Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken
Die
Zusammenstellung eines Buches zum Thema „Gewalt und Nachstellung“ benötigt weit
mehr als den Überblick über Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz. Dass das
Werk von zwei so erfahrenen Autoren aus der Justiz für die Bereiche
Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Polizeirecht komponiert wurde und
weiterhin aktualisiert wird, ist schon einmal per se ein Gewinn. Auf nicht
einmal 400 Seiten inklusive Verzeichnissen finden Leser und Rechtsanwender
einen Rundumüberblick mit zahlreichen materiell-rechtlichen,
verfahrensrechtlichen und auch kostenrechtlichen Fragen.
Nach einer kurzen
Einleitung zu vorkommenden Gewaltformen und terminologischen Fragen wird
zunächst der zivilrechtliche Schutz des Gewaltopfers in Form von Maßnahmen nach
dem Gewaltschutzgesetz thematisiert. Dies betrifft Schutzanordnungen und die
Wohnungszuweisung samt Abgrenzung zu § 1361b BGB, Erläuterungen zu einstweiliger
Anordnung, Vergleich und Hauptsacheverfahren, aber auch Hinweise auf mögliche
Selbsthilfemaßnahmen des Opfers. Ebenso dargestellt wird das
Vollstreckungsverfahren inklusive der Festsetzung von Ordnungsmitteln. Sodann werden
unter dem Stichwort „Schutz der Kinder“ Möglichkeiten das Familiengerichts
erörtert, gewaltsames Handeln zum Anlass für Entscheidungen heranzuziehen, sei
es nach § 1666 BGB oder im Umgangsverfahren. Sogar die Problematik der
Rückführung entführter Kinder kommt am Ende kurz zur Sprache. Die beiden
nächsten Kapitel widmen sich dem Polizei- und Ordnungsrecht sowie dem
Strafrecht und behandeln die Wohnungsverweisung, die Ingewahrsamnahme, das
Strafantragserfordernis, den Schutz von Zeugen und Verletzten im Rahmen des
Verfahrens oder auch die Opferbeteiligung im Strafverfahren selbst sowie den
TOA.
Nach einem
Zwischenkapitel, das eigens der Problematik Stalking gewidmet ist, unter
anderem mit Maßnahmen nach dem OEG und mietrechtlichen Fragen, kommen drei
kleinere Kapitel zur Abrundung der Thematik ins Spiel, nämlich vorhandene
Hilfsangebote, Kinderschutzeinrichtungen, datenschutzrechtliche Fragen und
Empfehlungen für die Beratung der beteiligten Personen, also auch des Täters.
Die Materie wird
anhand von vielen kleinen Fällen, Beispielen, Praxistipps und
Formulierungsvorschlägen leicht begreifbar dargestellt. Die eingängigen
Fließtexte sind mit fett gedruckten Leitwörtern versehen. Ein echtes,
umfangreiches und aktuelles Fußnotenverzeichnis bietet dem Leser auf der Suche
nach vertiefenden Quellen zusätzliche Hilfe.
Natürlich gibt es
an der einen oder anderen Stelle Dinge zu verbessern, seien es kleinere
Satzbaufehler, Diskussionen für Nebenfragen (Rechtsmittel gegen
Kostenentscheidung im Ordnungsmittelverfahren) oder sinnvolle Ergänzungen
(Fristproblematik bei Vergleich im Gewaltschutzverfahren). Aber dies tut dem
überaus positiven Gesamteindruck, den das Buch hinterlässt, keinerlei Abbruch.
Denn sowohl der Praxisbezug als auch die hoch aktuelle Darstellung überzeugen
schlichtweg. Dass ein Thema wie der zivilrechtliche Gewaltschutz von den
erfahrenen Autoren gut erläutert wird, ist fast schon selbstverständlich, aber
die Verzahnung mit dem Strafrecht, gerade was konkrete Handlungs- und Schutzmöglichkeiten
im Verfahren angeht, ist vorbildlich. Als positives Beispiel zu nennen ist etwa
die durchaus kritische Rezeption der psychosozialen Prozessbegleitung oder die
gute Zusammenfassung des Adhäsionsverfahrens.
Das Buch eignet
sich ganz hervorragend für die Praxis und zwar gerade für (rechts-)beratende Beteiligte.
Dass mit dem Gewaltschutz befasste Personen eine Gesamtschau auf die Thematik
haben und bewahren müssen, zeigt das Werk nur zu deutlich auf.