Raiser / Veil,
Recht der Kapitalgesellschaften, 6. Auflage, Vahlen 2015
Von cand. iur. Andreas Seidel, Göttingen
Das vorliegende Handbuch
zum Kapitalgesellschaftsrecht erscheint bereits in der sechsten Auflage und
steht für eine gleichermaßen umfangreiche wie auch profunde Darstellung der
Thematik. Die Neuauflage wurde vor allem notwendig auf Grund der zahlreichen
legislativen Änderungen durch das ESUG, das Gesetz für die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen, die Aktienrechtsnovelle
2014/2015 und die Marktmissbrauchs-VO, die zum 3. Juli 2016 anwendbar wird.
Zwar waren schon in der Vorauflage das MoMiG und das ARUG eingearbeitet, jedoch
blieb zu diesem Zeitpunkt abzuwarten, wie die Rechtsprechung auf diese Änderungen
reagieren würde. Diese Erkenntnisse wurden mittlerweile gewonnen und konnten
somit auch integriert werden. Darüber hinaus werden erstmals das Insolvenzrecht
(§§ 56 f.) und das Kapitalmarktrecht (§§ 78 bis 82) eigenständig behandelt.
Zudem erhielt die GmbH & Co. KG aufgrund ihrer hohen praktischen Relevanz
wieder einen eigenen Teil (§§ 52 bis 55) und die Ausführungen zur SE (§§ 23 bis
27) und zum M&A-Recht (§§ 71 bis 77) wurden erweitert.
Die Zielgruppe dieses
Werkes reicht vom Studenten im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht über die
Praxis in Unternehmen, Beratung und Justiz bis zur Wissenschaft. Damit ist der Raiser/Veil
nicht bloß ein Hand- sondern gleichermaßen auch ein Lehrbuch. Somit musste es
unternommen werden, auf wissenschaftlicher Grundlage die Probleme der Praxis zu
untersuchen und Lösungsvorschläge zu bieten. Zu diesem Zweck sollten
Grundstrukturen und Wertungen des Kapitalgesellschaftsrechts verständlich
gemacht werden, mit Hilfe derer die Systematik begreifbar wird. Herausgekommen
ist dabei diese einzigartige Darstellung.
Dabei hat Prof. Dr. Thomas
Raiser die Abschnitte über die Grundlagen, das GmbH-Recht, die GmbH &
Co. KG und einen Großteil des Konzernrechts bearbeitet und Prof. Dr. Rüdiger
Veil hat das europäische und internationale Gesellschaftsrecht, das Recht
der AG und der SE sowie der KGaA, das Insolvenzrecht, einen Teil des
Konzernrechts, das Umwandlungsrecht sowie das Übernahme- und Kapitalmarktrecht
übernommen.
Bei der Arbeit mit dem vorliegenden
Werk fällt sofort die Detailtreue auf. Dies wird nicht nur beim
Stichwortverzeichnis deutlich, welches 24 Seiten umfasst sondern auch am
ausführlichen Schrifttum, das sich jeweils am Anfang eines Kapitels befindet. Darüber
hinaus wurden die jeweiligen Verweise und Anmerkungen in den umfangreichen
Fußnotenapparat verlegt, da andernfalls der Lesefluss aufgrund der Fülle an
Verweisen erheblich gelitten hätte. Ausfluss dieser Liebe zum Detail und zur
Materie ist auch die Art und Weise der Darstellung: So werden bedeutende
Entwicklungen, wie die zur Stellung der Vor-GmbH nachskizziert (vgl. § 35 Rn.
97 ff.) und somit ein Verständnis für die Entwicklung und die jetzigen Debatten
erzeugt. Auf diese Weise erhält auch der junge Leser Einblicke in die Genese
des Rechts. Ebenso werden besonders wichtige Entscheidungen wie etwa
ARAG/Garmenbeck (vgl. § 14 Rn. 98 ff.) nicht nur in Fußnoten bedacht sondern
ausführlich in Sachverhalt und rechtlicher Würdigung behandelt, damit der
Rezipient ein umfassendes Bild erhält, wobei bei der Darstellung der Rechtsprechung
nicht Halt gemacht, sondern diese eingekleidet wird in den wissenschaftlichen
Diskurs und einer kritischen Stellungnahme.
Diese verschiedenen
Hilfsmittel, wie die Darstellung von Leitentscheidungen oder die skizzenhafte
Erläuterung einer rechtlichen Entwicklung verfolgen jedoch stets das Ziel, die
Systematik des Rechtsgebiets, die Wertungen und die Grundstrukturen zu
verdeutlichen. Dieser Ansatz, den man im eigentlichen Wortsinn radikal (v. lat.
radix „Wurzel“) – also vom Ursprung her betrachtet/grundlegend – nennen
kann, wurde hier kompromisslos durchgehalten. So entstand ein Handbuch, das sowohl
durch seine Detailverliebtheit als auch durch die grundlegende Betrachtung glänzt
und somit uneingeschränkt empfohlen werden kann.






