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Sonntag, 26. Februar 2023

Rezension: Kommunales Personal- und Organisationsmanagement

Böhle (Hrsg.), Kommunales Personal- und Organisationsmanagement, 2. Auflage, C.H. Beck 2022

Von Ass. iur. Fabian Bünnemann, LL.M., LL.M., Essen

Wer in der öffentlichen Verwaltung mit Fragen von Personal und Organisation befasst ist, dem stehen zweierlei Arten von Literatur zur Verfügung: Auf der einen Seite allgemeine, insbesondere arbeitsrechtliche Werke, die nicht speziell auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten sind; auf der anderen Seite solche Werke, die ihren Fokus auf den öffentlichen Dienst legen, sich mithin mit den dort bestehenden Besonderheiten vertieft auseinandersetzen und so vielfach unmittelbar Eingang in die praktische Arbeit finden können. Zwar gibt es eine Vielzahl von Werken mit einer solchen Spezialisierung auf die öffentliche Verwaltung, jedoch bleiben bereits aufgrund der vielen verschiedenen Rechtsvorschriften (bspw. einer Vielzahl von Personalvertretungsgesetzen in Bund und Ländern) sowie des deutlich geringeren betroffenen Personenkreises (weit weniger Personal bei öffentlich-rechtlichen als bei privatrechtlichen Arbeitgebern) oftmals Fragen offen. Dies gilt insbesondere dann, wenn man vom arbeitsrechtlichen Spezialproblem einen Schritt zurücktritt und das gesamte „Personalmanagement“ einer Behörde in den Blick nimmt. In diese Lücke ist vor einiger Zeit das vorliegende, von Böhle herausgegebene Werk „Kommunales Personal- und Organisationsmanagement“ gestoßen, das speziell auf Kommunalverwaltungen abzielt, aber auch in übrigen öffentlichen Verwaltungen entsprechende Verwendung finden kann. Der Autorenkreis speist sich vornehmlich aus Praktikern der öffentlichen Verwaltung sowie der Anwaltschaft, sodass die praktische Nutzbarkeit im Fokus steht.

Doch hinein ins Werk: Was kann es? Was bietet es? Wo liegt der Mehrwert? Zunächst fällt der Aufbau in den Blick. Zehn Kapitel, wiederum unterteilt in kleinere Abschnitte, weisen dem Leser den Weg durch das Werk. Beginnend mit dem überaus wichtig gewordenen Thema der Personalgewinnung (1. Kap.), hin über die berufliche Entwicklung (2. Kap.), die interne Kommunikation (3. Kap.) bis hin zum Organisationsmanagement (4. Kap.) werden eine Vielzahl von Fragestellungen behandelt. Es schließen sich Ausführungen zu Arbeitsbedingungen (5. Kap.), zur Erhöhung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit (6. Kap.), zu Dienstaufsicht und Disziplinarrecht (7. Kap.) sowie zur Haftung (8. Kap.) an. Abgeschlossen und komplettiert wird das Werk durch die beiden Kapitel zur Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen (9. Kap.) und zum Renteneintritt bzw. Ruhestand (10. Kap.).

Zunächst habe ich mir den Abschnitt zum Stellenbesetzungsverfahren angesehen (§ 5). Öffentliche Arbeitgeber konnten hier in der Vergangenheit mit starren Fragebögen ohne jegliche Orientierung an der bewerbenden Person, zudem mit einer mehr als fünf Personen umfassenden Auswahlkommission in der Gunst der Bewerberinnen und Bewerber nicht immer rundum überzeugen. Gleichzeitig müssen eine Vielzahl von Rechtsvorschriften eingehalten werden, die ein formelles Verfahren gleichwohl erfordern. Doch ist aufgrund des weithin bestehenden Fachkräftemangels in den letzten Jahren hier ein deutlicher Wandel zu bemerken. Mehr und mehr Behörden versuchen, ihre Verfahren effizienter, schneller und bewerberorientierter zu gestalten. Nach der vorangestellten Inhaltsübersicht widmet sich Hecht der Einstellung von Arbeitnehmern (Rn. 1 ff.), die sie in 20 Schritte einteilt. Die logisch sehr gut nachvollziehbaren Ausführungen haben mich besonders dort überzeugen können, wo die Schnittstellen zum Personalvertretungsrecht (etwa Rn. 4a f.) oder zum Verfassungsrecht (Rn. 6 ff.) ausgeleuchtet werden. Bei der Strukturierung der Vorstellungsgespräche lässt Hecht zwar eine gewisse Orientierung an der bewerbenden Person zu und verlangt, dass der Schwerpunkt „stets auf den Bewerberinnen und Bewerbern“ liegen müsse (Rn. 72). Insgesamt rät sie jedoch dazu, sich „möglichst eng“ an einen strukturierten, einheitlichen Fragebogen zuhalten, um Gleichbehandlung zu sichern und eine gute Aussagekraft zu erreichen (Rn. 71d). Ein Widerspruch, der wohl in jeder Behörde auf verschiedene Art und Weise aufgelöst wird. Rechtliche und personalpraktische Ausführungen greifen prima ineinander und ermöglichen so ein überzeugendes Bild des Stellenbesetzungsverfahrens. Besonders gut gefallen haben mir auch die verschiedenen Gestaltungselemente. Hecht wechselt insofern bedacht zwischen vom Text abgesetzten Auszügen auch Gerichtsentscheidungen (etwa Rn. 13), dem Einsatz von stichpunkthaften Aufzählungen (etwa Rn. 15), Mustertabellen (etwa Rn. 14b) und Beispielen zur Verdeutlichung (etwa Rn. 16) sowie – in Kästen hervorgehobenen – Hinweisen („Beachte“, „Merke“, etwa Rn. 20 f.). Für die praktische Ausgestaltung hervorragend sind die Mustertexte und Formulierungsvorschläge (etwa zur bevorzugten Berücksichtigung von Frauen oder zur möglichen Teilzeitbesetzung in Stellenausschreibungen); dies gilt besonders für die dem Abschnitt beigefügten Anlagen, etwa zur Dokumentation der Vorauswahl. Insgesamt eine sehr gute Zusammenstellung über die Anforderungen an ein Stellenbesetzungsverfahren, die jedem mit Auswahlverfahren befassten Praktiker – insbesondere zur Einarbeitung – zur Verfügung gestellt werden sollte.

Doch auch arbeitsrechtliche Fragen – hier mit besonderem Bezug zur öffentlichen Verwaltung – erhalten gebührend Raum. So werden Fragen der Bezahlung (§ 23), des Leistungsentgelts (§ 24), des Homeoffices (§ 25) der Nebentätigkeiten (§ 26) oder der Arbeitszeit (§ 29) eingehend behandelt. Gleiches gilt für Fragen der Beendigung, so der Kündigung (§ 38) sowie dem Auflösungsvertrag (§ 39). Denn auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zum Personalmanagement dazu, wahrscheinlich mehr denn je. Barby beginnt die Ausführungen zum „Auflösungsvertrag“ mit einer kleinen Einführung zu Begriff und Zustandekommen (Rn. 1 ff.), um dann die Inhalte möglicher Aufhebungsverträge zu skizzieren (Rn. 7 ff.). Dabei gibt sie hilfreiche Praxistipps zur Gestaltung, etwa zur Urlaubsabgeltung (Rn. 11) oder zur Freistellung (Rn. 21 ff.). Als Anlage beigefügt sind schließlich eine Checkliste für einen Auflösungsvertrag (Rn. 35) sowie ein Muster für einen solchen, letzteres verbunden mit verschiedenen Optionen und etlichen Hinweisen – ein prima Praxishelfer!

Ziel des Werks soll es sein, aufzuzeigen, „wie ein zukunftsorientiertes Personal- und Organisationsmanagement in kommunalen Gebietskörperschaften, Unternehmen und Betrieben gestaltet sein muss, um die wachsenden Herausforderungen der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs erfolgreich zu bewältigen und Leistungsträger dauerhaft zu binden“ (Umschlag) – ein Ziel, das Herausgeber und Autoren – so kann nach einiger Arbeit mit dem Werk resümiert werden – vollends gelungen ist. Und nicht nur das! Es handelt sich um ein unverzichtbares Werk für Praktiker in Personalabteilungen und Personalämtern von Kommunen, aber auch anderen öffentlichen Verwaltungen. Gerade „Einsteigern“ sei der „Böhle“ daher zur Lektüre empfohlen. Doch auch versierte Praktiker werden ihre Freude an dem Werk finden, das so viele nützliche Hinweise und Optimierungsideen bereithält. Ein Werk, das den Blick aufs Ganze wirft und Personalpraxis, Öffentliche Verwaltung und Arbeitsrecht verknüpft. Der „Böhle“ wird einen bleibenden Platz auf meinem Schreibtisch erhalten.

Sonntag, 15. September 2019

Rezension: Obdachlosigkeit in Kommunen


Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 3. Auflage, Boorberg 2019

Von RAin, FAin für Sozialrecht M. Schörnig, Düsseldorf


Das Handbuch umfasst „nur“ 191 Seiten, aber die haben es in sich. Der unbefangene Leser hört „Obdachlosigkeit“ und denkt sofort an Sozialrecht in allen Spielarten: Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, Hilfe in besonderen Lebenslagen. Aber das Wort Kommune deutet schon an, dass es hier mitnichten um die sozialrechtliche Seite des Begriffes geht. Obdachlosigkeit stellt nämlich auch eine verwaltungsrechtliche Materie dar: Obdachlosigkeit juristisch verstanden als Gefahr (!) für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (!), als Zuständigkeit auslösendes Moment der Gemeinde. Viele Mitarbeiter in Kommunen (insbesondere Juristen) fragen sich: Was mache ich denn jetzt?

Der Aufbau ist der klassische Aufbau eines Handbuches: Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis (da können sich andere, bekanntere Autoren ein Beispiel dran nehmen. Hier weiß der Leser sofort, dass VollzBekLStVG Vollzugsbekanntmachung zum LStVG (Bayern) bedeutet), Literaturverzeichnis (unterteilt in Bücher, Dissertationen und Einzelbeiträge sowie Hinweise zur Beschaffung von nur gedruckt vorliegender Literatur und zur Suche nach Gerichtsentscheidungen (in der Art noch nie gesehen. Sehr leserfreundlich. Wäre doch jedes Studienbuch nur so!), eigentlicher Buchtext und zwei Anhänge (amtl. bayer. Empfehlungen für das Obdachlosenwesen und amtl. sächs. Empfehlungen zur Unterstützung von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, jeweils mit dem gleichen Aufbau: einführende Hinweise, Text der Empfehlungen und Erläuterungen zu den Empfehlungen). Abschließend ein Stichwortverzeichnis.

Der eigentliche Inhalt ist ein Handbuch zum Umgang mit Obdachlosen aus Sicht der zuständigen Gemeinde. Der Anfang erscheint sehr didaktisch: Strikte Differenzierung zwischen den Begriffen Obdachlose, Nichtsesshafte und Wohnungslose. Jedoch geht es dann rein praxisbezogen weiter. Der Aufbau orientiert sich an den Fragen, die sich der betroffene Nutzer üblicherweise stellt: Handelt es sich um einen Obdachlosen? Ist die Gemeinde zuständig? Gibt es nicht andere Selbsthilfemöglichkeiten? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Mit Detailfreude werden dann die einzelnen in Frage kommenden Handlungen geschildert: Einweisung in die bisherige Mietwohnung (inkl. der Beschlagnahme derselben durch die Gemeinde), Einweisung in eine Unterkunft der Gemeinde, Mindestbeschaffenheit der Unterkunft und zum Schluss finanzielle Fragen (dieses in der öffentlichen Meinung so immens präsente Thema nimmt hier gerade einmal fünf Seiten ein. Diese Gewichtung zeigt nochmals deutlich auf, dass es hier ein Buch für die Praxis ist).

Dementsprechend ist der Inhalt gespickt mit Kapiteln rund um die Handhabung (z. B. „Kontakt zum Vermieter“, mit einem kompletten Kapitel über „typische Verfahrensabläufe bis zur
Zwangsräumung“ (S. 62 ff.) (in grau unterlegt), Beispiele aus der Praxis in grauen Kästchen (S. 70, 138 etc.), Tipps, die durch graue Längsbalken gekennzeichnet sind (S. 142 u. a.), vorformulierte Formulare / Anschreiben aus der Praxis (Abtretungserklärung, S. 151, Beschlagnahmebescheid, S. 92 f.). Gerade bei den Praxisbeispielen finden sich in den Fußnoten Rspr. bis in die 80er Jahre – Obdachlosigkeit ist eben ein Dauerbrenner – sowie weiteren Fundstellen.

Der Autor ist Regierungspräsident von Unterfranken und hat den gesamten Verwaltungsapparat „durchlaufen“. Das Handbuch „Obdachlosigkeit“ verfasste er erstmals 1997. Er kennt also beide Seiten: Die des Vorgesetzten mit einer ganz bestimmten Erwartungshaltung gegenüber seinen Mitarbeitern und die der Leser, die einen Wegweiser und Hilfestellungen für ihren Arbeitsalltag erwarten. Prägend ist sein Fazit im Vorwort: „Wer mit Rechtsfragen der Obdachlosigkeit in der Praxis zu tun hat, sollte nie vergessen: [Obdachlose] befinden sich stets in einer schwierigen Situation. Umso stärker ist ihr Gespür dafür entwickelt, ob sie als Mensch respektiert und rechtlich korrekt behandelt werden. Das Bemühen um ein rechtlich korrektes Vorgehen hat ... deshalb eine besondere Bedeutung. Wenn der Leitfaden dazu einen Beitrag leisten kann, wäre sein Zweck erreicht.“ Dieses Ziel ist hier voll und ganz erreicht worden.

P.S.: Dieses Buch hat nur ein Manko: Es ist „leider“ speziell für die bayerische Verwaltungspraxis geschrieben. Verfasser in anderen Bundesländern oder Sozialbehörden können mir ihre Werke gerne zur Rezension zusenden.

Montag, 22. Juli 2019

Rezension: Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit

Thiele, Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, 3. Auflage, Kohlhammer 2018

Von Rechtsanwalt Malte Schneider, Helmstedt


In Zeiten von knappen Kassen in deutschen Kommunen Land auf, Land ab gewinnt das Thema der kommunalen Zusammenarbeit aus teils zwingenden Gründen erheblich an Bedeutung. Für viele Kommunen ist es aus wirtschaftlichen Gründen unerlässlich, gemeinsam mit anderen Kommunen wirtschaftlich zusammenzuarbeiten um die notwendigen Kosten auf ein Minimum zu reduzieren. Naturgemäß treffen bei der Zusammenarbeit mehrerer Parteien auch oftmals mehrere Interessen aufeinander, welche alle im Rahmen der Verbandsordnung miteinander in Einklang zu bringen sind. Das Werk von Robert Thiele möchte dem Leser dabei eine Hilfestellung geben um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Das Werk folgt einem recht klassischen Aufbau. Dem Vorwort schließen sich zunächst Inhalts‑ und Abkürzungsverzeichnis an. Es folgt eine Einführung in das Gesetz nebst einem kurzen Abriss über die historische Genese des Gesetzes. Sodann folgt der Abdruck des Gesetzestextes an den sich die eigentliche Kommentierung des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit anschließt. Der Kurzkommentar von Thiele stellt damit für den Verwender eine übersichtliche und klar strukturierte Hilfe dar.

So wird in § 9 des NKomZG beispielsweise die die Errichtung der Verbandsordnung beschrieben. Diese Norm enthält alle Muss-Inhalte der Verbandsordnung. Hier wäre es meiner Meinung wünschenswert gewesen, mehr in die Tiefe vorzudringen. So wird dort unter Randnummer 8 erläutert, „als Grundlage für die Bemessung der Verbandsumlage kommen die wirtschaftlichen Vorteile, die die einzelnen Verbandsmitglieder aus der Aufgabenerfüllung durch den Zweckverband ziehen, die Steuerkraft der Verbandsmitglieder oder ihre Einwohnerzahl oder eine Kombination etwa nach dem Vorbild einer Samtgemeindeumlage in Betracht.“ Während einige dieser Berechnungsmöglichkeiten auf der Hand liegen, ist beispielsweise die Berechnung nach „wirtschaftlichen Vorteilen“ selbst für Juristen wenig greifbar. Hier hätte ich mir gewünscht, einige Praxisbeispiele zu nennen, anhand derer die Möglichkeit einer Berechnung der wirtschaftlichen Vorteile nachvollziehbar wird. Gerade das Thema der Verbandsumlage ist für die beteiligten Kommunen oftmals das Damoklesschwert, so dass hier absolute Rechtssicherheit hinsichtlich der getroffenen Vereinbarung gefordert ist.

Der Autor dieser Rezension ist neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch kommunalpolitisch aktiv und hätte sich daher von dem Werk gewünscht, dass es dem Kommunalpolitiker bei der Planung und Ausarbeitung einer kommunalen Zusammenarbeit insgesamt etwas mehr Arbeitshilfen an die Hand gibt, wie zum Beispiel Formulierungsvorschläge oder Mustertexte. Natürlich ist dem Rezensenten dabei bewusst, dass es sich um einen Kurzkommentar mit einem Umfang von 106 Seiten handelt und in dieser Kompaktheit nicht alle Bedürfnisse und Wünsche der Leser abgedeckt werden können. Auch zu berücksichtigten ist dabei der günstige und angemessen Preis in Höhe von 34 € für das Buch. Zu einem solchen Preis kann man natürlich keinen ausführlichen Praxiskommentar bei Arbeitshilfen etc. erwarten.

Nichtsdestotrotz möchte der Rezensent darauf hinweisen, dass sich das Werk sicherlich sehr gut eignet, um beispielsweise eine bestehende Verbandsordnung in einzelnen Punkten zu prüfen, es jedoch - dem Durchschnittsleser - nicht ohne weiteres gelingen dürfte, anhand dieses Buches eine völlig neue Verbandsordnung auf einem weißen Blatt Papier zu erstellen. Das Werk richtet sich ja eben nicht nur an Juristen, sondern eben auch an Kommunalpolitiker oder auch Verwaltungsmitarbeiter.

Sonntag, 21. Juli 2019

Rezension: Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

Schmetz / Stingl, Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, 1. Auflage, Boorberg 2018

Von Christian Reckling, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Die in Erstauflage erschiene Publikation zum Thema Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg besticht durch ihre praxisnahe Darstellung, da in Baden-Württemberg festgelegt ist, dass die Zuständigkeit für Kindertageseinrichtungen bei den Städten und Gemeinden liegt, wodurch sich die Kommunalverwaltungen zu sog. Bildungsmanagern entwickeln.

In den sieben Kapiteln auf rund 220 Seiten bieten die Autoren Renate Schmetz und Johannes Stingl eine ausführliche Übersicht über die praxisrelevanten Fallgestaltungen im Kitarecht. Die Schwerpunkte sind gesetzt mit der Bedarfsplanung, die Erläuterungen gehen dann über in bauliche Anforderungen, stellen die Finanzierung und die Trägeraufgaben, den Betrieb einer Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege sowie die Rechtsgrundlagen dar. Nicht zu unterschlagen ist, dass Fragen der Personalbemessung, der Ausbildung und Leistungsfreistellung ebenfalls ausführlich dargestellt werden.

Die aktuelle Rechtsprechung, so z.B. zu den Anstellungsmöglichkeiten von Tagesmüttern in Großtagespflegestellen, und das Bundesförderprogramm »Kinderbetreuungsfinanzierung« 2017–2020 zum weiteren Ausbau der Betreuung sind ebenso eingearbeitet. So wird aber auch Wert darauf gelegt, die Frage der Zusammensetzung der pädagogischen Teams in der Kinderbetreuung ausführlich zu analysieren.

Der Anhang ab S. 203 enthält u.a. ein Muster für die Einrichtung eines Qualitätsmanagements in städtischen Kindergärten und erweist sich als praxistauglich.

Dem Leser wird es sehr leicht gemacht, sich den Inhalt der Kapitel in kurzer Zeit anzueignen. Nicht nur, dass die jeweiligen Einleitungen gelungen sind, auch der Aufbau der einzelnen Kapitel besticht durch eine klare nachvollziehbare Struktur. Auch dem Rechtsanwalt bieten sich zahlreiche Hilfestellungen und dankenswerte Nachweise. Nicht zu unterschlagen ist natürlich auch das Kapitel „Rechtsgrundlagen“, das auch Anmerkungen zum jeweiligen Gesetzestext enthält.

Als äußerst praxisrelevant erweisen sich zudem die Ausführungen zum Kapitel „Der Betrieb einer Kindertageseinrichtung“. Auch an dieser Stelle bietet die inhaltlich ausführliche Darstellung einen schnellen Überblick über die wichtigsten Fallgestaltungen, insbesondere zu den pädagogischen Aspekten.

Durch den recht umfangreichen Erfahrungsschatz der beiden Autoren genießt das Werk einen wahren Fundus an Hilfestellungen und Lösungsmöglichkeiten für das Betreuungsangebot. Besonders wertvoll sind die Handlungsempfehlungen und Tipps für Träger und Kommunalverwaltungen.  

Der Ratgeber und Leitfaden ist insgesamt eine optimale Arbeitshilfe und ein äußerst profundes Nachschlagewerk für Entscheidungsträger in den Kommunen, Beschäftigte in Fachverwaltungen, Ausbildungs- und Studienstätten sowie für die Träger von Kindertagesstätten, der das wichtige und umfangreiche Thema rund um die Kindertageseinrichtungen mit den zentralen Problemen und rechtlichen Grundlagen sehr gut lesbar aufbereitet hat und damit einen wertvollen Impuls gibt. Auch für interessierte Eltern ist das Buch ebenfalls eine nützliche Informationsquelle. Insgesamt ist der Leitfaden uneingeschränkt zu empfehlen.

Dienstag, 26. Februar 2019

Rezension: Besonderes Verwaltungsrecht

Schoch, Besonderes Verwaltungsrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Stud. iur. Antonia Gaupp, Halle


2018 hat Dr. Friedrich Schoch ein umfangreiches Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht herausgegeben. Auf knapp 1000 Seiten stellen die renommierten Experten Friedrich Schoch, Peter Axer, Martin Eifert, Peter M. Huber, Jens Kersten, Hans Christian Röhl, Eberhard Schmidt-Aßmann und Sebastian Unger wesentliche Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts dar. Ziel des Werkes ist es, eine fundierte Übersicht über die komplexen und vielgestaltigen Rechtsprobleme der Verwaltung zu geben sowie eine klare und verständliche Systembildung zu vermitteln.

Dazu wird in einer voranstehenden Einleitung die wichtige Wechselwirkung zum allgemeinen Verwaltungsrecht hervorgehoben, dem eine Entlastungsfunktion zukommt. Speziell für Studierende werden die Handlungsformen der Verwaltung sowie die Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts kurz und übersichtlich dargestellt, bevor sich die Autoren in den anschließenden Kapiteln mit dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Kommunalrecht, dem Baurecht, dem Umweltschutzrecht, dem Öffentlichen Wirtschaftsrecht sowie dem Straßen- und Wegerecht auseinandersetzen.

Den einzelnen Kapiteln ist eine ausführliche Gesetzes- und Literaturübersicht vorangestellt, welche einschlägige nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen, Lehrbücher, Monographien, Handbücher, wie auch eine Auswahl an Lehrbuchliteratur zum Landesrecht bietet.

Daran knüpft jeweils eine Einführung in das spezifische besondere Verwaltungsrechtsgebiet an, welche die wichtigsten Grundlagen, Begriffe und rechtliche sowie historische Einordnung behandelt. So wird beispielsweise im Kapitel zum Polizei- und Ordnungsrecht auch auf die Europäisierung und Internationalisierung der Gefahrenabwehr Bezug genommen (S. 59 ff.), während beim Umweltschutzrecht zunächst auf dessen Entstehung, Entwicklung und Verständnis als Rechtsgebiet als solches eingegangen wird (S. 765 ff.).

Im Anschluss wird vom Allgemeinen, wie grundlegenden Prinzipien der jeweiligen Materie (z.B. polizeiliche Generalklausel, Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes, Prinzipien des Umweltrechts) zum Spezifischen (z.B. Maßnahmen der Informationsverarbeitung personenbezogener Daten) der jeweilige Bereich des besonderen Verwaltungsrechts ausführlich unter Heranziehung von exemplarischen Beispielen dargestellt.

Anhand der aufgeführten Beispiele (z.B. Notstandspflicht bei der Unterbringung von Obdachlosen, S. 142; zur Nutzung öffentlicher Straßen, S. 906 ff.) werden die Normen und Begriffe des Verwaltungsrechts anschaulich mit Leben gefüllt, sodass dem Leser die praktische Relevanz deutlich wird.

Innerhalb der Kapitel lassen sich dank der Verweise auf Randnummern Begriffe rasch nachschlagen, wie z.B. bei den Voraussetzungen für Notstandsmaßnahmen (Kap. 1 Rn. 447). In den Fußnoten wird auf einschlägige landesgesetzliche Normen verwiesen, (vgl. Kap. 1 Fn. 1306), wodurch sich das Werk auch eignet, über das spezifische Landesrecht einen systematischen Überblick zu gewinnen. Zudem wird in der Bearbeitung auf aktuelle Rechtsprechung, insbesondere im Umweltrecht auch vom Europäischen Gerichtshof, beispielsweise zur Unvereinbarkeit materieller Präklusion im Umweltrecht mit den in Art. 11 IE-RL und Art. 25 UVP-RL enthaltenen Geboten (Kap. 5 Fn.194), Bezug genommen.

Die einzelnen übergeordneten Kapitel lassen sich unabhängig voneinander lesen, denn aufgrund einer gut gegliederten Inhaltsübersicht und eines diese ergänzenden Inhaltsverzeichnisses sowie hervorgehobener Schlagworte im Fließtext, lassen sich spezifische Problemfelder und Thematiken schnell auffinden.

Fazit: Alles in allem vermögen die Kapitel über das Öffentliche Wirtschaftsrecht oder Umweltschutzrecht nicht unbedingt Studierende für das umfangreiche Lehrbuch gewinnen. Doch insbesondere die Abschnitte zum Polizei- und Ordnungsrecht, dem Baurecht wie auch dem Kommunalrecht bieten für Studierende im fortgeschrittenen Semester ein systematisches Nachschlagewerk zum Verständnis der einzelnen Materien. Von Vorteil ist, dass sich Begrifflichkeiten schnell finden lassen und innerhalb der Kapitel auf sich beziehende Randnummern verwiesen wird. Mangels Behandlung des Verwaltungsprozessrechts eignet sich das Buch nicht zur Lösung klassischer verwaltungsrechtlicher Klausuren im Studium oder Referendariat, was aber auch nicht Anspruch des Nachschlagewerkes ist. Vielmehr werden wesentliche Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts verständlich, fundiert und systematisch mit Bezug und im Kontext auf Entstehungsgeschichte und Entwicklungen in einem Werk vereint, was einen Mehrwert für die Verwaltungspraxis, insbesondere für Referendare, mit dem Verwaltungsrecht befasste Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes bietet. Dank der kapitelspezifischen Einführungen wird ein Zugang zu den jeweiligen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts geboten, sodass der Leser ohne vertieftes Vorwissen an die Besonderheiten der Materie herangeführt wird.

Samstag, 1. Juli 2017

Rezension: Handbuch Kommunalabgabenrecht

Christ / Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Mit über 600 Seiten erscheint das Handbuch zum Kommunalabgabenrecht im Jahr 2017 erstmals und in einem dem Thema würdigen Umfang. Das Autorenteam besteht aus neun Praktikern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft – es wird also zum einen keine Berufsgruppe unter den Rechtsanwendern vergessen, aber zum anderen spiegelt das Autorenteam in seiner Zusammensetzung auch den Ansatz des Buches wider, nämlich die Materie zwar wissenschaftlich, aber eben doch basierend auf der breit gefächerten Judikatur und der Verwaltungspraxis abzubilden und zu diskutieren. Das schon aus Lehrbüchern bekannte klassische Problem der verschiedenen landesrechtlichen Regelungen lösen die Autoren auch hier mit dem Fokus auf größere Bundesländer bei gleichzeitiger Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten im Fußnotenapparat.

Nach einer Einführung zu Begriffen, gesetzlichen Grundlagen und der faktischen Bedeutung der Kommunalabgaben widmet sich der erste Abschnitt der Abgabenerhebung und dem Rechtsschutz hiergegen, sowohl was den Bescheid als auch die Satzung angeht. Hiernach werden die Kommunalsteuern ausführlich erläutert, ausgehend von Steuerbegriff und verfassungsrechtlich legitimierter Erhebungskompetenz hin zu den einzelnen Steuerarten, wobei auch hier mögliche Rechtsbehelfe in die Darstellung integriert sind (z.B. S. 69, S. 82). In Abgrenzung zu den Steuern werden anschließend die Gebühren und dann die Beiträge besprochen. Abgerundet wird das Werk dann mit Kapiteln zur Refinanzierung von Haus- und Grundstücksanschlüssen sowie zur Fremdenverkehrs- und Kurabgabe.

Die Gesamtkomposition des Werks finde ich sehr ansprechend. Der Leser erhält eine für die Rezeption der Materie sinnvolle Mischung aus einführenden Informationen, etwa zu rechtsgeschichtlichen oder verfassungsrechtlichen Aspekten, um danach mit viel Detailarbeit zu den steuerlichen und abgaberechtlichen Kernfragen und Nebengebieten vorzustoßen. Einzelne Kapitel habe ich mir näher angesehen, um den positiven Eindruck dort noch einmal bestätigt zu sehen.

So werden im Unterabschnitt zu einzelnen Aufwandssteuern (S. 108 ff.) auf fast 15 Seiten Einzelheiten zu Wohnen und Übernachten für Private (Zweitwohnung) und Gewerbetreibende (Übernachtungssteuer) aufgeführt. In diesem Bereich bestehen durchaus Divergenzen, etwa zwischen BFH und BVerwG bzw. innerhalb der Literatur, die von Christ mit nachvollziehbaren Argumenten erläutert und aufgelöst werden, was auch für die Frage gilt, ab wann eine Zweitwohnung als Kapitalanlage gilt oder nicht. Interessant hätte ich es gefunden, wenn, etwa im kurzen Unterkapitel zu den Ferienwohnungen (S. 116) auf die Problematik der Gemeinden und Städte mit Anbietern wie airbnb eingegangen worden wäre. Auch wäre eine stärkere Verknüpfung mit Teil G des Werks wünschenswert, da auch dort identische Steuern noch einmal erörtert werden.

Ein spannendes, wenngleich mitunter von der Materie her sprödes Unterkapitel betrifft die Verteilung der Kosten und die Bemessung der Gebühren einer öffentlichen Einrichtung (S. 243 ff.). Durch eine geschickte Darstellungsweise vermag es Desens nicht nur, den Leser bei Laune zu halten, sondern auch die hohe Flexibilität der Gebührengestaltung mit den entsprechenden Spielräumen aufzuzeigen. Dass dabei nicht nur rein rechnerische Größen zum Tragen kommen dürfen, sondern eben auch sozialpolitische Belange Beachtung finden müssen, macht das Ganze für die Beteiligten zu einer echten Herausforderung (vgl. S. 248 f.).

Schließlich habe ich mir noch das kleine, aber konfliktträchtige Unterkapitel zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen (S. 499 ff.) angesehen, was insbesondere in kleineren Gemeinden bei den Bewohnern für Unruhe sorgen kann. Dass sogar das BVerfG in jüngerer Zeit mehrfach mit dem Thema befasst war, wird von Schaup-Haag ebenso wie die länderspezifischen Besonderheiten schön herausgearbeitet. Die Anforderungen an die kommunale Satzung werden ebenfalls stimmig dargestellt, gerade was die Negativkomponenten angeht: worauf darf nicht abgestellt werden?

Insgesamt haben Herausgeber und Autoren ein in sich geschlossenes, anspruchsvolles und dennoch durchweg gut lesbares Kompendium geschaffen. Die anvisierte Zielgruppe spezialisierter Verwaltungsjuristen dürfte deshalb etwas eng gefasst sein, denn auch kommunalrechtlich interessierte Allgemeinjuristen oder auch Nichtjuristen wie etwa Ortsbürgermeister oder Beiräte werden in diesem Werk viele Hilfestellungen und lehrreiche Ausführungen finden.

Mittwoch, 14. Juni 2017

Rezension: Kommunalrecht Rheinland-Pfalz

Nauheim-Skrobek / Schmitz / Schmorleiz, Kommunalrecht Rheinland-Pfalz, 2. Auflage, Kohlhammer 2017

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Das Kommunalrecht gehört im Besonderen Verwaltungsrecht – leider – zu den Rechtsgebieten, mit denen Studenten nicht so recht warm werden. Das Baurecht ist praxisrelevanter, das Polizeirecht konkreter, aber das Kommunalrecht kann mitunter recht kompliziert werden. Dabei ist gerade diese Materie so sehr gelebtes Recht, dass man sich eigentlich vom ersten Semester an damit auseinander setzen und sich idealer Weise auch in der kommunalen Praxis damit beschäftigen sollte, zum Beispiel im örtlichen Stadt- oder Gemeinderat. Das vorliegende Werk, man mag es angesichts seines Umfangs von weniger als 170 Textseiten fast ein libellum nennen, geht genau den Weg aus der Praxis in die Theorie und vermittelt in einem „Grundriss für die Aus- und Fortbildung“ das Kommunalrecht für das Bundesland Rheinland-Pfalz. Die drei Autoren sind selbst in der Ausbildung tätig und zwar an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen. Schon im Vorwort wird klargestellt, dass nicht nur Studenten Zielgruppe des Buches sind, sondern auch kommunale Mandatsträger oder Verwaltungsangestellte, die sich unter den Zwängen des Pragmatischen mit dem Kommunalrecht befassen dürfen.

Was wird inhaltlich geboten? In vierzehn Kapiteln mit gewöhnungsbedürftiger Untergliederung (4.1.5.1.1.5 „Geschäfte der laufenden Verwaltung“) erfassen die drei Autoren das Kommunalrecht von den Grundprinzipien (Kommunale Selbstverwaltung) und Rechtsquellen, über die Aufgaben, Organe und Funktionäre, die Rechtssetzung und Mehrheitsfindung, die Kommunalaufsicht, Wahlen und die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden. Abgerundet wird das Thema dann mit dem Schlusskapitel zu Ansprüchen aus dem kommunalen Ehrenamt.

Der Stil des Buches ist klar deskriptiv und nicht mit herkömmlicher, theorielastiger studentischer Ausbildungsliteratur zu vergleichen. Stattdessen werden Fakten klar aufgezählt, die einzelnen Themen mit Beispielen und Fallbeispielen untermauert und immer der Blick auf die Anwendung in der Verwaltung gewahrt. Auf diese Weise wird das Ganze nicht nur erfreulich lebendig, sondern der Leser erkennt auch rasch die Komplexität des Kommunalrechts, die es zu durchdringen gilt. Dabei werden Grundbegriffe des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts vorausgesetzt, was das Buch zusätzlich von Ballast befreit. Dennoch bleibt der Charakter als Ausbildungswerk gewahrt, wenn etwa Prüfungsschemata eingeflochten werden oder besonders komplizierte Gemengelagen wie die Besetzung von Ausschüssen auf mehreren Seiten kleinteilig erläutert werden (S. 59 ff.).

Mir hat die Lektüre des Buches Spaß gemacht, wohlgemerkt aus Sicht des kommunalrechtlich allgemein interessierten Praktikers. Für Universitätsstudenten dürfte diese Art der Zusammenstellung vielleicht nicht ausreichend für Prüfungen, wohl aber lehrreich für die konkrete Umsetzung des Kommunalrechts an sich sein. 

Montag, 5. Juni 2017

Rezension: Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen

Bätge, Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, 4. Auflage, C.F. Müller 2016

Von Stud. iur. Lara Ruckh, Münster



Das Werk „Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen“ von Frank Bätge, tätig an diversen Hochschulen und Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen sowie für die Staatsprüfung des gehobenen Dienstes, richtet sich an Studierende, egal, ob kurz vor dem Staatsexamen oder noch zu Beginn des Studiums. Ausführlich werden alle relevanten Themen des Kommunalrechts besprochen, wobei der Fokus insbesondere auf den kommunalen Rechtssubjekten, ihren Aufgaben und ihrer Organisation, dem Kommunalstreitverfahren, dem Satzungsrecht und der Kommunalaufsicht liegt. Dabei wird vom Autor stets darauf geachtet dem Leser das klausurrelevante Wissen anschaulich und einprägsam, aber nichtsdestotrotz hinreichend detailliert, näher zu bringen.

Das Buch beginnt mit „Tipps vom Lerncoach“, gegeben von einem Psychologen, der sich mit der Leistungsfähigkeit, der Ernährung und dem Tagesrhythmus von Studierenden befasst. So sympathisch und wichtig ich diese Tipps auch finde, gehören sie meiner Meinung nach nicht in ein allgemeines Lehrbuch zum Kommunalrecht. Zeit ist – insbesondere in der Examensvorbereitung – knapp und so wird die Mehrheit der Studenten dieses Kapitel wohl getrost überlesen. Passender finde ich eine solche generell natürlich hilfreiche Thematik eher in Büchern, die sich umfassend mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen oder ohnehin mit Lerneffektmaximierung beschäftigen.

Sehr ansprechend finde ich dagegen schon auf den ersten Blick die Optik des Buches. Helle und freundliche Farben, Schriftgröße und Buchformat machen einen sehr modernen Eindruck. Die Prüfungsschemata lassen sich leicht auf einen Blick erfassen und „abspeichern“. Weiterhin gefallen mir die immer wieder auftauchenden „Hinweise“, die sofort deutlich machen, wie man das eben Erlernte mit bereits Vergangenem verknüpfen kann und insbesondere an welcher Stelle im Gutachten es anzusprechen ist. Ebenso positiv ist die Illustration von Definitionen, die immer gesondert dargestellt werden und sich so leicht auf Karteikarten o.Ä. übertragen lassen. Schließlich werden sogar Problemschwerpunkte am Rand des Fließtextes hervorgehoben, sodass sich auch in Zeitnot, beispielsweise vor einer Klausur, noch einmal das Wichtigste wiederholen lässt.

Immer wichtiger werdend und hier optimal umgesetzt ist auch die Möglichkeit des nachträglichen Überprüfens im Online-Wissens-Check. Dort wird das eben Erlernte bei Bedarf durch das Abfragen von Definitionen, Wissens- und Aufbaufragen individuell trainiert.

Obwohl bereits im Fließtext immer wieder kleine Beispielsfälle untergebracht sind, die Schritt für Schritt gelöst werden, befindet sich auch am Ende jedes Kapitels ein umfangreicher Übungsfall, der grafisch aufbereitet und anschließend ausführlich im Gutachtenstil gelöst wird. Dies empfinde ich persönlich immer als sehr hilfreich, denn nur so lernt man, die kommunalrechtlichen Problematiken in einer Klausur entsprechend wiederzugeben.


Insgesamt kann ich das Skript zum Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen jedem Studierenden, egal ob Anfänger*in oder Examenskandidat*in, wärmstens empfehlen. Ich habe den Eindruck gewonnen, dem Autor war es sehr wichtig, dieses an der Universität oder Fachhochschule oft sehr vernachlässigte Rechtsgebiet spannend aufzubereiten und somit das Interesse des Lesers weitergehend zu wecken. In meinem Fall ist dies jedenfalls gelungen.

Mittwoch, 17. Mai 2017

Rezension: Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht

Muckel, Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Vahlen 2016

Von Stud. iur. Klara Wille L.L.B., Wiesbaden



Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es handelt sich um das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht ist in einen allgemeinen und einen besonderen Teil zu unterteilen. Der allgemeine Teil des Verwaltungsrechts legt die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest, während das besondere Verwaltungsrecht fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige aufstellt.

Das juristische Übungsbuch „Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht“ von Stefan Muckel befasst sich insbesondere mit dem Polizei- und Ordnungsrecht, sowie dem Kommunalrecht jeweils mit Bezügen zum Verwaltungsprozessrecht und behandelt die examensrelevanten Probleme dieser Rechtsgebiete. Das Übungsbuch ist in zwei Teile aufgeteilt. Teil 1: Polizei- und Ordnungsrecht beinhaltet 21 Fälle und Teil 2: Kommunalrecht beinhaltet7 Fälle.

Zu Beginn eines jeden Falls gibt es einen übersichtlichen, informativen Sachverhalt. Bei manchen Fällen gibt es zusätzliche Fallvarianten oder auch examensrelevante Zusatzfragen. Der Sachverhalt ist oftmals einer Entscheidung nachgebildet. In der dazugehörigen Fußnote werden die relevanten Entscheidungen aufgeführt. Sodann präsentiert Muckel einen Lösungsvorschlag. Begonnen wird dieser mit einer Übersicht zur Schwerpunktsetzung. Die Schwerpunkte sind in materielle und prozessuale Schwerpunkte untergliedert, welche in einem extra grau unterlegten Kasten hinterlegt sind.

Danach beginnt das Gutachten. Innerhalb des Gutachtens wird der Fall ausgiebig besprochen. Die Fußnoten zum Gutachten führen nicht nur relevante Gerichtsentscheidungen mit vergleichbaren Inhalten auf, sondern geben auch landesspezifische Normen wieder, welche an dieser Stelle eine besondere Bedeutung haben. Zudem werden dem Leser weitergehende Informationen in Form von ausführlichen Erweiterungen und hilfreichen Nachschlagwerken zum oben Ausgeführten geboten.

Nach jedem Fallergebnis bietet Muckel auf mehreren Seiten ergänzende Hinweise. Diese beziehen sich in einzelnen Abschnitten auf Problemfelder aus dem Gutachten. Hierdurch werden Wissenslücken, die bei der Ausführung des Gutachtens nicht bearbeitet werden konnten, geschlossen. Die Probleme werden gründlich diskutiert und anhand von entsprechender Literatur und Rechtsprechung belegt. Die vielen Verweise ermöglichen dem Leser die Chance einzelne Rechtsfragen nachzuarbeiten, beziehungsweise das Wissen über spezifische Rechtsgebiete zu vertiefen.

Innerhalb des Gutachtens sind die einzelnen Überschriften fett und größer gedruckt. Dadurch wird das Arbeiten mit dem Übungsbuch enorm übersichtlich und einfach. Wichtige Begriffe werden durch Fettdrucke hervorgehoben.

Zu beachten ist jedoch, dass Muckel Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität zu Köln ist und somit die Landesnormen aus Nordrhein-Westfalen verwendet werden. Dies kann zu Beginn etwas irritierend sein, allerdings werden teilweise Normen aus den anderen Bundesländern in den ergänzenden Hinweisen aufgezählt. Folglich ist das Übungsbuch insbesondere juristischen Lesern aus NRW zu empfehlen.


Das Übungsbuch ist besonders Studierenden und Referendaren zu empfehlen, die sich mit einem intensiven Klausurentraining auf examensrelevante Probleme vorbereiten möchten. Durch das Lösen möglichst vieler Fälle kann das abstrakt erlernte Wissen deutlich besser auf den konkreten Klausurenfall angewendet werden. Das juristische Übungsbuch „Fälle zum Besonderen Verwaltungsrecht“ von Muckel ist für jeden geeignet, der mit Hilfe des Werkes das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Kommunalrecht erarbeiten, vertiefen oder auch wiederholen möchte.

Mittwoch, 14. Dezember 2016

Rezension: Flüchtlingsunterbringung und -integration als kommunale Herausforderung

Henneke (Hrsg.), Flüchtlingsunterbringung und -integration als kommunale Herausforderung, 1. Auflage, Boorberg 2016

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken



Das Werk Henneke, „Flüchtlingsunterbringung und -integration als kommunale Herausforderung“ ist in der ersten Auflage 2016 erschienen. Es handelt sich um Band 49 der Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht.

Das Werk gliedert sich in fünf Abschnitte.

Im ersten Abschnitt widmet sich Klaus Ritgen den völker-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben der Migration. Ritgen weist zurecht daraufhin, dass das nationale Rechtsinstitut des Asyls, wie es in Art. 16a GG seine verfassungsrechtliche Grundlage gefunden hat, nahezu bedeutungslos geworden ist. Der Autor konzentriert sich aus diesem Grund fast vollständig auf das Völker- und das Unionsrecht. Daran schließen sich Ausführungen der Genfer Flüchtlingskonvention an, wobei das sogenannte Asylrefoulement-Verbot nicht unerwähnt bleibt. Es folgen Ausführungen zum Schutzkonzept der Flüchtlingskonvention, wobei Ritgen auf die Möglichkeiten zur Begrenzung und Steuerung des Flüchtlingsstroms im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention eingeht. Neben der Problematik der „sicheren Drittstaaten“ werden auch Obergrenzen und Kontingenten diskutiert. Am Ende des Kapitels arbeitet Ritgen Lösungsansätze zur Aufnahme- und Integrationsproblematik aus.

Im folgenden Kapitel wendet sich der Autor Winfried Kluth dem europäischen und nationalen Asylverfahrensrecht zu und erörtert zunächst die Zuständigkeitsproblematik und die Grundvoraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention. Sehr ausführlich sind die Erläuterungen zum Anerkenntnisverfahren. Im anschließenden Unterkapitel widmet sich Kluth den europäischen und nationalen Instrumenten zur Lastenbegrenzung und weist zu Recht darauf hin, dass es keine formale Obergrenze gibt, jedoch die Notwendigkeit der Lastenbegrenzung besteht. Daran folgen Ausführungen zur Beseitigung von Hindernissen bei der Rückführung, wobei auch die neuen gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung detailliert dargestellt werden. Am Ende wird die Nichtbetreibungsregel nach § 33 AsylG und die Wohnsitzauflage erörtert.

Das nächste Kapitel enthält die Rechtsschutzmöglichkeiten im gerichtlichen Asylverfahren. Uwe-Dietmar Berlit zeigt Beschleunigungsmöglichkeiten auf, insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebung der letzten zwei Jahre, die im Werk ausführlich in den Fußnoten abgedruckt ist.

Ulrich Becker schließlich wendet sich dem „Einwanderungsgesetz“ zu. Nach seiner Auffassung kommt es maßgeblich darauf an, eine konsistente und abgestimmte Einwanderungsstrategie zu entwickeln und zu verfolgen. Die Frage, ob dafür ein „Einwanderungsgesetz“ geschaffen werden muss, erscheint ihm nachrangig.

Der zweite Abschnitt des Werks widmet sich föderalen und materiell-rechtlichen Fragestellungen. Herausgearbeitet wird die Organisation und Finanzierung der „Flüchtlingskrise“.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Bund-Länder-Finanzierung und der Autor Christian Waldhoff kommt zu dem Schluss, dass die notwendige Integration derjenigen Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben werden, als auch die Bewahrung von rechts- und bundesstaatlicher Ordnung nur gelingen kann, wenn der Zuzug begrenzt wird.

Im anschließenden Unterabschnitt zeigt Stephan Rixen den Gestaltungsspielräume bei der Gewährung von Leistungen an Geflüchtete auf und nimmt Bezug auf das AsylbLG, wobei er sich ausführlich mit dem temporalisierten Minderbedarf von 15 Monaten (unter Bezugnahme auf das Asylpaket II) auseinandersetzt.

Der dritte Abschnitt beinhaltet Ausführungen zu den Herausforderungen der Integration. Kay Ruge diskutiert die mögliche Integration durch Wohnsitzauflagen. Nicht unerwähnt bleibt in diesem Zusammenhang die Problematik des mangelnden Wohnraums.

Irene Vorholz schließlich beschreibt die Integration von Asyl- und Bleibeberechtigten, wobei sie auf die Maßnahmen der Arbeitsförderung und der Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB III bzw. AsylbLG eingeht. Die Ausnahme vom Mindestlohn wird diskutiert. Am Ende folgen Erörterungen zu dem Leistungsbezug nach dem SGB II und dem SGB XII.

Hans-Günter Henneke setzt sich im vierten Abschnitt des Werkes mit den angegangenen Ausführungen der Autoren kritisch auseinander.

Das Werk schließt mit der rechtlicher Problematik der Flüchtlingsunterbringung und Integration als kommunale Aufgabe.


Fazit: Das Werk setzt sich kritisch mit den äußerst aktuellen Problemen der „Flüchtlingskrise“ auseinander und stellt interessante Lösungsansätze vor. Nicht nur die rechtliche, vielmehr auch die politische Problematik wird ausführlich diskutiert. Somit wird es nicht nur Juristen, sondern auch Sachbearbeitern von Kommunen, die mit dem Ausländerrecht befasst sind, aber auch politisch interessierten Lesern anempfohlen. Im Hinblick auf die Aktualität des Werkes und den guten Ausführungen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis mit 48,00 Euro völlig angemessen.