Heller / Soschinka / Rabe, Waffenrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2026
Von
VRLG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
Im
Abstand von 6-7 Jahren wird das Handbuch zum Waffenrecht stets neu aufgelegt (Link
zur Besprechung der Vorauflage 2020). Das Autorenteam ist konstant geblieben,
sodass auch die Erwartungen der Rechtsanwender an das Werk kontinuierlich hoch
bleiben dürfen und können. Das Handbuch, immer noch als Hardcover-Ausgabe
erhältlich, umfasst, inklusive Verzeichnissen, nur noch knapp über 500 Seiten, was
eine deutliche Verschlankung im Vergleich zur vierten Auflage (650 Seiten) darstellt.
Die Erläuterungstexte werden mit Praxishinweisen, Checklisten, Bildern und Graphiken
abgerundet.
Das
Handbuch ist für eine Vielzahl von Adressaten gedacht, die mit dem Waffenrecht
in Berührung kommen, sodass die Aufteilung der Ausführungen zweigeteilt ist: in
einem ersten großen Abschnitt werden allgemeine Kenntnisse zum Waffenrecht vermittelt,
wohingegen im zweiten Teil nach Anwendergruppen getrennt mögliche
Besonderheiten und waffenrechtliche Fragestellungen aufgegriffen werden. Zwar
ist der juristisch aus- oder vorgebildete Leser in Gerichten, Behörden oder
Kanzleien der vornehmliche Nutzer des Werks. Jedoch werden auch juristische
Laien mit Informationsbedürfnis zu ihrer waffenbezogenen Tätigkeit von den
Ausführungen „abgeholt“.
Die
Grundlagen des Waffenrechts in Teil A stellt zunächst einmal die verschiedenen
Teilgebiete vor, mit denen man es im Zusammenhang mit Waffen zu tun bekommen
kann. Ausgehend vom Waffengesetz werden bspw. Abgrenzungen zum
Kriegswaffenkontrollgesetz, zum Sprengstoffrecht, zum Versammlungsrecht oder auch
zum Gefahrgutrecht gezogen. Ein wichtiges und zu Recht ausführliches
Unterkapitel widmet sich dem Zusammenspiel von Strafrecht und Waffenrecht Dort
erfährt man zunächst, wo überhaupt straf- und bußgeldrechtliche Verbote
geregelt sind und in welchen Normen des StGB die Waffe von Bedeutung ist. Die
Autoren betonen zutreffend die Prüfungs- und Erkundigungspflichten von
Personen, die Waffen besitzen oder gar führen, sodass das Berufen auf mögliche
Irrtümer kaum belastbar ist. Ebenfalls erwähnt werden die verschiedenen
Einziehungsmöglichkeiten, je nachdem ob präventiv oder repressiv gehandelt wird.
Vornehmlich verwaltungsrechtliche Themen werden im Folgenden in den Kapiteln zu
den allgemeinen Anforderungen gemäß § 4 WaffG oder zur Erteilung von
Erlaubnissen angesprochen. Die verschiedenen Umgangsformen mit Waffen werden
erläutert und mögliche Maßnahmen der Waffenbehörde samt Rechtsbehelfsmöglichkeiten
werden vorgestellt. Aber auch in diesen verwaltungsrechtlich geprägten Kapiteln
findet man immer wieder Rückbezüge zum Strafrecht.
In
Teil B werden Personen, die Umgang mit Waffen haben, in 15 Unterkapiteln präsentiert
und Rechtsprobleme rund um diese Personengruppen aufgegriffen. Dazu gehören
zwangsläufig Jäger, Dienstwaffenträger und Waffensammler, aber auch Waffenhändler,
Sportschützen oder Bewachungsunternehmen. Eigene Unterkapitel widmen sich sogar
der Waffe als Spielzeug oder der Waffe als Dekorationsobjekt. Von großem
Vorteil für das Verständnis der Kapitel sind die Fallsituationen, die die
Autoren ihren jeweiligen Ausführungen voranstellen und mit Hinweisen in den
Fußnoten auf die richtige Randnummer zur Lösung des Falles versehen.
Das
Handbuch ist gut verständlich geschrieben, lehrreich und dennoch kompakt. Die
Aufteilung nach Interessengruppen mit Bezug zu Waffen verleiht dem Werk einen
bemerkbaren Mehrwert im Vergleich zu Kommentaren. Es eignet sich für strafrechtlich
tätige Praktiker hervorragend, um waffenrechtliche Detailfragen zu ergründen
oder sich einen solides Wissensfundament zum Waffenrecht anzueignen.



