Von Rechtsanwalt Malte Schneider, Helmstedt
In Zeiten von
knappen Kassen in deutschen Kommunen Land auf, Land ab gewinnt das Thema der
kommunalen Zusammenarbeit aus teils zwingenden Gründen erheblich an Bedeutung.
Für viele Kommunen ist es aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich, gemeinsam
mit anderen Kommunen wirtschaftlich zusammenzuarbeiten um die notwendigen
Kosten auf ein Minimum zu reduzieren. Naturgemäß treffen bei der Zusammenarbeit
mehrerer Parteien auch oftmals mehrere Interessen aufeinander, welche alle im
Rahmen der Verbandsordnung miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Werk
von Robert Thiele möchte dem Leser dabei eine Hilfestellung geben um mögliche
Fallstricke zu vermeiden.
Das Werk folgt
einem recht klassischen Aufbau. Dem Vorwort schließen sich zunächst Inhalts‑
und Abkürzungsverzeichnis an. Es folgt eine Einführung in das Gesetz nebst
einem kurzen Abriss über die historische Genese des Gesetzes. Sodann folgt der
Abdruck des Gesetzestextes an den sich die eigentliche Kommentierung des
Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit anschließt. Der
Kurzkommentar von Thiele stellt damit für den Verwender eine übersichtliche und
klar strukturierte Hilfe dar.
So wird in § 9 des
NKomZG beispielsweise die die Errichtung der Verbandsordnung beschrieben. Diese
Norm enthält alle Muss-Inhalte der Verbandsordnung. Hier wäre es meiner Meinung
wünschenswert gewesen, mehr in die Tiefe vorzudringen. So wird dort unter
Randnummer 8 erläutert, „als Grundlage
für die Bemessung der Verbandsumlage kommen die wirtschaftlichen Vorteile, die
die einzelnen Verbandsmitglieder aus der Aufgabenerfüllung durch den Zweckverband
ziehen, die Steuerkraft der Verbandsmitglieder oder ihre Einwohnerzahl oder
eine Kombination etwa nach dem Vorbild einer Samtgemeindeumlage in Betracht.“
Während einige dieser Berechnungsmöglichkeiten auf der Hand liegen, ist
beispielsweise die Berechnung nach „wirtschaftlichen Vorteilen“ selbst für
Juristen wenig greifbar. Hier hätte ich mir gewünscht, einige Praxisbeispiele
zu nennen, anhand derer die Möglichkeit einer Berechnung der wirtschaftlichen
Vorteile nachvollziehbar wird. Gerade das Thema der Verbandsumlage ist für die
beteiligten Kommunen oftmals das Damoklesschwert, so dass hier absolute
Rechtssicherheit hinsichtlich der getroffenen Vereinbarung gefordert ist.
Der Autor dieser
Rezension ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch kommunalpolitisch aktiv
und hätte sich daher von dem Werk gewünscht, dass es dem Kommunalpolitiker bei
der Planung und Ausarbeitung einer kommunalen Zusammenarbeit insgesamt etwas
mehr Arbeitshilfen an die Hand gibt, wie zum Beispiel Formulierungsvorschläge oder
Mustertexte. Natürlich ist dem Rezensenten dabei bewusst, dass es sich um einen
Kurzkommentar mit einem Umfang von 106 Seiten handelt und in dieser Kompaktheit
nicht alle Bedürfnisse und Wünsche der Leser abgedeckt werden können. Auch zu
berücksichtigten ist dabei der günstige und angemessen Preis in Höhe von 34 €
für das Buch. Zu einem solchen Preis kann man natürlich keinen ausführlichen
Praxiskommentar bei Arbeitshilfen etc. erwarten.
Nichtsdestotrotz
möchte der Rezensent darauf hinweisen, dass sich das Werk sicherlich sehr gut
eignet, um beispielsweise eine bestehende Verbandsordnung in einzelnen Punkten
zu prüfen, es jedoch - dem Durchschnittsleser - nicht ohne weiteres gelingen
dürfte, anhand dieses Buches eine völlig neue Verbandsordnung auf einem weißen
Blatt Papier zu erstellen. Das Werk richtet sich ja eben nicht nur an Juristen,
sondern eben auch an Kommunalpolitiker oder auch Verwaltungsmitarbeiter.