Dienstag, 23. März 2021

Rezension: Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Harz / Riecke / Schmid, Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht, 7. Auflage, Luchterhand 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Handbuch für den Fachanwalt war schon in den ersten Jahren der Etablierung der Fachanwaltschaften ein spannendes Projekt neben klassischen Kommentaren und Lehrbüchern und mittlerweile ist es als Darstellungsform der Praktikerliteratur unverzichtbar geworden. Das vorliegende Handbuch vereint in neuer siebter Auflage weiterhin ein großes Autorenteam aus Richterschaft und Anwaltschaft, Wissenschaft und Verwaltung, sodass alle Aspekte mit passender Blickrichtung dargestellt werden können.

Denn das Handbuch bietet weit mehr als die beiden Bereiche des Buchtitels, die zwar die Schwerpunkte der Erläuterungen auf sich vereinen (ca. 1800 Seiten), aber auch von weiteren Kapiteln flankiert werden, die gerade die Wichtigkeit eines Handbuchs unterstreichen: Es finden sich Ausführungen zum Maklerrecht, Nachbarrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, öffentlichen Recht und natürlich zum Verfahrens- und Gebührenrecht. Den Schlusspunkt setzen Mediation und alternative Streitschlichtung. Auf diese Weise kann man, ggf. über die passende Stichwortsuche (im über 100 Seiten starken Verzeichnis), schnell und zielgerichtet nach passenden Lösungsansätzen für das eigene Problem suchen und muss nicht erst systematische Überlegungen wie bei einem Kommentar anstellen, unter welcher Norm das Ganze möglicherweise enthalten sein mag.

Das Handbuch begleitet mich schon seit langem (vgl. z.B. hier die Besprechung der 4. Auflage) und ich schätze an der Darstellung vor allem die gelungenen Übergänge von der Gesamtbetrachtung zu Einzelfragen, die es nicht nur zu prozessualen Dauerbrennern wie den Sachmängeln und möglichen Minderungsbeträgen gibt, sondern eben auch zum Vertragsschluss, zur Kündigung, zu Nebenkosten oder zu einzelnen Gebrauchsrechten der Mieter, stets untermauert mit Beispielen aus der Rechtsprechung. Man findet Neuerungen wie die Mietpreisbremse ebenso wie Klassiker, etwa die Besonderheiten des Familienrechts in Form der Wohnungszuweisung. Ergänzt werden die Erläuterungen stets, sofern passend, durch Unterkapitel, die bspw. das Verhältnis zu anderen Vorschriften (etwa allgemeines Schuldrecht zur Sachmängelhaftung nach Mietrecht) oder prozessuale Besonderheiten zum Gegenstand haben. Zudem werden Abgrenzungen zwischen Wohnraum- und Geschäftsraummiete, sofern passend und erforderlich, aufgezeigt, wobei es ein eigenes Unterkapitel zu Einzelfragen der Gewerberaummiete gibt, wo etwa der Konkurrenzschutz ausführlich erörtert wird.

In den weiteren Kapiteln, auf die nur pars pro toto eingegangen werden kann, gibt es zum Teil herausragende Abschnitte, die die Akribie der Autoren unterstreichen, etwa zum Verwalter der Wohnungseigentumsgemeinschaft, der nicht nur als Berufsbild, sondern mit einem opulenten Katalog von Rechten und noch mehr Pflichten präsentiert wird. Zudem ist augenscheinlich, wie umfassend der Blick selbst auf Teilgebiete geworfen wird, wenn bspw. zum Nachbarrecht nach dem Inhalt der Ansprüche, aber danach auch noch nach den Rechtsgrundlagen unterschieden wird, um den Variantenreichtum vorhandener Rechte und Pflichten abzubilden. Selbst Details wie die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers, die GbR als Partei eines Mietprozesses oder auch Mängel bei der Antragstellung auf Eintragung einer Zwangshypothek werden berücksichtigt. Gesetzgeberische Neuerungen werden dabei nicht nur materiell-rechtlich aufgegriffen, sondern auch prozessual umgesetzt, etwa wenn das neue Verfahren in Wohnungseigentumssachen präsentiert wird. Zusätzlich bietet das Handbuch einen großen Anhang, in dem mietrechtliche Besonderheiten bei Teil- und Gemeinschaftseigentum als spezielles Schnittthema aufbereitet werden.

Der Gesamteindruck kann weiterhin nur als rundum positiv bezeichnet werden. Das Handbuch bietet nicht nur eine belastbare Wissensquelle, sondern ermöglicht auch einen guten Zugang zur tatsächlichen Rechtsanwendung, sei es bei der Vertragsgestaltung, bei der vorgerichtlichen Beratung oder in der Prozesssituation. Die Lektüre eignet sich keineswegs nur für Anwälte und Fachanwälte, sondern gleichermaßen für Richter und Verwalter. Von meiner Seite aus eine klare Empfehlung für die persönliche Handbibliothek.

 

Sonntag, 21. März 2021

Rezension: Examen ohne Repetitorium

Armbruster / Deppner / Feihle / Germershausen / Lehnert / Röhner / Wapler, Examen ohne Repetitorium, 5. Auflage, Nomos 2021

Von Wirtschaftsjurist Christian Paul Starke, LL.M., Bad Berleburg

Die beiden juristischen Staatsexamina zählen wohl zu den anspruchsvollsten Prüfungen, die das deutsche Ausbildungswesen zu bieten hat. Dies schlägt sich insbesondere in einem – im Vergleich zu anderen Fächern – sehr schlechten Notenschnitt sowie einer hohen Durchfallquote von über 25% nieder. Verbunden mit dem Umstand, dass es an den allermeisten Universitäten bis heute keinen in den Staatsexamens-Studiengang integrierten Bachelor-Abschluss gibt, führt dies bei vielen Studierenden zu der nicht unbegründeten Angst, mit Mitte oder gar Ende Zwanzig letztlich mit nicht mehr als dem Abitur und bestenfalls noch einem Führerschein dazustehen. Aber auch wer die Examina besteht, sieht sich beim Einstieg in den Arbeitsmarkt einer starken Fixierung auf die Examensnoten gegenüber, die einen enormen Notendruck erzeugt, welcher absolut konträr zu der eher zurückhaltenden Vergabe guter Noten durch die Prüfer steht. Diesen Umständen ist es wohl geschuldet, dass bis heute viele Studierenden insbesondere vor dem ersten Examen zu einem privaten Repetitor gehen, der sich seine Dienste regelmäßig mit mehr als 150 € pro Monat – für den Jahreskurs also letztlich mindestens 1.800 € – bezahlen lässt. Diesem Trend entgegen stellt sich seit einiger Zeit eine wachsende Bewegung, die sich außerhalb dieses kommerziellen Repetitorien-Systems auf das Examen vorbereitet und in den letzten Jahren zunehmend Unterstützung durch die Universitäten erfährt, die ihr Angebot an eigenen Vorbereitungskursen immer weiter ausbauen. Zu dieser Bewegung gehören auch die Autoren des vorliegenden Werkes sowie die in ihm zu Wort kommenden Personen, die sich allesamt ohne ein kommerzielles Repetitorium auf ihr – letztlich erfolgreiches – Examen vorbereitet haben und mit dem Werk anderen Mut machen wollen, es ihnen gleichzutun.

Das Werk umfasst insgesamt rund 230 Seiten, in denen allerdings vom Vorwort bis zu den Lernplänen alles mit enthalten ist. Auf den Haupttext selbst sowie die Interviews entfallen davon ca. 150 Seiten, auf die sechs vorgestellten Lernpläne nochmal ca. 50 Seiten. Bei der optischen Gestaltung fällt im direkten Vergleich mit dem – an dieser Stelle vor Kurzem ebenfalls besprochenen – Werk von ter Haar/Lutz/Wiedenfels (auch aus dem Hause Nomos) zunächst auf, dass ein Sachverzeichnis fehlt. Zudem sticht ins Auge, dass in dem vorliegenden Werk auf jeglichen Fettdruck, andere optische Hervorhebungen wie Grafiken oder farbige Kästchen, etwaige Selbsttests oder Checklisten aber auch Zusammenfassungen verzichtet wurde. Vielmehr beschränken sich die Autoren zumindest im Hauptteil auf reinen Text.

Das Werk untergliedert sich in sechs Teile: Im ersten Teil erfolgt eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Für und Wider einer Examensvorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium. Im zweiten Teil wird dann das Instrument der Lerngruppe im Detail behandelt, bevor im dritten Teil der zeitlich wohl größte Teil der Examensvorbereitung – das eigenständige Lernen – besprochen wird. Im vierten Teil kommen dann in zwei- bis dreiseitigen Interviews 16 Personen zu Wort, die vor nicht allzu langer Zeit ihr Examen ohne ein kommerzielles Repetitorium erfolgreich abgelegt haben und von ihren entsprechenden Erfahrungen berichten. Den fünften Teil des Werkes stellt ein Überblick über die Best-Practices der Universitäten im Bereich der Angebote zur Examensvorbereitung dar. Im sechsten und letzten Teil werden dann sechs Muster-Lernpläne mit verschiedenen Vorgehensweisen aus mehreren Bundesländern als Blaupausen für den eigenen AG-Lernplan präsentiert, an denen man sich bei dessen Erstellung orientieren kann.

Der erste Teil beginnt mit einem historischen Abriss über die Entstehung des Staatsexamens und verfolgt ganz wesentlich das Ziel, dem Leser klarzumachen, dass ein gewisses Gefühl der Überforderung – bis hin zu akuter Prüfungsangst – im System der Staatsprüfung angelegt und keinesfalls ein Ausdruck eigener Unzulänglichkeit, sondern vielmehr ein Problem der immer weiter zunehmenden Stofffülle und intransparenter Prüfungsverfahren ist. In diesem – an vielen Stellen bildungspolitischen – Abschnitt gelingt es den Autoren gut, ihr zentrales Anliegen zum Ausdruck zu bringen: Definiert euch nicht über die Examensnote, denn diese ist immer auch ein gutes Stück Glück und sagt wenig darüber aus, ob ihr gute Juristen – geschweige denn Menschen – seid! An diesen ersten, psychologisch sehr wertvollen Abschnitt schließt sich ein ausführlicher Überblick über die Möglichkeiten der Examensvorbereitung an: Kommerzielles Repetitorium, universitäres Repetitorium, Lerngruppe oder alleine – oder eine Mischung aus mehreren – grds. maximal zwei – der vorgenannten Typen. Im dritten und letzten Abschnitt dieses Teils gehen die Autoren dann im Rahmen einer Abwägung nochmals einzeln auf die wohl verbreitetsten Argumente und Mythen ein, die für eine Examensvorbereitung mittels eines kommerziellen Reps angeführt werden – und widerlegen diese als Scheinwahrheiten.

Im zweiten Teil wird dann die Lerngruppe als ein zentrales Werkzeug der Ex-o-Rep – der Examensvorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium – behandelt. Deren Ablauf wird von der Wiege bis zur Bahre – also von der Suche nach den richtigen Mitstreitern bis hin zur Auflösung der AG – dargestellt. Hier finden sich die üblichen Tipps und Hinweise, allerdings auch immer wieder interessante Sonderfragen, wie z.B. die nach den Vor- und Nachteilen einer Lerngruppe mit Freunden zusammen.

Der dritte Teil widmet sich dann ausführlich dem eigenständigen Lernen – sei es zu Hause oder in der Bibliothek. Auch hier finden sich zunächst die klassischen Tipps zu Lernmethodik, Arbeitsmaterial, -ort und -zeit. In einem großen Abschnitt am Ende dieses Teils wird aber auch wieder die psychologische Komponente der Examensvorbereitung in den Fokus gestellt: Wie finde und behalte ich die notwendige Motivation für ein solches Langzeitprojekt? Wie gehe ich mit Prüfungsangst um? Und: Wie kann ich meine Erfolgsaussichten mit dem richtigen Mindset verbessern?

Der vierte Teil ist dann das Herzstück des Buches, weil er es ganz wesentlich von vergleichbaren Werken abhebt: Hier kommen in kurzen, meist zwei- bis dreiseitigen Interviews Examenskandidatinnen und -kandidaten der letzten Jahre zu Wort, die von ihren Erfahrungen mit einer Vorbereitung ohne kommerzielles Repetitorium berichten. Dabei geht es im Kern um die Fragen: Warum hast du dich dafür entschieden, auf ein kommerzielles Repetitorium zu verzichten? Wie hast du dich konkret vorbereitet? Was waren aus deiner Sicht die Stärken und was die Schwächen dieses Vorgehens und vor allem: würdest du rückblickend etwas anders machen und wenn ja, was? Diese Erfahrungsberichte sind es, die nicht nur aufzeigen, wie gut es auch ohne teures kommerzielles Repetitorium gehen kann, sondern auch Mut machen, nach dem individuell richtigen Weg zu suchen und sich zu trauen, ihn zu beschreiten. Denn auch wenn alle Interviewpartner nicht im kommerziellen Rep waren, so unterscheiden sie sich doch alle in dem von ihnen stattdessen eingeschlagenen Weg und vor allem in dessen konkreter Ausgestaltung.

Im fünften Teil stellen die Autoren dann die verschiedenen universitären Angebote zur Unterstützung bei der Examensvorbereitung vor. Diese reichen vom klassischen Klausurenkurs bis hin zu Probeexamina und Simulationen der mündlichen Prüfung. Nach einem allgemeinen Überblick über die möglichen Hilfestellungen für die Studierenden folgt dann eine 3,5-seitige Liste mit den Angeboten der einzelnen Universitäten. Diese hat vor allem den Vorteil, dass sie den bereits an der jeweiligen Universität eingeschriebenen Studierenden zeigt, welche Angebote es bei ihnen alle gibt, wo sie also im Zweifelsfalle noch einmal nachfragen müssen. Zudem kann sie – wenn das Buch früh genug zu Rate gezogen wird – einen Anhaltspunkt dafür bieten, über einen Wechsel der Universität nachzudenken.

Den sechsten und letzten Teil bilden die Muster-Lernpläne. Hier stehen gleich sechs zur Auswahl: Ein klassischer Lernplan mit konkreten Vorgaben für jede Stunde inklusive der dazugehörigen Literatur, eine Kombination aus Lerngruppen- und Selbstlernplan, ein Lernplan mit einer vorgezogenen Schwerpunktphase zur Erarbeitung typischer Klausurprobleme, das sog. „Lernen in Potenzen“ zur optimalen Wiederholung des Stoffes, ein Lernplan für Kandidatinnen und Kandidaten, die ein Rechtsgebiet abgeschichtet haben sowie zuletzt noch ein sehr grob gehaltener Lernplan, der stark auf Flexibilität setzt. Diese Lernpläne geben eine gute Übersicht darüber, wie der Stoff letztlich konkret eingeteilt werden kann. Hierbei fallen aber zwei Punkte negativ auf: Zum einen stammt keiner der Musterpläne aus einem der beiden größten Bundesländer NRW und Bayern. Und zum anderen sind alle Lernpläne an Lerngruppen ausgerichtet, für den Alleinlerner, der für jeden Tag eine konkrete Vorgabe bräuchte, also in der vorliegenden Form ungeeignet. Allerdings bieten sie diesem zumindest inhaltlich eine Orientierung, welcher Stoff in seinem eigenen Lernplan unbedingt enthalten sein sollte.

Insgesamt hinterlässt das Buch so einen in der Tendenz positiven Eindruck, ohne aber vollends überzeugen zu können. Viele der enthaltenen Tipps für die Examensvorbereitung kann man so – oder sogar ausführlicher – auch in vergleichbaren Werken finden. Was das Werk hier wirklich aus der Masse herausstechen lässt, ist der Fokus auf die psychologische Seite des Examens: Durch die Darstellung der Schwächen des juristischen Prüfungssystems und die Interviews mit den erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten wird dem Leser ein gutes Gefühl dabei vermittelt, selbstbewusst seinen eigenen Weg bei der Examensvorbereitung zu gehen und sich auch von etwaigen Rückschlägen nicht vorschnell entmutigen zu lassen. Somit sei das Werk vor allem all denjenigen Studierenden empfohlen, die noch unsicher sind, ob sie eine Examensvorbereitung ohne die vermeintliche Sicherheit eines kommerziellen Repetitoriums wirklich wagen sollen oder die während ihrer eigenständigen Examensvorbereitung an dem von ihnen eingeschlagenen Weg zweifeln. Wer sich hingegen seiner Sache bereits sicher ist, wird möglichweise aus anderen Werken mehr konkrete Tipps für die Ausgestaltung seiner eigenen Examensvorbereitung mitnehmen können. Aber auch er wird zumindest in den Interviews noch den einen oder anderen Tipp erhalten können, den er so nirgendwo sonst zu lesen bekommt.

Sonntag, 14. März 2021

Rezension: Nachlassrecht

Frohn, Nachlassrecht, 4. Auflage, Gieseking 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Das Nachlassrecht fristet an den Amtsgerichten aus Richtersicht meist ein Schattendasein: die meisten Verfahren verlaufen problemlos und nur in den wenigen Konfliktfällen ist meist richtig viel zu tun: Testamentsauslegung, Gutachten zur Testierfähigkeit etc. Umso wichtiger ist es, wenn sich Richter auf ein gutes Rechtspflegerteam am Gericht verlassen können, denn Rechtspfleger sind, gerade was die erbrechtlichen Formalia angeht, meist geübter und fachlich auf dem neuesten Stand. Das vorliegende Werk hat dann auch gar nicht den entscheidenden Richter im Fokus, sondern den Rechtspflegeranwärter am Ende seiner Ausbildung.

Die Neuauflage, immerhin knapp 6 Jahre nach der Vorauflage erschienen, muss nunmehr die inzwischen ergangene Gesetzgebung und Rechtsprechung einpflegen, sodass die zu den Themen erstellten Beispielsfälle teilweise abzuändern waren (z.B. beim Fall 10 mit Auslandsbezug). Ergänzt wurde zudem ein neuer Fall 11, der Manipulationen zur Verlängerung der Ausschlagungsfrist zum Gegenstand hat.

Ziel des Werks ist die Verzahnung von formellem und materiellem Recht, sodass, anders als bei herkömmlichen Werken, nicht nur die Auslegung des BGB im Vordergrund steht, sondern das FamFG gleichermaßen Beachtung findet. Aufbereitet wird die Materie in elf Fällen - auch dies eine andere Herangehensweise als die üblicherweise in Kapiteln entlang des fünften Buchs des BGB erfolgende Erläuterung des Erbrechts. Bedauerlich ist, dass im Inhaltsverzeichnis nur der jeweilige Name des Falles steht, aber rein gar nichts zum Inhalt gesagt wird. Man kann also weder gezielt ins Buch hineinlesen noch erfährt man aus dem Inhaltsverzeichnis überhaupt, wie das Buch inhaltlich aufgebaut ist und welche Themen innerhalb der Fälle abgearbeitet werden. Dass das in einem Buch in vierter Auflage geschieht, verwundert doch sehr. Auch dass das Sachverzeichnis magere drei Seiten aufweist und damit kürzer ist als das Literaturverzeichnis, sollte dem Lektorat zu denken geben.

Die Fälle selbst sollen im Sachverhalt Schreiben und Dokumente suggerieren, dies mit einfachstem Layout. Auch hier bedürfte das Werk einmal einer Überholung: in jedem Buch für Referendare werden Aktenbestandteile besser optisch dargestellt als hier mit unterschiedslosem Schriftbild und lediglich angedeuteten Ecken zu Beginn und Ende des Dokuments.

Die Falllösungen sind deutlich besser ausgestaltet. Die Arbeit des Rechtspflegers am Fall und am Gesetz wird Stück für Stück abgebildet und mit assoziativen Einschüben versehen, sodass man sein Wissen gleich thematisch erweitern kann. Dazu passen die zahlreichen Lektürehinweise auf passende Entscheidungen sowie hilfreiche Schaubilder. Inhaltlich zur Sprache kommen bspw. die Erbenordnung, (Teil-)Ausschlagung und Verzicht des Erben, Anfechtung des Testaments, Verschollenheit, Testamentsauslegung, Rolle des Sozialhilfeträgers, Vor- und Nacherbschaft, Erbunwürdigkeit, Verfahrensbeteiligte i.S.d. FamFG, Berechnung des Ehegattenerbrechts u.v.m. Die Aufgabenstellungen variieren von kritischer Stellungnahme, gutachterlicher Stellungnahme zur Erstellung gerichtlicher Verfügungen und Beschlüsse.

Ungeachtet der Zielrichtung des Werks erachte ich die Lektüre auch für Referendare und Berufseinsteiger im Richteramt für gut geeignet. Missfallen haben mir die äußeren Umstände wie oben beschrieben, da sollte das Lektorat dringend gegensteuern.

Rezension: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Meyer / Wall, Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld - Basiskommentar, 1. Auflage, Bund 2021

Von Rechtsanwalt Marc Becker, Leipzig

Die Auswirkungen der Covid19-Pandemie betreffen weite Teile des gesellschaftlichen Lebens und insbesondere auch weite Teile der Arbeitswelt in Deutschland (und nahezu der ganzen Welt). Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ist das Arbeitsleben in vielen Branchen in Teilen oder gar vollständig über längere Zeit zum Erliegen gekommen. Andere Branchen verzeichnen erhebliche Umsatz- und Auftragsrückgänge. Zur Abfederung der daraus resultierenden Folgen und zur Vermeidung eines krisenbedingten Anstieges der Arbeitslosigkeit sieht das deutsche Recht die sog. Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld vor. Wurde dieses Instrument ursprünglich geschaffen, um den Arbeitsausfall in einzelnen Betrieben oder allenfalls einzelnen Branchen zu kompensieren, wurde und wird es während der derzeitigen Pandemie umfassend eingesetzt.

Der Basiskommentar von Sabrina Meyer, B.A., und Rechtsanwalt Daniel Wall erscheint damit genau zur „richtigen“ Zeit. Es handelt sich dabei – soweit ersichtlich – um das einzige aktuelle Werk, das sich monothematisch mit diesem Thema auseinandersetzt und keinen konkreten Fokus auf die aktuelle Krisensituation legt. Anders als die zahlreich im Zuge der Covid19-Pandemie erschienenen „Krisenbücher“ kann dieses Werk daher auch allgemein und zukünftig bei Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld herangezogen werden. Ungeachtet dessen, erfolgen die Ausführungen auch unter dem Eindruck der aktuellen Geschehnisse und insbesondere der Aktivität des Gesetzgebers in diesem Bereich.

Einer besonderen Erwähnung bedarf zunächst der Aufbau des Werkes. Dieses gliedert sich – wie der Titel vorgibt – in die beiden Hauptbereiche

  • A. Kurzarbeit, und
  • B. Kurzarbeitergeld

Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Thematik Kurzarbeit sowohl eine arbeits- als auch sozialrechtliche Komponente hat. Beide Komponenten sind zwar eng miteinander verzahnt, dennoch gesondert zu betrachten.

Das Werk weist insoweit auch nicht durchgehend die Struktur eines klassischen juristischen Kommentars – im Sinne einer fortlaufenden Erläuterung von Paragraphen – auf. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass gerade in arbeitsrechtlicher Hinsicht nur wenig Normen zur Kurzarbeit existieren.

Im arbeitsrechtlichen Teil werden zunächst umfassend die Möglichkeiten zur Einführung von Kurzarbeit erläutert. Dazu gliedert sich der Teil in folgende Unterpunkte

·         I. Grundlagen

·         II. Arbeitsvertragsrecht

·         III. Gesetzliche Ermächtigung § 19 KSchG

·         IV. Tarifvertragsrecht

·         V. Betriebsverfassungsrecht

·         VI. Personalvertretungsrecht

Im sozialrechtlichen Teil des Kommentars findet sich hingegen der übliche Kommentaraufbau. Hier werden die einschlägigen Normen des SGB III erläutert. Doch auch hier weist der Kommentar wiederum die Besonderheit auf, dass nicht streng fortlaufend kommentiert wird, sondern – meinem Eindruck nach – sich die Kommentierung am Lauf des Verwaltungsverfahrens orientiert. So werden die Normen zur Beantragung und Bescheidung von Kurzarbeitergeld (§§ 320 ff. SGB III) noch vor den Normen zur Bezugsdauer und Höhe des Kurzarbeitergeldes (§§ 104 f. SGB III) behandelt.

Auch wenn der Aufbau auf den ersten Blick – gerade, wenn man das Werk als Kommentar zur Hand nimmt – ungewöhnlich wirkt, vermag er mich vollends zu überzeugen. Den Autoren gelingt es geschickt, die arbeits- und sozialrechtlichen Aspekte zusammenzuführen. Auch wenn der arbeitsrechtliche Teil eher einem Lehrbuchaufbau gleicht, wird ein schneller Zugriff auf relevante Themen ermöglicht.

Unglücklich in formaler Hinsicht ist nach meiner Auffassung die Durchnummerierung der Randnummern. Nur knapp bleibt die Nummerierung unter 1000 und wirkt etwas überladen. Das ist im Ergebnis aber Geschmackssache.

Inhaltlich ist zunächst hervorzuheben, dass das Werk neben den Erläuterungen zahlreiche Praxishilfen bereithält. So werden Arbeitsvertragsklauseln behandelt, es findet sich ein kommentierter Mustertarifvertrag, eine kommentierte Muster-Betriebsvereinbarung sowie im sozialrechtlichen Teil zahlreiche Berechnungsbeispiele zum Kurzarbeitergeld. Dies kann man mit Blick auf den praktischen Nutzen nur als vorbildlich bezeichnen.

Auszugsweise seien hier noch die Erläuterungen zu § 105 SGB III bzw. § 421c SGB III hervorgehoben. Aufgrund der Auswirkungen der Covid19-Pandemie wurde befristet bis zum 31.12.2021 die Höhe des Kurzarbeitergeldes angehoben. Die Regelung findet sich (temporär) in § 421c SGB III. Unter Rn. 619 ff. werden die Umsetzung und Auswirkungen der Norm sehr anschaulich anhand eines Zählbeispiels erörtert. Mit einem kurzen Blick erschließt sich sofort der Regelungsgehalt. Die Kommentatoren weisen unter Rn. 616 darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Bezugsmonate keinen zusammenhängenden Zeitraum bilden müssen, um den Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz zu begründen. Demnach sind auch Unterbrechungen beim Kurzarbeitergeld unschädlich. Die Gesetzesbegründung verhält sich zu dieser Frage nicht. Mit Blick auf den Zweck der Vorschrift – der Abmilderung der Folgen des Einkommensverlustes – scheint diese Auffassung allerdings vertretbar. Gestützt wird dies nunmehr auch die Verlautbarungen der Bundesagentur für Arbeit in der Weisung 202005010 vom 28.05.2020, S. 4.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Basiskommentar vollends überzeugt. Die Autoren haben einen zugänglichen Aufbau für die Thematik gefunden und behandeln alle wesentlichen Themenkomplexen. Besonders für einen Überblick über die Thematik kann man das Werk uneingeschränkt empfehlen. Aber auch bei kleineren Detailfragen finden sich oft eine fundierte Antwort oder Anhaltspunkte zur eigenen weitergehenden Recherche. Großes Lob verdient die enorme Praxisrelevanz durch zahlreiche Muster, Beispiele und Übersichten. Mit Blick auf den Anschaffungspreis kann die Erwerbung unbedingt empfohlen werden.