Medicus / Lorenz, Schuldrecht
Besonderer Teil, 16. Auflage, C.H. Beck 2012
und Looschelders, Schuldrecht II -
Besonderer Teil, 7. Auflage, Vahlen 2012
Von stud. iur. Patricia Popp, Wiesbaden
Aufgrund
der Tatsache, dass sich die juristische Welt, insbesondere im Zivilrecht, in
stetigem Wandel befindet, gestaltet es sich oftmals schwierig, immer auf dem
neuesten Stand der Rechtsprechung zu bleiben. Grade für Studenten erreichen die
Neuerungen irgendwann eine undurchdringbare Fülle. Es ist deswegen von Nöten,
bei der Erfassung komplexer Thematiken beispielsweise im Schuldrecht auf
mindestens ein umfassendes Lehrbuch vertrauen zu können und dieses mit einer
Selbstverständlichkeit zu beherrschen. Nur: welches Lehrbuch eignet sich
hierfür am besten?
Es
empfehlen sich zwei Lehrbücher ganz besonders. Zum einen das Werk „Schuldrecht
BT“ von Dirk Looschelders, erschienen
in der 7. Auflage, und zum anderen „Schuldrecht II Besonderer Teil“ von Dieter Medicus und Stefan Lorenz, inzwischen zum 15. Mal aufgelegt. Beide Werke gehören wohl zum Standardwerkzeug jedes Jura-Studenten. Für
eben genau diese Zielgruppe sind die Lehrbücher auch ausgelegt. Beide Werke
können deshalb zum Heimstudium, für Hausarbeiten aber auch die Vorbereitung auf
die erste juristische Prüfung verwendet werden. Beide Lehrbücher sind
Fortsetzungen der AT-Lehrbücher derselben Autoren und ergänzen diese.
Von der
Aufmachung unterscheiden sich der Looschelders
und der Medicus kaum. Der Looschelders kommt mit einem blauen
Cover daher, das Cover des Medicus
ist in einem hellen Grün gestaltet. Der Medicus
ist mit seinen 547 Seiten um etwa 200 Gramm leichter als der 524 Seiten starke Looschelders. Die Inhaltsverzeichnisse
sind bei beiden Lehrbüchern übersichtlich gestaltet.
Seit dem
Jahr 2007 erscheint das Lehrbuch von Looschelders
kontinuierlich neu, sodass eine hohe Aktualität garantiert werden kann. In den
Fußnoten findet man Verweise auf die aktuelle Rechtsprechung, sowie auf
Aufsätze. Dies ist gerade für die Erstellung einer Hausarbeit von großer Hilfe,
denn auf diese Weise wird die Literatursuche deutlich vereinfacht. Positiv
fällt ebenfalls beim Arbeiten mit dem Buch auf, dass viele studentenfreundliche
Beispiele gegeben werden, die durch Kursivschrift von der eigentlichen Materie
abgehoben werden und dem Leser so einen klaren Überblick verschaffen. Natürlich
darf im juristischen Studium auch die Fallbearbeitung nicht zu kurz kommen.
Auch hierfür ist im Looschelders
ausreichend gesorgt. Dank der Prüfungsschemata, die man in diesem Lehrbuch
finden kann, gestaltet sich das Begreifen von komplexen Prüfungsaufbauten sehr
einfach und verständlich. Als angenehm empfindet man, dass die Kapitel alle
sehr ähnlich aufgebaut sind. Es gibt einen kurzen Überblick und eine
Einleitung, gefolgt von der Erklärung der Tatbestandsmerkmale und didaktisch
detaillierten Ergänzungen, welche besonders für Hausarbeiten hilfreich sind.
Abgeschlossen werden die Kapitel mit Beispielen und kleinen Fällen. Die
Struktur des Aufbaus bewirkt eine Kontinuität und erleichtert den Lernfluss.
Das Lehrbuch
behandelt die folgenden besonderen Schuldverhältnisse: Kauf,
Tausch, Schenkung, Darlehen und Verbraucherkreditverträge Miete, Leasing,
Pacht, Leihe und Sachdarlehen als Überlassungsverträge, Dienst-, Werk-, Arzt-,
Reise- und Maklervertrag, Bürgschaft und Vergleich. Außerdem werden die gesetzlichen
Schuldverhältnisse besprochen, vor allem GoA, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.
Es sind daher alle examensrelevanten Thematiken im Schuldrecht abgedeckt. Das
Lehrbuch wird durch ein ausführliches Sachregister, ein Paragraphenregister
sowie ein einmaliges Entscheidungsregister abgerundet. Diese Register sind sehr
hilfreich und geben noch einmal einen ausführlichen Überblick über
ausschlaggebende Inhaltspunkte. Auch zum schnellen Nachschlagen, sowie Suchen
und Finden eignen sich diese Register hervorragend.
Bei dem Lehrbuch von Medicus handelt es sich um ein
Standardwerk, welches bereits seit dem Jahr 1981 neu aufgelegt wird. Oft wird
es als das bekannteste Werk des Schuldrechts oder als „Werk für alle Fälle“
bezeichnet. Grade aufgrund der hohen Auflage, kann man bei diesem Lehrbuch
stetig darauf vertrauen, dass es sich auf dem neuesten Stand der juristischen
Entwicklung befindet.
Inhaltlich ist der Medicus zunächst aufgeteilt in
vertragliche und einen etwas kürzeren Teil über die gesetzlichen
Schuldverhältnisse. Im Einzelnen werden Verträge zu dauernder Überlassung, über
Dienst- und Werkleistungen behandelt Außerdem sind die ungerechtfertigte
Bereicherung und unerlaubte Handlungen thematisiert. Nach einem kurzen Vorwort
des Autors, in dem es unter anderem heißt „Der Student soll die vielen hier
angegebenen Entscheidungen ebenso wenig allesamt lesen wie die vermerkte
Literatur, sonst würde das Studium endlos.“, fühlt man sich als Student direkt
angesprochen und ein wenig verstanden. Allerdings motivieren die Zeilen des
Autors auch und versprechen einen angenehmen Umgang mit dem Lehrbuch.
Diese direkte Ansprechweise setzt
sich auch während des Lesens fort. Immer wieder wird der Leser zum Lesen der so
wichtigen Gesetzestexte „eingeladen und aufgefordert“. Dies ist vielleicht
nicht jedermanns Sache, aber das genaue Lesen ist im Jurastudium nun mal
unerlässlich. Das restliche Lesen erfordert Aufmerksamkeit und Konzentration.
Der Stoff des Schuldrechts wird intensiv und strukturiert dargestellt. Es wird
nicht mit Details verwirrt, sondern die Darstellung wird auf das Wesentliche
und Wichtige reduziert. Dies gibt dem Leser das Gefühl komplexe Thematiken
durchdringen zu können. Zusätzlich wird mit verständlicher Sprache gearbeitet,
was den Lesefluss vereinfacht. Es ist auch sehr angenehm nach kurzer Pause
wieder in die Materie einzusteigen, denn aufgrund der Strukturierung und dem
übersichtlichen Layout, wird der Wiedereinstieg erleichtert. Die Literatur- und
Rechtsquellenhinweise sind gut leserlich gehalten und erschlagen den Leser
nicht. Ein kleines Manko, was dem aufmerksamen Leser auffallen könnte, ist die
Tatsache, dass Meinungstreitigkeiten teilweise etwas zu kurz dargestellt
werden. Dies kann allerdings auch daran liegen, dass es sich vorliegend um ein
Kurz-Lehrbuch handelt, was einen guten Einstieg bietet, allerdings nicht so
weit in die Tiefe geht, wie man es an manchen Stellen gerne hätte. Aber auch
hier hilft die Fußnotenleiste weiter, welche auf weiterführende Literatur und
die Rechtsprechung verweist. Am Ende des Lehrbuchs findet sich ein Stichwort-
und Sachregister, was sich für das schnelle Nachschlagen ausreichend eignet.
Zum Abschluss ist zu sagen, dass es
sich ohne Frage bei beiden Werken um hervorragende Lehrbücher handelt, die die
komplexe Thematik des Schuldrechts umfassend beinhalten. Es gibt jedoch ein
paar Kleinigkeiten, wie das Entscheidungsregister im Looschelders oder das übersichtlichere Layout des Medicus, aufgrund derer das eine
Lehrbuch vielleicht vorteilhafter ist als das andere. Hierbei handelt es sich
aber wie gesagt, um Kleinigkeiten. Fakt ist, dass jeder Student mit einem der
beiden Lehrbücher gut aufgestellt ist. Optimal ist natürlich eine Kombination der
beiden, sodass man von den jeweiligen Vorteilen profitieren kann und lernt,
Problemstellungen aus zwei unterschiedlichen Sichtweisen zu betrachten. Die
endgültige Wahl des eigenen Schuldrechts-Lehrbuchs, bleibt natürlich jedem
selbst überlassen.