Besgen / Prinz
(Hrsg.), Handbuch Internet.Arbeitsrecht, 3. Auflage, Anwaltverlag 2013
Von RA Christian
Stücke, FA für IT-Recht, FA für Verwaltungsrecht, Helmstedt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die
im Betrieb Informationstechnologie einsetzen, kommen früher oder später in
Kontakt mit entsprechenden rechtlichen Fragestellungen. Was ist bei der
dienstlichen und privaten Nutzung des Internet oder der betriebseigenen
Netzwerkstrukturen zu beachten? Wie vertraulich ist eMail zu behandeln? Wie
sieht es mit der Überwachung von Arbeitnehmern aus? Welche Rechte hat ein
Betriebsrat? Wie dürfen Handy oder Tablet im Betrieb genutzt werden? Diesen und
anderen Fragestellungen will sich das vorliegende Werk nunmehr schon in 3.
Auflage systematisch nähern.
Dabei wählen die Verfasser den
Ansatz über eine nach Anwendungsfeldern gruppierte Darstellung. Dies bringt
zugleich eine kleine Besonderheit mit sich: Die Verfasser haben nämlich den
sehr zentralen Bereich des Datenschutzes nicht vor die Klammer gezogen.
Vielmehr finden sich die datenschutzrechtlichen Ausführungen jeweils an
passender Stelle in den einzelnen Kapiteln. Dies macht Sinn. Die Ausführungen
zu den Anwendungssituationen bleiben übersichtlich, umgekehrt wird der
Datenschutz nicht ohne Not theoretisch, sondern in praktischer Form im
Zusammenhang mit anderen rechtlichen Brennpunkten behandelt.
Die einzelnen Kapitel
beschäftigen sich mit der dienstlichen und privaten Nutzung von
IT/TK-Strukturen und Geräten sowie den damit im Verbund stehenden kollektivrechtlichen
Fragen. Die zuvor behandelten Aspekte werden anhand eines Beispieles - nämlich
der Einführung eines Intranet-Mitarbeiterportals - näher verdeutlicht. Mit
diesem Musterprojekt wird auch das praktische Herangehen an solche Fälle
aufgezeigt. Der Nutzen geht dabei aber über das konkrete Fallbeispiel hinaus,
lassen sich die Erläuterungen doch auch in anderen Projekten nutzen.
Es schließen sich Ausführungen um
die Nutzung von Mobilgeräten an, etwa von Handys oder Tablets. In Zeiten, in
denen Unternehmen weiter dazu übergehen, Mitarbeitern die (dienstliche) Nutzung
eigener Gerätschaften zu gestatten (BYOD - bring your own device) ergeben sich
in der Praxis hier teilweise erschreckende Gestaltungslücken, die anhand der
Ausführungen im "Besgen/Prinz" geprüft und soweit nötig geschlossen
werden können. In einem eigenen Kapitel finden sich Ausführungen zur
Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln, natürlich auch hier unter
Berücksichtigung des Betriebsverfassungsrechts.
Dem immer wieder "heißen"
Thema der Arbeitnehmerüberwachung ist ein eigenes Kapitel gewidmet.
Videoüberwachung, elektronische und biometrische Zugangskontrollen oder auch
das sog. GPS-Tracking werden beleuchtet. In weiteren Kapiteln behandeln die
Verfasser Aspekte der Telearbeit, des Arbeitsschutzes, von Formerfordernissen
im Arbeitsrecht und in der Anwendung neuer Medien, dem grenzüberschreitenden
arbeitnehmerbezogenen Datenverkehr und des Steuerrechts.
Den im Verbund mit der Nutzung
von Social Media - Facebook, Twitter & Co. lassen grüßen - stehenden
Rechtsfragen wird zurecht ebenfalls ein ganzes Kapitel gewidmet. Dieser Bereich
wird die Gerichte leider auch weiter zunehmend beschäftigen. Das vorliegende
Werk bietet in diesem Kontext Hilfe bei der Vermeidung unnötiger Streitigkeiten,
etwa durch Vereinbarung von Social-Media-Richtlinien, bis hin zu Fragen des
Whistle-Blowings und nicht zuletzt der Prozess- und Beweisführung.
Die Zielgruppe des Werkes ist
vorrangig in der Anwaltschaft zu suchen. Der Praxisbezug wird mit Fokus eben auf
die anwaltliche Beratungstätigkeit groß geschrieben. Die geschilderten
Fallsituationen decken das Beratungsfeld in dem namensgebenden Bereich des
Internet-Arbeitsrechts sehr umfassend ab. Die Verfasser geben an bereiter
Stelle Formulierungshilfen und stellen Muster zur Verfügung, etwa für
Mitarbeitervereinbarungen zur Nutzung von Internet und
Telekommunikationsgeräten oder zur Nutzungsüberlassung von Geräten (Handy,
Laptop...). Leser des Werkes erhalten dadurch einen erheblichen Mehrwert, der
aber noch größer wäre, wenn diese Muster auch auf Datenträger oder online
verfügbar wären. Sehr zu loben ist der ausführliche Fußnotenapparat, der den
Weg in eine vertiefende Beschäftigung mit der Materie ebnet. Dabei zeigt sich
das Werk auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Diese ist aber derart im
Flusse - Stichwort z.B. Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberwachung - dass der
Anwender um eine ergänzende Recherche taufrischer Rechtsprechung auch hier
nicht umhin kommen kann.
Die Verfasser dürfen sicher sein,
mit dem Werk den "Nerv der Zeit" getroffen zu haben. Das Miteinander
fundierter Grundlagen, vertiefender Hinweise sowie die sehr gelungenen
Formulierungshilfen und Muster bilden eine Mischung, die in den Handapparat jedes
arbeitsrechtlichen Praktikers gehört.