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Sonntag, 16. Februar 2025

Rezension: Corporate Compliance

Moosmayer / Lösler [Hrsg.], Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, 4. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker, Leipzig

Das Thema Compliance ist von immenser praktischer Bedeutung für Unternehmen. Mit Blick auf die erheblichen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei Regelverstößen kommt deren strikter Befolgung eine zentrale Rolle. Das von Moosmayer/Lösler herausgegebene, über 2000 Seiten starke Mammutwerk bietet hier einen roten Faden durch den Dschungel möglicher Risiken.

Das Werk ist mittlerweile in 4. Auflage erschienen und vereint in der aktuellen Auflage Beiträge von über 70 Autorinnen und Autoren verschiedenster Professionen. Grob unterteilt ist das Werk in einen allgemeinen und besonderen Teil. Während im allgemeinen Teil die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden, widmet sich der besondere Teil (insbesondere Kapitel 3. Compliance Risikomanagement) verschiedenen Themenbereichen und den damit im Zusammenhang stehenden besonderen Compliance-Aspekten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Compliance Kommunikation. Der 3. Abschnitt des Buches widmet sich schließlich der Compliance in spezifischen Organisationsbereichen (z.B. Compliance in Verbänden; Compliance in der chemischen Industrie; Compliance im Transportgewerbe).

Der sehr gelungene Aufbau bietet je nach Zuschnitt der eigenen Fragestellungen einen zielgerichteten Zugriff auf die entsprechenden Passagen. Auch eignen sich die bereichspezifischen Ausführungen zur Erschließung neuer, dem Nutzer ggf. bislang unbekannter, Compliance-Themen.

Einen detaillierten Blick habe ich auf die Ausführungen zu Compliance im Arbeitsrecht („§ 31. Personalorganisation und Arbeitsstrafrecht“) geworfen. Auch in diesen Rechtsgebiet lauern zahlreiche Haftungsfallen. Der Abschnitt widmet sich u.a. Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten, der Beschäftigung von Ausländern bzw. der Tätigkeit im Ausland, Fremdpersonaleinsatz sowie Arbeitszeit- und Entgeltfragen. Die Ausführungen geben einen guten Überblick über wesentliche Aspekte der Compliance-Risiken im Arbeitsrecht. Leider bleiben die Ausführungen an einigen Stellen auch recht allgemein. Auch wenn dies sicher dem begrenzten Umfang des Abschnitts am Gesamtwerk geschuldet ist, wären noch einzelne Ergänzungen und Vertiefungen wünschenswert. So wird – soweit ersichtlich – im Rahmen der Erläuterungen zum Arbeitszeitgesetz bzw. zur Arbeitszeit nicht auf die zentralen Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Bezug genommen. Auch wenn der Verstoß (bislang) nicht bußgeldbewehrt ist, kommen dennoch behördliche Sanktionen gem. § 17 ArbZG in Betracht. Der Verweis auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fehlt auch im Abschnitt zu „Mini-Jobs“. Hier sieht § 17 Abs. 1 MiLoG eine strenge Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit vor, die auch von den zuständigen Behörden regelmäßig kontrolliert wird. Ein Verstoß kann hier bußgeldbewehrt sein.

Unter Rn. 72 wird kurz auf die (erheblichen) Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei der verbotenen Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern bei Zahlung einer zu hohen Vergütung referiert. Leider wird hier keinerlei Handreichung geboten, wie die entsprechenden Risiken minimiert werden können. Sicher ist das Thema Betriebsratsvergütung komplex, dennoch wäre hier ein wenig mehr Ausführlichkeit wünschenswert.

Im Abschnitt „II. Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten“ wäre noch ein Verweis auf die Pflichten nach dem Nachweisgesetz (NachwG) anzuregen. Das Gesetz sieht mittlerweile in § 4 für Pflichtverstöße auch eine Bußgeldbewehrung vor, sodass auch hier Haftungsrisiken bestehen.

Gelungen ist der Abschnitt zum Fremdpersonaleinsatz, der einen äußerst kompakten Überblick zu den Risikobereichen verschafft und insbesondere prägnant wesentliche Abgrenzungsmerkmale zwischen Werkverträgen, Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung aufbereitet.

Die wenigen Anmerkungen zum arbeitsrechtlichen Abschnitt können den positiven Gesamteindruck des Werkes nicht trüben. Das äußerst umfassende Werk bietet einen tiefgehenden Überblick zu Compliance-Themen und kann mit den damit befassten Personen nur ans Herz gelegt werden.

Samstag, 13. Januar 2024

Rezension: Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Heidel, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, 1. Auflage, Nomos 2024

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Unter der Herausgeberschaft von Heidel ist pünktlich zur Neufassung der §§ 705 ff. BGB ein Kommentar aus der roten Nomos-Reihe erschienen, wobei die Bezeichnung als „Handkommentar“ angesichts des stattlichen Gewichts und Umfangs (ca. 1000 Seiten inklusive Verzeichnissen) nur noch im Vergleich zu den noch größeren Kommentaren der blauen Reihe des Verlages gerechtfertigt ist. Der Kommentar ist eine Auskopplung aus dem bewährten NK-BGB und musste angesichts der Aktualität gesondert jetzt schon erscheinen. Heidel ist einer der fleißigsten Autoren im Bereich des Gesellschaftsrechts und hat parallel Kommentare zum AktG und zum HGB sowie weitere Praxisliteratur zum Personengesellschaftsrecht unter seiner Verantwortung. Dies garantiert einen umfassenden und wissenden Blick auf die Neuregelungen. Das Autorenteam ist mit neun Akteuren überschaubar und bietet eine Mischung aus Anwaltschaft, Wissenschaft und Justiz.

Erfreulich ist, dies gleich zu Beginn, dass die Leser sich durch das recht dicke Papier ungehindert der durchgehenden Lektüre zuwenden können und nicht die Ausführungen der Folgeseiten durchschimmern und so das Lesen erschweren. Die Fußnoten sind zahlreich und umfangreich und vom eigentlichen Kommentartext separiert. Innerhalb der Kommentierung sorgen Fettungen von Schlagwörtern für Orientierung, teilweise begleitet von kursiv gedruckten Bestandteilen, wenn bspw. Zitate aus Urteilen eingeflochten werden (z.B. § 710 BGB, Rn. 28 mit entsprechender BGH-Zitierung). Ebenfalls enthalten sind Beispiele in Form von Auflistungen (z.B. § 705 Rn. 64: Rechte der GbR u.v.m.). Eingangs der Kommentierungen finden sich spezifische Literaturhinweise und vor jeder Norm eine ausführliche Inhaltsgliederung.

Was dieser Handkommentar noch nicht hat, sind themenübergreifende Abschnitte am Ende, in welchen das (neue) Personengesellschaftsrecht vertiefend in Bezug zu anderen Rechtsgebieten gesetzt wird. Diese Beigaben finden sich zwar manchmal in Kommentaren der roten Reihe, aber vielleicht werden Folgeauflagen des GbR-Kommentars damit ausgestattet werden, wenn sich das Werk vom NK-BGB inhaltlich emanzipieren sollte. Das heißt natürlich nicht, dass nicht innerhalb der Kommentierungen Hinweise auf z.B. das Insolvenzrecht oder das Steuerrecht sowie natürlich das Prozessrecht (pars pro toto: Anhang II zu § 705 BGB: Die GbR im Verfahrensrecht, S. 269 ff.) zu finden wären.

Hintergrund der eigenen Kommentierung des BGB-Gesellschaftsrechts ist natürlich das MoPeG, mit welchem die GbR, die OHG und die KG maßgebend umstrukturiert worden sind. Die Neuerungen betreffen dabei nicht nur Neugründungen von Gesellschaften, sondern auch die Bestandsgesellschaften stehen vor entsprechenden Herausforderungen. Parallel zu diesem Kommentar ist übrigens auch das BGB-Vertrags- und Prozessformularbuch in 5. Auflage 2024 erschienen.

Passend zur großen Umstellung des Gesellschaftsrechts erhalten die Rechtsanwender eine regelrecht opulente Einleitung, die sowohl den Reformbedarf des Personengesellschaftsrechts als auch den Weg der Gesetzgebung bis zum Endergebnis nachzeichnet. Dies ist gerade in der Umbruchphase ein wichtiger Wissensbaustein, um bei Auslegungsfragen den Telos der Legislative korrekt zu erfassen. Noack erläutert hier vorab die Kernpunkte der Reform, etwa die Abschaffung des Gesamthandsprinzips (S. 33) oder den Wegfall eines besonderen Haftungsmaßstabs (S. 39). Parallel dazu fasst auch Heidel in der Kommentierung zu § 705 BGB (dort ab Rn. 7 ff.) die Genese der jetzigen Reform mitsamt der wegweisenden BGH-Rechtsprechung zusammen. Das wirkt zwar ein wenig redundant, sorgt aber dafür dass die Rechtsanwender kein Detail verpassen, gerade wenn es z.B. um die klare Abgrenzung zur juristischen Person geht (S. 44 der Einleitung; dazu § 705 Rn. 59).

Nach der Einführung folgt eine Synopse mit den Änderungen des BGB, die nicht nur die GbR, sondern auch den früheren nicht rechtsfähigen Verein, § 54 BGB, betreffen. Die nunmehr möglichen Rechtsformvarianten der GbR werden anhand der Erläuterung des Gesetzgebers sowie anhand des Leitbilds der GbR ausführlich erörtert (§ 705 Rn. 282 ff.). Mögliche Folgefragen wie z.B. die Vollstreckung gegen die nunmehr registrierte GbR werden in den zugehörigen Normen behandelt (z.B. § 722 Rn. 6).

Neben den Änderungen bereits bestehender Normen (z.B. die Beiträge der Gesellschafter, § 706 BGB a.F., nunmehr § 709 BGB; oder die Vertretung der Gesellschaft, §§ 714, 715 BGB a.F., nunmehr § 720 BGB) sind naturgemäß die echten Neuerungen im BGB den ersten Blick in die Kommentierungen wert. Dazu gehören bspw. das neue Gesellschaftsregister (§ 707 BGB), die Übertragung und der Übergang von Gesellschaftsanteilen (§ 711 BGB) oder auch die Gesellschafterklage (§ 715b BGB).

Gerade die Einführung des Subjektregisters, das dem Handelsregister nachgebildet ist, stellt die Justiz vor große Herausforderungen, da es keine Übergangszeit gibt. Der Zweck des Registers, seine Funktionen und die Rechtsfolgen der Eintragung oder Nichteintragung werden knapp, aber gut nachvollziehbar beschrieben, vor allem der faktische Registrierungszwang (§ 707 Rn. 17 ff.). Die Verweise in das HGB und die zugehörigen Verfahrensnormen des FamFG werden ausführlich benannt, wobei bezüglich des eigentlichen Registrierungsverfahrens klug mit Binnenverweisen gearbeitet wird, um Doppelungen zu vermeiden.

In der Kommentierung zur schon erwähnten Gesellschafterklage wird zu Recht die Problematik der „subsidiären Zulässigkeit“ aufgegriffen und breit erörtert (§ 715b Rn. 20 ff.). Die durchaus streitbaren Ausführungen von Heidel zeigen, mit wieviel Grundlagenwissen zur bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung man in eine Diskussion gehen sollte, um keine Überraschung erleben zu müssen.

Die Vielzahl der Neuerungen bei zugleich fortbestehenden Rechtsfragen zeigen, dass es bei der Reform des Personengesellschaftsrechts mitunter nicht mit einem knappen Praxisbüchlein getan ist. Der vorliegende Kommentar wird vielen Rechtsanwendern in der Übergangszeit gute Dienste leisten, indem nicht nur die neue Rechtslage erläutert wird, sondern zugleich noch bestehende Zusammenhänge aufgezeigt werden, ohne deren Kenntnis man manche neue Problematik gar nicht vollständig erfassen kann. Aus meiner Sicht ist das Werk eine klare Empfehlung für eine große Bandbreite von Nutzern, sowohl in der Justiz als auch in der Anwaltschaft.

Freitag, 22. September 2023

Rezension: Handbuch Managerhaftung

Krieger / Schneider, Handbuch Managerhaftung, 4. Auflage, Otto Schmidt 2023

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Die Managerhaftung betrifft zwar nur einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung unmittelbar persönlich, da es in absoluten Zahlen nicht derart viele Personen gibt, die insofern Haftungssubjekte sein können. Gleichwohl hat die mögliche Haftung von Leitungspersonen doch erhebliche Auswirkungen auf die Steuerung von Unternehmen, Genossenschaften, Vereinen und Stiftungen und damit mittelbar doch erhebliche Implikationen auf die gesamte Gesellschaft. Zudem ist die Höhe der Haftung, die bei größeren Unternehmen schnell auch viele Millionen oder gar Milliarden Euro betragen kann, beachtenswert. Gleichzeitig birgt die Materie überaus spannende Rechtsfragen. Zurecht wird die Managerhaftung daher auch als eine der „Kernmaterien des Gesellschaftsrechts“ (so Lüneborg, MDR 2017, R17) gezählt.

Das von Gerd Krieger und Uwe H. Schneider herausgegebene und im Verlag Otto Schmidt – dort in der Reihe „Handbücher Gesellschaftsrecht“ – erschienene Werk ist in der nun vorliegenden 4. Auflage umfangreich aktualisiert und auf den aktuellen Stand gebracht worden. Dazu gehören neben der Berücksichtigung neuer Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung auch neue Ausführungen, die sich bislang in der Ausführlichkeit nicht im Werk fanden. So enthält das Werk nunmehr Beiträge zur Haftung des Geschäftsführers der GmbH & Co. KG, zur Anspruchsverfolgung vor staatlichen Gerichten, zu Organhaftungsansprüchen vor Schiedsgerichten, zur Prozessfinanzierung im Kontext der Organhaftung, zur Haftung im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltsgesetz sowie zur Haftung bezüglich des Risikobereichs IT und Digitalisierung. Abgedeckt wird die Themenbreite von 53 Autorinnen und Autoren, darunter einige Vertreter aus der Wissenschaft, überwiegend aber aus der Praxis.

Der Aufbau ist klassisch. Nach den üblichen Bestandteilen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis folgen die sechs Teile des Werks, die wiederum in einzelne Kapitel untergliedert sind. Zunächst werden die Grundlagen behandelt (1. Teil). In diesem Rahmen wird insbesondere die Haftung bei den verschiedenen Gesellschaftsformen behandelt. Sodann folgen Ausführungen zu Rechtsverfolgung und Versicherung (2. Teil). Die Auseinandersetzung mit den besonderen Risikobereichen und Haftungsfolgen (3. Teil) stellt vom Umfang her den Schwerpunkt des Werks dar. Ausführungen zum Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht (4. Teil), zu US-Klagen (5. Teil) sowie zu Pflichtverletzung und öffentlicher Meinung (6. Teil) vervollständigen das Werk.

Herausgegriffen sei das Risiko der Managerhaftung wegen Kartellgeldbußen, das in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen ist. So verhängte zum einen das Bundeskartellamt im Jahr 2021 Geldbußen in Höhe von insgesamt rd. 105 Mio. Euro (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2021_22.pdf, Abruf: 19.09.2023, S. 32), nach rd. 847 Mio. Euro und rd. 349 Mio. Euro in den Jahren 2019 und 2020 (BT-Drs. 19/30775, S. 41). Zum anderen folgte aus der Entscheidung ARAG/Garmenbeck (BGH NJW 1997, 1926) eine erhöhte praktische Relevanz der Vorstandshaftung, womit – wenngleich mit leichtem Zeitversatz – auch der Frage der Regressfähigkeit von Kartellgeldbußen erhöhte Aufmerksamkeit zukam. Zwar können Kartellrechtsverstöße zu einer Vielzahl an Schäden für die Gesellschaft führen, jedoch stellen Kartellbußgelder die wohl plakativsten und zumeist höchsten Schadensposten für die Gesellschaft dar. Insofern überrascht es nicht, dass der Organregress bei Unternehmensgeldbußen spätestens seit einem Beitrag von Dreher (Dreher, in: FS Konzen, 2006, S. 85) in der rechtswissenschaftlichen Literatur eingehend diskutiert wird, was wohl nicht nur, aber zumindest auch an der bislang nur spärlich vorliegenden Judikatur hierzu liegen dürfte. Zwar scheinen die Voraussetzungen für einen Regress einer Kartellgeldbuße auf den ersten Blick unzweifelhaft vorzuliegen. Jedoch stellt sich aufgrund der für das in Regress genommene Vorstandsmitglied drohenden „wirtschaftlichen Todesstrafe“ (so Bayer, in: FS Schmidt, 2009, S. 85 [97]) die Frage, ob dies wirklich ein sachgerechtes Ergebnis zu sein vermag – sowohl was den Regress als Ganzes als auch seine Höhe betrifft.

Eingehend angesehen habe ich mir daher das von Dreher verantwortete Kapitel „Risikobereich und Haftung: Kartellrecht“ (S. 1217 ff.). Nach einer üblichen kleinen Inhaltsübersicht folgt eine kurze Übersicht über das berücksichtigte Schrifttum. Überaus gut gelungen ist sodann die Struktur des Beitrags: Zunächst führt Dreher kurz in die Thematik ein (Rn. 39.1 ff.) und gibt einen prägnanten Abriss über das Kartellrecht und die sich aus diesem ergebenden Rechtspflichten (Rn. 39.7 ff.). Sodann stellt er die besonderen kartellrechtlichen Risiken heraus (Rn. 39.29), eine sehr gute Idee, um die Relevanz des Themenfeldes zu veranschaulichen. Es folgen Ausführungen zur „Kartellrechtscompliance als Prävention kartellrechtswidrigen Handelns“ (Rn. 39.59 ff) sowie zur Sanktionierung (Rn. 39.75). Dabei geht Dreher auf die Frage des Organregresses wegen Kartellgeldbußen nur äußerst knapp ein und stellt fest, dass in einem solchen Regress „– nach allerdings bestrittener Ansicht – eine rechtlich nicht akzeptable Entlastung des Unternehmens liegen“ würde (Rn. 39.86).

Eingehend mit dieser Problemstellung setzen sich hingegen Wilsing/Wilhelm in ihrem Beitrag „Risikobereich und Haftung: Geldbußen gegen das Unternehmen“ (S. 1081 ff.) auseinander (ein Querverweis von Dreher [s.o.] hierhin fehlt leider). Wilsing/Wilhelm liefern hier auf gerade mal 21 Seiten eine sehr prägnante Darstellung der derzeitigen rechtlichen Situation. Nach kurzer Einleitung wird zunächst die Unternehmensgeldbuße an sich dargestellt (Rn. 35.4 ff.).  Hervorzuheben ist hier stets § 30 OWiG, wonach das Handeln der Organe bzw. Vertreter von juristischen Personen als Anknüpfungstat der juristischen Person zugerechnet werden kann , sodass insofern Geldbußen gegen die juristische Personen verhängt werden können (Rn. 35.6 f.; s.a. Krenberger/Krumm, 7. Aufl. 2022, § 30 OWiG Rn. 18, die dies als „QuasiOWi“ bezeichnen). Sodann wird der Innenregress entlang der Voraussetzungen des § 93 Abs. 2 AktG in den Einzelheiten behandelt. Dabei werden die mit dem Organregress wegen Unternehmensgeldbußen an sich bestehenden Probleme nicht als Frage nach der grundsätzlichen Zulässigkeit des Regresses, sondern im Rahmen einer wertenden Korrektur des Schadensbegriffs diskutiert (Rn. 35.30 ff.), was dieser doch hoch umstrittenen Rechtsfrage indes nicht vollends gerecht wird. Die Problematik einer möglichen Vorteilsausgleichung hinsichtlich der Anrechnung erzielter unrechtmäßiger Gewinne wird ebenfalls behandelt und richtigerweise von Wilsing/Wilhelm im Ergebnis zugelassen, da die andernfalls eintretende willkürliche Begünstigung der Gesellschaft unbillig wäre (so etwa auch Bayer/Scholz, GmbHR 2015, 449 [455]). Ausführungen zur Verfolgung des Ersatzanspruchs (Rn. 35.39 ff.) sowie zur Versicherbarkeit des Regressrisikos (Rn. 35.47) vervollständigen den lesenswerten Beitrag ebenso wie ein kleiner Ausblick in die künftige Entwicklung. Dabei kann der Beitrag gewiss nur einen – wenngleich gut gelungenen und wohl strukturierten – Überblick über die Problemlage des Regresses wegen Unternehmensgeldbußen liefern, was aber auch dem Handbuchcharakter entspricht.

In gleichem Zusammenhang habe ich mir auch den Beitrag von Seyfarth zu „Organhaftung und Dienstvertrag“ angesehen (S. 263). Der Beitrag ist untergliedert in eine knappe Darstellung der Grundlagen, insbesondere der wichtigen Differenzierung zwischen Anstellungsvertrag und Bestellung (sog. „Trennungstheorie“, Rn. 10.2), Ausführungen zum Vorstands-Dienstvertrag in der AG (Rn. 10.4 ff.), zum Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers (Rn. 10.31 ff.) sowie zur Rechtslage in weiteren Gesellschaftsformen (Rn. 10.48 ff.). Dabei folgt die Haftung regelmäßig aus der Organstellung (Rn. 10.1). Die Haftung des Vorstands der AG beruht auf § 93 AktG, der zudem in Betracht kommende vertragliche Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Anstellungsvertrag geht nach über­wiegender Auffassung in der vorgenannten aktienrechtlichen Anspruchs­grundlage auf (Fleischer/Fleischer, HdB Vorstandsrecht, 2006, § 11 Rn. 3) und hat keine „eigenständige praktische Bedeutung“ (Rn. 10.9). Eine Abbedingung der Haftung in Satzung oder Anstellungsvertrag ist richtigerweise unzulässig (Rn. 10.11). Gleichwohl gibt es insofern immer wieder Überlegungen, die Haftung de lege ferenda abzumildern, womit sich Seyfarth umfangreich auseinandersetzt (Rn. 10.12 ff.). Insgesamt ein sehr lesenswerter Beitrag.

Das Handbuch gefällt mir deshalb besonders gut, weil es alle relevanten Problemlagen beinhaltet, gleichzeitig aber die Schwerpunkte bewusst setzt, ohne jedoch an der Oberfläche zu bleiben. So sind die Ausführungen stets überaus fundiert, was auch der umfangreiche Fußnotenapparat zeigt. Gut gelungen ist auch, dass der Verlag eine sehr angenehme Lösung für das oftmals mühselige Zitieren von Handbüchern gefunden hat. So fragt sich der geneigte Nutzer bei Handbüchern doch oft, wie die Abfolge von Teil, Abschnitt, Kapitel und Randnummer denn zweckmäßig und wiederauffindbar zitiert werden kann. Anders hier: Sämtliche Randnummern im Werk setzen sich stets aus der Kapitelnummer einerseits und sodann – getrennt durch einen Punkt – der Randnummer innerhalb des Kapitels zusammen. Daran dürfen sich andere Verlage gerne orientieren. Prima auch, dass das Werk über ein Lesebändchen verfügt. So freut es doch gerade bei einem Handbuch den Leser ungemein, wenn er mit Hilfe eines Lesebändchens eine Stelle „vormerken“ kann, um zunächst an anderer Stelle im Werk weiterzulesen oder etwas nachzuschlagen. Das umfangreiche Stichwortverzeichnis lässt im Übrigen keine Wünsche offen; sämtliche von mir testweise gesuchten Stellen im Werk habe ich darüber schnell ausfindig machen können.

Insgesamt handelt es sich bei dem vorliegenden „Handbuch Managerhaftung“ – obgleich es erst in 4. Auflage vorliegt – bereits um einen Klassiker der Literatur im Bereich dieser Teilmaterie des Gesellschaftsrechts. Wie sollte es auch anders sein, wenn namhafte Expertinnen und Experten ihres Fachs eine solch komplexe Materie wie das Organhaftungsrecht in einer dem Gebiet gebührenden Tiefe behandeln. Sowohl Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft als auch aus solche aus der Praxis werden ihre Freude an dem Werk haben. Dabei überzeugt stets die Struktur, die Auffindbarkeit gesuchter Themenkomplexe und die Tiefe der Abhandlungen. Sehr angenehm ist auch die Gliederung, insbesondere die gelungene Unterteilung nach verschiedene Risikobereichen im 3. Teil des Werks. Insofern vermag ich das Werk allen zu empfehlen, die mit den Komplexen der Managerhaftung – gleich ob wissenschaftlich oder praktisch – befasst sind und freue mich auf weitere Auflagen des Werks.

Donnerstag, 30. Juni 2022

Rezension: Die Innenhaftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bei Kollegialentscheidungen

Bestmann, Die Innenhaftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bei Kollegialentscheidungen – Unter besonderer Berücksichtigung der Business Judgement Rule, Nomos 2022

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Die Vorstandshaftung bei Aktiengesellschaften ist ein stets lohnenswerter Untersuchungsgegenstand. Trotz der grundsätzlichen Durchdringung des Themas ergeben sich doch immer wieder interessante Facetten, die eine eingehendere Analyse gewinnbringend erscheinen lassen. Dies gilt auch für die kürzlich vorgelegte Arbeit von Katharina Bestmann mit dem Titel „Die Innenhaftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bei Kollegialentscheidungen“. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der mittlerweile in § 93 Abs. 1 S. 2 AktG kodifizierten Business Judgement Rule, nach der eine Pflichtverletzung dann nicht vorliegt, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Insofern ist es folgerichtig, dass die im Jahr 2021 von der Universität Erfurt als Dissertation angenommene und nunmehr bei Nomos erschienene Arbeit den Untertitel „Unter besonderer Berücksichtigung der Business Judgement Rule“ trägt.

Das vorliegende Druckwerk befindet sich, Rechtsprechung und Literatur betreffend, auf dem Stand von Sommer 2021. Es ist in zehn Teile gegliedert. Zunächst skizziert Bestmann die Ausgangslage sowie den Gang der sich anschließenden Untersuchung (A.). Sodann stellt die Verfasserin das gesetzliche Konzept der Innenhaftung von Vorstandsmitgliedern dar (B.).

Es folgt die grundsätzliche Klärung der Begrifflichkeit des „Kollegialorgans“ (C.), was für den Untersuchungsgegenstand der Haftung bei Kollegialentscheidungen naturgemäß elementarer Bestandteil ist. Dies zeigt sich sogleich an der Einordnung des aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstands einer Aktiengesellschaft als ein derartiges Kollegialorgan (D.).

Sodann widmet sich die Verfasserin der Analyse der individuellen Pflichtverletzung bei Kollegialentscheidungen (E.). Da die Haftung stets auf der individuellen Pflichtverletzung des Vorstandsmitglieds beruht, eine Haftung für Pflichtverletzungen anderer Vorstandsmitglieder mithin nicht besteht (S. 224), ist die individuelle Pflichtverletzung besonders in den Blick zu nehmen. Hier zeigt sich die Wohlstrukturiertheit des Werks besonders deutlich. Fein aufgegliedert nach dem jeweiligen Verhalten des Vorstandsmitglieds (Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung, Abwesenheit) erörtert Bestmann, ob daraus jeweils eine Pflichtverletzung des jeweiligen Vorstandsmitglieds folgt. Besonders gut gefallen hat mir hier die Auseinandersetzung mit der Pflichtverletzung des sog. „überstimmten Vorstandsmitglieds“ (S. 228 ff.). Zwar kommt die Verfasserin hier zu dem Ergebnis, dass bei einem rechtmäßigen Abstimmungsverhalten eines Vorstandsmitglieds bereits keine Pflichtverletzung angenommen werden kann (S. 229); jedoch erscheint es nicht vollends ausgeschlossen, dass in einem derartigen Fall noch weitere Pflichten hinzutreten können, um schließlich nicht haften zu müssen. Richtigerweise wird eine Pflicht zur Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit des Kollegialorgans im Falle einer sich anbahnenden rechtswidrigen Kollegialentscheidung kurz wie prägnant abgelehnt (S. 230). Ist ein pflichtwidriger Beschluss allerdings zustande gekommen, kann sich hieraus für den „Überstimmten“ – und auch für ein sich enthaltendes Vorstandsmitglied (S. 253) – die Obliegenheit ergeben, gegen die Ausführung des Beschlusses vorzugehen (S. 231 ff.). Dabei differenziert Bestmann hier zwischen gesellschaftsinternen sowie -externen Maßnahmen. Die Maßnahmen müssen geeignet und zumutbar sein (S. 255), eine Klageerhebung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Beschlusses lehnt die Verfasserin aber – jedenfalls in Form einer pauschalen Verpflichtung – ab (S. 252).

Es folgt eine Auseinandersetzung mit der Business Judgement Rule bei Kollegialentscheidungen (F.). Bestmann arbeitet hier die besonderen Voraussetzungen für die Haftung heraus, die dadurch entstehen, dass ein Vorstandsmitglied nicht allein entscheidet, sondern sich an einer Kollegialentscheidung beteiligt. Insbesondere wird auch dargelegt, dass die Haftungsprivilegierung durch die Business Judgement Rule individuell zu beurteilen ist, mit der Folge, dass sie bei der gleichen Entscheidung zugunsten des einen Vorstandsmitglieds eingreifen, dem anderen Vorstandsmitglied hingegen versagt bleiben kann (S. 263). Hier ist vor allem zu berücksichtigen, ob die Entscheidung „auf einer adäquaten Informationsermittlung“ gründet (S. 269). Bestmann setzt sich dabei eingehend mit der Überprüfungspflicht durch die anderen Vorstandsmitglieder auseinander und verlangt im Ergebnis jedenfalls regelmäßig eine Überprüfung im Hinblick auf „Plausibilität und damit die inhaltliche Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit der zur Verfügung gestellten Informationen“ (S. 267). Wie sich Interessenkonflikte eines Vorstandsmitglieds (vgl. eing. hierzu kürzlich Meyer, Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, 2021, vgl. Besprechung hier im Blog) auf das Eingreifen der Business Judgement Rule bei Kollegialentscheidungen auswirken, sei zwar nicht gänzlich geklärt (S. 271); jedenfalls sei die Haftung bei Kollegialentscheidungen aber stets individuell zu beurteilen, sodass der Interessenkonflikt eines Vorstandsmitglieds die Abstimmungsentscheidung der übrigen Vorstandsmitglieder nicht prägend einwirkt (S. 285).

Wenngleich es nicht den Schwerpunkt der Untersuchung bildet, so habe ich mich über den Teil „Weitere Aspekte der Innenhaftung bei Kollegialentscheidungen“ (G.) sehr gefreut, vervollständigt er doch das Gesamtbild. Bestmann geht hier in gebotener Kürze auf die Fragen des Verschuldens (S. 290), der Kausalität (S. 292) sowie der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber der Gesellschaft (S. 295) ein, erörtert die Voraussetzungen der gesamtschuldnerischen Haftung (S. 305) und skizziert anschließend noch die Vornahme des „Innenregresses“ zwischen den Mitgliedern des Vorstandes (S. 307 ff.) bzw. zwischen den Mitgliedern von Aufsichtsrat und Vorstand (S. 321).

Interessant für die Praxis erscheinen mir auch die Gestaltungsvorschläge (H.), die aus der Arbeit folgen, nach ihrer Lektüre aber auch „auf der Hand“ liegen. Einerseits schlägt Bestmann einen fortlaufenden Informationsaustausch der Vorstandsmitglieder vor, möglichst in Form regelmäßiger Besprechungen (S. 327), zudem – vor allem bei größeren Organen – die Einführung eines „IT- gestützten Management-Informationssystems“ (S. 328). Andererseits empfiehlt sie richtigerweise die „umfassende Dokumentation der Entscheidungsfindung“ (S. 329).

Aus der Untersuchung heraus ergeben sich zudem Anregungen für eine Reform der Regelungen. Diesbezügliche Vorschläge unterbreitet Bestmann (I.) einerseits im Hinblick auf eine „Gesetzliche Konkretisierung der Geschäftsleiterpflichten“, andererseits hinsichtlich einer Begrenzung dieser Pflichten. Abschließend fasst die Autorin ihre Ergebnisse dann noch einmal in Thesen zusammen (J.).

Insgesamt ist das Werk überaus lesenswert, beginnend mit der Gliederung, die mir überaus gut gefallen hat. Überdies ist nicht zu übersehen, dass die Verfasserin keine Mühen ausgelassen hat, um die Ausführungen mit einem sehr fundierten, wissenschaftlichen Fußnotenapparat zu versehen – die Quellenauswertung beeindruckt mit ihrem Umfang. Naturgemäß handelt es sich hier nicht um ein Grundlagenwerk zur Vorstandshaftung oder zur Business Judgement Rule, sondern vielmehr um eine grundlegende Arbeit in der überaus praxisrelevanten Schnittstelle der Haftung bei Kollegialentscheidungen. Sie ist damit nicht nur für Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften – sowie deren Justiziare und Berater – relevant, sondern auch für andere Kollegialorgane interessant. Zu denken ist hier etwa an mehrköpfige Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen (§ 35a SGB IV), bei denen die Business Judgement Rule zwar keine Anwendung findet, die Grundsätze über die Haftung von Kollegialorganen aber gleichwohl bedeutend sind. So ist die Organisation der Orts-, Innungs-, Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen doch mittlerweile der Organisation der Aktiengesellschaft in wesentlichen Aspekten nachgebildet (vgl. dazu etwa Balzer, NZS 1994, 1 [3]).

Nach alldem bleibt festzuhalten, dass Bestmann mit dem vorliegenden Werk eine überaus lesenswerte Untersuchung vorgelegt hat. Wer regelmäßig mit Kollegialentscheidungen – insbesondere bei Vorständen von Aktiengesellschaften – befasst ist, für den wird die Lektüre dieser Arbeit sehr gewinnbringend sein. Dies gilt sowohl für die grundsätzlichen Ausführungen zu Haftung, Kollegialorgan und Business Judgement Rule, aber auch für die tiefergehende Auseinandersetzung mit der individuellen Haftung des Vorstandsmitglieds.

Sonntag, 31. Oktober 2021

Rezension: Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft

Meyer, Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft, 1. Auflage, Duncker & Humblot 2021

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Rechtsprobleme rund um die Organe der Aktiengesellschaft bilden stets einen interessanten und zugleich praktisch bedeutsamen Untersuchungsgegenstand. Die praktische Tätigkeit der Organe wird von einer zunehmenden Zahl und Dichte an Regelungen bestimmt, die sich in einem Band nur noch schwerlich erfassen und zugänglich machen lassen, sodass sich bereits mehrere Handbücher hierzu herausgebildet haben, so etwa zum Aufsichtsrat von Goette/Arnold („Handbuch Aufsichtsrat“, C.H. Beck 2021) und Lutter/Krieger/Verse („Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats“, 7. Aufl., Otto Schmidt, 2020) sowie zum AG-Vorstand von van Kann („Vorstand der AG“, Erich Schmidt 2021, Besprechung hier im Blog). Doch vermag dies die vertiefte Auseinandersetzung mit bestimmten Fragestellungen nicht zu ersetzen.

Insofern bieten monographische Darstellungen vielfach einen Mehrwert, der sich nicht in der wissenschaftlichen Aufbereitung eines spezifischen Problems erschöpft, sondern gleichzeitig auch einen Nutzen für die Aufsichtsratspraxis bietet. In diesem Sinne gebührt auch der nunmehr erschienenen Arbeit „Interessenkonflikte im Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft“ von Moritz Meyer Beachtung, die im Jahr 2020 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster als Dissertation angenommenen wurde und nun bei Duncker & Humblot erschienen ist. Dabei macht der Verfasser bereits in der Einführung transparent, dass die behandelten Interessenkonflikte bereits mehrfach untersucht worden sind, so vor allem von Krebs („Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmandaten“, 2002), Berner („Offenlegung von Interessenkonflikten“, 2017) und Wardenbach („Interessenkonflikte und mangelnde Sachkunde als Bestellungshindernisse zum Aufsichtsrat der AG“, 1996). Gleichwohl und insbesondere aufgrund des weiterhin nicht geklärten Gesamtsystems erscheint die neuerliche Untersuchung gewinnbringend, verspricht der Verfasser doch bereits zu Beginn, dass „ein schlüssiges System herausgearbeitet und entwickelt werden [soll], das in erster Linie die zu ergreifenden Maßnahmen im Fall eines bestehenden Interessenkonflikts im Aufsichtsrat umfasst, des Weiteren aber auch die Rechtsfolgenseite berücksichtigt und alledem vorgelagerte, durch Interessenkonflikte bedingte Anforderungen und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auswahl und Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern mit einbezieht“ (S. 27).

Meyer beginnt mit einer Einführung, in der Gegenstand und Untersuchungsgang skizziert werden (§ 1). Sodann widmet er sich dem „Auftreten von Interessenkonflikten im Aufsichtsrat“ (§ 2). Dieses Kapitel erscheint zwar zunächst als eher allgemeines, bildet jedoch den Grundstein für die spätere vertiefende Untersuchung. So werden hier die Organe der Aktiengesellschaft in gebotener Kürze dargestellt (S. 30 ff.) sowie das Potential von Interessenkonflikten eruiert (S. 44 ff.). Besonders gefallen hat mir der Abschnitt, in dem sich der Verfasser mit dem Begriff des „Interessenkonflikts“ grundlegend auseinandersetzt und dessen Dogmatik und Typologie genauer unter die Lupe nimmt (S. 57 ff.). So überrascht es, dass ein so wesentlich scheinender Begriff wie der des „Interessenkonflikts“ erst im Jahr 2020 Eingang ins Aktiengesetz gefunden hat (S. 59). Meyer nähert sich dem Begriff in verschiedener Weise und führt ihn sodann – m.E. überzeugend – einer Definition zu, die den Begriff handhabbar macht (S. 66). Anschließend geht der Verfasser noch der Feststellung (S. 70 ff.) sowie den Arten von Interessenkonflikten (S. 74 ff.) nach und grenzt schließlich die Interessen- von der Pflichtenkollision ab (S. 85 ff.).

Ein Interessenkonflikt kann bereits präventiv vermieden werden. Dies geschieht maßgeblich in der Weise, dass bestimmte Personen von einer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bereits vorab ausgeschlossen werden. Meyer setzt sich mit derartigen Inkompatibilitätsansätzen, gleich ob geschrieben oder ungeschrieben, vertieft auseinander (§ 3), kommt aber gleichwohl zu dem ernüchternden Ergebnis, dass jedenfalls de lege lata „dem Gedanken der Konfliktvermeidung letztlich nur eine eingeschränkte Bedeutung attestiert werden“ könne (S. 136).

Liegt ein Interessenkonflikt erst einmal vor, bestehen diverse Maßnahmen zur Bewältigung, mit denen der Verfasser sich im vierten Kapitel auseinandersetzt (§ 4). Hervorzuheben ist die Offenlegung von Interessenkonflikten (S. 145 ff.), die von Meyer überaus sorgfältig in ihren Voraussetzungen und Folgen herausgearbeitet wird. Hat das Aufsichtsratsplenum befunden, dass ein Interessenkonflikt vorliegt, so wird vielfach ein in Abhängigkeit von der Konfliktschwere erfolgender Stimmrechtsausschluss für den Betroffenen erwogen, was allerdings mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden sei (S. 198). Insofern schlägt Meyer ein verbindliches und standardisiertes Handlungsprogramm vor, was einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeit bildet. Das Handlungsprogramm sieht maßgeblich einen Teilnahmeausschluss vor (S. 200 ff.), wobei der Verfasser gleichzeitig ein restriktiveres Verständnis des „Interessenkonflikts“ als gewöhnlich angenommen zugrunde legt (S. 236), was den durchaus schwerwiegenden Eingriff des Teilnahmeausschlusses gewiss etwas weniger drakonisch erscheinen lässt. Nicht unbeachtet soll bleiben, dass auch sich aus einem Teilnahmeausschluss ergebende Folgeprobleme gesehen und behandelt werden (etwa Auswirkungen auf paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte, S. 236).

Schließlich geht Meyer noch auf die möglichen Folgen eines Interessenkonflikts ein (§ 5). Maßgeblich sind insofern insbesondere mögliche Auswirkungen auf die Beschlüsse des Aufsichtsrats (S. 259 ff.) sowie auf die Haftung gegenüber der Aktiengesellschaft (S. 272 ff.). Eine Zusammenfassung (§ 6) sowie Literatur- und Stichwortverzeichnis runden das Werk ab.

Die Thematik ist– auch für nicht regelmäßig mit Praxis bzw. Recht des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft befasste Leser – überaus interessant, werden gewichtige Interessenkollisionen doch von Zeit zu Zeit auch öffentlich diskutiert. Gleichzeitig erscheinen wesentliche Teile des Werks auch für andere Rechtsgebiete von Interesse, so etwa im Hinblick auf die Selbstverwaltung in Kommunen und in der Sozialversicherung, wo ebenfalls Interessenkonflikte auftreten (können), denen zu begegnen ist. Der Arbeit liegt insgesamt eine sehr gründliche Literatur- und Rechtsprechungsauswertung zugrunde, was man dem Werk auf jeder Seite anmerkt und was zu einer hohen Qualität der Untersuchung führt. Auch die Meinungsfreudigkeit des Verfassers überzeugt, der hier keinesfalls eine meinungsfreie Überblicksarbeit vorgelegt hat, sondern mit seinen Ausführungen die Diskussion tatsächlich bereichern möchte, was ihm weithin auch gelingt.

Zusammenfassend kann das Werk mithin allen zur Lektüre empfohlen werden, die regelmäßig mit Fragestellungen rund um den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft konfrontiert werden. Künftige Ausführungen und Diskussionen betreffend Interessenkonflikte im Aufsichtsrat werden an der Arbeit von Meyer sicherlich nur schwerlich vorbeikommen.

Mittwoch, 12. Mai 2021

Rezension: Vorstand der AG

Van Kann (Hrsg.), Vorstand der AG – Corporate Governance, Compliance, Haftungsvermeidung, 3. Auflage, Erich Schmidt 2021

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Der Vorstand der Aktiengesellschaft hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten (§ 76 Abs. 1 AktG). Ihm kommt damit in der Verfassung der Aktiengesellschaft eine maßgebliche Rolle – die des geschäftsführenden Leitungsorgans – zu. Insofern verwundert es nicht, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Vorstand einer AG betreffend in vielfacher Hinsicht Gegenstand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur sind. Dabei gewinnen seit geraumer Zeit vor allem Fragen der Haftung und Compliance stetig an Gewicht. Die das Rechtsverhältnis sowie die Tätigkeit des Vorstands betreffenden Regelungen füllen mittlerweile viele Regalmeter und werden zudem umfangreich in den großen AktG-Kommentaren behandelt. Bei aller wissenschaftlichen Auseinandersetzung samt den damit einhergehenden Meinungsstreitigkeiten wünschen sich insbesondere Juristen in den Rechtsabteilungen von Aktiengesellschaften doch oftmals ein prägnantes Werk mit spezifischem Blick auf die Erfordernisse der täglichen Praxis. An diese Zielgruppe wendet sich das von Jürgen van Kann im Erich Schmidt Verlag herausgegebene Werk „Vorstand der AG“, das nunmehr in 3. Auflage erschienen ist. Als ausdrücklich „von Praktikern für Praktiker“ (S. 5) verfasstes Handbuch können hier theoretische, aber in der Praxis weithin unbedeutende Streitfragen überwiegend außer Acht gelassen werden. Gleichzeitig ermöglicht das Format des „Handbuchs“ eine Bündelung relevanter Fragen und ermöglicht so eine thematische Konzentration. Um dies bestmöglich zu verwirklichen, hat van Kann 13 Autoren versammelt, die jeweils nahezu hälftig aus der Beratungspraxis sowie aus Rechtsabteilungen von DAX- bzw. MDAX-Aktiengesellschaften und damit sowohl das geltende Recht, andererseits aber auch die tägliche Praxis kennen.

Im Inneren folgt das Werk einem typischen Handbuchaufbau. Die einzelnen Themenkomplexe werden der Reihe nach in 13 Kapiteln behandelt. Dabei bilden die ersten neun Kapitel gewissermaßen den „allgemeinen Teil“, der weithin alle Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften betreffen dürfte. Hier widmet sich zunächst van Kann selbst der Bestellung und Anstellung (Kap. 1). Es schließen sich Ausführungen zu Leitung, Haftung und Verantwortlichkeit an (Kap. 2-4). Sodann folgen die für den Vorstand als Person so wichtigen Themen Vergütung (Kap. 5), Steuern (Kap. 6) und D&O-Versicherung (Kap. 7). Die Kapitel zum Verhältnis zu anderen Organen der AG (Kap. 8) sowie zur Compliance (Kap. 9) runden den „allgemeinen Teil“ ab.

Dabei sind die Ausführungen von Petersen zur Haftung von Vorstandsmitgliedern (Kap. 3) herauszuheben. Diese Thematik, die seit der BGH-Entscheidung ARAG/Garmenbeck (NJW 1997, 1926) erheblich und kontinuierlich an Brisanz gewonnen hat, wird vom Autor erfreulich klar gegliedert. Nach kurzer Einleitung (Rn. 1 ff.) wird zunächst die Innenhaftung anhand der Tatbestandsmerkmale des § 93 Abs. 2 S. 1 AktG systematisch abgehandelt (Rn. 5 ff.), wobei auch weitere Anspruchsgrundlagen gebührend berücksichtigt werden (Kap. 3, Rn. 69 ff.). Anschließend diskutiert Petersen die de lege lata fragliche Begrenzung der Innenhaftung wegen Unbilligkeit (für die er sich de lege ferenda eine eindeutige Grundlage wünscht, Rn. 110) sowie einen Haftungsausschluss hinsichtlich kartellrechtlicher Geldbußen (den er zwar in Folge der Sehlbach-Entscheidung des LAG Düsseldorf [NJOZ 2015, 782] befürwortet, für den jedoch die rechtliche Einschätzung der ordentlichen Gerichte noch abzuwarten sei, Rn. 120). Zur Außenhaftung werden sodann die wichtigsten Fälle der Inanspruchnahme durch Dritte ausführlich dargeboten (Rn. 121 ff.), bevor noch in gebotener Kürze die umstrittenen eigenen Ersatzansprüche der Gläubiger (§ 93 Abs. 5 AktG) kritisch beleuchtet werden. In seiner Schlussbetrachtung fordert Petersen folgerichtig eine Haftungsbegrenzung für Vorstandsmitglieder und schlägt insofern eine Orientierung an den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs vor (Rn. 196).

In weiteren vier Kapiteln werden besondere Fragen systematisch zusammengefasst, so zur Europäischen AG (Kap. 10), zur Börsennotierten AG (Kap. 11) sowie zum Vorstand im Konzern (Kap. 12). Abschließend befassen sich Matthes-Brandscheid/Zilles noch mit Sicherheitsmaßnahmen (etwa Personenschutz) für den Vorstand im Zusammenhang mit der Stellung des Vorstands (Kap. 13). Bei alldem lockern Beispiele, kleine Beispielsfälle mit Lösungen sowie Aufzählungen das ohnehin sehr gut gegliederte und lesbare Schriftbild auf und tragen ihren Teil zum Gelingen des Werks bei.

Abseits der 13 Kapitel verfügt das Handbuch neben den üblichen Verzeichnissen noch über zwei Besonderheiten: Erstens enthält das Werk einen 27 Seiten umfassenden Anhang mit wichtigen Mustertexten, etwa für einen Vorstandsdienstvertrag (S. 425 ff.), für die Bestellung durch den Aufsichtsrat (S. 423), für eine Aufhebungsvereinbarung (S. 443 ff.) sowie für eine Geschäftsordnung für den Vorstand (S. 447 ff.). Zweitens erhält der Leser mit dem Erwerb der Druckausgabe zugleich einen digitalen Zugriff auf die Mustertexte in bearbeitbarer Fassung (Freischaltcode auf S. 471). Dies macht ein andernfalls erforderliches „Abtippen“ obsolet, was gerade in Anbetracht der aktuellen Digitalisierungsetappe auch aus der Zeit gefallen schiene, wenngleich dies immer noch nicht überall als Standard etabliert ist. Beides – sowohl die Mustertexte als auch ihre digitale Verfügbarkeit – dürfte die mit der Erstellung solcher Texte verbundene Arbeit, gerade in kleineren Gesellschaften, deutlich reduzieren, zeugt zudem vom Praxischarakter des Werks und gefällt mir daher überaus gut.

Das Werk von van Kann ist getreu dem eingangs erwähnten Leitspruch „von Praktikern für Praktiker“ gewiss kein Werk für die Rechtswissenschaft, sondern ein funktionales Handbuch für die tägliche Praxis. Dies bedeutet allerdings keineswegs, dass hier an Nachweisen gespart würde: Literatur- und Rechtsprechungsnachweise sind elementarer Bestandteil eines fein austarierten Fußnotenapparats. Wer allerdings vertiefte Abhandlungen zu bestimmten juristischen Fragen sucht, der wird sicherlich auch künftig an den Bearbeitungen in den gängigen Kommentaren zum Aktiengesetz nicht vorbeikommen. Gleichwohl hat der Buchmarkt absolut Platz für ein Werk wie das vorliegende: Nicht nur zum Einstieg oder Überblick, sondern gerade auch für das Tagtägliche ist das Handbuch zum „Vorstand der AG“ eine gelungene Lektüre. Neben den „Rechtsabteilungen und Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat“ (S. 5) dürften zudem auch in der Beratung von Aktiengesellschaften tätige Anwälte an dem Werk – mindestens zum „Querlesen“ – Gefallen finden.

Freitag, 19. Februar 2021

Rezension: Corporate Governance

Zenke / Schäfer / Brocke (Hrsg.), Corporate Governance – Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer, 2. Auflage, De Gruyter 2020

Von Dr. iur. Carina Wollenweber-Starke, LL.M., Wirtschaftsjuristin, Bad Berleburg



Das vorliegende Werk „Corporate Governance“ der Herausgeber Zenke/Schäfer/Brocke erscheint zum 2. Mal im Verlag De Gruyter. Auf insgesamt 726 Seiten (inkl. Register) befinden sich 21 thematisch sehr abwechslungsreiche und praxisrelevante Kapitel.

Das sehr kurz gehaltene 1. Kapitel führt zunächst in die Materie ein. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der „Implementierung eines Compliance-Management-Systems“. Themen sind u.a. die Compliance-Abteilung und der Compliance-Manager sowie das Risikomanagement allgemein. Im 3. Kapitel geht es um das „Risikomanagement von kleinen und mittleren Unternehmen“. Hervorzuheben ist die Darstellung der unterschiedlichen Risikobewertungsmethoden (S. 50 ff.: z.B. ABC-Analyse, Risk Map). Das 4. Kapitel befasst sich insbesondere mit dem Begriff „Compliance“, aber auch mit dem Ursprung (S. 71 f.) und der Entwicklung in den USA (S. 79 f.). Mit dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft („Verbandssanktionengesetz“, S. 153 f.) und der Whistleblower-Richtlinie (S. 158) beschäftigt sich Kapitel 5 mit sehr aktuellen Themen. „Maßnahmen und Regelwerke“ lautet die Überschrift des 6. Kapitels. Augenmerk wird insbesondere auf die Ethikregeln („Code of Conduct“), das Verhalten bei behördlichen Durchsuchungen und den Umgang mit Einladungen, Geschenken etc. gelegt. Kapitel 7 widmet sich der Compliance in der Abschlussprüfung. Im Mittelpunkt steht der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). Die Zertifizierung von Compliance-Management-Systemen ist Gegenstand von Kapitel 8. Das 9. Kapitel „Absicherung durch Versicherungslösungen“ beschäftigt sich hauptsächlich mit der D&O-Versicherung und der Rechtsschutzversicherung. Ein weiteres compliance-relevantes Rechtsgebiet ist das Arbeitsrecht (Kapitel 10). Besonders erwähnenswert sind hier die Bereiche Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Arbeitnehmerüberlassung. Kapitel 11 „Datenschutzrechtliche Compliance“ bietet einen groben Einstieg in das Datenschutzrecht, indem z.B. die Rechtsgrundlagen, Datenschutzgrundsätze, Betroffenenrechte und die Übermittlung in ein Drittland näher beleuchtet werden. „Cyberkriminalität und Cybersicherheit“ lautet die Überschrift von Kapitel 12. Darin wird u.a. das Lagebild Cyberkriminalität des Bundeskriminalamtes darstellt (S. 357 f.). Aber auch die Notfallplanung und Krisenvorsorge (S. 374 f.) und der Ernstfall (S. 376 ff.) werden thematisiert. Das besonders risikoträchtige Kartellrecht ist Gegenstand von Kapitel 13. Neben einer kurz gehaltenen Einführung zum Kartellverbot, zum Missbrauchsverbot und der Fusionskontrolle geht es um die Hervorhebung der Gefahren bei Kartellrechtsverstößen. Obwohl auch innerhalb des gesamten Werkes immer wieder der Bezug zur Energiewirtschaft gesucht wird, legt Kapitel 14 seinen Fokus einschließlich hierauf. „Tax-Compliance-Management-System“ lautet die Überschrift von Kapitel 15. Das 16. Kapitel schließlich führt die beiden vorangegangenen Kapitel gewissermaßen zusammen, indem es seinen Schwerpunkt auf die strom- und energiesteuerrechtliche Compliance legt. Insbesondere mit den Pflichten der Unternehmensleitung und des Aufsichtsorgans befasst sich die gesellschaftsrechtliche Compliance (Kapitel 17). Im 18. Kapitel wird der Marktmissbrauch in den Vordergrund gerückt. Themen sind z.B. das Insiderrecht mit dem Insiderhandel und das Recht der Marktmanipulation. Der Public Corporate Governance Kodex steht im Mittelpunkt von Kapitel 19. Risikoträchtig und damit sehr relevant ist auch das Strafrecht, welches im recht langen 20. Kapitel ausreichend Beachtung findet. Neben Straftaten wie Untreue und Bestechung geht es auch um das Steuerstrafrecht. Das 21. Kapitel liefert noch einen sehr kurzen Ausblick und weist bereits auf eine mögliche 3. Auflage des Werkes hin.

Im Gegensatz zur 1. Auflage, welche 2015 erschien, sind insbesondere die Themen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), Digitalisierung, Tax Compliance und die Hinweisgeberschutzrichtlinie hinzugekommen.

Wie der Untertitel „Risikomanagement, Organisation, Compliance für Unternehmer“ bereits erahnen lässt, handelt es sich weniger um eine wissenschaftliche Herangehensweise als vielmehr um eine praxisbezogene. Dabei stehen vor allem die mittelständischen Unternehmen im Fokus, die zumeist im Bereich Compliance noch Aufholbedarf haben. Auffällig ist, dass insbesondere auf Energieversorgungsunternehmen eingegangen wird (z.B. S. 35, 314, 323). Einige Praxistipps sind explizit als solche gekennzeichnet („Hinweis“, „Tipp“) und orientieren sich an den tatsächlichen Bedürfnissen (z.B. S. 321: Analytics Tools). Gelegentlich wird dem Leser gezeigt, wie er es besser nicht machen sollte (z.B. S. 314: keine Differenzierung von Verwendungszwecken; S. 340: keine optische Hervorhebung des Rechts auf Widerspruch). Auch Beispiele werden markant hervorgehoben. Zwar werden viele Musterverträge, Richtlinien etc. angesprochen; dem Leser muss allerdings bewusst sein, dass es sich nicht um ein Formularbuch handelt. Lediglich die wesentlichen Regelungsinhalte werden gelegentlich aufgezeigt (z.B. S. 190 ff. zur Incentive-Richtlinie).

Auffällig sind insbesondere die Diagramme, welche sehr kompakt zusätzliche Informationen liefern (z.B. S. 122: „mögliche Verortung der Compliance-Organisationen“, 130: „personelle Ausstattung der Compliance-Abteilung je nach Unternehmensgröße“, 144: „Compliance-Verstöße“ und 148: „Übersicht über Art des Verstoßes“). Auch generell wird häufig mit Zahlen gearbeitet (z.B. S. 309: Bußgelder und Datenschutzverstöße).

Die Bearbeiter sind noch einmal im Bearbeiterverzeichnis aufgeführt. Wie üblich sind Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnis (hier: Register) vorhanden, welche dem Leser gute Dienste erweisen. Darüber hinaus existiert eine sehr ausführliche Rechtsprechungsübersicht inkl. Gericht, Datum, Aktenzeichen, Fundstelle in Zeitschriften und Kurztext. Letzterer sorgt dafür, dass sich der Leser ein gutes Bild vom Gegenstand der Entscheidung machen kann.

In den zahlreichen Fußnoten befinden sich die jeweilige Quelle, Verweise innerhalb dieses Werkes sowie weiterführende Informationen. Der jeweilige Bearbeiter ist unterhalb der Fußnoten zu finden. Mit Hilfe der Randnummern ist ein präzises Verweisen möglich.

Das Werk weist ein sehr stabiles Hardcover auf und auch die Seiten haben eine angenehme Dicke. Der Fettdruck wurde als bewährtes Mittel der Hervorhebung gewählt.

Fazit: Das Werk ist hervorragend geeignet, um einen guten Überblick über Corporate Governance zu erhalten. In Bezug auf die einzelnen, sehr divergierenden Rechtsgebiete wird selbstverständlich weiterführende Literatur vonnöten sein. Ggf. bietet sich auch ein Formularbuch an. Besonders auffällig ist, dass sich die Autoren insbesondere an den Mittelstand richten, welcher höchstwahrscheinlich noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt hat. Dieser wird entsprechend für die Materie sensibilisiert, mit einer Vielzahl an Praxistipps versorgt und auf die wesentlichen Gefahren hingewiesen. Hervorzuheben sind auch die weitergehenden Hintergrundinformationen, die sehr beim Verständnis und der Bedeutung von Corporate Governance helfen.

Mittwoch, 1. Januar 2020

Rezension: Münchener Kommentar GmbHG Band 3

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG, Band 3, 3. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsanwalt Oliver Köhler, Köln


Die Neuauflage des Münchener Kommentars zum GmbHG ist 2018 in Neuauflage erschienen – wie gewohnt in drei Bänden. Der vorliegend behandelte 3. Band beinhaltet die §§ 35 bis 88. Dominierend ist hier naturgemäß die Vorschrift zur Geschäftsführerhaftung in § 64 GmbHG, die hier beispielhaft herangezogen werden soll. Die Kommentierung dieser Vorschrift behandelt aufgrund der Verzahnung mit dem Insolvenzrecht nicht nur die Vorschrift selbst, sondern auch die insolvenzrechtlichen Vorschriften zu Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO), zum Insolvenzantragsrecht (§ 15 InsO) und der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) sowie generell zur Insolvenzfähigkeit.

Weil es sich um einen Kommentar zum GmbHG handelt, sind diese Normen stets auf die Besonderheiten bei der GmbH ausgerichtet. Dies macht diese Kommentierung sehr hilfreich, betreffen doch die meisten Unternehmensinsolvenzen Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Zunächst wird zudem grundlegend die GmbH im Insolvenzverfahren beleuchtet. Hier werden auch Themen wie die Stellung von Geschäftsführung, Gesellschaftern und Aufsichtsrat oder die insolvenzrechtliche Rechnungslegung behandelt. Auch zur GmbH & Co. KG gibt es ein eigenes Kapitel, das grundlegende Fragen, wie die eigenständige Insolvenzfähigkeit der GmbH & Co. KG, erläutert.

Natürlich kommt auch die Kommentierung des § 64 GmbHG nicht zu kurz. Ausführlich wird zum Beispiel erläutert, worin eine Zahlung im Sinne des § 64 S. 1 GmbHG zu sehen ist und welche Zahlungen trotzdem als erlaubt anzusehen sind. Auch die Insolvenzverursachungshaftung nach § 64 S. 3 GmbHG wird breit dargestellt und dogmatisch eingeordnet. Zuletzt werden noch die weiteren Haftungsnormen, allen voran § 15a InsO in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB, in der gebotenen Kürze behandelt.

Am Beispiel der Kommentierung des § 64 GmbHG wird klar, dass es sich beim Münchener Kommentar zum GmbHG um eine sehr ausführliche Kommentierung des Rechts der Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, die alle in der anwaltlichen Beratung relevanten Aspekte beachtet.

Dienstag, 3. Dezember 2019

Rezension: Rechtshandbuch Wohngemeinschaften

Staake / von Bressensdorf (Hrsg.), Rechtshandbuch Wohngemeinschaften, 1. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen



Der Begriff der Wohngemeinschaft, oft kurz als „WG“ bezeichnet, bezeichnet dem Wortlaut nach alle Formen des Zusammenlebens, in denen mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung bewohnen. Eine einheitliche rechtliche Definition ist nicht ersichtlich; zumeist werden aber jedenfalls solche Gemeinschaften ausgeklammert, in denen enge familiäre und damit auch familienrechtliche Bindungen der Personen untereinander bestehen (etwa bei Eheleuten oder der klassischen Kleinfamilie). Die Erscheinungsformen von Wohngemeinschaften sind dabei in den vergangenen Jahrzehnten immer mannigfaltiger geworden. So haben sich neben den klassischen „Studenten-WGs“ zwischenzeitlich auch Senioren-Wohngemeinschaften oder etwa bestimmte Zweck-Wohngemeinschaften (für Alleinerziehende oder Geschäftsleute) herausgebildet. Gerade in den letzten Jahren führt auch der Wohnungsmarkt in den deutschen Metropolen und Großstädten mit seinen stark gestiegenen und steigenden Mieten dazu, dass für viele Menschen das Wohnen in einer Wohngemeinschaft elementar geworden ist, um sich das Leben in einer zentralen Wohnlage noch leisten zu können.

Trotz dieser Entwicklung gibt es keine Paragraphen, die spezielle Vorschriften für Wohngemeinschaften treffen. Vielmehr gelten die allgemeinen Regelungen auch hier. Gleichwohl hat sich – aufgrund diverser Besonderheiten – über die Jahre ein eigener Themenkomplex in dieser Schnittstelle zwischen Miet- und Gesellschaftsrecht entwickelt: Das Recht der Wohngemeinschaften. Dass es bislang keine, dieses Recht im Speziellen behandelnde Werke gab und einschlägige Ausführungen zu Wohngemeinschaften über die verschiedenen Kommentare, zumeist solche zum Mietrecht, verteilt waren, war daher überaus misslich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil sich – wie so oft in rechtsgebietübergreifenden Sachverhalten – ein übergreifendes Werk, etwa in Handbuch- oder Stichwortkommentar-Form, geradezu anbot.

Insofern hatte ich das nunmehr im Beck-Verlag erschienene, von Prof. Dr. Marco Staake sowie Tobias von Bressensdorf herausgegebene und als „Rechtshandbuch Wohngemeinschaften“ überschriebene Werk bereits mit einiger Vorfreude erwartet. Zugleich war ich gespannt darauf, wie sich die Herausgeber gemeinsam mit ihrem sich überwiegend aus jüngeren Wissenschaftlern zusammensetzenden Autorenkreis diesem Thema widmen würden.

Das Ergebnis umfasst 677 Seiten, kommt als gebundenes und äußerst robustes Werk daher und macht nicht nur auf den ersten, sondern auch auf den zweiten Blick einen ziemlich guten Eindruck. Nach Vorwort, Inhaltsübersicht, Literatur- und Bearbeiterverzeichnis folgt das eigentliche Werk, gegliedert in fünf Kapitel, die wiederum in fortlaufend nummerierte Abschnitte (§§) unterteilt sind. Die fünf Kapitel stellen die wesentlichen Bereiche dar: Das erste Kapitel befasst sich mit den Grundlagen und der Entstehung von Wohngemeinschaften. Es folgt im zweiten Kapitel das interessante und immer wieder konfliktbehaftete Thema der Wohngemeinschaft im Außenverhältnis. Das dritte Kapitel ist sodann dem Innenleben der Wohngemeinschaft gewidmet und damit eher im Bereich des Gesellschaftsrechts angesiedelt. Dass Wohngemeinschaften naturgemäß nicht nur zustandekommen, sondern auch beendet werden können, erscheint überflüssig zu erwähnen; die rechtlichen Einzelheiten der im vierten Kapitel abgehandelten Beendigung der Wohngemeinschaft sind dies aber keineswegs. Schließlich widmet sich das fünfte Kapitel noch den Sonderformen der Wohngemeinschaft, so etwa dem Zusammenwohnen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, dem Komplex Couchsurfing/Airbnb oder auch den multinationalen Wohngemeinschaften.

Für das Verständnis des gesamten Werks ist dem Leser unbedingt die Lektüre von § 1, Rn. 24-29, zu empfehlen. Staake stellt hier äußerst prägnant sechs verschiedene Grundtypen von Wohngemeinschaften vor (Typ A bis F). Die gewählte Typisierung richtet sich bei Staake nach dem Außenverhältnis, was sinnvoll erscheint. Viel wichtiger ist aber, dass auf die hier dargestellten Typen im restlichen Werk ständig Bezug genommen wird, um nicht immer wieder Ausführungen zu den einzelnen Typen treffen zu müssen. Die Typisierung wird damit gewissermaßen „vor die Klammer“ gezogen.

Vertieft habe ich mir die Ausführungen zu „Miete, Mietpreisbremse, Mieterhöhung“ (§ 4) angesehen. Dem Abschnitt vorangestellt sind einige Hinweise auf Fundstellen im Schrifttum. Harnos erläutert zunächst die Miete als Leistungsgegenstand und differenziert bereits hier zwischen den verschiedenen WG-Typen, da von den einzelnen WG-Mitgliedern nicht zwingend eine Geldmiete gezahlt werden muss, sondern auch Dienstleistungen erbracht werden können, etwa Pflegedienste oder Reinigungsarbeiten (§ 4, Rn. 1). Es folgen Ausführungen zu Entstehung und Fälligkeit der Miete (§ 4, Rn. 3 ff.), zum Schuldner der Miete (§ 4, Rn. 10 ff.), zu Leistung und Erfüllung (§ 4, Rn. 15 ff.), zur Mietzahlungspflicht bei persönlicher Verhinderung (§ 4, Rn. 25 f.), zu Verjährung, Verwirkung (§ 4, Rn. 27) und Zurückbehaltungsrecht (§ 4, Rn. 28). Auch die Ausführungen zu Miethöhe (§ 4, Rn. 30 ff.) sowie Mieterhöhung (§ 4, Rn. 66 ff.) sind – man denke an die öffentliche Diskussion – derzeit besonders aktuell. So widmet der Bearbeiter etwa der viel diskutierten Mietpreisbremse einigen Raum (§ 4, Rn. 37 ff.), gibt es hier doch noch etliche – u.a. Wohngemeinschaften betreffende – Unschärfen. Beispielsweise ist umstritten, ob es für die Wirksamkeit der Rüge einer überhöhten Wiedervermietungsmiete (§ 556g Abs. 2 BGB) ausreichend ist, wenn eines von mehreren WG-Mitgliedern die Rüge abgibt. Nach Darstellung der konträren Auffassungen entscheidet sich Harnos dann aber mit guten Gründen dafür, die Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB als Wissenserklärung zu qualifizieren, sodass die Abgabe durch ein WG-Mitglied genügen dürfte (§ 4, Rn. 62; ebenso BeckOGK/Fleindl, Stand: 01.10.2019, § 556g BGB, Rn. 98). Insgesamt ist bei der Lektüre beachtenswert, dass es solch übergreifenden Werken wie dem vorliegenden oftmals an der Schwerpunktsetzung fehlt und sich die Werke überwiegend in allgemeinen Ausführungen verlieren, ohne im Hinblick auf den konkreten Untersuchungsgegenstand einen Mehrwert für den Leser zu schaffen. Nicht so das vorliegende Werk: Nach kurzer und prägnanter Darstellung der allgemeinen Regelung geht Harnos so schnell wie möglich dazu über, diese in Bezug zur Wohngemeinschaft zu setzen und die Besonderheiten im Hinblick auf die verschiedenen WG-Typen herauszuarbeiten. Diese überaus gelungene Schwerpunktsetzung zieht sich wie der sprichwörtliche rote Faden durch das gesamte Werk.

Gestalterisch gefällt mir das Beck-Verlag-typische sehr ordentliche und angenehm lesbare Schriftbild ebenso gut wie der mittlerweile verbreitete Fett-Druck von Schlagworten, der vorliegend oft dafür verwendet wird, um auf spezielle Fragestellungen im Hinblick auf Wohngemeinschaften aufmerksam zu machen. Dies erleichtert es dem Leser besonders, schnell zur gesuchten Stelle zu gelangen. Darüber hinaus erleichtert der Fußnotenapparat – der zudem über das gesamte Werk hinweg sehr gut austariert ist, gleichermaßen auf das Wesentliche fokussiert, aber nicht in akademische Diskurse abdriftend – den Lesefluss ungemein, da die Fundstellen den Lesefluss auf diese Weise nicht beeinträchtigen. Sollte verlagsseitig die Absicht bestehen, das vorliegende Werk noch weiter auszubauen, würde ich mir wünschen, dass die bisher nur sehr vereinzelt genutzten auflockernden Gestaltungselemente wie Formulierungsvorschläge (etwa bei § 6, Rn. 41, 43, 46 oder bei § 17, Rn. 31) oder Fallbeispiele (etwa bei § 7, Rn. 72) vermehrt genutzt würden. Diese bieten dem Leser vielfach einen zusätzlichen Mehrwert und sind daher besonders wertvoll.

Insgesamt überzeugt das Werk auf ganzer Linie. Es ist ein Glücksfall, dass der Beck-Verlag es gewagt hat, mit Hilfe einer Reihe junger Wissenschaftler und einiger versierter Praktiker diese bislang offene Lücke im Regal des Mietrechtlers zu schließen. Dabei vermag das Werk auch regelmäßig mit dem Mietrecht befassten Praktikern eine große Hilfestellung im Umgang mit Wohngemeinschaften bieten. Die in der Praxis bedeutsamen Konstellationen werden gebührend behandelt, obgleich es natürlich unzählbar viele verschiedene Modelle und Konzeptionen von Wohngemeinschaften gibt, die naturgemäß nicht alle in einem Werk vorkommen können. Kurzum: Der Staake/von Bressensdorf ist ein Handbuch, wie man es sich wünscht. So bleibt mir nur, dem Werk viel Erfolg zu wünschen – auf dass viele weitere Auflagen erscheinen mögen.

Dienstag, 6. August 2019

Rezension: Gesellschaftsrecht in Europa

Jung / Krebs / Stiegler (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in Europa – Handbuch, 1.Auflage, Nomos 2019

Von Dipl. iur. Andreas Seidel, Göttingen


Die Herausgeber Prof. Dr. Peter Krebs und seine Schülerin Jun.-Prof. Dr. Stefanie Jung sowie sein Schüler Dr. Sascha Stiegler haben sich jüngst ausführlich zusammen mit elf anderen Autoren mit dem Gesellschaftsrecht in Europa auseinandergesetzt. Der Name ist Programm: Bereits durch den Titel des vorliegenden Handbuchs wird deutlich, dass hier nicht bloß das originär europäische Gesellschaftsrecht, sondern darüber hinaus auch das Gesellschaftsrecht zentraler Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeleuchtet wird. Durch diese Symbiose aus der Betrachtung des originär europäischen Gesellschaftsrecht und dem mitgliedstaatlichen Gesellschaftsrecht soll vor allem die Interaktion zwischen beiden Rechtsgebieten deutlich und dadurch das „tiefgreifende Verständnis spürbar erleichtert“ werden (vgl. Vorwort).

Der Schwerpunkt dieses Handbuches liegt dabei deutlich auf dem originär europäischem Gesellschaftsrecht. Dieses stellt nach der zutreffenden Ansicht der Herausgeber ein „Recht im Wachsen und Werden“ dar, sodass nicht bloß ein Blick auf den Status Quo geworfen werden muss, sondern vielmehr auch auf die zahlreichen Richtlinien im Entwurfsstadium und die vielen Projekte der EU geschaut werden muss. Insofern werden nach einer Einführung in diese Rechtsmaterie samt eines Exkurses zur europäischen Rechtsmethodik (§§ 1 f., S. 43 ff., 47 ff., dargestellt von Jung und Krebs) im zweiten Teil dieses Handbuches die (bestehenden und geplanten) supranationalen Rechtsformen der EU beleuchtet, namentlich die Europäische Aktiengesellschaft (SE, § 4, S. 181 ff., dargestellt von Gsell/Berjasevic), die Europäische Genossenschaft (SCE, § 6, S. 350 ff., dargestellt von Jung/Matejek) und die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV, § 7, S. 449 ff., dargestellt von Jung) sowie die bestehenden Projekte in Bezug auf die Europäische Privatgesellschaft (SPE, § 5, S. 277 ff., dargestellt von Jung), die Europäische Stiftung (FE, § 8, S. 519 ff., dargestellt von Jung) und die Europäische Ein-Personen-Gesellschaft (SUP, § 9, S. 570 ff., dargestellt von Jung). Im Anschluss hieran werden in den §§ 10 f. die Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit (S. 639 ff., dargestellt von Stiegler) und das internationale Privat- und Gesellschaftsrecht (S. 717 ff., dargestellt von Gössl) besprochen.

Bevor nun im fünften Teil dieses Handbuches die einzelnen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien vorgestellt werden, wird im vierten Teil (S. 777 ff.) quasi eingerahmt vom originär europäischen Gesellschaftsrecht auch das Gesellschaftsrecht in England (§ 12, S. 777 ff., dargestellt von Krebs/Stiegler), Frankreich (§ 13, S. 941 ff., dargestellt von Jung/Kühl, Wohlgemuth), Italien (§ 14, S. 1121 ff., dargestellt von Jung/Mondini), Spanien (§ 15, S. 1269 ff., dargestellt von Gimeno Ribes/Liefke), den Niederlanden (§ 16, S. 1403 ff., dargestellt von Nuckel) und Polen (§ 17, S. 1488 ff., dargestellt von Schubel) dargestellt.

Hieran schließt sich unmittelbar nach einer Einführung in die Grundlagen und die Systematik der gesellschaftsrechtlichen Richtlinien und die Kodifizierung gesellschaftsrechtlicher Richtlinien der Abschnitt zu den elementaren Bereichen gesellschaftsrechtlicher Richtliniengebung an. Hierzu gehört nicht nur die handelsrechtliche Publizität und die internationale Verschmelzung, sondern ebenso beispielsweise die Bilanzrichtlinie, die Abschlussprüferrichtlinie und die Aktionärsrechte-Richtlinie (in der aktualisierten Version von 2017, RL (EU) 2017/828). In diesem fünften Teil der Gesamtdarstellung erläutern Jung und Stiegler insgesamt 13 bestehende oder teilweise auch noch in der Planung befindliche (vgl. etwa § 32 passim zur geplanten Sitzverletzungsrichtlinie oder § 27 Rn. 5, 49 ff. zur geplanten SUP-RL) Richtlinien zur europäischen Harmonisierung des Gesellschaftsrecht.

Abschließend werden von den Herausgebern – bevor mit einem Ausblick von Krebs geschlossen wird – verschiedene Teilbereiche des europäischen Unternehmensrechts und angrenzende Rechtsgebiete systematisch betrachtet, wie namentlich die europäische Corporate Governance, das europäische Kapitalmarkt-, Konzern- und Insolvenzrecht sowie die arbeitsrechtliche Stellung geschäftsführender Organmitglieder sowie last but not least (bereits mit einem Blick auf den letzten Teil dieser Gesamtdarstellung, den Ausblick, werfend) den European Model Company Act.

So gelingt den Herausgebern auf knapp 2300 Seiten ein fundierter Ritt durch das gesamte Gesellschaftsrecht in Europa. Natürlich kann in einem solchen Handbuch nicht jede einzelne europäische (Gesellschafts-) Rechtsordnung in jeglicher Hinsicht abschließend beleuchtet werden; auch können nicht sämtliche gesellschaftsrechtliche Implikation aller europäischen Richtlinien betrachtet werden. Dieses Buch vermittelt jedoch sicher einen fundierten breiten Einblick in das Gesellschaftsrecht in Europa. Die Herausgeber beleuchten dieses Thema sowohl aus der originär europäischen Warte, indem sowohl supranationale Rechtsformen der EU (Teil 2), die grenzüberschreitende Mobilität (Teil 3) und die einzelnen Teilbereiche des europäischen Unternehmensrechts (Teil 6) erläutert werden, als auch aus der Warte des umsetzungsbedürftigen Richtlinien-Gesellschaftsrechts (Teil 5) und aus der mitgliedstaatlichen Warte (Teil 4). Diese Aufgabe haben die Herausgeber fast alleine bewältigt, lediglich im Rahmen der Betrachtung des Gesellschaftsrechts ausgewählter Mitgliedstaaten der EU bedienten sie sich in Co-Autorenschaft anderer Gesellschaftsrechtler aus den jeweiligen Mitgliedstaaten, um in gebotener Detailtiefe diese fremden Rechtsgebiete ausleuchten zu können.

Nicht nur punktuell in Bezug auf diese konsultierenden Co-Autorenschaften, sondern insgesamt zieht sich durch die gesamte Darstellung der durchweg positive Eindruck, als hätten die Herausgeber ein in ebenso inhaltlicher als auch systematischer und redaktioneller Hinsicht bedeutendes Handbuch geschaffen, das verspricht, ein Klassiker werden zu können. So erweckt das Konzept einen gleichermaßen aufgeräumten wie auch detailtiefen Eindruck, wobei sich der rote Faden immer wieder leicht finden lässt, in dem nicht nur ein Gesamtstichwortverzeichnis besteht, sondern ebenso nach jedem Teil ein eigenes Stichwortverzeichnis eingesetzt wurde und in dem vierten Teil zu dem Gesellschaftsrecht der einzelnen Mitgliedstaaten sogar nach jeder einzelnen Rechtsordnung ein Stichwortverzeichnis zu finden ist, sodass stets eine gezielte Suche möglich ist. Diese gezielte Suche wird zusätzlich durch einzelne Inhalts- und Schrifttumsverzeichnisse zu Beginn eines jeden Paragrafen erleichtert.

Darüber hinaus haben die Herausgeber äußersten Wert auf eine ausgesprochene Aktualität des Werkes gelegt. So wurde sich nicht nur auf bestehende legislative Elemente beschränkt, sondern auch in Beratung befindliche Projekte werden betrachtet. Ebenso konnte trotz eines Endes der Schriftleitung im Oktober 2017 trotzdem noch das zentrale Werk von Lutter/Bayer/J. Schmidt (Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, 6. Aufl. 2017) eingearbeitet werden und darüber hinaus sogar noch im Rahmen der Druckfahnenkorrektur das Company Law Package der Europäischen Kommission insbesondere zur Digitalisierung im Gesellschaftsrecht sowie der Entwurf zu grenzüberschreitenden Umwandelungen berücksichtigt werden.