Von RA Christoph R.
Müller, Leipzig
Es gibt
sicherlich einen Kanon an Literatur, den jeder Anwalt benötigt. Egal in welchem
Rechtsgebiet man tätig wird, die Kenntnis vom eigenen Berufsrecht ist
unabdingbar. Rund eine Handvoll Kommentare stehen dem geneigten Leser zur
Verfügung. Eines, welches sich über die letzten zwei Jahrzehnte einen
besonderen Stand erarbeitet hat, ist der Kommentar zur BRAO von Henssler/Prütting, der aktuell in der 5.
Auflage vorliegt.
Diese jüngste
Auflage hat mit fünf Jahren etwas auf sich warten lassen. Allerdings hat sich
das anwaltliche Berufsrecht in den letzten Jahren auch nicht unwesentlich
weiterentwickelt, so dass eine Neuauflage nicht einfach mal erstellt ist.
Vielmehr ist auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen einzugehen. Und
dies fordert Zeit und Sorgfalt. Zudem gehen die Herausgeber selbst mit dem
Anspruch an das Werk heran, die weiteren Entwicklungen im Berufsrecht und den
verbleibenden Reformbedarf kritisch zu hinterfragen.
Hinsichtlich der
gesetzgeberischen Neuerungen ist sicherlich die Reform des Rechts der
Syndikusanwälte von besonderer Bedeutung. Insbesondere die Entscheidungen des
BSG vom 03.04.2014 zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten hat die
Gruppe der Unternehmensjuristen vor ganz erhebliche Herausforderungen gestellt.
Der Gesetzgeber ist tätig geworden und hat mit dem Gesetz zur Neuordnung des
Rechts der Syndikusanwälte zum 01.01.2016 eine neue Grundlage geschaffen. Dieses
Gesetz hat das anwaltliche Berufsrecht in dieser Beziehung wesentlich geändert.
Diese Neuerung musste auch von den Herausgebern dieses Werkes berücksichtigt
werden. Aufschlussreich und hintergründig informiert Prütting hierzu in seiner Kommentierung zu §§ 46, 46a und 46b sowie
Henssler zu § 46c BRAO. Hervorzuheben
ist jedoch die Lösung, die Stellung des Syndikusanwalts im Rahmen eines Anhangs
quasi in einem Guss darzustellen. Diller/Schuster
nutzen dies um die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bezüge darzustellen
und dabei auch konkrete Formulierungshilfen zu benennen. An dieser Stelle wird
das Werk im gewissen Sinne zu einem Handbuch, was der Qualität aber keinen
Abzug bringt.
Andere
Änderungen wurden indes etwas knapper behandelt. So wird die seit der letzten
Auflage neu eingeführte weitere Kanzlei für Anwälte nur kurz kommentiert (§ 27
BRAO Rn. 1 a.E).
Die Neuregelung
des § 14 BORA zu Zustellung von Anwalt zu Anwalt hingegen, wird zwar nicht
ausschweifend, aber mit knapp 1,5 Seiten immer noch kompakt kommentiert. Hier
zeigt sich in Ansätzen, wie das herausgeberische Motiv, die Entwicklungen im
Berufsrecht kritisch zu hinterfragen, umgesetzt wird. Statt sich auf die
Rechtslage zu konzentrieren, wird die ursächliche BGH-Rechtsprechung en passant
kritisiert. Man wünscht sich gleichwohl ein paar erläuternde Ausführungen, über
die der Feststellung, der BGH habe eine allzu enge Auslegung gewählt, hinaus.
Nicht unerwähnt
sollte bleiben, dass unter Berücksichtigung der praktischen Relevanz das MediationsG
neu aufgenommen und umfassend kommentiert wurde. Dies ist eine sinnvolle
Ergänzung und zeigt, dass man das Werk als ein Kommentar zum Berufsrecht im
weiteren Sinne verstehen kann.
Nur an einem
Punkt fiel dem Rezensenten ein Lapsus auf. Während die Kommentierung von Offermann-Bruckart § 15 FAO in sich
überzeugen kann, ist der abgedruckte Gesetzestext mit Stand vor dem 01.04.2014
schlicht falsch. Das sorgt vornehmlich für Verwirrung und ist, unter der
Prämisse, dass es ein unglücklicher Ausrutscher ist, zu entschuldigen.
Allerdings konnte der Rezensent sich danach von einem gewissen Misstrauen nicht
so schnell wieder freimachen.
Mit dem Blick
auf das groß Ganze kann resümiert werden, dass das vorliegende Werk in der
Klasse der Kommentare für das anwaltliche Berufsrecht sicher führend bleibt.
Die Kommentierungen sind durchweg von hoher Qualität. Die Anpassungen der
Herausgeber an der Konzeption sinnvoll. Da das Berufsrecht die rechtliche
Grundlage der anwaltlichen Tätigkeit ist, ist JEDER Anwalt gut beraten, hier
fundierte Informationen zur Hand zu haben. Der aktuelle Kommentar von Henssler/Prütting zur BRAO ist dafür die
richtige Wahl.