorin anschließend diesem Kapitel zugewandt hat. Die Speicherung erzeugter Energie ist eine der großen Herausforderungen der Energiewende: Überschüsse der Erzeugung durch erneuerbare Energiequellen effizient und übertragungsnetzschonend für den späteren Verbrauch zu speichern, wirft nicht nur technisch, sondern auch juristisch einige spannende Fragen auf. Strom- und Gasspeicherkapazitäten werden an dieser Stelle verwoben (sog. power-to-gas Technologien). Pirstner-Ebner gibt einen kompakten Einblick in die aufgeworfenen Fragen.

Im letzten Kapital widmet sich Pirstner-Ebner den Energiesystemen der Zukunft. In ihrer Vorstellung sind diese geprägt von der Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Mit anderen Worten lässt sich das Energiesystem der Zukunft als „grünes Energiesystem“ bezeichnen, wenngleich die EU diesen Begriff zum Bedauern von Pirstner-Ebner nicht selbst verwendet. Am nächsten kommt dem vorgeschlagenen Begriff die Definition des Art. 2 Nr. 7 der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur zu intelligenten Stromnetzen. Schließlich sind die Ziele eines intelligenten Stromnetzes der Zukunft eben jene der grünen Energiewende: Nutzung erneuerbarer Energien, sektorale Verknüpfung und Energieeffizienz durch Dezentralisierung, Digitalisierung und Speicherung, was schlussendlich zu innovativen Technologien, Kostenreduktion und Versorgungssicherheit führt. Das gesamte Werk Pirstner-Ebners kulminiert nun in der Bestätigung ihrer Thesen zum grünen Stromnetz der Zukunft, der Anforderungen an es, seiner Aufgaben und wie diese bislang europarechtlich verwirklicht wurden. Alle vorausgehenden Spezialthemen schaffen die Grundlage, um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren und die Tektonik der europäischen Regulierung zu verstehen.

Insofern ist das Werk nicht lediglich die proklamierte Einführung in des europäische Energierecht und Darstellung „ausgewählter“ Spezialthemen, sondern verfolgt klar die Agenda, den Weg für ein grünes Energiesystem der Zukunft zu ebnen. In diesem Kapitel verlässt Pirstner-Ebner erstmals ihren deskriptiven Duktus und stellt potenzielle Innovationen hin zum Energiesystem der Zukunft vor. Und das Potpourri der vorgeschlagen Maßnahmen ist wahrlich facettenreich. Der Weg ist nach Pirstner-Ebners Ansicht juristisch gut vorbereitet; nun muss er gegangen werden.

Mit Recht kann man das Werk, wie Pirstner-Ebner selbst im Vorwort vorschlägt, einem breiten Publikum empfehlen. Die einführenden Kapitel zum europäischen Energierecht lohnen für Universitätsangehörige aller Semester und Mitgliedstaaten. Mit den Spezialthemen erschließt sie sich die professionelle Leserschaft rechtlicher und technischer Couleur. Mit ihrem Ausblick auf das Energiesystem der Zukunft lohnt der Griff zum Werk gleichermaßen für die Policy Maker von heute und morgen.

Montag, 6. Februar 2023

Rezension: Rolle und Aufgaben der nominierten Strommarktbetreiber im Gefüge des Elektrizitätsbinnenmarktes

Vacha, Rolle und Aufgaben der nominierten Strommarktbetreiber im Gefüge des Elektrizitätsbinnenmarktes, Nomos 2022

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Angesichts der aktuellen europäischen Energiekrise stellt die europäische Energiemarktintegration eine Herkulesaufgabe dar. Grenzüberschreitender Stromhandel erlaubt den Ausgleich von Versorgungsengpässen und trägt folglich wohlfahrtssteigernd zur Versorgungssicherheit bei. Marktkopplung heißt in diesem Zusammenhang erstmal Kooperation der Strommarktbetreiber, die die Marktteilnehmer der verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander in Handelskontakt bringen. Vermittels geteilter Handelsbücher sollen günstige Produzenten (Niedrigpreisregionen) mit zahlungskräftigen Abnehmern (Hochpreisregionen) in Kontakt gebracht werden. Allerdings ist dies nur im Rahmen der verfügbaren Durchlassmengen an Kuppelstellen zwischen den einzelnen Energienetzen möglich. Ähnlich den Landesgrenzen zwischen den Mitgliedstaaten sind diese Kuppelstellen oder Engpässe spärlich gesät und lassen nur begrenzten Kapazitäten an Transit zu. Diese bestehenden Kapazitäten bestmöglich zu nutzen und auszubauen, ist Kernbestrebung der europäischen Verordnung für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (kurz CACM).

Vivien Vacha suchte sich für Ihre Dissertation dieses sehr spezielle Feld aus. Wie sie selbst schreibt, haben sie die vielen Stromausfälle in Südafrika zum Energierecht und kindliche Neugierde zu den NEMOs, als Kurzform der nominierten Strommarktbetreiber (engl. Nominated Electricty Market Operators) gebracht.

Erschienen ist die Monografie in der Schriftenreihe Kartell- und Regulierungsrecht, einem „Forum für herausragende Habilitationsschriften und Dissertationen, Monographien und Sammelbände“. Und, so viel sei schon jetzt gestattet, die Arbeit verdient die Aufnahme allemal. Sie kommt in der für den Nomos-Verlag typischen schlicht-schicken Aufmachung daher. Die 270 Seiten sind angenehm bedruckt und der Fußnotenapparat ist kein überbordendes Nebenwerk. Vivien Vacha hat einen flotten Stil, der allerdings von allerhand englischen Begriffen und Textpassagen durchdrungen ist. Dabei wird wohl richtig unterstellt, wer sich vertieft mit dem europäischen Recht oder konkret dem Energiebinnenmarkt beschäftigt, erliegt zwangsweise dieser sprachlichen Eigenheit gemischt deutsch-englischer Kommunikation. Da auch längere englischsprachige Gesetzespassagen nicht übersetzt werden, sollte der geneigte Leser zu eben jenen Spezies gehören. Die Einleitung hat es bereits vermittelt, die Materie ist überaus speziell; entsprechend rar ist Literatur zu den thematisierten Fragestellungen. Ein Großteil der Recherche von Vacha erstreckt sich demgemäß auf Akteure der europäischen Marktkopplung selbst; seien dies Übertragungsnetzbetreiber, NEMOs, deren jeweiligen Einzel- oder Gesamtverbände und öffentliche Stellen. Der Fußnotenverweis auf Emails, wie auf S. 59 Fn. 200, ist ungewöhnlich; hilft dies dem Leser doch zur Nachprüfung kaum weiter.

Sachlich gliedert sich das Werk typisch für eine Dissertation zuerst in die Einführung in den Untersuchungsgegenstand, die Darstellung der rechtlichen Grundlagen, um anschließend in den konkreten Untersuchungsgegenstand einzuführen. Dieser betrifft die „Nominierung“ als Strommarktbetreiber, deren europäische Kooperationsvereinbarungen (Governance), Aufgaben und Funktionen sowie die Finanzierung. Höhepunkt der Arbeit sind die Vorschläge zur Reform der NEMOs beziehungsweise der CACM. Geschlossen wird mit einer Zusammenfassung der Thesen. Etwas überraschend ist, dass sich bereits zwischen Vorwort und Inhaltsverzeichnis eine erste Zusammenfassung drängt. Insgesamt nimmt die Arbeit eine stark kartellrechtliche Perspektive ein, was bei der Schriftenreihe wenig überraschend ist.

Im Untersuchungsgegenstand führt Vacha schonungslos die zentralen Schwachpunkte der CACM prägnant auf: Monopolmärkte, der nicht nur rechtlich schwierige Spagat zwischen Wettbewerb und Kooperationspflicht der NEMOs und die unklaren Regelungen zur Finanzierung eben jener. Zurecht wirft sie die Frage auf, wie sich diese besonderen Anforderungen an NEMOs in die grundsätzliche Entflechtungstendenz der Energiewirtschaft einpflegen.

Darauf folgt (1) eine prägnante Genese der NEMOs im europäischen Markt wie Regelungsgefüge, (2) deren Benennung in einem Mitgliedstaat, bzw. Anerkennung in anderen Mitgliedstaaten im so genannten „Passporting“ und (3) schließlich die Darstellung der Vertragsverhältnisse zwischen den Akteuren und deren interne Organisation durch Gremien und Komitee. Hier bedient sich Vacha anhand der öffentlich verfügbaren Informationen und Vertragswerke, was freilich nur einen Einblick, aber nicht das Gesamtbild darstellen kann. Dies stellt Vacha selbst klar (S. 71, 75). Nichtsdestotrotz schafft es Vacha eine solide Übersicht der Vertragsverhältnisse der NEMOs untereinander und mit den Übertragungsnetzbetreibern, sowie Dritten für die jeweiligen Marktregionen und Marktsegmente Day-Ahead und Intraday zu geben und auch deren historische Entwicklung nachzuzeichnen. Eine komprimierte Zusammenfassung findet sich auf S. 89.

Im wohl werktitelprägenden Abschnitt „Aufgaben und Funktionen der NEMOs“ stellt Vacha die Entwicklung der „aufgrund dieser Verordnung erforderlichen Geschäftsbedingungen oder Methoden“ gem. Art. 9 CACM anhand der Genese der jeweilige Marktkopplungsalgorithmen für Day-Ahead, Intraday kontinuierlich und die Intraday-Auktion dar. Es handelt sich dabei um die Entwicklung des komplexen Rechenprozesses zur Verbindung/Kopplung der verschiedenen Marktgebiete und Handelsbücher der aktiven NEMOs für die jeweiligen Handelszeiten (Algorithmus). Weiter befasst Vacha sich mit der Rolle der NEMOs als Marktbetreiber also als Betreiber der im Rahmen der Marktkopplung gekoppelten Einzelmärkte. Hier haben die NEMOs Vorfeld und Nachfeld Funktionen, die die Marktkopplung letztlich erst ermöglichen. Gesteuert wird dieser Marktkopplungsprozess von der sogenannten Marktkopplungsbetreiberfunktion, die Vacha sinnigerweise direkt im Anschluss darstellt. Richtigerweise spricht sie vom „Herzstück des grenzüberschreitenden Stromhandels“ (S. 118). Es handelt sich um ein Gemeinschaftsfunktion der kooperierenden NEMOs aber auch der Übertragungsnetzbetreiber. Anschließend werden Zentrale Gegenparteien und Transportagenten vorgestellt, welche letztlich die finanzielle und physische Abwicklung der an den Strombörsen abgeschlossenen Geschäften koordinieren und sicherstellen.

Es folgt eine Darstellung der Finanzierung und Überwachung von NEMOs. Insbesondere die in CACM unklar geregelte Kostenerstattung erachtet Vacha - wenig überraschend - für reformbedürftig.

Und mit ihren Reformideen wartet Vacha im folgenden Abschnitt auf. Ihre Gedanken teilen sich in die „kleine Reform“ im Rahmen bestehender Strukturen und den „großen Wurf“ mit einer grundsätzlichen Überarbeitung der europäischen Marktkopplung, respektive CACM. Die Leser mögen sich hier Ihre eigene Meinung zu jedem Reformvorschlag bilden; in jedem Falle ist die Lektüre anregend und anempfohlen. Als Kartellrechtlerin befürwortet Vacha naheliegenderweise eine Stärkung des Wettbewerbs durch Entflechtung wie im übrigen Strommarkt. Dies soll über die Abschaffung von Monopolen und staatlicher Beteiligung sowie sonstiger Intervention gelingen. Diese Punkte werden fundiert vorgetragen.

Als offensichtlich „Außenstehende“ hat Vacha allein aufgrund der öffentlich verfügbaren Informationen einen beachtlichen Beitrag zur europäischen Marktkopplung geschaffen. Erst einmal Ordnung und Struktur in die Fülle dieser Informationen zu bringen und diese in eine stringente und gehaltvolle, weil Historie und Perspektive umfassende, Erzählung zu weben, ist bereits honorabler Verdienst.

Umso mehr angesichts der gegenwärtigen Überarbeitung des Energiemarktdesigns und der anstehenden Reform von CACM lohnt eine Auseinandersetzung mit Vachas Werk und Reformüberlegungen allemal.

Donnerstag, 6. Januar 2022

Rezension: Handbuch Energiehandel

Schwintowski / Scholz / Schuler, Handbuch Energiehandel, 5. Auflage, ESV 2021

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

In seiner 5. Auflage erfährt das Handbuch Energiehandel eine erhebliche Erweiterung. Über einhundert Seiten wächst es an, um unter anderem den außergewöhnlichen aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie hinreichend Rechnung zu tragen. Darüber hinaus wurden die Ausführungen zum europäischen Energiehandelsrecht und den Standard-Handelsverträgen unter Eindruck der insolvenzrechtlichen Neuerungen aktualisiert und erfreulicher Weise wieder ein 4. Teil zum aufsichtsrechtlichen Rahmen des Energiehandels aufgenommenen.

Gewohnt übersichtlich und optisch ansprechende kommt das Werk daher. Das Inhaltsverzeichnis wurde um einige Gliederungsebenen eingekürzt. Damit gewinnt es freilich an Übersichtlichkeit; verliert allerdings an Detailschärfe. Ein Kompromiss, den man eingehen kann, und der letztlich durch Übersichten vor den jeweiligen Abschnitten der Hauptteile aufgefangen wird. Optisch bleibt die Textgestaltung ansprechend. Mit Hervorhebungen wird angemessen gearbeitet. Illustriert wird das Werk mithilfe von zahlreichen Übersichten, Tabellen und Schaubildern.

Das Handbuch Energiehandel gliedert sich in vier Teile: 1. den OTC-Handel, 2. den Handel an der EEX als führender europäischer Energiebörse, 3. dem Risikomanagement jeweils unterteilt in die zwei Abschnitte Praxisbeschreibung und rechtliche Bewältigung und schließlich den wieder gewonnenen 4. Teil aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen. Es folgen zwei überaus unterhaltsame Beispiele zum Arbeitsalltag im Risikomanagement. Geschlossen wird das Werk mit einem umfangreichen Glossar und hilfreichem Stichwortverzeichnis.

Gefällig ist der wundervoll plastische Zugang zum Werk selbst über den Anhang der beiden beispielhaften Arbeitstage eines Händlers und Kreditrisikoanalysten. Nicht nur ist der aktuelle Bezug zur gegenwärtig grassierenden Corona-Pandemie gegeben und ihren Unwägbarkeiten für das Risikomanagement damit eindrücklich Rechnung getragen. Diese Risiken zu prognostizieren und zu modellieren kommt hin und wieder dem Blick in die Glaskugel gleich; insbesondere bei „Schwarzen Schwänen“. Dementsprechend ansprechend ist es, den Überlegungen zur Erfassung und Lösung der Pandemierisiken zu folgen. Darüber hinaus lässt sich mit den beiden Alltagsgeschichten und den gelungenen Verweisen in das fachliche Hauptwerk wunderbar Zugang zu den vielen relevanten Sachthemen finden. Nicht oft arbeitet man mit einem Handbuch, das von „hinten“ genauso gut einleitet, wie von „vorne“.

Besonderes interessiert den Autor freilich der 2. Teil zum Handel an der EEX. Die Gesamtdarstellung ist lobenswert. Wenngleich auf bestimmte Neuerungen in 2021 zumindest hingewiesen hätte werden können. So erfolgte der Zusammenschluss der deutschen Gashandelsgebiete GCG und NCG zum Trading Hub Europe (THE) im Sommer 2021; im Frühjahr wurden die System Clearing Mitglieder in Instituts Clearing Mitglieder umbenannt. Konkret die Ausführungen zu Mistrades sind anschaulich und eingängig. Insgesamt orientiert sich die Darstellung der rechtlichen Gegebenheiten stark an den bestehenden Regelwerken von EEX (Handelsordnung, Börsenordnung) und ECC (Clearingbedingungen). Hauptsächlich wird hierbei beschrieben. Dogmatischer Streit findet sich an ausgewählten Stellen, wie bei der Rechtsnatur der Variation Margin oder der Qualifikation von Schutzgesetzen im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB. Vermutlich rührt dies aus dem Anspruch als Praxishandbuch, das dem Praktiker in seinem täglichen Arbeitsumfeld beim besseren Verständnis hilft und nicht fundamentale Rechtsfragen erschöpfend behandeln will.

Erheblich gewonnen hat das Handbuch Energiehandel durch den wieder eingeführten Vierten Teil „Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen“, bearbeitet von Christian Köhler. In diesem werden die Erlaubnispflicht diverser Handelstätigkeiten im Energiebereich, die gesetzgeberische Sicherung der Marktintegrität über MAR und REMIT sowie die Anforderungen von EMIR an das OTC-Derivateclearing beschrieben. Es handelt sich um eine kompakte Einführung in die jeweiligen europarechtlichen Rechtsakte mit konkretem Problemschwerpunkt auf energiehandelsrechtliche Fragen. Hinsichtlich der Clearingschwelle für die Nichtfinanziellen Gegenparteien hätte sich ein (Fußnoten-)Verweis über Art. 10 EMIR auf die Rechtsgrundlage Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 149/2013 zur einfacheren Nachverfolgung angeboten. In Bezug auf die Positionslimite werden die aktuellen Entwicklungen mit dem „MiFID II quick fix“ prägnant dargelegt. Dies geschieht unter anderem über tabellarische Darstellung der durch Allgemeinverfügung der BaFin etablierten Positionslimite in Stromderivaten anschaulich.

Mit seinem Anspruch für Praktiker nützliche Arbeitshilfe zu sein, zeigt sich das Handbuch Energierecht in der 5. Auflage als gehaltvolle Hilfe. Konkret die fachfremden Bereiche sind für den Praktiker unglaublich lesenswert und informativ. Eine klare Empfehlung für alle in den Energiehandel involvierten oder an ihm interessierten Leser.

Sonntag, 17. Oktober 2021

Rezension: Recht der Energiewirtschaft

Schneider / Theobald, Recht der Energiewirtschaft – Praxishandbuch, 5. Auflage, C.H. Beck 2021

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Das Praxishandbuch Recht der Energiewirtschaft wird inzwischen in der 5. Auflage verlegt. Aktuell wie jede der Vorauflagen wendet sich die Neuauflage des Praxishandbuchs Recht der Energiewirtschaft der europäischen Gesetzgebungsinitiativen zur „Saubere(n) Energie für alle Europäer“ und ihrer Umsetzungsakte zu. Neben „Neuerungen für das EEG“ werden „Regelungen reiner Wasserstoffnetze“ vorgestellt. Außerdem stehen Entwicklungen im Energieplanungsrecht, bei der Elektromobilität sowie der zunehmenden Digitalisierung bei der Neuauflage im Fokus der Bearbeitung.

Bereits die fachliche Kombination von Universitätslehrer Schneider und Rechtsanwalt Theobald offenbart den programmatischen Ansatz des Werkes: eine wissenschaftlich fundierte Handreiche für die tägliche Arbeit. Seit jeher gelungen ist der fachkundige Mix aus Wissenschaft sowie anwaltlicher und behördlicher Praxis. Für die 5. Auflage konnte das kompetente Autorenteam unter anderem durch Mitarbeiter des Bundeskartellamts, der Bundesnetzagentur und der anwaltlichen Praxis qualifiziert aufgestockt werden.

Mit etwa 1400 Seiten Umfang kommt ein opulentes Werk daher. Keineswegs muss man fürchten, von der physischen Wucht erschlagen zu werden. Mit seiner gewohnt übersichtlichen Gestaltung durch Inhaltsübersicht, Inhaltsverzeichnis und Kapitelübersichten, sowie einem sehr funktionalen internen Verweissystem wird gediegen durch das Praxishandbuch geleitet. Ein umfangreiches und gut sortiertes Sachregister beschließt den Band.

Repräsentativ und wertig kommt das laut Label CO2-neutral verarbeitete Werk daher. Diesem Eindruck vollends entsprechend kommt der Leser bei der Lektüre auf seine Kosten. Für nahezu jede Frage findet sich in der Themenvielfalt des Praxishandbuchs Recht der Energiewirtschaft eine erhellende Passage. Egal ob Energie- oder Emissionshandel, Energiesteuern, Rechtsschutz gegen energiebehördliche Regulierungsentscheidungen, Fragen kommunaler Verwaltung, Planung und Zulassung von Erzeugungsanlagen oder zur Entwicklung der aktuellen Energielandschaft; die acht Kapitel liefern Antwort.

Nicht erst seit der Home-Office Offensive ist Digitalisierung in aller Munde; seit Jahren ist sie Innovationstreiber und Herausforderung. Smart müssen Stromzähler und das Netz sein, ständig verbunden zur Optimierung von Angebot, Nachfrage und Laststeuerung bei effizienter Kapazitätsvergabe. Entsprechend relevant und interessant ist das Kapitel 7 „Digitalisierung und Datenschutz in der Energiewirtschaft“ von Bartsch indem Schutz und Sicherheit der immensen Datenströme in der Energiewirtschaft behandelt werden. Bereits das komplexe Zusammenspiel von europäischer und nationaler Gesetzgebung und Aufsicht in einer vernetzten Welt ist eine gigantische Herausforderung. Hinzu treten die vielschichtigen, teils konträren Ziele im Schutz personenbezogener Daten, nicht-personenbezogener Daten, der Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen und der Sicherheit von kritischen Infrastrukturen, Anlagen und Systemen im Energiesektor. Herausforderungen der Vernetzung, für den Vertrieb, den Netzbetrieb, Erzeugung und den Messstellenbetrieb werden überzeugend und umfangreich dargestellt. Leider haben sich die Ausführungen zum Datenschutz in der Energiewirtschaft mit der Novelle des BSIG durch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und die neue KritisVO bereits teilweise überholt. Allerdings lässt sich das funktionale Grundgerüst des BSIG gut verständlich destillieren.

In Kapitel 17 setzen sich de Wyl/Thole/Bartsch mit „Gesetzliche Anschlusspflicht und vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs bei Strom und Gas“ auseinander. Systematisch überzeugend fängt dieses Kapitel auch die ausstehende Regulierung von Wasserstoffnetzen auf. Unterstrichen wird hinsichtlich der neuen Wunderressource Wasserstoff die Offenheit der „Gas“-Regelungen – vorrangig national. Dementgegen sieht die EnWG-Novelle Wasserstoff als eigenständige Commodity neben Strom und Gas, was nach Ansicht der Autoren zu allerhand offenen Rechtsfragen führt. Zumal auf europäischer Ebene die Leitplanken für Transport, Speicherung und Entgeltbildung von Wasserstoff überhaupt noch nicht entworfen sind. Auch wenn das Thema hinsichtlich seiner rechtspolitischen Entwicklung noch in den Kinderschuhen steckt, wird es selbstverständlich standesgemäß behandelt. Dieses Teilkapitel dient daher exemplarisch für die Aktualität des Werkes.

Schlussendlich muss man das Praxishandbuch jedem etablierten Anwender aber auch Novizen im Fach empfehlen. Das Werk ist ungemein hilfreich für die tägliche Arbeit durch Übersichtlichkeit bei überzeugender Bearbeitungstiefe und einher so intuitiv in der Einführung in das Energierecht, dass auch Nichtjuristen leichten Zugang in die Untiefen der sich ständig fortentwickelnden Materie finden. Positiver Aspekt dieser ständigen Fortentwicklung des Rechtsgebiets ist ganz klar, dass mit weiteren Auflagen des Praxishandbuchs Recht der Energiewirtschaft gerechnet werden darf. Hoffentlich verstreicht diesmal nicht allzu viel Zeit zwischen den Neuauflagen.

Montag, 1. Februar 2021

Rezension: Europäisches Energierecht

Winkler / Baumgart / Ackermann, Europäisches Energierecht, 1. Auflage, Nomos 2021

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

 


Mit dem Studienbuch Europäisches Energierecht erschließen die Autoren Winkler, Baumgart und Ackermann als erste dieses Themenfeld der Ausbildungsliteratur. Die europäische Dimension des Energie- und Umweltrechts wird zunehmend wichtiger für das Gesamtverständnis dieses Rechtsbereiches. Rechtsetzung erfolgt immer öfter auf zentraleuropäischer Ebene. In jüngster Vergangenheit brachte die EU mit dem Clean Energy Package einen weitreichenden Regelungsrahmen für die „Vollendung“ der Energieunion und saubere, nachhaltige Energiepolitik auf den Weg (dazu Kapital 5 des Studienbuchs). Doch der Reihe nach: Um sich die Entwicklung bis zu diesem komplexen europäischen Regelungsvorhaben zu erschließen, bietet das Studienbuch Europäisches Energierecht einen gelungenen Einstieg. Mit dem klaren Fokus auf der europäischen Perspektive des Energierechts wird nicht nur die Europäische Union in den Blick genommen, sondern über das Energievölkerrecht eine globale Perspektive auf die weiteren europäischen Staaten gelegt.

Das Werk gliedert sich in drei Teile: Im I. Teil wird die Energieverfassung der Europäischen Union dargestellt; dies beinhaltet neben den Leitlinien der europäischen Energiepolitik vom Energiebinnenmarkt hin zur Energieunion auch die Vorstellung der wesentlichen Akteure, des Energiegesetzgebungskompetenzregimes, der Wirkung der Grundfreiheiten für den Energiebinnenmarkt und dem Energiewettbewerbsrecht. Teil II. widmet sich der Regulatorischen Agenda der Europäischen Union im Energiebereich. In diesem Teil werden die rechtlichen Stellschrauben zur Verwirklichung politischer Ideen aufgezeigt: Liberalisierung der Energiewirtschaft, Ausbau der Energienetze, Energieeffizienz als Werkzeug des Klimaschutzes und Fiskalische Steuerungselemente. Abschließend befasst sich Teil III. mit der Globalisierung der Energiewirtschaft; konkret der Völkerrechtlichen Regulierung des Energiehandels und dem Schutz energiebezogener Auslandsinvestitionen. Bereits diese Themendichte zeigt die Breite des Studienbuchs. Zudem wird jedes Kapital mit im Anspruch variierenden Wiederholungsfragen geschlossen, welche den Lernerfolg kinderleicht überprüfen lassen.

Teil I kommt in klassischer Lehrbuchgestalt daher. Abgeleitet aus den energierechtlich relevanten Vorschriften des europäischen Primärrechts werden Akteure und deren Rechtspositionen beschrieben. Seien es die Kompetenzen europäischer Institutionen nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung oder die energiebezogene Dimension der Grundfreiheiten. Hier arbeiten die Autoren mit deutlicher Schwerpunktsetzung die ausbildungsrelevanten Fragestellungen ab. Dabei wird das Problem prägnant beschrieben und die Lösungsvorschläge werden beleuchtet. Freilich ist es das hehre Ziel eines Studienbuchs, eine kompakte, nicht überfrachtete Darstellung zu ermöglichen. Dies gelingt den Autoren zum einen durch die klare, schnörkellose Sprache, zum anderen durch einen ansprechenden Fußnotenapparat, indem die im Fließtext knapp gefassten Positionen von Rechtsprechung, Wissenschaft und politischen Institutionen aufgezählt werden. Der geneigte Leser kann also leicht über den wunderbar vorgeebneten Weg des Studienbuchs in die Materie des Europäischen Energierechts Eintritt finden und dank der klaren und umfangreichen Beschilderung nach jeweiligem Interesse eigene Wege in Richtung einer der vielen komplexen Facetten des Europäischen Energierechts einschlagen.

Das Studienbuch Europäisches Energierecht will einen Zugang in ein neues, sehr breites und verwinkeltes Rechtsgebiet ermöglichen. Das schafft das Werk wunderbar. Konkret der Blick aus der europäischen Perspektive ist innovativ und ermöglicht Studierenden einen neuen, wertvollen Zugang ins Energierecht.

Montag, 30. September 2019

Rezension: Energierecht

Mitto, Energierecht, 2. Auflage, Kohlhammer 2019

Von Johann v. Pachelbel, Essen


Lutz Mitto hat nun die zweite Auflage seines Kurzlehrbuches zum Energierecht veröffentlicht. Auf 110 Seiten präsentiert er einen Abriss über die Struktur und die grundlegenden Regelungen des Regulierungsrechts für die Energiewirtschaft. Auf weiteren 40 Seiten werden andere Rechtsbereiche dargestellt im Hinblick darauf, wie sie sich mit dem Energierecht überschneiden. Hinzu kommt ein online verfügbarer Satz an Übungsfällen samt Lösungen, auf die im Text des Buches verwiesen wird.

Lutz Mitto beginnt sinnvollerweise nicht sofort mit einem Einstieg in die einzelnen gesetzlichen Regelungen, sondern stellt zunächst einmal das Regelungsobjekt vor: die Energiewirtschaft. Da große Teile des Energierechts sich anhand der Besonderheiten der Energiewirtschaft erklären, ist es für jede Abhandlung zum Energierecht entscheidend, dass diese Erklärung in der gebotenen Kürze alle wesentlichen Merkmale der Energiewirtschaft darstellt. Dies gelingt Mitto: Dem Leser werden zunächst die grundlegenden Aktivitäten der Energiewirtschaft vorgestellt. Energieproduktion, Energietransport (über Netze) und der Vertrieb der Energie an Abnehmer (der Verbraucher oder gewerbliche/industrielle Stromkunden). Die Besonderheiten der Energiewirtschaft werden vorgestellt: die starken Auswirkungen der Energieproduktion auf die Umwelt, das natürliche Monopol der Eigentümer der Stromnetze, und so weiter. Besonders gut verständlich ist ein Kapitel zu den verschiedenen Zielen, die Gesetze bei der Regulierung der Energiewirtschaft im Auge haben und inwiefern diese Ziele im Konflikt zueinanderstehen und so die besonderen Herausforderungen der Regulierungen des Energiemarktes mit sich bringen. Besonderes Augenmerk legt Mitto hier auf das Ziel, die Energiewirtschaft CO2-neutral zu gestalten, was Investitionen erfordert, welche den Energiepreis steigen lassen und somit für einem Teil der Bevölkerung Wohlstandseinbußen bedeuten. Mitto bringt es auf den Punkt, indem er schreibt: „Energiepolitik ist zugleich immer auch Umwelt-, Wettbewerbs-, Fiskal-, Industrie-, Struktur-, Sozial-, und nicht zuletzt Außen- und Sicherheitspolitik“. 

Nach den grundlegenden Erklärungen steigt Mitto so richtig in die Materie ein: Zuerst ist das Energiewirtschaftsgesetz dran (EnWG), in welchem Mitto einen Schwerpunkt auf die Regelungen zur Entflechtung des Energiemarkts setzt, die zum Ziel haben, dass trotz des natürlichen Monopols der Netzeigentümer auf der Transportebene der Wertschöpfungskette so viel Wettbewerb wie möglich herrscht und marktwirtschaftliche Effekte zu angemessen niedrigen Verbraucherpreisen Anwendung finden. Hier schafft es Mitto, wirklich komplizierte Materie auf kurzem Platz sehr verständlich darzustellen. Das ist wirklich ein kleines Kunststück, wo doch die Regelungen im EnWG zur Entflechtung von Energieunternehmen wahrlich nicht einfach zu verstehen sind. Der Rezensent hat schon deutlich ausführlichere Lehrbücher zum Thema gelesen, in denen trotz mehr Raum zum Erklären der Text weniger aufschlussreich war. Nur an wenigen Stellen scheitert auch der Contentdichte-Künstler Mitto an der schieren Komplexität der Materie. Der Rezensent hatte zum Beispiel Schwierigkeiten, die Ausführungen zur Entflechtung von Transportnetzbetreibern zu verstehen, in denen Mitto auf nur 2 Seiten versucht, die drei Entflechtungsarten für Transportnetzbetreiber zu erklären, welche das EnWG bereitstellt.

Im Weiteren spricht Mitto die klassischen Regelungsbereiche des EnWG, unter anderem Netzanschluss und Netzzugang, durch. Er erklärt die Einbettung des deutschen Energierechts in die europäische Energiepolitik und stellt in diesem Zusammenhang die grundlegenden Europäischen Energiepolitiken und dessen Akteure wie zum Beispiel die EU-Behörde ACER vor. Ein weiterer interessanter Punkt, der von Mitto ins Auge genommen wird, ist die Entwicklung der Energienetze hin zum Smart Grid. Dafür legt er zunächst eine Definition des Smart Grid vor und schafft damit Abhilfe, um dem so viel genutzten wie nicht inhaltlich definierten Terminus Smart Grid eine konkrete Form zu geben. In diesem Zusammenhang erklärt er den Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes. Dies empfindet der Rezensent als Vorteil, weil dieser aus beruflicher Erfahrung weiß, dass rechtliche Fragen rund um die Messtechnik eine wichtige Rolle in der Rechtsberatung der Energiewirtschaft spielen, die Kenntnis vieler jungen Energierechtler auf dem Gebiet der Regulierung von Messtechnik jedoch meist rudimentär ist. Ein weiterer behandelter Punkt ist die Regulierung des Netzausbaus. In diesem Zusammenhang geht Mitto um des Verständnis willens auch auf allgemeines Verwaltungsrecht wie zum Beispiel das Recht des Planfeststellungsverfahrens in der VwVfG ein. Auch hier war der Rezensent begeistert: Auf einigen Seiten wird in kleinen Abschnitten zwischen dem Text zum Netzausbau Schritt für Schritt der Ablauf eines Planfeststellungsverfahren und die Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung erklärt. Dies verbildlicht den Ablauf der Planung des Netzausbaus ungemein.

Insgesamt zeigt sich hieran der didaktische Ansatz des Kurzlehrbuches: Mitto kombiniert die speziellen Erklärungen zum Energierecht mit den notwendigen Inhalten des allgemeinen Verwaltungsrechts. Somit wird für den Leser zum einen die Stellung des Energierechts im deutschen Recht als besonderes Verwaltungsrecht klar. Weiterhin erhöht sich das Verständnis für einzelne Elemente des Energierechts, wenn man sich im Klaren darüber ist, wie die Regelungen in das allgemeine Verwaltungsrecht eingebettet sind.

Zur weiteren optischen Unterstützung des Fließtextes kommen grau unterlegte Boxen mit Extra-Informationen. Somit wird für den Leser das Elementare von Zusatzwissen getrennt. Ohne Probleme lassen sich Infoboxen auch überspringen, ohne dass der Textfluss unterbrochen wird. Diagramme visualisieren besonders komplexe Regelungsbereiche anschaulich. An wenigen Stellen allerdings wird es unübersichtlich: Da häufen sich die grauen Infoboxen so sehr, dass man aus dem Lesefluss des Fließtextes herauskommt und zuweilen ein wenig desorientiert ist. Hier hätte sich eine bessere Entzerrung des Spezialwissens angeboten.

Nichts desto trotz ist der Rezensent, der das Energierecht ausführlich selber studiert und in der anwaltlichen Praxis erlebt hat, überzeugt von der Geeignetheit dieses Kurzlehrbuches, dem Neuling auf dem Bereich des Energierechts einen sehr guten Überblick zu geben. Es ist die Auswahl der Themen die von Mitto in den Ausführungen priorisiert werden, die dieses Lehrbuch von anderen Lehrbüchern abhebt und dem Leser einen guten Einblick in die aktuellen Brennpunkte des Energierechts verschafft. Eine Leseempfehlung wird wärmstens erteilt.

Montag, 12. November 2018

Rezension: Offshore-Windenergierecht

Spieth / Lutz-Bachmann, Offshore-Windenergierecht, 1. Auflage, Nomos 2018

Von Ref. iur. Johann von Pachelbel, Essen



Energie aus Windrädern auf dem Meer hat sich in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Teil des deutschen Energiemix entwickelt. Trotz großer technischer Schwierigkeiten und unternehmerischer Risiken ist die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in der Nordsee bereits ausgebucht: Diverse Windparks sind schon gebaut und am Netz, eine große Anzahl ist gerade im Bau und noch weitere sind geplant. Dass so viele Ressourcen in so kurzer Zeit in die Entwicklung und Realisierung von Offshore-Windparks geflossen sind, ist auch in der intensiven Gesetzgebung begründet, die einen anreizenden regulatorischen Rahmen setzen möchte, um diese erneuerbare, „saubere“ Energie zu fördern und zu einem Pfeiler der Energiewende in Deutschland zu machen. Das betrifft vor allem die finanzielle Förderung von Offshore-Windenergieprojekten mit Hilfe von Umlagemechanismen, die einen Teil der Kosten für die Realisierung diesen Projekten auf den Stromverbraucher abwälzen. Ebenso soll der Ausbau von Offshore- Windenergie geordnet und koordiniert geschehen, um Ineffizienzen zu vermeiden: Es wurde also ein Rechtsrahmen für die Raum- und Bauplanung in der Nordsee geschaffen. Weiterer Regelungsbedarf entstand für spezielle Fragen, wie zum Beispiel der Aufteilung der Kosten für den Anschluss der Offshore- Windparks an das Stromnetz zwischen dem Projektbetreiber und dem für den Anschluss zuständigen Netzbetreiber. Nach diversen gesetzgeberischen Reformen in den letzten Jahren, die jeweils auf neue Probleme und Herausforderungen reagierten, hat sich nun ein Regelungsrahmen gebildet, der vor allem aus drei Gesetzen besteht: dem Erneuerbare Energien – Gesetz (EEG) für die finanzielle Förderung von Windenergieprojekten, dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wo unter anderem die Reichweite der Anschlusspflicht des Netzbetreibers für Offshore-Windparks geregelt ist und schließlich das erst 2017 in Kraft getretene Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), welches die Raumplanung in der Nordsee dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuweist und detailliert das Planfeststellungsverfahren für die Projekte regelt.

Der vorliegende Kommentar von den Rechtsanwälten Wolf Friedrich Spieth und Sebastian Lutz-Bachmann sammelt alle für Offshore-Windparks relevante Normen aus den drei Gesetzen zusammen und kommentiert diese. Evident vorteilhaft an solchen Nachschlagewerken, die praxisbezogen die relevanten Normen für bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten zusammenstellen, ist die Vermeidung, dass man für bestimmte gesetzesübergreifende Fragen einen Stapel von vielen Kommentaren um sich herum verteilt hat, sondern kompakt ein einziges Buch. Weiterhin sind die Kommentierungen kohärent ausgestaltet, was das Auge und den Verstand nicht verwirrt und das Nachschlagen deutlich erleichtert.

Der vorliegende Offshore Windenergierecht Kommentar ist ein Kurzkommentar, die aufgeführten Normen sind in knapper, für die Praxis gebotener Kürze und Übersicht dargestellt. Die relevanten rechtlichen Erläuterungen werden knapp gegeben, nur vereinzelt wird tiefer in einzelne Rechtsfrage hineingezoomt. Dafür finden sich in den Fußnoten umfangreiche Hinweise auf Spezialliteratur und Primärquellen. Der Fußnotenapparat ist modern und enthält auch viele Verweise auf Internetseiten, zum Beispiel Blogs oder Seiten von Institutionen und Behörden. Die raumplanerischen Normen sind mit Graphiken und Bildern untermalt, was die Anschaulichkeit sehr fördert. Leider nur sind manche dieser Bilder aufgrund einer eigenartigen Wahl von verschiedenen Grautönen nicht sehr gut erkennbar. Die Darstellung des Textes gelingt, eine gute Mischung aus fettgedruckten Überschriften und Schlagwörtern sowie eine nicht zu kleine Schriftgröße machen das Lesen leicht und einfach.

Nun zum Inhalt des Kommentars. Zuerst sind 29 §§ des EEG auf 160 Seiten kommentiert. Enthalten sind 9 §§ aus den nicht energieträgerspezifischen allgemeinen Bestimmung zu Erneuerbare-Energie-Anlagen im Sinne des EEG. Dabei werden nur diejenigen §§ in den Blick genommen, die spezielle Relevanz für Offshore-Windenergie haben.  Sodann werden die §§ zur Ausschreibung der EEG-Förderung und zur genauen Bestimmung der Förderhöhe für Offshore-Windenergieprojekte in den Blick genommen. Inhaltlich offenbart die Kommentierung keine neuartigen Rechtsansichten oder besonders rechtswissenschaftlich innovative Gedanken. Nichtsdestotrotz hat die Kommentierung für den Praktiker einen Wert, nämlich die Priorisierung der Rechtsfragen. Hier ist die Handschrift der Herausgeber, beides ausgewiesene Experten im Gebiet der Rechtsberatung von Offshore-Windenergieprojekten, erkennbar. Die Themen sind wohlgeordnet, für die Praxis wichtige Fragen nehmen den meisten Platz ein, wohingegen für die Praxis irrelevante Rechtsfragen ausgespart oder nur kurz erwähnt werden. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt sodann auf dem neuen WindSeeG. Dieses wird in seiner Gänze kommentiert. Das WindSeeG enthält ein völlig neues Regelungssystem für den geordneten und öffentlich geführten Ausbau von Windenergie auf See, weshalb es hier viele ungeklärte Fragen gibt. Auch gibt es aufgrund der Neuheit des Gesetzes erst wenige Kommentierungen. Hier enthalten die Kommentierungen des vorliegenden Buches sehr wohl innovative Gedanken und der Wert der Kommentierung geht über das bloße Ordnen und Priorisieren hinaus. Da es aber ein Kurzkommentar ist, sind einige Rechtsfragen nicht in aller Ausführlichkeit beantwortet. Dies ist zu diesem Zeitpunkt aber wahrscheinlich noch gar nicht machbar, weil sich gerade erst zeigt, wo in der Praxis Rechtsfragen entstehen. Der Rezensent hat selbst mit diesem Kommentar in der Offshore Windenergie Rechtsberatung gearbeitet und konnte einige Male erfolgreich mit Mehrwert auf den vorliegenden Kommentar zum WindSeeG zurückgreifen. Zuletzt werden die §§ im EnWG kommentiert, die den Netzanschluss von Offshore-Windenergieanlagen regeln. Diese Regelungen existieren seit 2012 und waren eine Reaktion auf eklatante wirtschaftliche Probleme der Netzbetreiber bei der Finanzierung und Realisierung von Netzanschlüssen. Nun sind die Anschlusspflichten und auch Haftungspflichten der Netzbetreiber vollumfänglich geregelt und die Risiken neu verteilt. Auf Kommentierungen dieses für die Praxis extrem relevanten Feldes wird in der Praxis oft zurückgegriffen. Im vorliegenden Kommentar sind die rechtswissenschaftlichen Fragen und  Meinungen wiedergegeben, jedoch steuert der Kommentar keine neuen und innovativen Standpunkte zur Diskussion bei. Hier erschöpft sich also der Wert wie bei der EEG-Kommentierung eher in der Ordnung und Priorisierung.

Der Rezensent war im Ergebnis mit der Kommentierung des WindSeeG zufrieden und wusste sie in der Rechtsberatung zu gebrauchen. Die Kommentierung des EEG und EnWG ist weniger nützlich gewesen, jedoch war ein der Kommentar immer gut für ein schnelles Nachschlagen. Aufgrund der noch raren Kommentierungslage in Bezug auf das auf Offshore-Windparkprojekte anwendbare Recht ist der vorliegende Kommentar unterm Strich sehr zu empfehlen!

Mittwoch, 11. Juli 2018

Rezension: EEG

Greb / Boewe, EEG, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hannover


Der Kommentar „EEG“, herausgegeben von den Rechtsanwälten Dr. Klaus Greb und Dr. Marius Boewe, ist eine Neuerscheinung zum EEG 2017. Er stellt damit die erste Printversion der Herausgeber zum EEG dar. Zuvor haben sie bereits mehrere Editionen des BeckOK zum EEG 2012 und zum EEG 2014 veröffentlicht. Die Neuerscheinung setzt sich insbesondere vertieft mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des EEG zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Dazu zählen insbesondere die Kommentierungen zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren für größere Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen, Biomasseanlagen und für technologieneutrale Ausschreibungen, die dazu führen, dass seit 2017 die Höhe der Vergütung der genannten erneuerbaren Energiequellen nicht mehr gesetzlich festgelegt wird.

Das Werk beginnt mit Vorbemerkungen zum EEG, welche thematisch in sechs Abschnitte unterteilt sind. Neben einer Einleitung sind dabei Ausführungen zu der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Richtlinie 2009/28/EG) zu finden. Auch ein Exkurs zum EU ETS und Ausführungen zum Rahmenwerk 2030 und zum Windpaket 2016 sind enthalten. Der Abschnitt schließt mit einem Ausblick, der die Zukunft des europäischen EE-Systems näher beleuchtet. Dem Leser wird dadurch ein breiter Überblick über die Entwicklung und Förderung des Rechts der erneuerbaren Energien geliefert.

Nach den Vorbemerkungen werden sodann die einzelnen Normen des EEG von unterschiedlichen Bearbeitern umfassend kommentiert, wobei sich am Ende der Kommentierungen zudem die vier Anlagen des EEG 2017 finden. Besonders hervorzuheben sind insbesondere die Vorschriften zum wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren, die sowohl allgemeine Ausschreibungsbestimmungen gem. §§ 28 ff. EEG enthalten, als auch spezielle Bestimmungen für Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land gem. § 36 ff. EEG, für Solaranlagen gem. § 37 ff. EEG und für Biomasseanlagen gem. § 39 EEG. Die diesbezüglichen Kommentierungen beginnen oftmals mit einer Darstellung des Normzwecks, einem Vergleich zur vorherigen Rechtslage (vgl. beispielsweise die Kommentierungen zu §§ 29, 31, 36c, 39f EEG) und die mehrmalige Bezugnahme auf die Gesetzesbegründungen einzelner Vorschriften (siehe beispielsweise §§ 37a, 38 EEG), was es dem Leser insgesamt ermöglicht, die Vorschriften im rechtlichen Kontext zu erfassen und richtig einzuordnen. Darüber hinaus lassen sich auch etliche Beispiele der Bearbeiter finden, wie unter anderem zu den Vorschriften über die Ausschreibungen von Biomasseanlagen in Bezug auf den Zeitraum der möglichen Inanspruchnahme des Zuschlags oder im Zusammenhang mit den Mitteilungsfristen bei der Inanspruchnahme des Zuschlags bei der Einbeziehung bereits bestehender Biomasseanlagen gem. § 39f EEG. Die fiktiven Beispielsfälle verhelfen dem Leser insgesamt zu einem besseren Verständnis der Norm.

Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur im Ausschreibungsverfahren gem. § 83a EEG. Auch hier beginnt die Kommentierung übersichtlich und strukturiert. Nach der Darstellung des Normzwecks und der Entstehungsgeschichte wird der Leser an die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe herangeführt. Darüber hinaus wird in diesem Abschnitt zudem gesetzesübergreifend kommentiert, indem im Zusammenhang mit den Folgen der Begründetheit von Rechtsbehelfen ein Vergleich zum Verfahren im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgenommen wird.

Zusammenfassend ist der Kommentar überaus empfehlenswert, da er eine umfangreiche, praxisorientierte und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet. Besonders hervorzuheben ist, dass die Bearbeiter des Kommentars erfahrene Experten auf dem Gebiet des Energierechts sind und zudem aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stammen, wodurch eine Betrachtung des EEG aus mehreren Blickwinkeln gewährleistet ist.

Mittwoch, 27. Juni 2018

Rezension: EEG

Salje, EEG 2017 - Kommentar, 8. Auflage, Heymanns 2018

Von Ass. iur. Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hannover




Der Kommentar „EEG 2017 – Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien“ von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje erscheint bereits in der 8. Auflage und setzt sich in dieser völlig neu bearbeiteten Auflage ausführlich mit den Neuerungen auseinander, die mit der detaillierten und aufwendigen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2017 einhergegangen sind. Durch den Kommentar ist damit insbesondere eine umfassende Erörterung des Ausschreibungsregimes für größere Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See, Solaranlagen und Biomassenanlagen gewährleistet, die der Gesetzgeber durch die EEG-Novelle 2017 eingeführt hat.

Das EEG 2017 umfasst nunmehr über 150 Rechtsvorschriften und vier Anlagen zu dem Gesetz. Durch die EEG-Novelle 2017 wurde das EEG zum einen um fast 50 Rechtsvorschriften erweitert und zum anderen wurden mehr als die Hälfte der alten Normen erheblich verändert. Diese Neuerungen greift der Kommentar vollumfänglich auf und bereitet diese für den Leser in verständlicher Weise auf. Dabei beginnt das Werk mit dem aktuellen Gesetzestext des EEG 2017 und den zugehörigen Anlagen. Es folgt eine umfangreiche Einführung, die die Stromeinspeisung aus Kraft-Wärme-Kopplung und aus regenerativen Energiequellen behandelt und die es dem Leser ermöglicht, einen vertieften Überblick über die Entwicklung und Förderung des Rechts der erneuerbaren Energien zu erlangen. Die Einführung wird dabei in fünf Abschnitte unterteilt, die sowohl Ausführungen zu den Arten und Quellen der Stromeinspeisung, zur Geschichte der Stromeinspeisung, dem System der finanziellen Förderung von erneuerbaren Energien, zu den Schranken des EEG als auch zu der Überwälzung von EEG-Lasten auf Stromkunden enthält.

Nach der Einführung erfolgt eine umfassende Bearbeitung der einzelnen Rechtsvorschriften des EEG, wobei vor allem die Ausführungen zu den neu eingefügten Vorschriften gem. §§ 28 ff. EEG in Bezug auf das Ausschreibungsverfahren in Abschnitt 3 des Werkes Erwähnung finden müssen. Der Abschnitt 3 beginnt mit Vorbemerkungen zu den §§ 28 ff. EEG und bietet eine Übersicht über die Rechtsentwicklung des Ausschreibungsregimes, die Rahmenbedingungen der Förderung von Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG 2014 und liefert zudem eine Begriffserklärung von Gebot und Zuschlag im Zusammenhang mit dem EEG 2017, da das neu eingefügte Ausschreibungsrecht diese zentralen Begriffe nicht definiert. Die Vorbemerkungen sind insofern nicht nur für denjenigen Leser, der im Bereich von Ausschreibungen keine vertieften Kenntnisse besitzt besonders wertvoll. An die Vorbemerkungen schließen sich ausführliche Kommentierungen zu den allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen (§§ 28-35a EEG) an. Im Anschluss werden die besonderen Ausschreibungsvorschriften im Hinblick auf die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen (§§ 36-39j EEG) bearbeitet, wobei die Ausführungen unter anderem durch die wiederholte Einarbeitung von Gesetzesbegründungen, Vorgaben der Bundesnetzagentur und Veranschaulichungsbeispielen in hohem Maße überzeugen kann.

Neben der Neubearbeitung der Vorschriften über das Ausschreibungsregime von erneuerbaren Energiequellen beinhaltet der Kommentar unter anderem auch eine Neubearbeitung der Vorschriften des EEG über die Förderung von Mieterstrom in Form von Solarstrom durch das am 25.07.2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Kommentierung des § 23b EEG und die direkt im Anschluss an diese Norm eingefügte Kommentierung zu § 42a EnWG hinzuweisen, die dem Leser damit sogar eine gesetzesübergreifende Übersicht über die Thematik verschafft und auch durch die Nennung eines Beispiels zu dem in § 23b Abs. 3 EEG geregelten jährlichen Förderdeckel von 500 MW zu überzeugen vermag.

Zusammenfassend ist der Kommentar in jeglicher Hinsicht zu empfehlen, da durch das Werk eine umfassende und aktuelle Kommentierung des EEG 2017 gewährleistet ist, welche sowohl Gesetzesbegründungen, Literaturansichten, Rechtsprechung und Veranschaulichungsbeispiele in die Bearbeitung mit einbezieht. Besonders erwähnenswert ist darüber hinaus, dass das Recht der erneuerbaren Energien von Univ.- Prof. i.R. Dr. iur. Dr. rer. pol. Peter Salje bereits seit dem Stromeinspeisungsgesetz 1998 begleitet wird. Der Kommentar ist als absolutes Standardwerk anzusehen und als Arbeitsmittel in diesem Rechtsgebiet nicht mehr wegzudenken. Das Werk richtet sich dabei sowohl an Rechtsanwälte, Berater im Energiewirtschaftsrecht, Energieversorgungsunternehmen und -verbände, als auch an Gerichte, Ministerien und Behörden sowie an die Wissenschaft.