Dienstag, 23. Juli 2019

Rezension: Datenschutz im Krankenhaus

Hauser / Haag, Datenschutz im Krankenhaus – mit allen Neuerungen durch die DS-GVO, 5. Auflage, DKVG 2019

Von Christian Stücke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht, Helmstedt


Kritiker halten der Neuordnung des Datenschutzrechtes, maßgeblich eben auch nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), entgegen, sie habe für mehr Unklarheiten als Klarheiten gesorgt. In der Tat hat die Komplexität des Datenschutzrechts zugenommen. Ist schon für sich genommen zuweilen nicht ganz klar, welche Regelungen im Datenschutz – DSGVO, BDSG, Landesdatenschutzgesetze oder auch Regelungen im TMG - für welche Bereiche zu gelten haben, so gilt dies erst recht in bestimmten Teilbereichen, wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem Umgang von Gesundheitsdaten. Damit aber noch nicht genug: Es kommt noch hinzu, dass beim Betrieb von Krankenhäusern zu beachten ist, dass diese häufig in Trägerschaft konfessioneller Einrichtungen stehen. Diese wiederum haben im Rahmen ihrer auch verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltung gesonderte kirchenrechtliche Vorschriften zu beachten. In diesem Zusammenhang ist auch das Datenschutzrecht gesonderten konfessionell nochmals unterschiedlichen Regelungen (insb. der DSG-EKD bzw. des KDG) unterworfen. In diesem ebenso sensiblen, wie auch schwer zu durchdringenden Bereich liefert das vorliegende Werk von Hauser/Haag wertvolle Orientierung und praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung der vielfältigen datenschutzrechtlichen Aufgaben.

Dabei haben die Verfasser nicht unbedingt nur rechtlich gesondert vorgebildete Leser im Fokus. Der Stoff ist so aufbereitet, dass auch Personen, die nicht täglich „schwere juristische Kost“ zu sich nehmen müssen, sensibilisiert und gleichsam an die Hand genommen werden. So werden Ärzte oder Mitarbeiter in der Klinikverwaltung – natürlich aber auch Datenschutzbeauftragte - von den Inhalten auch ohne Jurastudium problemlos profitieren können. Sie finden nicht nur sorgfältig aufbereitete Grundlagen, sondern auch verschiedene Checklisten und Musterformulierungen. Mustervereinbarungen – z.B. der verbändeübergreifenden Muster, die von Seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit Herstellerverbänden und Ärzteschaft zur Umsetzung von Pflichten aus der Neuregelung des § 203 StGB verfasst wurden, sind im Wortlaut wiedergegeben. Neben den genannten Handreichungen finden sich sogar Handlungsempfehlungen, etwa zum Verhalten bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Bei aller praktischer Ausrichtung erhalten Rechtsanwender über einen nicht zu ausladend gehaltenen Fußnotenapparat die Möglichkeit, sich in die Einzelbereiche vertiefen zu können. Regelmäßig wird das aber im Hinblick auf die erfreuliche Tiefe der Darstellungen nicht nötig werden.

Die Inhalte des Werkes selbst sind sauber strukturiert und leicht lesbar gehalten. Der Lesbarkeit sehr zugänglich ist zudem, dass bei entsprechender Gelegenheit relevante Materialien, Urteilszitate oder Vorschriften selbst aus „versprengten“ Normenwerken im Volltext zitiert werden – bis hin z.B. zu Bestimmungen aus tarifvertraglichen Werken wie dem BMV-Ä. Dies erhält den Lesefluss und spart den Griff in das Regal und aufwändige Suche.

Fast schon obligatorisch werden die Leser über Grundlagen des Datenschutzrechtes und der datenschutzrechtlichen Hintergründe informiert. Die besonderen Herausforderungen des Datenschutzrechts in der potentiellen Konfliktlage zur ärztlichen Schweigepflicht werden erläutert. Lösungswege etwa unter Berücksichtigung unterschiedlichster Einwilligungskonstellationen werden aufgezeigt. Für die praktische Rechtsanwendung gerade im Verhältnis zu den Regelungen des alten Bundesdatenschutzgesetzes wertvoll sind zudem die Ausführungen, in denen die Verfasser die durch die Datenschutzgrundverordnung bedingten Änderungen darstellen.

Die im Band behandelten Einzelpunkte sind derart vielschichtig, dass ein auch nur annäherndes Eingehen den Rahmen dieser Rezension sprengen würde. Denkbare Konstellationen, in denen sich datenschutzrechtliche Probleme zeigen könnten, werden anhand von Fallbeispielen erläutert. Egal ob beim Öffnen von Patientenpost, bei Auskünften an der Pforte, bei Verwendung von Patientenarmbändern oder der Videoüberwachung von Patientenzimmern – überall lauert der Datenschutz. Dies setzt sich natürlich auch in der Kommunikation „nach außen hin“ fort. Gesundheitsdaten müssen dem Hausarzt oder gegenüber Versicherungen kommuniziert werden, sie werden an Sozialversicherungsträger oder dem MDK übermittelt. Zudem werden sie archiviert und über verschiedene Kommunikationskanäle im Internet bewegt. Fragen zur praktischen Lösung? Die Antworten liefert der „Hauser/Haag“. Ein Beispiel?

Exemplarisch die im Grunde genommen häufig banalen Streitigkeiten um die Herausgabe von Patientenakten: besteht überhaupt ein Anspruch auf Herausgabe? (ja!). Wie ist der Anspruch zu erfüllen? Originale? Kopien? Wie sieht es mit den Kosten für Kopien aus – auch hinsichtlich digital vorgehaltener Informationen? Gibt es Vorleistungspflichten? Müssen die Daten zugeschickt werden? Oder sind sie zur Abholung bereit zu legen? Wer ist überhaupt zur Einsicht berechtigt? Patienten? Angehörige? Erben? Wie sieht es mit Minderjährigen aus?

Wie geschrieben: nur ein Beispiel. Die Fragestellungen – auch in anderen Bereichen - werden nicht bloß stichwortartig behandelt, sondern auch unter Verweis auf einschlägige Rechtsnormen und auch passende Entscheidungen von Gerichten behandelt. Das Werk zeigt auch hier eine erfreuliche Tiefe, ohne an Übersichtlichkeit zu verlieren.

Ausführungen zum Datenschutzbeauftragten – natürlich auch wieder unter Berücksichtigung von Besonderheiten in kirchlicher Trägerschaft – runden den Band ab.

Das Fazit: unglaublich vielschichtig und schlicht unverzichtbar. Absolute Kaufempfehlung.