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Freitag, 23. November 2018

Rezension: Das Fußballstrafrecht des deutschen Fußball-Bundes

Hilpert, Das Fußballstrafrecht des deutschen Fußball-Bundes (DFB), 2. Auflage, de Gruyter 2018

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern


Im Verlag de Gruyter erscheint in 2. Auflage das von Horst Hilpert herausgegebene und bearbeitete Werk „Das Fußballstrafrecht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)“. Der Autor, Jahrgang 1936, bekleidete von 1986-1999 das Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes und war von 1986-1995 zudem Präsident des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs. Er gehörte darüber hinaus seit 1972 dem DFB-Kontrollausschuss an und saß diesem von 1992-2007 (als so genannter „Chefankläger“) vor. Seit seiner Pensionierung veröffentlicht der Träger der DFB-Ehrenmedaille und des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse im Bereich des Sportrechts.

Nach Erscheinen der ersten Auflage des vorliegenden Werks im Jahr 2007 entwickelte sich das Fußballstrafrecht nach den bekannten Ereignissen um den früheren FIFA Präsidenten Sepp Blatter infolge der Tätigkeit verschiedenster Ermittlungsbehörden in aller Welt erheblich fort. Daneben machten Änderungen auf technischer wie rechtlicher Ebene Schule, in dem zuletzt etwa die Torlinientechnik sowie der Videobeweis als Beweismittel im Sportgerichtsverfahren zugelassen wurden. Außerdem galt es, die neue Rechtsprechung einzuarbeiten, wie etwa die Entscheidungen zum Regress bestrafter Vereine gegen Störer.

Das Werk beginnt mit einem Abriss der Geschichte des DFB-Rechts und der DFB-Rechtsprechung, die von der Erstfassung der Fußballregeln in England über die FIFA-Regeln in den Weltkriegen sowie über beide Bundesligaskandale bis hin zu allgemeinen Fragen wie der Autonomie des Sports oder dem Fußball als Teil der Kunst sowie der Kultur reicht. Immer wieder geht der Autor in der Bearbeitung auch danach äußerst lehrreich und spannend auf historische Entwicklungen ein. Ohne das Fazit vorwegnehmen zu wollen muss an dieser Stelle konstatiert werden, dass sich die Anschaffung des Werkes bereits für diese kurze Abhandlung aus meiner Sicht gelohnt hätte.

In einem II. Teil erläutert Hilpert die maßgeblichen Grundlagen der DFB-Satzung sowie die Rechts-und Verfahrensordnung des deutschen Fußball-Bundes (RuVO). Im III. Teil des Werks beschreibt er das Verhältnis von staatlicher Rechtsordnung und dem (eigenen) Sportrecht unter der Vereinsautonomie, worauf im IV. Teil der eigentliche Kernbereich der Kommentierung beginnt. In diesem „Allgemeinen Teil“ des Fußballstrafrechts beschreibt Hilpert (auf Grundlage des § 44 der DFB-Satzung) zunächst allgemeine Grundlagen des Fußballstrafrechts und geht im Übrigen wiederum auf das Verhältnis zum staatlichen Strafrecht unter der Prämisse eines Verbots der Mehrfachbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG ein (S. 87). Vermutete jeder Strafjurist nach dem Titel „Allgemeiner Teil“ bereits, dass an dieser Stelle kein Äquivalent zu den ersten fünf Abschnitten des StGB vorliegt, kommt der Autor in Teil V. unter dem Titel „Materielles Fußballstrafrecht Hauptteil“ zu den allgemeinen Grundlagen des Fußballstrafrechts sowie den Voraussetzungen der Strafbarkeit und der Sportmoral.

Nach einem kurzen VI. Teil, der Rechtsprechung aus der Weimarer Zeit sowie Rückblicke der Vorsitzenden der Rechtsorgane des DFB für die Judikatur in den Wahlperioden 2013-2016 enthält, kommt die Bearbeitung zum VII., dem „Besonderen Teil“ des Fußballstrafrechts. Hier reichen die Erläuterungen von Doping über Spielstörungen insbesondere durch Zuschauer bis hin zum „klassischen“ unsportlichen Verhalten. Auch für eingefleischte Fußballfans sehr bildend geht Hilpert dabei immer wieder plastisch auf Entscheidungen zu viel diskutierten Ereignissen ein. So erinnert sich der Leser etwa, dass Lukas Podolski im Spiel zwischen dem 1. FC Köln und Hertha BSC Berlin am 10.3.2012 (wie seinerzeit den Fernsehzuschauern im Gegensatz zum Schiedsrichter bekannt) den Gegenspieler Riethan Kobiashvili nicht gewürgt hatte, jedoch trotzdem die Rote Karte erhielt. Der Leser lernt, dass Podolski im späteren Verfahren vom dem Sportgericht nicht wegen Tätlichkeit, sondern lediglich wegen Rudelbildung mit der Mindeststrafe der Sperre für ein Spiel sanktioniert wurde.

Im VIII. Teil bespricht Hilpert das Verfahrensrecht des DFB, um in den Teilen IX. und X. mit Schlussbemerkungen und Ausklang zu schließen. Hinter der Kommentierung finden sich darüber hinaus ein Literaturverzeichnis, ein Sach- und Personenverzeichnis sowie Listen zu den Veröffentlichungen des Autors zum Sportrecht. Nachdem das Werk – wie bereits angedeutet – zahlreiche höchst interessante Ausführungen zu bekannten Ereignissen im Fußball enthält, sollte der Leser an dieser Stelle beispielhaft schnell die Kommentierung der Frage auffinden können, ob Michael Ballack von Prince Boateng für dessen Horrorfoul vor der Fußballweltmeisterschaft (im eigenen Land) Schadenersatz fordern könnte.

Die Darstellungsweise des Werkes entspricht freilich nicht derjenigen eines klassischen Kommentars. Hintergrund ist schlicht, dass die zugrunde liegenden Vorschriften äußerst versprengt und teilweise aus staatlichen Vorschriften heraus verstanden werden müssen. So wird es demjenigen, der den Kommentar nicht wie ein Lehrbuch komplett durcharbeitet, nicht immer leicht fallen, die Antwort auf eine konkrete Frage vorzufinden. Insoweit könnte das Sach- und Personenverzeichnis, das lediglich 5 Seiten in Anspruch nimmt, etwas detaillierter aufgearbeitet werden. Erinnert man sich (wie oben erwähnt), in der Kommentierung von Michael Ballack gelesen zu haben und findet diesen nicht im Personenverzeichnis, tröstet es wenig, stattdessen auf Zitate von Johann Wolfgang von Goethe aufmerksam gemacht zu werden.

Diesem einzigen Kritikpunkt gegenüber erhält der Leser für 129,95 Euro ein detailreiches, eingängiges und äußerst bildendes Werk (einmal davon abgesehen, dass es sich um den einzigen Kommentar zum Fußballstrafrecht handelt), das jedem mit Fußballstrafrecht befassten Juristen und Verantwortlichen im Bereich des Sports allerwärmstens empfohlen sei.

Freitag, 9. Januar 2015

Rezension Öffentliches Recht: Medienrecht


Wandtke / Ohst (Herausgeber), Medienrecht Praxishandbuch Band 3: Wettbewerbs- und Werberecht, 3. Auflage, De Gruyter 2014

Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg


Wandtke/Ohst haben die verschiedenen Teile ihres Praxishandbuchs Medienrecht in diesem Jahr neu aufgelegt. Während die Erstauflage noch aus einem Band über 1932 Seiten bestand (EUR 158,-), sind die einzelnen Teilrechtsgebiete seit der 2. Auflage in 5 Einzelbände untergliedert, die jeweils EUR 129,- kosten. Der Umfang ist dabei stetig angewachsen. Band 1 behandelt das Europäische Medienrecht und die Durchsetzung des geistigen Eigentums, Band 2 den Schutz von Medienprodukten, Band 4 das Persönlichkeitsrecht und Medienstrafrecht und Band 5 das IT-Recht. Auch für Band 3 haben die Herausgeber wieder profunde Kenner der Materie aus der Praxis als Bearbeiter gewonnen, die überwiegend als Rechtsanwälte tätig sind. Einzig Prof. Dr. Ory ist – neben einem weiteren Professor einer Fachhochschule, Vertreter der Wissenschaft, gleichzeitig jedoch auch als Vorsitzender des Medienrates der Landesmedienanstalt Saarland tätig. Die überaus ehrgeizige Aufgabe der Systematisierung einer Querschnittsmaterie wie des Medienrechts ist den Autoren auch in der 641 Seiten umfassenden Neuauflage durchaus gelungen.

In 11 Kapiteln werden folgende Teilbereiche des Medienrechts dargestellt: Medienbezogenes Lauterkeitsrecht, Medienkartellrecht, Rundfunkrecht, Sportrecht, Heilmittelwerberecht, Marken- und Kennzeichenrecht, Urheber- und wettbewerbsrechtlicher Werktitelschutz, Designrecht, der rechtliche Schutz von Signets und Logos sowie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht. Angesichts dieser Stofffülle liegt es in der Natur der Sache, dass die einzelnen Bereiche lediglich schlaglichtartig beleuchtet werden können und ein darüber hinausgehender Blick in das Lehrbuch oder den Kommentar erforderlich ist, wenn es um Einzelfragen wie z.B. nach dem Verfügungsgrund im Wettbewerbsrecht geht. Teilweise wird hier auch gezielt auf andere Bände des Praxishandbuchs verwiesen, z.B. was die Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht angeht (Fn. 445 auf Band 1 Kap. 5).

In den Bereich des Sportrechts wurde die Frage eingeordnet, inwieweit Fußballvereinen bzw. der Deutschen Fußballliga ein Hörfunkrecht als Bestandteil des Hausrechts zusteht, für dessen Verwertung auch von Journalisten eine Vergütung verlangt werden kann (Kap. 5, § 3). Die dazu ergangene Hörfunkrechte-Entscheidung des BGH wird dabei verständlich dargestellt. Der Verfasser war von dieser Entwicklung in seiner damaligen Eigenschaft als Hörfunkreporter eines privaten Hamburger Radiosenders selbst betroffen, als ihm zu Beginn der Bundesliga-Saison 2001/02 der Einlass in das Stadion des Hamburger SV unter Verweis auf die Notwendigkeit der Zahlung einer „Lizenzgebühr“ verweigert und er gegen Protest abgeführt wurde. Der BGH verneinte jedoch im Hinblick auf Art. 12 I GG einen Anspruch auf kostenlosen Zugang von Reportern zu Sportveranstaltungen, um aus dem Stadion berichten zu können. Auf der Grundlage der Entscheidung des BGH ist die DFL ab der Saison 2013/14 dazu übergegangen, die Rechte für die Radioübertragung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu vergeben. Ungeklärt bleibt dabei die Frage nach einem Recht auf kostenlose Kurzberichterstattung außerhalb des Stadions auf der Grundlage einer TV-Liveübertragung.

Im Rundfunkrecht wird u.a. die Konvergenz des Rundfunks mit anderen Medien, insbes. der Presse, anhand der umstrittenen Tagesschau-App erörtert (Kap. 3, Rn. 95 ff.). Die Sonderdogmatik des deutschen Rundfunkrechts mit ihren zahlreichen vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Privilegien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht dabei immer stärker unter Rechtfertigungsdruck. Ory gibt sich hier jedoch eher zurückhaltend und vermeidet eine klare Positionierung zu dieser brisanten Frage (siehe aber Kap. 3, Rn. 119). Die Änderungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit der Einführung der sog. Haushaltsabgabe zum 01.01.2013 sind in Rn. 119a-119c bereits berücksichtigt.

Fazit: Für EUR 129,- bekommt der im Medienrecht tätige Praktiker hier einen soliden Überblick über zahlreiche Teilrechtsgebiete, der ihm den Einstieg in die jeweilige Fragestellung ermöglichen sollte. Die einzelnen Kapitel sind als Einführung in die jeweiligen Basics zu verstehen und nicht als Kommentierung einzelner Paragraphen. Positiv hervorzuheben ist die durchweg verständliche Darstellung des Inhalts, die dem Anspruch des Praktikers gerecht wird.

Montag, 1. Dezember 2014

Rezension Zivilrecht: Sportrecht


Fritzweiler / Pfister / Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2014

Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg


Fritzweiler/Pfister/Summerer legen nach acht Jahren eine komplett neu bearbeitete Auflage ihres Praxishandbuchs Sportrecht vor. Schon anhand des auf mittlerweile über 1.000 Seiten angewachsenen Umfangs lässt sich erahnen, dass dieses Rechtsgebiet immer umfangreicher geworden ist. Das Sportrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie in der Schnittstelle zwischen staatlichem Recht und autonomem Verbandsrecht mit Bezügen zu nahezu sämtlichen Rechtsgebieten, wie sich bereits der Gliederung in 9 Teile entnehmen lässt. Das sportbezogene Steuerrecht wurde im 9. Teil wieder mit aufgenommen. Im Anhang finden sich wichtige staatliche und verbandsrechtliche Vorschriften sowie Vertragsmuster, darunter auch der Musterarbeitsvertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) GmbH.

Wie aktuell diese Rechtsmaterie ist, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden. So konkretisierten sich nach Redaktionsschluss Ende 2013 die Pläne zur Schaffung eines eigenen Anti-Doping-Gesetzes, wonach erstmalig auch das Eigendoping und der Besitz von Dopingmitteln bei Spitzensportlern unter Strafe gestellt werden. Erste Ansätze dazu finden sich bereits im Koalitionsvertrag - die Autoren streifen die Reformbestrebungen im 4. Kapitel des 8. Teils kurz. Ebenfalls nach Redaktionsschluss empörte sich die Öffentlichkeit über einen aktuellen Gesetzesentwurf aus Bremen, wonach die DFL an den Mehrkosten für Risikospiele von Werder Bremen beteiligt werden soll. Hier wurden die Autoren etwas zum Opfer der Aktualität ihrer eigenen Materie. Zu dieser auch zuvor schon ständig aufkommenden Kostenfrage finden sich im Sachverzeichnis unter den einschlägigen Stichwörtern („Großveranstaltung“, „Kostenbescheid“) leider keine näheren Hinweise. Erst an etwas versteckter Stelle unter dem Stichwort „Ordnungsmaßnahmen der Verwaltung“ wird der Leser dann endlich im 2. Kapitel („Sport und Staat“) unter Rn. 77 ff. fündig. Interessant wäre an dieser Stelle gewesen, wie die Autoren zu dem Gesetz aus Bremen stehen, das im Dezember 2014 verabschiedet werden und bereits beim Risikospiel von Werder Bremen gegen Hannover 96 am 13. Dezember 2014 erstmalig zur Anwendung kommen soll. Die DFL hat bereits angekündigt, einen etwaigen Kostenbescheid des Bundeslandes Bremen an Werder Bremen weiterzureichen. Die Autoren verweisen hier nur darauf, dass eine Kostenpflicht des Sportveranstalters ausscheide, sofern polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Interesse erfolgen.

Noch nicht abschließend geklärt ist auch die im 2. Kapitel in Rn. 196 und Rn. 221 gestreifte Frage, inwieweit der Sport die Unabhängigkeit seiner Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber den staatlichen Gerichten bewahren kann. Das Landgericht München I hatte im Januar 2014 im Schadensersatz-Prozess von Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf-Weltverband (ISU) wegen ihrer Zwei-Jahres-Sperre gerügt, die Schiedsvereinbarung zum Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit sei nur unter Zwang zustande gekommen und damit unwirksam. Das Oberlandesgericht München hatte in der Berufungsverhandlung (nach Redaktionsschluss) bereits durchblicken lassen, dass es diese Rechtsansicht teilt. Der Autor Summerer hat hier als Anwalt Pechsteins einen guten Einblick in diese Materie.

Bemerkenswert ist, dass trotz dieser Bedenken der Gerichte die Schiedsgerichtsbarkeit in dem bereits erwähnten Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes gesetzlich abgesichert werden soll. Summerer spricht in der SZ von einem „staatlich angeordneten Schiedszwang“, der im Hinblick auf die Berufs- und Eigentumsfreiheit oder der Verfahrensgrundrechte („fair trial“) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.

Fazit: Für EUR 149,- bekommt der Leser hier das führende Lehrbuch im Sportrecht, das auf nahezu alle aktuellen Fragen des nationalen und internationalen Sportrechts eine Antwort enthält und durch eine anschauliche Darstellung zu überzeugen vermag. Gerade im Hinblick auf die angesprochenen nach der Veröffentlichung erfolgten Weiterentwicklungen bleibt zu hoffen, dass der Leser auf die nächste Auflage zu diesem dynamischen Rechtsgebiet nicht wieder 8 Jahre warten muss.

Sonntag, 4. März 2012

Rezension Zivilrecht: Handbuch Fußball-Recht


Stopper / Lentze, Handbuch Fußball-Recht, 1. Auflage, Erich Schmidt 2012

Von ref. iur. Dr. Bastian Kiehn, Hamburg

Durch die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung des Sports hat das Sportrecht in den letzten Jahren als eigenständiges Rechtsgebiet eine große Bedeutung gewonnen. Aus der Vielzahl der hiervon erfassten Sportarten spielt der Fußball in der Bundesrepublik Deutschland die bedeutendste Rolle. Es war daher eigentlich nur noch eine Frage der Zeit, wann das erste sportrechtliche Fachbuch erscheint, welches sich ausschließlich dem Fußball widmet. Diese Lücke wurde nun mit dem Handbuch Fußball-Recht von Stopper und Lentze geschlossen.

Das Handbuch Fußball-Recht gliedert sich in drei Hauptteile: „Rechte“, „Verwaltung“ und „Organisation“. Der erste Teil erläutert die rechtlichen Grundlagen, d.h. alle Rechtspositionen und Rechtsbeziehungen, die aus dem Betrieb der Sportart Fußball erwachsen können. Hierzu gehören einzelne Abschnitte zu den Marketing-Rechten, den Medienrechten, den sog. Hospitality-Rechten, den Gewerblichen Schutzrechten, dem Ambush Marketing sowie dem Kartell- und Arbeitsrecht. Der zweite Teil behandelt sämtliche juristische Aspekte der Verwaltung der Sportart Fußball durch die verschiedenen Verbände und Clubs. Es werden die Strukturen des Weltverbandes FIFA, des DFB sowie der DFL dargestellt, die Verwaltung des Fußballs durch die einzelnen Clubs erläutert sowie die (rechtlichen) Grundlagen der Spielervermittlung und Vermarktungsagenturen aufgezeigt. Der dritte und letzte Teil steht unter der Überschrift „Organisation“. Der Teil enthält Kapital zu der Organisation von Großveranstaltungen, dem Lizenzierungsverfahren des Ligaverbandes, der Rechtsformwahl für Clubs, dem Ticketing, dem Bereich „Anti-Doping“, der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit national sowie der Schiedsgerichtsbarkeit international.

Die Besonderheit des Werkes liegt in der Herangehensweise an die Thematik. Im Gegensatz zu anderen juristischen Handbüchern, betrachtet es den Bereich „Fußball“ nicht nur aus der Perspektive der jeweiligen Rechtsbereiche, die damit zusammenhängen, d.h. dem Arbeits-, Gesellschafts- oder Wettbewerbsrecht, sondern auch aus der Perspektive der tatsächlichen Problemstellungen, wie z.B. dem Anti-Doping oder der Rechtsformwahl für Clubs. Dies beinhaltet natürlich auch eine kurze Darstellung der rechtlichen Grundlagen (z.B. die Anti-Doping-Vorschriften im Fußball, S. 901 ff.). Es erleichtert jedoch die Orientierung, bzw. die gezielte Suche nach Problemlösungen ausgehend von einer tatsächlichen und nicht nur juristischen Fragestellung.

Hervorzuheben ist, dass der Text immer wieder durch grafische Übersichten aufgelockert wird. So wird z.B. die Organisation des Fußballs durch die verschiedenen Verbände Überblicksartig in einem Organigramm dargestellt (S. 70). Darüber hinaus enthält das Werk auch zahlreiche Fallbeispiele, welche die theoretischen Grundlagen anschaulich verdeutlichen (vgl. dazu insb. das Kapitel 5 „Gewerbliche Schutzrechte“).

Ein Handbuch, welches sich aus der Perspektive eines Wirtschaftszweiges verschiedenen juristischen Teilbereichen widmet, stellt besondere Anforderungen an den Autorenkreis. Es müssen juristische Kompetenz mit fundierter Praxiserfahrung kombiniert werden. Aber auch in dieser Hinsicht erfüllt das Werk die Erwartungen. Neben den Herausgebern, welche in eigener auf Sportrecht spezialisierter Sozietät tätig sind, setzt sich der Autorenkreis aus zahlreichen Rechtsanwälten, Verbandsjuristen und Club-Justiziaren zusammen, welche sich schwerpunktmäßig mit dem Rechtsbereich „Fußball“ auseinandersetzen. Hierdurch fließt ein hoher praktischer Erfahrungswert in das Handbuch ein, welcher zwingend erforderlich ist, um eine fundierte Darstellung zu gewährleisten.

Mit dem Stopper/Lentze liegt nun erstmalig ein sportrechtliches Handbuch vor, welches sich ausschließlich mit der Sportart Fußball beschäftigt. Das knapp 1000 Seiten starke Buch ist mit seiner umfassenden und erschöpfenden Darstellung des Fußballs als Rechtsgebiet eine gewinnbringende Anschaffung für jeden Juristen, der sich schwerpunktmäßig mit dieser Thematik beschäftigen muss. Dies gilt sowohl für den Praktiker als auch den Wissenschaftler. Ersterer wird von der Praxiserfahrung der Autoren profitieren. Letzterer wird die umfangreichen Literaturangaben und Verweise auf relevante Rechtsprechung zu schätzen wissen.