Kraßer/Ann,
Patentrecht – Lehrbuch, 7. Auflage, C.H. Beck 2016
Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski,
LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf

Gut sieben Jahre nach Erscheinen der
letzten Auflage erscheint das Lehrbuch, welches von Rudolf Kraßer, emeritierter ordentlicher Professor an der
Technischen Universität München (TUM), begründet wurde, in einer neuen Auflage.
Für diese nunmehr siebte Auflage zeichnet sich nicht mehr der der Begründer
selbst verantwortlich, sondern Christoph
Ann, unter anderem ordentlicher Professor an der TUM School of Management
Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Mit Christoph Ann ist es gelungen einen international renommierter
Wissenschaftler auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts für die Fortführung
dieses gleichsam renommierten Werkes zu gewinnen. Bereits zu Beginn lassen sich
zwei Beobachtungen voranstellen: Zum einen ist das Werk nach wie vor weitaus
mehr als ein bloßes „Lehrbuch“ und eines der fundiertes Bücher in diesem
Rechtsgebiet überhaupt. Und zum anderen ist es dem neuen Herausgeber erneut gelungen,
den bereits sehr hohen akademischen und wissenschaftlichen Standard mindestens
aufrechtzuerhalten.
Im Gegensatz zu der Vorlauflage wurden
einige inhaltliche und strukturelle Änderungen vorgenommen. Inhaltlich wurde
insbesondere auf die Ausführungen zum DDR-Recht verzichtet, welches sich
letztlich überholt hat und überdies für eine umfassende Darstellung keine Relevanz
mehr beansprucht. Auf die Neuerungen die mit dem Europäischen Patent mit
einheitlicher Wirkung verbunden sind, ist der Autor insoweit eingegangen, wie sie
bis zu der Abgabe der Neuauflage verlässlich eingetreten sind. Nach eigenen
Angaben soll die Darstellung im Rahmen der 8. Auflage erfolgen, welche bereits
für 2019 geplant sei. Letztlich wurden einige Abschnitte neu gegliedert und
insgesamt einzelne Änderungen an dem Inhaltsverzeichnis vorgenommen. Neben den
inhaltlichen Veränderungen ist in struktureller Hinsicht vor allem die
Einführung von Randnummer zu begrüßen. Nunmehr wartet jeder Teilabschnitt mit
einem vorgezogenen Literaturverzeichnis auf, sowie Randnummer. Dies erleichtert
die Recherche im Werk selbst, aber auch die Bezugnahme auf das Werk in
wissenschaftlichen Auseinandersetzungen.
Wie es der Volltitel des Werkes bereits
vorgibt, widmet sich dieses der Darstellung des nationalen sowie europäischen
Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Auf das Gebrauchsmusterrecht muss häufig
nicht gesondert eingegangen werden, da dieses sich mit dem Patent in vielen Punkten
gleicht. Dort, wo Besonderheiten bestehen greift das Werk diese auf und stellt sie
ebenfalls ausführlich dar. Im Rahmen der Rezension wird demnach nicht gesondert
auf die einzelnen Passagen zum Gebrauchsmusterrecht eingegangen.
Alleine die Tatsache, dass das Werk die
europäischen und nationalen Teilbereiche auf über tausend eng bedruckten Seiten
ausführt, zeigt bereits wie ausführlich, detailliert und fundiert sich der
Materie gewidmet wurde. Angenehmerweise werden die Teilgebiete aber nicht gesondert
im Sinne eines „nationalen“ und „europäischen“ Teils behandelt, sondern
vielmehr stets zusammen. Dies ist zu begrüßen, da es zwar nach wie vor kein
europäisches oder gar internationales Patent gibt und die Vergabe von
Schutzrechten aufgrund des Territorialitätsprinzips nach wie vor Sache der
Nationalstaaten ist. Aber auch in dieser Rechtsmaterie ist die nationale/europäische/internationale
Verzahnung offensichtlich und die Kenntnis hierüber für das Verständnis unerlässlich.
Der erste Abschnitt des Werkes widmet
sich ausgiebig der Darstellung der Grundlagen für dieses Rechtsgebiet und vermittelt
einen guten Überblick über die Stellung des Patents in der Rechts- und
Wirtschaftsordnung, die geschichtliche Entwicklung, den Rechtsquellen sowie der
Organisation. Bereits die Darstellung der Rechts- und wirtschaftspolitischen
Wertungen des Patentrechts verdient gesonderte Aufmerksamkeit, gelingt es dem
Autor doch in klarer und schnörkelloser Sprache dem Leser ein erstes Gefühl für
diese Rechtsmaterie zu vermitteln. Es erscheint als würden die dort gemachten Ausführungen,
welche keinesfalls durchweg neu sind, sondern schon in sehr ähnlicher Form in
den Vorauflagen ihren Platz hatten, in gewisser Weise als Blaupause für eine
Vielzahl anderer Lehr- und Handbücher gedient haben. Dies soll keineswegs
wertend gemeint sein, jedoch fällt dies dem geneigten Leser, der sich
ausgiebiger mit der Materie beschäftigt durchaus auf. Die ist zweifelsohne als
Qualitätsmerkmal anzusehen. Insgesamt dient der erste Teil der Schaffung von Grundlagen
und einem Grundverständnis für die nachfolgenden Ausführungen. Dies gelingt dem
Werk auf ganzer Linie.
Der zweite Abschnitt beschäftigt sich
sodann mit dem sachlichen Voraussetzungen des Patent- und
Gebrauchsmusterrechts, folglich mit den Fragen des eigentlichen Schutzobjekts
und unter welchen Voraussetzungen das Schutzobjekt auch schutzfähig ist. Bereits
die Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen für die Patentierbarkeit, nämlich
eine Erfindung auf allen Gebieten der Technik, die neu ist, auf einer
erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist, bedarf schon
eines erheblichen wissenschaftlichen Aufwandes. Auch hier schafft das Werk
beispielsweise bei der Darstellung der „Erfindung“ den schier unübersehbaren
Stand der Literatur und Rechtsprechung gut zu umreißen und darzulegen, was
wahrlich kein leichtes Unterfangen ist.
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich
mit dem Recht an der Erfindung, also mit dem Erfinderprinzip und dem
Erfinderrecht. Letzteres beschreibt das Recht des Erfinders an der Erfindung,
welches originär ohne Formalakt alleine durch die Schaffung der Erfindung
selbst entsteht. Demnach gehen sowohl das nationale als auch das europäische
Recht von dem Erfinderprinzip aus. Auf den ersten Blick vermag diese Feststellung
trivial erscheinen. Bei einer Auseinandersetzung mit dieser Frage wird jedoch
deutlich, dass das Recht des Erfinders an der Erfindung selbst keine
Selbstverständlichkeit ist. Alleine der Vollständigkeit halber sind die
Ausführungen folglich von Relevanz. Das gleiche gilt für die Behandlung der
Thematik rund um die Frage des Arbeitnehmererfinderrechts. Diese werden
ebenfalls in diesem Abschnitt fundiert erörtert und können durchweg überzeugen.
Die Frage der Entstehung sowie der
Wegfall des Patents nehmen den vierten Abschnitt der Bearbeitung in Anspruch. Auf
knapp dreihundert Seiten werden die verschiedenen nationalen, europäischen und
dem Grunde nach internationalen Wege der Patenterlangung durch dessen Anmeldung
dezidiert dargestellt. Hierbei werden die einzelnen Bereiche in einen
nationalen und europäischen Teil aufgeteilt, was im Hinblick auf die Materie
absolut Sinn macht und vor allem aus Gründen der Übersichtlichkeit von Vorteil
ist. Auch hier zeigt das Werk keine Schwächen und widmet sich nach der
Darstellung allgemeiner Regelungen für das patentrechtliche sowie gerichtliche
Verfahren den verschiedenen Stufen von der Anmeldung, über das Erteilungs- und
Eintragungsverfahren bis hin zum Wegfall des Patents auf nationaler und
europäischer Ebene.
Der vorletzte Abschnitt befasst sich
sodann mit der Wirkung und der Durchsetzung von Patenten. Nicht umsonst
beschreiben viele Autoren die Frage der Wirkung und der Durchsetzung eines
Patents als den schwierigsten und anspruchsvollsten Bereich dieses Rechtsgebiets.
Der Schutzbereich eines Patents richtet sich – vereinfacht gesagt – nach der
Beschreibung der Patentansprüche in der Anmeldung, welche im Zweifel ausgelegt
werden müssen. Darüber hinaus umfasst der Patentschutz auch solche Handlungen,
die sich im Äquivalenzbereich der Erfindung abspielen, was die Rechtsanwendung
nicht unbedingt einfacher gestaltet. Insbesondere die Tatsache, dass es dem
Schutzsuchenden bei der Anmeldung nicht unbedingt möglich ist alle Ausführungshandlungen
beziehungsweise alle Patentansprüche zu verbalisieren, macht die Auslegung der selbigen
im Streitfalle besonders wichtig, da diese letztlich den Schutzbereich des
Rechts definieren. Dem entsprechend sind eine prägnante Darstellung der Entwicklungslinien
und das diesbezügliche Treffen von belastbaren Aussagen besonders schwierig.
Jedoch gelingt dies dem Autor ebenfalls in deutlicher, klarer und fundierter Sprache,
was das Lesen beziehungsweise die Recherche sehr angenehm gestaltet. Neben der
Frage, was überhaupt den Schutzbereich eines Patents bestimmt, widmet sich der
Autor sodann der Darstellung der schutzrechtsverletzenden Handlungen sowie den
erlaubten Benutzungshandlungen Dritter. Hieran schließen sich die verschiedenen
Ansprüche des Patentinhabers im Falle einer Verletzung an und die Erläuterung
der gerichtlichen Geltendmachung der selbigen.
Der letzte Absatz behandelt die Rechte
der Erfindungen im Rechtsverkehr, also Fragen, die sich mit der Voll-, bzw.
Teilübertragung des Rechts beschäftigen. Neben der wohl wirtschaftlich bedeutendsten
Form der Lizenzierung des Patents beschreibt der Autor auch noch die
wettbewerblichen Hürden im Sinne des europäischen Kartellrechts. Dieser Teil
ist jedoch lediglich der Vollständigkeit halber eingefügt.
Nach Durchsicht der Rezension mag mangels
kritischer Töne der Eindruck erstehen, dass es sich vorliegend um Lobhudelei
oder gar einer Gefälligkeitsrezension handelt. Dem ist zu entgegen, dass die
Neuauflage des vorliegenden Werkes erneut auf ganzer Linie zu überzeugen weiß.
Die Worte von Maximilian Haedicke,
der die Vorlauflage in der Zeitschrift Mitteilung deutscher Patentanwälte
rezensierte, haben nach wie vor Bestand. Dieser führte aus:
„Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass der neue Kraßer in sämtlichen seiner Teile für
höchste wissenschaftliche Qualität bürgt. Jedes Wort ist durchdacht; jede Meinung
ist abgesichert, die Rechtsprechung ist umfassend aufgearbeitet. Die präzise
Aufbereitung des Stoffs und die klare Darstellung machen das Lehrbuch auch für
die Praxis besonders geeignet. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden,
dass das Werk die große Bedeutung, die ihm traditionell für die Fortentwicklung
des Patentrechts zukam, weiterhin behalten wird.“
Dieser Meinung kann sich der Rezensent
nur vollumfänglich anschließen. Sofern man einen Kritikpunkt äußern möchte dann
der, dass die eigene Bezeichnung des Werkes dieses als Lehrbuch ausweist und
diese Beschreibung so versteht, dass der dargestellte Stoff für den ersten
Zugriff in der universitären Ausbildung ausgelegt ist. Selbstverständlich ist
das Buch für diesen Zugriff mehr als geeignet, aufgrund des Umfangs, der
wissenschaftlichen Fundiertheit und des hohen akademischen Anspruchs könnte der
geneigte Student jedoch in gewisser Weise überfordert sein. Das Werk ist als
Standard- und Nachschlagewerk für jeden Praktiker unerlässlich und für einen aufgerufenen
Preis von 119,- EUR mehr als moderat. Qualitativ schlechtere Werke werden
preislich weitaus höher veranschlagt und können sich nicht unbedingt mit dem
„Kraßer“ – wie Christoph Ann das Werk
salopp in seinem Vorwort bezeichnet – messen. In diesem Sinne ist das Werk
jedem zu empfehlen, der sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt.