Deutscher Richterbund, Handbuch der Justiz
2014/2015, 1. Auflage, C.F. Müller 2014
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Seit nunmehr 32
Jahrgängen besteht das Handbuch der Justiz und bietet dem interessierten
Rechtsanwender aber auch dem Rechtssuchenden Informationen über das deutsche Gerichtswesen
und darüber hinaus über die in der Justiz tätigen Personen. Nach Informationen
des Verlages sind inzwischen rund 30.000 Namen in dem Handbuch
zusammengetragen, dazu natürlich die Adressen der Gerichte und
Staatsanwaltschaften, verschiedener Ämter, Ministerien und internationaler
Gerichte. Zu jedem Gericht wird die Zahl der Planstellen genannt, jeweils
aufgeschlüsselt nach Amts- und Funktionsbezeichnungen. Wenn besondere Gerichte
wie Schöffengerichte oder Landwirtschaftsgerichte eingerichtet sind, ist dies
ebenfalls aus den Angaben zum Oberlandesgerichtsbezirk zu entnehmen. Anhänge
benennen die Land- und Amtsgerichte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
die Deutsche Richterakademie und die Verbände der Richter und Staatsanwälte.
Auf diese Weise kommen inklusive Verzeichnissen mehr als 800 Seiten zusammen.
Die Mitteilung
der personellen Besetzung der Gerichte ist einheitlich gegliedert. Neben dem
Namen wird das allgemeine Dienstalter bzw. der Einstellungstag aufgeführt, dazu
das Geburtsdatum. Dabei muss der Leser, der selbst nicht aus dem Justizdienst
kommt, wissen, dass auf jeder Beförderungsstufe das Dienstalter neu beginnt. Der
Rechtsanwalt kann durch die Auflistung der Besetzung wichtige Informationen für
die Verfahrensführung gewinnen: zum einen kann er anhand der Dienstalters
erkennen, wie erfahren der Richter ist, der den Vorsitz in der Verhandlung
führt, ob es also ggf. sinnvoll ist, bestimmte rechtliche Ausführungen mit mehr
Fundstellen oder Erläuterungen zu versehen. Des Weiteren kann durchaus anhand
des Geburtsdatums des Richters abgeschätzt werden, ob dieser z.B. potentiell
schon zu den digital natives gehört und entsprechenden Kommunikationsvorgängen oder
Argumentationssträngen gegenüber aufgeschlossen ist. Zudem kann anhand der
Liste der Assessoren erkannt werden, ob die Gefahr gerade in einem Verfahren am
Landgericht besteht, dass in Bälde ein Wechsel des Richters ansteht, oder ob
dieser als Planrichter der Kammer erhalten bleiben dürfte.
Insofern ist das
Handbuch der Justiz nicht nur ein Nachschlagewerk für Interessierte und
Neugierige, sondern auch ein echtes Hilfsmittel, das sich der Anwalt nicht
entgehen lassen sollte.