Moosmayer / Lösler [Hrsg.], Corporate Compliance – Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen, 4. Auflage, C.H. Beck 2024
Von Rechtsanwalt Dr. Marc Becker,
Leipzig
Das Thema Compliance ist
von immenser praktischer Bedeutung für Unternehmen. Mit Blick auf die
erheblichen Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei Regelverstößen kommt deren
strikter Befolgung eine zentrale Rolle. Das von Moosmayer/Lösler herausgegebene,
über 2000 Seiten starke Mammutwerk bietet hier einen roten Faden durch den
Dschungel möglicher Risiken.
Das Werk ist mittlerweile
in 4. Auflage erschienen und vereint in der aktuellen Auflage Beiträge von über
70 Autorinnen und Autoren verschiedenster Professionen. Grob unterteilt ist das
Werk in einen allgemeinen und besonderen Teil. Während im allgemeinen Teil die
wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden, widmet sich der
besondere Teil (insbesondere Kapitel 3. Compliance Risikomanagement)
verschiedenen Themenbereichen und den damit im Zusammenhang stehenden
besonderen Compliance-Aspekten. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Compliance
Kommunikation. Der 3. Abschnitt des Buches widmet sich schließlich der
Compliance in spezifischen Organisationsbereichen (z.B. Compliance in
Verbänden; Compliance in der chemischen Industrie; Compliance im
Transportgewerbe).
Der sehr gelungene Aufbau
bietet je nach Zuschnitt der eigenen Fragestellungen einen zielgerichteten
Zugriff auf die entsprechenden Passagen. Auch eignen sich die
bereichspezifischen Ausführungen zur Erschließung neuer, dem Nutzer ggf.
bislang unbekannter, Compliance-Themen.
Einen detaillierten Blick
habe ich auf die Ausführungen zu Compliance im Arbeitsrecht („§ 31.
Personalorganisation und Arbeitsstrafrecht“) geworfen. Auch in diesen
Rechtsgebiet lauern zahlreiche Haftungsfallen. Der Abschnitt widmet sich u.a.
Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten, der Beschäftigung von
Ausländern bzw. der Tätigkeit im Ausland, Fremdpersonaleinsatz sowie
Arbeitszeit- und Entgeltfragen. Die Ausführungen geben einen guten Überblick
über wesentliche Aspekte der Compliance-Risiken im Arbeitsrecht. Leider bleiben
die Ausführungen an einigen Stellen auch recht allgemein. Auch wenn dies sicher
dem begrenzten Umfang des Abschnitts am Gesamtwerk geschuldet ist, wären noch
einzelne Ergänzungen und Vertiefungen wünschenswert. So wird – soweit
ersichtlich – im Rahmen der Erläuterungen zum Arbeitszeitgesetz bzw. zur
Arbeitszeit nicht auf die zentralen Entscheidungen des EuGH und des BAG zur
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Bezug genommen. Auch wenn der Verstoß
(bislang) nicht bußgeldbewehrt ist, kommen dennoch behördliche Sanktionen gem.
§ 17 ArbZG in Betracht. Der Verweis auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
fehlt auch im Abschnitt zu „Mini-Jobs“. Hier sieht § 17 Abs. 1 MiLoG eine
strenge Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit vor, die auch von den zuständigen
Behörden regelmäßig kontrolliert wird. Ein Verstoß kann hier bußgeldbewehrt
sein.
Unter Rn. 72 wird kurz
auf die (erheblichen) Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bei der verbotenen
Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern bei Zahlung einer zu hohen Vergütung
referiert. Leider wird hier keinerlei Handreichung geboten, wie die
entsprechenden Risiken minimiert werden können. Sicher ist das Thema
Betriebsratsvergütung komplex, dennoch wäre hier ein wenig mehr Ausführlichkeit
wünschenswert.
Im Abschnitt „II.
Aushang-, Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten“ wäre noch ein Verweis auf
die Pflichten nach dem Nachweisgesetz (NachwG) anzuregen. Das Gesetz sieht
mittlerweile in § 4 für Pflichtverstöße auch eine Bußgeldbewehrung vor, sodass
auch hier Haftungsrisiken bestehen.
Gelungen ist der
Abschnitt zum Fremdpersonaleinsatz, der einen äußerst kompakten Überblick zu
den Risikobereichen verschafft und insbesondere prägnant wesentliche
Abgrenzungsmerkmale zwischen Werkverträgen, Dienstverträgen und
Arbeitnehmerüberlassung aufbereitet.
Die wenigen Anmerkungen
zum arbeitsrechtlichen Abschnitt können den positiven Gesamteindruck des Werkes
nicht trüben. Das äußerst umfassende Werk bietet einen tiefgehenden Überblick
zu Compliance-Themen und kann mit den damit befassten Personen nur ans Herz
gelegt werden.

