Von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Sebastian Leppla,
Kaiserslautern
Der dritte Band des nunmehr auf fünf
Bände angewachsenen Kommentars enthält auf knapp 2.400 Seiten (exklusive
Inhalts- , Literatur- und Sachverzeichnis) neben einer umfangreichen
Kommentierung zu den Regelungen der §§ 705 – 1017 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) auch – zum Teil unmittelbar an die Kommentierung verwandter
BGB-Vorschriften anschließende – Kommentierungen zum
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), zum Produkthaftungsgesetz
(ProdHaftG), zum Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) und zum Wohnungseigentumsgesetz
(WEG).
Bei der Textgestaltung fällt eine klare
Gliederung ohne allzu lange Textblöcke und eine zwar umfangreich eingesetzte
Hervorhebung von Schlüsselbegriffen auf, die aber gleichwohl nicht zu einer
Verwässerung des Markierungseffektes führt. Die Autoren verzichten auf den
Einsatz von Fußnoten. Fundstellen und Querverweise sind im Text eingearbeitet.
Dennoch leidet die Lesbarkeit nicht. Eine Besonderheit stellt insoweit der
Umstand dar, dass – offenbar aufgrund individueller Entscheidungen einzelner
Autoren - zum Teil Beispielsfälle aus der Rechtsprechung nicht im Fließtext
„versteckt“, sondern in eigenen Abschnitten mit eigenen (Unter-) Randziffern
aufgeführt werden.
Inhaltlich muss sich das Werk vor der
Konkurrenz sicher nicht verstecken. Durch die umfangreichen Ausführungen ist ein
umfassender Überblick der jeweiligen Materie zu gewinnen. Stellenweise kann das
Werk allerdings nicht verhehlen, dass seine Autorenschaft sich schwerpunktmäßig
aus Vertretern von Wissenschaft und Lehre rekrutiert. Wer sich in der
anwaltlichen Praxis – möglicherweise gegen Ende eines schon langen Arbeitstages
– z.B. noch eben schnell mit der Frage des Vorliegens einer BGB-Gesellschaft zu
befassen hat, könnte beispielsweise mit der Formulierung, „Der Normzweck des §
705 liegt somit darin, eine gesetzliche Begriffsbestimmung des Grundmodells der
Personengesellschaften bereitzustellen, die zur Abgrenzung gegenüber anderen
Rechtsformen iSd weiten Gesellschaftsbegriffes dienen kann, sowie den
Entstehungstatbestand eines von den Gesellschaftern zu trennenden Organismus
mit schuldrechtlich/organisationsrechtlicher Doppelstruktur zu normieren.“
einen Informationsbonus erhalten, den er bei der Klärung seiner Ausgangsfrage
nicht verwerten kann. Für ein „Eben-mal-schnell-nachschlagen“ ist dieses Werk
also nicht unbedingt die erste Wahl in der anwaltlichen Praxis. Andererseits
lassen sich bei einigen Autoren Beispielsfälle aus der Rechtsprechung aufgrund
der oben erläuterten Besonderheit sehr leicht und schnell auffinden. Es ist
bedauerlich, dass das Konzept der Hervorhebung dieser Beispielsfälle durch
Darstellung in eigenen Absätzen mit eigenen Randziffern nicht einheitlich von
allen Autoren angewandt wird.
Warum sich die Anschaffung trotz der
teilweise dominierenden wissenschaftlichen Prägung für die anwaltliche Praxis dennoch
lohnen kann, lässt sich aber gerade auch mit der eben angesprochenen Tiefe und
der Qualität der Ausarbeitung erklären. Bei aller Wissenschaftlichkeit gelingt
es den Autoren, den durch die mehrbändige Konzeption zur Verfügung stehenden
Raum mit gut verständlichen, teils lehrbuchartigen Erläuterungen zu füllen. Wer
sich beispielsweise in der Praxis tatsächlich doch einmal der nahezu
ausschließlich in Wissenschaft und Lehre diskutierten (und schon während des
Studiums größtenteils unverständlichen) Materie des EBV (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis)
gegenübersieht oder dies zwar vermutet, aber nicht sicher verifizieren kann,
oder dies zwar nicht vermutet, aber sicher gehen möchte, nichts übersehen zu
haben, dem seien die insoweit äußerst aufschlussreichen und verständlichen
Erläuterungen von Fritzsche ans Herz
gelegt.