Rose, Jagdrecht Niedersachsen, 33. Auflage, Kohlhammer 2015
Von
RA Malte Schneider, Helmstedt
Bei dem nunmehr bereits in der
33.Auflage vorliegenden Kommentar zum Niedersächsischen Jagdrecht von Dr. Heinz Rose handelt es sich nicht nur
um einen Klassiker des jagdrechtlich beratenden Anwalts, sondern auch – nach
hiesiger Kenntnis – um die Standardausbildungsliteratur für niedersächsische
Jungjäger. Schon aus diesem breiten Anwendungsspektrum lässt sich der hohe praktische
Stellenwert des Werkes erkennen.
Der Kommentar behandelt dabei alle
Vorschriften, deren Kenntnis für den Jagdbetrieb sowie für die
Verwaltungspraxis erforderlich ist. Dabei muss der Autor den Anforderungen von
Lehre und Praxis dergestalt Rechnung tragen, dass die ausdrückliche
Auseinandersetzung mit abweichenden Meinungen, wissenschaftlichen Vertiefungen
sowie Literatur- und Rechtssprechungshinweise auf das Wesentliche reduziert
werden. Das mag für eine komplexe jagdrechtliche Auseinandersetzung nachteilig
sein, für den ganz überwiegenden jagdrechtlichen „Alltagsgebrauch“ aber
deutlich vorteilhaft. Aus der Reduzierung auf das Wesentliche folgt darüber
hinaus auch das hosentaschenfreundliche Format, welches bei juristischer
Fachliteratur alles andere als üblich ist.
Ein Schwerpunkt der Kommentierung in der
33.Auflage liegt auf dem Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften vom
29. Mai 2013, der Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen. Dabei
handelt es sich um die Reaktion des Gesetzgebers auf ein Urteil des
europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte entschieden,
„dass die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden, für den
Eigentümer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, eine unverhältnismäßige
Belastung“ darstelle. Durch den § 6a BJagdG und § 292 III StGB wird das Urteil
in nationales Recht umgesetzt.
Der Autor setzt sich kritisch mit dem
Urteil des EGMR und der Umsetzung in nationales Recht auseinander. Es bleibt
für die jagdrechtliche Beratungspraxis abzuwarten, ob die gesetzliche
Neuregelung Grundstückseigentümer in nennenswerter Zahl dazu bewegen wird, ihr
Grundstück aus ethischen Gründen befrieden zu wollen und die Jagd auf ihrem
Grundstück damit zu unterbinden.
Auch die aus der Befriedung aus
ethischen Gründen resultierenden Folgen erläutert der Autor durchaus kritisch,
wie etwa den Ausschluss des Ersatzanspruches für Wildschäden auf den
befriedeten Flächen.
Die oben angesprochene „Reduzierung aufs
Wesentliche“ ohne Vielzahl von Fundstellen und Querverweise führen dabei auch
bei längeren Textpassagen zu einer angenehmen Lesbarkeit des Werkes. Dies
wiederrum führt dazu, dass das Werk auch für juristische Laien durchaus
verständlich ist und dadurch natürlich zu einem breiten Anwenderspektrum führt.
Dieser Spagat der unterschiedlichen Empfängerhorizonte gelingt dem Autor
außerordentlich gut.
Das Werk wird daher hier als klare
Kaufempfehlung gesehen, sowohl für den Praktiker auf dem Gebiet des Jagdrechts
und für den Jagdpächter bis hin zum Jungjägeraspiranten.








