Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Das Handbuch zum
Unterhaltsrecht erweist sich auch in der achten Auflage als echtes Handbuch und
nicht als Kommentarersatz. Die vier praxiserfahrenen Autorinnen und Autoren
beweisen auf den fast 1200 Seiten inklusive Verzeichnissen nicht nur ihr
profundes Wissen im Familienrecht, sondern bieten dem Leser darüber hinaus
durchweg Handreichungen zur richtigen Anwendung des Rechts. Gerade diese
konsequente Ausrichtung auf die praktische Nutzung des Rechts macht ein Handbuch
für den Leser wertvoll. Neben dem verständlich und präzise gehaltenen Fließtext
sorgen auch Beispiele, Berechnungen, aber auch taktische Überlegungen dafür,
dass man sich gerne, aber auch tiefgreifend mit der Materie auseinandersetzt.
Hinzu kommt eine vom Prinzip her ausgesprochen lesefreundliche Ausgestaltung
des Handbuchs mit ausreichenden Abständen, durchgehenden Randnummern, echten
Fußnoten und fett gedruckten leitenden Schlagwörtern.
Unangenehm ist allerdings
zunächst die kleine Schriftart, aber hier war wohl eine Abwägung zwischen
Buchstärke und Lesefreundlichkeit zu treffen, denn bei größerer Schrift hätte
das Werk bestimmt einige 100 Seiten mehr zu verkraften. In Kombination mit dem dünnen
Papier wächst sich dieser Malus aber zu einem echten Problem heraus: denn bei
der Lektüre scheint die Schrift der Rückseite durch, sodass das längere Lesen der
kleinen Schrift mit Hintergrundgrauschleier zu einer Tortur wird. Hier sollte in
den Folgeauflagen dringend nachgebessert werden.
Abgesehen von
diesem rein formalen Umstand ist das Buch inhaltlich jedoch ein Genuss. Nicht
von der oben schon genannten Ausrichtung als Handbuch und praktische
Arbeitshilfe, sondern auch durch die Art der Darstellung. Der Leser wird gedanklich
an die Hand genommen, um ausgehend von einem Grundschema zur Prüfung der
relevanten Ansprüche sukzessive in die Detailebenen und Diskussionsansätze
geführt zu werden. Vertiefende Aspekte werden auch als solche gekennzeichnet,
sodass man seine Lektüre auch punktuell steuern kann. Alle klassischen unterhaltsrechtlichen
Fragen werden angesprochen, aber auch unangenehme Teilbereiche, etwa die
Eigenberechnung der Steuerbelastung beim Einkommen Selbständiger. Interessant und
erfreulich ist, dass bestimmte Aspekte nicht vor die Klammer gezogen werden,
sondern bei den verschiedenen Unterhaltsansprüchen jeweils im Prüfungsablauf
neu angesprochen werden, z.B. die Befristung oder Herabsetzung von Ehegattenunterhalt.
Hier kommt wieder das Konzept des Handbuchs zum Vorschein: der Leser erhält
eine komplette Darstellung und muss nicht vor- und zurückblättern.
Insgesamt 15
Kapitel harren der Lektüre. Den Einstieg machen sieben Kapitel mit
verschiedenen Unterhaltskonstellationen, also der Anspruch des minderjährigen
Kindes, des volljährigen Kindes, der Eltern gegen die Kinder, der
unverheirateten Eltern, der Trennungsunterhalt, der Ehegattenunterhalt und der
Unterhalt der Lebenspartnerschaft. Nach Kapiteln zu unterhaltsrechtlichen
Spezialproblemen und zum Auskunftsanspruch wird das Verfahren in Angriff
genommen. Dabei werden die vorprozessualen Vorgänge zu Recht in einem eigenen
Kapitel betrachtet, danach dann das Verfahren, die Rechtsmittel und die Zwangsvollstreckung.
Den Abschluss bilden Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung sowie
Übergangsvorschriften.
Auch wenn ich für
konkrete Detailfragen im Unterhaltsrecht eher zu einem Kommentar greifen würde,
hat mich dieses Handbuch (abgesehen von dem oben genannten Makel der dünnen
Seiten) überzeugt. Es lohnt sich richtig, ganze Abschnitte am Stück zu lesen,
um die Vielfalt der Problemfelder, die die Autoren aufbereiten, zu erfassen und
zu durchdenken. Insofern: klare Empfehlung für den familienrechtlichen Praktiker.