Von Ass. iur. Elena Genne, Münster
Im Rahmen der
Schul-, der beruflichen Ausbildung, des Hochschul- oder des universitären
Studiums treten regelmäßig Probleme im Zusammenhang mit Modul- und
Abschlussprüfungen auf. Fehlerhafte Prüfungsentscheidungen haben weitreichende
Folgen für den weiteren Ausbildungsverlauf der Prüflinge. Prüfungsrechtliche
Fragen sind dabei sehr vielfältig. Allen voran sind es die Mängel des
schriftlichen oder des mündlichen Prüfungsverfahrens, die Gegenstand einer
gerichtlichen Auseinandersetzung sein können. Das sind bspw. die Verletzung von
prüfungsrechtlichen Verfahrensregeln, die Nichtzulassung zur Prüfung, die
fehlerhafte Besetzung des Prüfungsausschusses, die Annahme eines
Täuschungsversuchs, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Prüflings und
der damit zusammenhängende Nachteilausgleich, die Befangenheit der Prüfer oder
die Verletzung der Chancengleichheit bei den äußeren Prüfungsbedingungen. Des
Weiteren sind es inhaltliche Bewertungsfehler der Prüfungsleistung, wie die
Bewertung von vertretbaren Prüfungsleistungen als falsch, die Nichtbeachtung
der Bewertungsregeln, oder sachfremde Erwägungen der Prüfer, die auf Verstöße
gegen das Gleichbehandlungsgebot deuten.
Das
„Prüfungsrecht“ von Niehues, Fischer und Jeremias erscheint in der 7. Auflage
und gehört mittlerweile zu den Standardwerken des Prüfungsrechts, relevant
nicht nur für die Gerichte, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Prüfungsämter der Hochschulen und Universitäten. Die Autoren
schöpfen Ihr Wissen und die Ergänzungen des Werks vor allem aus der Praxis.
Durch ihre regelmäßige Seminartätigkeit erfahren sie von den neusten
Problematiken im Bereich des Prüfungsrechts, die vor Gerichten noch keine Rolle
gespielt haben, jedoch die Praktiker regelmäßig beschäftigen.
Nach einer Einführung
in die Thematik werden die Rechtsgrundlagen des Prüfungsrechtes vorgestellt.
Das Kapital B legt besonderen Augenmerk auf die Gültigkeit bzw. die
Ungültigkeit der Prüfungsordnungen und die daraus folgenden Auswirkungen auf
das Prüfungsverfahren. Im Kapitel C folgt eine Darstellung des
Prüfungsverfahrens. Hierbei werden insbesondere Rechte und Pflichten der
Prüflinge im Prüfungsverfahren sowie die korrekte Besetzung der
Prüfungskommission behandelt, abgerundet durch die Rechtsfolgen der Verletzung
von Verfahrensvorschriften. Die Bewertung der Prüfungsleistung, inklusive der
inhaltlichen Anforderungen an die Bewertung sind Gegenstand des Kapitels D.
Darauf folgt in Kapitel E die Prüfungsentscheidung mit deren Bekanntgabe und
Begründung. Das Kapitel E geht auf die Prüfungswiederholung ein. Einwendungen
gegen die Prüfungsentscheidung und das interne Kontrollverfahren sind
Gegenstand des Kapitels F. Zu guter Letzt enthält das letzte Kapitel eine
detaillierte Übersicht zu prozessualen Fragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Neuauflage der
Werks erscheint seit der letzten Auflage im Jahr 2014 und berücksichtigt unter
anderem Themen wie elektronische Prüfungen und verarbeitet ca. 250 gerichtliche
Entscheidungen, die seit 2014 im Bereich des Prüfungsrechts erlassen wurden. Insbesondere
die Fragen der Prüfungsunfähigkeit und eines möglichen Nachteilsausgleichs
spielen im Prüfungsrecht mittlerweile eine sehr wichtige Rolle und werden von
den Autoren aufgegriffen. Gerade für Praktiker ist es von hoher Bedeutung, wie
eine Krankheit oder Prüfungsunfähigkeit gerichtsfest prüfungsrechtlich zu
behandeln ist. Hierbei geht es nicht darum, die Chancen des Prüflings auf ein
(besseres) Prüfungsergebnis zu steigern, sondern die Chancengleichheit wiederherzustellen.
Die Autoren gehen ausführlich auf die Merkmale der Prüfungsunfähigkeit ein und
berücksichtigen dabei die neuste Rechtsprechung zu der Thematik (Rn. 250 ff.).
Die bereits oft auch gerichtlich erörterte Problematik des Prüfungsstresses und
der Prüfungsangst wird von den Autoren erneut aufgegriffen und klarstellend
festgestellt, dass Prüfungsangst im Allgemeinen im Risikobereich des Prüflings
liege, ausgenommen die Prüfungsangst manifestiere sich als ein weiterreichendes
psychisches Leiden (Rn. 256).
In einem Exkurs (Rn.
258) widmen sich die Autoren dem Thema Dauerleiden und Nachteilsausgleich, auch
in Abgrenzung zu der Prüfungsunfähigkeit. Dabei wird verdeutlicht, dass der
Sinn eines Nachteilsausgleichs bei einem Dauerleiden gerade nicht der sei, die
Prüfungssituation an die persönlichen Voraussetzungen des Prüflings anzupassen
und damit das Prüfergebnis zu verfälschen, sondern wiederum die erforderliche
Chancengleichheit herzustellen. Handele es sich bei den Behinderungen nicht um
solche, die aktuell geprüfte Befähigungen betreffen, sondern den Nachweis der
vorhandenen Befähigung erschweren, aber durch Hilfsmittel ausgeglichen werden
können, so seien sie im Rahmen eines Nachteilsausgleichs angemessen zu
berücksichtigen (Rn. 259).
Schließlich
beschäftigen sich die Autoren mit der Frage des Nachweises einer
Prüfungsunfähigkeit, insbesondere im Hinblick auf die ärztliche Schweigepflicht
(Rn. 275 ff.).
Die rechtmäßige
Auswahl und Bestellung der Prüfer ist ein in der Praxis nicht selten
auftretendes Problem, dem die Autoren ebenfalls Aufmerksamkeit geschenkt haben.
Die Autoren betonen, dass es kein Recht des Prüflings auf einen „gesetzlichen
Prüfer“ gebe. Dennoch müsse die Bestellung der Prüfer ordnungsgemäß erfolgen,
wie dies von der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung vorgesehen ist. Die
Autoren führen schließlich zahlreiche Verstöße gegen die Bestimmungen einer
ordnungsgemäßen Prüferbestellung auf und setzen sich mit den Folgen der
mangelhaften Bestellung auseinander. Das Beteiligungsrecht des Personalrats ist
Gegenstand einer Randnummer (Rn. 372). Auf die Beteiligung einer oder eines
Schwerbehindertenbeauftragten an dem Prüfungsverfahren gehen die Autoren an
dieser Stelle nicht ein.
Als weitere
Grenzen des Gestaltungsermessens der Prüferinnen und Prüfer sowie der Prüfungsbehörden
wurde die neue Regelung zum Mutterschutz berücksichtigt, die nun seit Anfang
2018 auch auf Schülerinnen und Studentinnen Anwendung findet und explizit auch
Prüfungssituationen berücksichtigt.
Darüber hinaus
geht das Werk auf die neuen Vorschriften zum automatisierten
Verwaltungsverfahren und der Bekanntgabe der Verwaltungsakte ein – hier
besonders interessant für die Bekanntgabe der Prüfungsentscheidungen über
elektronische Hochschulinformationssysteme (§ 41 Abs. 2 a VwVfG).
Die Frage der elektronischen
Prüfungen ist aus der Sicht der Autoren in der Rechtsprechung noch nicht
angekommen. In dem Werk beschäftigen sie sich mit der Frage der Notwendigkeit
einer normativen Grundlage für die Durchführung elektronischer Prüfungen.
Das Werk enthält
eine Inhaltsübersicht sowie ein detailliertes Inhaltsverzeichnis, Abkürzungs-
und Literaturverzeichnis sowie ein Sachregister. Es ist durchgehend mit
zahlreichen und ausführlichen Verweisen auf Literatur und vor allem auf die
Rechtsprechung in den Fußnoten versehen.
Die Thematik des
Prüfungsrechts ist selten Gegenstand juristischer Literatur, mit der sich auf
das Prüfungsrecht spezialisierte Juristinnen und Juristen – wie die Autoren des
Werks es zweifelsohne sind – beschäftigen. Das „Prüfungsrecht“ von Niehues,
Fischer und Jeremias ist mittlerweile ein Standardwerk auf dem Gebiet des
Prüfungsrechts und seit Jahren unverändert auf qualitativ hohem Niveau.
Insgesamt kann eine uneingeschränkte Kaufempfehlung ausgesprochen werden.