Von Dipl. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Der emeritierte Ordinarius für
Öffentliches Recht und Verwaltungslehre Gunnar Folke Schuppert hat sich
jüngst dem Thema Wissen im Recht gewidmet. Das Wissen (bzw. im Allgemeinen
kognitive Tatbestände) durchwirkt (bzw. durchwirken) das Recht im Ganzen – mehr
noch, es durchwirkt die Gesellschaft als Ganze, wie Schuppert
richtigerweise feststellt, indem er die moderne Gesellschaft als
„Wissensgesellschaft“ charakterisiert. Diesen Befund sichert er in seinem
einleitenden Kapitel, in dem er mit autobiographischem Bezug fünf Begegnungen
mit der „kognitiven Dimension des Rechts“ darstellt (S. 15 ff.). Dabei muss
festgestellt werden, dass das Wissen alle Bereiche des Lebens – und damit auch
des Rechts – beeinflusst. Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass Wissen
im Recht sowohl aus zivilrechtlicher Sicht – wie etwa im Hinblick auf die
Wissenszurechnung in arbeitsteiligen Organisationen – als auch aus
strafrechtlicher Sicht – wie beispielsweise im Rahmen des kognitiven Elements
des Vorsatzes – oder eben auch im Öffentlichen Recht diskutiert wird. Im Rahmen
dessen bedarf es auch eines Hinweises, dass das vorliegende Werk nur die
Perspektive des Staatsrechts auf das Wissen beleuchtet und dementsprechend
andere Perspektiven außen vor lässt. Ein derartiges Forschungsunterfangen, das
Wissen im Recht in Gänze abbilden will, wäre aber wohl kaum handhabbar und kann
demnach auch nicht von der vorliegenden Darstellung erwartet werden. Gleichwohl
kann man leicht den Eindruck eines solch weiten Forschungsgegenstandes
gewinnen, auch wenn der Titel schon einen Hinweis liefern will („Governance“).
Hierbei ist es jedoch ein Fehlschluss, an die zivilrechtlichen
Wissensorganisationspflichten zu denken oder an die Schöpfung der „Knowledge
Governance“ von Chris Thomale (AG 2015, 641, 647 ff.). Insofern sei der
geneigte Leser davor gewarnt, diesen Titel nicht in die zivilrechtliche
Diskussion um die Wissenszurechnung zu ziehen, sondern ihn als eigenständigen
Beitrag zur Wissensdiskussion im Öffentlichen Recht zu betrachten.
Von diesem Standpunkt aus
betrachtet stellt sich die vorliegende Monographie jedoch als äußerst fundiert
und breit aufgestellt dar. Man gewinnt schnell den Eindruck, an den Gedanken
eines hervorragenden Wissenschaftlers teilzuhaben, die sich im Laufe eines
Lebens kristallisiert haben.
Dem breit aufgestellten
Aufbau folgend, beginnt Schuppert mit einer wissenssoziologischen
Einführung, deren Fundament in anderen Betrachtungen zu diesem Thema häufig
fehlt und mitunter auch ausdrücklich vermisst wird (so etwa Staudinger/Schilken
(2019), BGB, § 166 Rn. 6 zum Wissensbegriff). Im weiteren Verlauf
dieser Arbeit zentriert sich der Fokus immer stärker: Während das zweite
Kapitel noch recht allgemein das Problem der Wissensverteilung sowie der
Wissensproduktion abhandelt, wobei er hier insbesondere auch den Einfluss von
Big Data Algorithmen (S. 100 ff.) und den Begriff des „Second-order knowledge“
(S. 105 ff.) thematisiert. Im dritten Kapitel bespricht der Autor sodann die
Aufgabe der Rechtsordnung, eine kognitive Infrastruktur bereitzustellen, wobei
er gekonnt zwischen der organisationsrechtlichen und der verfahrensrechtlichen
Dimension unterscheidet und zudem auch eine Eigentumsdimension des Wissens bzw.
genauer der Daten eröffnet (S. 183 ff.). Hieran anschließend wird im vierten
Kapitel das Herrschafts- und Regierungswissen beleuchtet, wobei Schuppert
zwischen dem modernen Staat und historischen Betrachtungen als
Anschauungsobjekt changiert. Er bringt dies selbst treffend in einer
Überschrift zum Ausdruck, wenn er schreibt „Regierungswissen von ‚Machiavelli‘
bis ‚McKinsey‘: zur kognitiven Dimension des Regierens“ (S. 220). Bevor er im
sechsten Kapitel dieses Werkes die gefundenen Ergebnisse Revue passieren lässt,
nimmt er zuvor noch einmal eine rechtstheoretische Perspektive ein und widmet
sich der Frage nach unterschiedlichen Sichtweisen auf die Rechtswissenschaft und
ihren jeweiligen Wissensbedarfen, wobei er klassisch die Charakteristika der
Rechtswissenschaft als Interpretationswissenschaft, als
Entscheidungswissenschaft und als Steuerungswissenschaft beleuchtet und hier
jeweils das kognitive Element betrachtet.
Zusammenfassend muss
zunächst die Freude beim Lesen dieser Monographie betont werden. Bereits die
kurzweilige Darstellung Schupperts auf seinen Untersuchungsgegenstand,
die er immer wieder mit pointierten Erinnerungen spickt, und seine Erzählart,
in der er häufig andere Autoren zu Wort kommen lässt und nicht selten ganze
Passagen wörtlich zitiert, machen diese Arbeit zu einem Lesegenuss. Doch nicht
nur die Art und Weise, wie der Autor über den Forschungsgegenstand schreibt,
sondern insbesondere Inhalt und Aufbau sind vortrefflich gewählt. Die
Argumentation folgt dabei stets einer stringenten Form, sodass sich der Leser zu
jedem Zeitpunkt mit allen relevanten Informationen für den jeweiligen
Untersuchungsgegenstand versorgt weis. Daher bleibt an dieser Stelle nichts
mehr übrig, außer eine umfassende Leseempfehlung auszusprechen: Ein „must-read“
im Bereich der Wissensdiskussion um Recht.