Von
Ass. iur. Elena Genne, Münster
Fehlerfrei durch das Verfahren – so das
Versprechen des Autors, Dirk Lenders, zu seinem Werk „Disziplinarrecht im
öffentlichen Dienst“. Dieses Versprechen löst der Autor ein, indem er ein für
die Praxis zugeschnittenes Werk geschrieben hat, das praktische Probleme des
Disziplinarrechts und des Disziplinarverfahrens anspricht und Lösungen mit auf
den Weg gibt.
Der Autor ist ein Rechtsanwalt aus St.
Augustin. Er ist langjähriger Berater auf dem Gebiet des öffentlichen
Dienstrechts und als Sachverständiger am Gesetzgebungsverfahren zum
Dienstneuordnungsgesetz beteiligt gewesen.
Das Werk richtet sich an alle am Disziplinarverfahren
Beteiligte: Dienstvorgesetze, Ermittlungsführer, Personalrat sowie den beschuldigten
Beamten und stellt eine Einführung in das Disziplinarrecht dar. Der Blick ins
Inhaltsverzeichnis offenbart spartanisch mit dem notwendigen Wissen zum
Disziplinarrecht bestückte Kapitel.
Die insgesamt 10 Kapitel (das Kapitel 11
stellt eine auszugsweise Zitierung aus den jeweils einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften dar, wie dem BBG, BDG oder StGB) folgen in weiten Teilen dem
Aufbau eines Disziplinarverfahrens. Eine allgemeine Einführung in das
Beamtenrecht gibt der Autor in dem Vorwort zu dem Werk und erklärt grundlegende
Prinzipien des Beamtenrechts. Das Kapitel 1 präsentiert einen Überblick über
das behördliche Disziplinarverfahren. Erst danach werden im Kapitel 2 die
Funktionen des Disziplinarrechts behandelt, insbesondere die Wahrung der
Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Das Kapitel 4 kehrt dann
allerdings zu dem behördlichen Disziplinarverfahren zurück und behandelt die
Thematik deutlich ausführlicher auf knapp 60 Seiten.
Das materielle Disziplinarrecht mit dem
zentralen Begriff des Dienstvergehens behandelt abschließend das Kapitel 3.
Weitere Kapitel gehen auf das formelle Disziplinarrecht ein und auf die gerichtliche
Disziplinarklage. Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der
Klageschrift werden sodann gesondert behandelt. Konsequenterweise wird nach dem
Abschluss einer Disziplinarklage auf die Folgen eingegangen, wie die vorläufige
Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen sowie das Verbot der Führung der
Dienstgeschäfte.
Hauptsächlich geht der Autor auf das
Bundesdisziplinarrecht ein, allerdings begleitet von den Fußnoten, die die
jeweilige Vorschrift der landesrechtlichen Disziplinargesetze enthalten.
Dem Vorhaben, ein Praxis-Handbuch zu
sein, wird das Werk vollumfänglich gerecht. Es beinhaltet viele
Formulierungsvorschläge, wie z.B. für die Beauftragung des Ermittlungsführers (S.
21), Muster eines Einleitungsvermerks (S. 61), Muster für das Anschreiben der
Schlussanhörung zum Ermittlungsbericht (S. 127), Muster für den Aufbau eines
Untersuchungsergebnisses/Ermittlungsberichts (S. 129) oder das Muster einer
Disziplinarverfügung (S. 153). Die Aussagen der Kapitel sind durchgehend mit
Beispielen belegt, die durch Einrahmungen besonders hervorgehoben sind.
Teilweise sind Beispiele wie Lehrbuch-Sachverhalte aufbereitet (z.B. S. 53 oder
S. 102).
Praktische Bedeutung haben besonders die
Ausführungen zu der Beteiligung des Personalrates oder des Betriebsrats im
behördlichen Disziplinarverfahren. Der Autor bereitet das Thema anhand der
verschiedenen Vorschriften zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der
Länder auf (S. 105 f.). Darüber hinaus geht er auch auf die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
(S. 110) und der Schwerbehindertenvertretung (S. 112) im behördlichen
Disziplinarverfahren ein.
Das Werk verzichtet weitestgehend auf
wenig praxisrelevante Ausführungen und konzentriert sich auf die praktischen
Fragestellungen, die mit einem Disziplinarverfahren im öffentlichen Dienst
verbunden sind. Das macht das Werk insgesamt sehr prägnant und präzise auf das
notwenige Maß reduziert. Als Einführung in die Thematik – insbesondere für die
praktische Handhabung – ist es in besonderem Maße geeignet.