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Mittwoch, 7. November 2018

Rezension: Patentrecht

Nirk / Ullmann / Metzger, Patentrecht, 4. Auflage, C.F. Müller 2018

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, Edinburgh


Viele Studenten werden im Schwerpunkt des Immaterialgüterrechts nicht nur auf das Urheberrecht, sondern auch auf das Patentrecht stoßen, dessen Beliebtheit sich zwar in Grenzen hält, aber dessen wirtschaftliche Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. In vielen Branchen dient das Patentrecht als Schutz von technischen Erfindungen und soll Wettbewerber und Nachahmer vor unzulässigen Verwertungshandlungen fernhalten. Der Einstieg in diese Rechtsmaterie fällt leichter, wenn man sich ein Lehrbuch zur Hand nimmt. Ein zu empfehlendes Lehrbuch ist das nun in der vierten Auflage publizierte Lehrbuch „Patenrecht“ von den Herausgebern Prof. Dr. Rudolf Nirk, Prof. Dr. Eike Ullmann und Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. Es umfasst 287 Seiten (inklusive Anhang) und behandelt in fünf Teilen das Patenrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Halbleiterschutzrecht, das Sortenschutzrecht und das Internationale Immaterialgüterrecht. Abgerundet wird das Lehrbuch mit drei Originalklausuren mit Lösungen, die sich im Anhang finden lassen.

Laut Vorwort war ein wesentlicher Grund für die neue Auflage, dass die dritte Auflage aus dem Jahr 2007 stammt und nach dieser langen Zeit eine aktualisierte Auflage notwendig war. Das vorliegende Lehrbuch beinhaltet nun auch Ausführungen zum einheitlichen europäischen Patent (S. 171 ff.) und zum Verhältnis zwischen dem Patentrecht und dem Wettbewerbsrecht (S. 164 ff.) sowie dem internationalen Patentrecht (S. 256). Überarbeitet wurde auch der Abschnitt zu computerimplementierten Erfindungen und Software-Patente (S. 37 ff.).

Am Anfang des Lehrbuches finden sich im Verzeichnis „Schrifttum“ (S. XIX-XX) alle Standardwerke, die für die Rechtsgebiete Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Sortenschutzrecht relevant sind. Insofern wird das vorliegende Werk einem Vollständigkeitsanspruch gerecht.

Der erste (oder vielleicht auch zweite) Eindruck eines Lehrbuches entsteht meistens auf den ersten Seiten. Auf S.1 des vorliegenden Werkes leiten die Autoren in das Patentrecht ein mit dem Kapitel „§ 1 Einführung und Grundlagen“. Positiv auffällig ist, dass die Autoren dabei nicht nur aus einer juristischen Perspektive eine Einführung in das Patentrecht geben, sondern dieses auch aus wirtschaftlicher Sicht erklären (z.B. „Zentrale Industriezweige wie die Automobil-, Maschinenbau- (…) und Informationstechnologiebranche sichern ihre Investitionen gegenüber Wettbewerbern, Nachahmern und im Vertrieb auf der Basis von Patentportfolios ab“). Dem Leser wird damit der Einstieg etwas erleichtert.

Die wichtigsten Begriffe und Prüfungsvoraussetzungen einer Rechtsnorm im Patentrecht sind weitestgehend gut erklärt (z.B. „Neuheitsbegriff“ auf S. 46-58). Damit lassen sich diese Begriffe leichter einprägen.

Jedoch wäre bei den Prüfungsvoraussetzungen ein vorangestelltes (Prüfungs-)schema für eine bessere Übersicht für den Leser dienlich gewesen (z.B. eine Aufzählung beim Begriff „Neuheit“ auf S. 46, was alles nicht zum Stand der Technik gehört).

Die einzelnen Beispielfälle (z.B. S.1, 49, 55, 185) untermalen die Erklärungen zum jeweiligen Rechtsgebiet und schaffen somit einen engen Realitätsbezug.

Das Kapitel „Gebrauchsmusterrecht“ (S. 184 – 198) ist plausibel gegliedert, da es mit allgemeinen Informationen zum Gebrauchsmusterrecht beginnt (I.) und anschließend eingeht auf die Beteiligten am Gebrauchsmusterrecht (II.), auf die Gebrauchsmusterschutzfähigkeit (III.), auf die Anmeldung und Eintragung (IV.), auf das Recht aus dem Gebrauchsmuster (V.), auf die Dauer (VI.), Löschung (VII.), Unwirksamkeit (VIII.) des Gebrauchsmusters. Es enthält alle wichtigen Inhalte zu dieser Rechtsmaterie.

Die am Ende des Lehrbuches beigefügten Klausuren (S. 273 ff.) sind sehr lehrreich und eignen sich aufgrund des verwendeten Gutachtenstils gut für Schwerpunktkandidaten im Gewerblichen Rechtsschutz. Allerdings wäre es unter formalen Gesichtspunkten besser gewesen, wenn die Lösung stets auf der nächsten Seite nach dem Sachverhalt beginnt und nicht auf derselben Seite (S. 280, 284), da der Leser beim Lesen des Sachverhalts unweigerlich Teile der Lösung sieht und somit der Lerneffekt beim Anfertigen einer Lösungsskizze etwas vermindert ist.

Wie eingangs erwähnt, beinhaltet diese vierte Auflage einige Neuerungen. Darunter fallen unter anderem Ausführungen zum einheitlichen europäischen Patent (S. 171 ff.), die den Autoren besonders gut gelungen sind. Die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht ist als aktuell brisantes Thema ebenfalls im Lehrbuch enthalten (S. 174, Rn. 840). Ebenfalls aktuell im Lehrbuch enthalten ist, dass sich die nationalen Gerichte mit der EuGH-Entscheidung „Huawei/ZTE“ zum Thema FRAND-Bedingungen beschäftigen (S. 170 f., Rn.834). Diese beiden Beispiele zeigen, dass die vierte Auflage einen hohen Aktualitätsbezug hat.

Die Autoren haben mit dieser vierten Auflage ein Lehrbuch erster Klasse auf den Literaturmarkt gebracht. Für Einsteiger und Fortgeschrittene im Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und/oder Sortenschutzrecht ist das vorliegende Werk ein umfangreiches und didaktisch sehr gutes Lehrbuch. Zudem ist es sehr erschwinglich (26,99 Euro).

Freitag, 19. Oktober 2018

Rezension: Methodenfragen des Patentrechts

Metzger, Methodenfragen des Patentrechts, 1. Auflage, Mohr Siebeck 2018

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, Edinburgh


Anlässlich seines 70. Geburtstages wurde Prof. Dr. Theo Bodewig mit einem Symposium geehrt. Die Beiträge des Symposiums wurden in einem Band unter dem Titel „Methodenfragen des Patentrechts“ von Prof. Dr. Axel Metzger herausgegeben. Dieser Band erschien 2018 im Mohr Siebeck Verlag in der Reihe „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht“. Wie dem Titel dieses Bandes zu entnehmen ist, fokussieren sich alle zehn Beiträge auf die Methodenfragen des Patentrechts. Dennoch sind folgende drei Beitrage exemplarisch für die Methoden des Patentrechts.

Der erste Beitrag, verfasst von der Professorin für Politikwissenschaft Prof. Dr. Ingrid Schneider, beschäftigt sich „konstruktiv“ und „kritisch“ mit der „besonderen Abgeschirmtheit des Patentsystems“ (S. 1). Im Zentrum dieses Beitrages steht die epistemische Gemeinschaft der Patentrechtsexperten. Sehr anschaulich erklärt die Autorin das Konzept der epistemischen Gemeinschaft (S. 2-5), indem sie unter anderem subsumiert, inwiefern die Patentanwaltschaft als Profession zu verstehen ist (S. 3). Weiterhin geht die Autorin auf die Ausrichtung der Governance des Patentrechts (S. 18 ff.) ein. Insgesamt ist dieser Beitrag wissenschaftlich äußerst fundiert. Manch einer wird in diesem Beitrag „juristische Inhalte“ vermissen, jedoch hat sich die Autorin nicht auf die rechtlichen Aspekte fokussiert, sondern hat das Thema von einer eher sozialwissenschaftlichen Perspektive untersucht.

Im zweiten Beitrag beschäftigt sich Dr. Rainer Moufang mit der „Rechtsprechung und Auslegungsmethodik der Großen Beschwerdekammer des EPA“. Der Autor schafft es besonders gut, die Auslegungsmethodik mit der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer zu verbinden und verarbeitet in seinem Beitrag sehr viele Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer, die sich unter anderem unter den den insgesamt 301 Fußnoten finden lassen. Einen Schwerpunkt setzt er auf die Entscheidungen „Tomaten II“ und „Broccoli II“ (S. 72-78). Die Einleitung zur Auslegung und deren Bezug zum Patentrecht gelingt dem Autor sehr gut (S.31-34 und mit Bezug zum EPÜ S.58-78). Dabei fällt auf, dass der Autor „lehrbuchartig“ (im positiven Sinne) in die Methode der Auslegung einleitet. Dieser leichte Einstieg erleichtert das Verständnis des Themas. Den Bezug zum Patentrecht stellt der Autor beispielsweise mit der Erklärung des Begriffs „Erfindung“ anhand von Gerichtsentscheidungen (S. 32, 41-43) dar oder auch mit der Aufzählung und Erklärung der patentrechtlichen völkerrechtlichen Verträge (S. 33 f.). Es folgen die Vorstellung der Großen Beschwerdekammer des EPA und die Fokussierung auf die Voraussetzungen einer Vorlage an die Große Beschwerdekammer (S. 34-40). Eines der Hauptkapitel dieses Beitrages beschäftigt sich mit der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer und insbesondere mit Bezug zu den Erteilungs-, Einspruchs- und Beschwerdeverfahren (S. 49-56).

Als Fazit zu diesem Beitrag kann gesagt werden, dass diejenigen, die mit Auslegungsmethoden zumindest etwas vertraut ist, dem Teil über die Auslegung gut folgen können werden, zumal der Autor sehr verständlich die bekannten Auslegungsmethoden (die grammatikalische, systematische, teleologische, historische und dynamische Auslegung) auf das EPÜ bezieht (S. 67-78). Zudem wird der Leser dieses Beitrages merken, dass auch komplexe juristische Untersuchungen sehr anschaulich dargestellt werden können und das Lesevergnügen im Laufe des Lesens nicht abnimmt.

Der letzte Beitrag in diesem Band stammt von dem Jubilar selbst und hat den Titel „Die wettbewerbspolitische Dimension der Schutzvoraussetzungen des Patentrechts“. Den Anreiz für seinen Beitrag gab ihm der Aufsatz „The Economic Underpinnings of Patent Law“ von Kenneth Dam (S. 263, jedoch richtigerweise „underpinnings“ statt der im Beitrag verwendeten Schreibweise „unperpinnings“). Der Jubilar leitet seinen Beitrag mit dem historischen Hintergrund zu den Problemen der Etablierung des Patentrechts ein (S. 261). So behindere das Patentrecht insbesondere den Wettbewerb. Hiermit verbunden sind die vom Jubilar erwähnten Begriffe „Nachahmungsfreiheit“ und „Imitationswettbewerb“ (S. 262). Im Mittelteil des Beitrages werden die Regelungen des Patentrechts vorgestellt und erklärt (S. 263-265). Diese Auflistung gelingt dem Jubilar besonders gut, da sie nicht nur einen guten Überblick über die Reichweite und den abgesteckten Rahmen des Patentrechts geben, sondern zudem mit nachvollziehbaren Bezügen zum Wettbewerb verfasst sind. Das Ende des Beitrages widmet sich den wettbewerblichen Aspekten im Amtsverfahren (S. 266). Der Jubilar appelliert an eine „kritische Grundeinstellung z.B. gegenüber Trivialerfindungen“, um einer zu starken Wettbewerbsbeschränkung vorzubeugen (S. 266). Alles in allem ist dieser Beitrag prägnant und verständlich geschrieben. Die Verlinkung zwischen dem Patentrecht und dem Wettbewerb ist dem Jubilar auf den nur sechs Seiten sehr gut gelungen.

Die restlichen sieben Beiträge sind folgenden Autoren zuzuordnen: Prof. Dr. Matthias Leistner und Philipp Simon, Raimund Lutz, Prof. Dr. Axel Metzger, Prof. Dr. Herbert Zech, Prof. Dr. Horst-Peter Götting, Prof. Dr. Christine Godt und Prof. Dr. Hanns Ullrich. Ihre Beiträge sind nicht weniger lesenswert, da sie – genauso wie die drei vorgestellten Beiträge – einen hohen wissenschaftlichen Wert haben und durchaus interessant sind. Alle zehn Beiträge werden dem Thema „Methodenfragen des Patentrechts“ in vollem Umfang gerecht und zeigen, dass Patentrecht sowohl aus der Sicht der Praxis als auch der Theorie sehr vielseitig ist.

Sonntag, 9. September 2018

Rezension: Patentrecht

Haedicke, Patentrecht, 4. Auflage, Carl Heymanns 2018

Von Dipl.-Jur. Julius Remmers, Edinburgh


In dem in der vierten Auflage neu erschienenen Lehrbuch „Patentrecht“ behandelt Haedicke das Patentrecht in all seinen Facetten und führt in Kürze in das Gebrauchsmusterrecht ein. Wie Haedicke in seinem Vorwort zur vierten Auflage selbst schreibt, hat er sein Lehrbuch auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gesetzt und aktuelle Entwicklungen miteinbezogen, wie beispielsweise solche bei standardessentiellen Patenten, bei äquivalenten Patentverletzungen oder auch bei Zwangslizenzen.

Dass das vorliegende Lehrbuch das Patentrecht sehr umfänglich behandelt, zeigt sich nicht nur in den 17 Kapiteln auf 303 Seiten, sondern auch in der großen Themenbreite rund um das Patentrecht. Die genannten 17 Kapitel sind wiederum Bestandteile von insgesamt sieben Teilen, wovon sechs Teile das Patentrecht behandeln und der letzte siebte Teil einen knappen Einblick in das Gebrauchsmusterrecht gibt.

Der erste Teil („Grundbegriffe“) beschäftigt sich mit dem „Sinn und Zweck des Patentrechts“, der „Geschichtlichen Entwicklung“, dem „Verhältnis des Patentrechts zu anderen Rechtsgebieten“, dem „internationalen Patentrecht“ sowie die Rechte des Erfinders und der Miterfinder. Im zweiten Teil („Schutzvoraussetzungen und Wirkungen“) werden die Patentiervoraussetzungen, die Schranken, der Schutzgegenstand und -bereich sowie die Wirkungen des Patents erklärt. Dieser Teil nimmt knapp 1/3 des Lehrbuches ein und stellt somit zu Recht den größten Teil dar.

Der dritte Teil deckt die Sondergebiete des Patentrechts ab, namentlich Software, chemische und biotechnologische Erfindungen und medizinische Verfahren und Stoffe). Im vierten Teil fokussiert sich Haedicke auf die Rechtsfolgen einer Patentverletzung und die daraus resultierenden Ansprüche. Nach dem fünften Teil („Patente im Rechtsverkehr“) widmet sich Haedicke im sechsten Teil dem Verfahrensrecht und erklärt das Patenterteilungs- und Nichtigkeitsverfahren sowie die Patentverletzungsverfahren. Der siebte Teil umschließt im Groben, wie bereits oben gesagt, das Gebrauchsmusterrecht.

Beginnend mit der formalen Kritik lässt sich zunächst anmerken, dass das gesamte Lehrbuch sehr übersichtlich aufgebaut ist und sich durch die zahlreichen Unterkapitel auch hervorragend als Nachschlagewerk eignet. Darüber hinaus findet sich vor jedem Kapitel eine detaillierte Übersicht zu dem jeweiligen Kapitel. Alle Gliederungspunkte sind mit Randnummern versehen und lassen sich somit leicht finden.

Das i-Tüpfelchen wäre jedoch gewesen, wenn der Autor dem Lehrbuch noch ein Rechtsprechungsverzeichnis und ein Paragraphenverzeichnis beigefügt hätte. Da in diesem Lehrbuch sehr viele (wichtige) Gerichtsentscheidungen und Normen zitiert werden, wären diese Verzeichnisse zum Nachschlagen sinnvoll.

In Lehrbüchern finden sich oft Querverweise, die das Auffinden von Begriffen erleichtern. Hierauf hat der Autor leider verzichtet. Da es jedoch im Patentrecht viele juristische Fachtermini gibt, hätten sich Querverweise zu einzelnen Fachbegriffen in diesem Lehrbuch gut angeboten (z.B. auf S. 300 ein Querverweis vom „Trennungsprinzip“ auf S. 58, etwa so: „Trennungsprinzip à S. 58/ 4. Kap. Rn. 59“).

Letztlich fällt beim genauen Hinschauen auf S. 177 (10. Kap. Rn. 6) auf, dass es „A gegen B“ heißen müsste statt „B gegen A“. Diese Kleinigkeit lässt sich zumindest einfach korrigieren in einer eventuell fünften Auflage.

Die inhaltliche Kritik fällt überwiegend positiv aus. Obwohl das Lehrbuch „nur“ den Namen „Patentrecht“ trägt, endet das Lehrbuch mit einer Einführung in das Gebrauchsmusterrecht. Dieser Sprung von den Patenten zu den Gebrauchsmustern bieten sich deswegen gut an, da eine starke Ähnlichkeit zwischen diesen beiden gewerblichen Schutzrechten besteht. Eine Ergänzung anderer gewerblicher Schutzrechte, wie beispielsweise das Marken- oder Designrecht, hätte den Rahmen des Lehrbuches gesprengt. Insofern hat Haedicke die Einbeziehung des Gebrauchsmusterrechts sinnvoll ausgewählt und das Lehrbuch damit keinesfalls überladen.

Wie Haedicke selbst im Vorwort erwähnt hat, finden sich im vorliegenden Lehrbuch viele aktuelle Themen und Diskussionen rund um das Patentrecht (z.B. die Diskussionen über die Einführung eines einheitlichen Patentsystems bzw. einheitlichen Patentgerichts, S. 58 ff.). Diese Einbeziehung ist sinnvoll und verleiht dem gesamten Lehrbuch mehr Aktualität.

Wenn der Leser viel Wert auf Rechtsprechung (insb. „Klassiker“ und aktuelle Rechtsprechung) legt, wird das vorliegende Lehrbuch diesem Anspruch in vollem Umfang gerecht, da der Autor unzählige Gerichtsentscheidungen mit aufgenommen hat.

Trotz der Fülle an Gerichtsentscheidungen kommen jedoch manche Erklärungen und Erläuterungen zu kurz (z.B. auf S. 64/ 5. Kap. Rn. 8, denn hinsichtlich der Qualifizierung einer Person zu einem Miterfinder zitiert der Autor lediglich den BGH und nennt die Voraussetzungen, statt zunächst zu problematisieren, dass das Gesetz selbst keine Voraussetzungen zu Miterfindern stellt und dies unvollkommen ist). Diese Herangehensweise mag praxisnah sein, jedoch erschwert es etwas das Verständnis.

Es fällt positiv auf, dass der Autor viele kleine Beispielfälle und Fälle mit Rechtsprechungsbezug (z.B. S. 179 ff.) im Lehrbuch verteilt eingefügt hat. Oft stehen diese am Anfang eines Abschnittes und leiten diesen gut ein.

Schließlich lässt sich folgendes Fazit ziehen. Das Lehrbuch ist allen Einsteigern und Fortgeschrittenen zu empfehlen, bedarf jedoch an manchen Stellen etwas „Lesedisziplin“, sich in schwierige Rechtsmaterien „hineinzudenken“. Das Grundwissen wird umfassend vermittelt und zudem werden viele spezielle patentrechtliche Themen behandelt. Als Nachschlagewerk lässt es sich zudem sehr gut nutzen. Nicht zu unterschätzen sollte sein, dass Haedicke sich mit diesem Lehrbuch eine schwierige Aufgabe der Wissensvermittlung vorgenommen hat, da das Patentrecht an sich nicht einfach zu durchdringen ist (im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten). Insofern verbietet sich jeglicher Vergleich hinsichtlich der Verständlichkeit mit Lehrbüchern, die andere Rechtsgebiete behandeln. Für alle am Patentrecht Interessierten ist dieses Lehrbuch eine gute Hilfe.

Mittwoch, 22. August 2018

Rezension: Praxishandbuch Softwarerecht


Marly, Praxishandbuch Softwarerecht, 7. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Ass. iur. Mandy Hrube, LL.M. (Stellenbosch), Hannover

  
Vier Jahre nach der Vorauflage ist das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Dr. Jochen Marly – Professor an der Technischen Universität Darmstadt für Zivilrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sowie Recht der Informationsgesellschaft – nunmehr in der mittlerweile 7. Auflage erschienen. Die stetige technologische Weiterentwicklung führt zu immer neu aufkommenden Rechtsfragen im Softwarerecht, weshalb eine umfassende Überarbeitung der Vorauflage erforderlich war. Wie der Untertitel verrät, liegt der Fokus des Praxishandbuchs auf dem Rechtsschutz und der Vertragsgestaltung. Für das Softwarerecht als Querschnittsmaterie ist dabei eine Vielzahl von Gesetzen von Bedeutung, allen voran das Urheberrecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In die Neuauflage wurde u.a. auch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufvertraglichen Mängelhaftung“ eingearbeitet, da die neu in das BGB aufgenommenen Vorschriften auch in das Softwarevertragsrecht ausstrahlen. Da vor dem 1.1.2018 geschlossene Verträge allerdings noch nach altem Recht zu beurteilen sind, werden in dem Werk beide Fassungen zitiert, worunter der Lesefluss manchmal etwas leidet.

Inhaltlich gliedert sich das 910 Seiten starke Praxishandbuch in acht Teile und deckt die gesamte Bandbreite und relevanten Themen des Softwarerechts ab. Teil 1 befasst sich mit den technischen, terminologischen und ökonomischen Grundlagen. In Teil 2 wird der Rechtsschutz für Computersoftware dargestellt. Teil 3 setzt sich mit dem allgemeinen Softwarevertragsrecht auseinander. In Teil 4 werden Sondererscheinungen und Sonderprobleme der Softwareverträge behandelt. Das Recht der Leistungsstörungen ist Gegenstand von Teil 5. Teil 6 widmet sich den softwarespezifischen Vertragsbestandteilen. Anschließend geht das Werk in Teil 7 auf nicht softwarespezifische, aber häufig auftretende Probleme und vielfach verwendete vertragliche Regelungen ein, bevor es mit den äußerst wertvollen Musterverträgen in Teil 8 abschließt. Abweichend zu den Vorauflagen finden sich die Musterverträge nun nicht mehr auf einer beigefügten CD, sondern werden zum Download über einen persönlichen Freischaltcode bereitgestellt.

Aktuelle und höchst praxisrelevante Themenbereiche wie „Apps für Smartphones und Tablet-Computer“ (S. 497 ff.) oder auch das „Cloud Computing“ (S. 487 ff.) wurden umfassend eingearbeitet. Auch der seit Jahren anhaltende Dauerbrenner in IT-rechtlichen Diskussion – der Handel mit Gebrauchtsoftware – findet unter Einbeziehung u.a. der UsedSoft-Rechtsprechung des EuGH und des BGH angemessene Berücksichtigung (S. 104 ff). Die Ausführungen sind dabei stets auch für Neulinge auf diesem Gebiet gut verständlich. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ ist jedoch nicht nur äußerst umfangreich und inhaltlich wertvoll, sondern dabei auch übersichtlich gehalten. Neben dem angenehmen Schriftbild, mit optischer Hervorhebung von Schlagwörtern im Text, finden sich in den Fußnoten zahlreiche Nachweise aus Rechtsprechung und Schrifttum. Das 29 Seiten lange Stichwortverzeichnis am Ende des Werkes ermöglich zudem ein schnelles Auffinden der einschlägigen Thematik.

Fazit: Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ liefert eine ausführliche Darstellung, was unter die Querschnittsmaterie Softwarerecht alles fällt, welche rechtlichen Herausforderungen und Probleme sich ergeben und wie diese praxistauglich bewältigt werden können. Das Werk stellt damit ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Praktiker dar; ganz gleich, ob ein Lizenzvertrag für Open Source Software entworfen oder ein Mängelgewährleistungsanspruch nach dem BGB geltend gemacht werden soll. Das „Praxishandbuch Softwarerecht“ von Marly erweist sich als äußerst effiziente Arbeitshilfe in der Praxis, das den Erfolg der Vorauflagen zweifelsfrei fortführt und uneingeschränkt empfohlen werden kann.

Freitag, 29. September 2017

Rezension: Patentvertragsrecht

Henn / Pahlow, Patentvertragsrecht, Grundprinzipien – Vertragsformen – Rechtsgestaltung, 6. Auflage, C.F. Müller 2017

Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Das von Prof. Dr. Günter Henn unter dem Titel „Patent- und Know-how-Lizenzvertrag – Handbuch für die Praxis“ begründete Werk erschien zuletzt 2003 in der von ihm herausgegebenen 5. Auflage. Die neu bearbeitete 6. Auflage wird nun erstmals unter dem geänderten Titel „Patentvertragsrecht, Grundprinzipien – Vertragsformen – Rechtsgestaltung“ von Prof. Dr. Louis Pahlow - Lehrstuhl für Neuere und Neueste Rechtsgeschichte, Zivilrecht und Gewerblichen Rechtsschutz an der Goethe-Universität Frankfurt am Main – herausgegeben. Neben ihm wurde das Werk von Prof. Dr. Hubertus Baumhoff – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Bonn, PD Dr. Ronny Hauk – Technische Universität München, Dr. Sven Kluge - Steuerberater in Bonn, Dr. Matthias Lamping – Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb München, Prof. Dr. Martin Löhnig - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Universität Regensburg und Prof. Dr. Herbert Zech - Professor für Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht Universität Basel bearbeitet.

In den zwischen der Bearbeitung der 5. und 6. Auflage vergangenen ca. 13 Jahren haben sich internationale Märkte und Rahmenbedingungen für geistiges Eigentum und dessen Verwertung, gewerblicher Rechtsschutz und Patentrecht stetig weiterentwickelt. Weiter gewannen nationaler und internationaler Transfer von geistigem Eigentum sowohl innerhalb von Unternehmens- und Konzernstrukturen als auch zwischen nicht miteinander verbundenen Unternehmen und Konzernen immer mehr an Bedeutung und wurden und werden durch die sich fortentwickelnde Digitalisierung immer schneller und einfacher. Die Neuauflage ist daher um die entsprechenden Themen - u.a. Kreditsicherungs- und Treuhandgeschäfte, Forschungs- und Entwicklungsverträge und Vereinbarungen über Kreuzlizenzen und Technologiepools – erweitert.

Das Werk beginnt mit einem Grundlagenteil, der historische, patent-, zivil- und kartellrechtliche Grundlagen auf über 100 Seiten anschaulich darstellt. Hervorzuheben sind in diesem das erst einmal unerwartet umfangreich erscheinende Kapitel über die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen. Dass die Beschäftigung mit diesen zum Verständnis der Gesamtsystematik sowie zum Verständnis der Beschränkungen und Verbote für gewisse vertragliche Abreden unerlässlich ist, erschließt sich dem Leser aber schon nach wenigen Seiten der Lektüre des lesenswerten Kapitels und bringt auch für das allgemeine Verständnis des europäischen Wettbewerbsrecht wertvolle Erkenntnisse.

Es folgt der knapp 170 Seiten umfassende Hauptteil des Werkes, der die Vertragsformen der Patent- und Know-how-veräußerung und -lizensierung, andere Übertragungs- und Verwaltungsarten sowie Forschungs- und Entwicklungsverträgen und deren Gestaltung in angemessener Ausführlichkeit behandelt. Im Anhang des Werkes finden sich entsprechende Vertrags- und Formularmuster. Die Verweisungen im Hauptteil auf die Anhänge und die jeweiligen Klauseln und Formulierungen erleichtern das praktische Verständnis für die Anwendungsmöglichkeiten des im Hauptteil Beschriebenen. Für die Zukunft wären noch entsprechende Rückverweise in den Anhängen wünschenswert, so dass man sich auch über die Lektüre der Muster und Formulare schneller im Hauptteil zurechtfinden kann. Die Muster Lizenz-Standardvertrag, EU-Lizenzvertrag, Vertragsabschlussvollmacht und Geheimhaltungsvereinbarung sind auch in englischer Fassung enthalten, der Lizenzstandardvertrag auch in französischer Fassung. Alle Dokumente stehen den Erwerbern des Werkes als Word-Dokument zum Download zur Verfügung.

Im 75 Seiten umfassenden Schlussteil werden in zwei Kapiteln Bilanzierungserfordernisse und Besteuerung der immateriellen Wirtschaftsgüter Patente, Know-how und Lizenzen sowie der zugehörigen Übertragungs-, Austauschgeschäfte und sonstigen Geschäftsvorgänge beleuchtet. Auch die Notwendigkeit der Darstellung dieses Bereiches erschließt sich dem Leser nach wenigen Seiten Lektüre dieser ebenfalls lesenswerten Kapitel.

Fazit: Das Werk kann allen mit dem Patent- und Lizenzvertragsrecht befassten Spezialisten aber auch denjenigen uneingeschränkt empfohlen werden, die erste oder tiefere Einblicke in die Materie gewinnen möchten oder erstmals vertragsgestaltend in diesem Bereich tätig werden wollen. Ideen und Formulierungshilfen erhält man sowohl im gut lesbaren und schnell erfassbaren Hauptteil als auch in den umfangreichen Mustern und Formularen des Anhangs.

Struktur, Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis sowie Stichwortverzeichnis des Werkes lassen keine Wünsche offen. Wichtiges ist im Fließtext durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Weiter lobend zu erwähnen sind die umfangreichen Literatur- und Rechtsprechungshinweise, die für die Vertiefung in einzelnen Bereichen unerlässlich sind.

Donnerstag, 29. Juni 2017

Rezension: Patentgesetz

Busse / Keukenschrijver, Patentgesetz – Kommentar, 8. Auflage, De Gruyter 2016

Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf



Kein immaterielles Schutzrecht ist derart wesentlich für den technischen Fortschritt wie das Patent. Zwar verleiht der Schutz für eine Erfindung nur in den seltensten Fällen auch ein wirtschaftliches Monopol, gleichwohl führt die rechtliche Monopolstellung dazu, dass Patente zunehmend als Unternehmens-Asset angesehen werden und vor allem in innovationsgetriebenen Branchen ein wichtiges Mittel des Wettbewerbskampfes darstellen. Die Verknüpfung technischer und rechtlicher Fragestellungen birgt zudem zusätzliche Herausforderungen für den Rechtsanwender und verlangt von diesem ein gewisses Maß an naturwissenschaftlichem Verständnis, um technische Zusammenhänge unter rechtliche Bewertungsmaßstäbe subsumieren zu können. Für den Praktiker ist es somit unerlässlich, auf Hilfsmittel wie Kommentare und Handbücher zurückzugreifen, denen die schwierige Aufgabe zuteilwird, diesen Konnex zum einen zu schaffen und zum anderen verständlich darzulegen.

Einen solchen Versuch unternimmt das nunmehr in der 8. Auflage erschienene Werk des Her-ausgebers Alfred Keukenschrijver, Richter am Bundesgerichtshof a.D. im de Gruyter Verlag, welches erstmals 1937 von Rudolf Busse in Stilkes Rechtsbibliothek veröffentlicht wurde und als absolutes Standardwerk auf dem Gebiet der einschlägigen Fachliteratur gezählt werden muss. Auf rund 3150 Seiten werden neben der Kernmaterie des deutschen Patentgesetzes noch das Patentkostengesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Gesetz über den Schutz der Topographien von elektronischen Halbleitererzeugnissen, das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen sowie das Gesetzt über internationale Patentübereinkommen umfassend kommentiert.

Beschlossen wird das Werk mit einem guten Überblick über den einheitlichen Patentschutz in Europa, der durch die Schaffung des europäischen Einheitspatents erstmalig eine echte Chance auf eine Harmonisierung des materiellen Patentrechts erhält. Zwar treten die einschlägigen Regelungen ohne die Errichtung des einheitlichen Patentgerichts noch nicht in Kraft, da es diesbezüglich nach wie vor an der notwendigen Anzahl ratifizierender Vertragsmitgliedstaaten mangelt. Dennoch war Europa seit Unterzeichnung der Pariser Verbandsübereinkunft aus dem Jahre 1883 noch nie so nah an einem Europäischen Patent wie heute. Die diesbezüglichen Ausführungen verschaffen einen ausreichenden Überblick über die historischen Entwicklungslinien vom GPÜ bis heute und nehmen eine erste Kommentierung der einzelnen Verordnungstexte vor. Vereinzelt konnte in diesem Zusammenhang sogar auf die möglichen Folgen des „Brexit“ eingegangen werden, was das Werk aus Aktualitätsgesichtspunkten durchaus aufwertet. Generell vermag das Werk an vielen Stellen der Kommentierung aktuelle Entwicklungen des Patentrechts gut darzustellen, wie etwa die Diskussion um die mögliche Einschränkbarkeit des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs gemäß § 139 PatG oder aber aktuelle Fragen rund um die schwierigen Thematiken der Patentfähigkeit von Biotechnologien und der Stammzellenforschung (vgl. etwa § 2 PatG).

Als weitere Neuerung zu der Ende 2012 erschienen 7. Auflage mussten neben den Ausführungen zum einheitlichen Patentschutz in Europa an gewichtigen Rechtsänderungen im Wesentlichen nur die Patentrechtsnovelle von 2013, das Gesetz zur Änderung des Designgesetzes sowie weiterer Vorschriften zum gewerblichen Rechtschutz Berücksichtigung finden, welche an gegebener Stelle hinreichend thematisiert werden. Zusätzlich dazu bedurfte es für die 8. Auflage der Einarbeitung diverser Neuerscheinungen in der einschlägigen Patentrechtsliteratur, welche soweit zeitlich möglich, ebenfalls umfassend vorgenommen wurde. Im Rahmen der Autorenschaft ergaben sich zudem ebenfalls einige personelle Änderungen, die insoweit jedoch keine inhaltliche Abkehr von den bisher vertretenen Ansichten der Vorautoren mit sich brachten. Nach wie vor kennzeichnet sich die für einen Kommentar dieser Größenordnung doch recht geringe Anzahl an Verfassern durch ein hohes Maß an Erfahrung und Fachkompetenz auf dem Gebiet des Patentrechts. Ein starkes Indiz hierfür sind vor allem die durchweg klaren und präzisen sprachlichen Ausführungen zu den einzelnen Gesetzestexten, welche mit umfassenden Literatur und Rechtsprechungsnachweisen unterfüttert werden.

Gerade für Praktiker ist die Fülle an Entscheidungsnachweisen bezüglich der eigenen Rechts-findung sehr hilfreich und vermag somit nicht nur als Erstzugriffswerk zu überzeugen. Hier wird besonders deutlich, dass sich die Autorenschaft nahezu ausnahmslos aus ehemaligen oder aktiven (teilweise vorsitzenden) Richtern bzw. einer Richterin am Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof sowie den Landgerichten zusammensetzt. Die hierdurch bestehende Praxisnähe führt dazu, dass die fachliche Kommentierung der einzelnen Paragraphen nicht nur in sprachlicher, sondern auch aus inhaltlicher Sicht durchgehend zu überzeugen weiß. Die eingangs angeführte Verknüpfung technischer und rechtlicher Fragestellungen erfordert von den Verfassern eine umfassende Aufarbeitung der einschlägigen Rechtsprechung, um die teils unübersichtliche Kasuistik zu wesentlichen Fragen des Patentrechts verständlich darzustellen. Diesbezüglich sei auf die Kommentierungen zu den Patentiervoraussetzungen der §§ 1 ff. PatG hingewiesen, bei denen sich etwa der patentrechtliche Erfindungsbegriff sowie der maßgebliche Stand der Technik besonders hervortun. Hier liegt nach Ansicht des Verfassers auch die große Stärke des Busse`schen Kommentars und hebt diesen durch die Fülle an Nachweisen von anderen Patentrechtskommentaren deutlich ab. Ohne auf die einzelnen Themenbereiche jeweils inhaltlich eingehen zu können, muss konstatiert werden, dass jeder Autor sichtlich um eine vollständige inhaltliche Darstellung der wesentlichen Materie bemüht ist und dies auch, soweit ersichtlich, stets gelingt.

Neben diesen inhaltlichen Stärken ist darüber hinaus die optische Aufarbeitung der Materie anzuführen. Der Fußnotenapparat ist im Gegensatz zu anderen gängigen Kommentaren am Ende der Seite klar visuell abgegrenzt, was den Lesefluss ungemein erleichtert. Textpassagen werden zudem durch das setzten vieler Randnummern und deren jeweiligen Trennung durch Absätze oder Tabstopps deutlich aufgelockert, was die Arbeit mit dem Werk im Rahmen der Recherche ebenfalls deutlich verbessert. Noch in der Vorlauflage wirkten einige längere Textpassagen etwas gedrungen und unübersichtlich; diesem Umstand wurde nunmehr gänzlich Abhilfe geschaffen.

Alles in Allem kann somit festgestellt werden, dass die 8. Auflage im Gegensatz zu der Vorauflage sich vor allem in puncto Layout und visueller Darstellung der Kommentierung als solche wesentlich verbessert hat. In dieser Hinsicht stellt der Busse`sche Kommentar nach Auffassung des Verfassers das aktuelle beste Nachschlagewerk im Bereich des Patentrechts dar. Aus inhaltlicher Sicht vermag das Werk durchweg einen hohen Standard zu gewährleisten, was neben der fachlichen Kompetenz der einzelnen Autoren mitunter auch an der umfassenden Auswertung der einschlägigen Patentrechtsliteratur und vor allem der einschlägigen Rechtsprechung liegt. Daher ist die 8. Auflage für jeden Praktiker unerlässlich, um einen guten Zugriff auf die mitunter schwierige Materie des Patentrechts zu bekommen. Mit einem Ladenpreis von 249 EUR ist der Kommentar zudem auch moderat bemessen.

Sonntag, 1. Mai 2016

Rezension: Patentrecht

Kraßer/Ann, Patentrecht – Lehrbuch, 7. Auflage, C.H. Beck 2016

Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf



Gut sieben Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage erscheint das Lehrbuch, welches von Rudolf Kraßer, emeritierter ordentlicher Professor an der Technischen Universität München (TUM), begründet wurde, in einer neuen Auflage. Für diese nunmehr siebte Auflage zeichnet sich nicht mehr der der Begründer selbst verantwortlich, sondern Christoph Ann, unter anderem ordentlicher Professor an der TUM School of Management Munich Intellectual Property Law Center (MIPLC). Mit Christoph Ann ist es gelungen einen international renommierter Wissenschaftler auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts für die Fortführung dieses gleichsam renommierten Werkes zu gewinnen. Bereits zu Beginn lassen sich zwei Beobachtungen voranstellen: Zum einen ist das Werk nach wie vor weitaus mehr als ein bloßes „Lehrbuch“ und eines der fundiertes Bücher in diesem Rechtsgebiet überhaupt. Und zum anderen ist es dem neuen Herausgeber erneut gelungen, den bereits sehr hohen akademischen und wissenschaftlichen Standard mindestens aufrechtzuerhalten.

Im Gegensatz zu der Vorlauflage wurden einige inhaltliche und strukturelle Änderungen vorgenommen. Inhaltlich wurde insbesondere auf die Ausführungen zum DDR-Recht verzichtet, welches sich letztlich überholt hat und überdies für eine umfassende Darstellung keine Relevanz mehr beansprucht. Auf die Neuerungen die mit dem Europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung verbunden sind, ist der Autor insoweit eingegangen, wie sie bis zu der Abgabe der Neuauflage verlässlich eingetreten sind. Nach eigenen Angaben soll die Darstellung im Rahmen der 8. Auflage erfolgen, welche bereits für 2019 geplant sei. Letztlich wurden einige Abschnitte neu gegliedert und insgesamt einzelne Änderungen an dem Inhaltsverzeichnis vorgenommen. Neben den inhaltlichen Veränderungen ist in struktureller Hinsicht vor allem die Einführung von Randnummer zu begrüßen. Nunmehr wartet jeder Teilabschnitt mit einem vorgezogenen Literaturverzeichnis auf, sowie Randnummer. Dies erleichtert die Recherche im Werk selbst, aber auch die Bezugnahme auf das Werk in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen.

Wie es der Volltitel des Werkes bereits vorgibt, widmet sich dieses der Darstellung des nationalen sowie europäischen Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Auf das Gebrauchsmusterrecht muss häufig nicht gesondert eingegangen werden, da dieses sich mit dem Patent in vielen Punkten gleicht. Dort, wo Besonderheiten bestehen greift das Werk diese auf und stellt sie ebenfalls ausführlich dar. Im Rahmen der Rezension wird demnach nicht gesondert auf die einzelnen Passagen zum Gebrauchsmusterrecht eingegangen.

Alleine die Tatsache, dass das Werk die europäischen und nationalen Teilbereiche auf über tausend eng bedruckten Seiten ausführt, zeigt bereits wie ausführlich, detailliert und fundiert sich der Materie gewidmet wurde. Angenehmerweise werden die Teilgebiete aber nicht gesondert im Sinne eines „nationalen“ und „europäischen“ Teils behandelt, sondern vielmehr stets zusammen. Dies ist zu begrüßen, da es zwar nach wie vor kein europäisches oder gar internationales Patent gibt und die Vergabe von Schutzrechten aufgrund des Territorialitätsprinzips nach wie vor Sache der Nationalstaaten ist. Aber auch in dieser Rechtsmaterie ist die nationale/europäische/internationale Verzahnung offensichtlich und die Kenntnis hierüber für das Verständnis unerlässlich.

Der erste Abschnitt des Werkes widmet sich ausgiebig der Darstellung der Grundlagen für dieses Rechtsgebiet und vermittelt einen guten Überblick über die Stellung des Patents in der Rechts- und Wirtschaftsordnung, die geschichtliche Entwicklung, den Rechtsquellen sowie der Organisation. Bereits die Darstellung der Rechts- und wirtschaftspolitischen Wertungen des Patentrechts verdient gesonderte Aufmerksamkeit, gelingt es dem Autor doch in klarer und schnörkelloser Sprache dem Leser ein erstes Gefühl für diese Rechtsmaterie zu vermitteln. Es erscheint als würden die dort gemachten Ausführungen, welche keinesfalls durchweg neu sind, sondern schon in sehr ähnlicher Form in den Vorauflagen ihren Platz hatten, in gewisser Weise als Blaupause für eine Vielzahl anderer Lehr- und Handbücher gedient haben. Dies soll keineswegs wertend gemeint sein, jedoch fällt dies dem geneigten Leser, der sich ausgiebiger mit der Materie beschäftigt durchaus auf. Die ist zweifelsohne als Qualitätsmerkmal anzusehen. Insgesamt dient der erste Teil der Schaffung von Grundlagen und einem Grundverständnis für die nachfolgenden Ausführungen. Dies gelingt dem Werk auf ganzer Linie.

Der zweite Abschnitt beschäftigt sich sodann mit dem sachlichen Voraussetzungen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, folglich mit den Fragen des eigentlichen Schutzobjekts und unter welchen Voraussetzungen das Schutzobjekt auch schutzfähig ist. Bereits die Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen für die Patentierbarkeit, nämlich eine Erfindung auf allen Gebieten der Technik, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist, bedarf schon eines erheblichen wissenschaftlichen Aufwandes. Auch hier schafft das Werk beispielsweise bei der Darstellung der „Erfindung“ den schier unübersehbaren Stand der Literatur und Rechtsprechung gut zu umreißen und darzulegen, was wahrlich kein leichtes Unterfangen ist.

Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit dem Recht an der Erfindung, also mit dem Erfinderprinzip und dem Erfinderrecht. Letzteres beschreibt das Recht des Erfinders an der Erfindung, welches originär ohne Formalakt alleine durch die Schaffung der Erfindung selbst entsteht. Demnach gehen sowohl das nationale als auch das europäische Recht von dem Erfinderprinzip aus. Auf den ersten Blick vermag diese Feststellung trivial erscheinen. Bei einer Auseinandersetzung mit dieser Frage wird jedoch deutlich, dass das Recht des Erfinders an der Erfindung selbst keine Selbstverständlichkeit ist. Alleine der Vollständigkeit halber sind die Ausführungen folglich von Relevanz. Das gleiche gilt für die Behandlung der Thematik rund um die Frage des Arbeitnehmererfinderrechts. Diese werden ebenfalls in diesem Abschnitt fundiert erörtert und können durchweg überzeugen.

Die Frage der Entstehung sowie der Wegfall des Patents nehmen den vierten Abschnitt der Bearbeitung in Anspruch. Auf knapp dreihundert Seiten werden die verschiedenen nationalen, europäischen und dem Grunde nach internationalen Wege der Patenterlangung durch dessen Anmeldung dezidiert dargestellt. Hierbei werden die einzelnen Bereiche in einen nationalen und europäischen Teil aufgeteilt, was im Hinblick auf die Materie absolut Sinn macht und vor allem aus Gründen der Übersichtlichkeit von Vorteil ist. Auch hier zeigt das Werk keine Schwächen und widmet sich nach der Darstellung allgemeiner Regelungen für das patentrechtliche sowie gerichtliche Verfahren den verschiedenen Stufen von der Anmeldung, über das Erteilungs- und Eintragungsverfahren bis hin zum Wegfall des Patents auf nationaler und europäischer Ebene.

Der vorletzte Abschnitt befasst sich sodann mit der Wirkung und der Durchsetzung von Patenten. Nicht umsonst beschreiben viele Autoren die Frage der Wirkung und der Durchsetzung eines Patents als den schwierigsten und anspruchsvollsten Bereich dieses Rechtsgebiets. Der Schutzbereich eines Patents richtet sich – vereinfacht gesagt – nach der Beschreibung der Patentansprüche in der Anmeldung, welche im Zweifel ausgelegt werden müssen. Darüber hinaus umfasst der Patentschutz auch solche Handlungen, die sich im Äquivalenzbereich der Erfindung abspielen, was die Rechtsanwendung nicht unbedingt einfacher gestaltet. Insbesondere die Tatsache, dass es dem Schutzsuchenden bei der Anmeldung nicht unbedingt möglich ist alle Ausführungshandlungen beziehungsweise alle Patentansprüche zu verbalisieren, macht die Auslegung der selbigen im Streitfalle besonders wichtig, da diese letztlich den Schutzbereich des Rechts definieren. Dem entsprechend sind eine prägnante Darstellung der Entwicklungslinien und das diesbezügliche Treffen von belastbaren Aussagen besonders schwierig. Jedoch gelingt dies dem Autor ebenfalls in deutlicher, klarer und fundierter Sprache, was das Lesen beziehungsweise die Recherche sehr angenehm gestaltet. Neben der Frage, was überhaupt den Schutzbereich eines Patents bestimmt, widmet sich der Autor sodann der Darstellung der schutzrechtsverletzenden Handlungen sowie den erlaubten Benutzungshandlungen Dritter. Hieran schließen sich die verschiedenen Ansprüche des Patentinhabers im Falle einer Verletzung an und die Erläuterung der gerichtlichen Geltendmachung der selbigen.

Der letzte Absatz behandelt die Rechte der Erfindungen im Rechtsverkehr, also Fragen, die sich mit der Voll-, bzw. Teilübertragung des Rechts beschäftigen. Neben der wohl wirtschaftlich bedeutendsten Form der Lizenzierung des Patents beschreibt der Autor auch noch die wettbewerblichen Hürden im Sinne des europäischen Kartellrechts. Dieser Teil ist jedoch lediglich der Vollständigkeit halber eingefügt.

Nach Durchsicht der Rezension mag mangels kritischer Töne der Eindruck erstehen, dass es sich vorliegend um Lobhudelei oder gar einer Gefälligkeitsrezension handelt. Dem ist zu entgegen, dass die Neuauflage des vorliegenden Werkes erneut auf ganzer Linie zu überzeugen weiß. Die Worte von Maximilian Haedicke, der die Vorlauflage in der Zeitschrift Mitteilung deutscher Patentanwälte rezensierte, haben nach wie vor Bestand. Dieser führte aus:
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der neue Kraßer in sämtlichen seiner Teile für höchste wissenschaftliche Qualität bürgt. Jedes Wort ist durchdacht; jede Meinung ist abgesichert, die Rechtsprechung ist umfassend aufgearbeitet. Die präzise Aufbereitung des Stoffs und die klare Darstellung machen das Lehrbuch auch für die Praxis besonders geeignet. Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Werk die große Bedeutung, die ihm traditionell für die Fortentwicklung des Patentrechts zukam, weiterhin behalten wird.“

Dieser Meinung kann sich der Rezensent nur vollumfänglich anschließen. Sofern man einen Kritikpunkt äußern möchte dann der, dass die eigene Bezeichnung des Werkes dieses als Lehrbuch ausweist und diese Beschreibung so versteht, dass der dargestellte Stoff für den ersten Zugriff in der universitären Ausbildung ausgelegt ist. Selbstverständlich ist das Buch für diesen Zugriff mehr als geeignet, aufgrund des Umfangs, der wissenschaftlichen Fundiertheit und des hohen akademischen Anspruchs könnte der geneigte Student jedoch in gewisser Weise überfordert sein. Das Werk ist als Standard- und Nachschlagewerk für jeden Praktiker unerlässlich und für einen aufgerufenen Preis von 119,- EUR mehr als moderat. Qualitativ schlechtere Werke werden preislich weitaus höher veranschlagt und können sich nicht unbedingt mit dem „Kraßer“ – wie Christoph Ann das Werk salopp in seinem Vorwort bezeichnet – messen. In diesem Sinne ist das Werk jedem zu empfehlen, der sich mit diesem Rechtsgebiet beschäftigt.

Montag, 28. Dezember 2015

Rezension Zivilrecht: Patentrecht

Osterrieth, Patentrecht, 5. Auflage C.H. Beck 2015

Von Ref. iur. Jean Pascal Slotwinski, LL.M. (Edinburgh), Düsseldorf



Die gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Bedeutung von Patenten kann heutzutage kaum überbewertet werden. Insbesondere die rasante Entwicklung des technischen Fortschritts, beginnend am Ende des 20. Jahrhunderts und fast explosionsartig zunehmend in den frühen Jahren des 21. Jahrhunderts, hat das Patentrecht in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Neben der Tatsache, dass jeder von uns von patentierter Technologie im alltäglichen Leben umgeben ist, wird gleichsam der geneigte Leser nahezu täglich in jedem Wirtschaftsteil einer Tageszeitung mit Fragen des Patentsystems konfrontiert.

Das Patentrecht ist traditionell jedoch kein Pflichtteil der universitären juristischen Ausbildung und demjenigen vorbehalten, der sich explizit für die Verzahnung von Recht und Technik interessiert. Zumeist erfolgt die erste Berührung mit diesem komplexen Rechtsgebiet in der universitären Schwerpunktbereichsausbildung. Dies führt zu dem Umstand, dass die Vielfalt an patentrechtlicher Ausbildungsliteratur im Hinblick auf Anzahl und Qualität begrenzt ist. Insofern kann vorweggenommen festgehalten werden, dass das vorliegende Werk von Prof. Dr. Christian Osterrieth, Rechtsanwalt in Düsseldorf, Honorarprofessor der Universität Konstanz sowie Lehrbeauftragter der Universität Düsseldorf, sich als Standardwerk nicht nur für den ersten studentischen Zugriff, sondern auch für den Praktiker etabliert hat und mittlerweile in der fünften Auflage erschienen ist.

Nach eigenem Bekunden bietet das Werk eine praxisnahe Einführung in die Grundzüge des Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Die postulierte Praxisnähe zeigt sich bereits in dem ersten Teil. Neben einer kurzen Einführung in die Grundzüge des Rechtsgebietes zeichnet der Autor fünf Entwicklungen nach, die aufzeigen, welchen aktuellen Herausforderungen sich das Patensystem ausgesetzt sieht. Die aufschlussreiche Analyse vermittelt ein gutes Gespür für die Verzahnung des Patentrechts mit Wettbewerb und Wirtschaft und macht deutlich, dass der wünschenswerte technische Fortschritt und die hiermit verbundene Erteilung des Ausschließlichkeitsrechts nicht immer im Einklang mit dem „Erfindungsschutz-Gedanken“ stehen. Die einzelnen Entwicklungen werden sodann im Verlauf des Werkes vertieft behandelt.

In den nächsten zwei Kapiteln widmet sich der Autor dem nationalen, europäischen sowie internationalen Rahmen des Patentrechts. Dies ist – mag es auch eine Selbstverständlichkeit sein – zu begrüßen, da sich das moderne Patentrecht nur so in seiner Gänze verstehen lässt. Vorweggenommen kann konstatiert werden, dass sich die Darstellung stets bemüht, das Patenrecht in seinem internationalen Kontext darzustellen und fortwährend in der Lage ist, ein umfassendes Verständnis der ineinandergreifenden Patentsysteme zu vermitteln. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die ausführliche Auseinandersetzung mit der Rechtslage nach der VO (EU) Nr. 1257/2010 vom 17.12.2012, mit der erstmalig ein europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung geschaffen wurde. Die Verordnung, sowie die Errichtung eines Europäischen Patentgerichts aufgrund einer Übereinkunft vom 11.01.2013 treten erst im Laufe des Jahres 2016 in Kraft. Von daher beschränkt sich der Autor auf die Darstellung der Rechtslage de lege lata unter Einbezug der aktuellen Entwicklungslinien.

Das nächste Kapitel widmet sich dem Wesen und dem Gegenstand des Patentes als solches. Hierbei werden die verschiedenen Voraussetzungen für die Erlangung des Ausschließlichkeitsrechts dargestellt und in gebotener Kürze abgehandelt. In diesem Zusammenhang setzt sich der Autor gleichsam mit den nicht unkritischen Fragen bezüglich der Patentierbarkeit von computerimplementierten sowie gentechnischen Erfindungen auseinander und beleuchtet diese kritisch. Die nachfolgende Abgrenzung des Patents zu anderen Schutzrechten, die Darstellung der einzelnen Voraussetzungen für die Patentierbarkeit sowie die Wirkung des Patents sind verständlich und gut aufbereitet.

Der fünfte Teil behandelt den Themenbereich des Patents im Rechtsverkehr und insbesondere die Thematik der Patentlizensierung. Die Möglichkeit, Patente durch die Lizensierung zu verwerten, ist für den Schutzrechtsinhaber von größter Bedeutung und nicht selten die einzige Möglichkeit, seine Kosten für die Forschung und Entwicklung zu amortisieren. Folgerichtig wird dieser Möglichkeit der Patentverwertung ausreichend Platz in dem Werk eingeräumt und in einem ersten Schritt das Wesen der Lizenz und seine möglichen Erscheinungsformen aufbereitet. In einem nächsten Schritt werden die kartellrechtlichen Bezüge der Patentlizenzierung ausführlich und detailliert bearbeitet und im Rahmen dessen die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für Lizenzverträge erläutert. Einen nicht unerheblichen Teil nehmen die Ausführungen zu der TT-GVO ein, welche für die wettbewerblicher Beurteilung patentrechtlicher Lizenzen maßgeblich ist. Für den Leser, der bis dato noch keine Berührungspunkte mit den kartellrechtlichen Bezügen hat, bietet das Kapitel einen sehr guten Überblick und Einstieg in die Materie. Anschließend widmet sich der Verfasser der Frage, wie Patente übertragen werden können.

Der Themenkreis rund um die Frage der Patentverletzung wird im sechsten Teil erörtert. Die Schwierigkeit dieses Teils liegt darin begründet, dass die Frage in praxi, ob und in welchem Umfang eine Patent durch eine vermeintliche Verletzungshandlung wirklich auch als Patentverletzung gewertet werden kann, mitunter nicht einfach zu beantworten ist. Gerade die Festlegung des konkreten Schutzbereichs des Patents, welcher für die Frage der möglichen Verletzung maßgeblich ist, bereitet nicht selten Probleme. Die diesbezüglichen Ausführungen sind relativ ausführlich, vermögen jedoch nicht den Blick in einen Kommentar oder in ein umfangreicheres Werk zu ersetzen. Hierfür ist die Materie schlicht zu umfangreich und kompliziert. Des Weiteren wird im Rahmen der möglichen Einwände erneut auf den kartellrechtlichen Bezug im Sinne des Rechtsinstituts der Zwangslizenzen nach FRAND-Bedingungen eingegangen, was den Blick für die mannigfaltigen Zusammenhänge zwischen Patent- und Kartellrecht weiterhin schärft. Den Abschluss des Kapitels macht die Darstellung über die einzelnen Ansprüche des Patentinhabers, die ihm im Falle einer festgestellten Schutzrechtsverletzung zustehen. Hier wären vielleicht etwas tiefergehende Ausführungen zu dem Unterlassungsanspruch wünschenswert gewesen. Diesem kann ein gewisses Drohpotential innewohnen, welches, wie im Rahmen der zu Beginn des Werkes aufgeführten Entwicklungen beispielsweise dargestellt, nicht selten (markt)strategisch eingesetzt wird.

Im weiteren Verlauf des Werkes widmet sich der siebte Teil dem Patentverletzungsprozess und stellt diesen in gebotener Kürze dar. Das Patenterteilungsverfahren wird in Teil Acht abgehandelt unter Bezugnahme auf die Patentanmeldung nach dem EPÜ. Patentnichtigkeitsverfahren werden sodann im neunten Teil dargestellt. Interessanterweise widmet sich das zehnte Kapitel dem Patentstreitverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht, welches seine Arbeit Stand heute noch nicht aufgenommen hat. Nichts desto trotz zeichnet der Autor das Verfahren in seinen Grundzügen nach und gibt jetzt schon einen Ausblick auf die zu erwartenden Anforderungen. In den letzten beiden Teilen behandelt der Verfasser noch das Arbeitnehmererfindungsrecht sowie das Geschmacksmuster. Hierbei werden lediglich die Grundzüge aufgezeigt, was in Anbetracht des Lehrbuch-Charakters auf der einen Seite und den auf dem Patentrecht liegenden Schwerpunkt auf der anderen Seite absolut ausreichend ist. Abschließend wartet das Werk mit einem Beispiel einer deutschen sowie europäischen Patentschrift auf, um hierdurch ein plastisches Verständnis für die relativ abstrakte Materie zu schaffen.

Alles in allem lässt sich festhalten, dass die fünfte Auflage des Werkes von Christian Osterrieth sowohl für den Einsteiger als auch für den Praktiker – hier wohl für den ersten Zugriff – empfehlenswert ist. Der Autor bedient sich einer klaren und verständlichen Sprache und konzentriert sich auf das Wesentliche, ohne dabei inhaltlich Abstriche zu machen. Mit einer der Hauptaufgaben eines Lehrbuches ist es, in sprachlich ansprechenderweise ein Rechtsgebiet pointiert darzustellen. Dies ist dem Autor vorliegend gelungen. Ob und in wieweit an der einen oder anderen Stelle der Umfang hätte breiter oder schmaler sein sollen, ist eine Geschmacksfrage. Nach Meinung des Rezensenten ist die Schwerpunktsetzung jedoch gelungen. Abschließend lässt sich festhalten, dass die 69,90 € gut angelegtes Geld sind, sofern man sich im Bereich des Patentrechts einarbeiten oder weiterbilden will.

Dienstag, 26. Mai 2015

Rezension Zivilrecht: Patent-, Marken- und Urheberrecht

Engels, Patent-, Marken- und Urheberrecht – Leitfaden für Ausbildung und Praxis, 9. Auflage, Vahlen 2015

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



1995 begründete der Patentanwalt Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer das vorliegende Werk, welches nun zum zweiten Mal vom Vorsitzenden Richter am Bundespatentgericht München Rainer Engels überarbeitet und auf den Stand von Dezember 2014 gebracht wurde.

Schon 1995 stellte Ilzhöfer klar, dass der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht national und international zunehmende Bedeutung – insbesondere bei der Bekämpfung der Produktpiraterie – gewinnen. Dies gilt heute mehr denn je, hat aber trotzdem noch nicht unbedingt dazu geführt, dass in Ausbildung und Praxis großer Wert auf Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten gelegt wird. Jedoch kommt heute kaum ein Jurist – egal ob unternehmensin- oder -extern angesiedelt – ohne Grundkenntnisse in diesen Bereichen aus, wenn er für Wirtschaftsunternehmen tätig sein möchte. Ziel des Werkes seit 1995 ist es daher einen Überblick über das Patent–, das Marken- und das Urheberrecht zu verschaffen, der auf die Bedürfnisse der Praxis, aber auch der Ausbildung, zugeschnitten ist. Dieses Ziel verfolgt das Werk indem es seine grundlegenden Erläuterungen mit zahlreichen Ablaufplänen über Verfahren, mit Kurzfassungen des Patent-, Marken- und Urheberrechtes, mit Tabellen, die bei der gemeinsamen Behandlung der Gesetze einander entsprechende Vorschriften enthalten, mit Beispielen und Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung sowie mit Prüfungsschemata illustriert.

Eingearbeitet wurden in der Neuauflage die nach Erscheinen der 8. Auflage in Kraft getretenen Gesetze, Verordnungen und Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie deren Änderungen. Besonders zu erwähnen seien hier das neue seit 1. Januar 2014 geltende Designrecht und wesentliche Änderungen im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren und Verfahren vor dem DPMA einschließlich der elektronischen Aktenführung. Ebenfalls Einbezogen wurde insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH). Ergänzt wurde das Werk um das Thema des neu geschaffenen einheitlichen Patentschutzes für das Gebiet der EU durch das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, das sog. Einheitspatent, und dem zugehörigen Einheitlichen Patentgericht. Vertiefender dargestellt werden die systematischen Zusammenhänge des Immaterialgüterrechts und der Schutzschranken sowie die Änderungen des nationalen Rechts und dessen Interpretation infolge des Einflusses der europäischen Rechtsharmonisierung. Weiterhin die Abgrenzung der Immaterialgüterrechte und der einzelnen Schutzrechtsgesetze zueinander, insbesondere im Bereich des Marken– und Urheberrechts, aber auch soweit eine solche Abgrenzung zum Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) erforderlich ist. Im Rahmen der Rechtsfolgen von Schutzrechtsverletzungen und Haftung wurden die Grundsätze der Aktiv– und Passivlegitimation und insbesondere die Störerhaftung vertiefend dargestellt. Der Bereich des Internets unter dem Aspekt von MarkenG und UrhG einschließlich der Haftungsprivilegien nach dem Telemediengesetz (TMG) hat aufgrund der hohen Aktualität und der der rasanten Entwicklung besondere Berücksichtigung im Werk gefunden.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Sachverzeichnis des über 570 Seiten starken Werkes lassen keine Wünsche offen. Wichtige Stichworte im Fließtext sind durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Hervorzuheben und äußerst hilfreich sind die oben bereits erwähnten verschiedenen Illustrationsmittel und die sich am Ende des Werkes befindliche Fall- und Lösungssammlung zum Patentgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht (Geschmacksmusterrecht), Markenrecht, Urhebergesetz sowie zur Schutzrechtsverletzung und zum Schutzrecht im Rechtsverkehr.

Fazit: Das Werk sucht seinesgleichen und stellt in vorbildlicher Weise einen wirklichen Leitfaden für Ausbildung und Praxis sowie ein hervorragendes Lern- und Fallbuch dar. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden, da es sich sowohl für Juristen als auch für Nichtjuristen – bei beiden Gruppen unerheblich, ob nun mit oder ohne Vorkenntnisse und Erfahrungen ausgestattet – bestens als erstes Nachschlagewerk oder eben Lern- und Arbeitsbuch zur erstmaligen und weiteren Erschließung der Materien eignet.

Mittwoch, 23. April 2014

Rezension Zivilrecht: Arbeitnehmererfindungen


Bartenbach / Volz, Arbeitnehmererfindungen, Praxisleitfaden mit Mustertexten, 6. Auflage, Carl Heymanns 2014

Von RA Stephan Lemmen, Bad Berleburg


Das vorliegende Werk erscheint seit dem Jahr 1996 und soll als Praxisleitfaden praxisnahe und zuverlässige Entscheidungshilfen im Arbeitnehmererfindungsrecht geben. Diese gleichermaßen für Arbeitnehmererfinder und Arbeitgeber bzw. für die mit dem betrieblichen Erfindungswesen befassten Bearbeiter.

Die Neuauflage zeigt die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und im Schrifttum ebenso auf wie die ersten Erfahrungen mit der Reform des ArbEG durch das am 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521). Hier sehen sich die Autoren in ihrer Prognose bestätigt, dass diese Reform eine nachhaltige Stärkung des Arbeitnehmererfindungsrechts bedeutet, die der internationalen Position Deutschlands als Innovations- und Wirtschaftsstandort gerecht wird. Das ArbEG ist und bleibt, nach Ansicht der Autoren, ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines erfinder- und erfindungsfreundlichen Klimas; es dient damit der Stärkung Deutschland als – nach den USA – zweitwichtigsten Investitionsstandort für ausländische FuE-Aktivitäten und als attraktive Arbeitsort für in- und ausländische Forschungseliten.

Zum leichteren Einstieg in das, von den Autoren als schwierig und komplex bezeichnete, Arbeitnehmererfindungsrecht ist in der Neuauflage vielen Abschnitten bzw. Kapiteln unter der Überschrift „in Kürze vorab“ eine Übersicht mit aus der Sicht der Autoren besonders wichtigen Aspekten vorangestellt, was eine schnelle Orientierung in der Materie und im Werk erleichtert.

Mit ihrem Werk wollen die Autoren aber nicht nur eine bloße Übersicht über die Rechtsmaterie Arbeitnehmererfindungsrecht geben, sondern gerade unter Berücksichtigung der zahlreichen Schnittstellen zu anderen Rechtsmaterien praktikable Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Hierbei profitieren die Autoren von ihren über Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen, über die insbesondere Professor Dr. Bartenbach, aufgrund seiner täglichen Beschäftigung mit allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Dozent und nicht zuletzt als Leiter der Patentrechtlichen Arbeitskreise für die industrielle Praxis, wie kaum ein anderer verfügt.

Das Gelingen dieses Vorhabens im vorliegenden Werk kann den Autoren uneingeschränkt bescheinigt werden. Auf etwas mehr als 350 Seiten bekommt der Leser in Teil 1. des Werkes einen fundierten Überblick über die Rechtsmaterie. Hierbei werden Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich des ArbEG, die Chronologie der Diensterfindung von der Fertigstellung bis zur Inanspruchnahme, Möglichkeiten der Schutzrechtsanmeldung, Vergütung für Diensterfindungen und Vergütungsbemessung nach den Vergütungsrichtlinien ebenso beschrieben wie Verbesserungsvorschläge in Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung, die Rechte des Betriebsrates/Personalrates im Rahmen des Arbeitnehmererfindungsrechts, freie Erfindungen sowie Gang der und Möglichkeiten in außergerichtlichen wie gerichtlichen Streitigkeiten. Gesetzliche Handlungspflichten und praktikable Lösungsmöglichkeiten werden hier jeweils umfassend oder mit Verweis auf weiterführende Fundstellen dargestellt. Die wichtigsten Dokumente zur Beherrschung der Materie in der täglichen Praxis werden schließlich in Teil 2. als umfassende Muster mit Erläuterungen zur Verfügung gestellt. Diese sind insbesondere für die meist nicht juristisch erfahrenen Arbeitnehmererfinder und für die oftmals auch nicht unbedingt juristisch ausgebildeten Bearbeiter auf Seiten des Arbeitgebers eine große Hilfe.

Das Gesamtbild des Werkes als Praxisleitfaden und hilfreiches Arbeitswerkzeug wird durch Teil 3. abgerundet. In diesem ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen in der aktuellen Fassung mit den Änderungen durch Art. 7 des Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 31.07.2009 (kurz: Patentrechtsmodernisierungsgesetz) abgedruckt. Diese Fassung trat am 1.10.2009 in Kraft und gilt für alle seit dem 1.10.2009 gemeldeten Diensterfindungen bzw. seit dem 1.10.2009 mitgeteilten freien Erfindungen und qualifizierten technischen Verbesserungsvorschläge. Für bis zum 30.9.2009 gemeldete Diensterfindungen bzw. mitgeteilte freie Erfindungen und qualifizierte technische Verbesserungsvorschläge gilt nach § 43 Abs. 3 ArbEG weiterhin das ArbEG in der früheren Fassung. Daher haben die Autoren unter der aktuellen Fassung die frühere Fassung in kursiver Schrift vollständig mit abgedruckt und bei der „Fassung 1957“ zur leichteren Übersicht die durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Textpassagen grau unterlegt. Des Weiteren finden sich in Teil 3. die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen sowie die Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten und öffentlichen Dienst im Volltext. Das übrige Layout, das Inhaltsverzeichnis, die ausführlichen Fundstellennachweise sowie das umfangreiche Stichwortverzeichnis lassen weiter keine Wünsche offen.

Besonders hervorzuheben ist, dass Erwerber das komplette Werk über die Plattform www.jurion.de und damit über ihren Webbrowser auch in elektronischer Form nutzen können, was nicht zuletzt die Verwendung der Mustertexte erheblich vereinfacht. Die vollständigen Mustertexte sind online jeweils im Word–Rich–Text–Format (.RTF) über einen Link in der Online-Leseansicht des Werkes hinterlegt. Sie können daher mit den Standard-Textverarbeitungsprogrammen geöffnet und zur eigenen Verwendung weiter bearbeitet und gespeichert werden. Ebenfalls sind über die Online-Leseansicht sogar teilweise die Volltexte der zitierten Gerichtsentscheidungen und Gesetzeswerke mit abrufbar. Weshalb allerdings eine Registrierung mit dem Anlegen eines vollständigen Nutzerprofils verbunden sein muss, erschließt sich nicht.

Fazit: Das Werk kann ebenso für den ersten Überblick als auch als Arbeitsbuch in der täglichen Praxis uneingeschränkt empfohlen werden. Aufgrund seiner Gestaltung und hervorragenden Lesbarkeit ist es sowohl für juristisch nicht vorgebildete Leser oder im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts noch unerfahrene Juristen als auch für erfahrene Juristen hervorragend nutzbar. Im Zusammenspiel mit einem Seminar der Autoren, das der Rezensent ebenfalls schon mit Genuss absolviert hat, kann es jedem, der mit der Materie befasst ist oder sich befassen möchte, an Herz gelegt werden.