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Donnerstag, 27. August 2026

Rezension: Waffenrecht

Heller / Soschinka / Rabe, Waffenrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2026

Von VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken

Im Abstand von 6-7 Jahren wird das Handbuch zum Waffenrecht stets neu aufgelegt (Link zur Besprechung der Vorauflage 2020). Das Autorenteam ist konstant geblieben, sodass auch die Erwartungen der Rechtsanwender an das Werk kontinuierlich hoch bleiben dürfen und können. Das Handbuch, immer noch als Hardcover-Ausgabe erhältlich, umfasst, inklusive Verzeichnissen, nur noch knapp über 500 Seiten, was eine deutliche Verschlankung im Vergleich zur vierten Auflage (650 Seiten) darstellt. Die Erläuterungstexte werden mit Praxishinweisen, Checklisten, Bildern und Graphiken abgerundet.

Das Handbuch ist für eine Vielzahl von Adressaten gedacht, die mit dem Waffenrecht in Berührung kommen, sodass die Aufteilung der Ausführungen zweigeteilt ist: in einem ersten großen Abschnitt werden allgemeine Kenntnisse zum Waffenrecht vermittelt, wohingegen im zweiten Teil nach Anwendergruppen getrennt mögliche Besonderheiten und waffenrechtliche Fragestellungen aufgegriffen werden. Zwar ist der juristisch aus- oder vorgebildete Leser in Gerichten, Behörden oder Kanzleien der vornehmliche Nutzer des Werks. Jedoch werden auch juristische Laien mit Informationsbedürfnis zu ihrer waffenbezogenen Tätigkeit von den Ausführungen „abgeholt“.

Die Grundlagen des Waffenrechts in Teil A stellt zunächst einmal die verschiedenen Teilgebiete vor, mit denen man es im Zusammenhang mit Waffen zu tun bekommen kann. Ausgehend vom Waffengesetz werden bspw. Abgrenzungen zum Kriegswaffenkontrollgesetz, zum Sprengstoffrecht, zum Versammlungsrecht oder auch zum Gefahrgutrecht gezogen. Ein wichtiges und zu Recht ausführliches Unterkapitel widmet sich dem Zusammenspiel von Strafrecht und Waffenrecht Dort erfährt man zunächst, wo überhaupt straf- und bußgeldrechtliche Verbote geregelt sind und in welchen Normen des StGB die Waffe von Bedeutung ist. Die Autoren betonen zutreffend die Prüfungs- und Erkundigungspflichten von Personen, die Waffen besitzen oder gar führen, sodass das Berufen auf mögliche Irrtümer kaum belastbar ist. Ebenfalls erwähnt werden die verschiedenen Einziehungsmöglichkeiten, je nachdem ob präventiv oder repressiv gehandelt wird. Vornehmlich verwaltungsrechtliche Themen werden im Folgenden in den Kapiteln zu den allgemeinen Anforderungen gemäß § 4 WaffG oder zur Erteilung von Erlaubnissen angesprochen. Die verschiedenen Umgangsformen mit Waffen werden erläutert und mögliche Maßnahmen der Waffenbehörde samt Rechtsbehelfsmöglichkeiten werden vorgestellt. Aber auch in diesen verwaltungsrechtlich geprägten Kapiteln findet man immer wieder Rückbezüge zum Strafrecht.

In Teil B werden Personen, die Umgang mit Waffen haben, in 15 Unterkapiteln präsentiert und Rechtsprobleme rund um diese Personengruppen aufgegriffen. Dazu gehören zwangsläufig Jäger, Dienstwaffenträger und Waffensammler, aber auch Waffenhändler, Sportschützen oder Bewachungsunternehmen. Eigene Unterkapitel widmen sich sogar der Waffe als Spielzeug oder der Waffe als Dekorationsobjekt. Von großem Vorteil für das Verständnis der Kapitel sind die Fallsituationen, die die Autoren ihren jeweiligen Ausführungen voranstellen und mit Hinweisen in den Fußnoten auf die richtige Randnummer zur Lösung des Falles versehen.

Das Handbuch ist gut verständlich geschrieben, lehrreich und dennoch kompakt. Die Aufteilung nach Interessengruppen mit Bezug zu Waffen verleiht dem Werk einen bemerkbaren Mehrwert im Vergleich zu Kommentaren. Es eignet sich für strafrechtlich tätige Praktiker hervorragend, um waffenrechtliche Detailfragen zu ergründen oder sich einen solides Wissensfundament zum Waffenrecht anzueignen.

Mittwoch, 25. November 2020

Rezension: Waffenrecht

Heller / Soschinka / Rabe, Waffenrecht, 4. Auflage, C.H. Beck 2020

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

 


Sieben Jahre nach der Vorauflage (Rezension hier) erscheint das Kompendium zum Waffenrecht in der vierten Auflage. Im Gegensatz zu anderen Werken ist das Vorwort hier recht karg: weder erfährt man, welche wichtigen gesetzlichen Neuerungen die Autoren verarbeitet haben, obwohl ja zum Beispiel zum 1.9.2020 das Gesetz zum Nationalen Waffenregister in Kraft getreten ist (Ausführungen dazu in Rn. 974a ff.), noch wird der neu hinzugekommene Mitautor RA Rabe vorgestellt. Schade eigentlich.

Der Umfang des Werks ist um weniger als 10% gewachsen und liegt nun bei knapp unter 650 Seiten. Dies ist eine angenehme Dicke für ein Handbuch, das sich für die Rechtsanwender ja immer noch als praktikabel im Alltag erweisen soll. Der Aufbau des Buches ist gleich geblieben: Das Buch ist in zwei Teile A und B sowie einen Anhang aufgegliedert. Zunächst wird Grundlagenwissen vermittelt, etwa zu möglichen Rechtsquellen, sprich Waffengesetz, europäischen Vorgaben aber auch Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz. Dazu werden das Jagdrecht, das Versammlungsrecht und abschließend auch kurz das Verhältnis zum Strafrecht angesprochen. Im zweiten Kapitel werden Waffen, Munition und „verbotene“ Waffen vorgestellt, alles reichhaltig bebildert und mit grau hinterlegten Übersichten noch einmal transparent gemacht. Schon dies ist für die gerichtliche Praxis eine gute Hilfestellung, gerade weil waffenrechtliche Vergehen bzw. Ordnungswidrigkeiten oft schon im Tatsächlichen atypisch sind: was man sich unter welcher Bezeichnung und Gattung rein bildlich vorzustellen hat, ist nicht jedermanns Grundwissen.

Im dritten Kapitel wird das Waffengesetz genau beleuchtet, vor allem zum Umgang mit Waffen sowie den dabei möglichen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten samt den zusätzlichen Folgen. Dass dabei immer noch von „Einziehung und Verfall“ gesprochen wird, mag alter Gewohnheit entsprechen, ist aber nach der Neuregelung des StGB und des OWiG falsch: der Verfall existiert nicht mehr. In eigenen Übersichten zu Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten sortieren die Autoren die möglichen Tatbegehungsvarianten und verweisen intern auf Randnummern, in denen dann zur Thematik weitere Informationen vorhanden sind - eine geschickte Herangehensweise und förderlich für denjenigen, der spezifische Details sucht, aber eben keinen Kommentar nutzen möchte oder kann.

Nach einem Exkurs zum Beschussgesetz widmet sich ein umfangreiches Kapitel der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Ausgehend von der Grundnorm des § 4 WaffG werden die Voraussetzungen für die Erteilung erläutert oder auch das Problem des Altbesitzes angesprochen. Mir hat dabei die wirklich umfangreiche Erläuterung der Prüfung der Zuverlässigkeit des potentiellen Waffenbesitzers gefallen (Rn. 741 ff.): die eigenständige Prüfung in Abgrenzung zum Strafrecht, die fehlende aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Entscheidungen zur Unzuverlässigkeit aber auch die Einordnung von Reichsbürgern kommen ausführlich zur Sprache. Neben den Ausführungen zur rechtlichen Systematik des WaffG erhalten die Leser so auch eine belastbare Einschätzung der Autoren, die durch Fallbeispiele untermauert werden.

Sodann, Kapitel 6, geht es um das Verfahren vor der Waffenbehörde, samt den klassischen verwaltungsrechtlichen Problemen Zuständigkeit, Rücknahme und Widerruf oder einzelner Waffenverbote. Nicht fehlen darf danach das Kapitel zu den Rechtsbehelfen samt Klageverfahren beim Verwaltungsgericht. Weitere Kapitel befassen den Leser mit der Aufbewahrung, dem Transport von Waffen sowie dem Bezug zum europäischen Recht.

In Teil B geht es anschließend um verschiedene Personen, die Umgang mit Waffen haben. Eigene Kapitel betreffen deshalb die Jägerschaft, Sportschützen, schießsportliche Vereine oder den Betrieb von Schießstätten. Ebenfalls Berücksichtigung finden Brauchtumsschützen, Bewachungspersonal, Waffensammler, Sachverständige, Hersteller und Händler. Hinzu kommen Abschnitte zum Verlust und Fund von Waffen, zum Einsatz etwa bei Theater und Film, zu Spielen mit Softair- oder Laser-Waffen sowie abschließend ein kurzes Kapitel zu Dienstwaffenträgern. Innerhalb dieser Kapitel finden die Autoren stets Raum für allgemeine und spezielle Informationen, sodass z.B. im Kapitel zur Jagd nicht nur Jagdwaffen näher beschrieben sind, sondern auch die besondere Situation des Jagdscheinanwärters beim Erwerb von Waffen erfasst wird (Rn. 1437 ff.).

Angesichts des oft vorgebrachten Einwands, es habe sich gar nicht um eine echte Waffe gehandelt, möchte ich zudem das Kapitel zu Dekorationswaffen zur Lektüre empfehlen (S. 569 ff.): auch für diese gelten besondere Handlungsvorgaben (Rn. 2775 ff.). Zu beachten sind jedoch stets die Altregelungen, die nach zeitlicher Staffelung benannt sind.

Ungeachtet der Bedeutung für das Verwaltungsrecht ist dieses Handbuch zugleich ein wertvolles Hilfsmittel für die strafrechtliche Praxis. Allein die Kenntnis, die über Waffen, deren Handhabung, Erwerbbarkeit und legale Nutzung vermittelt wird, ist für die Beurteilung eines strafrechtlichen Falles essentiell und kann in dieser Genauigkeit und Plastizität nicht von einem Kommentar vermittelt werden. Die Aktualität der Ausführungen ist lobenswert und bietet belastbare Lösungsansätze für eine Vielzahl von Fallgestaltungen.

Freitag, 16. November 2018

Rezension: WaffG


Gade, Waffengesetz, 2. Auflage, C. H. Beck 2018

Von RA'in, FA'in für Medizinrecht, FA'in für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Der Kommentar Gade, Waffengesetz, ist mittlerweile in der 2. Auflage erschienen. Das Werk befindet sich auf dem Stand 2018 und ist über den C. H. Beck-Verlag zu einem Preis in Höhe von 89,00 € zu beziehen.

Die Neuauflage verfolgt das Ziel, eine sprachlich klare und an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Kommentierung des Waffengesetzes zu bieten. Die mit Wirkung zum 22.03.2012 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist in das Werk eingearbeitet. Neben dem 2013 neu ins Gesetz eingefügte § 28a sind auch zahlreiche Änderungen durch das zum 06.07.2017 in Kraft getretene zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in der Kommentierung enthalten. Mit diesem Änderungsgesetz hat das Waffengesetz eine Novellierung erfahren. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die neu gefassten Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Munition, welche in materieller Hinsicht komplett aus § 36 und § 13a AWaffV ausgelagert wurden. Die Kommentierung gibt den aktuellen Stand der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur wieder.

Der Aufbau ist klar strukturiert und übersichtlich gestaltet. Zunächst wird im Rahmen der Einführung sehr umfassend das Waffengesetz in einem Überblick dargestellt, worin auch sehr detailliert die Änderungen des Waffengesetzes von der Entstehung ab aufgearbeitet worden sind. Es folgt die Darstellung des Anwendungsbereichs des Waffengesetzes. Danach schließen sich Ausführungen zur Systematik des Waffengesetzes an. Bereits in der Einführung erhält der Leser einen guten Überblick über die zentralen Bestimmungen, den Umgang mit Waffen und Munition sowie über die Rechtsmaterie des Waffenrechts.

Nach der Einführung folgt die Kommentierung des Waffengesetzes. Der Aufbau der Kommentierung ist übersichtlich. Von dem Abdruck von Fußnoten wurde abgesehen. Die obergerichtliche Rechtsprechung sowie die Literaturnachweise werden im Text wiedergegeben; Schlagworte werden mit Fettdruck hervorgehoben.

Nach der Wiedergabe der Vorschriften folgt eine Übersicht, wobei die Gliederung mit Randnummern versehen ist, was das Arbeiten mit der Kommentierung vereinfacht. Daran schließen sich allgemeine Ausführungen zu der jeweiligen Vorschrift an. Es folgt Abschnitt 1, der die allgemeinen Bestimmungen, nämlich die der §§ 1 bis 3 WaffG, enthält. Im Abschnitt 2 folgen die Kommentierung der §§ 4 bis 42a WaffG, die den Umgang mit Waffen und Munition regeln. Abschnitt 3 besteht aus den sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften (§§ 43 bis 50). Der Abschnitt 4 enthält die Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 51 bis 54 WaffG). Im Abschnitt 5 werden die Regelungen der §§ 55 bis 57 kommentiert, die Ausnahmen von der Anwendung des Waffengesetzes regeln. Die Kommentierung des Waffengesetzes endet mit Abschnitt 6, nämlich den Übergangsvorschriften und den Verwaltungsvorschriften der §§ 58 bis 60 WaffG.

In der Anlage 1, die sich der Kommentierung anschließt, werden die Begriffsbestimmungen zu der Vorschrift des § 1 Abs. 4 WaffG dargestellt, nämlich die waffen- und munitionstechnischen Begriffe sowie die diesen gleichgestellten Gegenständen. In der Anlage 2 wird die Vorschrift des § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG ergänzt. Hier ist die Waffenliste abgedruckt, und zwar unter Abschnitt 1. In Abschnitt 2 sind die zentralen Regelungen für erlaubnispflichtige Waffen sowie die Ausnahmeregelungen enthalten. Sowohl Anlage 1 als auch Anlage 2 sind kommentiert.

Das Werk richtet sich an Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter waffenrechtlicher Erlaubnisbehörden, spricht aber auch alle Personen an, die Umgang mit Waffen haben, wie beispielsweise Jäger und Sportschützen. Gerade im Hinblick auf die Ausführlichkeit und praktische Handhabung der Kommentierung ist das Preis-Leistungs-Verhältnis mit 89,00 € als äußerst günstig zu bewerten.

Mittwoch, 9. Mai 2018

Rezension: Waffenrecht aktuell

Ostgathe (Hrsg.), Waffenrecht aktuell, 3. Auflage, Boorberg 2017

Von RA'in, FA'in für Medizinrecht, FA'in für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Die Textausgabe „Waffenrecht aktuell“, herausgegeben von Dirk Ostgathe aus der Reihe „Schnell informiert“, enthält das vollständige Waffengesetz und darüber hinaus die in dem Zusammenhang mit diesem Gesetz in Zusammenhang stehenden Gesetze und Verordnungen. Es ist mittlerweile in der 3. Auflage 2017 erschienen.

Mit der aktuellen Waffenrechtsnovelle vom Juli 2017 setzt der Gesetzgeber die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele „auf den letzten Drücker“ um. Die Neuregelungen dürften nicht nur für den Waffenbesitzer schlechthin interessant sein, sondern auch für Besitzer nicht-regestierte und damit illegaler Waffen, die beispielsweise in Besitz durch einen Erbfall gelangt sind.

Hervorzuheben sind die neu in Kraft getretenen Aufbewahrungsvorschriften, die dem aktuellen Sicherheitsniveau angepasst wurden sowie die Vorschriften zur Meldeamnestie, die besagen, dass Besitzer illegaler Waffen und Munition Straffreiheit genießen, wenn sie die Waffen der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle bis zum 01.07.2018 übergeben.

Was der Aufbau des Werkes anbelangt, so werden zunächst die Vorschriften des Waffengesetzes wiedergegeben. In der Anlage 1 zum Waffengesetz werden die Begriffe „waffen- und munitionstechnische“ Begriffe definiert. Es folgen Erörterungen zu den „tragbaren Gegenständen“ sowie zu „Munition und Geschossen“ und den „waffenrechtliche Begriffen“ (§ 1 Waffengesetz). In Anlage 2 enthalten ist die Waffenliste mit den Unterabschnitten „verbotene Waffen“, „erlaubnispflichtige Waffen“ und „vom Gesetz ganz ausgenommenen Waffen“.

Daran schließt sich der Abdruck der allgemeinen Waffengesetzverordnung in einem Auszug an. Abgedruckt sind die Verschriften der § 13 (Aufbewahrung von Waffen und Munition), § 14 (Aufbewahrung von Waffen oder Munition in Schützenhäuser, auf Schießstätten oder in gewerblichem Bereich), § 30 (Erlaubnisse für die Mitnahme von Waffen und Munition nach, durch oder aus Deutschland), § 31 (Anzeigen) sowie § 34 (Ordnungswidrigkeiten).

Darüber hinaus wurden auszugsweise das Gesetz über die Prüfung und Zulassung der Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen abgedruckt (§ 1, 3, 4, 6, 8a, 9, 20, 21 und 22).

Auszugsweise ist gleichfalls die Verordnung zum Beschussgesetz ins Werk eingearbeitet (§ 9: Aufbringen der Prüfzeichen, § 17: Abweichungen von Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten sowie § 20: Zulassungszeichen).

In der Anlage 2 der Beschussverordnung finden sich unter anderem die Beschusszeichen und Prüfzeichen sowie die Ortszeichen der zuständigen Behörden und Prüfzeichen für Munition.

Das Werk endet mit einem Auszug des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe sowie zu dem Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs.2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen – Kriegswaffenkontrollgesetz § 1, 2, 3, 13, 13a, 22 und 22b). Die Kriegswaffenliste ist im Teil B (sonstige Kriegswaffen) abgedruckt.

Die Gesetzessammlung enthält die aktuellen Änderungen im sogenannten Hemdtaschenformat und wendet sich an Rechtsanwälte bzw. Waffenbesitzer. Es gibt aber auch Interessenten Auskunft über die aktuelle Gesetzeslage.

Freitag, 14. Oktober 2016

Rezension: Waffenrecht im Wandel

Gade / Stoppa (Hrsg.), Waffenrecht im Wandel – Sorgfalts- und Erlaubnispflichten – Verbote – Straf- und Verwaltungsprozess, 1. Auflage, Kohlhammer 2015

Von Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Das vorliegende Werk stellt überarbeitete Fassungen von Vorträgen zu verschiedenen Fragestellungen des Waffenrechts zusammen, die im Rahmen des 1. Lübecker Fachkongresses zum Waffenrecht gehalten wurden. Dieser wurde im April 2014 in Kooperation der Bundespolizeiakademie mit der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, ausgerichtet. Der ca. 140 Personen umfassende Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertretern der Landeskriminalämter, der Polizeien der Länder, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Zollverwaltung sowie der Justizbehörden, der allgemeinen Verwaltung und einigen Repräsentanten der freien Wirtschaft und verschiedener Verbände zusammen.

Hinsichtlich waffenrechtlicher Sorgfaltspflichten beleuchtet Prof. Dr. Britta Bannenberg – Inhaberin der Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Justus-Liebig-Universität Gießen – Amoktaten mit Handlungsempfehlungen für die Polizei, Christian Papsthart – ehemaliger Mitarbeiter im Waffenrechts-Referat des Bundesministeriums des Innern – die Vorgaben an die Aufbewahrung und Sicherung, Niels Heinrich – Stellv. Leiter der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenregister - das Nationale Waffenregister, Holger Soschinka – Rechtsanwalt und leitender Justiziar – thematisiert die Abgrenzung des Führens von Waffen beim Transport zur Aufbewahrung und Sigrun Ullrich – Dozentin am Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung - genehmigungspflichtige Waffenausfuhren.

Im Bereich der Umgangs- und Führungsverbote erläutert Martin Robert Mittelstädt – Referat SO 11 BKA - die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes zur Einstufung von Waffen, Prof. Dr. Bernd Heinrich – Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin - strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen, § 42a WaffG und Dr. Hans Scholzen – Rechtsanwalt in Düsseldorf und Vorsitzender des Verbands für Waffentechnik und –geschichte e.V. - waffenrechtliche Fallgestaltungen in verwaltungs- und strafgerichtlichen Prozessen.

Die selbstverständlich auch politischen Dimensionen des Waffenrechts greifen die Beiträge „Waffenrecht als politisches Rechtsgebiet – Versuch einer systemtheoretisch-verfassungsrechtlichen Begründung legislativer Beobachtungspflichten im Waffenrecht“ von Prof. Dr. Ralf Röger – Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – und „Das Waffenrecht – Rechtsinstrument oder politisches Kampfmittel?“ von Wolfgang Dicke – Bundesgeschäftsführer a.D. der Gewerkschaft der Polizei – auf.

Fazit: Alle Beiträge und somit das Gesamtwerk sind lesenswert, machen Lust auf mehr und sind – in den meisten Fällen – leider – noch tagesaktuell. Dies betrifft insbesondere die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen von Prof. Dr. Bannenberg, die für die Früherkennung der Täter sowie der Vorbereitung der eingesetzten Kräfte und deren Traumabewältigung hilfreich sind.

Für die Praxis des Rezensenten besonders hilfreich sind die Abgrenzungskriterien zwischen Führen von Waffen beim Transport und Aufbewahrung, die Soschinka aufzeigt und mit denen sich regelmäßig auftauchende Rechtsfragen in diesem Bereich sehr gut beantworten lassen. Ebenso die umfangreiche Darstellung zu genehmigungspflichtigen Waffenausfuhren von Ullrich, die nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Beispiele sehr gut verständlich ist. Gleiches gilt auch für die Darstellungen von Prof. Heinrich und Dr. Scholzen im Bereich straf- und verwaltungsrechtlicher Fallgestaltungen, wobei die kritische Auseinandersetzung Prof. Heinrichs mit § 42a WaffG zwar interessant und stichhaltig ist, im straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Alltag aber nicht immer zwingend erfolgreich als Argument helfen wird. Der Beitrag von Dr. Scholzen gibt einen kurzen historischen Überblick zur allgemeinen Entwicklung des Waffenrechts im straf- und verwaltungsrechtlichem Bereich, insbesondere zu § 5 WaffG, zur Zuverlässigkeit nach dem WaffG und dem Bundesjagdgesetz und zum Sofortvollzug. Hierbei kritisiert er zutreffend, dass hinsichtlich der praktischen Handhabungsschwierigkeiten und Auswirkungen im Bereich der Wechselwirkung zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten des Waffengesetzes noch lange keine Klarheit in allen Punkten geschaffen ist. Vielmehr droht nach seiner Ansicht, welcher sich der Rezensent nur anschließen kann, eine ausufernde restriktive Verwaltungspraxis, die unangemessene Rechtsverluste der Bürger herbeiführt.

Ein 2. Lübecker Fachkongress zum Waffenrecht hat leider noch nicht stattgefunden. Sollte dieser stattfinden, kann man nur hoffen, dass dem teilnehmenden Fachpublikum, weiteren Fachleuten und interessierter Öffentlichkeit wieder mit einem solchen Werk Gelegenheit gegeben wird, an den Diskussionen und Ergebnissen teilzuhaben.

Samstag, 7. November 2015

Rezension Strafrecht: Waffenrecht

Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage, C.H. Beck 2015

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Es gibt nur eine begrenzte Auswahl an Titeln zum Waffenrecht und der Kommentar, der noch den Namen des langjährigen Herausgebers „Steindorf“ trägt, kann sich mit der jubilarischen 10. Auflage auf die Fahne schreiben, zu den Standardwerken des Rechtsgebiets zu gehören. Auf beinahe 1300 Seiten inklusive Verzeichnissen werden das Waffengesetz, das Beschussgesetz, jeweils samt Verordnung, und zusätzlich das Kriegswaffenkontrollgesetz kommentiert. Neu hinzu kam das Gesetz zum nationalen Waffenregister samt Durchführungsverordnung.

Der Kommentar nimmt die gesetzgeberischen Entwicklungen seit dem Jahr 2012 auf, aber auch die technischen Entwicklungen, etwa die verstärkte Zusammenarbeit der Waffenbehörden. Für den Rechtsanwender ist zudem wichtig, dass der Kommentar das Waffenrecht als Schnittstelle zwischen dem Verwaltungsrecht einerseits, dem Straf- und Bußgeldrecht andererseits zuverlässig bedient und dies auch durch die Auswahl der Bearbeiter unterstreicht. Zugleich wird dem Sujet auch die wissenschaftliche Tiefe zugewiesen, etwa in der beeindruckenden Sammlung weiterführender Aufsätze in der Einleitung zum Waffengesetz (S. 20 ff.).

Durch Stichwortverzeichnisse zu Beginn der kommentierten Paragraphen wird der Nutzer in die Lage versetzt, auch zielgerichtet, z.B. nach konkreten Waffen (etwa zum Nun-Chaku, § 1 WaffG, Rn. 23g; zu verschiedenen Messerarten, § 1 WaffG, Rn. 25 ff.; zu Elektroimpulsgeräten als verbotene Waffen, § 2 WaffG, Rn. 16; usw.) zu suchen. Alternativ kann der Kommentar auch ganz klassisch konsumiert werden, indem bspw. ganze Passagen am Stück gelesen werden, um die Systematik der Norm zu durchdringen, etwa zur neuen Systematik des WaffG (§ 1 WaffG, Rn. 66).

Von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 4 des Waffengesetzes zu den Straf- und Bußgeldvorschriften. Hier wird nicht nur genau nach repressiven und präventiven Verboten unterschieden (vor § 51 WaffG, Rn. 3 ff.), sondern es finden sich auch wichtige Passagen zu praktischen Fragen, etwa der Irrtumsproblematik (vor § 51 WaffG, Rn. 22 ff.), zur Abgrenzung zum KWKG (§ 51 WaffG, Rn. 7) oder auch zur Rolle des Erben einer Waffe (§ 52 WaffG, Rn. 15).

Gleichzeitig setzen die Autoren auch Kritik bewusst ein, um dem Leser Probleme deutlich vor Augen zu führen, etwa wenn es um verunglückte Gesetzesformulierungen geht (§ 51 WaffG, Rn. 12; § 52 WaffG, Rn. 29) oder um uneinheitliche Rechtsprechung (§ 52 WaffG, Rn 96 ff., zum Strafklageverbrauch).

In Kombination mit den zum Teil abgedruckten, zum Teil zusätzlich kommentierten Verordnungsbestimmungen kann sich der Leser so ein gutes Bild von der hochkompliziert ausgestalteten Rechtsmaterie machen.

Insgesamt kann auch die Neuauflage des bewährten Kommentars wieder mit Recht von sich behaupten, dem Leser und Rechtsanwender gute Dienste zu leisten. Dass dabei nicht nur Volljuristen zur Zielgruppe des Kommentars gehören, macht die Verständlichkeit der Ausführungen an mancher Stelle noch besser.

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Rezension Öffentliches Recht: Waffenrechtliche Erlaubnisse


Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2. Auflage, Boorberg 2014

Von RA Stephan Lemmen, FA für Arbeitsrecht, Bad Berleburg


Die zweite überarbeitete Auflage des insgesamt 356 Seiten umfassenden Werkes der Autorin Sigrun Ullrich – Dozentin am Bildungs– und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Freiburg, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Beamtinnen und Beamte der Zollverwaltung, der Bundespolizei sowie der Polizeien der Länder und der Waffenbehörden sowie Mitglieder des Verbandes deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler schult – behandelt das Waffengesetz sowie die allgemeine Waffengesetz–Verordnung (AWaffV) unter Berücksichtigung der Kommentierung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), die zum 06.03.2012 in Kraft getreten ist. Die Systematik dieser Regelungswerke wird für alle, die privat oder beruflich mit Waffen zu tun haben, dargestellt und es wird ein Überblick über die Formulare für diese Erlaubnisse aus der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV), die zum 01.12.2012 in Kraft getreten ist, gegeben.

Seit den grundlegenden Änderung des Waffenrechts zum 01.04.2003 erfuhr das Waffengesetz zum 01.04.2008 und nach dem Amoklauf in Winnenden und Waiblingen zum 25.07.2009 weitere Änderungen, die es, nach Ansicht der Autorin, jedoch nicht geschafft haben, Unklarheiten und Schwachstellen zu beseitigen. Die am 28.07.2008 in Kraft getretenen Änderungen zur europäischen Waffenrichtlinie sehen vor, dass die Mitgliedstaaten spätestens bis zum 31.12.2014 ein computergestütztes, zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt haben, das stets auf dem neuesten Stand gehalten und in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert wird. Dieses Nationale Waffenregister war unter dem Eindruck der Amokläufe 2009 innerhalb Deutschlands bis zum 31.12.2012 zu errichten. Mittlerweile haben die Waffenbehörden die erforderlichen Daten in eine umfangreiche Datenbank eingefügt, die von den zuständigen Behörden bearbeitet und von den Vollzugsbehörden eingesehen werden kann. Mit Inkrafttreten der europäischen Verordnung (EU) 258/2012 (Feuerwaffen–VO) zum 30.09.2013 hat sich zudem die Rechtslage im Hinblick auf die Genehmigungspflicht bei der Ausfuhr von Schusswaffen oder Munition geändert. Auf diese Änderung geht das vorliegende Werk ebenfalls detailliert ein und zeigt bestehen Regelungslücken auf.

Nach Ansicht der Autorin ist auch nach Inkrafttreten der WaffVwV und der erforderlichen Vordrucke der WaffVordruckVwV immer noch keine Einheitlichkeit der Handhabung des Gesetzes und der Verordnungstexte erreicht worden. Zum besseren Verständnis empfiehlt die Autorin daher, parallel zur Lektüre des Werkes, einen aktuellen Gesetzestext zur Hand zu haben und an den entsprechenden Stellen auch den Wortlaut des Gesetzes nachzulesen.

Im ersten Kapitel des Werkes werden die allgemeinen Grundsätze des Waffenrechts vom Umgang mit Waffen oder Munition, Alterserfordernis, grundsätzlicher Erlaubnispflicht, Führverboten nach § 42a WaffG, verbotenen Waffen über Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes bis zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Behörden dargestellt.

Die weiteren Kapitel behandeln die Erlaubnisvoraussetzungen nach den §§ 4 ff. WaffG, die Erlaubnistatbestände des § 10 WaffG, Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Schengenstaat, Erlaubnisse für Jäger nach § 13 WaffG, Erlaubnisregelung für Sportschützen nach §§ 14 f. WaffG, Erlaubnisse für Waffen- und Munitionssammler, Gutachter und Sachverständige nach §§ 17 WaffG und für gefährdete Personen nach § 19 WaffenG. Weiter werden die rechtliche Stellung des Erwerbers von Waffen infolge eines Erbfalls sowie die der Waffenhersteller und Waffenhändler und der Erwerb, Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und deren Überwachungspersonal nach §§ 28 f. WaffG dargestellt. Einen weiteren umfangreichen Bereich des Werkes nehmen die Themen Verbringen und Mitnahme von Waffen im In- und Ausland ein. Abschließend wird ausführlich auf die Ausnahmen von Erlaubnispflichten sowie auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten des Waffengesetzes eingegangen.

Layout, Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnis des Werkes lassen keine Wünsche offen. Zahlreiche Beispiele und Übersichten, die durch Einrückung und andere Schriftart schnell auffindbar sind, erleichtern das Verständnis der erläuterten Inhalte und machen das Werk im besten Sinne äußerst übersichtlich.

Fazit: Die Autorin hat mit dem vorliegenden Werk eine umfassende aktuelle Darstellung des praxisrelevanten Waffenrechts geschaffen, die jedem, der privat oder beruflich mit Waffen zu tun hat, uneingeschränkt empfohlen werden kann. Aufgrund der gelungenen und verständlichen Erläuterungen der verschiedenen Themenbereiche und der zahlreichen Praxisbeispiele ist es für den waffenrechtlichen Laien zum umfassenden Einstieg äußerst geeignet, stellt aber aufgrund seiner Ausführlichkeit und der rechtssystematischen Aufbereitung der Themenbereiche auch eine hervorragende Arbeitshilfe für Fachleute dar.

Mittwoch, 22. Mai 2013

Rezension Strafrecht: Waffenrecht


Heller / Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


In Straf- und Bußgeldsachen gehört das Waffenrecht neben dem Betäubungsmittelrecht zu den wichtigsten Nebengebieten. Gleichwohl ist die Literatur dazu höchst überschaubar, sodass man stets froh ist, wenn etablierte und fundierte Werke, die das vorliegende Handbuch von Heller / Soschinka wieder eine Neuauflage erfahren. Knapp unter 600 Seiten erwarten den Leser, wobei nicht nur das materielle Recht aufgegriffen wird, sondern auch waffennutzerspezifische Kapitel für die effektive Rechtsanwendung bzw. -beratung sorgen sollen - Stichwort „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“. Aktuelle Neuerungen wie zum Nationalen Waffenregister 2012 wurden berücksichtigt.

Das Buch ist in zwei Teile A und B aufgegliedert. Zunächst wird Grundlagenwissen vermittelt. Dabei befassen sich die Autoren mit den möglichen Rechtsquellen, also dem Waffengesetz, europäischen Vorgaben aber auch mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Sprengstoffgesetz, dazu werden das Jagdrecht, das Versammlungsrecht und abschließend auch kurz das Verhältnis zum Strafrecht angesprochen. Danach wird in einem eigenen Kapitel aufwändig zu einzelnen Waffen, Munition und der Kategorie „verbotene“ Waffen referiert, alles reichhaltig bebildert und mit grau hinterlegten Übersichten noch einmal transparent gemacht.

Sodann wird das Waffengesetz genau beleuchtet, vor allem zum Umgang mit Waffen sowie den dabei möglichen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten samt den zusätzlichen Folgen Einziehung und Verfall. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die BGH-Entscheidung zur Notwehr mittels Schuss ohne Ankündigung, findet auf engem Raum Eingang in die kompakte, aber umsichtige Abbildung der Rechtslage. Prozessual wichtige Schlagworte wie Notwehr oder Verbotsirrtum, jüngere Neuerungen wie die Verantwortlichkeit für den Zugriff Unbefugter auf Waffen oder Munition, aber auch die Frage, wer überhaupt zur Einziehung berechtigt ist, werden behandelt. In eigenen Übersichten zu Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten sortieren die Autoren die möglichen Tatbegehungsvarianten und verweisen intern auf Randnummern, in denen dann zur Thematik weitere Informationen vorhanden sind - eine geschickte Herangehensweise und förderlich für denjenigen, der spezifische Details sucht, aber eben keinen Kommentar nutzen möchte oder kann.

Nach einem Exkurs zum Beschussgesetz widmet sich ein umfangreiches Kapitel der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die verschiedenen Varianten der Erlaubnis werden vorgestellt, danach ausgehend von der Grundnorm des § 4 WaffG die Voraussetzungen für die Erteilung erläutert und das Problem des Altbesitzes angesprochen. Im Folgenden geht es um das Verfahren vor der Waffenbehörde, samt den klassischen verwaltungsrechtlichen Problemen Zuständigkeit, Rücknahme und Widerruf oder einzelner Waffenverbote. Nicht fehlen darf danach das Kapitel zu den Rechtsbehelfen samt Klageverfahren beim Verwaltungsgericht. Weitere Kapitel befassen den Leser mit der Aufbewahrung und dem Transport von Waffen. Schließlich wird der Auslandsbezug des Waffengesetzes dargestellt, darunter auch die Unterscheidung zwischen Verbringen von Waffen und der bloßen Mitnahme nach, durch oder aus Deutschland, wobei dem Europäischen Feuerwaffenpass ein großes Unterkapitel zugedacht wurde.

In Teil B geht es anschließend um verschiedene Personen, die Umgang mit Waffen haben. Eigene Kapitel betreffen deshalb die Jägerschaft, Sportschützen, schießsportliche Vereine oder den Betrieb von Schießstätten. Ebenfalls Berücksichtigung finden Brauchtumsschützen, Bewachungspersonal (sogar einschließlich einiger Absätze zur Seepiratenbekämpfung durch Bewachungsunternehmen, höchst aktuell also!), Waffensammler, Sachverständige, Hersteller und Händler. Hinzu kommen Abschnitte zum Verlust und Fund von Waffen, zum Einsatz etwa bei Theater und Film, zu Spielen mit Softair- oder Laser-Waffen sowie abschließend ein kurzes Kapitel zu Dienstwaffenträgern. Innerhalb dieser Kapitel finden die Autoren stets Raum für allgemeine und spezielle Informationen, sodass z.B. im Kapitel zur Jagd nicht nur Jagdwaffen näher beschrieben sind, sondern auch die besondere Situation des Jagdscheinanwärters beim Erwerb von Waffen erfasst wird. Komplexe Themen wie die Erlaubnis für den Betrieb einer Schießstätte werden im gebotenen Umfang aufgegriffen. Aber auch Sonderfragen wie eine Anerkennung einer Gefährdung einer Person nach § 19 Abs. 1 WaffG werden präzise und vor allem ausgewogen beantwortet, gerade was die tatsächliche Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes anbelangt.

Insgesamt ist dieses Handbuch ein wertvolles Kompendium für die strafrechtliche Praxis, selbst wenn der Schwerpunkt des Buches eher auf dem Verwaltungsrecht liegen dürfte. Aber allein die Kenntnis, die über Waffen, deren Handhabung, Erwerbbarkeit und legale Nutzung vermittelt wird, ist für die Beurteilung eines strafrechtlichen Falles essentiell und kann in dieser Genauigkeit und Plastizität nicht von einem Kommentar vermittelt werden. Dank gut abgestimmter interner Verweise und gut gepflegter Anhänge zu Waffen, Normen und Stichworten gelingen die allgemeine und auch die punktuelle Nachschau mit diesem Werk ganz vorzüglich.

Dienstag, 6. Dezember 2011

Rezension Strafrecht: Waffengesetz


Grade / Stoppa, Waffengesetz, 1. Auflage, C.H. Beck 2011

Von RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Neben dem Betäubungsmittelrecht ist das Waffenrecht nahezu das wichtigste Gebiet des Nebenstrafrechts. Dass ein Einzelkommentar zum Waffengesetz erscheint, war, zumindest in der Beck’schen Reihe der orangenen Kommentare überfällig. Auf über 550 Seiten kann sich der Leser nunmehr verwaltungs- und strafrechtlich zum Waffenrecht informieren.

Die Gestaltung des Kommentars ist klassisch, wobei die Unterteilung in Abschnitte den Fließtext erfreulich gut lesbar macht. Hervorhebungen in Fettdruck sorgen für zusätzliche Orientierung. Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung sind in den Text integriert. Die Anlagen zum WaffG sind nicht nur abgedruckt, sondern ebenfalls erläutert, ein guter Service für den Leser.

Die Autoren betonen im Vorwort zu Recht, dass das Waffenrecht eine oft nur schwer zu durchschauende Systematik innehat. Umso wichtiger ist es, dass eine ausführliche Einleitung und eine instruktiv ausgearbeitete Kommentierung der ersten beiden Paragraphen mit Bezugnahme auf die beiden Anlagen zum WaffG einen sicheren, aber auch effektiven Einstieg in die Materie ermöglicht. Dabei werden lehrbuchgleich sowohl das Waffenrecht als auch das Waffengesetz präsentiert und die Verknüpfungen zu anderen Gesetzen hergestellt, etwa zum BJagdG. Im Rahmen der Erläuterungen zu § 1 WaffG kommen der Waffenbegriff und die Gleichstellung von Gegenständen als Waffe besonders zum Tragen, sodass sich der Leser intensiv mit der Zweckbestimmung eines Gegenstands auseinander setzen muss.

Besondere Waffenbesitzer wie Sportschützen oder Jäger werden in den ihnen zugewiesenen Normen berücksichtigt (§§ 13, 14 WaffG) und vorhandene Pflichten wie etwa zur Aufbewahrung und Beaufsichtigung der Waffen explizit herausgestellt, etwa bei nachjagdlichen Ritualen oder schlicht in Verbindung mit dem neu geregelten § 36 WaffG. Verwaltungsrechtlich ebenfalls interessant ist die Kommentierung des § 42 WaffG, wo das Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen normiert ist: die Rechtsprechung des BGH zur Definition einer Veranstaltung wird hier ebenso inkorporiert wie die Abgrenzung von Waffen und sonstigen Gegenständen.

Für die strafrechtliche Praxis besonders wichtig sind die Ausführungen zu den §§ 51-54 WaffG, wobei der Verbrechenstatbestand des § 51 WaffG gegenüber dem § 52 WaffG deutlich geringere Bedeutung zeitigt, was sich auch am Umfang der Kommentierung ersehen lässt. Positiv ist der Umstand zu werten, dass die Autoren strafrechtliche Grundkenntnisse voraussetzen, etwa zum subjektiven Tatbestand, sodass sich die Erläuterung auf das Waffenrecht fokussieren lässt. Erfreulich ist auch die Darstellung der Entwicklung des Waffenrechts anhand der einzelnen Tatbestandsvarianten, denn im Prozess ist man oft mit dem Problem konfrontiert, dass der Erwerb oder Besitz bestimmter Waffen, insbesondere Schusswaffen zu früheren Zeiten nicht erlaubnispflichtig war, was zum Teil erst durch ein Gutachten etwa des Landeskriminalamts herausgefunden werden kann. Ebenfalls sinnvoll ist die Verknüpfung mit den beiden Anlagen zum WaffG gleich innerhalb der Kommentierung, sodass man zwar viel Auflistungstext vorfindet, aber nicht unnötig blättern muss. Ein wenig kurz ist der Einziehungstatbestand des § 54 WaffG abgehandelt worden, wenn man bedenkt wie sehr die meisten Waffenbesitzer an ihren Objekten hängen und selten freiwillig einen Verzicht erklären. Hier hätten durchaus einige Worte zu den Handlungsmöglichkeiten der Strafvollstreckungsbehörde, also der Staatsanwaltschaft verloren werden können, wenn es etwa um die Herausgabe gegen Unschädlichmachung o.ä. geht.

Mit diesem Kommentar zum WaffG ist ein lesens- und empfehlenswertes Nachschlagewerk entstanden, das den Leser rechtlich und technisch präzise aber auch souverän im praktischen Alltag begleitet. Die Intention der Autoren, ein durchaus unübersichtliches Rechtsgebiet transparenter zu machen, ist vollauf erreicht worden.