Reufels, Aufhebung und Abfindung in der
arbeitsrechtlichen Beratungspraxis, 1. Auflage, Nomos 2020
Von Rechtsanwalt
Marc Becker, Leipzig
Die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen ist – gleich ob aus Arbeitgeber- oder Arbeitnehmersicht –
ein zentrales Thema des Arbeitsrechts. Während die Konzeption des Kündigungsschutzgesetzes
und die auf dieser Grundlage geführten Auseinandersetzungen auf einen Erhalt
des Arbeitsverhältnisses abzielen (vgl. § 4 KSchG), haben in der Praxis
Beendigungslösungen eine enorme Bedeutung. Eine Vielzahl von
Arbeitsverhältnissen wird während oder auch noch vor einer etwaigen
gerichtlichen Auseinandersetzung durch Vereinbarung aufgelöst. Nicht selten
geht damit die – vom deutschen Recht nur sehr begrenzt vorgesehene – Zahlung
einer Abfindung einher. Dementsprechend sind Aufhebungsvereinbarungen und
Abfindungsverhandlungen in der Praxis von zentraler Bedeutung, ohne dass es hierfür
detaillierte gesetzliche Vorgaben gäbe.
Das vorliegende Handbuch
greift diese Themenbereiche auf. Der Autor Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin
Reufels erläutert „aus der Praxis für die Praxis“ die arbeits-,
sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte der Aufhebung von
Arbeitsverträgen und der Zahlung von Abfindungen.
Das Werk ist in insgesamt
13 Kapitel aufgeteilt:
- § 1 Grundlagen
- § 2 AGB-Kontrolle von Aufhebungsverträgen
- § 3 Beseitigung von Aufhebungsverträgen
- § 4 Einzelne Regelungen des Aufhebungsvertrages
- § 5 Aufhebungsvertrag und Befristung
- § 6 Besonderheiten beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Personen mit 6Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder etc.)
- § 7 Statusvereinbarungen
- § 8 Wiedereinstellungszusagen in Aufhebungsverträgen
- § 9 Protokollierung gem. § 276 Abs. 6 ZPO von Aufhebungsverträgen in schriftlichen Verfahren
- § 10 Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG
- § 11 Besonderheiten bei dem Abschluss von Aufhebungsverträgen mit Geschäftsführern und Vorständen
- § 12 Sozialversicherungsrecht
- § 13 Vertragsmuster
Damit deckt das Werk nach
meinem Dafürhalten alle wesentlichen Aspekte des Themas ab.
Den größten Umfang hat
das Kapitel 4 zu einzelnen Regelungen des Aufhebungsvertrages. Die (mit)
titelgebende „Abfindung“ wurde als Unterkapitel in Kapitel 4 aufgenommen.
Jedem einzelnen Kapitel
ist ein umfassendes Kapitelinhaltsverzeichnis mit Randnummernübersicht
vorangestellt, was den schnellen Zugriff auf die benötigten Informationen
erleichtert.
Genauer angesehen habe
ich mir zunächst den Abschnitt zur namensgebenden „Abfindung“. Der Autor führt
hier zunächst ein wenig zur „Psychologie“ von Abfindungen und Bedeutung in
Verhandlungen über Aufhebungsvereinbarungen aus. Interessant sind insoweit die
Ausführungen zu verschieden Faktoren bei der Bemessung von Abfindungen. Gerade
für Berater, die selten oder nie auf Arbeitgeberseite agieren, weist der Autor
darauf hin, dass nicht selten unternehmensinterne Vorgaben einer bestimmten
Abfindungshöhe entgegenstehen, auf der anderen Seite aber zum Beispiel über die
verbleibende Vertragslaufzeit faktisch finanzielle Zugeständnisse gemacht
werden können. Damit wird – aus meiner Sicht zutreffend – ein wenig der Blick
von der häufig anzutreffenden Fixierung auf Abfindungssummen abgewendet. Auch
werden einige hilfreiche Tipps zur Verhandlungsführung gegeben. Wichtig und zutreffend
sind die nachfolgenden umfangreichen Ausführungen zur sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen Behandlung von Abfindungszahlungen. Beide Aspekte dürften bei
der Mandantenberatung – unabhängig ob auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite –
nicht außer Acht gelassen werden. Insgesamt handelt es sich um einen sehr
informativen Abschnitt des Buches. Es erschließt sich mir allerdings nicht,
weshalb ausgerechnet dieser Themenaspekt Eingang in den Buchtitel gefunden hat.
Jedenfalls der Umfang des Abschnitts rechtfertigt dies nicht. Dabei ist dieser
keinesfalls zu kurz, steht aber gleichrangig neben zahlreichen weiteren (wichtigen)
Aspekten von Aufhebungsvereinbarungen.
Mit großem Interesse habe
ich zudem die Ausführungen zur Freistellung gelesen. Gut gefallen hat mir, dass
der Autor ausführlich auf die Problematik zu § 615 S. 2 BGB eingeht. Das BAG geht
nämlich nunmehr davon aus, dass eine Anrechnung gem. § 615 S. 2 BGB nur
erfolgen kann, wenn dies im Aufhebungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Dies
stellt einen nicht unwichtigen Umstand bei der Beratung von Arbeitgebern dar,
wobei nicht selten die Entgeltfortzahlung während der Freistellung als „kleine
Abfindung“ angesehen werden dürfte und daher nicht immer ein Interesse daran
besteht, dass eine Verrechnung gem. § 615 S. 2 BGB erfolgen kann.
Zutreffend ist in diesem
Abschnitt auch der Hinweis, dass eine Anrechnung von Freizeitausgleichsansprüchen
auch bereits durch eine widerrufliche Freistellung erfolgen kann. In einer
künftigen Ausgabe könnte hier sicher der Vollständigkeit halber noch der
Hinweis aufgenommen werden, dass ein bereits entstandener Anspruch auf
Überstundenvergütung nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden kann (BAG
vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00). Dies kann immer dann von Bedeutung sein und
besonderes Augenmerk verdienen, wenn in einem Betrieb verschiedene
Arbeitszeitmodelle und insbesondere verschiedene Abgeltungsmodelle zur
Anwendung kommen.
Besonders hervorzuheben
ist weiter, dass das am Ende des Buches aufgeführte Vertragsmuster für einen
Aufhebungsvertrag auch in englischer Sprache abgedruckt ist, was insbesondere
bei der Beratung internationaler Mandanten einen erheblichen Vorteil mit sich
bringt und einen guten Erstzugriff auf englische Formulierungen bekannter
Klauseln ermöglicht.
Insgesamt hinterlässt das
Werk einen rundum positiven Eindruck. Der Autor legt hier neben seinem bereits
in 3. Auflage erschienenen Handbuch „Prozesstaktik im Arbeitsrecht“ ein weiteres
äußerst praktikables Buch für die anwaltliche Praxis vor, dem man unumwunden
auch weitere Auflagen wünscht. Man merkt an jeder Stelle die hohe praktische
Durchdringung der Materie und den klaren Zuschnitt auf die Beratungspraxis,
wobei durch die Bearbeitung „aus einer Hand“ keine Qualitätsunterschiede
zwischen den einzelnen Komplexen zu erkennen sind. Sicher hat das Buch allein
aufgrund des Umfangs nicht die gleiche Tiefe, wie andere Titel vergleichbaren
Themenzuschnitts. Dafür eignet es sich sehr gut für den raschen Zugriff und ist
auch in einer Verhandlung mal schnell bei der Hand, wenn kleinere Detailfragen
ad hoc zu klären sind – die zahlreichen Formulierungshilfen können hier etwaige
Verzögerungen in der Verhandlung verhindern. Dementsprechend kann das Werk
jedem Arbeitsrechtspraktiker uneingeschränkt ans Herz gelegt werden, wobei es
den größten Mehrwert sicher für alle jene hat, die nicht tagtäglich im Arbeitsrecht
unterwegs sind oder sich erst recht frisch in die Materie einarbeiten. Allen
anderen kann es als „kleiner Helfer“ ein nützlicher Begleiter im Arbeitsrechtsalltag
sein.









