Schimmel, Juristendeutsch?, 1. Auflage, Schöningh /
UTB 2020
Von RAin, Fachanwältin für Sozialrecht Marianne
Schörnig, Düsseldorf

"Juristische
Fachsprache gilt vielen Rechtslaien oft als unverständlich oder
verwirrend", so kommentiert Wikipedia, "die freie Enzyklopädie"
den Eindruck, den Juristendeutsch (wahlweise: Juristenlatein) macht. Eigentlich
wollte ich ja schreiben: "...den Eindruck, den Juristendeutsch [...] im
Allgemeinen macht", aber dank der Lektüre dieses Buches habe ich "im
Allgemeinen" als nichtssagendes Füllwort entlarvt und weggelassen. Wie
überhaupt das Buch den einen (Juristen) als Mahnung und den anderen (Rest der
Menschheit) als Unterhaltung dient. Innerhalb der ersten Gruppe gibt es aber
einige Leser, die entweder a) sich mit juristischer Berufserfahrung bemühen, es
besser zu machen, oder b) gefährdet sind, in den Jargon zu verfallen
(Studenten), wovor der Autor sie retten will. Man beachte das Fragezeichen im
Titel, denn berufsgruppenspezifische Formulierungen gibt es überall. Juristen
fallen nur deshalb so unangenehm auf, weil "die juristische Fachsprache im
Alltag präsenter ist als etwa die mathematische oder naturwissenschaftliche
Fachsprache. Dadurch ist sie näher an der Umgangssprache. Das führt dazu, dass
Rechtslaien meinen, eine Wendung oder eine Norm zu verstehen, weil sie die
verwendeten Wendungen kennen, nicht aber deren fachsprachliche Bedeutung.",
wieder Wikipedia.
"Ein Buch
voll praktischer Übungen für bessere Texte", lautet der Untertitel. Daher
ist der Übungsteil (B) auch der Umfangreichste. Teil A ist die Einführung:
Wovon handelt dieses Buch? Wozu und wer braucht es? Gleich auf Seite 1 ein
typisches Beispiel für juristischen Sprachgebrauch "Ausweislich des
Sachverhalts liegt keine Vertragsbeziehung zwischen A und B vor", was
nichts anderes heißt als "Es gibt keinen Kaufvertrag zwischen A und
B". Der Autor beklagt, dass so etwas schon nach wenigen Fachsemestern
passiert. Falsch. Das beherrschen schon Erstsemester.
Direkt in der
Einführung wird die Adressatengruppe genannt: Studenten, an deren Hochschule
kein Kurs "Deutsch für Juristen" angeboten wird oder denen es
peinlich wäre, hinzugehen. Oder Anwältinnen, die nicht gleich ein teures
Einzelcoaching kaufen wollen. Es gibt aber noch mehr: Richter, Politiker,
Nachwuchswissenschaftler. Nachdem das geklärt wäre, folgen die Empfehlungen zur
Arbeit mit dem Buch: Das Buch ist gespickt mit (205) Beispielen, alles
Originalzitate. Die soll der Leser nun (am besten handschriftlich) abschreiben.
Da unmittelbar nach jedem Zitat die Kritik daran folgt (z. B. ist
"darstellen" nur ein anderes Wort für "ist",
"entsprechend" ist nur Dekoration), soll man dann einen eigenen
Vorschlag ausformulieren und den mit dem Vorschlag des Autors (am Ende des
Buches findet sich zu jedem Bespiel eine Umformulierung) vergleichen. Es folgt
auch gleich ein Korrekturvorschlag, den ein nichtjuristischer Korrekturleser
einem juristischen Autor verpassen würde. Ein Originalsatz bestehend aus 51
Wörtern, 4 Kommas (ich bleibe bei Kommata), wird in 14 Schritten auf 22 Wörter
(ein Komma, fünf Substantive) heruntergekürzt. Spätestens da ist die
juristische Leserin frustriert, - und kann direkt die nächste Überschrift
beantworten: Muss ich das lesen? Will ich das lesen? Antwort eins: Nein.
Antwort zwei: Ja. Die Mühe (umformulieren) lohnt sich (bessere
Verständlichkeit, höhere Akzeptanz).
Teil B:
"Umständlich oder verständlich" enthält die praktischen Übungen. Die
häufigsten juristischen Fehler werden der Reihe nach aufgezählt und an
Beispielen verdeutlicht: Lange Sätze, Fremdwörter, Überflüssiges
(Wortgeklingel), Stilebenen, "Haben" und "sein", der
Juristin Lieblingswörter: Theaterdonner, Gleichgewichtsübungen und Füllsel,
Schachtelsätze, Juristenlatein und Juristinnenenglisch, Passiv,
Hauptworthaufen, Lieblingswörter der Verwaltungssprache, Befehle und
Ankündigungen, Stilfehler = Denkfehler?, Rechtssprache und Alltagssprache. In
jedem dieser Abschnitte sind Beispiele enthalten, die vom Leser umgearbeitet
werden sollen. Als "Mahnung" sind gleich die in einem Satz
enthaltenen Wörter, Kommata, Substantive, Komposita usw. aufgezählt. Dazwischen
sind in Einschüben Denk- und Arbeitspausen zur "Auflockerung". Nach
jedem Abschnitt folgen zwei Kategorien: "Wir lernen" = Fazit des
Autors und "Was zu tun ist" = Hinweise, wie man das Kritisierte
verbessern und diese Verbesserungen auch umsetzen kann. Z.B. "Wir lernen:
Wer weniger Latein schreibt, schreibt verständlicher" "Was zu tun
ist: "Bei den juristischen Fachausdrücken kann man den deutschen statt des
lateinischen verwenden. Ist der lateinische genauer oder fachlich weit
verbreitet, benutze man ihn". "Wir lernen" ist nochmals zusammengefasst
in Teil C (Zusammenfassung für Leser, die zuerst bis zu dieser Stelle
geblättert haben). Dass die verworrene Sprache kein Problem der gestelzten
Ausdrucksweise des 19. Jhdts. ist, wird deutlich in "Juristenlatein und
Juristinnenenglisch" = Was früher "dolo agit, qui petit, quod statim
rediturus est", war, ist heute "Screen Scraping und
Informationsfreiheit".
Abschließend
noch Leseempfehlungen (diese Bücher gehören garantiert nicht auf die Hitliste
von Jurastudenten) und Quellenangaben. Spätestens jetzt fällt auf, dass die
meisten Zitate aus dem Zivil- oder Strafrecht stammen. Verwaltungsrecht kommt
nur ganz selten, Sozialrecht gar nicht vor. Das könnte dafür sprechen, dass
sozialrechtliche Texte sehr einfach gestrickt sind (das glaubt aber nur
derjenige, der noch nie das SGB V gelesen hat) oder der Autor hat keine
Berührungspunkte mit dem Sozialrecht.
Optimistisch
behauptet der Verfasser, dass dieses Buch, das in Teil B 15 abschreckende
Abschnitte enthält, in einem Semester à 15 Wochen durchgearbeitet werden
könnte. Illusorisch, entweder Jura oder Verständlichkeit. Beides ist in einem
Semester nicht zu schaffen. Außerdem sind in einem Semester Juristen unter
sich. Dass sie "außerhalb" nicht verstanden werden, wird ihnen erst
nach der Ausbildung klar.
Der Autor Roland
Schimmel ist laut Verlag und der Website der Frankfurt University of Applied
Sciences Professor ebenda. Während ich diese Rezension verfasse, fällt mir erst
richtig auf, wie juristisch mein Alltagsdeutsch gefärbt ist. Aber wie der
Verfasser gleich zu Anfang tröstlich anmerkt: Juristinnen können nichts dafür.
Das bringt mich gleich zu der Frage: Gibt es Roland Schimmel wirklich? Ist er
vielleicht nur ein Pseudonym einer aufgebrachten Kollegin? Oder steckt gar eine
ganze Gruppe Juristinnen dahinter? Der Verdacht drängt sich auf, denn immer,
wenn Dr. Schimmel etwas Positives oder Tröstliches schreibt, geht es um
Juristinnen, Anwältinnen, Nachwuchswissenschaftlerinnen, Leserinnen, etc. Aber
dann, wenn er Kritik äußert oder es allzu grausig wird, wählt er die männliche
Form: Richter, Gesetzgeber, Anwalt. Zudem ist einmal von "uns
Juristinnen" die Rede (S. 78, Rn. 223 a. E).
Lieber Lektor,
substantivierte Verben werden großgeschrieben. Das ist nicht die Rache einer in
ihrer Eitelkeit verletzten Juristin, sondern Grundschulwissen.
P.S.:
Fremdwörter soll man ja nicht zwingend benutzen. "Hauptwortbildung"
tut's auch.