Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden
Einer der
Klassiker und auch praktisch sehr bedeutsamen Handbücher ist nunmehr in der 5.
Auflage erschienen. Das Konzept des Buches orientiert sich an der
Fachanwaltsordnung für die Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Konsequent behält deshalb auch die Neuauflage ihre bisherige Praxis bei, in das
Autorenteam ausschließlich praktisch tätige Rechtsanwälte aufzunehmen. Das
bedeutet allerdings nicht, dass das Handbuch nicht auch für Praktiker außerhalb
der Anwaltschaft oder im Rahmen der Schwerpunktausbildung für
Studenten/Referendare hilfreich und empfehlenswert wäre – mittlerweile hat sich
das Werk in diesem Bereich völlig zu Recht als ein Standardwerk etabliert. Das
erklärte Ziel der Neuauflage sind neben der Berücksichtigung der jüngeren
Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung insbesondere die praktischen
Implikationen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie die weitere Entwicklung
des Widerrufsrechts. Im Bereich des Darlehenswiderrufs haben sich seit der
Vorauflage aus dem Juli 2015 zwar die Fallzahlen im gerichtlichen und
außergerichtlichen Bereich erheblich reduziert und sie sind weiterhin
rückläufig; doch hier findet noch immer eine sehr umfangreiche Entwicklung der
Rechtsprechung statt, weshalb das Anliegen des Handbuchs insoweit berechtigt
ist. Erhebliche Umwälzungen haben sich im Zuge der Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergeben, welche ebenfalls berücksichtigt sind.
Das Handbuch
gliedert sich in neun Kapitel (Organisation und Rechtsrahmen, Kontoführung,
Zahlungsverkehr, Darlehens- / Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht, Kapitalanlage
in Sparformen, Kapitalanlage in Wertpapieren / außerbörsliche
Finanztermingeschäfte / alternative Investments und Investmentfonds, Immobilien
und weitere Anlagemöglichkeiten / insbesondere Grauer Kapitalmarkt, Mandat und
Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht). Der Aufbau richtet sich damit
nicht streng nach der (auch) in diversen Handbüchern durchaus üblichen Zuordnung
anhand verschiedener Rechtsgebiete / Normen. Vielmehr ist der Aufbau eher
sachbezogen auf bestimmte, praktisch zusammenhängende Themenkomplexe, welchen
dann die einzelnen Rechtsgebiete zugeordnet werden – so wird das KAGB
beispielsweise unter dem Aspekt der Kapitalanlage in Investments neben der
Kapitalanlage in Wertpapieren mit behandelt, was aus praktischer Sicht
überzeugend ist, da diese Anlagen unabhängig von den betroffenen z. T.
unterschiedlichen spezialgesetzlichen Regelungen von demselben
Berater/innerhalb desselben Beratungsgesprächs empfohlen werden und deshalb
auch denselben Grundsätzen der Rechtsprechung für Schadensersatz wegen
fehlerhafter Anlageberatung unterliegen (die freilich hinsichtlich einzelner
Anforderungen und Rechtsfolgen abhängig von den betroffenen Normgebieten
variieren können). Eine Besonderheit dieses Handbuchs stellt das letzte Kapitel
über Mandat und Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht dar – hier werden
typische Themen aus der praktischen Tätigkeit der im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltschaft behandelt.
Ich habe mir
zwei Kapitel näher angesehen. Zunächst habe ich mir das Kapitel zum
Kreditsicherungsrecht angesehen. Diesbezüglich ist bereits die schiere Breite
der angesprochenen Themen sehr positiv hervorzuheben, die von klassischen
Personal- und Realsicherheiten bis hin zu atypischen Kreditsicherheiten reicht
und somit jedem Praktiker einen sehr guten Überblick und Einblick über die
maßgeblichen Probleme ermöglicht. Erfreulich ist, dass in diesem Kapitel
bereits zahlreiche Verweise auf neuere Rechtsprechung und Literatur
eingeflossen sind, die sich seit der Vorauflage von Juli 2015 ergeben haben.
Die einzelnen Abschnitte (Bürgschaft / Mitverpflichtung, Sicherungsübereignung,
Einzel- / Globalzession, (Sicherungs-)Grundschuld, Pfandrechte /
AGB-Pfandrecht, atypische Kreditsicherheiten, Übersicherung und
Sicherheitenfreigabe, Verwertung von Mobiliarsicherheiten vor/in der Insolvenz,
Zwangsversteigerung / (Instituts-)Zwangsverwaltung bei Immobilien) sind jeweils
übersichtlich und mit dem Blick auf das Wesentliche in meinen Augen sehr ziel-
und praxisorientiert aufgebaut. Der Leser kann sich hier gut orientieren und
gelangt schnell an die gesuchten Informationen. Sehr wichtig und hilfreich sind
auch die Hinweise zur Verwertung der Sicherheiten am Ende des Kapitels 5. Hierbei
wird nicht nur der grundsätzliche Ablauf dargestellt, sondern es werden daneben
auch die typischerweise auftretenden kritischen Aspekte im Kontext mit der
Verwertung abgehandelt, wie beispielsweise die Krise von Schuldnern. Zudem
finden sich in diesem Abschnitt auch hilfreiche Fallbeispiele, was die
Darstellung und das Verständnis erheblich erleichtert. Sehr hilfreich ist des
Weiteren auch die Darstellung der Zwangsversteigerung von Immobilien, die von
einem herausragenden Experten (insbesondere) dieser Materie – Clemens Clemente – dargestellt wird.
Des Weiteren
angesehen habe ich mir das Kapitel zur Kapitalanlage in Wertpapieren,
außerbörsliche Finanztermingeschäfte und alternative Investments und
Investmentfonds. Ein solches Kapitel stellt den jeweiligen Autor schon deshalb vor
eine besondere Herausforderung, weil hier aufsichtsrechtliche wie
zivilrechtliche Aspekte ebenso ineinandergreifen wie nationale Normen und
unionsrechtliche Normen. Hinzu kommen die schon vielfach abgehandelten, aber
jüngst noch einmal durch den BGH bestätigten Wechselwirkungen zwischen dem
Aufsichtsrecht (insbesondere WpHG) und dem Zivilrecht. Zudem ist das bloße
Volumen der zu betrachtenden Entscheidungen aus dem Bereich der Kapitalanlage
beträchtlich und dessen zielorientierte Auswertung und Darstellung eine schon häufiger
gescheiterte Zielstellung. Dem vorliegenden Handbuch gelingt der Spagat
zwischen Straffung/Übersichtlichkeit auf der einen und der erforderlichen
Detailtiefe auf der anderen Seite. Auch hier ist hervorzuheben, dass dies kaum
gelingen kann, wenn man sich dieser Materie ausschließlich theoretisch annähert
– gerade die praktische Relevanz in der forensischen Tätigkeit ist hier ein
guter Kompass bei der gebotenen Selektion. Es existieren leider zahlreiche
Beispiele für – inhaltlich und dogmatisch sicherlich einwandfreie –
Darstellungen zur Anlageberatung, die sich seitenweise mit Details etwa zum
Zustandekommen des Anlageberatungsvertrages oder zu dem theoretischen Inhalt
und Umfang der Explorations- und Informationspflichten auseinandersetzen –
erfahrungsgemäß Aspekte, die in gerichtlichen Entscheidungen selten mehr als
einen Satz beanspruchen und dementsprechend praktisch bisweilen uninteressant
sind. Man mag das für gut befinden oder nicht – der Praktiker muss diese
Determinanten hinnehmen und er sucht deshalb auch ein Handbuch, das dem gerecht
wird. Das Kapitel berücksichtigt hier gegenüber der Vorauflage sämtliche
Neuerungen infolge der MiFID II. Die Abschnitte zur Anlageberatung sind in der
aktuellen Auflage ebenfalls auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht,
was die Recherche zu einzelnen Problemen erheblich erleichtert.
Insgesamt halte
ich die Neuauflage des Handbuchs des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht –
wie auch seine Vorgänger – nach wie vor für eine unverzichtbare Hilfe in der
täglichen Praxis der damit befassten Anwälte (aber auch der sonstigen Praktiker
sowie Studierende des Schwerpunktbereichs). Auch die 5. Auflage ist daher zu
empfehlen.