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Samstag, 31. Januar 2026

Rezension: Handbuch der Kapitalmarktinformation

Habersack / Mülbert / Schlitt, Handbuch der Kapitalmarktinformation, 4. Auflage, C.H.Beck 2025

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Mit der vierten Auflage des Handbuchs der Kapitalmarktinformation legen Habersack, Mülbert und Schlitt erneut ein Standardwerk vor, das Organisation, Publizität und Haftung rund um kapitalmarktrechtliche Informationen in einer Gesamtschau zusammenführt. Fünf Jahre nach der dritten Auflage wurde es Zeit für die Überarbeitung: Neuregelungen wie der Listing Act mit seinen Auswirkungen auf die Prospektverordnung und Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung, die KapMuG-Reform, das Telekom-Urteil des BGH zur Prospekthaftung sowie der neue Art. 15 MiCAR zur Haftung für fehlerhafte Kryptowerte samt Whitepaper sind eingearbeitet. Auch die Erweiterung der ESG-Rechtsakte und deren Eindämmung über die „Simplification Omnibus Packages“ sind einbezogen. Auch überarbeitete Level 3 Akte der ESMA und BaFin sind in ihrer aktuellen Form eingeflossen. Damit adressiert das Werk präzise die Schnittstellen, an denen sich Emittentenpraxis, Aufsicht und Haftungsrecht derzeit am stärksten bewegen. Schon die Vorauflagen wurden in Rezensionen vor allem für die Systematik, die praxisnahe Nutzbarkeit und die wissenschaftliche Durchdringung des zersplitterten Publizitätsrechts gelobt; an diese Erwartungshaltung knüpft die Neuauflage überzeugend an.

Dabei bleibt die Grundarchitektur des Werkes bewusst stabil, während die Neuauflage insbesondere innerhalb der bestehenden Kapitel eine spürbare inhaltliche Nachschärfung vornimmt. Die Weiterentwicklung zeigt sich weniger in einer Neuordnung der Systematik als in einer vertieften Verzahnung von Organisationspflichten, Publizität und Haftung.

Das Handbuch überzeugt durch seinen klaren Aufbau entlang der zentralen Themenfelder der Kapitalmarktinformation. Auffällig ist dabei die konsequente Ausrichtung auf eine Governance- und Prozesslogik: Kapitalmarktinformation erscheint nicht als punktuelle Veröffentlichungspflicht, sondern als Ergebnis organisierter Informationsflüsse, interner Kontrollen und klar zugewiesener Verantwortlichkeiten. Zunächst wird die Information des Kapitalmarkts als zentrale Organisationspflicht des Insiderrechts verortet und die Compliance-Organisation der internen Informationsbeschaffung beschrieben (1. Teil). Daran anschließend folgt der umfangreiche Kernbereich der kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten – gegliedert nach Primär- und Sekundärmarkt, öffentlichen Angeboten, Beteiligungspublizität und sonstigen Akteuren (2. Teil). Abgerundet wird das Werk durch die Durchsetzung ordnungsgemäßer Kapitalmarktinformation, inklusive straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Flankierungen (3. Teil), sowie der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformationen (4. Teil). Die Struktur erleichtert die punktuelle Lektüre erheblich: Wer einen konkreten Anlassfall bearbeitet, findet den Einstieg schnell; wer systematisch lesen will, erhält eine stringente Gesamtordnung.

Besonders stark ist das Handbuch dort, wo es den Blick für die Verzahnung der Pflichten schärft und damit die klassische Trennung von Organisation, Publizität und Haftung überwindet. Informationspflichten werden nicht isoliert dargestellt, sondern in ihren organisatorischen Voraussetzungen, typischen Compliance-Fragen und den haftungsrechtlichen Folgen verankert. So wird deutlich, dass Publizitätspflichten nicht nur Reporting-Aufgaben sind, sondern Ergebnis institutionalisierter Informationsbeschaffung und -kontrolle. Diese Perspektive korrespondiert mit der aktuellen Entwicklung des Kapitalmarktrechts, in dem Aufsichts-, Organisations- und Haftungsfragen zunehmend ineinandergreifen. Die Autoren liefern damit nicht bloß eine Darstellung von Normen, sondern eine praxistaugliche Perspektive auf die Implementierung im Unternehmen. Ich habe mir bei der Lektüre beispielweise die Frage gestellt, ob die Bekanntgabe von Insider Informationen die Dritte betreffen eine unrechtmäßige Offenlegung ist, und wurde mit wenigen Handgriffen fündig (§ 1, Rn 177).

Die Aktualität der Neuauflage ist in den inhaltlichen Schwerpunkten erkennbar: Das Werk berücksichtigt sowohl die Reformen im Verfahrensrecht des Kapitalanleger-Musterverfahrens als auch die Weiterentwicklung der Prospekthaftung durch die Rechtsprechung. Besonders wertvoll ist, dass neue Regime wie die MiCAR nicht als Fremdkörper behandelt werden, sondern als Teil einer sich ausweitenden Haftungslandschaft im 4. Teil. Dies gilt ebenso für die fortentwickelten Vorgaben zur Ad-hoc-Publizität, bei denen organisatorische Voraussetzungen und haftungsrechtliche Implikationen stärker in den Vordergrund treten. Für Praxis und Beratung ist das eine der größten Stärken des Handbuchs.

Bei der thematischen Breite ist es naturgemäß, dass Spezialfragen mitunter nur angeschnitten werden. Regelmäßig findet man in den Fußnoten hilfreiche Verweise. Gerade diese Balance zwischen Übersicht und Vertiefung ist aber für ein Handbuch typisch und für den Großteil der Leser zweckmäßig – zumal das Werk erkennbar darauf zielt, Orientierung und Argumentationslinien für Praxis und Beratung zu liefern, nicht punktuelle Spezialprobleme abschließend zu lösen.

Insgesamt ist das Handbuch der Kapitalmarktinformation ein ausgesprochen gelungenes Arbeitsmittel. Es verbindet systematische Ordnung mit hoher Aktualität und praktischer Relevanz. Gerade für die unternehmensinterne Praxis bietet es einen überzeugenden Referenzrahmen für die Organisation kapitalmarktrechtlicher Pflichten. Zielgruppe bleiben Emittenten, Berater, Compliance-Verantwortliche und Wissenschaftler, die einen belastbaren Überblick und zugleich überzeugende Argumentationslinien benötigen; für sie bleibt das Werk uneingeschränkt zu empfehlen.


Samstag, 19. Oktober 2024

Rezension: WpIG-Kommentar

Lendermann / Nemeczek / Schroeter, Wertpapierinstitutsgesetz: WpIG - Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten unter Berücksichtigung der Investment Firm Regulation (IFR) und weiterführender Vorschriften, 1. Auflage, C.H. Beck 2024

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Neu in der Reihe „Graue Kommentare“ von C.H.Beck erschienen, ist der Kommentar von Lendermann / Nemeczek / Schroeter zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Erklärtes Ziel der Reihe ist es, am Nabel der Zeit mit stark ausgeprägtem praktischem Fokus zu sein. Und so zeigt sich auch das hier besprochene Werk: Es handelt sich um den ersten Kommentar zum WpIG auf dem Markt – was als solches bereits eine beeindruckende Leistung ist. Ob das Werk auch Standards setzt, soll im Folgenden besprochen werden.

Das Werk kommt im üblichen Charme Beck‘scher Kommentare daher und fügt sich qualitativ und formal souverän in die Reihe ein. Umgang und Arbeit mit dem Werk sind dementsprechend gewohnt einfach und selbsterklärend. Die einzelnen Kommentierungen sind nachvollziehbar gegliedert und jeweils mit einer Übersicht vor der konkreten Normkommentierung versehen. Inhaltlich sind die jeweiligen Kommentierungen einfach zugänglich. Der Fußnotenapparat ist übersichtlich und dennoch informativ weiterführend.

Das Autorenverzeichnis ist gespickt von renommierten Praktikern und Spezialisten aus Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft. Mit ihrer Expertise steht auch die Herausgeberschaft für die Qualität der Kommentierung.

Das Werk führt in das noch junge WpIG ein, das ein Spezialgesetz für mittlere und kleinere Wertpapierinstitute ist und neben dem KWG steht. Politisch hatte sich die Überzeugung durchgesetzt, dass die komplexen Regelungen der makroprudenziellen Bankenaufsicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitut nach KWG nicht proportional für die Aufsicht über mittlere und kleinere Wertpapierinstitute sind und somit aufgelockert werden mussten. Das WpIG setzt die europäische Investment Firm Directive (IFD) um und unterteilt - sehr grob gesprochen - in systemrelevante und nicht systemrelevante Institute. Die systemrelevanten Institute unterfallen weiterhin den Regelungen des KWG, die weniger systemrelevanten Institute erfreuen sich nun eines adäquateren Aufsichtsregime aus dem WpIG.

Das Nebeneinander und die teilweise Überlappung von KWG und WpIG abhängig von der Größe des Wertpapierinstitutes führt freilich an einigen Stellen zu Reibung zwischen beiden Gesetzen. Exemplarisch sei auf die Konkurrenzen zwischen § 83 WpIG und § 56 KWG im Strafrecht verwiesen, die in § 83 WpIG unter Rz. 6 besprochen und entsprechend des verfassungsrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips überzeugend gelöst wird.

Detailliert habe ich mir die Zulassungsvoraussetzungen nach § 15 WpIG im komplexen Regel-Ausnahme-Verhältnis der §§ 1, 2 und 3 WpIG angesehen. Sozusagen das Herzstück des WpIG, in dem Begriffe bestimmt und Ausnahmen dazu erklärt werden. Die Anforderungen an die Erlaubnis nach § 15 WpIG werden einfach und anschaulich dargestellt und erleichterten es dem Verfasser, für ihn relevante Rechtsfragen in kurzer Zeit zufriedenstellend zu beantworten. § 15 WpIG ist eng verzahnt mit den Erlaubnisanforderungen an Kreditinstitute nach § 32 KWG. Die Normen stehen in einem Spezialitätsverhältnis zu einander und sind sich systematisch sehr ähnlich, wenn auch nicht wortgleich. Dies führt mitunter zu einigen Interpretationsfragen, wie im Kommentar ausgeleuchtet wird. So wird abweichend vom § 32 Abs. 1 KWG für die Erlaubnispflicht in § 15 WpIG keine „Gewerbsmäßigkeit“ vorausgesetzt. Dies soll stattdessen durch einen Verweis auf den definierten Begriff des Wertpapierinstituts in § 2 Abs. 1 WpIG bereits aufgegriffen sein. Systematisch ist dies wenig überzeugend, schlussendlich aber wohl unerheblich, da in der Anwendung ein gesichertes Verständnis herrscht, dass nur gewerbsmäßig eingerichtete Institute betroffen sein sollen. Auch wollte der Gesetzgeber seiner Begründung nach nur prägnanter formulieren. Ob dies an dieser Stelle angezeigt war, sei dahingestellt. Ein weiteres Zeichen handwerklicher Schwäche des Gesetzgebers ist der in der Gesetzbegründung getroffene Verweis auf § 2 Abs. 2 WpIG (BT-Drs. 19/26929, S. 139), dort wird zwar die Wertpapierdienstleistung definiert, die „Gewerbsmäßigkeit“ allerdings findet sich als definitorisches Merkmal nur in § 2 Abs. 1 WpIG bei der Begriffsdefinition des Wertpapierinstituts.

Das Werk setzt sich kritisch mit dem besprochenen Gesetz auseinander und scheut auch nicht davor missglückte Regelungen an den entsprechenden Stellen (§ 1 Rz. 3) offen anzusprechen. Da das Gesetz noch sehr jung ist, wird häufig auf die Gesetzesbegründung selbst, Verlautbarungen der Verwaltung und Kommentare zu anderen bankaufsichtsrechtlichen Gesetzen verwiesen. Dies passiert jederzeit angemessen und überzeugend. Auf Grundlage und mit Hilfe des Werks werden viele Rechtsfragen zufriedenstellend bearbeitet werden können.

Das Werk wird Standards setzen und die gegenwärtig im Erscheinen befindlichen weiteren Kommentare zum WpIG beeinflussen, wohlmöglich sogar künftig in guter Tradition anderer etablierter Kommentare nur noch nach den Herausgebern benannt werden. Der Kommentar sei unbedingt jedem anempfohlen, der sich mit dem WpIG, also dem Aufsichtsrecht über Wertpapierinstitute, beschäftigt.

Samstag, 18. Juni 2022

Rezension: Bankrechts-Handbuch

Ellenberger / Bunte, Bankrechts-Handbuch, 6. Auflage, C.H.Beck 2022

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

In seiner 6. Auflage mit Stand Dezember 2021 erfährt das Bankrechts-Handbuch endlich seine herbeigesehnte Modernisierung. Viel hat sich seit der letzten Auflage 2017 getan im schnelllebigen und entwicklungsreichen Bank- und Kapitalmarktrecht. Das Bankrechts-Handbuch als Standardwerk für Praxis bewegt sich wieder auf der Höhe der Zeit.

Und das trotz umfangreicher Änderungen bei Herausgeberschaft und Autorenteam. Herausgegeben wird die Neuauflage vom Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzendem Richter im Bankrechtssenat Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, dessen fachliche Expertise außer Frage steht, sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte der seit der Erstauflage das Werk betreut und damit auch nach Vorwort Kontinuität vermittelt. Auch das Autorenteam wurde sinnvoll und ausgewählt verstärkt und verdient weiterhin das Prädikat hochkarätig.

Die Gliederung des Bankrechts-Handbuch wurde modifiziert und damit einzelne Kapitel sinnvoll neu gruppiert in den Abschnitten Allgemeine Grundlagen; Zahlungsverkehr; Einlagen- und Kreditgeschäft; Kapitalmarkt, Wertpapier-, Geld- und Auslandsgeschäft; sowie Öffentliches Bankrecht. In einem stetig anwachsenden Werk ist dies ein wertvoller Entwicklungsschritt und erhält den intuitiven Zugang zu den jeweiligen Bearbeitungsebenen im fulminanten Gesamtwerk.

Bestehenden Kapitel wurden umfassend modernisiert. Es finden sich die prominenten Nachhaltigkeitsthemen eingewebt in bestehende Abschnitte und gänzlich neue zu bedeutenden Themen wie Datenschutz und FinTechs. Virale Rechtsfälle, wie der Cum-Ex-Skandal, werden ebenso aufgearbeitet wie die ersten Erfahrungen mit KapMUG und Musterfeststellungsklage wiedergegeben werden.

Das AGB-Recht erfährt spürbar eine höhere Gewichtung. Es wird prominenter platziert und ansprechender geordnet. Kleinigkeiten wie die Anpassung der Bankrechts-Handbuch-Überschriften an die Nummerierung der AGB-Banken verschlanken das Inhaltsverzeichnis optisch und sind bei der kommentarartigen Struktur dieser Bankrechts-Handbuch-Teile wesentlich intuitiver. Allein überrascht der redaktionelle Flüchtigkeitsfehler ab Nr. 13 AGB-Banken, wo das „S“ der (S)icherheiten vor die AGB wandert.

Datenschutz bei Bankgeschäften beschäftigt die Institute seit 2018 mit dem Inkrafttreten der DSGVO noch viel stärker als zuvor. Geradezu drakonische Strafen bei Datenschutzverstößen befehlen die Auseinandersetzung mit und die Beachtung der Thematik. Dem Autor Kirschhöfer gelingt die Darstellung spielerisch. Gewährt er zuerst gestrafft Einblick in Ziele und Grundsätze des Datenschutzrechts, überträgt er diese dargelegten Prinzipien anschließend zur Vertiefung auf gut gewählte praxisrelevante Fragestellungen. Neben Klassikern um die Aufzeichnung von Telefongesprächen im Spannungsfeld zu MiFID II und WpHG werden auch Innovationen wie RoboAdvisory, Multibanking-Applikationen, Beyond-Banking und Embedded Finance besprochen. Eine sinnvolle wie notwendige Erweiterung des Werks.

Bedauerlich ist, dass die 2021 neu eingeführten elektronischen Wertpapiere im Sachregister recht stiefmütterlich behandelt werden. Der Verweis geht lediglich auf die einführenden § 83 Grundlagen des Kapitalmarktrechts ohne weitergehende interne Verweisung. Mit der Folge, dass sich die geneigte Leserschaft umständlich über das Inhaltsverzeichnis die verstreuten Fundstellen suchen muss. Am aussagekräftigsten sind schließlich – etwas überraschend – die Ausführungen von Omlor und Möslein in § 34 FinTech und PayTech; dabei hätte sich intuitiv so manch andere Stelle angeboten. Vielleicht rührt diese Entwicklung aus der vereinfachten Schlagwortsuche in der Onlinedatenbank. Dort findet man unmittelbar die Ausführungen in § 34. Es wäre allerdings eine bedauerliche Entwicklung, wenn sich das Bankrechts-Handbuch schleichend aus der analogen Sphäre zurückzieht, weil dort seine Nutzbarkeit erschwert wird.

Auch wenn das Bankrechts-Handbuch mit einigen formalen Schwächen daherkommt, ist und bleibt es inhaltlich von ausgesuchter Qualität. Den neuen Herausgebern gelingt die Transition mit dem ausgesprochen hochwertigen Autorenteam tadellos. Wichtige Entwicklungen wurden aufgenommen und der Bestand übersichtlich neu geordnet und nicht nur verwaltet, sondern gehaltvoll ausgebaut – wie bei einem guten Wein hatte die Neuauflage genügend Zeit zum Reifen.

Daher wird das Werk uneingeschränkt empfohlen für all diejenigen, die sich mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht befassen. Es gehört schlichtweg in die bank- und kapitalmarktrechtliche Bibliothek oder zumindest in das georderte Onlinemodul; wobei der Rezensent freilich das gebundene Werk favorisiert. Visualisiert es doch eindrücklich, wie umfangreich die behandelte Rechtsmaterie geworden ist.

Sonntag, 12. Juni 2022

Rezension: Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht

David / Dinter, Praxis des Bußgeldverfahrens im Kapitalmarktrecht, 1. Auflage, C.F. Müller 2021

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

Obwohl die Masse der veröffentlichten Entscheidungen in Bußgeldsachen im Straßenverkehr verortet ist, darf nicht unterschätzt werden, wie vielschichtig der OWi-Bereich in der Praxis tatsächlich ist. Dies betrifft dann nicht nur das Kartellrecht, das weitere öffentliche Recht wie z.B. Baurecht oder Abfallrecht, sondern eben auch das Kapitalmarktrecht, das vorwerfbares Fehlverhalten der Marktteilnehmer entsprechend sanktionieren muss. Bedenkt man zudem, dass die Höhe des Bußgeldes sich am Umsatz des falsch handelnden Unternehmens orientieren kann, wirkt der 2021 neu erlassene Bußgeldkatalog im wahrsten Sinne wie „Peanuts“. Die beiden Herausgeber sind selbst seit Jahren durch Veröffentlichungen zum Thema präsent und haben weitere Rechtsanwender für das Handbuch gewinnen können, um die Thematik mit einem Gesamtüberblick vorzustellen. Dies betrifft dann eben nicht nur das klassische Sanktionenrecht, sondern auch Verteidigungsmöglichkeiten sowie das unvermeidbare Thema Compliance.

Insgesamt acht Kapitel harren der Lektüre. Die Autoren halten sich dabei nie mit Allgemeinplätzen auf, sondern fokussieren stets das Bußgeldrecht auf die hier behandelte Spezialmaterie. Eingangs wird das Bußgeldverfahren der Wertpapieraufsicht vorgestellt. Schon bei scheinbar banalen Aspekten merken die Leser, dass man in diesen Bußgeldverfahren ein bisschen anders denken muss als bei herkömmlichen Verstößen, die vor dem Amtsgericht abgeurteilt werden. So sind die Fragen der Beteiligung am Verfahren sowie der Verwertung von Erkenntnissen zu beantworten, die Rolle der BaFin zu klären und die ihr zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten vorzustellen. Weitere Unterkapitel thematisieren die Verfahrensrechte, mögliche Einstellungsgründe und den Erlass des Bußgeldbescheids durch die BaFin. Das zweite Kapitel ist dann das materiell-rechtliche Pendant und erläutert die Ahndungspraxis der BaFin, wobei zwischen direkten Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Bußgeldvorschriften und Pflichtverletzungen nach § 130 OWiG abgegrenzt wird. Die Zurechnung nach § 9 OWiG kommt ebenso zur Sprache wie die Sanktionierung juristischer Personen nach § 30 OWiG. Bei der Zumessung wird auf die Parallelität zwischen § 17 WpHG und § 17 OWiG hingewiesen, aber auch die denkbaren Zumessungskriterien werden angesprochen, darunter die Auswirkung eines vorhandenen Compliance-Systems. Noch konkreter wird es dann im dritten Kapitel, das verschiedene Delikte nach dem WpHG vorstellt. Dazu gehören Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten, die Pflicht zur Meldung von Eigengeschäften oder die Marktmanipulation. Mit ca. 150 Seiten ist dieses Kapitel zu Recht sehr ausführlich gehalten. Die folgenden Kapitel widmen sich den Verwaltungssanktionen und den öffentlichen Bekanntmachungen sowie dem Rechtsschutz hiergegen.

Im sechsten Kapitel wird die Verteidigung in kapitalmarktrechtlichen Bußgeldverfahren vorgestellt, passender und sinnvoller Weise geschrieben von einem Rechtsanwalt. Gleich zu Beginn wird schön auf das Verteidigungssubjekt eingegangen und klargestellt, dass man juristische Personen nicht verteidigen kann, sondern diesen eine Stellung nur als Nebenbeteiligter zukommt, ohne dass das deren Rechte wesentlich schmälern würde. Wichtig ist dabei jedenfalls, den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, ab welchem das Unternehmen eine Stellung als Quasi-Betroffener für sich reklamieren kann (S. 366). Erfreulich umfangreich wird auch auf die Stellung des Verteidigers abgestellt, der sich zum einen mit einem Interessenskonflikt konfrontiert sehen kann, wenn er das betroffene Unternehmen auch anderweitig berät, der zum anderen aber auch Beratungs- und Hinweispflichten hat, um das Unternehmen vor Folgekosten zu bewahren. Gut gefällt auch die nicht abschließende, abwägende Überlegung, wie mit der BaFin Kontakt aufgenommen werden sollte. Die hier vertretene Vorgehensweise (S. 377) ist mir jedenfalls auch aus der eigenen (nicht kapitalmarktrechtlichen) Praxis sympathisch. Wenn die Waffengleichheit zur Behörde angesprochen und auch das Gebot der Aktenvollständigkeit benannt wird, dann aber für den Fall der Unvollständigkeit die Dienstaufsichtsbeschwerde als Option vorgeschlagen wird, ist mir das ein bisschen zu heftig, insbesondere da das meiner Ansicht nach vorrangige Verfahren nach § 62 OWiG nicht erwähnt wird (S. 380). Es wäre zudem interessant gewesen, wie der Autor die Rechtsprechung des BVerfG zur Akteneinsicht (NZV 2021, 41 ff.) für das Kapitalmarktecht anwendbar erachtet. Dass am Ende noch nach den verschiedenen Verteidigungszielen differenziert wird, ist sehr umsichtig, gerade weil die (unechte) Verständigung in solchen Bußgeldverfahren durchaus relevant werden kann (S. 392).

Das siebte Kapitel befasst die Leser mit dem Bußgeldregress gegen Führungskräfte und Versicherungsmöglichkeiten. Die Abgrenzung zu den Beraterfällen des BGH ist gut nachvollziehbar, ebenso der Ansatz, einen Regress für unvereinbar mit den Zwecken des Ordnungswidrigkeitenrechts zu (S. 400) postulieren. Ob die Rechtsprechung dies auch weiterhin so halten wird, bleibt offen. Den Schlusspunkt setzt das achte Kapitel mit dem europäischen Recht.

Das Buch ist - natürlich - von Spezialisten für Spezialisten geschrieben und hat dementsprechend auch nur einen eingegrenzten Interessentenkreis. Dennoch sind die Ausführungen der Autoren auch allgemein interessant, wenn man die Bandbreite und den Variantenreichtum kennen lernen möchte, die das Bußgeldrecht innehat. Die Ausführungen lesen sich flüssig und schlüssig, sodass auch Einsteiger in die Spezialmaterie, die lediglich Grundkenntnisse im allgemeinen Bußgeldrecht haben, die Materie gut und effektiv rezipieren können.

 

Dienstag, 6. April 2021

Rezension: Clearing and Settlement

Dermot Turing, Clearing and Settlement, Third Edition, Bloomsbury Professional 2021

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig

Dermot Turing, britischer Anwalt und Autor historischer Bücher mit Familienbezug, ist ausgewiesener Experte im Bank- und Kapitalmarktrecht mit Schwerpunkten im Aufsichtsrecht, konkreter „failed banks“ und Risikomanagement bei Finanzdienstleistungen. Mit der dritten Auflage von Clearing and Settlement legt er erneut ein überaus reizvolles Lehrwerk auf; eingängig in Stil und Aufbau – ein wahrer Lesegenuss.

Am Puls der Zeit legt die dritte Auflage ihr Augenmerk insbesondere auf die Transitions- und Anerkennungsprozesse der Finanzmarktinfrastrukturen im Zuge des Brexits. Aus der Perspektive eines britischen Rechtsanwenders verfasst, legt Clearing and Settlement seinen Fokus freilich auf die Rechtsordnung des Vereinigten Königreichs. Allerdings ist diese durch den erst kürzlich vollzogenen Brexit noch nicht so weit von der kontinentaleuropäischen Rechtswelt entfernt, als dass das Werk nur noch auf die Insel gehört. Viel mehr aufgrund der jüngsten Entwicklungen lohnt sich das Nachschlagen in Turings Clearing and Settlement. Besonders wertvoll sind die umfangreichen Äußerungen über die Fortgeltung („on-shoring“) der Europäischen Regularien für das Post-Trading (zusammengefasst in Table 0.1 im Vorwort, S. vii) und die vielen folgenden Referenzen in den jeweils einschlägigen Kapiteln.

Insgesamt kommt das Werk sehr übersichtlich und eingängig daher. Schaubilder, Tabellen und Fallstudien veranschaulichen die komplexe post-trading Landschaft des Finanzmarkts. Umfangreiche Sammlungen relevanter Entscheidungen, Statuten, Regularien und Gesetzen sowie der zur weiteren Recherche einladende Fußnotenapparat ermöglichen dem Leser eine vertiefte Auseinandersetzung.

Das Werk gliedert sich intuitiv in drei Teile: die faktische Einführung in „Processes“, den rechtlichen Rahmen in „Regulation“ und das operative Herzstück „Risk and operations“. Turing führt recht pragmatisch in die Prozesse Clearing und Settlement ein. Wir kennen es alle aus dem Onlinehandel: Schnell geklickt ist das Super-Angebot und damit der Kauf initiiert. Doch spannend wird es nun erst richtig – kommt das bestellte Gut per Paketbote bis zur Haustür? Erreicht die Zahlung das eigene Bankkonto? In Clearing and Settlement beschäftigt sich Turing genau mit diesem Abschnitt der Transaktion, dem sogenannt post-trading.

Post-trading versteht sich jedoch nicht isoliert, weshalb in wenigen Worten das Trading selbst präzise mit dem Zusammenkommen von Ordern beim „matching“ erklärt wird. Daran reihen sich Clearing und Settlement mit jeweils ausführlichen Erläuterungen für ein fundiertes Verständnis - denn leider herrscht noch heute allerhand Begriffsverwirrung vor. Begriffsscharf versteht Turing Clearing als zentrale Funktion einer CCP im Management des wechselseitigen Ausfallrisikos der an der Ausführung der Transaktion beteiligten Parteien (vgl. dazu das europäische Verständnis in Art. 40 EMIR). Bestandteile sind das multilaterale Netting der offenen Kauf- und Verkaufspositionen der Teilnehmer sowie die Absicherung des Gegenparteiausfallrisikos, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit. Mit diesem eminent wichtigen Thema setzt sich Clearing and Settlement in Kapitel 17 dezidiert auseinander. Settlement schließlich umfasst die physische und finanzielle Abwicklung der Transaktion.

Nachdem die relevanten Begrifflichkeiten geklärt sind, widmet sich Clearing and Settlement den namensgebenden Prozessen. Was passiert bei Clearing und Settlement? Vorgestellt werden die etablierten rechtlichen Konstruktionen zur Einbeziehung einer CCP und anhand von griffigen Übersichten und Fallstudien veranschaulicht. Vorgestellt werden diverse Akteure: Clearing Member, Non-Clearing Member, Sponsored clearing models, Internationale-Zentralverwahrer, Agent Banks, ACH, DNS, RTGS sowie denkbare Abwicklungsverhältnisse. Nicht nur demjenigen, dem diese Begriffe böhmische Dörfer sind, ist ein Blick in die relevanten Passagen empfohlen. Mit beglückender sprachlicher Leichtigkeit klärt Turing all diese Begriffe auf und erfüllt sie über ihre Historie mit Leben.

Nachdem grundlegendes Verständnis für Clearing und Settlement gelegt wurde, widmet sich Turing dem rechtlichen Rahmenwerk. Über internationale Standards von BIS und CPMI verdichtet sich der Blick auf den europäischen Rechtsrahmen mit EMIR, CSDR und SFD hin zu dem des Vereinigten Königsreichs, um schlussendlich in der konkreten Governance zu enden. Wie bereits angedeutet, behandelt Turing grenzüberschreitende Sachverhalte ausführlich, insbesondere die wechselseitige Anerkennung von CCPs in der europäischen Union und im Vereinigten Königreich. In Kapitel 10 - „The clearing imperative“ setzt sich Turing pointiert und kritisch mit den politischen Erwägungen und Überzeugungen hinter der Pflicht zum Clearing auseinander.

Im dritten Teil „Risk and operations“ wendet sich Turing den geläufigen Risiken von Finanzmarktakteuren und ihrem entsprechenden Risikomanagement zu. Beginnend mit dem kritischsten Risiko für die Abwicklung von Geschäften – der Insolvenz der Transaktionsbeteiligten. Nachdem die rechtsvergleichend häufig ähnlich ausgestalteten rechtlichen Besonderheiten der Insolvenzordnungen kurz abgehandelt sind, widmet sich Turing den speziellen Sicherungsrahmen von Finanzmarktakteuren. Neben Sondergesetzen für Sanierung und Abwicklung bespricht er weitere Spezialgesetze wie die Settlement Finality Directive (SFD), deren Umsetzung in britisches Recht und weitere nationale Regelungen. Wie gewohnt, beschreibt Turing Regelungsgehalt, Wirkung, Vor- und Nachteile pointiert wie prägnant. Anschließend werden in „Failure of infrastructures“ Sanierungs- und Abwicklungsleitlinien für CCPs und CSDs dargestellt. Als Ausgangspunkt dient zwar die BRRD, letztlich allerdings lediglich als bei Textlegung einzig verfügbarer europarechtlicher Rahmen. Regulation (EU) 2021/23 on a framework for the recovery and resolution of central counterparties („CCP R&R“) war bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet, sondern erst in Form eines Kompromissvorschlags in der Welt. Eine dezidierte Besprechung der Neuregelung wäre wünschenswert und bleibt der Folgeauflage vorbehalten. Spannend und überaus erhellend sind auch die Ausführungen zur Interoperabilität – der Zusammenarbeit von Finanzmarktinstitutionen. Interoperabilität soll den Wettbewerb stärken und folglich wohlfahrtsfördernd sein; kommt allerdings auch mit einigen Risiken, wie zum Beispiel dem des „race to the bottom“ (vermindertem Risikomanagement zur Kosteneinsparung) einher. Erfrischend ist Turings unverstellter Blick auf die Vorzüge und Schwierigkeiten.

Das gesamte Werk Clearing and Settlement überzeugt: flott und kompakt geschrieben, zeigt sich in jedem Kapital die außerordentliche Expertise des Autors. Historische Herleitung der heutigen Finanzmarktstrukturen, treffende Normexegese und präzises verdichtete Problemdarstellung und -behandlung qualifizieren Clearing and Settlement einmal mehr zur Pflichtlektüre sowohl für Praxis als auch Lehre.

Freitag, 3. Januar 2020

Rezension: Kapitalmarktrecht

Groß, Kapitalmarktrecht, 7. Auflage, C.H. Beck 2020

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig



Mit der 7. Auflage stellt RA Dr. Wolfgang Groß seinen geschätzten Kapitalmarktrechtkommentar vollständig überarbeitet vor. Dies wurde erforderlich, weil die neue europäischen Prospektverordnung (VO (EU) 2017/1129) maßgeblich auf das etablierte Prospektrecht einwirkte und national zu einer Neufassung des Wertpapierprospektgesetzes führte. Auch im Börsengesetz galt es die Änderungen der MiFID II berücksichtigen. Allein die aufgezeigten Gesetzesänderungen erforderten eine umfangreiche Überarbeitung; wertvoll ergänzt wird diese durch die Inbezugnahme aktueller Rechtsprechung und Literaturstimmen.

Gewohntermaßen umsichtig wie prägnant widmet sich der beliebte Praxiskommentar dem Börsengesetz (BörsG), der Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV) und dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG). Schließlich und hochwillkommen für jeden Kenner der Altauflagen wird nunmehr darüber hinaus auch die neue Prospektverordnung kommentiert. Wobei es wohl systematisch wertvoller wäre, die Kommentierung der Prospektverordnung der Kommentierung des WpPG voranzustellen, wurde letztere doch maßgeblich aufgrund der Verordnung überarbeitet; allerdings bleibt der Autor so seiner etablierten Gliederung treu, was dem vertrauten Leser entgegenkommt.

Im Einzelnen untergliedert sich jeder dieser vier Teile in Vorbemerkung und Kommentierung. Wobei Groß gemäß seiner Ausrichtung auf die Praxis weiterhin erkennbar Schwerpunkte bei der Kommentierung setzt. Im BörsG bleibt der Fokus auf der Zulassung von Wertpapieren und dem Delisting. Auch der Fokus der BörsZulV verschiebt sich nicht, da diese von den Neuerungen der Prospektverordnung unbeeinflusst blieb.

Gänzlich wurde – wie bereits angedeutet – die Kommentierung des WpPG überarbeitet und die Kommentierung der Prospektverordnung erstmals eingeführt. Aufgrund der durch die Prospektverordnung intendierte „völligen“ Vollharmonisierung verbleibt für die nationalen Regelungen des WpPG nur noch eine begrenzte Regelungsmaterie, die besprochen werden kann. Im Wesentlichen sind dies die Haftungsfragen aus Prospekt oder Wertpapier-Informationsblättern. Dabei versteht es der Autor geschickt, den Leser durch die neuen Regelungen zu führen, indem er Zusammenhänge zu den Vorgängerregelungen herstellt und auf die Grundlagen der Änderungen hinweist.

Neben der Kompensation einer vermeintlich unzureichenden Vollharmonisierung durch die „alte“ Prospektverordnung zielt die „neue“ Prospektverordnung hauptsächlich auf Vereinheitlichung und Vereinfachung. Insbesondere soll der Verwaltungsaufwand bei Prospekterstellung für KMU, für Daueremittenten von Wertpapieren und bei Sekundäremissionen verringert werden. Ansonsten bleibt die bekannte Systematik erhalten, weshalb vielerorts die zum WpPG a.F. gewonnen Erkenntnisse übertragen werden können. Über eine „Entsprechungstabelle“ ermöglicht Groß den synoptischen Vergleich der „alten“ mit der „neuen“ Prospektverordnung. Wobei „Entsprechung“ nicht in materieller Hinsicht missverstanden werden soll. Wenngleich viele Regelungen inhaltsgleich übernommen wurden, führte die neue Prospektverordnung zu materiellrechtlichen Änderungen zum Beispiel im Bereich der Offenlegungsregeln (Art. 14).

Trotz der unglaublich hohen Informationsdichte der Kommentierung wünscht man sich gelegentlich noch weitergehende Erläuterungen. Allerdings ließe sich dieser Wunsch bei Lichte besehen wohl kaum mit der bewusst angestrebten Kürze dieses formidablen und nicht nur für Praktiker bei der Beratung von Emittenten und Kreditinstituten wertvollen Kommentars in Einklang bringen.


Freitag, 25. Oktober 2019

Rezension: Akquisitionsfinanzierungen

Diem / Jahn, Akquisitionsfinanzierungen – Kredite für Unternehmenskäufe, 4. Auflage, C.H. Beck 2019


Von Denise Kammerer, Rechtsreferendarin Wiesbaden



Die Neuauflage des Autorenduos Dr. Andreas Diem und Dr. Christian H. Jahn zur Akquisitionsfinanzierung im C.H. Beck-Verlag ist dieses Jahr, sechs Jahre nach der dritten Auflage, erschienen. In dieser Zeit hat es im Bereich des Financing einige Neuerungen in der Praxis wie auch Rechtsprechung gegeben, die nun eingearbeitet sind. Dabei wird auf die Gespräche mit und Mithilfe von Anwälten der Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP bei der Aktualisierung rekurriert, wodurch sich der Praxisbezug des Werkes wie auch die gezielte Ausrichtung an der Finanzierungsberatung im Anwaltsbereich zeigt.

Dabei richtet sich das Werk nicht allein an bereits finanzierungsversierte rechtliche Berater, sondern eignet sich durch den vorangestellten Überblick mit Einführung in das Thema auch für Themenneulinge. Dieser Überblick enthält Erklärungen zu den Begrifflichkeiten, Entstehungsgeschichte und Vor- und Nachteile zum Leveraged Buy-Out, den typischen Ablauf und Strukturierungen von Finanzierungen, Umstrukturierung nach einer durchgeführten Akquisition, und geht noch einmal auf die Besonderheiten der Akquisitionsfinanzierung ein.

Sodann beginnen die Autoren mit der Darlegung einzelner Themengebiete, die bereits in der spezifischen anwaltlichen Beratung relevant werden, beginnend mit einem Kapitel über den Senior-Kreditvertrag bis hin zum Nachrang von Krediten in der Insolvenz und Sicherheitenpools.

Die Aufteilung in die genannten Themengebiete erleichtert das Zurechtfinden, wenn das Buch nicht nur auf spezielle Schlagwörter durchsucht, sondern allgemein gelesen wird, um sich mit den Akquisitionsfinanzierungen zu beschäftigen. Man wird hier auf angenehme und übersichtliche Art und Weise von allgemeinen zu besonderen Bereichen geführt.

Inhaltlich schließt der Diem/Jahn zur aktuellen Praxis auf. Dies war auch erforderlich, wie ein Blick in die deutsche Rechtsprechung zeigt. Denn hier gab es einige BGH-Urteile, die die Finanzierungspraxis betreffen und schon aus Haftungsgesichtspunkten in der Gestaltung eines Vertragswerks zu berücksichtigen sind. Von besonderem Interesse ist zum Beispiel die neue Rechtsprechung des BGH zu Upstream-Sicherheiten, die zunächst zusammenfassend dargestellt wird (§ 43 Rn. 47 ff.) und mit der sich die Autoren sodann kritisch und ausführlich auseinandersetzen (§ 43 R.n. 50-59).

Im Vergleich zur alten Auflage findet insgesamt eine deutlich stärkere Berücksichtigung anglo-amerikanischer Begriffe statt, die genauer herausgearbeitet werden entsprechend der gestiegenen Bedeutung auch in der deutschen bzw. europäischen Praxis (beispielsweise „Certain Funds Period“ § 11 Rn. 38).

Besonders überzeugen kann die Berücksichtigung und häufige Inbezugnahme des LMA Leveraged Finance Facility Agreement. Da mit diesem Muster in der Regel auch in der Praxis gearbeitet wird, können so wichtige Punkte nachgeschlagen und ergänzt werden (beispielsweise Fußnoten in § 11 S. 42-43 zu Mindest- und Höchstbeträgen bei Konsortialkrediten). Ins Auge stechen darüber hinaus die ebenfalls englischen Begriffe für bestimmte Punkte, die sich ebenfalls für gewöhnlich in englischsprachigen Dokumenten nach LMA-Standard wiederfinden (§ 13 Rn. 11: „Mandatory Prepayment Account“, § 15 Rn. 25: „Mandatory Costs“). Diese sind durch Kursivdruck hervorgehoben und so bei der Erarbeitung der Stellen auch im Überfliegen schnell erkennbar.

Dennoch kommt der deutsche Meinungs- und Rechtsprechungsstand nicht zu kurz, der letztlich für die rechtliche Beurteilung maßgeblich bleibt, indem insbesondere in den Quellen auf die gängigen Kommentare wie Hüffner (§ 22, Fn. 61) und den Baumbach/Hueck/Zöllner/Noack (§ 22, Fn.60 f.) zurückgegriffen wird.

Alles in Allem handelt es sich bei „Akquisitionsfinanzierungen – Kredite für Unternehmenskäufe“, um ein sehr gelungenes Handbuch für LBOs. Insbesondere aufgrund des Überblicks am Anfang des Werkes und wegen des angenehmen Sprachstils eignet es sich für Quereinsteiger und Anwälte oder Referendare in der Anwalts- oder Wahlstation, die sich neu mit der Thematik befassen. Dank der Aktualität der Auflage und die Einbeziehung des LMA-Musters eignet es sich hervorragend für die Praxis.


Montag, 21. Oktober 2019

Rezension: Die Haftung bei Kapitalanlagen

Zoller, Die Haftung bei Kapitalanlagen, 4. Auflage, C.H. Beck 2019

Von Syndikusrechtsanwalt Peer Hennig, Leipzig



Die Sammlung der wichtigsten Entscheidungen zum Kapitalanlagerecht erscheint nunmehr in der 4. Auflage, was die andauernde Bedeutung des Werks für das Thema bereits erkennen lässt. Immer noch findet sich im Gesetz noch wenig Normiertes zu den Details der Haftung bei Kapitalanlagen, sodass höchstrichterliche Präzedenzfälle maßgebliche Erkenntnisquelle für den Kapitalanlagehaftungsfall sind. RA Dr. Zoller ist es gelungen, wichtige und wesentliche Entscheidungen aus dem Meer der Kapitalanlagehaftungsfälle auszuwählen und diese kompakt und verständlich darzustellen. Das bereits in der Vorauflagen gelungene und geschätzte Werk wird in der Neuauflage angemessen und bedacht ergänzt, beispielsweise um jüngste Entscheidungen zur Beteiligung an Fonds, zur Vorteilsanrechnung bei Anlageberatungsfällen und der prozessual bedeutenden Frage der Prospektübergabe.

Prägnant ist das Werk vor allem durch seine bestechend einfache wie zielführende Gliederung: Die Entscheidungssammlung erfolgt thematisch und dabei soweit sinnvoll chronologisch. Jede Entscheidung wird nach dem wiederkehrenden Muster Sachverhaltsschilderung, Hintergrund, Problemstellung, Entscheidung und Fazit aufgebaut, sodass sich der Leser auch bei nur kursorischer oder punktueller Lektüre bestens zurechtfindet.

Thematisch dargestellt wird ein Potpourri von Klassikern und neuen Entscheidungen der Anlageberatung, über Haftungsfragen der Vergütung und zu bestimmten Produkten hin zur Abgrenzung zur Vermögensverwaltung, zur Anlagevermittlung und zum Execution-Only-Geschäft. Weiter werden Prospektfehler und Haftungsadressaten bei selbigen, die Haftung besonderer Akteure beim Investmentvertrieb, sowie die Haftung im „grauen“ Kapitalmarkt und für fehlerhafte Kapitalmarktinformation beleuchtet. Vervollständigt wird dieses Haftungsmosaik durch die deliktische Haftung. Freilich weiter von großem Interesse für Praktiker sind die letzten beiden Kapitel des Werks zur Verjährung und zu Fallstricken im Anlageprozess.

Am intensivsten entwickelte sich die Haftung der Gründungsgesellschafter und Treuhänder im Fondsvertrieb (§ 8); sie soll daher exemplarisch für das Gesamtwerk näher betrachtet werden. In diesem Kapitel wird wieder die bestechende Systematik erkennbar. Mit einer konzisen Einführung werden die juristischen Problemschwerpunkte und die haftungsrechtliche Anspruchsgrundlage verdeutlicht: Potentielle Haftungsgrundlage für Gründungsgesellschafter und Treuhänder beim Vertrieb des Kapitalbeteiligung ergeben sich aus der sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne als der in § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB kodifizierten culpa in contrahendo für unterlassene oder fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über vertragsschlussrelevante Umstände; problematisch ist die mitunter anspruchsvolle Unterscheidung des jeweiligen Haftungsadressaten mit dem Gründungsgesellschafter des Fonds und dem Treuhänder der Kommanditanteile für die Anleger (einer in der Praxis geläufigen Gestaltungsmöglichkeit zur vereinfachten Zeichnung und Verwaltung der Beteiligung) sowie des möglicherweise darüber hinaus nach § 278 BGB zurechenbaren Fehlverhaltens von Vertriebsmitarbeitern. Ferner erschwert der Umstand, dass unterschiedliche Zivilsenate des BGH aufgrund ihrer jeweiligen „Spezialbrille“ anderer Schwerpunkte bei ihren Entscheidungen in der letztlich gleichen Thematik legen. Dieses Rechtsprechungsdickicht nicht nur zu sichten, sondern gleichzeitig zu katalogisieren, ist gelungener und großer Verdienst des Werks.

Die hinzugefügten Entscheidungen pflegen sich bestens in das bestehende Werk ein, werden prägnant zusammengefasst und kritisch gewürdigt. Konkret arbeitet RA Dr. Zoller mit den Entscheidungen (BGH Az. III ZR 489/16; II ZR 345/15; II ZR 265/16) sauber die geschaffenen Fallgruppen der Haftung des Treuhänders heraus. Hierbei wird unterschieden zwischen (1) dem echten Treuhänder mit – größenunabhängigem – Kapitalanteil an der Fondsgesellschaft, welcher umfassenden und engmaschigen Kontroll- und Aufklärungspflichten unterliegt, (2) dem „reinen“ Treuhänder ohne Kapitalanteil am Fonds, welcher lediglich eine Plausibilitätsprüfung des bei der Anlegerwerbung verwendeten Prospektmaterials schuldet und (3) dem Abwicklungstreuhänder, der lediglich die Beteiligung verwaltet oder Zahlungen einzieht, welcher der Prospekthaftung im weiteren Sinne gar nicht unterfällt.

Geschlossen wird jedes Kapitel mit einem fachkundigen Ausblick, indem weiterhin zur Entscheidung offene Rechtsfragen und bestehende Spannungen mit zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen wie beispielsweise dem KAGB verdeutlicht werden.

In seiner Gebrauchsanweisung formuliert RA Dr. Zoller, das Werk sei vom Praktiker für Praktiker geschrieben; für diese Lesergruppe ist das Werk jedenfalls uneingeschränkt empfehlenswert. Aber auch Studenten mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht sei die – zumindest punktuelle – Lektüre wärmstens empfohlen: Denn die Präzedenzfälle des Kapitalanlagerechts finden sich nirgends so kompakt und prägnant gesammelt.


Samstag, 6. Juli 2019

Rezension: Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht

Assies / Beule / Heise / Strube, Handbuch des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht, 5. Auflage, Carl Heymanns 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden



Einer der Klassiker und auch praktisch sehr bedeutsamen Handbücher ist nunmehr in der 5. Auflage erschienen. Das Konzept des Buches orientiert sich an der Fachanwaltsordnung für die Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht. Konsequent behält deshalb auch die Neuauflage ihre bisherige Praxis bei, in das Autorenteam ausschließlich praktisch tätige Rechtsanwälte aufzunehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass das Handbuch nicht auch für Praktiker außerhalb der Anwaltschaft oder im Rahmen der Schwerpunktausbildung für Studenten/Referendare hilfreich und empfehlenswert wäre – mittlerweile hat sich das Werk in diesem Bereich völlig zu Recht als ein Standardwerk etabliert. Das erklärte Ziel der Neuauflage sind neben der Berücksichtigung der jüngeren Entwicklung in der Rechtsprechung und Gesetzgebung insbesondere die praktischen Implikationen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie die weitere Entwicklung des Widerrufsrechts. Im Bereich des Darlehenswiderrufs haben sich seit der Vorauflage aus dem Juli 2015 zwar die Fallzahlen im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich erheblich reduziert und sie sind weiterhin rückläufig; doch hier findet noch immer eine sehr umfangreiche Entwicklung der Rechtsprechung statt, weshalb das Anliegen des Handbuchs insoweit berechtigt ist. Erhebliche Umwälzungen haben sich im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergeben, welche ebenfalls berücksichtigt sind.

Das Handbuch gliedert sich in neun Kapitel (Organisation und Rechtsrahmen, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Darlehens- / Kreditrecht, Kreditsicherungsrecht, Kapitalanlage in Sparformen, Kapitalanlage in Wertpapieren / außerbörsliche Finanztermingeschäfte / alternative Investments und Investmentfonds, Immobilien und weitere Anlagemöglichkeiten / insbesondere Grauer Kapitalmarkt, Mandat und Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht). Der Aufbau richtet sich damit nicht streng nach der (auch) in diversen Handbüchern durchaus üblichen Zuordnung anhand verschiedener Rechtsgebiete / Normen. Vielmehr ist der Aufbau eher sachbezogen auf bestimmte, praktisch zusammenhängende Themenkomplexe, welchen dann die einzelnen Rechtsgebiete zugeordnet werden – so wird das KAGB beispielsweise unter dem Aspekt der Kapitalanlage in Investments neben der Kapitalanlage in Wertpapieren mit behandelt, was aus praktischer Sicht überzeugend ist, da diese Anlagen unabhängig von den betroffenen z. T. unterschiedlichen spezialgesetzlichen Regelungen von demselben Berater/innerhalb desselben Beratungsgesprächs empfohlen werden und deshalb auch denselben Grundsätzen der Rechtsprechung für Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung unterliegen (die freilich hinsichtlich einzelner Anforderungen und Rechtsfolgen abhängig von den betroffenen Normgebieten variieren können). Eine Besonderheit dieses Handbuchs stellt das letzte Kapitel über Mandat und Prozessführung im Bank- und Kapitalmarktrecht dar – hier werden typische Themen aus der praktischen Tätigkeit der im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltschaft behandelt.

Ich habe mir zwei Kapitel näher angesehen. Zunächst habe ich mir das Kapitel zum Kreditsicherungsrecht angesehen. Diesbezüglich ist bereits die schiere Breite der angesprochenen Themen sehr positiv hervorzuheben, die von klassischen Personal- und Realsicherheiten bis hin zu atypischen Kreditsicherheiten reicht und somit jedem Praktiker einen sehr guten Überblick und Einblick über die maßgeblichen Probleme ermöglicht. Erfreulich ist, dass in diesem Kapitel bereits zahlreiche Verweise auf neuere Rechtsprechung und Literatur eingeflossen sind, die sich seit der Vorauflage von Juli 2015 ergeben haben. Die einzelnen Abschnitte (Bürgschaft / Mitverpflichtung, Sicherungsübereignung, Einzel- / Globalzession, (Sicherungs-)Grundschuld, Pfandrechte / AGB-Pfandrecht, atypische Kreditsicherheiten, Übersicherung und Sicherheitenfreigabe, Verwertung von Mobiliarsicherheiten vor/in der Insolvenz, Zwangsversteigerung / (Instituts-)Zwangsverwaltung bei Immobilien) sind jeweils übersichtlich und mit dem Blick auf das Wesentliche in meinen Augen sehr ziel- und praxisorientiert aufgebaut. Der Leser kann sich hier gut orientieren und gelangt schnell an die gesuchten Informationen. Sehr wichtig und hilfreich sind auch die Hinweise zur Verwertung der Sicherheiten am Ende des Kapitels 5. Hierbei wird nicht nur der grundsätzliche Ablauf dargestellt, sondern es werden daneben auch die typischerweise auftretenden kritischen Aspekte im Kontext mit der Verwertung abgehandelt, wie beispielsweise die Krise von Schuldnern. Zudem finden sich in diesem Abschnitt auch hilfreiche Fallbeispiele, was die Darstellung und das Verständnis erheblich erleichtert. Sehr hilfreich ist des Weiteren auch die Darstellung der Zwangsversteigerung von Immobilien, die von einem herausragenden Experten (insbesondere) dieser Materie – Clemens Clemente – dargestellt wird.

Des Weiteren angesehen habe ich mir das Kapitel zur Kapitalanlage in Wertpapieren, außerbörsliche Finanztermingeschäfte und alternative Investments und Investmentfonds. Ein solches Kapitel stellt den jeweiligen Autor schon deshalb vor eine besondere Herausforderung, weil hier aufsichtsrechtliche wie zivilrechtliche Aspekte ebenso ineinandergreifen wie nationale Normen und unionsrechtliche Normen. Hinzu kommen die schon vielfach abgehandelten, aber jüngst noch einmal durch den BGH bestätigten Wechselwirkungen zwischen dem Aufsichtsrecht (insbesondere WpHG) und dem Zivilrecht. Zudem ist das bloße Volumen der zu betrachtenden Entscheidungen aus dem Bereich der Kapitalanlage beträchtlich und dessen zielorientierte Auswertung und Darstellung eine schon häufiger gescheiterte Zielstellung. Dem vorliegenden Handbuch gelingt der Spagat zwischen Straffung/Übersichtlichkeit auf der einen und der erforderlichen Detailtiefe auf der anderen Seite. Auch hier ist hervorzuheben, dass dies kaum gelingen kann, wenn man sich dieser Materie ausschließlich theoretisch annähert – gerade die praktische Relevanz in der forensischen Tätigkeit ist hier ein guter Kompass bei der gebotenen Selektion. Es existieren leider zahlreiche Beispiele für – inhaltlich und dogmatisch sicherlich einwandfreie – Darstellungen zur Anlageberatung, die sich seitenweise mit Details etwa zum Zustandekommen des Anlageberatungsvertrages oder zu dem theoretischen Inhalt und Umfang der Explorations- und Informationspflichten auseinandersetzen – erfahrungsgemäß Aspekte, die in gerichtlichen Entscheidungen selten mehr als einen Satz beanspruchen und dementsprechend praktisch bisweilen uninteressant sind. Man mag das für gut befinden oder nicht – der Praktiker muss diese Determinanten hinnehmen und er sucht deshalb auch ein Handbuch, das dem gerecht wird. Das Kapitel berücksichtigt hier gegenüber der Vorauflage sämtliche Neuerungen infolge der MiFID II. Die Abschnitte zur Anlageberatung sind in der aktuellen Auflage ebenfalls auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht, was die Recherche zu einzelnen Problemen erheblich erleichtert.

Insgesamt halte ich die Neuauflage des Handbuchs des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht – wie auch seine Vorgänger – nach wie vor für eine unverzichtbare Hilfe in der täglichen Praxis der damit befassten Anwälte (aber auch der sonstigen Praktiker sowie Studierende des Schwerpunktbereichs). Auch die 5. Auflage ist daher zu empfehlen.



Dienstag, 25. Juni 2019

Rezension: Venture Capital, Beteiligungsverträge und 'Unterkomplexitätsprobleme'

Drygala / Wächter, Venture Capital, Beteiligungsverträge und „Unterkomplexitätsprobleme“, Beiträge der 3. Leipziger Konferenz „Mergers & Acquisitions“, 1. Auflage, C.H. Beck 2018

Von Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Konstantin Georg Manus, LL. M. (Stellenbosch), Frankfurt a. M.


Seit dem Jahr 2014 veröffentlichten Drygala / Wächter ausgewählte Beiträge der zwei Leipziger Konferenzen „Mergers & Acquisitions“. Jeder der bislang herausgegebenen Beiträge befasste sich mit einer zu diesem Zeitpunkt brisanten Thematik, die durch einen singulären Diskurs unter höchst qualifizierten und einschlägig anerkannten Experten stets Antworten auf diverse ungeklärte Fragen liefern konnte. Bisher wurden die Themenkomplexe Bilanzgarantien bei M&A Transaktionen, Kaufpreisanpassungs- und Earnout Klauseln bei M&A Transaktionen abgearbeitet. Die dritte Konferenz vom 19. und 20.05.2017 befasste sich mit einer Materie, die die gesellschaftsrechtliche Wissenschaft und Praxis auch zwei Jahre später noch intensiv beschäftigt – Venture Capital, Beteiligungsverträge und „Unterkomplexitätsprobleme“. Folglich widmete man sich Zielgesellschaften in einer spezifischen Entwicklungssituation (Seed, Start-Up, Turn Around etc.) und einem neben dem Kaufvertrag verwendeten Werkzeug, dem Beteiligungsvertrag.

Übersetzt bedeutet der Begriff Venture schlichtweg Wagnis bzw. Risiko. Exakt mit diesem Zustand ist eine Transaktion behaftet, die ein Unternehmen zum Gegenstand hat, das sich in einer noch frühen Entwicklungsphase befindet. Mit der Handhabung derartiger Unternehmen gehen in der Regel schwer vorhersehbare und abrupte Entwicklungen einher, die besonderer Aufmerksamkeit des damit befassten Personenkreises bedürfen. Sind Venture Capital Transaktionen nicht optimal aufgesetzt, drohen Gründern und Investoren erhebliche Nachteile. Höchstwahrscheinlich nicht sofort, aber die Art und Weise, wie rechtliche, steuerliche, IP- und Haftungsthemen vertraglich aufgesetzt wurden, kann dazu führen, dass die nächste Finanzierungsrunde oder die Aufnahme eines potentiellen Investors nur unter der Inkaufnahme kostenintensiver Anpassungen realisierbar ist.

Inhaltlich legt ein 6-seitiges Vorwort der Herausgeber das Fundament für die auf 285 Seiten folgenden 15 von insgesamt 21 gehaltenen Beiträgen. Hierbei wurden die Themenbereiche (i) dogmatische Fragen (ii) strategische Fragen (iii) Due Diligence (und „Unterkomplexitätsprobleme“) (iv) contract drafting (v) Steuern (vi) Verhandlung und Psychologie (vii) Streitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren abgearbeitet.

Die Beiträge erstrecken sich jeweils auf 10-40 Seiten und sind mit ausreichenden, sowie hilfreichen Fußnoten gespickt. Der Leser wird somit keineswegs mit einer Argumentationskette eines Redners alleine gelassen. Vielmehr kann er aufgeworfene Frage nach Belieben durch teils extensive Fußnoten vertiefen. Exemplarisch ist hierfür insbesondere der Beitrag von Herkenroth zu Verlustvorträgen bei VC-Investments (S. 234 ff.). Der komplexen Thematik entsprechend finden sich hier zahlreiche nationale, wie internationale Belege. Vereinzelt sind die von den Rednern verwandten Schaubilder und Kalkulationsmuster mit abgedruckt. Hierbei ist insbesondere der Beitrag von Honold / Hümmer / Oed zur ökonomischen Analyse von VC-typischen Klauseln hervorzuheben. Für den Leser wäre an dieser Stelle alles andere eher ungünstig.

In den Beiträgen finden sich mitunter die verschriftlichen Vortragspräsentationen. Diese beinhalten Checklisten, Auflistungen von Tatbestandsmerkmalen, sowie Rechtsfolgen. Dies ermöglicht dem Leser ein Wahlrecht, sich entweder den Vortrag in Gänze zu Gemüte zu führen, oder sich auf die Kurzfassung zu beschränken (S. 268 ff.).

Bei Licht betrachtet, wird in den verschiedenen Beiträgen nicht nur ein Problempunkt aufgearbeitet, sondern oftmals in Form eines Fazits dargestellt, ob und in welcher Hinsicht Alternativen der aktuell bewährten Methoden angezeigt sind. Hierzu ist auf den Beitrag von Tönnies zum Contract Drafting und Exit-Möglichkeiten bei VC hinzuweisen (S. 97 ff.).

Zusammenfassend ist das Werk an Wissenschaft und (Venture Capital) M&A-Praxis gerichtet. Es bietet zahlreiche Argumentationshilfen und Ansätze, die so auf diese Art und Weise bislang selten verschriftlicht wurden. Ein weiteres Mal verhelfen die Beiträge der Leipziger Konferenz M&A dem Leser Gesichtspunkte zu ergründen, die in der alltäglichen Arbeit aus Gewohnheit schlichtweg hingenommen werden. Man darf ein Dankeschön an die Herausgeber richten, die es dem interessierten Leser für einen fairen Preis ermöglichen dieses reflektierte Innehalten in der M&A-Wissenschaft und Praxis zu lesen.

Umso mehr erwartet der Rezensent die 4. Auflage der Beiträge der Leipziger Konferenz „Mergers & Acquisitions“ zum Thema “Verschuldenshaftung, Aufklärungspflichten, Wissenszurechnung und Verhaltenszurechnung bei M&A-Transaktionen”.

Donnerstag, 23. Mai 2019

Rezension: Handbuch Venture Capital

Weitnauer, Handbuch Venture Capital – von der Innovation zum Börsengang, 6. Auflage, C.H. Beck 2019

Von RA Dr. Tilman Schultheiß, Dresden



In der 6. Auflage ist das nun bald 20 Jahre etablierte Handbuch Venture Capital (VC) 2019 erschienen. Das vorliegende Handbuch hat das Themenfeld des VC bereits zu einer Zeit erschlossen und wissenschaftlich eingefasst, als weder der Begriff des Startups noch der des FinTechs oder einer Industrie 4.0 einer breiteren Öffentlichkeit so präsent und vertraut waren wie heute. Das Buch hat sich diese ursprüngliche Innovationskraft bis heute bewahrt. So berücksichtigt die 6. Auflage die hochaktuellen Themen FinTech und ICO sowie jüngere Entwicklungen im Kaptalmarktrecht – Stichworte sind hier die Marktmissbrauchsverordnung und die EU Prospektverordnung. Das Buch richtet sich ausweislich seines Vorwortes an Gründer, Investoren und Berater. Ich kann vorwegnehmen, dass das Buch diesem Anspruch gerecht wird, auch wenn es scheinbar miteinander unvereinbar ist, in einem Handbuch zugleich Nichtjuristen als auch Fachjuristen anzusprechen. Dass dies gelingt, liegt sicherlich nicht zuletzt maßgeblich daran, dass mit Wolfgang Weitnauer ein erfahrener Praktiker und ausgesprochen schaffenskräftiger Publizist die Verantwortung für dieses Werk seit der ersten Auflage innehat. Auch sprachlich und stilistisch überzeugt das Buch nicht nur den Leser mit Jura-Staatsexamen. Hinzu kommt ein Weiteres: Betriebswirtschaftliche Aspekte und Wissenstransfer – zwei für die angesprochene Branche bedeutende Komplexe – werden ebenso angesprochen wie die zu erwartenden zivil-, aufsichts- und steuerrechtlichen Fragen.

Bereits eingangs ist ein besonderer Vorzug dieses Handbuchs hervorzuheben: Das Buch hält mit seinen Anhängen eine Reihe von Vertrags- und Bedingungsmustern vor, die sonst regelmäßig nur in speziellen Formularhandbüchern oder größeren Kommentierungen zu finden sind – oder von spezialisierten Dienstleistern zu entsprechenden Preisen bezogen werden müssen. Nicht nur durch diese zusätzliche Funktion rechtfertigt sich auch der Preis von € 149,00.

Das Buch ist in neun Teile und ein Fazit untergliedert, woran sich ein gut 200 Seiten starker Anhang mit den erwähnte Mustern anschließt. Der Aufbau der verschiedenen Teile orientiert sich – stringent und nachvollziehbar – im Wesentlichen am chronologischen Ablauf einer VC-Beteiligung an einer Unternehmung. Das Buch stellt in allen Teilen schwerpunktmäßig die rechtlichen Rahmenbedingungen dar, erhält dabei aber immer den Bezug zu kaufmännischen und praktischen Fragen aufrecht, was dieses Handbuch auch für Nicht-Juristen nutzbar macht.

Näher angesehen habe ich mir zunächst das Kapitel über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Strukturierung von VC-Fonds. Dieser Abschnitt beginnt beinahe zwangsläufig mit einer Darstellung der Regulierung durch das Investmentvermögen und deren Manager adressierende KAGB, geht sodann auf die Regulierung durch die EuVECA-Verordnung ein, um schließlich die einzelnen Bausteine eines VC-Fonds darzustellen. Da Wolfgang Weitnauer im KAGB fachlich ebenso zu Hause ist wie im gesamten Bereich des VC, gelingt die gestraffte Darstellung der vielfach als zu komplex und unübersichtlich kritisierten Regelungen des KAGB aus meiner Sicht sehr gut. Die Darstellung wird durch entsprechende Übersichten (Seiten 58/59/62) erleichtert. Es schließt sich die Darstellung der Regulierung durch die EuVECA-Verordnung an. Diese Verordnung soll VC-Fonds den Vertrieb und die Kapitalbeschaffung (gegenüber den strengen Vorgaben des KAGB) vereinfachen. Dies funktioniert u. a. durch den EU-Vertriebspass. Schließlich findet sich eine Darstellung der Vorgaben des UBGG. In der zweiseitigen Zusammenfassung wird dann prägnant dargestellt, unter welchen Prämissen VC- bzw. Private-Equity-Fonds unter das KAGB und dessen konkrete Vorgaben fallen bzw. unter die EuVECA-Verordnung. Aus meiner Sicht ist bereits die Darstellung dieser recht sperrigen aufsichtsrechtlichen Themen sehr gut gelungen; das gilt auch für das Werk im Übrigen. Die sich daran anschließende Darstellung der Bausteine eines VC-Fonds gibt praktische Hinweise mit aufsichtsrechtlichen und steuerrechtlichen Erwägungen dazu, wie der Fonds z.B. mit Blick auf die Rechtsform, ausgestaltet werden kann. Gerade hier zeigt sich die große praktische Erfahrung des Autorenteams, da sich die Problemdarstellung an praktischen Bedürfnissen und Fragestellungen orientiert. Eine theoretische Darstellung könnte dieser Materie nicht gerecht werden und müsste auch beim Leser schnell Ermüdung provozieren. Freilich gehören zu den typischen praktischen Problem auch steuerrechtliche Fragestellungen z.B. im Zusammenhang mit der Vermeidung der Gewerblichkeit, die hier umfassend und tiefgründig beleuchtet werden.

Außerdem habe ich mir das Kapitel zur Gründung näher angesehen, das mit über 200 Seiten aus nachvollziehbaren Gründen einen vergleichsweise großen Umfang einnimmt  Gründung und Strukturierung des VC-Prozesses sind der Grundstein für eine reüssierende Unternehmung. Hier findet sich auch der in der 6. Auflage neu hinzugekommene Abschnitt zu sogenannten Initial Coin Offerings (ICO). Hierbei handelt es sich um eine wissenschaftlich (und rechtspolitisch) noch nicht ansatzweise ausgeleuchtete Thematik, deren Analyse am Anfang steht. Dabei geht das vorliegende Buch zu Recht auf die typischen Fragestellungen ein, insbesondere ob sogenannte Token als Wertpapier im Sinne von § 2 Abs. 1 WpHG bzw. § 2 Nr. 1 WpPG, als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG, als Anteil an einem Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 1 KAGB qualifiziert werden kann oder unter sonstige Vorgaben (z.B. Vermögensanlagengesetz oder KWG) fällt. Diese Fragen haben gerade in den vergangen zwei Jahren für eine Schwemme an entsprechenden Publikationen geführt, die dem nachgehen. Einen weiteren Ausweis dafür, dass das vorliegende Buch dabei nicht bei rein juristischen Fragestellungen verharrt, bildet die Darstellung des Technologietransfers der im Rahmen der Existenzgründung abgesichert werden muss und von verschiedenen Quellen bezogen werden kann. Hier gibt Rasmussen-Bonne einen tiefgehenden Überblick.

Insgesamt ist das Buch – wie auch seine Vorauflagen – für die Praxis des VC unverzichtbar. Dabei zeigt auch die 6. Auflage einmal mehr, dass sich die Autoren am Puls der Zeit bewegen. Freilich ist letzteres beinahe zwangsläufig mit der betrachteten Themenstellung verbunden, da gerade in der VC-relevanten Startup-Szene Innovation schon immer Movens und Überlebensstrategie war und ist. Das Buch ist für die im Vorwort ausgemachten Adressaten (Gründen, Investoren, Berater) unbedingt zu empfehlen.