Kramer, IT-Arbeitsrecht – Digitalisierte
Unternehmen: Herausforderungen und Lösungen,1. Auflage, C.H. Beck 2017
Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., Essen
Schleichend hat
sich – spätestens seit der Jahrtausendwende – zwischen all den bestehenden
arbeitsrechtlichen Teilbereichen ein Gebiet herausgebildet, dass mit dem Titel
des vorliegenden Werkes als „IT-Arbeitsrecht“
wohl treffend beschrieben werden kann. Dabei ist der Begriff nicht allzu leicht
zu fassen. Zum einen handelt es sich um eine Spezialthematik, der ganz
spezifische Themenkomplexe, etwa Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von
datenverarbeitenden Systemen, unterfallen. Zum anderen kann man IT-Arbeitsrecht
auch als Querschnittsthematik betrachtet werden, die mittlerweile in die
verschiedenen Bereiche des Arbeitsrechts in ganz unterschiedlicher Weise
Eingang gefunden hat. Im Sinne letzterer Einordnung ist vielfach von der „Digitalisierung der Arbeitswelt“ die
Rede. Gewissermaßen ist das IT-Arbeitsrecht eine Schnittstelle zwischen IT und
Arbeitsrecht, wenngleich die rechtlichen Herausforderungen den technischen
Entwicklungen oftmals hinterherhinken oder zumindest hinterherhinken zu
scheinen.
Dr. Stefan Kramer, Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht, gebührt Dank dafür, dass er sich – gemeinsam mit
weiteren erfahrenen arbeitsrechtlichen Praktikerinnen und Praktiker – der
Thematik gewidmet und ein umfassendes Handbuch hervorgebracht hat. Das Werk ist
in sehr sach- und übersichtsdienlicher Weise in fünf Abschnitte gegliedert.
Zunächst widmet
sich Solmecke eingehend der
digitalisierten Arbeitswelt (A.), was offensichtlich als Einleitung dienen
soll. Dabei streift der Autor unter Verwendung möglichst vieler in diesem
Zusammenhang gebräuchlicher Schlagwörter und Phrasen – nicht gänzlich
unkritisch (vgl. etwa Rn. 10) schon mal allerlei Gebiete, die im weiteren
Verlaufe des Buches eine Rolle spielen, etwa Home-Office (Rn. 11 ff.), „Bring your own device“ (BYOD) (Rn. 17
f.), Crowdworking (Rn. 19 ff.) oder Social Media (Rn. 29 ff.).
Sodann geht es
in medias res: Der Abschnitt „Individualarbeitsrecht“
(B.) stellt mit fast 300 Seiten den Hauptteil des Buches dar. Dies erscheint
folgerichtig, verdeutlicht man sich, dass ein Großteil der
IT-arbeitsrechtlichen Problemfelder im individualarbeitsrechtlichen Bereich
liegen. In 13 Kapiteln werden die einschlägigen Fragestellungen behandelt, von „IT-Nutzung als Pflichtverletzung“ (S.
46 ff.), über „Haftung des Arbeitnehmers
im Rahmen der IT-Nutzung“ (S. 138 ff.), „Kontrolle
der IT-Nutzung“ (S. 144 ff.) und „Home-Office“
(S. 190 ff.) bis hin zu BYOD (S. 207 ff.) und „IT-Fortbildung im Arbeitsverhältnis“ (S. 305 ff.).
Interessant
gestalten sich etwa die Ausführungen von Kramer
zu Beiträgen von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken (Rn. 286 ff.). Nach
Darstellung der verschieden Beitragsformen führt der Autor aus, dass und wann
durch bestimmte Beiträge die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt werden
können. Darunter fallen auch die in der Presse verbreiteten Fälle, in denen
Arbeitnehmer in sog. „Statusmeldungen“ über Verhaltensweisen berichten, die
ihrer offiziellen Krankschreibung entgegenstehen (Rn. 293) oder durch Anklicken
des „Gefällt mir“-Buttons bei Facebook sich etwa grobe Beleidigungen zu eigen
machen (Rn. 300 f.). Einen besonderen Schwerpunkt setzt Kramer bei Beiträgen, in „denen
sich Arbeitnehmer in negativer Weise über das Unternehmen des Arbeitgebers, die
betrieblichen Verhältnisse, den Arbeitgeber selbst, Vorgesetzte oder Kollegen
äußern“ (Rn. 294 ff.). Unter Berücksichtigung der verschiedenen
Grundrechtspositionen werden die Abwägungskriterien dargelegt und die
Grundsätze prägnant ausgeführt. Der berühmte „Whistleblower“-Post, womit auf
innerbetriebliche Missstände oder „unrechtmäßiges
Handeln des Arbeitgebers“ (Rn. 298) hingewiesen werden soll, findet
ebenfalls Beachtung. Kramer sieht
darin zutreffend eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht
und zeigt mögliche Alternativen für den Arbeitnehmer auf. Wird der
Personalverantwortliche mit solchen Ausführungen in anderen Werken oft „allein
gelassen“, so verknüpft das vorliegende Werk die Problembereiche stets mit
möglichen Handlungsoptionen. Der Autor zeigt daher die Relevanz von Rüge,
Abmahnung, ordentlicher und außerordentlicher Kündigung auf und unterlegt diese
mit Beispielen. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass auch die
Verwertung eines Social-Media-Beitrags im Prozess gewürdigt wird. Dies zeugt
von der besonderen Praxisorientierung des Handbuchs.
Für
Personalverantwortliche, aber auch Betriebs- und Personalräte, durchaus von
Relevanz ist das Kapitel über die zunehmend Verbreitung findende elektronische
Personalakte (Rn. 903 ff.). Nach einer kurzen Definition von „Personalakten“ widmet
sich Raif den Grundsätzen der
Aktenführung, dem Inhalt der Personalakte, Rechten und Ansprüchen des
Arbeitnehmers sowie den Aufbewahrungsfristen. Gerade der Datenschutz wird in
der Praxis vielfach ein Argument für die Einführung elektronischer Akten sein.
So ist die Einhaltung bestimmter Löschfristen digital einfacher zu
bewerkstelligen als in herkömmlicher Art und Weise. Schließlich legt Raif dar, dass der Betriebsrat bei
Einführung einer elektronischen Personalakte unter Umständen ein Mitbestimmungsrecht
haben kann (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), was indes einzelfallabhängig zu
beurteilen ist.
Derartige Fragen
werden im Rahmen des Kapitels zu kollektivrechtlichen Implikationen (C.)
selbstverständlich vertieft und stehen dort im Vordergrund. Dennoch haben auch
Fragen etwa der betriebsratseigenen IT-Infrastruktur hier einen festen Platz.
Schließlich –
gewissermaßen als kurze Ergänzungen – findet der Leser noch Kapitel zum „IT-Arbeitsstrafrecht“ (D.) sowie zur „Steuer- und
sozialversicherungsrechtliche[n] Behandlung der IT-Nutzung“ (E.) vor. Diese
stellen beileibe nicht den Hauptteil des Werkes dar. Dennoch können sie etwa
bei Folgefragen, die sich aus den vorhergehenden Kapiteln ergeben, teilweise
direkte Abhilfe schaffen.
Rundum gelungen
ist die durchgängige Verwendung von Praxistipps und -hinweisen, Beispielen,
Check-Listen, Mustern und Auflistungen. Es ist zu hoffen, dass diese
Darstellungsformen in künftigen Auflagen noch ausgeweitet werden, um den
Gebrauchswert des Handbuchs weiter zu steigern. Überaus gut gefällt dem
Rezensenten, dass der Inhaltsübersicht noch ein sehr ausführliches
Inhaltsverzeichnis nachgestellt ist, was dem Leser gerade bei Handbüchern den
schnellen Zugriff enorm erleichtert. Auch die gewohnte Fett-Druck-Technik sowie
das angenehme Schriftbild erhöhen den Lesekomfort. Misslungen und verwirrend
ist dagegen die Fußnotenzählung, die mit jedem kleineren Unterkapitel wieder
neu beginnt. Gleiches gilt für die Randnummernzählung, die nicht durchgängig
erfolgt, was im Hinblick auf die Zitierfähigkeit zumindest unglücklich ist.
Dies sollte der Verlag bei einer etwaigen Folgeauflage verbessern.
Gemäß dem
Vorwort soll das Werk „allen in Theorie
und Praxis auf dem Gebiet des IT-Arbeitsrechts tätigen Lesern eine
Hilfestellung zur Bewältigung der individual- und kollektivrechtlichen
Herausforderungen geben“ (VII). Diese Zielvorgabe wird definitiv erreicht.
Die enorme Spannweite der behandelten Komplexe bringt mit sich, dass wohl die
meisten mit dem IT-Arbeitsrecht verknüpften Problemkreise in dem Werk behandelt
werden. Das Buch gibt insofern nicht nur
eine, sondern vielerlei Hilfestellungen und sollte dem Praktiker bei
IT-arbeitsrechtlichen Problemen stets als erste Anlaufstation dienen. So
erlangt der Leser schnell einen Einblick in das jeweilige Gebiet. Dennoch
ergibt sich aus dem Charakter des Handbuchs sowie aus der Spannweite der
behandelten Themen, dass eine allumfassende Darstellung auf unter 500 Seiten
nicht zu leisten ist. So mag das Buch auf der Suche nach Antworten auf
spezifische Detailfragen nicht immer ad-hoc eine Lösung anbieten, doch bieten
in diesen Fällen die Fußnoten oftmals gute Anhaltspunkte für eine weitergehende
Recherche.
So verbleibt am
Ende die entscheidende Frage: Sollte man sich dieses Buch zulegen? Oder reichen
die vorhandenen Werke aus? Wie bereits der Untertitel – „Digitalisierte Unternehmen“ – zeigt, nimmt das Handbuch
überwiegend die Perspektive von Arbeitsrechtlern in Unternehmen und Behörden
ein. Für diese Personengruppen stellt das Werk eine große Bereicherung dar, da
es eine zentrale Anlaufstelle für IT-arbeitsrechtliche Fragen schafft. Die
vielfältigen Muster, Checklisten und Praxishinweise unterstützen die Gestaltung
der betrieblichen bzw. behördlichen Praxis enorm und führen damit zu einiger
Arbeitserleichterung. Zudem bietet das Werk mit nur 89 Euro ein sehr
attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Um die eingangs gestellte Frage damit
zu beantworten: Personalverantwortlichen sei das Werk sehr empfohlen, um die
tagtäglichen Probleme zügig lösen zu können. Alle anderen Personengruppen
werden wohl kein so konzentriert dem IT-Arbeitsrecht gewidmetes Werk benötigen;
sie werden auf vorhandene Kommentare zurückgreifen können.