Mittwoch, 26. November 2025

Rezension: Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis

Scherrer, Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis, 1. Auflage, C.F. Müller 2025

Von StA Dr. Alexander Bleckat

Das Handbuch „Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis“ von Michael Scherrer umfasst 203 Seiten, ist im Jahre 2025 im C.F. Müller Verlag erschienen und befasst sich insbesondere mit der zunehmenden Konfrontation der Ermittlungsbehörden mit Kryptowährungen in Ermittlungsverfahren bzw. im Zusammenhang mit Straftaten.

Bereits im Vorwort weist Scherrer dabei auf die Komplexität von Kryptowährungen hin und macht deutlich, dass sein Handbuch, welches sich in zwölf Kapitel untergliedert, dazu dienen soll, eine praxisorientierte Einführung und dauerhafte Hilfestellung in die kriminalistische Arbeit mit Kryptowährungen zu bieten. Aus diesem Grunde war der Rezensent, der sich in seinem Arbeitsalltag schon des Öfteren mit Kryptowährungen beschäftigen musste, sehr gespannt auf die Lektüre des Handbuches.

In der Einführung macht Scherrer vorab deutlich, dass die Ermittlungsbeamten keine Angst vor Berührungspunkten mit Kryptowährungen im Rahmen von Ermittlungen haben müssen, da sie über ausreichend bewährte kriminalistische Techniken – insbesondere der Blockchainanalyse – verfügen. Dies deckt sich mit dem Eindruck des Rezensenten aus der Praxis, da es unter den Ermittlungsbeamten bereits vereinzelte Spezialisten im Bereich der Kryptowährungen und im Umgang mit der Blockchainanalyse gibt, für die die Ermittlungen im digitalen Bereich mit Kryptowährungen keine Hürde mehr darstellen.

Anschließend stellt Scherrer neben den Vorteilen und Eigenschaften der Kryptowährungen heraus, dass es eine Vielzahl von Kryptowährungen gibt, die derzeit gehandelt werden, wobei jedoch der Bitcoin, bei dem es sich um die wohl bekannteste Kryptowährung handelt, einen Marktanteil von 64% aufweist. Bei der Darstellung der Vorteile macht der Verfasser deutlich, wieso Kryptowährungen für Kriminelle so attraktiv sind. Als entscheidendes Argument wird unter anderem aufgeführt, dass diese sekundenschnell und ohne Kontrollinstanz überall hin transferiert oder über eine (Hardware-)Wallet spurlos transportiert werden können. Im Anschluss geht der Verfasser auf die technischen Grundlagen im Zusammenhang mit Kryptowährungen ein und erläutert diese. Im Rahmen dessen geht er unter anderem auf die Blockchain-Technologie ein und erklärt diese – auch für einen technischen Laien – nachvollziehbar.

Im Weiteren geht Scherrer dann darauf ein, dass diskutiert wird, ob Kryptowährungen als Geld eingestuft werden können, wobei er dies selbst für nicht abwegig erachtet, welche Arten von Crypto-Token es gibt und welche Regularien bereits im Zusammenhang mit Kryptowährungen erlassen wurden. Letztendlich schafft Scherrer damit erfreulicherweise gleich zu Beginn seines Werkes einen groben Überblick über das Thema Kryptowährungen, auch im Zusammenhang mit Kriminalität, da er auch eine Vielzahl von prominenten Fällen darstellt.

Bei der Verknüpfung von Kryptowährungen mit Kriminalität geht der Verfasser auf den „Ersten Angriff“, also Spuren von Kryptowährungen am Tatort, in einem eigenen Kapitel ein. Zu Beginn erläutert er, welche Spuren durch Täter hinterlassen werden können, wofür er insbesondere auch die Funktionalität von sog. „Wallets“ erklärt. Ferner kommt der Verfasser auf die unterschiedlichen Arten der Verwahrung – Fremd- und Selbstverwahrung – von Kryptowerten zu sprechen, wobei er dabei auch zu den unterschiedlichen Arten von „Wallets“, insbesondere Hardware- und Software-Wallets, überleitet sowie deren Vor- und Nachteile skizziert.

Im Anschluss geht Scherrer darauf ein, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Absender und Empfänger einer Kryptowährungstransaktion zu verschleiern, wobei er zu Recht verdeutlicht, dass eine Verschleierung auf kriminelle Aktivitäten schließen lässt. Dabei geht Scherrer unter anderem auf das dezentralisierte Mixing-Verfahren „CoinJoin“ zur Anonymisierung von Bitcoin-Transaktionen ein. Bei diesem Verfahren bündeln mehrere Nutzer ihre Einzahlungen in einer einzigen Transaktion, was – so auch der Verfasser – aus kriminalistischer Sicht die Blockchain-Analyse durch die Ermittlungsbeamten erheblich erschwert. Ferner führt der Verfasser weitere Möglichkeiten von Tätern auf, die eine Nachvollziehbarkeit von Transaktionen durch die Ermittlungsbehörden erschweren können. Dabei wird aus der Sicht des Rezensenten sehr deutlich, dass die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zwingend technisch geschult werden müssen, um Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowerten und deren Verschleierung nachvollziehen zu können.

Daran anschließend erläutert Scherrer unter anderem die Funktionalität von sog. „Exchanges“, bei den es sich um Dienstleister handelt, die den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten anbieten und daher insbesondere für „Einsteiger“ sehr attraktiv sind. Für Ermittler ist dabei von Vorteil, dass eine Verfolgbarkeit von Transaktionen ohne große Mühen gewährleistet ist. Ferner geht der Verfasser auf weitere Möglichkeiten des Handels und der Verwahrung von Kryptowerten ein, um dann zur digitalen Forensik überzuleiten. Dabei erläutert er mögliche digitale Spuren der Täter (z.B. das Auffinden von Seed Phrasen, eines Browserverlaufs zu Wallets, E-Mails oder gespeicherten Dateien auf Endgeräten), die den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stehen, um einen Täter hinsichtlich Transaktionen zu identifizieren bzw. die Straftat letztendlich aufzuklären. Außerdem erwähnt Scherrer, dass nach einer Blockchainanalyse, deren Umfang und Vorteile vom Verfasser im Nachgang erklärt werden, zur Aufhebung von Pseudonymität ein behördliches Auskunftsersuchen gegenüber Kryptowährungsdienstleister erfolgen kann, um den Inhaber einer bestimmten Wallet-Adresse zu personalisieren.

In der Privatwirtschaft werden sog. Blockchainanalysetools zur Überwachung von Kryptotransaktionen ihrer Kunden in Echtzeit genutzt, um mögliche Auffälligkeiten zu erkennen, damit die verpflichtende Meldung (z. B. nach dem GwG) an die zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden erfolgen kann. Im Jahre 2024 sollen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde 8.700 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Transaktionen von Kryptowerten eingegangen sein.

Danach geht der Verfasser auf die technischen Aspekte von Kryptowährungen ein, wobei er insbesondere die sog. „Seed Phrases“, Kryptowährungsadressen und -transaktionen eingehend erläutert. Darüber hinaus stellt er die unterschiedlichen Kryptowerte, die unterschiedlichen Blockchains unterliegen, tabellarisch, historisch und technisch dar. Für den Rezensenten geht der Verfasser etwas zu knapp auf die Sicherungsmaßnahmen bei Kryptowerten ein. Hier hätte durchaus ausführlicher dargestellt bzw. zwischen den jeweiligen Wallets differenziert werden können, inwiefern eine Sicherung von Kryptowerten unter Ausschluss der Einflussmöglichkeit der Täter im jeweiligen Einzelfall, insbesondere bei beteiligten „Exchanger“ bzw. Dienstleistern, möglich ist.

Scherrer stellt zutreffend heraus, dass es in verschiedenen Bereichen (z. B. im Darkweb als Zahlungsmittel, bei BtM-Geschäften/Delikten bei der Terrorismusfinanzierung oder im Bereich des Anlagebetruges) und nicht nur im Cybercrime (z. B. Ransomware) Sachverhalte gibt, in denen Kryptowährungen als Taterlangtes eine Rolle spielen. Aus diesem Grunde verdeutlicht er, dass alle Beteiligten an Ermittlungsverfahren (z. B. Landes- und Bundespolizei, Steuer- und Zollfahndung sowie Verfassungsschutz), auf die er im Einzelnen ausführlich eingeht und bei denen er einen Bezug zwischen deren Tätigkeit und Kryptowährungen herstellt, Aus- und Fortbildungen wahrnehmen sollten, um ein Grundverständnis für digitale Finanzermittlungen zu entwickeln. Dem stimmt der Rezensent vollumfänglich zu. Ebenso ist dem Verfasser dahingehend zuzustimmen, dass die Vermögensabschöpfung eine zentrale und zunehmend komplexe Rolle im Straf- und Ermittlungsverfahren einnimmt, wobei der Verfasser in seinem Handbuch nicht eingehend auf die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung eingeht, was er jedoch auch kenntlich macht. Aufgrund der Komplexität der Vermögensabschöpfung sollten Fortbildungen seitens der Generalstaatsanwaltschaften und Oberlandesgerichte auch fortlaufend für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen und Richter/Richterinnen angeboten werden, um Straftaten wirksam bekämpfen zu können.

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das Handbuch „Kryptowährungen in der Ermittlungspraxis“ von Michael Scherrer seinem Ziel, eine praxisorientierte Einführung und dauerhafte Hilfestellung in die kriminalistische Arbeit mit Kryptowährungen zu bieten, gerecht wird. Im Umkehrschluss eignet sich das Buch damit nicht für eine eingehende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Kryptowährungen. Diesen Anspruch hat der Verfasser mit seinem Handbuch jedoch auch nie erhoben.

Aus der Sicht des Rezensenten ist das Handbuch folglich jedem Ermittler uneingeschränkt zu empfehlen. Denn die Grundlagen, die in diesem Handbuch vermittelt werden, sollten diesen bekannt sein.

Mittwoch, 19. November 2025

Rezension: Die Rehabilitationsträger des SGB und ihr Leistungsspektrum

Schaumberg / Eicher, Die Rehabilitationsträger des SGB und ihr Leistungsspektrum, 1. Auflage, Luchterhand 2025

Von Rain, Fain SozR Marianne Schörnig, Düsseldorf

Das Werk gliedert sich in drei Teile: Zunächst Teil A – Allgemeines Rehabilitationsrecht: Darstellung des Rechtsrahmens des SGB IX Teil 1: Begriffe, Leistungsgruppen, Zuständigkeit und Verfahren, sowie das SGB IX als Auffanggesetz, soweit spezielle Leistungsgesetze keine abweichenden Regelungen treffen. In Teil B erfolgt die Darstellung der einzelnen Rehabilitationsträger: Hier wird gezeigt, welche Träger zuständig sind, insbesondere bei gleichen Leistungsgruppen, und welche Leistungen sie konkret anbieten. Einige der wichtigsten Träger-Kapitel (Auswahl): Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), Bundesagentur für Arbeit (BA), Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der Eingliederungshilfe und sozialen Entschädigung. Zu jedem Kapitel behandelt werden u. a.: Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsangebote, Schnittstellen (z. B. Krankenträger, Pflege, Jugendhilfe), aber auch Abgrenzungen, sowie untergesetzliche Regelungen (z. B. Hilfsmittelkatalog). Teil C erfasst das Koordinierende Rehabilitationsverfahren mit einer Darstellung des Verfahrensrahmens nach SGB IX zur Sicherstellung, dass Leistungserbringung „wie aus einer Hand“ erfolgt. Thematisiert werden: Leistende Rehabilitationsträger, Teilhabeplan, Zuständigkeitsklärung oder auch die Erstattung zwischen Trägern.

Die Darstellung erfolgt auch im Blick auf das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ab 1.1.2025. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis rundet das Buch ab. Die Darstellung ist fachlich tiefgehend und richtet sich primär an Fachleute wie Rechtsanwältinnen, Betriebs- und Personalräte sowie Reha-Praktiker.

Die Verfasser üben keine erkennbare Kritik an der Verteilung der Zuständigkeit zwischen Sozialgericht (SG) und Verwaltungsgericht (VG). Sie befassen sich vornehmlich mit den verwaltungsinternen Zuständigkeits- und Überschneidungsfragen zwischen den Rehabilitationsträgern und das Koordinationsverfahren nach §§ 14–17 SGB IX. Lediglich der Inhalt des § 10 SGB VIII, der Vorrang / Nachrang von EGH des SGB IX behandelt, wird geschildert. Erklärt wird nichts.

Das Inhaltsverzeichnis hat ein eigenes Kapitel „Die Zuständigkeitsklärung“ im Teil C sowie eine „Analyse und Bewertung des Reha-Rechts und des Reha-Verfahrens“ im Teil D; es hebt die starke Fokussierung auf Träger-Abgrenzungen und das koordinierende Verfahren hervor, kritisiert aber nur die fehlende didaktische/visuelle Aufbereitung — nicht die Gerichtszuständigkeiten.

Die im Buch behandelte „Zuständigkeitsklärung“ bezieht sich auf die Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Reha-Trägern (z. B. GKV, GRV, GUV, BA, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe) und auf Erstattungs-/Splitting-Regelungen (§§ 14–17, § 15 SGB IX). Fragen des Rechtswegs (ob Streitigkeiten vor SG oder VG gehören) werden in den verfügbaren Inhaltsangaben und Rezensionen nicht als kritischer Schwerpunkt genannt.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn das Werk die Zuständigkeitsabgrenzung nach Art der Behinderung und Lebenssituation stärker problematisiert hätte. In der Praxis hängt die Zuständigkeit eines Rehabilitationsträgers oft weniger vom tatsächlichen Rehabilitationsbedarf als vielmehr von formalen Kriterien ab – etwa davon, ob eine Behinderung körperlicher, geistiger oder seelischer Natur ist, ob das Kind bereits eingeschult wurde oder ob ein Antrag vor oder nach Vollendung des 15. Lebensjahres gestellt wird. Diese Brüche verlaufen quer zu den realen Bedarfen und führen dazu, dass identische Rehabilitationsziele – zum Beispiel Förderung sozialer Teilhabe – je nach Alter und Diagnoseschwerpunkt unterschiedlichen Rechtswegen und Verfahren unterliegen.

Gerade hier hätte das Buch einen deutlicheren Praxisbezug entwickeln können. Die so genannte „Turboregel“ des § 14 SGB IX, die eine schnelle Zuständigkeitsklärung zwischen den Trägern sichern sollte, ist in der täglichen Anwendung ein rechtlich wohlmeinendes, praktisch aber zähes Instrument. Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Die Autoren beschreiben das Verfahren korrekt, ohne jedoch auf die strukturellen Hemmnisse in der Umsetzung einzugehen – etwa die unzureichende Kommunikation zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe oder die Verzögerungen durch doppelte Prüfverfahren.

Insgesamt bleibt das Werk auf der Ebene der rechtsdogmatischen Darstellung überzeugend, blendet aber die Verzahnungsschwächen im Verwaltungsvollzug weitgehend aus. Eine kritischere Auseinandersetzung mit den divergierenden Zuständigkeitswegen – SG oder VG, Kinder- oder Erwachsenenrecht, medizinische oder soziale Rehabilitation – hätte den praktischen Nutzwert für Anwenderinnen und Anwender erheblich gesteigert. So bleibt es wieder einmal nur eine Lektüre für Insider.

Positiv hervorzuheben sind die fundierte Expertenautorenschaft (u. a. ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht), die umfassende Abdeckung der unterschiedlichen Träger und die klare Darstellung komplexer Zuständigkeitsfragen; die Behandlung des koordinierenden Verfahrens ist besonders nützlich für die Praxis und vor allem die Aktualität (so wird z. B. zu einer BSG-Entscheidung die Nr. des Terminsberichtes genannt. D. h. für Insider, dass die Urteilsgründe noch gar nicht veröffentlicht sind, so „frisch“ ist es.)

Gleichzeitig ist das auch – aus meiner Sicht – einer der Hauptkritikgründe: Es ist ein Buch von Insidern für Insider. Es liest sich eher wie ein juristischer Kommentar als wie ein visuell und didaktisch aufbereitetes „Praxishandbuch“; Grafiken, Tabellen oder didaktische Auflockerungen fehlen, wodurch der Zugang für Nicht-Juristen erschwert wird. Als ob die Autoren es darauf anlegen würden, „unter sich“ zu bleiben. Als Lehrbuch oder Begleitbuch für eine Ausbildung eignet es sich nicht. Benutzerfreundlich ist es auch nicht: das Buch ist sehr dicht gesetzt (enger Zeilenabstand). Leider sind (zum jetzigen Zeitpunkt, November 2025) nur wenige öffentliche Leserbewertungen verfügbar, die die Meinungsbildung stützen könnten.

Ich kann es daher nur eingeschränkt empfehlen. Für Juristinnen, Reha-Fachleute und Verwaltungspraktiker ist das Buch eine lohnende, gut recherchierte Referenz zu Zuständigkeiten und Verfahren im Rehabilitationsrecht. Wer ein grafisch aufbereitetes, leicht zugängliches Praxismanual für Einsteiger oder Betroffene sucht, wird hingegen enttäuscht sein. Insgesamt: hohe fachliche Qualität, Verbesserungsbedarf bei Nutzerfreundlichkeit und Praxisaufbereitung.