Von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Johannes Berg, Kaiserslautern
Im Verlag de Gruyter erscheint in 2.
Auflage das von Horst Hilpert
herausgegebene und bearbeitete Werk „Das Fußballstrafrecht des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB)“. Der Autor, Jahrgang 1936, bekleidete von 1986-1999 das
Amt des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes und war von
1986-1995 zudem Präsident des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs. Er
gehörte darüber hinaus seit 1972 dem DFB-Kontrollausschuss an und saß diesem
von 1992-2007 (als so genannter „Chefankläger“) vor. Seit seiner Pensionierung
veröffentlicht der Träger der DFB-Ehrenmedaille und des Bundesverdienstkreuzes
1. Klasse im Bereich des Sportrechts.
Nach Erscheinen der ersten Auflage des
vorliegenden Werks im Jahr 2007 entwickelte sich das Fußballstrafrecht nach den
bekannten Ereignissen um den früheren FIFA Präsidenten Sepp Blatter infolge der
Tätigkeit verschiedenster Ermittlungsbehörden in aller Welt erheblich fort.
Daneben machten Änderungen auf technischer wie rechtlicher Ebene Schule, in dem
zuletzt etwa die Torlinientechnik sowie der Videobeweis als Beweismittel im
Sportgerichtsverfahren zugelassen wurden. Außerdem galt es, die neue
Rechtsprechung einzuarbeiten, wie etwa die Entscheidungen zum Regress
bestrafter Vereine gegen Störer.
Das Werk beginnt mit einem Abriss der
Geschichte des DFB-Rechts und der DFB-Rechtsprechung, die von der Erstfassung
der Fußballregeln in England über die FIFA-Regeln in den Weltkriegen sowie über
beide Bundesligaskandale bis hin zu allgemeinen Fragen wie der Autonomie des
Sports oder dem Fußball als Teil der Kunst sowie der Kultur reicht. Immer
wieder geht der Autor in der Bearbeitung auch danach äußerst lehrreich und
spannend auf historische Entwicklungen ein. Ohne das Fazit vorwegnehmen zu
wollen muss an dieser Stelle konstatiert werden, dass sich die Anschaffung des
Werkes bereits für diese kurze Abhandlung aus meiner Sicht gelohnt hätte.
In einem II. Teil erläutert Hilpert die maßgeblichen Grundlagen der
DFB-Satzung sowie die Rechts-und Verfahrensordnung des deutschen Fußball-Bundes
(RuVO). Im III. Teil des Werks beschreibt er das Verhältnis von staatlicher
Rechtsordnung und dem (eigenen) Sportrecht unter der Vereinsautonomie, worauf
im IV. Teil der eigentliche Kernbereich der Kommentierung beginnt. In diesem
„Allgemeinen Teil“ des Fußballstrafrechts beschreibt Hilpert (auf Grundlage des § 44 der DFB-Satzung) zunächst
allgemeine Grundlagen des Fußballstrafrechts und geht im Übrigen wiederum auf
das Verhältnis zum staatlichen Strafrecht unter der Prämisse eines Verbots der
Mehrfachbestrafung aus Art. 103 Abs. 3 GG ein (S. 87). Vermutete jeder
Strafjurist nach dem Titel „Allgemeiner Teil“ bereits, dass an dieser Stelle
kein Äquivalent zu den ersten fünf Abschnitten des StGB vorliegt, kommt der
Autor in Teil V. unter dem Titel „Materielles Fußballstrafrecht Hauptteil“ zu
den allgemeinen Grundlagen des Fußballstrafrechts sowie den Voraussetzungen der
Strafbarkeit und der Sportmoral.
Nach einem kurzen VI. Teil, der
Rechtsprechung aus der Weimarer Zeit sowie Rückblicke der Vorsitzenden der
Rechtsorgane des DFB für die Judikatur in den Wahlperioden 2013-2016 enthält,
kommt die Bearbeitung zum VII., dem „Besonderen Teil“ des Fußballstrafrechts.
Hier reichen die Erläuterungen von Doping über Spielstörungen insbesondere
durch Zuschauer bis hin zum „klassischen“ unsportlichen Verhalten. Auch für
eingefleischte Fußballfans sehr bildend geht Hilpert dabei immer wieder plastisch auf Entscheidungen zu viel
diskutierten Ereignissen ein. So erinnert sich der Leser etwa, dass Lukas Podolski im Spiel zwischen dem 1.
FC Köln und Hertha BSC Berlin am 10.3.2012 (wie seinerzeit den
Fernsehzuschauern im Gegensatz zum Schiedsrichter bekannt) den Gegenspieler Riethan Kobiashvili nicht gewürgt hatte,
jedoch trotzdem die Rote Karte erhielt. Der Leser lernt, dass Podolski im späteren Verfahren vom dem
Sportgericht nicht wegen Tätlichkeit, sondern lediglich wegen Rudelbildung mit
der Mindeststrafe der Sperre für ein Spiel sanktioniert wurde.
Im VIII. Teil bespricht Hilpert das Verfahrensrecht des DFB, um
in den Teilen IX. und X. mit Schlussbemerkungen und Ausklang zu schließen.
Hinter der Kommentierung finden sich darüber hinaus ein Literaturverzeichnis,
ein Sach- und Personenverzeichnis sowie Listen zu den Veröffentlichungen des
Autors zum Sportrecht. Nachdem das Werk – wie bereits angedeutet – zahlreiche
höchst interessante Ausführungen zu bekannten Ereignissen im Fußball enthält,
sollte der Leser an dieser Stelle beispielhaft schnell die Kommentierung der
Frage auffinden können, ob Michael
Ballack von Prince Boateng für
dessen Horrorfoul vor der Fußballweltmeisterschaft (im eigenen Land)
Schadenersatz fordern könnte.
Die Darstellungsweise des Werkes
entspricht freilich nicht derjenigen eines klassischen Kommentars. Hintergrund
ist schlicht, dass die zugrunde liegenden Vorschriften äußerst versprengt und
teilweise aus staatlichen Vorschriften heraus verstanden werden müssen. So wird
es demjenigen, der den Kommentar nicht wie ein Lehrbuch komplett durcharbeitet,
nicht immer leicht fallen, die Antwort auf eine konkrete Frage vorzufinden.
Insoweit könnte das Sach- und Personenverzeichnis, das lediglich 5 Seiten in
Anspruch nimmt, etwas detaillierter aufgearbeitet werden. Erinnert man sich
(wie oben erwähnt), in der Kommentierung von Michael Ballack gelesen zu haben und findet diesen nicht im
Personenverzeichnis, tröstet es wenig, stattdessen auf Zitate von Johann Wolfgang von Goethe aufmerksam
gemacht zu werden.
Diesem einzigen Kritikpunkt gegenüber
erhält der Leser für 129,95 Euro ein detailreiches, eingängiges und äußerst
bildendes Werk (einmal davon abgesehen, dass es sich um den einzigen Kommentar
zum Fußballstrafrecht handelt), das jedem mit Fußballstrafrecht befassten
Juristen und Verantwortlichen im Bereich des Sports allerwärmstens empfohlen
sei.