Niemeyer / Zellerhoff, Das Arbeitsverhältnis jenseits der Regelaltersgrenze, 1. Auflage, Nomos 2024
Von RAin, FAin SozR
Marianne Schörnig, Düsseldorf
„Regelaltersgrenze“ ist
ein Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht, der unweigerlich mit dem SGB VI –
dem Gesetz der gesetzlichen Rentenversicherung – in Verbindung steht. Schon der
Titel des Buches weckte in mir die Erwartung, dass hier Fragestellungen
behandelt werden, die Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze
betreffen, insbesondere im Kontext der Rentenversicherung, vielleicht auch mit
Bezügen zur Arbeitsförderung oder Krankenversicherung. Es gibt schließlich
einige spannende Themen: Wie wirken sich Beschäftigungsverhältnisse auf den
Erwerb von Anwartschaften in der Arbeitslosenversicherung aus? Welche
rentenversicherungsrechtlichen Zeiten können weiter erworben werden? Gibt es
Besonderheiten bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), oder entsteht
vielleicht sogar die Möglichkeit eines Wechsels von der PKV in die GKV?
Doch diese Hoffnungen
wurden enttäuscht. Das Buch behandelt die Beschäftigung von Arbeitnehmern nach
Erreichen der Regelaltersgrenze ausschließlich aus Sicht der Arbeitgeber. Es
wird vor allem auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verwiesen,
wobei das Augenmerk auf potenziellen „Stolperfallen“ für Arbeitgeber liegt.
Bereits hier zeigt sich ein begrenzter Fokus, der das Potenzial des Themas
stark einschränkt.
Ein zentrales Thema,
das Altersdiskriminierungsrecht, wird zwar ausführlich behandelt, doch
inhaltlich bleibt das Buch stark auf arbeitsrechtliche Aspekte begrenzt. Der
Aufbau folgt dabei dem Verlauf eines Arbeitsverhältnisses: von der Anbahnung
und Bewerbung über die Befristung bis hin zur Beendigung.
Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, die in diesem Kontext ebenfalls
von Bedeutung sein könnten, werden hingegen nur am Rande behandelt.
Einzig in dem Kapitel
„Reformvorschläge“ wird es sozialversicherungsrechtlich interessant: Es wird
schon lange kritisiert, dass auch die Arbeitgeber von Arbeitnehmern jenseits
der Regelaltersgrenze ihren Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
zahlen müssen, obwohl der betroffene Arbeitnehmer (der von der Zahlung seines
Anteils befreit ist) hiervon nicht profitiert: Weder wirken sich diese Beiträge
rentensteigernd aus, noch kann er Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslosen- und
Rentenversicherung sind im Übrigen strikt getrennt. Grund für die Verpflichtung
der Arbeitgeber war laut Gesetzgeber, dass so Wettbewerbsverzerrungen
vorgebeugt werden sollte. Arbeitgeber sollten durch die Versicherungsfreiheit
ihrer Arbeitnehmer durch eine geringere Kostenlast nicht besser dastehen als
ihre Konkurrenz.
Hier schlagen die
Verfasser – im Vergleich zu ihren bisherigen Ausführungen – überraschende Töne
an: Nicht nur halten sie wie schon das Bundessozialgericht (BSG) die weiter
bestehende Beitragspflicht der Arbeitgeber für verfassungsrechtlich
unbedenklich, sie halten es darüber hinaus für geboten, ältere Arbeitnehmer
zugunsten der Solidargemeinschaft weiterhin in die Pflicht zu nehmen. Wenn „Vorbeugen
von Wettbewerbsverzerrungen“ wirklich der einzige Grund für diese Regelung sein
soll, warum wird dieses Hemmnis der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
einseitig aufrechterhalten? Diese Diskussion verdeutlicht das Potenzial des
Themas und macht gleichzeitig deutlich, wie wenig dieses in anderen Teilen des
Buches ausgeschöpft wurde.
Während der Verlag in
seiner Werbung darauf hinweist, dass die Beschäftigung von Rentnern – und die
Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner – in Zeiten des Fachkräftemangels eine
zunehmende Relevanz besitzen, richtet sich das Buch einseitig an Juristen auf
Arbeitgeberseite. Diese Einschränkung wirkt bedauerlich, da das Thema
sicherlich auch aus Sicht der Arbeitnehmer und mit stärkerem Fokus auf das
Sozialversicherungsrecht zahlreiche interessante Perspektiven geboten hätte.
Auch wenn die Autoren
erkennbar viel Mühe in die systematische und detaillierte Darstellung gesteckt
haben, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Der Titel weckt Erwartungen, die das
Buch nicht erfüllt. Die Themenwahl ist zu einseitig, die Zielgruppe zu eng
definiert. Die knappe Behandlung des Sozialversicherungsrechts – dem
eigentlichen Kern des Begriffs „Regelaltersgrenze“ – auf gerade einmal sieben
Seiten wirkt wie eine Fußnote, während die arbeitsrechtlichen Aspekte, die
zweifellos gut aufbereitet sind, dominieren. Das Buch hätte das Potenzial
gehabt, ein umfassender Leitfaden für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses –
Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zu werden. Stattdessen bleibt es in seiner
Reichweite begrenzt und enttäuscht all jene, die sich umfassendere Antworten
auf zentrale Fragen an der Schnittstelle von Arbeits- und
Sozialversicherungsrecht erhofft hatten.



