Freitag, 5. Juli 2019

Rezension: Handbuch Persönlichkeitsrecht

Götting / Schertz / Seitz (Herausgeber), Handbuch Persönlichkeitsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg


Über 10 Jahre ist es her, seit die Erstauflage dieses Werkes erschienen ist – das sind im Medienrecht Welten. Höchste Zeit also für eine Neuauflage mit fast 1.500 Seiten zum Persönlichkeitsrecht. Dabei wurden über 2000 neue Entscheidungen und fast 2000 neue Beiträge neu eingearbeitet. Die drei Herausgeber sind allesamt Koryphäen im Presse- und Persönlichkeitsrecht, hinzu kommt das Who is who als Bearbeiter der einzelnen Abschnitte.

Das Werk besteht aus 12 Teilen, die in einzelne Kapitel und Paragraphen untergliedert sind, beginnend bei den Grundlagen des Persönlichkeitsrechts bis hin zum Persönlichkeitsrecht in ausländischen Rechtsordnungen. Untrennbar verbunden mit dem materiellen Recht sind Fragen des anwendbaren materiellen Rechts oder der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit (Teil 11: Grenzüberschreitende Persönlichkeitsrechtsverletzungen). Es gibt kein Werk auf dem Markt, was in dieser Tiefe sämtliche Fragen dieses medienrechtlichen Teilbereichs behandelt und wohl zu jeder Frage einen Lösungsansatz liefert. Besonders zu erwähnen ist das Persönlichkeitsrecht im Rechtsverkehr im 9. Teil mit einzelnen Darstellungen der strategischen Rechtskommunikation sowie kautelarspezifischen Fragen von Verträgen mit Schauspielern, Moderatoren und Musikern bis hin zu Merchandising- und Werbeverträgen. Die einzelnen Rechtsfolgen der Verletzung – Unterlassung, Gegendarstellung, Geldentschädigung etc. - finden sich im 10. Teil.

Im ausführlichen Sachregister finden sich Treffer zu den Stichwörtern „Böhmermann“, „Kachelmann“ oder „Vererblichkeit von immateriellem Schadensersatz“. Es ist erfreulich, dass hier nicht nur die Rechtsprechung wiedergegeben wird, sondern auch kritische Ausführungen dazu zu finden sind. Beuthien kritisiert hier z.B. die überaus umstrittene Entscheidung des BGH zur angeblichen Nicht-Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung (unter Hinweis darauf, dass Tote keine Genugtuung mehr erlangen könnten). Diese Entscheidung ist in der Literatur zu Recht durchweg sehr kritisch kommentiert worden (siehe nur Beuthien, GRUR 2014, 957-960 unter Verweis auf die Ungleichbehandlung mit dem vererblichen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Körperverletzungen oder Hager, JA 2014, 627-629). Der BGH hat bei seiner Entscheidung nämlich nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Anspruch nicht allein deshalb entfallen kann, weil der Anspruchssteller einen Tag nach Klageerhebung verstirbt, zumal die Genugtuung bereits mit dem Erwerb des Entschädigungsanspruchs eintritt (§ 17 Rn. 18).

Zu den Kernfragen im Bereich des Persönlichkeitsrechtsschutzes gehört natürlich die Ermittlung des Inhalts der Äußerung, die vom jeweiligen Adressatenkreis abhängt, genauso wie die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil sowie deren Verschränkung. Im Falle einer unwahren Tatsachenbehauptung werden die Tathandlungen des Behauptens eigener und Verbreitens fremder Äußerungen dargestellt, wobei im Falle der Verbreitung dem Kriterium des Zu-Eigen-Machens besondere Bedeutung zukommt (dazu ausführlich insbes. in § 26).

Gerade auch der Bereich der zunehmenden Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts wird hier ausführlich dargestellt, so dass deutlich wird, dass es sich hier nicht nur um ein ideelles Abwehrrecht gegen Verletzungen der persönlichen Ehre handelt. Die Grundsatzentscheidung des BGH zur unerlaubten Werbung mit Politikern in Sachen „Lafontaine“ findet sich im Sachregister gleich mit 5 Treffern. Der BGH hat bekanntlich entschieden, dass Wirtschaftswerbung mit einem meinungsbildenden „satirisch-spöttischen“ Inhalt von Art. 5 I GG geschützt sei und das kommerzielle Persönlichkeitsrecht nicht entgegenstehe (siehe dazu: BGH NJW 2007, 689-691 – Rücktritt des Finanzministers; kritisch: Verfasser, Der Werbewert der Prominenz – Vermögensrechtliche Ansprüche bei Zwangskommerzialisierung insbesondere von Politikern, 2012). Auch hier findet sich eine kritische Auseinandersetzung mit der mittlerweile ausufernd stark liberalen Rechtsprechung.

Fazit: Für EUR 189,- bekommt der Käufer ein unverzichtbares Meisterwerk, um sich in dem von Einzelfallentscheidungen geprägten Rechtsgebiet zu orientieren, in dem es schwer fällt, übergreifende Leitlinien und Grundprinzipien der Rechtsprechung zu erkennen.