Mes, Beck’sches Prozessformularbuch, 16. Auflage, C.H. Beck 2026
Von
RAin Jennifer Schäfer-Jasinski, Offenbach a.M.
Das
Beck’sche Prozessformularbuch, herausgegeben von Peter Mes liegt seit 2026 in
seiner 16. Auflage vor und bestätigt seinen Status als unverzichtbares
Standardwerk für die anwaltliche Praxis mit über 3.266 Seiten.
Diese
Auflage steht zugleich unter besonderen Vorzeichen: Der langjährige Herausgeber
Peter Mes, der das Werk seit der 11. Auflage allein verantwortete und bereits
seit der Erstauflage 1980 prägend begleitet hat, ist am 19. Juli 2025 im Alter
von 82 Jahren verstorben. Dass er die Neuauflage noch bis zuletzt betreut hat,
unterstreicht seine außergewöhnliche Verbundenheit mit diesem Werk, das er über
Jahrzehnte hinweg maßgeblich entwickelt und geprägt hat.
Es
handelt sich um ein ausgesprochen umfangreiches Werk, das jedoch – typisch für
juristische Großkommentare und Formularsammlungen – auf sehr dünnem Papier
gedruckt ist, wie man es etwa auch aus klassischen Examenswerken kennt. Dies
ermöglicht die enorme Stofffülle in einem Band, erfordert aber zugleich einen
gewissen sorgsamen Umgang. Vor diesem Hintergrund wäre die Ergänzung durch ein
oder mehrere Lesebänder wünschenswert gewesen, um das Arbeiten mit dem Werk im
Alltag weiter zu erleichtern.
Besonders
hervorzuheben ist die durchgehend praxisorientierte Struktur. Das Werk beginnt
im ersten Teil mit dem allgemeinen Zivilprozessverfahren und setzt dabei
bereits beim Mandatsverhältnis (Vergütungsvereinbarung,
Haftungsbeschränkungsvereinbarung, Impressum etc.) an. Diese chronologische und
lebensnahe Herangehensweise erleichtert die intuitive Nutzung erheblich. Man
findet sich nicht nur systematisch, sondern auch praktisch „entlang des
Mandats“ im Werk zurecht – ein klarer Vorteil gegenüber rein abstrakt
aufgebauten Formularsammlungen. Das Prozessformularbuch gliedert sich in
insgesamt zehn große Teile, in denen sich so gut wie alles finden lässt: I.
Allgemeines Zivilprozessverfahren, II. Klagen und Anträge im Zivilprozess zu
ausgewählten Gebieten des materiellen Rechts, III. Zwangsvollstreckung,
Anfechtungsgesetz, Insolvenzordnung, IV. Arbeitsgerichtsprozess, V.
Verwaltungsstreitverfahren, VI. Verfassungsrecht, VII. Finanzgerichtsprozess,
VIII. Sozialgerichtsprozess, IX. Rechtsschutz vor den Gerichten der
Europäischen Union, X. Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte.
Unterstützt
wird dies durch ein außergewöhnlich umfangreiches Sachregister. Gerade in einem
Werk dieser Größenordnung ist ein derart detailliertes Register von
unschätzbarem Wert für die schnelle Navigation im Arbeitsalltag. Seit der
Vorauflage sind rund vier Jahre vergangen, in denen zahlreiche
Gesetzesänderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung erfolgt sind.
Inhaltlich
wurde das Formularangebot gezielt erweitert. Hervorzuheben sind insbesondere
neue Muster im Bereich der Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen im Teil
I.A.8. ff. (S. 37 ff.) Diese Ergänzung ist praxisrelevant, da entsprechende
Abstimmungen regelmäßig erforderlich sind und standardisierte Vorlagen die
Prozesse hier erheblich beschleunigen.
Ebenfalls
neu ist ein Formular für den Antrag auf Durchführung einer Videobeweisaufnahme,
I.H.1. (S. 265 f.). Darüber hinaus wurde das Werk auch in Spezialmaterien
ergänzt, etwa durch ein neues Beschwerdemuster im Kartellrecht, II.N.14. (S.
1725 f.)
Das
Werk geht weit über eine bloße Sammlung von Mustern hinaus. Die umfangreichen
Anmerkungen zu den einzelnen Formularen enthalten vertiefende Hinweise,
taktische Überlegungen und Verweise auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur.
Dadurch erhält das Formularbuch darüber hinaus einen ausgeprägten
Handbuchcharakter.
Die
Verweisstruktur ist anfangs kurz gewöhnungsbedürftig: Die im Text enthaltenen
Ziffern stellen keine klassischen Fußnoten dar, sondern verweisen auf separate
Anmerkungen im Nachgang des jeweiligen Formulars. Diese füllen selbst ganze
Seiten und machen das Herzstück des Prozessformularbuchs aus.
Ein
erheblicher Mehrwert bleibt die Möglichkeit, sämtliche Formulare als
bearbeitbare Word-Dateien herunterzuladen. Dies ermöglicht eine direkte
Übernahme in die eigene Mandatsarbeit und macht das Werk besonders effizient
nutzbar.
Sehr
positiv ist ebenfalls die Aufnahme amtlicher Formulare in ihrer originalen
Gestalt, etwa des Antrags auf Prozesskostenhilfe (S. 104 ff.), des Antrags auf
Erlass eines Mahnbescheids (S. 70) oder der Klage im europäischen Verfahren für
geringfügige Forderungen (S. 646). Diese Praxisnähe ist ein großer Vorteil, da
die Formulare genau so dargestellt werden, wie sie auch tatsächlich verwendet
werden. Allerdings zeigt sich hier eine klare Schwäche des Werks: Die Qualität
dieser abgedruckten Formulare ist teilweise enttäuschend. Die Darstellungen
wirken mitunter wie gescannte Kopien und sind oftmals nicht ausreichend scharf.
Gerade bei einem ansonsten sehr hochwertig konzipierten Werk fällt dies negativ
auf. Hinzu kommt, dass insbesondere bei komplexeren Formularen die Schriftgröße
teilweise sehr klein ist, was die Lesbarkeit erschwert. Angesichts des
insgesamt hohen Anspruchs und Preissegments des Buches wäre hier eine deutlich
bessere Qualität wünschenswert gewesen.
Die
16. Auflage des Beck’schen Prozessformularbuchs überzeugt durch ihre enorme
inhaltliche Tiefe, ihre praxisnahe Struktur und ihren hybriden Charakter als
Formularsammlung und Handbuch. Die gezielten inhaltlichen Erweiterungen, die
Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sowie die digitale Nutzbarkeit machen
das Werk zu einem unverzichtbaren Begleiter im anwaltlichen Alltag. Das Werk
bleibt ein zentrales Arbeitsmittel für jede Kanzlei – und zugleich ein
Vermächtnis eines Herausgebers, der die anwaltliche Praxis über Jahrzehnte
hinweg maßgeblich mitgeprägt hat.

