Kroiß (Hrsg.), Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis, 1. Auflage, Nomos 2020
Von Dr. iur. Carina Wollenweber-Starke, LL.M.,
Wirtschaftsjuristin, Bad Berleburg
Das Werk
„Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis“ erscheint naturgemäß
zum ersten Mal und ist auf Stand Mai 2020. Insgesamt umfasst dieses Handbuch
516 Seiten und stellt sich einer Vielzahl an Problemlagen, welche sich derzeit
durch die Pandemie ergeben.
Das Werk ist in
3 Teile gegliedert. Teil 1 befasst sich mit dem materiellen Recht und ist mit
seinen 13 Kapiteln (§) der umfangreichste Teil. Eine Untergliederung findet
nach Rechtsgebieten statt (z.B. Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht,
Vertragsrecht/AGB-Recht, Mietrecht, Reiserecht, Versicherungsrecht,
Verwaltungsrecht). Das Werk beginnt mit dem Kapitel (§) Arbeitsrecht (S. 39
ff.). Behandelt werden u.a. die Bereiche krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit,
Verhinderung wegen Schließung von Schulen und Kindertagesstätten, Versetzung
des Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz sowie die Kündigung. Kapitel
(§) 9 Schadenrecht beschäftigt sich bspw. mit den rechtlichen Folgen, wenn eine
Person eine andere mit COVID-19 infiziert hat. Für viele Unternehmen wird
Kapitel (§) 10 Sozialrecht sehr interessant sein. Hier geht es u.a. um das
Kurzarbeitergeld und den erleichterten Zugang (S. 289). Besonders zu beachten
sind die Fristen bis Ende 2020 bzw. 2021. Hier wurden die Neuerungen des
Gesetzes kompakt zusammengefasst.
Der 2. Teil
beinhaltet das Verfahrensrecht. Hier sind es 5 Kapitel (§), darunter Kapitel 1
(§) Zivilverfahren und das Pendant Kapitel (§) 4 Verwaltungsprozess, aber auch
der elektronische Rechtsverkehr in Kapitel (§) 5. Bspw. stellt Kapitel (§) 1
Zivilverfahren dar, welche wesentlichen gesetzlichen Möglichkeiten existieren,
in Zivilverfahren von mündlichen Verhandlungen abzusehen (S. 362 ff., z.B.
schriftliches Vorverfahren, Terminsverlegung, Bild- und Tonübertragung). In
Kapitel (§) 3 wird bei den Strafvorschriften der Subventionsbetrug vorgestellt.
Denkbar ist dies z.B. bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld und Soforthilfe
(S. 391 f.). Die Tabelle in Kapitel (§) 5 zeigt einen Vergleich der
Vorschriften über die Möglichkeiten im elektronischen Rechtsverkehr in
unterschiedlichen Gesetzen wie ArbGG und VWGO (S. 437).
Teil 3 ist mit
seinen 2 Kapiteln am kürzesten. Themen sind hier die Anwaltschaft und das
Notariat. Wie am Beispiel der Satzungen der Versorgungswerke mehrerer
Bundesländer (S. 464 ff.) ersichtlich wird, befinden sich in dem Werk nicht nur
Informationen für den Mandanten, sondern auch für den Anwalt bzw. die Kanzlei.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass auch die Vergütungsvereinbarung mit dem
Mandanten ausreichend Beachtung findet (S. 452 ff.).
Der Datenschutz
hat kein eigenes Kapitel erhalten. Vielmehr wird dieser Bereich immer erwähnt,
wenn es sachdienlich erscheint. Dies gilt z.B. für die Selbstauskunft von
Besuchern in Justizgebäuden (S. 368 f.) oder für das Mandatsgeheimnis (S. 442
ff.). An dieser Stelle wird erläutert, welche technischen und organisatorischen
Maßnahmen gem. Art. 32 DS-GVO erforderlich sind.
Das Werk befasst
sich überwiegend mit dem deutschen Recht. Aber auch das UN-Kaufrecht wird zumindest
erwähnt (z.B. S. 320 f.). Es wird z.T. sogar auf andere Rechtsordnungen
eingegangen (z.B. S. 267 zum italienischen Recht, S. 315 zum chinesischen
Recht, S. 462 Hinweis zu Gerichtskosten im anglo-amerikanischen Recht). Von
einer Rechtsberatung außerhalb des deutschen Rechts auf Grundlage dieses Werkes
ist demnach abzuraten.
Für die Praxis
besonders wichtig sind die zahlreichen Muster und Tipps. So wird bspw. auf
Haftungsrisiken in der Beratung (z.B. S. 313), auf die Bestellung eines
Vertreters bei Anwälten (S. 371 f.) sowie auf das besondere elektronische
Anwaltspostfach, welches bereits jetzt bei einigen Gerichten zwingend ist (S.
433), hingewiesen. Auch die Aufnahme eines Hinweises auf Risiken in die
E-Mail-Signatur des Anwaltes wird thematisiert (S. 445).
Besonders
interessant dürften für den Leser die Muster sein. Erwähnt werden soll hier
auszugsweise der Widerrufsverzicht bei einem Mandatsvertrag (S. 452), der
Anwaltsschriftsatz „Berufung auf Force Majeure-Klausel in Kaufvertrag“ (S. 322)
und „Wegfall der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit“ (S. 323). Insgesamt
spielt das Thema Force Majeure im Zusammenhang mit COVID-19 eine große Rolle
(S. 313 ff.). Das Werk beinhaltet dafür sogar eine Musterklausel (S. 315 f.).
Leider wird dazu keine englischsprachige Fassung angeboten, was in dem
internationalen Kontext bedauerlich ist. Selbst die große Bedeutung des Force
Majeure-Zertifikats wurde erkannt, da sogar die Angabe der chinesischen Website
enthalten ist (S. 315). Auch hier zeigt sich die Praxisorientierung des Werkes.
Im Werk
verstreut finden sich auch nützliche Zusatzinformationen über die Krankheit
COVID-19 (z.B. S. 270: Symptome, Quelle: Robert Koch Institut mit
entsprechendem Link).
Hauptsächlich
wird das Thema COVID-19 in die bestehende Gesetzeslage eingefügt. Dies gilt
z.B. bei höherer Gewalt, bei Vergütungsvereinbarungen und bei gerichtlichen
Maßnahmen ohne Anwesenheit. Z.T. wurden aufgrund der aktuellen Lage aber ganz
neue Regelungen oder zumindest Übergangsregelungen geschaffen. Dies betrifft
z.B. die Beantragung von Kurzarbeitergeld, die Überarbeitung des
Infektionsschutzgesetzes sowie die Bußgelder bei Verstößen gegen
Versammlungsverbote etc. Hier ist der Leser gut beraten, sich die Änderungen
genau anzusehen, aber auch auf kurzfristige Neuerungen zu reagieren, da das
Werk z.T. nur eine Momentaufnahme darstellt. Es spricht aber auch immer wieder
selbst davon, dass noch viele Fragen offen sind und sich z.B. die
Rechtsprechung mit dem Thema noch wird auseinandersetzen müssen (z.B. S. 275).
Teilweise
existieren Auszüge aus dem Gesetz (z.B. S. 366: § 284 ZPO, S. 372: § 233 ZPO),
sodass der Leser nicht selbst anderweitig suchen muss. Sofern auf
landesspezifische Regelungen verwiesen wird, liegt der Fokus hier auf Bayern
(z.B. S. 380 ff.: Verstöße inkl. Regelsatz). Zu beachten ist auch hier, dass
sich aufgrund der momentanen Situation die jeweiligen Regelungen bereits
geändert haben könnten oder sehr schnell ändern können. Zudem existieren je
nach Bundesland andere Regelungen, welche zu beachten sind. Der Leser muss also
insbesondere an dieser Stelle selbst aktiv werden.
Durch die
Randnummern ist ein präzises Verweisen innerhalb des Werkes möglich (z.B. S.
316). In den Fußnoten findet der Leser die jeweilige Quelle oder weitergehende
Informationen. Die Literatur wird im Literaturverzeichnis aufgeführt. Das
Kapitel (§) „Mietrecht und Pachtrecht“ hat sogar ein eigenes
Literaturverzeichnis. Das Bearbeiterverzeichnis gibt Aufschluss über die
Vielzahl an Bearbeitern. Hauptsächlich handelt es sich um Rechtsanwälte und
Richter. Deren Themengebiete werden ebenfalls aufgeführt. Der Name des
jeweiligen Autors befindet sich in der Fußzeile. Das Inhaltsverzeichnis bietet
dem Leser einen guten Überblick. Zusätzlich ist jedem Kapitel (§) ein eigenes
Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Auch das Stichwortverzeichnis unterstützt bei
der Suche. Zudem existiert ein Abkürzungsverzeichnis. Besonders wichtige Wörter
werden durch Fettdruck hervorgehoben.
Fazit: Insgesamt
handelt es sich um ein Werk, welches eine Vielzahl an Rechtsgebieten im
deutschen Recht abdeckt. Die Autoren beleuchten dabei nicht nur die Rechtslage,
welche den Mandanten betrifft, sondern auch die Besonderheiten von COVID-19 im
Berufsbild des Anwalts und des Notars. Die Berufsträger werden insbesondere durch
zahlreiche Muster und Praxistipps unterstützt. Hilfsreich ist auch die
Darstellung von temporären Regelungen mit einer Gültigkeit bis Ende 2020 bzw.
2021, welche kompakt zusammengefasst werden. Insgesamt zeigt sich das Werk
demnach sehr praxisorientiert.
Zu beachten ist
jedoch, dass sich das Thema COVID-19 im steten Wandel befindet und niemand
vorhersehen kann, in welche Richtung es sich entwickeln wird. Klar ist, dass
COVID-19 noch Jahre lang Anwaltschaft und Gerichte beschäftigen wird und auch
ein Treiber der Digitalisierung ist. Demnach liegt es auch am Leser, am Ball zu
bleiben und weitere Literatur und die Rechtsprechung stetig zu verfolgen. Die
ständige Weiterentwicklung sorgt aber dafür, dass zumindest eine zweite Auflage
dieses Werkes für die Leserschaft zu gegebener Zeit wünschenswert ist.