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Dienstag, 4. Mai 2021

Rezension: AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Däubler / Deinert / Walser, AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht – Kommentar zu den §§ 305 bis 310 BGB, 5. Auflage, Vahlen 2021

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Die AGB-Kontrolle gehört zu den Bereichen des Arbeitsrechts, deren Verständnis dem juristischen Laien nicht gerade leicht fallen. So wird die Gestaltung von arbeitsvertraglichen Regelungen durch die Kontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen gem. §§ 305 ff. BGB (sog. AGB-Kontrolle bzw. Inhaltskontrolle) doch erheblich eingeschränkt. Dabei enthalten die Normen nur Grundsätze und haben nach gut zwanzig Jahren zu einer kaum mehr überschaubaren Kasuistik geführt. Durch dieses Labyrinth der „AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht“ zu führen, haben sich die Autoren des vorliegenden Werks zum Ziel gesetzt. Als eines der sehr wenigen Werke (ansonsten wohl nur noch Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2019) setzen Däubler, Deinert und der für Bonin in den Autorenkreis eingetretene Walser den Fokus speziell auf das AGB-Recht und seine arbeitsrechtlichen Implikationen. Neben der Aktualisierung von Literatur und Rechtsprechung haben die Autoren in der aktuellen Auflage insbesondere zwischenzeitlich virulent gewordene Themenkomplexe neu eingearbeitet bzw. überarbeitet, darunter AGB-spezifische Fragen zu MiLoG und Ausschlussfristen, Homeoffice, Gewinnbeteiligungen und sozialen Netzwerken.

Doch konkret ins Werk: In einer 70 Seiten umfassenden Einführung zeichnet Däubler zunächst den Lauf der Entstehung dessen nach, was fortan als „AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht“ bezeichnet wird (Einl., Rn. 1 ff.). Dabei zeigt er auch die Veränderungen im Vergleich zum früheren Rechtsstand auf (Einl. Rn. 20 ff.) und stellt die erfassten Rechtsbeziehungen dar (Einl., Rn. 27 ff.). Immer wieder spannend ist die Kontroverse um die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers, die Däubler überaus systematisch und prägnant herausarbeitet (Einl., Rn. 52 ff.). Ursprünglich umstritten, hat das BAG bereits früh entschieden, dass Arbeitsverträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB einzustufen sind (s. etwa BAG, Urt. v. 27.06.2012 – 5 AZR 530/11, NZA 2012, 1147 Rn. 14), was auch für Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über die Bedingungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt (BAG, Urt. v. 26.10.2017 – 6 AZR 158/16, NZA 2018, 297 Rn. 17). In der Folge gelten im Arbeitsrecht Vertragsbedingungen stets als vom Arbeitgeber gestellt, es sei denn, dass sie durch den Arbeitnehmer in den Vertrag eingeführt wurden (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Gleichzeitig ist die AGB-Kontrolle auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann anzuwenden, wenn letztere nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, jedenfalls soweit der Arbeitnehmer auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die Einführung von Däubler ist überaus lesenswert und legt den Grundstein für das Verständnis der folgenden Kommentierung. Insbesondere Studierenden in arbeitsrechtlichen Schwerpunktbereichen, die noch nicht mit Systematik und Eigenheiten der AGB-Kontrolle vertraut sind, und mit arbeitsrechtlichen Fragen befasste Praktiker ohne juristischen Hintergrund, etwa Mitarbeitern in Personalabteilungen, Betriebs- und Personalratsmitgliedern oder Gewerkschaftsvertretern, möchte ich die Einführung daher unbedingt ans Herz legen. Wer diese gelesen und verstanden hat, dürfte schon ein gutes Gespür für das AGB-Recht entwickelt haben.

Der Einleitung folgen die Bearbeitungen der maßgeblichen §§ 305 ff. BGB. Dabei sind die einzelnen Kommentierungen sehr übersichtlich aufgebaut und überzeugen durch ihre Aufgeräumtheit und herausragende Gliederung. Sie folgen jeweils dem üblichen Aufbau, sodass der eigentlichen Kommentierung zunächst Normtext sowie Inhaltsübersicht vorangestellt werden. Gut gefallen haben mir etwa die überarbeiteten Ausführungen zu Arbeitszeitkonten, die teils in Bezug auf § 308 Nr. 1 BGB (Rn. 4 ff.) und teils allgemein (Anh., Rn. 64a, s. zum Anhang sogleich) getroffen werden. Auch die Bearbeitung zu § 310 BGB habe ich mir eingehend angesehen, insbesondere, da Betriebsvereinbarungen (§ 310, Rn. 32 ff.) und Tarifverträge (§ 310, Rn. 23 ff.) von der AGB-Kontrolle ausgenommen sind, was aber hinsichtlich Umfang und Reichweite immer wieder Fragen aufwirft. Die Quellenauswertung ist insofern – wie auch im übrigen Band – hervorragend; der sehr umfangreiche Fußnotenapparat, der Rechtsprechung und Literatur gleichermaßen berücksichtigt und auch andere Ansichten nicht unberücksichtigt lässt, ist auf dem Stand von Ende 2020, und regt zum vertiefenden Lesen an.

Das Werk schließt mit einem 173 Seiten umfassenden Anhang, in dem „die wichtigsten Klauseln in alphabetischer Reihenfolge genannt und einer Bewertung unterzogen werden“ (Anh., Rn. 2). Die Klauseln, von „A“ wie „Abrufarbeit“ bis „Z“ wie „Zurückbehaltungsrecht“ beinhalten alle wesentlichen arbeitsrechtlichen Komplexe, in denen die AGB-Kontrolle bislang Wirkung entfaltet hat. Teilweise wird hier zur Vermeidung von Wiederholungen auf bereits zuvor behandelte Stellen verwiesen, teilweise finden sich aber auch vertiefte Bearbeitungen und Formulierungsvorschläge. Im Hinblick auf letztere weist Däubler daraufhin, dass insofern der „sichere Weg“ vorgeschlagen werden, der vielfach darauf hinauslaufe, „dass die Arbeitgeberseite ihre Interessen nicht voll zur Geltung bringen“ könne (Anh., Rn. 3). Formulierungsvorschläge sind kursiv gesetzt; sie sind daher gut aufzufinden (siehe etwa Anh., Rn. 173 zur Behandlung von Reisezeiten sowie Anh., Rn. 355 zur Erlaubnis von Nebentätigkeiten). Etwas schade ist hingegen, dass nur sehr vereinzelt Musterformulierungen vorzufinden sind. Zwar handelt es sich nicht um ein Formularbuch, jedoch hätte ich mir, gerade in einem wohl maßgeblich an Praktiker adressierten Werk, doch etwas mehr Erleichterung für die Gestaltung vertraglicher Regelungen gewünscht.

Herausgehoben seien hier – der hohen Aktualität wegen – die Ausführungen zum „Homeoffice“ (Anh., Rn. 242a ff.), die neu in den Anhang aufgenommen wurden. Die Sars-CoV-2-Pandemie hat die Verbreitung des Arbeitens von zuhause seit März 2020 praktisch stark erhöht. Rechtlich erfolgte der Schritt ins Homeoffice vielfach individualvertraglich, sodass die AGB-Kontrolle Anwendung findet (Anh., Rn. 242b ff.). Däubler fasst hier zusammen, was er für regelungsbedürftig hält, darunter die maßgeblichen Fragen des Umfangs und der Dauer des Homeoffice (Rn. 242e), der physischen Anwesenheit (Rn. 242f) und Arbeitszeit (Anh., Rn. 242g) sowie der Ausstattung (Rn. 242i), des Aufwendungsersatzes (Rn. 242j) und der Haftung (Rn. 242l). Auf Mustertexte muss der Leser hier verzichten, gleichwohl werden die entscheidenden Fragestellungen in hervorragender Komprimierung dargeboten, sodass nichts Wesentliches vermisst wird.

Der Däubler/Deinert/Walser ist ein Spezialwerk, das sich allein auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der AGB-Kontrolle konzentriert. Die Form der Kommentierung, ergänzt um ein alphabetisch geordnetes Klauselverzeichnis, überzeugt. Allgemeine arbeitsrechtliche Kommentare behandeln zwar auch die §§ 305 ff. BGB und enthalten Ausführungen zu verschiedenen individualvertraglichen Klauseln. Wen allerdings vertieft die Frage nach der Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen AGB-Klausel umtreibt, der ist bei dem vorliegenden Werk an der richtigen Stelle. Der in längeren Zeitabständen bemessene Erscheinungsturnus (die Vorauflage stammt aus dem Jahr 2014) sorgt zudem dafür, dass der Leser nicht nur ein, sondern mehrere Jahre seine Freude an dem Werk haben wird. Zwar dreht sich auch die Welt der AGB-Kontrolle gewiss weiter, jedoch beileibe nicht mehr in der Geschwindigkeit, wie dies vor gut zwei Jahrzehnten noch der Fall war. Zudem ist die Haptik der Druckausgabe hervorragend und dank der eher kommentaruntypischen, sehr angenehmen Papierstärke wohl besonders langlebig. Kurzum: Wer vielfach mit individualarbeitsrechtlichen Fragen betreffend die Begründung, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst ist, dem ist der Däubler/Deinert/Walser absolut zu empfehlen.

Samstag, 28. Dezember 2019

Rezension: AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen

Bunte / Zahrte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 5. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden


Nunmehr in der 5. Auflage ist der Kurzkommentar zu den AGB-Banken, AGB-Sparkassen sowie den typischen Sonderbedingungen des Bankverkehrs erschienen. Das Standardwerk gilt seit vielen Jahren (nicht nur in der Praxis) als unerlässliches Hilfsmittel bei der Interpretation und Beurteilung der typischen Vertragsregelungen in den AGB-Banken und AGB-Sparkassen sowie die einschlägigen Sonderbedingungen. Mit Kai Zahrte ist zu dem Bankrechtsexperten Hermann-Josef Bunte ein weiterer Autor/Herausgeber hinzugekommen. In Praxis und Wissenschaft ist Kai Zahrte ebenso wie Hermann-Josef Bunte seit langem als Experte bekannt, so dass die Erweiterung des Autorenkreises sicherlich ein Gewinn für die Kommentierung ist.

Nachdem die 4. Auflage etwa vier Jahre zurückliegt, musste diese 5. Auflage zahlreiche Gesetzesnovellen berücksichtigen, wovon die umfangreichen Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht infolge der Harmonisierung der PSD II nur ein Ausschnitt der Änderungen sind, wenngleich ein großer. Auch die BGH-Rechtsprechung hat im Bereich der AGB-Banken seit 2015 nach wie vor manches verändert, was ebenfalls berücksichtigt werden musste. Die Neuauflage des Kommentars hat sämtliche der relevanten Änderungen erwartungsgemäß nachvollzogen und in der gebotenen Kürze dargestellt.

Der Kommentar ist mit einem kurzen einführenden Kapitel zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der sich anschließenden Kommentierung der AGB-Banken und der AGB-Sparkassen sowie der Kommentierung der Sonderbedingungen in der gut nachvollziehbaren bisherigen Logik aufgebaut. Den erheblich größeren Teil des Kommentars nimmt – nachvollziehbar – die Kommentierung der Sonderbedingungen ein.

Obwohl die 5. Auflage des Kommentars bereits im Juli 2019 erschienen ist, finden sich an zahlreichen Stellen erfreulicherweise bereits Hinweise auf noch unmittelbar vor Erscheinung ergangene Rechtsprechung (beispielsweise zur BGH-Entscheidung vom 14.05.2019, zur Kündigung von Sparverträgen im Rahmen von Nr. 26 AGB-Sparkassen) als auch umfangreiche Ausblicke auf aus damaliger Sicht noch anstehende Änderungen – beispielsweise die Änderung der Onlinebanking-Bedingungen zum 14.09.2019. Letzteres ist auf die Initiative der deutschen Kreditwirtschaft infolge des Inkrafttretens von § 55 ZAG zurückzuführen. Die Darstellung in dem Abschnitt SB-Online 4 berücksichtigt hier bereits die mittlerweile geltende Fassung.

Näher angesehen habe ich mir die Kommentierung der AGB-Sparkassen. Im Bereich der AGB-Sparkassen sind insbesondere zwei prägende Änderungen der jüngeren Vergangenheit in der BGH-Rechtsprechung hervorzuheben, die in der Kommentierung eine eingehende Würdigung erfahren haben. Zum einen hat der BGH seine frühere Rechtsprechung zu Aufrechnungsbeschränkungen zu Lasten der Kunden in Nr. 11 AGB-Sparkassen mit Urteil vom 20.03.2018 überraschend aufgegeben. Die entsprechende Klausel ist daraufhin dahingehend geändert worden, dass jedenfalls im Verbraucherbereich kein Aufrechnungsverbot mehr besteht. In der vorliegenden Kommentierung wird diese BGH-Rechtsprechung zu Recht in verschiedene Richtungen kritisiert, nachdem schon die Reichweite der Entscheidung unklar ist und auch weil die Entscheidung in der Sache nicht überzeugt. Im Rahmen des Nr. 26 AGB-Sparkassen berücksichtigt die Kommentierung die BGH-Entscheidung vom 14.05.2019 zur Kündigung von Sparverträgen und würdigt diese Rechtsprechung bereits inhaltlich. Dies erscheint angemessen, da die BGH-Entscheidung eine wesentliche Weichenstellung für Prämiensparverträge bedeutet und Wirkungen auch über die Sparverträge hinaus haben wird.

Bei den Sonderbedingungen ist die neue Rechtslage zur Kundenauthentifizierung einer intensiven Betrachtung zugeführt worden. Dies erscheint angemessen, da jene Änderungen auch in der Praxis zahlreiche Fragen aufgeworfen haben und zu erheblichem Aufwand geführt haben. Mit Kai Zahrte ist dieser Bereich von einem ausgewiesenen Experten (insbesondere) auf diesem Gebiet kommentiert worden.

Insgesamt ist die nach wie vor einzigartige Kommentierung für die Praxis ein kaum verzichtbares Hilfsmittel, das den Namen „Standardwerk“ verdient und das ich unbedingt empfehlen kann.

Montag, 19. August 2019

Rezension: AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln

Markus / Kapellmann / Pioch, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln, 5. Auflage, Werner 2019

Von RA Daniel Jansen, Köln



Die lang ersehnte Reform des Baurechts wurde zwar bei weitem nicht ansatzweise allen in sie gesteckten Erwartungen gerecht. Einige intensive Änderungen gab es aber allemal. Hierzu gehört insbesondere das in das BGB eingeführte Anordnungsrecht des Bestellers nebst den Vergütungsfolgen. Damit liegt nun ein gesetzliches Leitbild vor, an dem sich die Regelungen der VOB/B in §§ 1 Abs. 3 und Abs. 4 sowie 2 Abs. 5 und Abs. 6, messen lassen müssen.

Das in fünfter Auflage vorgelegte Werk, das sich zutreffend als Nachschlagewerk für Praktiker versteht, die AGB erstellen oder prüfen wollen, setzt neben der gewohnt souveränen Darstellung, in seiner Überarbeitung einen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Baurechtsreform auf die Gestaltung und Prüfung von Bauvertragsklauseln.

Zum Aufbau des Werks lässt sich in aller Kürze feststellen: genauso wünscht man es sich. Logisch aufeinander aufbauende drei große Teile, beginnend mit der Vermittlung der Grundlagen zum AGB-Recht über die Darstellung der AGB-Qualität der VOB/B sowie deren Kontrolle bis hin zum Kern und Prunkstück: den nach Stichworten geordneten Bauvertragsklauseln. Und auch hier folgt es einer strikten Form, indem einer einleitenden Erörterung stets die Prüfung einzelner Klauseln folgt.

Inhaltlich bietet das Werk Beratungsunterstützung für den Praktiker auf höchstem Niveau. Die Autoren setzen sich intensiv und kritisch mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH sowie den Auffassungen renommierter Kollegen auseinander, wobei durchweg klare Positionen herausgearbeitet werden, die dem Leser schnell ermöglichen, eine eigene fundierte Meinung zu bilden und diese in der AGB-rechtlichen Beratung umzusetzen.

So wird im Zusammenhang mit der oft streitigen Frage der Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen wegen Überschreitung der Ausführungsfristen, die gegen die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB dann verstoßen können, wenn nicht deutlich wird, ob die Prozentual angegebene Strafe sich auf den Brutto- oder Nettowert der Auftragssumme bezieht. Die Autoren geben abschließend die nachvollziehbare und gut begründete Empfehlung, stets die Nettoauftragssumme als Basiswert zu bestimmen.

Mit Blick auf Abnahmeklauseln wird der Blick für eine Vielzahl von unwirksamen Klauseln geschärft, z.B. wenn die Klausel den Vertragspartner über den Zeitpunkt der Abnahme im Unklaren lässt. Gleiches gilt für die Bindung der Abnahme gegenüber dem Vertragspartner an die Abnahme des Hauptauftraggebers gegenüber dem AGB-Verwender, da dies zu einer unzulässigen Verjährungsverlängerung führt.

Man mag an wenigen Stellen vorwerfen, dass die Autoren vor lauter Argumentationskraft kaum noch gehen können, wenn sie ihr Können und ihre Abgrenzungen zu Auffassungen manchmal ein wenig übertrieben zur Schau stellen. So wird z.B. ausgeführt, dass Komplettheitsklauseln in Auftraggeber-AGB von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und führenden Literaten durchweg für unwirksam gehalten werden, um anzufügen, dass die Autoren des Werks dem zwar zustimmen, allerdings gleichzeitig mit einer Einschränkung, nämlich für die Fälle, in denen dem Auftragnehmer insbesondere durch die Übernahme von Planungsleistungen ein gewisser Spielraum gelassen wird. Hier mag man kritisch einwerfen, dass es sich im Kern um eine „Schein-Einschränkung“ der Autoren handelt, da es in solchen Fällen einer Komplettheitsklausel gar nicht bedarf, wie die Autoren selbst weiter ausführen.

Aber selbst an solchen Stellen, weiß das Werk insofern zu überzeugen, als diese Darstellungen zu einem vertieften Verständnis beim Leser führen.

Ein umfassend äußerst gelungenes Werk, das seinen Vorteil gegenüber VOB/B-Kommentaren ausspielt, indem die dort ebenfalls vorhandenen AGB-rechtlichen Auseinandersetzungen nicht gesucht werden müssen, sondern sofort hervorragend ausgearbeitet griffbereit sind. Für den beratenden ebenso wertvoll wie für den forensisch tätigen Praktiker. Dieses Buch ist für jede bauvertragliche AGB-Prüfung eine einzigartige Fundgrube.

Mittwoch, 22. Mai 2019

Rezension: Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht

Schmitt / Herrmann, Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht, 1. Auflage, C.H.Beck 2019

Von Dr. Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg


Das vorliegende Werk „Vertragsklauseln im Wirtschaftsrecht“ der Autoren Christoph Schmitt und Sebastian Herrmann trägt den Untertitel „Musterformulierungen mit Erläuterungen“ und umfasst 203 Seiten inklusive Sachverzeichnis. Es ist in 3 Teile und insgesamt 38 Kapitel (§) gegliedert, wobei Teil 1 mit 3 Kapiteln eine sehr kurze Einleitung darstellt. Kapitel 1 „Grundsätze der Vertragsgestaltung“ umfasst nur 1 Seite und ist daher sehr allgemein gehalten. Das 2. Kapitel beschäftigt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und demnach u.a. mit dem Begriff des Aushandelns. Im 3. Kapitel widmen sich die Autoren insbesondere dem Transparenzgebot und der Inhaltskontrolle.

Teil 2 befasst sich mit allgemeinen Musterklauseln und bildet mit insgesamt 30 Kapiteln den Schwerpunkt des Werkes. Dabei orientiert sich dieser Teil am Aufbau eines Vertrages. Die für Verträge wichtigen Bereiche und allgemeinen Klauseln werden thematisiert wie z.B. Preisanpassung, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Eigentumsvorbehalt, Verjährung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform, Salvatorische Klausel.

Kapitel 9 trägt die Überschrift „Gewährleistung“. Darin enthalten sind auch eine Musterklausel zur Verjährung sowie Erläuterungen zu dieser im Zusammenhang mit der Gewährleistung. Kapitel 25 beinhaltet die Verjährung ohne Bezug zur Gewährleistung. Es stellt sich die Frage, ob die Aufteilung der Verjährung in 2 Kapitel für den Leser sinnvoll ist oder ob die Verjährung besser in einem Kapitel behandelt werden sollte.

Kapitel 16 befasst sich mit der Bürgschaftserklärung und unterscheidet sich damit vom Rest der Musterklauseln, welche hauptsächlich Anwendung in AGB finden.

In Kapitel 23 geht es um Geheimhaltungsklauseln. Leider findet das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) gar keine Erwähnung, obwohl insbesondere die zugrundeliegende Richtlinie bereits bei Drucklegung bekannt war. Zumindest der Stand des Gesetzesvorhabens und die Tatsache, dass § 17 UWG in Zukunft nicht mehr benötigt wird (S. 134), hätte genannt werden können.

Kapitel 24 befindet sich zwar in Teil 2, befasst sich allerdings mit dem exklusiven Alleinvertriebsrecht eines Vertragshändlers und gehört damit eigentlich in Teil 3.

Das 28. Kapitel widmet sich der Rechtswahl und dem UN-Kaufrecht. Zwar wird das UN-Kaufrecht ausgeschlossen, aber es wird keine ausreichende Begründung geliefert. Die Autoren erwähnen lediglich, dass es eine Einzelfallfrage und davon abhängig sei, ob der Verwender Käufer oder Verkäufer ist (S. 153). Hier wäre es hilfreich für den Leser gewesen, wenn zumindest ein paar Vor- und Nachteile des UN-Kaufrechts erwähnt worden wären.

Der 3. Teil widmet sich besonderen Klauseln im Arbeits- und Vertriebsrecht und fällt mit seinen 5 Kapiteln ebenfalls recht kurz aus. Thematisiert werden u.a. der Freistellungs- und der Versetzungsvorbehalt im Arbeitsvertrag sowie Rücknahmepflichten und -rechte bzgl. der gekauften Waren im Vertragshändlervertrag.

Bei den Teilen 2 und 3 lässt sich der gleiche Aufbau eines Kapitels erkennen: Zuerst werden die entsprechenden Musterklauseln genannt, welche im Anschluss von den Autoren erläutern werden. Eine Ausnahme stellt Kapitel 25 „Verjährung“ dar, bei welchem die Klauseln in Kapitel 9 „Gewährleistung“ enthalten sind.

Die empfohlenen Musterklauseln werden durch Fettdruck hervorgehoben. Besonders gelungen ist, dass die positiven Beispiele durch ein Piktogramm mit einem Daumen nach oben und durch Fettdruck gekennzeichnet sind, während sich Negativbeispiele durch ein Piktogramm mit einem Daumen nach unten auszeichnen. Einige Negativbeispiele enthalten eine Quellenangabe (z.B. S. 75 zur Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen). Der umliegende Text erläutert, was an der konkreten Klausel nicht empfehlenswert ist (z.B. S. 27 zur Leistungsänderung). Dies ist sehr aufschlussreich für den Leser. Alle Klauseln und Beispiele werden durch einen Rahmen vom restlichen Text abgegrenzt. Zusätzlich existieren Praxistipps, die von den Autoren durch einen grauen Kasten kenntlich gemacht werden.

Im Fokus steht zwar eindeutig das Kaufrecht. Die Klauseln können häufig aber auch unabhängig von speziellen Vertragstypen gewendet werden.

Gelungen ist außerdem, dass nicht nur auf das Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) eingegangen wird, sondern regelmäßig auch eine Bezugnahme zum Geschäft mit Verbrauchern (B2C) stattfindet (z.B. S. 24 zur Privatautonomie; S. 27 zur Leistungsänderung).

Zu beachten ist, aus wessen Sicht die Musterklausel formuliert wurde (z.B. aus Käufersicht bei einer Vertragsstrafe in Kapitel 13; aus Verkäufersicht bei einem Haftungsausschluss und einer -begrenzung in Kapitel 11) und für wen ein Praxistipp gedacht ist (z.B. S. 123 beim Ausschluss der Wareneingangskontrolle). Auch muss der Text genau gelesen werden, um bspw. zu erkennen, ob eine Klausel für den B2B- oder den B2C-Verkehr geeignet ist (z.B. S. 105 zum Abtretungsverbot). Des Weiteren ist zu erwähnen, dass z.T. andere Begriffe in den Musterklauseln verwendet werden. Obwohl die Autoren am häufigsten „wir“ und „Kunde“ benutzen, wird in Kapitel 27 von „Auftraggeber“ und „Auftragnehmer“ und in Kapitel 29 von „Käufer“ und „Verkäufer“ gesprochen. Kapitel 34 ist dahingehend uneinheitlich, als sowohl „Arbeitgeber“ als auch „Arbeitgeberin“ verwendet wird. Hier hätten sich die Autoren an eine einheitliche Begrifflichkeit halten sollen, sofern dies sinnvoll möglich ist.

Mitunter fällt auf, dass die Autoren Themen z.T. nur sehr knapp anreißen und relativ wenig Zusätzliches erläutern (z.B. S. 40 zu den Ausnahmen beim Verzug, bei denen es keiner Mahnung bedarf; S. 48 zu Incoterms; S. 153 zum Ausschluss des UN-Kaufrechts), sodass sich der Leser ggf. anderweitig umschauen muss. Insgesamt hält sich das Werk sehr nah am Gesetz und ist demnach als abstrakt zu bezeichnen. Häufig sind keine Beispiele vorhanden, die den Leser beim Verständnis unterstützen könnten (Eine gute Möglichkeit wäre z.B. bei S. 51 zum Sachmangelbegriff gewesen.).

Für den Leser ist es auch stets interessant und wichtig zu wissen, was geschieht, wenn eine empfohlene Klausel nicht in den Vertrag aufgenommen wird, sprich wie die Gesetzeslage aussieht. Dies wird mitunter nur versteckt und nicht ganz klar wiedergegeben (z.B. S. 64 zur Höheren Gewalt).

Gelegentlich geben die Autoren einen Hinweis, ob zu dieser Thematik bereits höchstrichterliche Rechtsprechung existiert (z.B. S. 37 zu unverbindlichen Lieferterminen; S. 42 zu Schadenspauschalierungen), sodass der Leser in diesem Punkt auf dem aktuellen Stand ist.

Als Zielgruppe sind Rechtsanwälte, Notare, mit Vertrags- oder AGB-Gestaltungen befasste Syndikusanwälte und alle sonstigen mit der Vertragsgestaltung und -prüfung Befassten zu nennen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass das vorliegende Werk auf das deutsche Recht ausgelegt ist und nur ausnahmsweise auf nicht-deutsches Recht Bezug genommen wird (z.B. S. 87 zum Eigentumsvorbehalt im internationalen Geschäftsverkehr).

Die Musterklauseln sind – soweit ersichtlich – nicht zum Abruf oder Download im Internet verfügbar. Dies wäre insbesondere aufgrund einiger recht langer Klauseln (z.B. S. 66: Haftungsausschluss und -begrenzung) wünschenswert gewesen. Daher muss der Leser diese entweder abtippen (lassen) oder einscannen und mit einer Texterkennungssoftware arbeiten.

Der Leser findet sich mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses gut zurecht. Zudem gibt es jeweils eine kleine Inhaltsübersicht vor den Erläuterungen. Die Kopfzeile enthält Angaben sowohl zu dem jeweiligen Teil als auch zu dem Kapitel.

Bei Verwendung des Sachverzeichnisses fällt jedoch auf, dass dieses z.T. unvollständig ist. So wird z.B. weder Sach- noch Rechtsmangel gelistet, obwohl „Sachmangelbegriff“ eine Überschrift auf S. 51 ist und demnach ein zentraler Begriff sein sollte. Das Werk beinhaltet darüber hinaus ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis. Mit Hilfe der Randnummern kann präzise verwiesen werden. Das Werk selbst macht davon auch Gebrauch.

Das Werk verwendet zwar Fußnoten. Allerdings hätten die Autoren insgesamt mehr Fußnoten setzen können, damit der Leser erkennen kann, aus welcher ggf. bedeutenden Quelle (z.B. Urteil) die Information stammt (z.B. S. 2 ff., S. 9 ff.). Häufig wird lediglich eine Quelle angegeben, obwohl die Aussage allgemein bekannt sein dürfte (z.B. S. 11 zur Beweislast einer überraschenden Klausel). Ab und an wird aber auch gar keine genaue Quelle benannt, auch wenn dies angebracht wäre (z.B. S. 94: BGH-Urteil über die vorläufige Rücknahme von Vorbehaltsware ohne vorherigen Rücktritt im B2C-Geschäft). Dies sollte in der Folgeauflage nachgeholt werden.

Die Seiten sind aufgrund der Dicke hervorragend zum Markieren geeignet. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Eine Hervorhebung findet gelegentlich auch durch Kursivdruck statt (z.B. S. 74).

Fazit: Das vorliegende Werk zeichnet sich mit seinen knapp 200 Seiten als sehr kompaktes Nachschlagewerk mit einem breiten Spektrum aus. Besonders gelungen sind die Musterklauseln und die Beispiele, bei denen der Leser anhand der Piktogramme sofort erkennen kann, ob diese positiv oder negativ zu bewerten sind. Außerdem finden sich Erläuterungen sowohl zum B2B- als auch zum B2C-Geschäft. Aufgrund der relativ wenigen Seiten ist es nicht verwunderlich, dass das Werk z.T. nicht so ausführlich ist, wie es sein könnte und mancherorts auch sein müsste. Der Leser wird sich demnach an einigen Stellen darauf gefasst machen können, weitere Literatur zu Rate zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Werk die weitere Literatur auch bereits in der Fußzeile benennt und nicht schweigt. Für die Folgeauflage ist insbesondere zu empfehlen, die Quellenarbeit entsprechend auszubauen und auch auf die anderen genannten Kritikpunkte einzugehen.

Mittwoch, 13. Februar 2019

Rezension: AGB-Recht

Schwab, AGB-Recht, 3. Auflage, C.F. Müller 2019

Von Dr. Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg


Das vorliegende Werk „AGB-Recht“ von Prof. Dr. Martin Schwab aus der Reihe „Recht in der Praxis“ erscheint in der 3. Auflage. Es umfasst insgesamt 568 Seiten inkl. Sachverzeichnis und 5 Teile, die wiederum in Kapitel unterteilt sind. Teil 1 „Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ besteht aus 3 Kapiteln, welche sich mit dem Begriff und den Merkmalen der AGB befassen. Dazu zählen bspw. das einseitige Stellen und die Vorformulierung für eine Vielzahl von Verträgen. Im 2. Teil „Die Einbeziehung von AGB in den Vertrag“ erfährt der Leser, wie AGB wirksam in einen Vertrag eingebracht werden können und was „überraschende Klauseln“ sind. Der 3. Teil widmet sich der inhaltlichen Überprüfung von AGB. Neben der Auslegung wird auch die sehr praxisrelevante Inhaltskontrolle thematisiert. Dabei beschäftigt sich der Autor in erster Linie mit den Grundlagen der Inhaltskontrolle wie dem Transparenzgebot oder dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion. Teil 4 „Praxisrelevante Einzelprobleme“ geht schließlich auf unterschiedliche Situationen und konkrete Verträge ein, wie z.B. den Kauf-, Miet-, Werk- und Bürgschaftsvertrag. Dabei werden typische Konstellationen und Klauseln dargestellt wie bspw. die Tierhaltung in Mietwohnungen oder die Untersagung von persönlichen Lebensgewohnheiten, hier das Rauchen. Aber auch allgemeine Bereiche wie z.B. die verzögerte oder endgültig nicht erbrachte Leistung werden beleuchtet. Eines der bedeutendsten Themen in der Praxis stellt die Haftung dar, die hier ebenfalls Einzug findet. Der Autor gibt u.a. einen Überblick darüber, für welche Schäden die Haftung in AGB nicht ausgeschlossen werden darf und inwiefern eine Haftungserweiterung, z.B. durch den pauschalierten Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe, zulässig ist. Auf Teil 4 liegt auch der Schwerpunkt des Werkes, da dieser ca. 300 Seiten und somit mehr als die Hälfte umfasst.

Besonders hervorzuheben ist jedoch ebenso Teil 5 „Praxisbeispiele“. Im 1. Kapitel „Wie erkläre ich es meinem Mandanten?“ sind 4 Fälle vorhanden. Im Sachverhalt wird die jeweils ungültige AGB-Klausel dargestellt. Anschließend erläutert der Autor in Form eines Dialoges zwischen dem Anwalt und dem Mandanten, warum die Klausel nicht wirksam ist. Mitunter berichtet der Autor dabei von seinen eigenen Erfahrungen (z.B. S. 530: Beispiel 283). „Worauf muss ich achten, wenn ich selbst AGB schreibe?“ lautet der Titel des 2. Kapitels. Darin enthalten sind Muster-AGB für die Vermietung einer Karaoke-Song-Box mit einer einseitigen Erläuterung.

Sowohl das neue Reiserecht (gültig seit 01.07.2018) als auch das neue Kauf- und Werkvertragsrecht (gültig seit 01.01.2018) wurden berücksichtigt. So existiert z.B. eine Zusammenfassung zur seit dem 01.01.2018 geltenden Rechtslage im Kaufrecht (S. 389). Besonders gelungen ist die stete Unterscheidung zwischen dem Geschäft von Unternehmer zu Unternehmer (B2B) und dem Geschäft von Unternehmer zu Verbraucher (B2C). Z.T. ergibt sich dies bereits aus der Überschrift (z.B. S. 357 ff. zu Rügeobliegenheiten). Darüber hinaus differenziert der Autor zwischen unwirksamen und wirksamen Klauseln, wie dies z.B. im Werkvertragsrecht sehr schön dargestellt ist und sich ebenfalls bereits aus den Überschriften ergibt (S. 493 ff.). Zusätzlich trennt der Autor gelegentlich die Rechtslage nach Gesetz und die Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung (z.B. S. 363 ff. zu Klauseln im Kaufrecht). Auch hierbei werden zulässige und unzulässige Klauseln aufgeführt, um dem Leser zu verdeutlichen, was dieser in seinen AGB machen kann und wovon er lieber Abstand nehmen sollte.

Tipps und Beispiele werden durch einen grauen Kasten hervorgehoben, sodass diese für den Leser schnell erkennbar sind. Insgesamt beinhaltet das Werk 286 Beispiele, bei welchen es sich um kleinere Fälle handelt, die im Anschluss erläutert und gelöst werden. Mitunter sind auch Checklisten (z.B. S. 413: gerichtliche Auseinandersetzung im Mietrecht; S. 511: Bürgschaftsverträge) und Muster-Klauselgestaltungen (z.B. S. 475: Haftungsbeschränkung des Werkunternehmers) vorhanden. Die Kenntlichmachung erfolgt regelmäßig durch einen Rahmen, mitunter allerdings auch nur durch Kursivdruck bei Klauselgestaltungen (z.B. S. 412, 419 f.), sodass der Leser die Klausel nicht immer schnell entdecken können wird. Auch hier wäre eine noch auffälligere Hervorhebung (ggf. ebenfalls durch einen Rahmen) wünschenswert gewesen.

Das Werk beinhaltet ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis, wobei Letzteres sehr kurz gehalten ist und lediglich eine Seite umfasst. Sowohl das Inhalts- als auch das Sachverzeichnis helfen dem Leser bei der Orientierung. Dies gilt ebenfalls für die Kopfzeile. Insbesondere das Inhaltsverzeichnis ist sehr fein gegliedert und somit sehr hilfreich. Randnummern erleichtern wiederum das Verweisen. In den Fußnoten sind Quellen wie z.B. Urteile und Literatur angegeben. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben.

Fazit: Dieses Lehrbuch ist jedem Leser uneingeschränkt zu empfehlen, der sich mit dem Recht der AGB von Grund auf vertraut machen möchte bzw. muss. Insbesondere sind die zahlreichen Tipps und Beispiele bzw. eigentlich kleineren Fälle samt Lösungen hervorzuheben. Aber auch die zulässigen sowie unzulässigen Klauselgestaltungen liefern dem Leser wertvolle Anhaltspunkte, wie dieser seine AGB gestalten sollte und wie besser nicht.

Montag, 4. Februar 2019

Rezension: International Sales Terms

Ostendorf, International Sales Terms, 3. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Dr. Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg


Das Werk „International Sales Terms“ von Patrick Ostendorf erscheint bereits in der 3. Auflage und ist – wie der Leser dem Titel entnehmen kann – in englischer Sprache verfasst. Es widmet sich ausschließlich den Verkaufsbedingungen in einem internationalen Vertrag und beinhaltet insgesamt 186 Seiten inkl. Index und 3 Teilen (A – C) sowie eine kurze Einleitung auf 3 Seiten.

Teil A ist mit „General Part“ überschrieben. Themenkomplexe sind u.a allgemein die Rechtswahl, das UN-Kaufrecht (CISG), das Schweizer sowie gelegentlich das englische Recht. Der Autor erläutert u.a., dass es zwingendes, durch einen Vertrag nicht änderbares Recht gibt und neben der Rechtswahl im Vertrag noch weitere Rechtsgebiete Auswirkungen auf den Vertrag haben können wie z.B. das Wettbewerbs- und Insolvenzrecht.

„The Main Contract Document“ lautet die Überschrift von Teil B, welcher mit seinen 17 Seiten recht kurz gehalten ist. Eingeleitet wird es mit einem sehr knappen Muster-Kaufvertrag. In diesem Teil werden z.B. das „battle of forms“ (kollidierende Bedingungen) und die Incoterms 2010 dargestellt. Auf die Incoterms 2020 wird nur kurz eingegangen, da zu diesen noch nicht viel bekannt ist.

Teil C „The International Sales Terms” ist in 14 Bereiche (I. – XIV.) unterteilt: u.a. Zahlungs- und Lieferbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Haftung, Rechtswahl, Gerichtsstand. Dabei ist ersichtlich, dass sich die Reihenfolge am typischen Aufbau eines Vertrages orientiert. Der Leser wird bemerken, dass die Vorgehensweise i.d.R. identisch ist: Der Autor schlägt eine Klausel vor und macht zu dieser Anmerkungen. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Kommentierung absatzweise vorgeht („subparagraph“). So findet sich auch der Leser zurecht. Gelegentlich wird unter der Rubrik „General Background“ vertieftes Hintergrundwissen geliefert, was sehr nützlich für den Leser ist.

Zusätzlich hält das Werk noch 4 Anhänge bereit, welche insgesamt mit ihren über 35 Seiten ziemlich umfangreich sind. Anhang I („The sales documentation put together“) beinhaltet einen Muster-Kaufvertrag mit allen Alternativen in Kursivdruck. Dabei handelt es sich um die bereits bekannten und kommentierten Klauseln aus Teil C, sodass sich der Leser diese auch zusammenhängend anschauen kann. Einen „Letter of Credit“ (Akkreditiv) sowie einen „Payment Bond“ (Sicherheitsleistung) findet der Leser in Anhang II. Zu beachten ist, dass es sich insbesondere bei dem „Letter of Credit“ im Wesentlichen um Stichworte handelt, welche dann noch im konkreten Fall ausgefüllt werden müssen (z.B. „Issuing Bank“, Date of Issue“, „Amount“). Im Anhang III ist der Text des UN-Kaufrechts (CISG) abgedruckt. Relevante Normen des Schweizer Rechts befinden sich wiederum in Anhang IV. Insbesondere die Anhänge III und IV sind demnach für den Leser sehr praktisch, da sich dieser die Normen nicht anderweitig beschaffen muss.

Der Leser wird schnell feststellen, dass der Autor dazu rät, primär UN-Kaufrecht zu wählen und als ergänzendes Recht Schweizer Recht zu vereinbaren. Auf diese Prämisse ist das Werk zu großen Teilen ausgelegt, sodass immer wieder insbesondere auf das UN-Kaufrecht eingegangen wird (z.B. S. 63 zur Währung; S. 64 zu Zahlungsbedingungen). Allerdings ist fraglich, ob sich diese Rechtswahl in der Praxis durchsetzen kann, da das UN-Kaufrecht zumeist explizit ausgeschlossen wird. Besonders gelungen ist beim Schweizer Recht, dass die deutschen Begriffe in Klammern hinter den englischen Begriffen stehen (z.B. S. 33: suspension = Hemmung), damit nichts bzw. möglichst wenig in der Übersetzung verloren geht. Generell sollte der Leser aber über gute bis sehr gute Englischkenntnisse verfügen, um das Werk verstehen und sinnvoll nutzen zu können.

Insbesondere die zahlreichen Empfehlungen des Autors aus der Praxis sind zu erwähnen. Diese sind jedoch im Fließtext eingebettet und werden demnach nicht hervorgehoben, sodass der Leser die Texte selbst durchgehen muss (z.B. S. 60 zur Einbeziehung von AGB in den Vertrag).

Bei dem Werk handelt es sich um ein Hardcover, welches sogar ein praktisches Lesebändchen bereithält. Die sehr dicken Seiten sind hervorragend zum Markieren geeignet. Besonders wichtige Wörter werden mit Fettdruck hervorgehoben. Mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses, der Kopfzeile mit Kapitel und Unterkapitel und der 398 Randnummern findet sich der Leser gut zurecht. Zusätzlich hilft das Stichwortverzeichnis („Index“) weiter. Die insgesamt 727 Fußnoten geben dem Leser entweder die Quelle wie bspw. ein Gerichtsurteil an oder bieten ihm zusätzliche Informationen. Das Abkürzungsverzeichnis hilft dem Leser beim Verständnis.

Fazit: Der Leser wird dem Werk schnell seine internationale Ausrichtung entnehmen. Dies ergibt sich u.a. bereits aus der englischen Sprache, sodass der Leser diese schon gut bis sehr gut beherrschen sollte. Insbesondere die Verknüpfung von UN-Kaufrecht mit dem Schweizer Recht macht das Werk zwar speziell, aber doch vielseitig und vor allem weltweit einsetzbar, sofern sich der Vertragspartner auf diese Kombination einlassen kann. Hervorzuheben sind außerdem die vielen Praxistipps des Autors, die es dem Leser ermöglichen, rechtssicher internationale Verträge zu gestalten.

Freitag, 4. Mai 2018

Rezension: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Westphalen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, 7. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg

  
Das 206-seitige Werk von Friedrich Graf von Westphalen erscheint als 7. Auflage in der Reihe "Beck´sche Musterverträge" im Verlag C.H. Beck und ist in 3 Teile (A – C) gegliedert.

Teil A enthält sowohl die Einleitung als auch den Textabdruck der Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Er dient dazu, die Einkaufsbedingungen ohne Unterbrechung und an einem Stück lesen zu können. Teil B stellt mit den Erläuterungen der Einkaufsbedingungen den Hauptteil dar. Dieser ist wiederum in 10 Kapitel (§) untergliedert. Kapitel 1 beinhaltet eine Einführung in das Recht der AGB. Es stellt zusammen mit den Kapiteln 4 zur Lieferzeit und 6 zur Mängeluntersuchung – Mängelhaftung den umfangreichsten Teil des Werkes dar. Behandelt werden sowohl allgemeine Themen wie z.B. die Einbeziehung und die Kollision von Verkaufs- und Einkaufsbedingungen als auch der Geltungsbereich. Naturgemäß findet sich dieser Teil auch in dem Werk „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ desselben Autors wieder. Das 2. Kapitel beschäftigt sich mit dem Angebot und den dazugehörigen Unterlagen. Im 3. Kapitel werden die Preise und Zahlungsbedingungen festgelegt. Der Autor erklärt z.B. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte. Kapitel 4 setzt sich u.a. mit der Lieferzeit und dem Verzug auseinander. Als Möglichkeit wird die Einführung einer Vertragsstrafe oder eines pauschalierten Schadensersatzes thematisiert. In Kapitel 5 wird der Leser über den Gefahrenübergang informiert. In diesem Zusammenhang erläutert der Autor die wesentlichen Incoterm-Klauseln in der gebotenen Kürze. Kapitel 6 widmet sich dem bedeutenden Thema der Mängeluntersuchung und der Mängelhaftung. Umfasst sind z.B. die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit aus § 377 HGB, Mängelgewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt und Schadensersatz. Der Autor weist u.a. darauf hin, dass die Ein- und Ausbaukosten seit dem 01.01.2018 dem Bereich des Erfüllungsanspruchs zugewiesen sind, sodass das Werk mit der Neuauflage selbstverständlich an die aktuelle Rechtslage angepasst wurde. Im 7. Kapitel wird die Produkthaftung thematisiert. Kapitel 8 beschäftigt sich mit Schutzrechten und der Rechtsmängelhaftung. In Kapitel 9 befasst sich der Autor hauptsächlich mit dem Eigentumsvorbehalt von Beistellungen und Werkzeugen. Das 10. und somit letzte Kapitel widmet sich wieder allgemeinen Regelungen wie dem anwendbaren Recht, dem Gerichtsstand und dem Erfüllungsort. Teil C besteht schließlich aus dem Sachverzeichnis.

Die Kapitel stimmen jeweils mit den Paragrafen der Einkaufsbedingungen überein. Am Anfang jedes Kapitels wird der jeweilige Paragraf der Einkaufsbedingungen erneut abgedruckt. Dadurch wird dem Leser das Suchen in Teil A erspart. Auch mögliche Alternativen werden sowohl in Teil A als auch in Teil B angegeben, sodass die Mustertexte immer identisch sind.

Besonders gelungen ist, dass der Autor z.T. verschiedene Lösungsansätze vorstellt und auf die möglichen Konsequenzen hinweist (z.B. S. 193 f.: Verjährung von Rechtsmängelansprüchen).  Rechtssichere Lösungen werden als solche gekennzeichnet (z.B. S. 194) und vorsichtshalber in den Musterklauseln verwendet (z.B. S. 5). Der Autor weist zusätzlich auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten hin und erläutert, warum diese abgelehnt wurden (z.B. S. 96 in Bezug auf den Verzug).

Hervorzuheben ist, dass der Autor auch auf mögliche Schwächen und Probleme der Musterklauseln hinweist (z.B. S. 90 in Bezug auf Schadenspauschalen; S. 170 in Bezug auf die Mängelrüge). Dadurch ist der Leser in der Lage abzuwägen, ob er das Risiko einer gegebenenfalls unzulässigen Klausel eingehen möchte. Jedoch muss er vorher erst den Text bemühen und erfährt dies nicht unmittelbar aus den Muster-AGB. Außerdem werden auch Klauselgestaltungen dargestellt, welche unwirksam sind (z.B. S. 63 f.: Konzernverrechnungsklausel; S. 130 f.: Selbstvornahme; S. 200 f.: salvatorische Klauseln; S. 201 f.: Ersatz-AGB). So kann der Leser direkt erkennen, ob die Klausel, welche er verwenden wollte, unzulässig ist und warum. Darüber hinaus werden auch Empfehlungen für die Gestaltung von Individualvereinbarungen gegeben (z.B. S. 92 zur Vertragsstrafe).

Im Rahmen der Erläuterungen wird in der gebotenen Kürze auf allgemeine juristische Aspekte eingegangen (z.B. S. 49 f. zu Angebot und Annahme). Dies ist für den Leser besonders wichtig, um verstehen zu können, warum eine Klausel in die Einkaufsbedingungen aufzunehmen ist und warum sie in dieser Gestalt formuliert werden sollte. Auch das dispositive Recht wird dargestellt (z.B. S. 96 zum Verzug). Obwohl es sich nur um Kaufverträge handelt, die unter Verwendung von AGB abgeschlossen werden, finden sich ab und an auch Erläuterungen zu Werkverträgen (z.B. S. 75 zu Erfüllungsgehilfen).

Aufgrund der Tatsache, dass Einkaufsbedingungen nur zwischen Unternehmern verwendet werden, finden Verbraucher dementsprechend keine Berücksichtigung (im Gegensatz zum Werk „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ des Autors aus derselben Reihe). Unterschiedliche Interessenlagen werden durch Alternativen und Varianten berücksichtigt (z.B. S. 198: Anwendung des UN-Kaufrechts/CISG). Generell kann festgehalten werden, dass das UN-Kaufrecht im vorliegenden Werk mehr Beachtung erhält als zuvor. Dies wird bspw. auf S. 45 ff. deutlich.

Besonders gelungen und leserfreundlich ist, dass am Anfang eines Kapitels kurz aufgelistet wird, wie sich die Erläuterungen zu den Einkaufsbedingungen gliedern. Dadurch wird der Leser in die Lage versetzt, schnell das für ihn Interessante zu finden. Seitenzahlen sind bei diesen Verweisen jedoch nicht vorhanden. Randnummern werden durch das vorliegende Werk nicht verwendet.

Hilfreich ist, dass gelegentlich neben der Bezeichnung z.B. als Besteller auch der gesetzliche Terminus im jeweiligen Fall (z.B. AGB-Verwender) angegeben wird, damit der Leser weiß, um welche Partei es sich in der Norm handelt (z.B. S. 90).

Während sich in der Kopfzeile der linken Seite immer das Kapitel mit Namen befindet, kann der Leser in der Kopfzeile der rechten Seite das Unterkapitel sowie dessen Namen finden. Damit werden eine optimale Übersicht und ein schnelles Auffinden gewährleistet.

Da sich ein Absatz meist an den nächsten reiht, ist der Seitenaufbau etwas unübersichtlich und mangels einer angemessenen Zahl an Zwischenüberschriften nicht klar nach Themengebieten strukturiert. Dies könnte den Leser bereits auf den ersten Blick abschrecken. Auch befindet sich in diesen Texten eine unglaubliche Dichte an Informationen, was zwar vorteilhaft und eine der Stärken des Werkes ist, da der Leser nur Wichtiges erfährt; allerdings muss so jedes Wort erfasst werden, sodass der Leser überfordert werden könnte.

Sprachlich ist das Werk auf einem hohen, jedoch noch verständlichen Niveau. Nur gelegentlich stören Fehler u.a. aus dem Bereich der Rechtschreibung oder Grammatik den Lesefluss (z.B. S. 90: „es bardf der Prüfung im Einzelfall“; S. 93: „in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gerwicht“; S. 95: „Es ist in Einkaufs-AGB mit § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unvereinbar ist,“). Diese sollten bei einer Neuauflage behoben werden.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Mustervertrag für die Textverarbeitung als Download zur Verfügung steht. Dadurch muss der Leser die Einkaufsbedingungen nicht mühsam abtippen bzw. abtippen lassen. Dies ist ein toller und fortschrittlicher Service für die Praxis, der sich insbesondere bei Formularbüchern mittlerweile etabliert hat.

Zwar ist kein Literaturverzeichnis vorhanden; der Leser kann die weiterführenden Quellen aber in den Fußnoten finden. Gelungen ist, dass vielfach durch Schlagworte in den Urteilen erkennbar ist, um welches Urteil es sich handelt. Dadurch wird der Leser in die Lage versetzt, sich diese gegebenenfalls besser merken zu können. Auch ist kein Abkürzungsverzeichnis vorhanden. Dies wäre insbesondere aufgrund der abgekürzten Zeitschriften in den Fußnoten zumindest wünschenswert gewesen.

Die Klauseln der Einkaufsbedingungen in den einzelnen Kapiteln werden durch Fettdruck hervorgehoben. Dadurch findet sich der Leser schnell zurecht. Auch besonders wichtige Wörter innerhalb der Erläuterungen werden auf diese Art und Weise kenntlich gemacht. Ab und an deutet auch das fett gedruckte Wort „Hinweis“ darauf hin, dass besonders wichtige Informationen folgen. Beim Durchblättern fällt dies allerdings nicht sofort auf.

Fazit: Insgesamt handelt es sich um einen, wenn nicht sogar um den Klassiker unter den Formularbüchern zu Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Aufgrund der enormen Dichte an wichtigen Informationen erfährt der Leser viel über die rechtlichen Hintergründe von AGB in Form der Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Zwar heben der Fettdruck und das Wort „Hinweis“ besonders wichtige Wörter bzw. Passagen hervor; dies sind aber auch die einzigen Markierungen für wichtige Informationen. Eine weitergehende und insbesondere deutlichere Kenntlichmachung (z.B. durch Kästen oder Ausrufezeichen am Rand) wäre für den Leser wünschenswert, um nicht in der Flut an Informationen unterzugehen. Besonders positiv zu erwähnen ist, dass der Autor dem Leser deutlich vor Augen führt, welche AGB-Klausel in jedem Fall unwirksam ist und bei welchen Gestaltungen zumindest Vorsicht geboten sein sollte. Dies dient der Rechtssicherheit. Letztendlich ist „Allgemeine Einkaufsbedingungen“ ein sehr gelungenes Werk, welches jedem Praktiker sowohl bei der Gestaltung eigener als auch bei der Prüfung fremder Einkaufsbedingungen nur empfohlen werden kann.

Samstag, 16. Dezember 2017

Rezension: Streitbeilegungsklauseln im internationalen Vertragsrecht

Czernich / Geimer (Hrsg.), Streitbeilegungsklauseln im internationalen Vertragsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Carina Wollenweber-Starke, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Bad Berleburg


Das vorliegende Werk „Streitbeilegungsklauseln im internationalen Vertragsrecht“ von den Herausgebern Prof. Dr. Dietmar Czernich und Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold Geimer erscheint nun in der ersten Auflage und trägt den Untertitel „Rechtswahlvereinbarung, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsvereinbarung und Mediation in Deutschland, Österreich und der Schweiz“. Das Buch hat einen Hardcover-Einband und umfasst 4 Teile bei 519 Seiten sowie eine kurze Einleitung.

Der 1. Teil „Rechtswahlvereinbarungen“ ist wiederum in 2 Kapitel unterteilt: Europäisches Kollisionsrecht (für Deutschland und Österreich) und Schweizerisches Kollisionsrecht. In Kapitel 1 wird zwischen allgemeinem Vertragsrecht und besonderen Rechtsgebieten wie Kartell-, Gesellschafts-, Erb- und Transportrecht unterschieden. Auch die „Rechtswahl bei strukturell schwächeren Personen“ wie mit Verbrauchern, Arbeit- und Versicherungsnehmern ist darunter zu finden.

Im 2. Teil „Gerichtsstandvereinbarungen“ sind insgesamt 3 Kapitel vorhanden: Brüssel I VO, Lugano-Übereinkommen und Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Das 1. Kapitel wiederum unterteilt sich in allgemeines Vertragsrecht (EuGVVO) und besondere Rechtsgebiete wie bspw. Insolvenz- und Kartellrecht. Ebenso findet der Leser „Gerichtsstandsvereinbarungen mit strukturell unterlegenen Personen“ wie z.B. mit Verbrauchern oder Arbeitnehmern.

Insgesamt 5 Kapitel befinden sich in Teil 3 „Schiedsvereinbarungen“. Diese widmen sich dem New Yorker Schiedsübereinkommen, dem Europäischen Schiedsübereinkommen, der ZPO (Deutschland), der ZPO (Österreich) sowie dem IPRG (Schweiz).

Der 4. Teil befasst sich mit der Mediation. Auffällig ist, dass es sich mit nur einem Kapitel und 29 Seiten um einen vergleichsweise kurzen Teil handelt.

Wie der Untertitel „Rechtswahlvereinbarung, Gerichtsstandsvereinbarung, Schiedsvereinbarung und Mediation in Deutschland, Österreich und der Schweiz“ bereits verrät, liegt der Schwerpunkt auf diesen drei Ländern, sodass das Werk nicht nur auf das deutsche Recht bzw. Deutschland beschränkt ist.

Aus dem oben beschriebenen Inhalt wird bereits deutlich, dass auch Randbereiche wie z.B. die Rechtswahl im Kartell-, Gesellschafts- und Verbraucherschutzrecht thematisiert werden, die zumeist in anderen Werken in Gänze ignoriert oder lediglich kurz angeschnitten werden. Vorliegend verhält es sich so, dass auch Einzelfälle behandelt werden (z.B. S. 89 f., Rn. 44 ff.: Teilrechtswahl und spätere Änderung der Rechtswahl bei Rechtswahlvereinbarungen mit Arbeitnehmern). Bei der Rechtswahl im Transportrecht wird bspw. zwischen unterschiedlichen Transportarten unterschieden (S. 178 ff., Rn. 24 ff.). Der Leser hat somit gute Chancen, (endlich) die Lösung für sein Problem zu finden.

Besonders gelungen und praxistauglich sind die Formulierungsvorschläge für Klauseln, Checklisten (z.T. mit Hinweisen/Tipps und Verweisen) sowie Zusammenfassungen samt Handlungsanweisungen, welche jeweils durch ein Kästchen hervorgehoben werden. Die Musterklauseln sind z.T. sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache vorhanden (z.B. S. 25 f., Rn. 101; S. 178, Rn. 24 ff.). Dies ist sehr sinnvoll, da im internationalen Vertragsrecht viele Verträge auf Englisch abgefasst sein werden und nicht auf Deutsch. So muss der Leser keine eigene Übersetzungsarbeit mehr leisten. Auch für eher außergewöhnliche Klauseln (z.B. S. 26, Rn. 101: nachträgliche Rechtswahl) oder unterschiedliche Fallgruppen (z.B. S. 145 ff., Rn. 37 ff.: Testament) sind Muster vorhanden. Mitunter werden auch unwirksame oder zumindest umstrittene Klauseln genannt, damit der Leser die Grenzen des Rechts erkennen kann (z.B. S. 239, Rn. 122; S. 324, Rn. 99 ff.). Allerdings ist auch zu erwähnen, dass sich nicht alle Musterklauseln im einem Kästchen befinden, sondern oftmals durch Kursivdruck kenntlich gemacht werden (z.B. S. 238 f., Rn. 122; S. 351 f., Rn. 88).

Hervorzuheben ist darüber hinaus, dass von den besonders bekannten Schiedsgerichten (DIS, VIAC, SCAI und ICC) empfohlene Musterklauseln für Schiedsvereinbarungen abgedruckt sowie deren Fundstellen im Internet angegeben sind (S. 382 f., Rn. 59 ff.). Als Alternative dazu ist eine Tabelle vorhanden, welche eine Auswahl verschiedener institutioneller Mediationsordnungen ebenfalls samt Fundstelle im Internet enthält (S. 500 f., Rn. 29). Auch dies zeigt den Praxisbezug des Werks.

Beispiele verdeutlichen das Gesagte und helfen dem Leser beim Verständnis der doch sehr komplexen Materie (z.B. S. 9, Rn. 24, 26). Dabei stellen die Beispiele mitunter auch kleine Fälle dar, zu welchen dann Lösungen vorhanden sind (z.B. S. 11, Rn. 40; S. 14, Rn. 53).

Das Werk geht ebenfalls auf aktuelle Wandlungen in der Welt wie z.B. den Brexit ein (z.B. S. 8, Rn. 18). Dadurch wird der Leser bereits jetzt auf künftige Veränderungen hingewiesen. Ebenfalls von Bedeutung sind die erst kürzlich eingeführten Neuerungen wie z.B. bei Art. 8 EGBGB Mitte 2017 (S. 24, Rn. 99), bei welchem sogar der neue Gesetzestext abgedruckt ist. Dadurch wird der Leser stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

Obwohl sich das Werk erkennbar an die Praxis wendet, ist ebenfalls eine wissenschaftliche Tiefe vorhanden. Dies ist z.B. daran ersichtlich, dass die Angaben durch Fundstellen hinreichend untermauert werden. Bei Urteilen werden z.T. sogar mehrere Fundstellen angegeben (z.B. S. 290, Fn. 21 f.). Aufgrund der unterschiedlichen Autoren ist es nicht verwunderlich, dass z.T. eine divergierende Zitierweise gewählt wurde (z.B. S. 41, Fn. 46: MünchKomm bzw. S. 253, Fn. 94: MüKo).

Das Werk setzt bereits erhebliche Vorkenntnisse voraus, ohne die der Inhalt nicht ohne weiteres auf Anhieb zu verstehen sein wird. Detaillierte Erklärungen erfolgen meist nicht. Demnach sind Adressaten vorwiegend Vertragsjuristen, Rechtsanwälte, Richter sowie Schiedsrichter.

Mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses und der Kopfzeile mit Angabe der jeweiligen Überschrift findet sich der Leser schnell zurecht, obwohl im Inhaltsverzeichnis nicht alle Gliederungsebenen vorhanden sind. Vielmehr findet man diese Inhaltsübersicht erst im jeweiligen Unterkapitel. Auch das Literaturverzeichnis ist jedem Unterkapitel vorangestellt, sodass der Leser bei Bedarf selbst recherchieren kann. Hierbei ist auffällig, dass z.T. zwischen den unterschiedlichen Quellen wie Kommentare, Sammelwerke, Monographien und Aufsätzen oder Rechtsprechung unterschieden wird (z.B. S. 27, 258), regelmäßig jedoch nicht (z.B. S. 4, 55). Auch dies liegt daran, dass unterschiedliche Autoren beteiligt gewesen sind. Ein Literaturverzeichnis für das gesamte Werk existiert hingegen nicht. Ein Stichwortverzeichnis sucht der Leser leider ebenfalls vergebens. Sowohl ein Bearbeiter- als auch ein Abkürzungsverzeichnis sind wiederum vorhanden.

Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Mit Hilfe der Randnummern kann präzise verwiesen werden (z.B. S. 8, Rn. 18; S. 17, Rn. 69). Für den Leser ist es besonders praktisch, dass häufig nicht nur die neuen Normen genannt werden, sondern mitunter auch die alten (z.B. S. 20, Rn. 83; S. 21, Rn. 86).

Fazit: Das vorliegende Werk ist hervorragend für Juristen geeignet, die sich ausschließlich den Themen Rechtswahl, (Schieds-)Gerichtsstand und/oder Mediation nach deutschem, österreichischem und/oder Schweizer Recht widmen wollen. Dabei werden auch Randbereiche angesprochen, welche zumeist so dezidiert in anderen Werken nicht behandelt werden. U.a. aufgrund der Checklisten, Handlungsanweisungen, Musterklauseln und Beispielen ist ein sehr guter Praxisbezug vorhanden. Insgesamt ist das Werk wegen seiner umfassenden Darstellung durchaus zu empfehlen.

Mittwoch, 13. Dezember 2017

Rezension: AGB Recht

Niebling, AnwaltKommentar AGB-Recht, 3. Auflage, Anwaltverlag 2017

Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken


In seinem zwischenzeitlich in dritter Auflage vorgelegten Kurzkommentar von knapp 650 Seiten befasst sich Niebling mit den §§ 305-310 BGB sowie mit dem Unterlassungsklagengesetz und der AGB Richtlinie.

Der Kommentar ist (wie man dem Titel schon entnehmen kann) auf die Praxis ausgerichtet und soll es erlauben, mit wenig Zeitaufwand einen präzisen Überblick zu Fragen im AGB-Recht zu erhalten.

Dabei befasst sich der Autor auf den ersten 166 Seiten mit einer Kommentierung der oben genannten BGB-Normen. Weitere 20 Seiten sind der Kommentierung des Unterlassungsklagengesetzes gewidmet und auf acht Seiten finden sich einige Erläuterungen zur AGB-Richtlinie. Der viel größere Teil 2 des Werkes enthält eine alphabetische Liste verschiedener gängiger AGB-Klauseln.

Gerade dieser Teil 2 des Werkes macht die Praxisausrichtung des Werkes deutlich und stellt das wesentliche und überaus positiv hervorzuhebende Merkmal des Werkes dar. Auf „neudeutsch“ könnte man hier von der USP („unique selling proposition“ des Buches sprechen.

Dieser Teil 2 ist in der Praxis auch überaus gut zu gebrauchen. So wird zum Beispiel in der Praxis häufig diskutiert, inwiefern Aufrechnungsverbote wirksam in AGB vereinbart werden können. Das Schlagwort findet sich folgerichtig auch in der alphabetischen Liste. Der Leser kann dort auf zwei Seiten zusammengefasst einige wesentliche Informationen erfahren, die ihn in die Lage versetzen dürften, entweder die für die Mandatsbearbeitung notwendige Frage schon zu beantworten oder jedenfalls auf den richtigen Pfad zu gelangen. Sinnvollerweise beginnt der Autor bei der Besprechung der Thematik zunächst mit der Darlegung der gesetzlichen Grundlagen. Sodann wird in Prosa die Essenz der ergangenen Rechtsprechung zusammengefasst. Auch die neuere Rechtsprechung des BGH zum Thema Aufrechnungsverbote in Architektenverträgen ist natürlich enthalten und kommentiert. Die Darstellungen sind verständlich und übersichtlich.

Allein die sehr kleine Schrift, die das Werk verwendet, mag man als Wermutstropfen empfinden. Aufgrund der Kürze und Praxisorientierung wird man keine vollständige Aufarbeitung des gesamten AGB-Rechtes erwarten dürfen; diese liefert es auch nicht. Dieser Umstand ist dem Werk aber anhand seiner Ausrichtung sicherlich nicht als Manko anzukreiden. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass der Kurzkommentar für seinen Kaufpreis von 89,00 EUR einen ganz erheblichen Gegenwert anbietet und daher im Ganzen als sinnvolle und empfehlenswerte Ergänzung zur Praktiker-Bibliothek angesehen werden darf.