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Samstag, 31. Januar 2026

Rezension: Handbuch der Kapitalmarktinformation

Habersack / Mülbert / Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 4. Auflage, C.H.Beck 2025

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Mit der vierten Auflage des Handbuchs der Kapitalmarktinformation legen Habersack, Mülbert und Schlitt erneut ein Standardwerk vor, das Organisation, Publizität und Haftung rund um kapitalmarktrechtliche Informationen in einer Gesamtschau zusammenführt. Fünf Jahre nach der dritten Auflage wurde es Zeit für die Überarbeitung: Neuregelungen wie der Listing Act mit seinen Auswirkungen auf die Prospektverordnung und Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung, die KapMuG-Reform, das Telekom-Urteil des BGH zur Prospekthaftung sowie der neue Art. 15 MiCAR zur Haftung für fehlerhafte Kryptowerte samt Whitepaper sind eingearbeitet. Auch die Erweiterung der ESG-Rechtsakte und deren Eindämmung über die „Simplification Omnibus Packages“ sind einbezogen. Auch überarbeitete Level 3 Akte der ESMA und BaFin sind in ihrer aktuellen Form eingeflossen. Damit adressiert das Werk präzise die Schnittstellen, an denen sich Emittentenpraxis, Aufsicht und Haftungsrecht derzeit am stärksten bewegen. Schon die Vorauflagen wurden in Rezensionen vor allem für die Systematik, die praxisnahe Nutzbarkeit und die wissenschaftliche Durchdringung des zersplitterten Publizitätsrechts gelobt; an diese Erwartungshaltung knüpft die Neuauflage überzeugend an.

Dabei bleibt die Grundarchitektur des Werkes bewusst stabil, während die Neuauflage insbesondere innerhalb der bestehenden Kapitel eine spürbare inhaltliche Nachschärfung vornimmt. Die Weiterentwicklung zeigt sich weniger in einer Neuordnung der Systematik als in einer vertieften Verzahnung von Organisationspflichten, Publizität und Haftung.

Das Handbuch überzeugt durch seinen klaren Aufbau entlang der zentralen Themenfelder der Kapitalmarktinformation. Auffällig ist dabei die konsequente Ausrichtung auf eine Governance- und Prozesslogik: Kapitalmarktinformation erscheint nicht als punktuelle Veröffentlichungspflicht, sondern als Ergebnis organisierter Informationsflüsse, interner Kontrollen und klar zugewiesener Verantwortlichkeiten. Zunächst wird die Information des Kapitalmarkts als zentrale Organisationspflicht des Insiderrechts verortet und die Compliance-Organisation der internen Informationsbeschaffung beschrieben (1. Teil). Daran anschließend folgt der umfangreiche Kernbereich der kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten – gegliedert nach Primär- und Sekundärmarkt, öffentlichen Angeboten, Beteiligungspublizität und sonstigen Akteuren (2. Teil). Abgerundet wird das Werk durch die Durchsetzung ordnungsgemäßer Kapitalmarktinformation, inklusive straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Flankierungen (3. Teil), sowie der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (4. Teil). Die Struktur erleichtert die punktuelle Lektüre erheblich: Wer einen konkreten Anlassfall bearbeitet, findet den Einstieg schnell; wer systematisch lesen will, erhält eine stringente Gesamtordnung.

Besonders stark ist das Handbuch dort, wo es den Blick für die Verzahnung der Pflichten schärft und damit die klassische Trennung von Organisation, Publizität und Haftung überwindet. Informationspflichten werden nicht isoliert dargestellt, sondern in ihren organisatorischen Voraussetzungen, typischen Compliance-Fragen und den haftungsrechtlichen Folgen verankert. So wird deutlich, dass Publizitätspflichten nicht nur Reporting-Aufgaben sind, sondern Ergebnis institutionalisierter Informationsbeschaffung und -kontrolle. Diese Perspektive korrespondiert mit der aktuellen Entwicklung des Kapitalmarktrechts, in dem Aufsichts-, Organisations- und Haftungsfragen zunehmend ineinandergreifen. Die Autoren liefern damit nicht bloß eine Darstellung von Normen, sondern eine praxistaugliche Perspektive auf die Implementierung im Unternehmen. Ich habe mir bei der Lektüre beispielweise die Frage gestellt, ob die Bekanntgabe von Insider Informationen die Dritte betreffen eine unrechtmäßige Offenlegung ist, und wurde mit wenigen Handgriffen fündig (§ 1, Rn 177).

Die Aktualität der Neuauflage ist in den inhaltlichen Schwerpunkten erkennbar: Das Werk berücksichtigt sowohl die Reformen im Verfahrensrecht des Kapitalanleger-Musterverfahrens als auch die Weiterentwicklung der Prospekthaftung durch die Rechtsprechung. Besonders wertvoll ist, dass neue Regime wie die MiCAR nicht als Fremdkörper behandelt werden, sondern als Teil einer sich ausweitenden Haftungslandschaft im 4. Teil. Dies gilt ebenso für die fortentwickelten Vorgaben zur Ad-hoc-Publizität, bei denen organisatorische Voraussetzungen und haftungsrechtliche Implikationen stärker in den Vordergrund treten. Für Praxis und Beratung ist das eine der größten Stärken des Handbuchs.

Bei der thematischen Breite ist es naturgemäß, dass Spezialfragen mitunter nur angeschnitten werden. Regelmäßig findet man in den Fußnoten hilfreiche Verweise. Gerade diese Balance zwischen Übersicht und Vertiefung ist aber für ein Handbuch typisch und für den Großteil der Leser zweckmäßig – zumal das Werk erkennbar darauf zielt, Orientierung und Argumentationslinien für Praxis und Beratung zu liefern, nicht punktuelle Spezialprobleme abschließend zu lösen.

Insgesamt ist das Handbuch der Kapitalmarktinformation ein ausgesprochen gelungenes Arbeitsmittel. Es verbindet systematische Ordnung mit hoher Aktualität und praktischer Relevanz. Gerade für die unternehmensinterne Praxis bietet es einen überzeugenden Referenzrahmen für die Organisation kapitalmarktrechtlicher Pflichten. Zielgruppe bleiben Emittenten, Berater, Compliance-Verantwortliche und Wissenschaftler, die einen belastbaren Überblick und zugleich überzeugende Argumentationslinien benötigen; für sie bleibt das Werk uneingeschränkt zu empfehlen.


Montag, 8. April 2024

Rezension: Handbuch des Kapitalanlagerechts

Assmann / Schütze / Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 6. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Mit der sechsten Auflage wurde das überaus beliebte Standardwerk Handbuch des Kapitalanlagenrechts herausgegeben von Assmann, Schütze und Buck-Heeb neu überarbeitet und aktualisiert. Das Werk erfreut sich seit jeher hoher Beliebtheit in Wissenschaft und Praxis und jede Neuauflage wird vom geneigten Publikum herbeigesehnt. Die überaus sachkundigen Bearbeiter blieben im Wesentlichen gleich zur Vorauflage; auch die inhaltliche Konzeption des Werks besteht fort. Getreu dem Motto: „never change a winning team“.

Im 1. Teil stellt das Handbuch des Kapitalanlagenrechts den Lebenszyklus der Kapitalanlage dar. Dies umfasst grob die Konzeption, Vermittlung und Abwicklung der Kapitalanlage. Anschließend werden im 2. Teil die einzelnen Kapitalanlagearten vorgestellt. Hier gab es eine Veränderung im Aufbau des Werkes: Im 5. Kapitel „Unverbriefte Kapitalanlagen“ werden unverbriefte nicht fungible gesellschaftsrechtliche Beteiligungen nicht weiter behandelt. Dafür wird sich intensiver aktuellen Erscheinungen, wie dem Crowdlending und Crowdinvesting sowie Kryptowerten, Kryptowährungen und Kryptowertpapieren gewidmet.

Der 3. Teil erörtert die Einzelheiten des Anlegerprozesses, bevor der abschließende 4. Teil noch den Schutz der Anleger bei Insolvenz, insbesondere der Einlagensicherung wiedergibt. In der Vorauflage gab es noch einen 5. Teil zur Besteuerung des Kapitalanlagevermögens, der mit der sechsten Auflage nicht weitergeführt wird – nach Auskunft der Herausgeber, weil sich dieser Teil eher dem Motivationsbereich und Wettbewerb zwischen den Kapitalanlagen zuordnen ließe. Unabhängig davon werden gescheiterte Kapitalanlagen als vermeintliche Steuersparmodelle in den jeweiligen Haftungskapiteln weiter behandelt.

Das Werk ist, wie aus den Vorauflagen gewohnt, überaus aktuell. In der Einführung wird Bezug auf die Nachhaltigkeitsziele (§ 1 Rn. 68h), den EU Listing Act (§ 1 Rn. 90e ff.) und die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor über die DORA (§ 1 Rn. 68q) genommen; im Kapitel der Prospekthaftung findet sich eine Analyse der neuesten Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH (§ 5 Rn. 35a ff.) zum Verhältnis von bürgerlich-rechtlicher und spezialgesetzlicher Prospekthaftung. Außerdem wird die Debatte zur rechtlichen Zulässigkeit und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit von „Payment for Order Flow“, kurz PFOF, aufgegriffen und die erwarteten Maßnahmen auf europäischer Ebene diskutiert (§ 13 Rn. 35). Überdies wurden zur Schwarmfinanzierung (§ 16 Rn. 22) die neuesten Rechtsentwicklungen auf europäischer und nationaler eingepflegt; der Abschnitt zu Krypto Werte, Kryptowährungen und Krypto Wertpapiere endet mit einem umfangreichen Ausblick auf die Rechtslage unter der European Regulation on Markets in Crypto Assets – kurz MiCAR (§ 17 Rn. 61 ff.). Insgesamt sind sowohl die neueste einschlägige Rechtsprechung als auch die relevanten Verlautbarungen der Aufsicht, wie beispielsweise der Emittentenleitfaden der BaFin, analysiert und eingepflegt.

Wenn der Rezensent einen Wunsch äußern darf, ist dieser eine dezidierte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf die Kapitalanlageberatung und Prospekthaftung in einer der Folgeauflagen. Bislang scheint die Literatur sich zumeist auf eine Darstellung der aufsichtsrechtlichen Implikationen zu beschränken (vgl. dazu ESG Compliance).

Das Handbuch des Kapitalanlagenrechts gehört auch in seiner sechsten Auflage zwingend in jede Handbibliothek. Nicht nur stellt es umfassend und anschaulich in einer beeindruckenden Gesamtschau die fragmentierte, komplexe und komplizierte Rechtsmaterie dar, nein sie wird auch höchsten Ansprüchen an Aktualität und Durchdringung gerecht. Deswegen ist das Werk Praktikern wie Wissenschaftlern dringend anempfohlen.

Samstag, 18. Juni 2022

Rezension: Bankrechts-Handbuch

Ellenberger / Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage, C.H.Beck 2022

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

In seiner 6. Auflage mit Stand Dezember 2021 erfährt das Bankrechts-Handbuch endlich seine herbeigesehnte Modernisierung. Viel hat sich seit der letzten Auflage 2017 getan im schnelllebigen und entwicklungsreichen Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Bankrechts-Handbuch als Standardwerk für Praxis bewegt sich wieder auf der Höhe der Zeit.

Und das trotz umfangreicher Änderungen bei Herausgeberschaft und Autorenteam. Herausgegeben wird die Neuauflage vom Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzendem Richter im Bankrechtssenat Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, dessen fachliche Expertise außer Frage steht, sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte der seit der Erstauflage das Werk betreut und damit auch nach Vorwort Kontinuität vermittelt. Auch das Autorenteam wurde sinnvoll und ausgewählt verstärkt und verdient weiterhin das Prädikat hochkarätig.

Die Gliederung des Bankrechts-Handbuch wurde modifiziert und damit einzelne Kapitel sinnvoll neu gruppiert in den Abschnitten Allgemeine Grundlagen; Zahlungsverkehr; Einlagen- und Kreditgeschäft; Kapitalmarkt, Wertpapier-, Geld- und Auslandsgeschäft; sowie Öffentliches Bankrecht. In einem stetig anwachsenden Werk ist dies ein wertvoller Entwicklungsschritt und erhält den intuitiven Zugang zu den jeweiligen Bearbeitungsebenen im fulminanten Gesamtwerk.

Bestehenden Kapitel wurden umfassend modernisiert. Es finden sich die prominenten Nachhaltigkeitsthemen eingewebt in bestehende Abschnitte und gänzlich neue zu bedeutenden Themen wie Datenschutz und FinTechs. Virale Rechtsfälle, wie der Cum-Ex-Skandal, werden ebenso aufgearbeitet wie die ersten Erfahrungen mit KapMUG und Musterfeststellungsklage wiedergegeben werden.

Das AGB-Recht erfährt spürbar eine höhere Gewichtung. Es wird prominenter platziert und ansprechender geordnet. Kleinigkeiten wie die Anpassung der Bankrechts-Handbuch-Überschriften an die Nummerierung der AGB-Banken verschlanken das Inhaltsverzeichnis optisch und sind bei der kommentarartigen Struktur dieser Bankrechts-Handbuch-Teile wesentlich intuitiver. Allein überrascht der redaktionelle Flüchtigkeitsfehler ab Nr. 13 AGB-Banken, wo das „S“ der (S)icherheiten vor die AGB wandert.

Datenschutz bei Bankgeschäften beschäftigt die Institute seit 2018 mit dem Inkrafttreten der DSGVO noch viel stärker als zuvor. Geradezu drakonische Strafen bei Datenschutzverstößen befehlen die Auseinandersetzung mit und die Beachtung der Thematik. Dem Autor Kirschhöfer gelingt die Darstellung spielerisch. Gewährt er zuerst gestrafft Einblick in Ziele und Grundsätze des Datenschutzrechts, überträgt er diese dargelegten Prinzipien anschließend zur Vertiefung auf gut gewählte praxisrelevante Fragestellungen. Neben Klassikern um die Aufzeichnung von Telefongesprächen im Spannungsfeld zu MiFID II und WpHG werden auch Innovationen wie RoboAdvisory, Multibanking-Applikationen, Beyond-Banking und Embedded Finance besprochen. Eine sinnvolle wie notwendige Erweiterung des Werks.

Bedauerlich ist, dass die 2021 neu eingeführten elektronischen Wertpapiere im Sachregister recht stiefmütterlich behandelt werden. Der Verweis geht lediglich auf die einführenden § 83 Grundlagen des Kapitalmarktrechts ohne weitergehende interne Verweisung. Mit der Folge, dass sich die geneigte Leserschaft umständlich über das Inhaltsverzeichnis die verstreuten Fundstellen suchen muss. Am aussagekräftigsten sind schließlich – etwas überraschend – die Ausführungen von Omlor und Möslein in § 34 FinTech und PayTech; dabei hätte sich intuitiv so manch andere Stelle angeboten. Vielleicht rührt diese Entwicklung aus der vereinfachten Schlagwortsuche in der Onlinedatenbank. Dort findet man unmittelbar die Ausführungen in § 34. Es wäre allerdings eine bedauerliche Entwicklung, wenn sich das Bankrechts-Handbuch schleichend aus der analogen Sphäre zurückzieht, weil dort seine Nutzbarkeit erschwert wird.

Auch wenn das Bankrechts-Handbuch mit einigen formalen Schwächen daherkommt, ist und bleibt es inhaltlich von ausgesuchter Qualität. Den neuen Herausgebern gelingt die Transition mit dem ausgesprochen hochwertigen Autorenteam tadellos. Wichtige Entwicklungen wurden aufgenommen und der Bestand übersichtlich neu geordnet und nicht nur verwaltet, sondern gehaltvoll ausgebaut – wie bei einem guten Wein hatte die Neuauflage genügend Zeit zum Reifen.

Daher wird das Werk uneingeschränkt empfohlen für all diejenigen, die sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht befassen. Es gehört schlichtweg in die bank- und kapitalmarktrechtliche Bibliothek oder zumindest in das georderte Onlinemodul; wobei der Rezensent freilich das gebundene Werk favorisiert. Visualisiert es doch eindrücklich, wie umfangreich die behandelte Rechtsmaterie geworden ist.

Dienstag, 6. April 2021

Rezension: Clearing and Settlement

Dermot Turing, Clearing and Settlement, Third Edition, Bloomsbury Professional 2021

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Dermot Turing, britischer Anwalt und Autor historischer Bücher mit Familienbezug, ist ausgewiesener Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkten im Aufsichtsrecht, konkreter „failed banks“ und Risikomanagement bei Finanzdienstleistungen. Mit der dritten Auflage von Clearing and Settlement legt er erneut ein überaus reizvolles Lehrwerk auf; eingängig in Stil und Aufbau – ein wahrer Lesegenuss.

Am Puls der Zeit legt die dritte Auflage ihr Augenmerk insbesondere auf die Transitions- und Anerkennungsprozesse der Finanzmarktinfrastrukturen im Zuge des Brexits. Aus der Perspektive eines britischen Rechtsanwenders verfasst, legt Clearing and Settlement seinen Fokus freilich auf die Rechtsordnung des Vereinigten Königreichs. Allerdings ist diese durch den erst kürzlich vollzogenen Brexit noch nicht so weit von der kontinentaleuropäischen Rechtswelt entfernt, als dass das Werk nur noch auf die Insel gehört. Viel mehr aufgrund der jüngsten Entwicklungen lohnt sich das Nachschlagen in Turings Clearing and Settlement. Besonders wertvoll sind die umfangreichen Äußerungen über die Fortgeltung („on-shoring“) der Europäischen Regularien für das Post-Trading (zusammengefasst in Table 0.1 im Vorwort, S. vii) und die vielen folgenden Referenzen in den jeweils einschlägigen Kapiteln.

Insgesamt kommt das Werk sehr übersichtlich und eingängig daher. Schaubilder, Tabellen und Fallstudien veranschaulichen die komplexe post-trading Landschaft des Finanzmarkts. Umfangreiche Sammlungen relevanter Entscheidungen, Statuten, Regularien und Gesetzen sowie der zur weiteren Recherche einladende Fußnotenapparat ermöglichen dem Leser eine vertiefte Auseinandersetzung.

Das Werk gliedert sich intuitiv in drei Teile: die faktische Einführung in „Processes“, den rechtlichen Rahmen in „Regulation“ und das operative Herzstück „Risk and operations“. Turing führt recht pragmatisch in die Prozesse Clearing und Settlement ein. Wir kennen es alle aus dem Onlinehandel: Schnell geklickt ist das Super-Angebot und damit der Kauf initiiert. Doch spannend wird es nun erst richtig – kommt das bestellte Gut per Paketbote bis zur Haustür? Erreicht die Zahlung das eigene Bankkonto? In Clearing and Settlement beschäftigt sich Turing genau mit diesem Abschnitt der Transaktion, dem sogenannt post-trading.

Post-trading versteht sich jedoch nicht isoliert, weshalb in wenigen Worten das Trading selbst präzise mit dem Zusammenkommen von Ordern beim „matching“ erklärt wird. Daran reihen sich Clearing und Settlement mit jeweils ausführlichen Erläuterungen für ein fundiertes Verständnis - denn leider herrscht noch heute allerhand Begriffsverwirrung vor. Begriffsscharf versteht Turing Clearing als zentrale Funktion einer CCP im Management des wechselseitigen Ausfallrisikos der an der Ausführung der Transaktion beteiligten Parteien (vgl. dazu das europäische Verständnis in Art. 40 EMIR). Bestandteile sind das multilaterale Netting der offenen Kauf- und Verkaufspositionen der Teilnehmer sowie die Absicherung des Gegenparteiausfallrisikos, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit. Mit diesem eminent wichtigen Thema setzt sich Clearing and Settlement in Kapitel 17 dezidiert auseinander. Settlement schließlich umfasst die physische und finanzielle Abwicklung der Transaktion.

Nachdem die relevanten Begrifflichkeiten geklärt sind, widmet sich Clearing and Settlement den namensgebenden Prozessen. Was passiert bei Clearing und Settlement? Vorgestellt werden die etablierten rechtlichen Konstruktionen zur Einbeziehung einer CCP und anhand von griffigen Übersichten und Fallstudien veranschaulicht. Vorgestellt werden diverse Akteure: Clearing Member, Non-Clearing Member, Sponsored clearing models, Internationale-Zentralverwahrer, Agent Banks, ACH, DNS, RTGS sowie denkbare Abwicklungsverhältnisse. Nicht nur demjenigen, dem diese Begriffe böhmische Dörfer sind, ist ein Blick in die relevanten Passagen empfohlen. Mit beglückender sprachlicher Leichtigkeit klärt Turing all diese Begriffe auf und erfüllt sie über ihre Historie mit Leben.

Nachdem grundlegendes Verständnis für Clearing und Settlement gelegt wurde, widmet sich Turing dem rechtlichen Rahmenwerk. Über internationale Standards von BIS und CPMI verdichtet sich der Blick auf den europäischen Rechtsrahmen mit EMIR, CSDR und SFD hin zu dem des Vereinigten Königsreichs, um schlussendlich in der konkreten Governance zu enden. Wie bereits angedeutet, behandelt Turing grenzüberschreitende Sachverhalte ausführlich, insbesondere die wechselseitige Anerkennung von CCPs in der europäischen Union und im Vereinigten Königreich. In Kapitel 10 - „The clearing imperative“ setzt sich Turing pointiert und kritisch mit den politischen Erwägungen und Überzeugungen hinter der Pflicht zum Clearing auseinander.

Im dritten Teil „Risk and operations“ wendet sich Turing den geläufigen Risiken von Finanzmarktakteuren und ihrem entsprechenden Risikomanagement zu. Beginnend mit dem kritischsten Risiko für die Abwicklung von Geschäften – der Insolvenz der Transaktionsbeteiligten. Nachdem die rechtsvergleichend häufig ähnlich ausgestalteten rechtlichen Besonderheiten der Insolvenzordnungen kurz abgehandelt sind, widmet sich Turing den speziellen Sicherungsrahmen von Finanzmarktakteuren. Neben Sondergesetzen für Sanierung und Abwicklung bespricht er weitere Spezialgesetze wie die Settlement Finality Directive (SFD), deren Umsetzung in britisches Recht und weitere nationale Regelungen. Wie gewohnt, beschreibt Turing Regelungsgehalt, Wirkung, Vor- und Nachteile pointiert wie prägnant. Anschließend werden in „Failure of infrastructures“ Sanierungs- und Abwicklungsleitlinien für CCPs und CSDs dargestellt. Als Ausgangspunkt dient zwar die BRRD, letztlich allerdings lediglich als bei Textlegung einzig verfügbarer europarechtlicher Rahmen. Regulation (EU) 2021/23 on a framework for the recovery and resolution of central counterparties („CCP R&R“) war bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet, sondern erst in Form eines Kompromissvorschlags in der Welt. Eine dezidierte Besprechung der Neuregelung wäre wünschenswert und bleibt der Folgeauflage vorbehalten. Spannend und überaus erhellend sind auch die Ausführungen zur Interoperabilität – der Zusammenarbeit von Finanzmarktinstitutionen. Interoperabilität soll den Wettbewerb stärken und folglich wohlfahrtsfördernd sein; kommt allerdings auch mit einigen Risiken, wie zum Beispiel dem des „race to the bottom“ (vermindertem Risikomanagement zur Kosteneinsparung) einher. Erfrischend ist Turings unverstellter Blick auf die Vorzüge und Schwierigkeiten.

Das gesamte Werk Clearing and Settlement überzeugt: flott und kompakt geschrieben, zeigt sich in jedem Kapital die außerordentliche Expertise des Autors. Historische Herleitung der heutigen Finanzmarktstrukturen, treffende Normexegese und präzises verdichtete Problemdarstellung und -behandlung qualifizieren Clearing and Settlement einmal mehr zur Pflichtlektüre sowohl für Praxis als auch Lehre.

Montag, 5. Oktober 2020

Rezension: Handbuch Bankenaufsichtsrecht

Binder / Glos / Riepe (Hrsg.), Handbuch Bankenaufsichtsrecht, 2. Auflage, RWS 2020

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

 


Mit der zweiten neu bearbeiteten Auflage des Handbuch Bankenaufsichtsrecht legen die Herausgeber Binder, Glos und Riepe eine gelungene Überarbeitung ihres in der Erstauflage bereits mit großer Zustimmung aufgenommenen Werkes auf. Handbücher sollen vor allem praxistauglich sein, weshalb sowohl der interdisziplinäre Ansatz – changierend zwischen juristischer und ökonomischer Untersuchung und Bewertung – als auch die Autorenauswahl unter renommierten Forschern und Praktikern überzeugt. Solch ein breites und fachkundiges Autorenteam ist allesamt notwendig, um das überaus facettenreiche, auf unterschiedlichsten Rechtsquellen fußende und damit komplexe, internationalisierte Rechtsgebiet ansprechend aufzuarbeiten.

Bereits in seiner Einführung fügt Prof. Dr. Binder die bunten Mosaiksteinchen des Mehrebenensystems internationaler, europäischer und nationaler Regelsetzung des Bankenaufsichtsrechts in ein klares Bild. Sowohl die Akteure als auch die Regelungskonzepte und -ziele werden gut verständlich herausgestellt. Aus dieser klugen Einführung in die Bankenaufsicht ergibt sich zwanglos der weitere Aufbau des Handbuchs orientiert an den Säulen der europäischen Bankenunion – einerseits der Teil Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism - SSM) und andererseits der Teil Bankenabwicklung (Single Resolution Mechanism – SRM), wobei die Einlagensicherung sinnvollerweise im Teil der Bankenabwicklung integriert wird. Abgeschlossen wird das Werk von einem Teil zur Regulierung notleidender Kredite.

Das Handbuch besticht durch einen leserfreundlichen Aufbau, den einzelnen Bereichen wird sich immer global-kontextualisierend angenähert, um anschließend die praxisrelevanten Detailfragen von Aufsicht oder Abwicklung zu beantworten. Konkret in dieser Hinsicht zeigt sich die Qualität des Handbuchs Bankenaufsichtsrecht: seine Kompaktheit. Es ermöglicht eine zügige, auch punktuelle Einarbeitung in jedes adressierte Themenfeld; gewährt eine rasche Übersicht und trotzdem die gebotene Tiefe für die praktische Bearbeitung der Materie. Dies gelingt insbesondere durch das überzeugende interne Verweissystem, mit dem überflüssige Dopplungen erfolgreich vermieden und auf die Parallelen in Aufsicht und Abwicklung hingewiesen wird. Hat sich der Leser das für ihn relevante Thema erschlossen, gibt das Handbuch Bankenaufsichtsrecht – wo geboten – wertvolle praktische Hinweise für den gegebenenfalls notwendigen europäischen oder nationalen Rechtsschutz gegen aufsichtliche Maßnahmen.

Zudem zeigt das Handbuch Bankenaufsichtsrecht ein sehr hohes Maß an Aktualität hinsichtlich der einbezogenen Rechtsprechung und des gegenwärtigen Forschungsstands; wobei sich die Herausgeber bewusst entschieden haben, die mit Sicherheit für die prudentielle Bankenaufsicht immenser Bedeutung entwickelnde Corona-Krise nicht mehr einzuarbeiten. Schließlich trat diese erst kurz vor Drucklegung auf den Plan und verlangt ihrerseits nach einer detaillierten juristischen Aufarbeitung. Ein solch diffiziles Thema darf nicht mit heißer Nadel in ein angenehm austariertes Werk, wie das Handbuch Bankenaufsichtsrecht, eingestrickt werden. Auch wurde die letzte Novelle des SAG für die Einbeziehung von Zentralen Gegenparteien in die Sanierung und Abwicklung aus dem Frühjahr 2020 nicht aufgenommen. Was allerdings aufgrund der Nähe zum Erscheinungsdatum nachvollziehbar ist und angesichts des, der unmittelbar anstehenden europäischen Regelung vorgreiflichen, deutschen Alleingangs, der schließlich überarbeitender Harmonisierung bedürfen wird, kein großes Manko darstellt. Vielmehr freut sich die Leserschaft auf die Darstellung in der wünschenswerten und mit Sicherheit folgenden Neuauflage.

Denn dies ist gewiss, das Handbuch Bankenaufsichtsrecht ist wieder ein wertvoller Beitrag für die tägliche Arbeit in der Praxis als auch die praxisorientierte wissenschaftliche Auseinandersetzung und wird verdient viel Zuspruch erhalten.

Samstag, 28. Dezember 2019

Rezension: AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen

Bunte / Zahrte, AGB-Banken, AGB-Sparkassen, Sonderbedingungen, 5. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden


Nunmehr in der 5. Auflage ist der Kurzkommentar zu den AGB-Banken, AGB-Sparkassen sowie den typischen Sonderbedingungen des Bankverkehrs erschienen. Das Standardwerk gilt seit vielen Jahren (nicht nur in der Praxis) als unerlässliches Hilfsmittel bei der Interpretation und Beurteilung der typischen Vertragsregelungen in den AGB-Banken und AGB-Sparkassen sowie die einschlägigen Sonderbedingungen. Mit Kai Zahrte ist zu dem Bankrechtsexperten Hermann-Josef Bunte ein weiterer Autor/Herausgeber hinzugekommen. In Praxis und Wissenschaft ist Kai Zahrte ebenso wie Hermann-Josef Bunte seit langem als Experte bekannt, so dass die Erweiterung des Autorenkreises sicherlich ein Gewinn für die Kommentierung ist.

Nachdem die 4. Auflage etwa vier Jahre zurückliegt, musste diese 5. Auflage zahlreiche Gesetzesnovellen berücksichtigen, wovon die umfangreichen Änderungen im Zahlungsverkehrsrecht infolge der Harmonisierung der PSD II nur ein Ausschnitt der Änderungen sind, wenngleich ein großer. Auch die BGH-Rechtsprechung hat im Bereich der AGB-Banken seit 2015 nach wie vor manches verändert, was ebenfalls berücksichtigt werden musste. Die Neuauflage des Kommentars hat sämtliche der relevanten Änderungen erwartungsgemäß nachvollzogen und in der gebotenen Kürze dargestellt.

Der Kommentar ist mit einem kurzen einführenden Kapitel zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der sich anschließenden Kommentierung der AGB-Banken und der AGB-Sparkassen sowie der Kommentierung der Sonderbedingungen in der gut nachvollziehbaren bisherigen Logik aufgebaut. Den erheblich größeren Teil des Kommentars nimmt – nachvollziehbar – die Kommentierung der Sonderbedingungen ein.

Obwohl die 5. Auflage des Kommentars bereits im Juli 2019 erschienen ist, finden sich an zahlreichen Stellen erfreulicherweise bereits Hinweise auf noch unmittelbar vor Erscheinung ergangene Rechtsprechung (beispielsweise zur BGH-Entscheidung vom 14.05.2019, zur Kündigung von Sparverträgen im Rahmen von Nr. 26 AGB-Sparkassen) als auch umfangreiche Ausblicke auf aus damaliger Sicht noch anstehende Änderungen – beispielsweise die Änderung der Onlinebanking-Bedingungen zum 14.09.2019. Letzteres ist auf die Initiative der deutschen Kreditwirtschaft infolge des Inkrafttretens von § 55 ZAG zurückzuführen. Die Darstellung in dem Abschnitt SB-Online 4 berücksichtigt hier bereits die mittlerweile geltende Fassung.

Näher angesehen habe ich mir die Kommentierung der AGB-Sparkassen. Im Bereich der AGB-Sparkassen sind insbesondere zwei prägende Änderungen der jüngeren Vergangenheit in der BGH-Rechtsprechung hervorzuheben, die in der Kommentierung eine eingehende Würdigung erfahren haben. Zum einen hat der BGH seine frühere Rechtsprechung zu Aufrechnungsbeschränkungen zu Lasten der Kunden in Nr. 11 AGB-Sparkassen mit Urteil vom 20.03.2018 überraschend aufgegeben. Die entsprechende Klausel ist daraufhin dahingehend geändert worden, dass jedenfalls im Verbraucherbereich kein Aufrechnungsverbot mehr besteht. In der vorliegenden Kommentierung wird diese BGH-Rechtsprechung zu Recht in verschiedene Richtungen kritisiert, nachdem schon die Reichweite der Entscheidung unklar ist und auch weil die Entscheidung in der Sache nicht überzeugt. Im Rahmen des Nr. 26 AGB-Sparkassen berücksichtigt die Kommentierung die BGH-Entscheidung vom 14.05.2019 zur Kündigung von Sparverträgen und würdigt diese Rechtsprechung bereits inhaltlich. Dies erscheint angemessen, da die BGH-Entscheidung eine wesentliche Weichenstellung für Prämiensparverträge bedeutet und Wirkungen auch über die Sparverträge hinaus haben wird.

Bei den Sonderbedingungen ist die neue Rechtslage zur Kundenauthentifizierung einer intensiven Betrachtung zugeführt worden. Dies erscheint angemessen, da jene Änderungen auch in der Praxis zahlreiche Fragen aufgeworfen haben und zu erheblichem Aufwand geführt haben. Mit Kai Zahrte ist dieser Bereich von einem ausgewiesenen Experten (insbesondere) auf diesem Gebiet kommentiert worden.

Insgesamt ist die nach wie vor einzigartige Kommentierung für die Praxis ein kaum verzichtbares Hilfsmittel, das den Namen „Standardwerk“ verdient und das ich unbedingt empfehlen kann.

Rezension: European Financial Services Law

Lehmann / Kumpan, European Financial Services Law, 1. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden


Das vorliegende Handbuch „European Financial Services Law“ über das Europäische Recht zu Finanzdienstleistungen in englischer Sprache ist 2019 als erstes Werk dieser Art erschienen. Es handelt sich um ein Handbuch mit der Besonderheit, dass regulatorische Vorschriften aus verschiedenen Bereichen des Unionsrechts – wie für eine Kommentierung üblich – Artikel für Artikel abgehandelt werden. Dies ist aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen sehr sinnvoll, da hierdurch nicht nur die Übersichtlichkeit gesteigert wird, sondern weil der Anwender tatsächlich weniger an übergreifenden Komplexen zu einzelnen Themengebieten, die dann auf verschiedene Normen Bezug nehmen, interessiert ist, als vielmehr an konkreten Vorgaben und deren Reichweite.

Die geschlossene Darstellung der entsprechenden europäischen Vorgaben ist für die Praxis sehr wichtig und füllt eine Lücke. Gerade die Kommentierung einzelner Richtlinienvorgaben sucht man häufig erfolglos – der Regelfall sind Kommentierungen der entsprechenden nationalen Umsetzungsakte, die natürlich auch Ausführungen zur Auslegung der entsprechenden Richtlinienvorschriften enthalten, sich aber häufig nicht schwerpunktmäßig mit den Richtlinienvorgaben befassen.

Wie die Herausgeber im Vorwort völlig zu Recht herausstellen, hat sich die Regulierung von Finanzdienstleistungen EU-weit kontinuierlich ausgedehnt und ist durch eine stetig zunehmende Komplexität gekennzeichnet. Insoweit ist das bildlich beschriebene Ansinnen des Handbuchs, den Weg „durch den Dschungel von Richtlinien und Verordnungen“ zu weisen, so nachvollziehbar wie begrüßenswert. Das Handbuch schafft bemerkenswert komprimiert auf etwa 1.800 Seiten einen vollständigen Überblick über die betrachteten Vorgaben für Finanzdienstleistungen auf Ebene des Unionsrechts.

Der Kreis der Autoren besteht zum überwiegenden Teil aus Wissenschaftlern und zu einem kleineren Teil aus Praktikern. Das Buch unterteilt sich in insgesamt 6 Kapitel mit jeweiligen Unterkapiteln. Die Kapitel sind nach Themenkategorien geordnet, denen dann jeweils die entsprechenden regulatorischen Vorgaben zugeordnet sind (1. Wertpapiermarkt und Wertpapierdienstleistungen, 2. Marktverhalten, 3. Markttransparenz, 4. Fonds, 5. Wertpapierclearing und Settlement, 6. Zahlungsdienste). Insgesamt ist dabei festzustellen, dass das Handbuch in einer angemessenen Detailtiefe die zahlreichen regulatorischen Vorgaben untersucht und unter sorgfältiger Auswertung entsprechender Quellen (offizielle Normbegründung, Literatur und Rechtsprechung) eine sowohl praktisch als auch wissenschaftlich ausgesprochen hochwertige Darstellung liefert. Der Aufbau der einzelnen Kapitel und Subkapitel entspricht der einer klassischen Kommentierung (allgemeine Ausführungen zu Gesetzeszweck, Kontext und Gesetzesgeschichte und eigentlicher Kommentierungsteil). Gerade für den Praktiker systematisch sehr hilfreich ist dabei, dass sich bei den allgemeinen Vorschriften auch jeweils der Bezug zu etwaigen Level 2- und Level 3-Maßnahmen findet. Ohne diese verschiedenen Regulierungsebenen nach Lamfalussy kommt angesichts der zunehmenden Komplexität keine europäische Regulierung mehr aus und nicht selten ist es sehr aufwändig, sich zunächst den erforderlichen Überblick über die Richtlinie und die jeweils damit zusammenhängenden Level 2- und Level 3-Maßnahmen zu verschaffen.

Näher angesehen habe ich mir zunächst das Kapitel zum Marktverhalten, das sich mit der Markmissbrauchsrichtlinie (MAD), der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie der Verordnung zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps (SSR) befasst. Der Abschnitt zur MAR ist darunter wohl einer der praktisch bedeutendsten, auch weil die Auslegung und Reichweite der Normen über Marktmissbrauchstatbestände viele Schwierigkeiten bereitet, während daran durchaus schwerwiegende Sanktionen im Falle etwaiger Verstöße geknüpft sind. Der Marktmissbrauch umfasst – wie in der Einleitung zu dem Kapitel verdeutlicht wird – neben dem Insiderhandel die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation. Dabei enthält der Abschnitt zur MAR in der Einleitung eine detaillierte, aber komprimierte Darstellung der ereignisreichen Entwicklung des Marktmissbrauchsrechts. Die einzelnen Artikel der MAR werden sodann unter Auswertung der verfügbaren Quellen ausführlich kommentiert. Positiv hervorzuheben ist hierbei, dass beispielsweise der sehr komplexe Manipulationstatbestand in Artikel 12 übersichtlich und gut nachvollziehbar strukturiert ist (was im Vergleich zu anderen Werken keine Selbstverständlichkeit ist), wobei die nötige Detailtiefe gleichwohl ein angemessenes Maß erreicht. Der Anwender findet hier sehr schnell die gewünschten Informationen.

Auch das Kapitel über Fonds habe ich mir näher angesehen. Dieses unterteilt sich in die maßgeblichen regulatorischen Vorschriften (UCITSD und AIFM) entsprechend der AIFM-Richtlinie. In der bislang verfügbaren Literatur überwiegen deutlich die Publikationen zu den Umsetzungsakten auf nationaler Ebene (KAGB), während tiefergehende Kommentierungen der entsprechenden unionsrechtlichen Vorgaben rar sind. Wenngleich auch in den bislang verfügbaren Kommentierungen zu dem harmonisierten Recht die Vorgaben des entsprechenden Unionsrechts einfließen, fehlt oftmals eine weitere Vertiefung dahingehend. Mit Christian Schmies werden die investmentrechtlichen Vorschriften auch durch einen ausgewiesenen Experten im Fonds-Bereich kommentiert, was ebenfalls positiv hervorzuheben ist.

Insgesamt kann ich das Buch für die Praxis unbedingt empfehlen. Das Buch füllt eine bislang bestehende Leerstelle, die nicht nur daraus resultiert, dass eine geschlossene Darstellung zu diesen Themen nicht existiert, sondern dass sowohl hinsichtlich der Darstellungsform als auch hinsichtlich der Detailtiefe der im Einzelnen kommentierten (unionsrechtlichen) Normen bislang vergleichbare Publikationen sehr rar sind. Aus Sicht der Praxis ist dieses Buch sehr hilfreich und zum Kauf zu empfehlen.

Samstag, 6. Juli 2019

Rezension: Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht

Assies / Beule / Heise / Strube, Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht, 5. Auflage, Carl Heymanns 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden



Einer der Klassiker und auch praktisch sehr bedeutsamen Handbücher ist nunmehr in der 5. Auflage erschienen. Das Konzept des Buches orientiert sich an der Fachanwaltsordnung für die Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht. Konsequent behält deshalb auch die Neuauflage ihre bisherige Praxis bei, in das Autorenteam ausschließlich praktisch tätige Rechtsanwälte aufzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Handbuch nicht auch für Praktiker außerhalb der Anwaltschaft oder im Rahmen der Schwerpunktausbildung für Studenten/Referendare hilfreich und empfehlenswert wäre – mittlerweile hat sich das Werk in diesem Bereich völlig zu Recht als ein Standardwerk etabliert. Das erklärte Ziel der Neuauflage sind neben der Berücksichtigung der jüngeren Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung insbesondere die praktischen Implikationen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie die weitere Entwicklung des Widerrufsrechts. Im Bereich des Darlehenswiderrufs haben sich seit der Vorauflage aus dem Juli 2015 zwar die Fallzahlen im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich erheblich reduziert und sie sind weiterhin rückläufig; doch hier findet noch immer eine sehr umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung statt, weshalb das Anliegen des Handbuchs insoweit berechtigt ist. Erhebliche Umwälzungen haben sich im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergeben, welche ebenfalls berücksichtigt sind.

Das Handbuch gliedert sich in neun Kapitel (Organisation und Rechtsrahmen, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Darlehens- / Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht, Kapitalanlage in Sparformen, Kapitalanlage in Wertpapieren / außerbörsliche Finanztermingeschäfte / alternative Investments und Investmentfonds, Immobilien und weitere Anlagemöglichkeiten / insbesondere Grauer Kapitalmarkt, Mandat und Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht). Der Aufbau richtet sich damit nicht streng nach der (auch) in diversen Handbüchern durchaus üblichen Zuordnung anhand verschiedener Rechtsgebiete / Normen. Vielmehr ist der Aufbau eher sachbezogen auf bestimmte, praktisch zusammenhängende Themenkomplexe, welchen dann die einzelnen Rechtsgebiete zugeordnet werden – so wird das KAGB beispielsweise unter dem Aspekt der Kapitalanlage in Investments neben der Kapitalanlage in Wertpapieren mit behandelt, was aus praktischer Sicht überzeugend ist, da diese Anlagen unabhängig von den betroffenen z. T. unterschiedlichen spezialgesetzlichen Regelungen von demselben Berater/innerhalb desselben Beratungsgesprächs empfohlen werden und deshalb auch denselben Grundsätzen der Rechtsprechung für Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung unterliegen (die freilich hinsichtlich einzelner Anforderungen und Rechtsfolgen abhängig von den betroffenen Normgebieten variieren können). Eine Besonderheit dieses Handbuchs stellt das letzte Kapitel über Mandat und Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht dar – hier werden typische Themen aus der praktischen Tätigkeit der im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltschaft behandelt.

Ich habe mir zwei Kapitel näher angesehen. Zunächst habe ich mir das Kapitel zum Kreditsicherungsrecht angesehen. Diesbezüglich ist bereits die schiere Breite der angesprochenen Themen sehr positiv hervorzuheben, die von klassischen Personal- und Realsicherheiten bis hin zu atypischen Kreditsicherheiten reicht und somit jedem Praktiker einen sehr guten Überblick und Einblick über die maßgeblichen Probleme ermöglicht. Erfreulich ist, dass in diesem Kapitel bereits zahlreiche Verweise auf neuere Rechtsprechung und Literatur eingeflossen sind, die sich seit der Vorauflage von Juli 2015 ergeben haben. Die einzelnen Abschnitte (Bürgschaft / Mitverpflichtung, Sicherungsübereignung, Einzel- / Globalzession, (Sicherungs-)Grundschuld, Pfandrechte / AGB-Pfandrecht, atypische Kreditsicherheiten, Übersicherung und Sicherheitenfreigabe, Verwertung von Mobiliarsicherheiten vor/in der Insolvenz, Zwangsversteigerung / (Instituts-)Zwangsverwaltung bei Immobilien) sind jeweils übersichtlich und mit dem Blick auf das Wesentliche in meinen Augen sehr ziel- und praxisorientiert aufgebaut. Der Leser kann sich hier gut orientieren und gelangt schnell an die gesuchten Informationen. Sehr wichtig und hilfreich sind auch die Hinweise zur Verwertung der Sicherheiten am Ende des Kapitels 5. Hierbei wird nicht nur der grundsätzliche Ablauf dargestellt, sondern es werden daneben auch die typischerweise auftretenden kritischen Aspekte im Kontext mit der Verwertung abgehandelt, wie beispielsweise die Krise von Schuldnern. Zudem finden sich in diesem Abschnitt auch hilfreiche Fallbeispiele, was die Darstellung und das Verständnis erheblich erleichtert. Sehr hilfreich ist des Weiteren auch die Darstellung der Zwangsversteigerung von Immobilien, die von einem herausragenden Experten (insbesondere) dieser Materie – Clemens Clemente – dargestellt wird.

Des Weiteren angesehen habe ich mir das Kapitel zur Kapitalanlage in Wertpapieren, außerbörsliche Finanztermingeschäfte und alternative Investments und Investmentfonds. Ein solches Kapitel stellt den jeweiligen Autor schon deshalb vor eine besondere Herausforderung, weil hier aufsichtsrechtliche wie zivilrechtliche Aspekte ebenso ineinandergreifen wie nationale Normen und unionsrechtliche Normen. Hinzu kommen die schon vielfach abgehandelten, aber jüngst noch einmal durch den BGH bestätigten Wechselwirkungen zwischen dem Aufsichtsrecht (insbesondere WpHG) und dem Zivilrecht. Zudem ist das bloße Volumen der zu betrachtenden Entscheidungen aus dem Bereich der Kapitalanlage beträchtlich und dessen zielorientierte Auswertung und Darstellung eine schon häufiger gescheiterte Zielstellung. Dem vorliegenden Handbuch gelingt der Spagat zwischen Straffung/Übersichtlichkeit auf der einen und der erforderlichen Detailtiefe auf der anderen Seite. Auch hier ist hervorzuheben, dass dies kaum gelingen kann, wenn man sich dieser Materie ausschließlich theoretisch annähert – gerade die praktische Relevanz in der forensischen Tätigkeit ist hier ein guter Kompass bei der gebotenen Selektion. Es existieren leider zahlreiche Beispiele für – inhaltlich und dogmatisch sicherlich einwandfreie – Darstellungen zur Anlageberatung, die sich seitenweise mit Details etwa zum Zustandekommen des Anlageberatungsvertrages oder zu dem theoretischen Inhalt und Umfang der Explorations- und Informationspflichten auseinandersetzen – erfahrungsgemäß Aspekte, die in gerichtlichen Entscheidungen selten mehr als einen Satz beanspruchen und dementsprechend praktisch bisweilen uninteressant sind. Man mag das für gut befinden oder nicht – der Praktiker muss diese Determinanten hinnehmen und er sucht deshalb auch ein Handbuch, das dem gerecht wird. Das Kapitel berücksichtigt hier gegenüber der Vorauflage sämtliche Neuerungen infolge der MiFID II. Die Abschnitte zur Anlageberatung sind in der aktuellen Auflage ebenfalls auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht, was die Recherche zu einzelnen Problemen erheblich erleichtert.

Insgesamt halte ich die Neuauflage des Handbuchs des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht – wie auch seine Vorgänger – nach wie vor für eine unverzichtbare Hilfe in der täglichen Praxis der damit befassten Anwälte (aber auch der sonstigen Praktiker sowie Studierende des Schwerpunktbereichs). Auch die 5. Auflage ist daher zu empfehlen.



Montag, 8. April 2019

Rezension: Digitale Finanzdienstleistungen

Klebeck / Dobrauz, Rechtshandbuch Digitale Finanzdienstleistungen, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden



Nachdem digitale Finanzdienstleistungen insbesondere in Gestalt von Online-Crowdfunding-Plattformen, Kryptowährungen oder Robo-Advice bereits seit einiger Zeit eine weiter wachsende praktische Bedeutung entfalten und auch medial sehr präsent sind, gelangen nun auch sukzessive die ersten Handbücher für die Rechtswissenschaft zu diesen Themen auf dem Markt. Noch steht die Menge der verfügbaren Spezialliteratur in keiner Relation zu bereits bestehender Bedeutung und künftigem Potenzial dieser Arten von Dienstleistungen. Insbesondere sind geschlossene Darstellungen noch rar, während diese Themen natürlich mittlerweile zunehmend Gegenstand einzelner Kommentierungen, Aufsätze oder Abschnitte in Handbüchern geworden sind. Das vorliegende Buch gehört damit zu einer der ersten geschlossenen Darstellungen zu diesen Themen. Das Autorenteam ist ausschließlich aus Praktikern aus dem DACH-Raum zusammengesetzt, wobei mit Ulf Klebeck kein Unbekannter, sondern ein wissenschaftlich höchst aktiver Praktiker als Herausgeber fungiert.

Das Buch ist in acht Kapitel mit vollkommen eigenständigen Themenkomplexen gegliedert. Das Buch beginnt mit einem Kapitel über digitale Finanzdienstleistungen in der Schweiz, woran sich die Kapitel zu den klassischen FinTech-Themen Crowdfunding und Digital Asset Management bzw. Robo-Advice anschließen. Kapitel vier befasst sich mit Digital Trading und Kapitel fünf mit Digital Payment. Zwei relativ kurze Kapitel befassen sich im Anschluss mit Blockchain und Kryptowährungen bzw. RegTech im lokalen und internationalen Aufsichtsrecht. Schließlich endet das Buch mit einem Kapitel über InsurTech.

Eine wesentliche Besonderheit des Buchs besteht darin, dass sämtliche Themen für die sogenannte DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) aufbereitet werden – vor diesem Hintergrund ist es also nachvollziehbar, bereits im ersten Kapitel auf die digitalen Finanzdienstleistungen in der Schweiz einzugehen. Überlegenswert ist es aus meiner Sicht, die Themen dieses ersten Kapitels den weiteren Kapiteln zuzuordnen, da die weiteren Kapitel ohnehin jeweils die besondere Situation in der Schweiz (neben der Situation in Deutschland und Österreich) beleuchten. Die Ausrichtung auf die DACH-Region erscheint mir ebenso innovativ wie folgerichtig, da zum einen der Bereich der digitalen Finanzdienstleistungen gerade wegen deren Ubiquität in einem höheren Maße als klassische Bankdienstleistungen international, zumindest aber europäisch und länderübergreifend ausgerichtet ist, und da zum anderen gerade die Länder der DACH-Region (zu welcher mitunter auch Luxemburg und Liechtenstein gerechnet werden) im Bereich der Finanzdienstleistungen als sehr fortschrittlich anzusehen sind. Vergleichbare Handbuch-Modelle existieren beispielsweise auch für das Investmentrecht, das aus verschiedenen Gründen traditionell auch bei deutschen Fonds-Gesellschaften häufig auf Luxemburg ausgerichtet ist.

Zunächst habe ich mir das zweite Kapitel zum Thema Crowdfunding näher angesehen. Diese Form der Finanzierung hat in Europa gerade in den letzten zehn Jahren an erheblicher Bedeutung gewonnen und die DACH-Region war auch hier sehr fortschrittlich. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass bislang weder der nationale noch der europäische Gesetzgeber mit der gewohnten Flut engmaschiger aufsichtsrechtlicher Regelungen reagiert haben. Dies hat auch den Hintergrund, dass Crowdfunding als alternative Finanzierungsform vom Gesetzgeber schon von Beginn an wohlwollend betrachtet wurde. Das vorliegende Buch geht im zweiten Kapitel, das sich über gut 100 Seiten streckt, in einer beachtlichen Breite und Tiefe auf diese Erscheinungsform der Finanzierung ein. Die Praxis der Rechtswissenschaftler ist es bislang (anders als etwa die Betriebswirtschaftler oder die „Gründerszene“, für welche zahlreiche Werke auf dem Markt sind) gewohnt, über das Crowdfunding nur mehr oder minder mosaikartige Darstellungen in zivilrechtlichen, aufsichtsrechtlichen oder strafrechtlichen Gesamtwerken, aber eben keine geschlossene Darstellung zu finden. Schon allein vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht begrüßenswert, dass sich das vorliegende Werk dem Crowdfunding mit einer umfangreichen Komplettübersicht widmet.

Auch das Kapitel zum Crowdfunding beleuchtet die Rechtslage im DACH-Raum. Allerdings wird der Schwerpunkt zu Recht auf die Regulierung in Deutschland gelegt. Dabei widmet das Werk jeweils einen erheblichen Anteil der Ausführungen dem Gesetzgebungsverfahren und der jeweiligen Rechtsentwicklung, was nach meinem persönlichen Geschmack durchaus hätte etwas kürzer ausfallen können. Auf der anderen Seite leidet darunter keineswegs die Detailtiefe der Ausführungen zum Bereich der Rechtsanwendung (d.h. materielle und prozessuale Fragen), der vor allem in der Praxis von Bedeutung ist. Hierbei ist hervorzuheben, dass die Darstellung des aufsichtsrechtlichen Bereichs nicht nur hinsichtlich der überhaupt maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Regime (VermAnlG, KWG, GewO, ZAG oder KAGB etc.) und deren Zusammenstellung eine Herausforderung darstellt, sondern auch hinsichtlich der Komplexität dieser jeweiligen Normkomplexe für sich genommen.

Treffsicher führt das vorliegende Buch insoweit in diese maßgeblichen Normen ein und weist auf zahlreiche in der Praxis immer wieder relevante Fragestellungen hin, mit denen sich sowohl der Beaufsichtigte als auch die Aufsicht befassen müssen. Die verfügbare Spezialliteratur sowie behördliche Stellungnahmen (etwa der BaFin und der ESMA) werden hierbei sehr umfangreich berücksichtigt. Aus meiner Sicht eignet sich dieser Abschnitt daher hervorragend, um Projekte im Crowdfunding-Bereich aus Sicht der rechtsberatenden Berufe zu begleiten (oder eben zu beaufsichtigen). Für die Ausbildung ist dieser Bereich wohl von vornherein nur etwas für besonders Interessierte und der Parforceritt durch die maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben dürfte jeden Neuling vor enorme Herausforderungen stellen – was freilich nicht der Darstellung im vorliegenden Buch anzulasten ist.

Außerdem habe ich mir das sechste Kapitel zu den Themen Blockchain und Kryptowährung näher angesehen, das mit knapp 50 Seiten noch vergleichsweise übersichtlich gestaltet ist, in den kommenden Jahren und den nächsten Auflagen des Buches aber sicherlich gegenüber den anderen Themengebieten überproportional wachsen wird. Schon im zurückliegenden Jahr gab es die ersten in der Branche mit Spannung erwarteten Urteile zur Einordnung von Bitcoin – so entschied etwa das KG, dass es sich bei Bitcoin nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG in der maßgeblichen Fassung handele (Urteil vom 25.09.2018, Az. (4) 161 Ss 28/18 (35/18)). Diese Entscheidung hat deshalb erhebliche Brisanz, weil die BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde die gegenteilige Auffassung vertritt und Bitcoin als Rechnungseinheit im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG qualifiziert. Nicht nur dieser Streit wird in den kommenden Jahren für Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur sorgen.

Zunächst gilt auch für dieses Kapitel das für den Bereich des Crowdfunding (siehe oben) Gesagte, dass die hierzu bislang verfügbaren Quellen durchaus übersichtlich sind. Das vorliegende Buch verwendet einen recht großen Aufwand für die Beschreibung der Funktionsweise und der verschiedenen Erscheinungsformen von Blockchain und Kryptowährungen. Bei dem Bereich der regulatorischen Aspekte wäre auch eine genauere Betrachtung Deutschlands wünschenswert gewesen – die Herausgeber haben sich hier für einen Überblick über die internationalen Regelungen, die EU und die Schweiz entschieden. Da gerade auch in Deutschland entsprechende Diskussionen für das KWG im Gange sind (siehe oben), wäre es sicherlich ein Gewinn, dies in künftigen Auflagen zu berücksichtigen. Sehr hilfreich sind die Ausführungen im vorliegenden Buch zu den regulatorischen Vorgaben in der EU, wobei insbesondere die E-Geld-Richtlinie, die Zahlungsdiensterichtlinie sowie die MiFID II ebenso eine Rolle spielen, wie die EU-Prospektverordnung sowie die Marktmissbrauchsverordnung. Hier gibt das Werk eine gestraffte Darstellung der jeweiligen Einordnung. Angesichts der weitgehend ungeklärten Fragen im Detail ist diese überblicksartige Darstellung nachvollziehbar. In Zukunft wird auch dieser Abschnitt voraussichtlich deutlich anwachsen.

Insgesamt ist das vorliegende Buch für die Praxis zu empfehlen, soweit eine Beratung in den DACH-Regionen erbracht wird. Die spezielle Zielstellung – Handlungshilfe für Rechtsanwender innerhalb der DACH-Regionen – bringt es mit sich, dass das Buch als schneller Einstieg in die Materie z.B. im Rahmen der Ausbildung weniger geeignet ist. Freilich hat ein Rechts-Handbuch einen solchen Anspruch auch nicht und sollte es auch nicht haben. Durch die Zusammensetzung des Herausgeber- und Autorenkreises aus der Praxis gelingt es dem Buch, treffsicher auf die jeweiligen Beratungs- und Gestaltungsbedarfe und deren rechtliche Rahmenbedingungen hinzuweisen. Aus meiner Sicht ist das Buch daher ein großer Gewinn für die Branche.


Montag, 10. Dezember 2018

Rezension: Bankrecht

Krepold / Fischbeck / Kropf / Werner, Bankrecht, 2. Auflage, Vahlen 2018

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden




Nach annähernd einer Dekade erscheint nunmehr die in meinen Augen sehr wertvolle Neuauflage des Lehr- und Praxis-Handbuchs Bankrecht. Das Buch wartet mit vergrößertem Autorenteam auf, das sich in bewährter Weise aus Praxis und Wissenschaft zusammensetzt. Lehrbücher aus dem Gebiet des Bankrechts, zumal aktuelle und brauchbare, sind rar. Das vorliegende und mit insgesamt 358 Seiten recht kompakte Buch ist vollständig überarbeitet und berücksichtigt insbesondere die durch das Unionsrecht bedingten Novellen der jüngeren Vergangenheit (u. a. PSD II und Wohnimmobilienkreditrichtlinie) seit der Erstauflage, womit es eine der aktuellsten geschlossenen Darstellungen dieser Art sein dürfte.

Das vorliegende Buch ist trotz einer gewissen Heterogenität im Autorenteam stilistisch ohne Brüche und durchweg angenehm sowie verständlich zu lesen – sowohl für Praktiker als auch für Studenten. Die Kapitel zu Konto, Zahlungsdiensten, Darlehensverträgen und Kreditsicherheiten sind hinsichtlich ihres Umfangs nahezu gleichberechtigt, während die Wertpapieranlageberatung, die Grundzüge der grenzüberschreitenden Bankgeschäfte sowie die Bankentgelte einen deutlich reduzierten Umfang einnehmen. Dies ist für den grenzüberschreitenden Bankgeschäftsverkehr aufgrund zahlreicher spezieller Fragestellungen nachvollziehbar, für die praktisch sehr relevanten Bankentgelte oder die Wertpapieranlageberatung aber auf den ersten Blick etwas unterdimensioniert. Hierbei ist allerdings sogleich zu relativieren: Die Gewichtung ist sicherlich Geschmackssache und kein Buch wird in dieser Beziehung jemals jedem gerecht. Hinzu kommen weitere Erwägungen: Für die Bankentgelte wird der reduzierte Umfang in meinen Augen durch die synoptische Darstellung ausgewählter Bankentgelte mit entsprechender Rechtsprechung hervorragend ausgeglichen. Für die Anlageberatung ist der reduzierte Umfang mit Blick auf die im Buch vorhandene Übungsklausur zu verschmerzen und auch vor dem Hintergrund der schier endlosen Massen an Spezialliteratur zu diesem Thema konzeptionell sehr gut nachvollziehbar. Dies leitet zu einem aus meiner Sicht bemerkenswerten weiteren Punkt über, der einen großen Vorzug dieses Buches bildet: Das vorliegende Buch schließt mit Übungsklausuren, die dem studentischen Leser nicht nur den Einstieg erleichtern, sondern diesen auch auf die Schwerpunktbereichsklausur vorbereiten. Diese Schwerpunktbereichsklausuren haben nach meinen Erfahrungen als Prüfer im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht tatsächlich überwiegend die Gestalt von Falllösungen und sind nur selten theoretische Befragungen zu Einzelproblemen.

Zwei für die Praxis (und auch die Lehre) besonders interessante Kapitel habe ich mir näher angesehen. Dazu gehört zunächst das Kapitel zum Darlehensvertrag, das mit der gebotenen Kürze auf Zustandekommen, Arten von Darlehen sowie Laufzeiten und den Zusammenhang mit dem deutschen Pfandbriefsystem eingeht, ehe die vor allem praktisch sehr relevante Frage der Kündigung und deren Rechtsfolgen in absolut praxistauglicher Weise dargestellt wird. Dabei wird insbesondere die Frage der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand von Formeln sehr übersichtlich dargestellt und mit Beispielen erläutert – gerade dieser Aspekt bereitet in der Praxis immer wieder Probleme und es mangelt an klar strukturierten Gesamtdarstellungen dazu. Der Abschnitt zum Verbraucherdarlehensvertrag gibt dieses – gesetzgebungsbedingt – sehr sperrige Thema ebenfalls in einer gut strukturierten und übersichtlichen Form wider, wobei das Buch aus meiner Sicht die Systematik auch anhand von Tatbestandsmerkmalen und Rechtsfolgen treffsicher und gut nachvollziehbar darstellt. Nach weiteren Einzelheiten zum Verbraucherdarlehensvertrag (Widerrufsrechte, Unterrichtungspflichten, Kündigung etc.) schließt sich der Abschnitt zu Avalkrediten an. Auch hier wird übersichtlich und anhand von Beispielen und Piktogrammen auf wenigen Seiten dargestellt, was die Besonderheiten des Avalkredits ausmacht und welche Auswirkungen einzelne Probleme auf die Rechtsverhältnisse der Beteiligten haben.

Außerdem habe ich mir das Kapitel zur Anlageberatung angesehen, da dieses Themengebiet nicht nur von nach wie vor großer praktischer Bedeutung ist, sondern weil hier auch Aktualität und Innovation des vorliegenden Buches geprüft werden können. So haben sich in der Wertpapieranlageberatung seit der letzten Auflage des Buchs im Jahr 2009 nicht nur eine Vielzahl rechtsprechungsbedingter Neuerungen ergeben, sondern auch die zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesnovellen, insbesondere im Zuge der MiFID II-Umsetzung haben dieses Rechtsgebiet gehörig umgewälzt und bisweilen stark aufgebläht. Hier erweist sich die Autorenschaft eines Praktikers als sehr vorteilhaft, da gerade die institutsinterne Umsetzung aufsichtsrechtlicher und zivilrechtlicher Vorgaben sowie das Beschwerdemanagement im Zusammenhang mit der Wertpapieranlageberatung mittlerweile zu derart komplexen Themen geworden sind, dass eine rein theoretische Befassung dem Anspruch des Buches als Praxis- und Lehrbuch nicht gerecht werden könnte. Auf den wenigen Seiten, die das Buch insgesamt der Wertpapieranlageberatung widmet, fasst der Autor sehr prägnant die Grundlagen der Anlageberatung, beginnend beim Zustandekommen des Beratungsvertrages bis hin zu den Voraussetzungen der anleger- und objektgerechten Beratung zusammen. Dabei werden die maßgeblichen Rechtsprechungsänderungen des XI. Zivilsenats des BGH aus meiner Sicht mit gutem Grund auch einer Zäsur in der äußeren Darstellung durch entsprechende Überschriften unterworfen. Im weiteren Teil wird neben den Fragen des Verschuldens, der Kausalität, des Schadens auch die Verjährung thematisiert. Der Abschnitt zur Wertpapieranlageberatung gibt letztlich genau das wieder, was Gegenstand der entsprechenden Klageverfahren und Inhalt entsprechender Klageschriften ist und vermittelt damit dem Praktiker einen guten Kurzüberblick und dem Studenten eine zutreffende Vorstellung von dem, worauf es in der Praxis diesbezüglich ankommt – ohne den Studenten mit den unzähligen Verästelungen der instanzgerichtlichen und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Thematik zu überfrachten.

Insgesamt halte ich das Buch für eine sehr gelungene Darstellung der behandelten Themengebiete. Wenngleich aus meiner persönlichen Sicht einige Gebiete etwas mehr Platz verdient hätten, entsteht doch dadurch keinesfalls der Eindruck, die Abhandlung sei insgesamt unvollständig. Ich halte das Buch daher insgesamt sowohl für Praktiker als auch für Studenten für sehr empfehlenswert. Selbst erfahrene Praktiker, denen freilich die Tiefe an einzelnen Stellen für sehr spezielle Fragen nicht mehr genügen wird, bietet das Buch doch zumindest eine sehr hilfreiche Orientierung.


Dienstag, 18. September 2018

Rezension: Innovatives Denken zwischen Recht und Markt

Brömmelmeyer / Ebers / Sauer (Hrsg.), Innovatives Denken zwischen Recht und Markt – Festschrift für Hans-Peter Schwintowski, 1. Auflage, Nomos 2017

Von Dipl. iur. Andreas Seidel, Göttingen


Zum 70. Geburtstag haben Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer, PD Dr. Martin Ebers und Dr. Mirco Sauer eine Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski herausgegeben, die thematisch ebenso weit gefasst ist wie die Forschungs- und Interessenschwerpunkte des Jubilars. Geehrt wird Schwintowski mit 49 Beiträgen, insbesondere aus dem Versicherungsrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Vertrags- und Verbraucherrecht, dem Kartell-, Energie- und sonstigem Regulierungsrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem allgemeinen deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht. Honoriert wird damit ein Mann, den die Herausgeber als einen „innovativen Rechtswissenschaftler, als glänzenden Lehrer und als herausragende Persönlichkeit“ bezeichnen. Und schaut man sich die Breite und Fülle seiner über 500 Veröffentlichungen an, die im Anhang dieses Werkes aufgelistet sind, kann man verstehen, was mit diesen Attributen gemeint ist.

Dabei ist auch zu bemerken, wie unerschrocken der Jubilar auch unbequeme Meinungen vertritt und damit teilweise sogar großes Unverständnis auf sich zieht wie etwa 2015, als er im Kontext der gescheiterten Unternehmensübernahme Porsche/VW für eine weitgehende Wissenszurechnung im Konzern plädiert hat (vgl. Schwintowski, ZIP 2015, 617, dagegen Verse, AG 2015, 413; Koch, ZIP 2015, 1757; Buck-Heeb, AG 2015, 801; Gasteyer/Goldschmidt, AG 2016, 116; Werner, WM 2016, 1474). Es sei jedoch bemerkt, dass keiner der Mitautoren dieses Themenfeld noch einmal eröffnet hat, auch wenn Anlass dazu bestanden hätte: So hätte die damals doch recht interessengeleitete Diskussion noch einmal nüchtern aufgenommen werden können und die interessante Frage, die Schwintowski dankenswerter Weise aufgeworfen hat, kritisch und an der Sache interessiert, gewürdigt werden.

Abgesehen von diesem zugegebenermaßen auch persönlichen Themenwunsch haben die Herausgeber auf einen äußerst ausgewogenen Querschnitt der aktuellen Diskussionen in den vielfältigen Interessengebieten des Jubilars Wert gelegt. Besonders hervorzuheben sind dabei die Beiträge von Härle zu den Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Versicherungsanlageprodukten zwischen Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht (S. 66 ff.), von D.-F. Lange zu den Regulatory-Sandboxes für FinTechs (S. 331), von Basodow zum Verbraucherschutz als Auslegungsmaxime (S. 391 ff.), von Micklitz zur digitalen Wirtschaft im Hinblick auf das bürgerliche Recht und insbesondere dem Verbraucherrecht (S. 427 ff.), von Rott zum Verbraucherschutzrecht in der „Sharing Economy“ (S. 476 ff.), von Körber zur Rolle des Verbrauchers in Zeiten von Energiewende und Digitalisierung, der den treffenden Titel „Vom Abnehmer zum Prosumer“ trägt (S. 642 ff.) und zum Beitrag der jüdischen Juristen zum Aufbau des Rechts- und Sozialstaats im 19. Jahrhundert von Benöhr (S. 837 ff.).

Abschließend ist noch kurz auf einen Fehler im Druck hinzuweisen. Zumindest in der vorliegenden Ausgabe beginnt nach S. 540 die S. 973. Dann folgen noch die restlichen ca. 30 Seiten bis Schriftenverzeichnis Schwintowskis im Anhang, bevor nach ein paar Leerseiten endlich die S. 541 folgt. Hierbei handelt es sich nicht bloß um eine falsche Paginierung, vielmehr reist auf S. 540 abrupt der Satz ab, der erst nach dem Überblättern der nächsten 30 Seiten fortgesetzt wird. Wenigstens braucht nicht am Ende des Buches wieder zurückgeblättert werden, da die falschen Seiten ab S. 973 bis zum Schluss zweimal enthalten sind, einmal nach S. 540 und dann erneut nach S. 972.

Resümierend macht die Festschrift zwei Punkte sehr deutlich: Zum einen die atemberaubende Breite des Interessengebietes des Geehrten und zum anderen die wohlgelungene Kompositionsarbeit der Herausgeber sowie die großartige Schaffenskraft der Mitautoren bei der Erstellung der Manuskripte. Insgesamt liegt eine sehr gelungene und lesenswerte Festschrift vor.

Ad multos annos!

[Anm. des Autors vom 29.10.2018: Nach Informationen des Nomos-Verlages war von dem hier beschriebenen Bindefehler nur eine geringe Anzahl der Gesamtauflage betroffen. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass nun keine fehlerhaften Exemplare mehr vorliegen.]