Mittwoch, 14. Juni 2023

Rezension: AnwaltFormulare Strafrecht

Breyer / Endler / Sturm, AnwaltFormulare Strafrecht, 5. Auflage, C.F. Müller

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Fast 1500 Seiten für eine monothematische Formularsammlung zeugen zum einen von einem umfassenden Ansatz der beteiligten Herausgeber und Autoren, zum anderen aber auch von der schieren Notwendigkeit, die Materie mit Arbeitshilfen zu durchdringen. Das Werk erscheint inzwischen in fünfter Auflage und dies auch in erfreulicher Regelmäßigkeit. Die Besprechungen zu den Vorauflagen (4. Auflage, 3. Auflage) waren positiv, gerade auch was das Preis-Leistungs-Verhältnis anging. Dass das Werk in Zeiten gestiegener Kosten für Energie und Papier dennoch weiterhin nur 136 EUR kostet, ist bemerkenswert.

Die Zusammensetzung des großen Autorenteams zeigt die überwiegende Beteiligung von Fachanwälten für Strafrecht, nur drei Richter sind als Autoren beteiligt. Die Kapitel sind – natürlich – stilistisch leicht unterschiedlich, aber ist bei einer großen Bearbeiteranzahl kaum zu vermeiden. Neben den titelgebenden Mustern am Ende der Abschnitte oder Kapitel werden Checklisten und viele Praxistipps angeboten, um die assoziativen Elemente rund um das jeweilige Einzelthema herauszustellen. Das ist auch nötig, da ein Formular immer nur ein abstrakter Vorschlag sein kann und den Rechtsanwendern das Denken nicht abgenommen werden soll.

Es existiert ein echter Fußnotenapparat, der vornehmlich auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung, gängigen Kommentaren und Praxishandbüchern beruht. Auch dies zeigt, dass man sich auf die Vorarbeit der jeweiligen Autoren dem Grunde nach verlassen, zugleich aber auch die Stichhaltigkeit der Formularvorschläge prüfen kann. Mitunter wirken mir die Nachweise aus der Rechtsprechung jedoch ein wenig betagt, was in der Folgeauflage einmal kritisch geprüft werden sollte. Gerade wenn elementare Entscheidungen von BVerfG oder BGH fehlen, fällt das negativ auf.

Die insgesamt 238 Muster verteilen sich auf 23 Kapitel. Begonnen wird mit der Übernahme des strafrechtlichen Mandats und dann kann man sich im strafrechtlichen Verfahren sukzessive voranarbeiten: Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Zwischenverfahren, Hauptverfahren, Beweisantragsrecht und Rechtsmittel nehmen zusammen mit dem Kapitel zum Mandat gut die Hälfte des Buches ein. Sodann folgen Abschnitte zur Tätigkeit für den Geschädigten und ausgewählte materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Schwerpunkte: Kapitaldelikte, Betäubungsmittelverstöße, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht mit kleinem Bußgeldanteil. Hinzu kommen das Wirtschaftsstrafrecht im Allgemeinen, einige Erläuterungen zu Umfangsverfahren, Steuerstrafrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug sowie weitere abrundende kleinere Kapitel. Es ist klar, dass das Darstellungsvolumen immens ist und nicht alle Varianten erfasst werden können, aber die Auswahl der Themen ist erfreulich breit gefächert.

So geht es bei der Mandatsübernahme auch um viele andere Themen, die bedacht werden müssen: Wann ist der Verteidiger verhindert, das Mandat zu übernehmen? Wie kann er sich schlimmstenfalls selbst strafbar machen? Welche Folgen drohen außerstrafrechtlich, also z.B. für das Gewerbe, für die Anstellung im öffentlichen Dienst, für das Aufenthaltsrecht des Mandanten etc.? Auch der Umgang mit der Presse, d.h. der eigenen Äußerung, der Bewahrung des Mandanten vor der Presse und der Unterbindung von Pressemitteilungen durch staatliche Organe wird zutreffend gewürdigt. Das Formular zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs (S. 100) ist da folgerichtig, auch wenn man das an sich gar nicht als strafrechtlichen Handlungsvorschlag erwartet hätte.

Neuerungen wie die Auswechslung des Pflichtverteidigers (leider mit Druckfehler bei der Norm, S. 160) sind aufgenommen und in ein Formular gegossen worden. Im Rahmen einer (recht kurzen) Beschwerde gegen eine Maßnahme im Ermittlungsverfahren wird gut auf die Notwendigkeit tatsächlicher und rechtlicher Erwägungen hingearbeitet (S. 206). Auch die Anträge auf Einstellung des Verfahrens (S. 267/270) kombinieren gleich mehrere Aspekte, um Staatsanwaltschaft bzw. Gericht zum entsprechenden Ermessen zu bewegen, sodass auch hier klar dokumentiert wird, dass eine sorgfältig vorbereitete Eingabe mehr Aussicht auf Erfolg hat als eine bloße Wiedergabe von Plattitüden.

Die Formulare zu Terminsabstimmung, Terminsverlegung und (selten zulässiger) Beschwerde gegen eine Nichtverlegung (S. 471 ff.) sind ebenfalls gut gelungen. Ergänzen würde ich bei der Terminsabstimmung das Angebot des Verteidigers, das Gericht zu einer von diesem vorgeschlagenen Zeit telefonisch zu kontaktieren, oder das Angebot, einen geeigneten Termin über beide Geschäftsstellen zu koordinieren. Es kommt nämlich nie gut an, wenn der Verteidiger den Richter auffordert, sich bei ihm wegen einer Terminsabstimmung zu melden.

Im Beweisantragsrecht wurde das gesetzlich inzwischen verankerte Prinzip der Konnexität aufgegriffen. Die Thematik wird mit vielen Praxistipps ergänzt und mit vielen verschiedenen Mustern begleitet (S. 653 ff.). Vor allem die Umschreibungen zu einer negativen Beweistatsache sind lehrreich, um Abweisungen eines Antrags als unzulässig möglichst zu vermeiden.

Etwas ungünstig erscheint mir, wenn bei einem Kapitel mit verschiedenen Unterthemen nicht zu jedem wenigstens ein kurzes Formular verfasst wurde. Immerhin kauft man sich ja kein reines Handbuch, sondern ein kombiniertes Formular- und Erläuterungsbuch. So ist im Kapitel zum Verkehrsstrafrecht nur ein einziges strafrechtliches Muster enthalten, dafür dann aber einige zum Bußgeldrecht. Weiterhin gibt es dort keine Checkliste und keine Praxishinweise zum Strafrecht, stattdessen wiederum nur eine Checkliste zum OWi-Mandat. Das ist zwar jeweils eine nette Beigabe, aber geht klar am Ziel des Werks vorbei.

Dass Muster nicht nur exemplarisch kurz, sondern auch einmal in erfreulichem Umfang verfasst werden, zeigt das Schlusskapitel zum Wiederaufnahmeverfahren, das sich – entsprechend der Bedeutung des Antrags – über mehrere Seiten erstreckt (S. 1365).

Was bleibt als Fazit? Das Werk ist variantenreich, deckt viele Bereiche des materiell-rechtlichen und prozessualen Strafrechts ab und bietet in vielen Fällen konkrete Umsetzungshilfen in Form von Formularen. Wenn solche nicht oder nicht für alle Fallgestaltungen erstellt wurden, so unterstützen die Autoren die Rechtsanwender immerhin mit Praxistipps und Checklisten. Wenn es Kapitel gibt, die nur erläuternd aufgebaut sind, wird damit das Ziel des Werks verfehlt und diese sollten in der Folgeauflage dringend angepasst und ergänzt werden. Das Werk ist auch für mich als Richter lesenswert und lehrreich, gerade um zu verstehen, warum und mit welcher Formulierung manches beantragt wird. Für Berufseinsteiger sehe ich einen Mehrwert neben der verbesserten Rechtsanwendung vor allem in den vielen Tipps und Warnungen, die wie nebenbei erteilt werden, um berufliche folgenschwere Fehler für den Mandanten und den Verteidiger selbst zu vermeiden.

Sonntag, 11. Juni 2023

Rezension: Formularbuch Betreuungsrecht

Kretz / Albrecht / Wittkämper, Formularbuch Betreuungsrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2023

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Nachdem vor knapp 5 Jahren die vierte Auflage erschienen und positiv rezipiert worden war (Besprechung hier), war es an der Zeit, die Neuerungen im Betreuungsrecht, die die große Reform zum 1.1.2023 gebracht hat, einzupflegen. Das Autorenteam ist identisch geblieben, was für die Nutzer gleichbleibende Qualität bedeutet. Mit Verzeichnissen umfasst das Werk nunmehr ca. 550 Seiten. Die Formularmuster sind über einen Downloadlink verfügbar.

Die Materie wurde in 24 Kapiteln (A-X) aufbereitet und thematisch untergliedert. Dies beginnt mit der Einleitung der Betreuung und endet mit Registrierungsanträgen beruflicher Betreuer. Dazwischen finden sich dann Kapitel u.a. zur Mehrheit von Betreuern, zum Einwilligungsvorbehalt, zu einstweiligen Maßnahmen oder zum Vermögensverzeichnis. Weitere Bereiche betreffen Anträge auf Vergütungsfestsetzung, Anträge nach dem Tod des Betreuten, die Vergütung des Verfahrenspflegers sowie diverse Rechtsmittel. Ein eigenes Kapitel ist der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung vorbehalten.

Die Anzahl der angebotenen Formulare ist naturgemäß nicht von Kapitel zu Kapitel einheitlich, aber man kann anhand des Variantenreichtums der Formulare gut auf die Komplexität des jeweiligen Unterthemas rückschließen. Jedem Formular ist ein Textteil zugeordnet, der für das jeweilige Musterformular die Hintergründe, aber auch weiterführende Probleme aufzeigt.

So wird bspw. bei der Betreuungseinrichtung nach Eigenantrag des Betroffenen (Formular A.5) und dem damit typischerweise einhergehenden Verzicht des Betroffenen auf ein Sachverständigengutachten darauf hingewiesen, dass bei späteren Aufhebungsantrag des Betroffenen jedenfalls dann ein Gutachten gemäß den formalen Vorgaben des FamFG einzuholen ist, wenn das Gericht die Betreuung eigentlich fortsetzen zu müssen gedenkt. Hier hätte man durchaus noch ergänzend darauf verweisen können, dass in solchen Fällen eine kürzere Überprüfungsfrist, nämlich die von zwei Jahren bei Betreuungen gegen den Willen des Betroffenen anzuordnen ist.

Im Formular E.1, der Anregung eines Einwilligungsvorbehalts bei laufender Betreuung, wird im Rahmen der Erläuterungen sehr schön auf die Anforderungen an die Einrichtung eines solchen Einwilligungsvorbehalts, insbesondere die Art und Intensität der Gefahr für den Betroffenen im Rahmen eines Aufgabenkreises, abgestellt, sodass klargemacht wird, dass eine tatsächliche und eine rechtliche Komponente ermittelt werden müssen. Zugleich wird der Einwilligungsvorbehalt knapp, aber zutreffend von der Frage der Geschäftsfähigkeit abgegrenzt.

Zu dem heiklen Thema des Antrags des Betreuers auf die Genehmigung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen (Formular J.1a) werden die dabei auftretenden materiell-rechtlichen und prozessualen Schwierigkeiten erläutert. Dies betrifft die Ermittlung des Willens des Betroffenen ebenso wie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und die Nutzenabwägung für den Betroffenen. Ebenso werden die Notwendigkeit des behandlungsfremden Gutachtens sowie die intensive Einbeziehung des Verfahrenspflegers betont.

Passend dazu ist zu erwähnen, dass die Autoren - wie auch schon in der Vorauflage - einen erfreulichen Schwerpunkt bei Maßnahmen gesetzt haben, die die Freiheit des Betroffenen tangieren: Unterbringung, andere freiheitsentziehende Maßnahmen und Zwangsmaßnahmen. Natürlich können nicht alle Konstellationen erfasst werden, aber die Notwendigkeit, sich als Betreuer und als Betreuungsgericht wechselseitig der Einhaltung der erforderlichen Regeln zugunsten des Betroffenen zu versichern, wird mit den hier angebotenen Hilfestellungen enorm erleichtert.

Positiv herauszuheben ist auch, wie die Autoren die inzidente Prüfung des Ehegattennotvertretungsrechts integriert haben: In Formular K.1 zur vorläufigen Errichtung einer gesetzlichen Betreuung wird überdeutlich der Familienstand der im Krankenhaus liegenden, handlungsunfähigen Betroffenen betont, für die nach neuem Recht auch der Ehegatte vorläufige Gesundheitsmaßnahmen treffen dürfte.

Ebenfalls erfreulich ist, dass der Fokus nicht nur auf den klassischen richterlichen Themen liegt, sondern auch viele Kapitel mit Formularen vorhanden sind, die sich auf die konkrete Durchführung der rechtlichen Betreuung beziehen, etwa zur Vermögenssorge, wenn mit Banken oder Leistungsträgern kommuniziert werden muss (Kapitel M).

Das Fazit zu diesem Formularbuch fällt (mir) leicht: Es ist eine klug konzipierte, vielseitige Arbeitshilfe, die für alle Akteure im Betreuungsrecht Gewinn bringend eingesetzt werden kann. Die Neuerungen der Betreuungsrechtsreform wurden – soweit ich dies überblicken konnte – gut umgesetzt, sodass einer Nutzung des Werks im Rechtsalltag nichts mehr entgegenstehen sollte.